Fachbeiträge & Kommentare zu Ruhen des Verfahrens

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 3. Besondere Fälligkeitstatbestände

Rz. 31 Neben den allgemeinen Fälligkeitstatbeständen des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG tritt nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG in gerichtlichen Verfahren die Fälligkeit in drei weiteren Fällen ein, nämlich wenn eine Kostenentscheidung ergeht (1. Var.), der Rechtszug endet (2. Var.) oder das Verfahren länger als drei Monate ruht (3. Var.). Bedeutung haben diese Fälligkeitstatbestände nur, wenn ...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte beim LG Traunstein eine Stufenklage zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen erhoben. Nachdem die Beklagte am 29.11.2017 den Auskunftsanspruch anerkannt hatte, zahlte sie 50.000 EUR an den Kläger. Nach zeitweiligem Ruhen des Verfahrens erging am 5.4.2018 ein Teilurteil gegen die Beklagte. Im Anschluss hieran kam es zu Auseinandersetzungen der Parteien übe...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXVIII. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 188 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[43] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer

Rz. 46 [Autor/Stand] Nur die bestandskräftig festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer ist abzugsfähig (zur Umrechnung s. Rz. 52). Bei Ratenzahlungen sollte man zumindest vorläufig die gesamte Steuer aus Praktikabilitätsgründen anrechnen.[2] Rz. 47 [Autor/Stand] Das Erfordernis der Bestandskraft folgt aus den Worten "keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegt". Ist noch e...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Antrag auf Ruhen des Verfahrens abrechnen

Frage: Ich habe für Mandanten beim Finanzamt einen Einspruch eingelegt und aufgrund anhängiger Musterverfahren auch einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens (§ 363 AO) gestellt. Kann dieser Antrag nach der StBVV abgerechnet werden? Wie ich hörte, ist z. B. die Aussetzung der Vollziehung seit der Neuregelung des § 40 StBVV zusätzlich zu einem Einspruch abrechenbