Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.4 Prüfung von Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

Rz. 144 Sofern die gesetzlichen Vertreter von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften i. S. v. § 264d HGB und ihnen gesetzlich gleichgestellte Unternehmen eine Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel und freiwillig eine Segmentberichterstattung nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erstellt haben, sind diese Sonderrechnungen, die ebenfalls zum (erweiterten) Jahresabsch...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 3.1 Einzelabschlüsse als Grundlagen des Konzernabschlusses

Rz. 26 Für die Prüfung von Konzernabschlüssen deutscher Mutterunternehmen sind die entsprechenden Regelungen des Handelsgesetzbuches ausschlaggebend. Die Prüfungsobjekte lassen sich dabei aus § 317 Abs. 1 – 5 HGB ableiten. Die Besonderheit eines Konzernabschlusses liegt in der Tatsache, dass sich der Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen aller Konzernunternehmen ergibt....mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abzinsung einer Rückstellung (Handelsbilanz)

Die Huber GmbH schätzt die nominale Verpflichtung aus einem Rechtsstreit zum aktuellen Abschlussstichtag am 31.12.01 auf 100.000 EUR. Sie geht davon aus, dass der Rechtsstreit 2 Jahre dauert und sie zum 31.12.03 in Anspruch genommen wird. Da die Laufzeit der Verpflichtung mehr als ein Jahr beträgt, ermittelt die Huber GmbH den Erfüllungsbetrag der Rückstellung zum 31.12.01 fü...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.5 Abzinsungsfaktor bzw. Vervielfältiger

Die Abzinsung wird berechnet durch die Anwendung eines Abzinsungsfaktors auf den nominellen Verpflichtungsbetrag. Der Abzinsungsfaktor kann nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet werden (Barwertformel, siehe oben) oder mithilfe der bereits berechneten Vervielfältiger der Tab. 2 des BMF, Schreibens v. 26.5.2005 (IV B 2 – S 2175 – 7/05) vorgenommen werden. Dies...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4 Abweichungen in der Steuerbilanz bei der Abzinsung von Rückstellungen

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Auch die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz für die Steuerbilanz, jedoch nur so weit, wie das S...mehr

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Rückstellung, Abzinsung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Bestimmung der Restlaufzeit Abzinsung nach Handelsrecht Abzinsung nach Steuerrecht Bewertungsunterschiede 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.2.3 Änderung der Berechnungsparameter

Der bilanzielle Wertansatz von abgezinsten Rückstellungen ist jährlich allein schon deshalb neu zu berechnen, da der Barwert mit der um den Zeitfortschritt veränderten Restlaufzeit (neu) berechnet werden muss. Dabei sind Änderungen der Bewertungsparameter nomineller Verpflichtungsbetrag, Abzinsungssatz und Restlaufzeit ebenfalls zu berücksichtigen. Die durch die Deutsche Bundesba...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.2 Abzinsung von Rückstellungen

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abzuzinsen. Dazu sind neben dem nominellen Verpflichtungsbetrag die beiden Parameter Abzinsungszinssatz und Restlaufzeit zu bestimmen. Mithilfe dieser Parameter ist der Barwert des nominellen Verpflichtungsbetrags zu berechnen. Der so ermittelte, abgezinste nominelle Verpflichtungsbetrag...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.4 Restlaufzeit

Die voraussichtliche Restlaufzeit einer Rückstellung für eine ungewisse Verpflichtung am Bilanzstichtag ist nach BMF, Schreiben v. 26.5.2005 (IV B 2 – S 2175 – 7/05), Rz. 24 nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu schätzen. Abzinsungszeitraum ist bei Geldleistungsverpflichtungen der Zeitraum bis zur Fälligkeit. Ist die Zahlung in mehreren Teilbeträgen zu entrichten, ...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Rückstellung, Abzinsung / 4.1 Verpflichtung zur Abzinsung

Rückstellungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG abzuzinsen; ausgenommen von der Abzinsung sind Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt und die verzinslich sind oder die auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. Eine verzinsliche Verbindlichkeit liegt vor, wenn ein Zinssatz von mehr als 0 % vereinbart wurde oder wirtschaft...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.2 Nomineller Verpflichtungsbetrag

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG sind bei der Bewertung einer Rückstellung die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend, d. h. künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden. Dementsprechend ist der nominelle Verpflichtungsbetrag nach Preis- und Kostenverhältnissen am jeweiligen Bilanzstichtag zu ermitteln. Zukünftig erwartete Preissteiger...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.2.2 Restlaufzeit

Die Restlaufzeit ist eine wichtige Größe im Zuge der Wertermittlung einer Rückstellung, denn über die Dauer der Restlaufzeit sind Kostensteigerungen bei der Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags zu berücksichtigen, entsprechend der Restlaufzeit ist der Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung als "restlaufzeitadäquater" Zinssatz zu bestimmen und über diesen Zeitrau...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.3 Abzinsungssatz

Der Abzinsung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG ein Zinssatz von 5,5 % zugrunde zu legen. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Restlaufzeit (was bestimmte Berechnungen im Vergleich zur handelsrechtlichen Berechnung vereinfacht). Die Abzinsung reduziert die Höhe der Rückstellung. Da der steuerliche Zinssatz wesentlich höher ist als die aktuellen Marktzinssätze, die ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abzinsung / 3.2.1 Abzinsungssatz

Die Abzinsung ist mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Rückstellung vorzunehmen.[1] Die Zinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) mit 2 Nachkommastellen ermittelt und auf ihrer Website bekannt gemacht.[2]mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.1 Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags

Die Bewertung von Rückstellungen ist in § 253 Abs. 1 und 2 HGB geregelt. Zweifelsfragen hat das IDW im RS HFA 34 konkretisiert. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags der Verpflichtung anzusetzen. Die Höhe der Rückstellungen richtet sich also nach den Aufwendungen, die im Zeitpun...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Bestimmung der Restlaufzeit Abzinsung nach Handelsrecht Abzinsung nach Steuerrecht Bewertungsunterschiedemehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3 Bewertung nach Handelsrecht

3.1 Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags Die Bewertung von Rückstellungen ist in § 253 Abs. 1 und 2 HGB geregelt. Zweifelsfragen hat das IDW im RS HFA 34 konkretisiert. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags der Verpflichtung anzusetzen. Die Höhe der Rückstellungen rich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.2 Unangemessene Schritte zur Verlustnutzung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a

Rz. 39 Ein Kennzeichen für eine mitteilungspflichtige Steuergestaltung liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests vor, wenn ein Beteiligter unangemessene rechtliche Schritte unternimmt, um Verluste nutzen zu können. Zweck der Regelung ist, Maßnahmen zu erfassen, die zu einer "Statusverbesserung" hinsichtlich der Verluste führen, also zu einer Nutzung der Verluste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn nach i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. z...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 4 Auflösung einer Rückstellung für eine angestrengte Klage

Eine Rückstellung ist zu jedem Bilanzstichtag daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang die Verpflichtung dem Grund und der Höhe nach noch besteht. Ist der Grund für eine Rückstellung entfallen, so ist die Rückstellung aufzulösen. Im Fall von Bewertungsänderungen ist eine Rückstellung ggf. auch nur teilweise aufzulösen.[1] Auch im Fall einer Rückstellung für eine ange...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / 5 Höhe der Rückstellung: Rückstellung ist mit eingeklagtem Betrag zu bewerten

5.1 Bewertung in der Handelsbilanz Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Der Erfüllungsbetrag bezeichnet nach mehrheitlicher Meinung den bereits abgezinsten Verpflichtungsbetrag und entspricht damit dem Buchwert der Rückstellung. [1] Im Fall eine...mehr

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Patent, buchhalterische Beh... / 6.2 Bewertung der Rückstellung für Patentverletzung

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist zur Bewertung einer Rückstellung der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, soweit das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. Vor diesem Hintergrund bemisst sich die...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / 3 Voraussetzungen der Rückstellungsbildung

In § 249 HGB ist abschließend bestimmt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung ausgewiesen werden. Es besteht kein Wahlrecht. Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (bzw. Verbindlichkeitsrückstell...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / 5.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält, die zu einer niedrigeren Bewertung führen. In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen finden sich in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG gesonderte Regelungen.[1] In Bezug auf eine Rückstellung aufgrund einer gegen den...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / 5.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Der Erfüllungsbetrag bezeichnet nach mehrheitlicher Meinung den bereits abgezinsten Verpflichtungsbetrag und entspricht damit dem Buchwert der Rückstellung. [1] Im Fall einer gegen den bilanzierenden Kaufman...mehr

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Patent, buchhalterische Beh... / 6 Rückstellung für eine Patentverletzung

6.1 Bilanzierung dem Grunde nach Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, wodurch Vergangenes abgegolten wird. Dementsprechend ist eine Verbindlichkeitsrückstellung für eine Verpflichtung zu bilden, wenn es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten oder um eine öffentlich-rechtliche Verpf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Wird gegen einen bilanzierenden Kaufmann ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, ist ggf. eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. D...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Anhängige Klage

Hans Groß ist Inhaber eines Installateurgeschäfts. In Folge von Installationsarbeiten bei Firma Wolfgang Müller wurde eine elektrische Leitung beschädigt, was einen eintägigen Stromausfall zur Folge hatte. Fa. Müller erlitt durch den verursachten Produktionsausfall einen Schaden von 150.000 EUR. Da Hans Groß die Zahlung des Schadensersatzes verweigerte, hat Fa. Müller Hans G...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / 3.1 Bestehen einer Verpflichtung

Eine Verpflichtung besteht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage erfüllt sind. Daher ist das Bestehen einer Verpflichtung am Bilanzstichtag anhand der rechtlichen Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage zu prüfen. Dabei kann sich herausstellen, dass die Voraussetzungen entweder erfüllt sind oder deren Erfüllung ungewiss ist. Ist das Bestehen einer Verpf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Ungewisse Verbindlichkeit Erfolgsaussichten der Klage Rückstellungshöhemehr

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Rückstellung, angestrengte Klage

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Ungewisse Verbindlichkeit Erfolgsaussichten der Klage Rückstellungshöhe 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Wird gegen einen bi...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / 3.3 Anwendung auf den Sachverhalt "angestrengte Klage gegen den bilanzierenden Kaufmann"

Die für eine Rückstellungsbildung erforderlichen Kriterien – Bestehen einer Verpflichtung und Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Kaufmanns – muss der Kaufmann einzelfallbezogen im Wege einer Prognose anhand der erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse beurteilen. Dabei können die folgenden 2 Fälle unterschieden werden. 3.3.1 Am Bilanzstichtag bereits anhängige Prozesse B...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / 3.3.1 Am Bilanzstichtag bereits anhängige Prozesse

Bei am Bilanzstichtag bereits anhängigen Prozessen kennt der Gläubiger seinen Anspruch und betreibt bereits dessen Durchsetzung. Vor diesem Hintergrund muss der Bilanzierende grundsätzlich von einer Verpflichtung ausgehen, für die eine Rückstellung zu bilden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn die Klage oder das Rechtsmittel offensichtlich unzulässig, dem Grund oder der Höhe nac...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / 3.3.2 Bei am Bilanzstichtag in Aussicht stehenden Prozessen

Bei am Bilanzstichtag in Aussicht stehenden Prozessen müssen gewichtige objektive Umstände für die Inanspruchnahme sprechen. Nach den hohen Konkretisierungsanforderungen der Rechtsprechung reicht die bloße Möglichkeit einer Inanspruchnahme nicht aus. In der Praxis wird i. d. R. eine Eintrittswahrscheinlichkeit von mehr als 50 % vorausgesetzt (es sprechen mehr Gründe dafür al...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / 3.2 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Eine Verbindlichkeitsrückstellung kann nur gebildet werden, wenn darüber hinaus die Inanspruchnahme aus der Verpflichtung auch wahrscheinlich ist, d. h. der Bilanzierende ernsthaft mit der Geltendmachung des Anspruchs rechnen muss.[1] Von einer Inanspruchnahme muss der Bilanzierende nach handelsrechtlicher Auffassung regelmäßig dann ausgehen, wenn der Gläubiger seinen Anspruc...mehr

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Patent, buchhalterische Beh... / 6.1.2 Ansprüche i. S. d. Fallgruppe 2

Die Bildung einer Rückstellung ist nur dann zulässig und geboten, wenn zum Bilanzstichtag ernsthaft mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Dazu ist es nach Auffassung des BFH nicht erforderlich, dass der geschädigte Patentinhaber in irgendeiner Weise reagiert hat. Folglich muss der Bilanzierende auch nicht darlegen und beweisen, dass die Patentverletzung dem Berechtigten ...mehr

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Warenverbuchung, getrennte ... / 5.3 Erhaltene Boni

Ein Bonus ist ein besonderer Preisnachlass, der dem Leistungsempfänger vom Lieferanten gewährt wird. Seit der (klarstellenden) Anpassung des § 255 Abs. 1 HGB durch das BilRUG, wonach Anschaffungspreisminderungen einzeln zuordenbar sein müssen, wird die Buchung von Boni als Anschaffungspreisminderungen z. T. grundsätzlich abgelehnt.[1] Boni werden i. d. R. halbjährlich oder a...mehr

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Patent, buchhalterische Beh... / 6.1 Bilanzierung dem Grunde nach

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, wodurch Vergangenes abgegolten wird. Dementsprechend ist eine Verbindlichkeitsrückstellung für eine Verpflichtung zu bilden, wenn es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten oder um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt, die Verpflichtu...mehr

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Patent, buchhalterische Beh... / 6.1.1 Ansprüche i. S. d. Fallgruppe 1

Ansprüche i. S. d. Fallgruppe 1 müssen nicht zwingend gerichtlich anhängig sein. Sie sind bereits dann geltend gemacht, wenn der Rechteinhaber gegenüber dem Rechteverletzer die Absicht äußert, Ansprüche geltend zu machen.[1] Da der Rechteinhaber die Rechtsverletzung kennt, kann auch von einer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ausgegangen werden. § 5 Abs. 3 EStG enthält k...mehr

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Patent, buchhalterische Beh... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von 5,5 % bei Abzinsung von betrieblichen Verbindlichkeiten und Bildung von Rückstellungen

Die Höhe des Zinssatzes von 5,5 % gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 und Nr. 3a Buchst. e S. 1 EStG begegnet jedenfalls im Streitjahr 2013 keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die in Rspr. und Literatur erhobenen verfassungsrechtlichen Zweifel an der gesetzlichen Zinssatzhöhe gem. § 238 Abs. 1 S. 1 AO können nicht auf die verfassungsrechtliche Beurteilung des Abzinsungszinssatzes...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / 4. Anlage Corona-Hilfen

Die Anlage Corona-Hilfen wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben und ergänzt. Anwendungsbereich: Die Anlage Corona-Hilfen ist der ESt-Erklärung beizufügen und dient der Erfassung sämtlicher im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie durch Bund und Länder gewährten Zahlungen (Zuschüsse etc.). Im Regelfall sind die Corona-Hilfen in den jeweiligen Gewinnermittlungen als steuerpfl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / 3 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

3.1 Schwebendes Geschäft Ein schwebendes Geschäft liegt vor, wenn Vertragspartner verpflichtende Verträge abgeschlossen haben, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind und die Leistung noch nicht (auch nicht teilweise) erbracht wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen einmaligen Leistungsaustausch handelt, wie z. B. bei einem Kaufvertrag, Werkliefervertra...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ausweis einer Drohverlustrückstellung als Einzelrückstellung

Die Huber GmbH hat im Juli des laufenden Geschäftsjahres verbindlich für 150.000 EUR eine Maschine bestellt. Die Lieferung ist für den Monat April des folgenden Geschäftsjahres vorgesehen. Wegen technischer Neuerungen ist der Kaufpreis für diese Maschine nachhaltig gesunken. Am 31.12. würde die Huber GmbH für diese Maschine nur noch 125.000 EUR zahlen müssen. Am 31.12. ist s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / 8 Berücksichtigung von Preissteigerungen und Abzinsung von Drohverlustrückstellungen

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist zur Bewertung einer Rückstellung der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag): Die Höhe einer Drohverlustrückstellungen richtet sich nach den Aufwendungen, die im Zeitpunkt der Erfüllung voraussichtlich entstehen werden. Demnach sind künftige Preis- und...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / 6 Verluste aus Dauerschuldverhältnissen

Auch im Fall von Dauerschuldverhältnissen kann der Ausweis einer Drohverlustrückstellung geboten sein. Dauerschuldverhältnisse sind Verträge, die über einen längeren Zeitraum erfüllt werden, wie z. B. Miet- und Pachtverträge. Sie sind nur insoweit schwebend, als sie am Bilanzstichtag noch nicht "abgewickelt" sind. Hinsichtlich des noch nicht abgewickelten (zukünftigen) Teils ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Ermittlung des Verpflichtungsüberschusses Abgrenzung zwischen Drohverlustrückstellungen und außerplanmäßigen Abschreibungen Abgrenzung zwischen Drohverlustrückstellungen und Verbindlichkeitsrückstellungenmehr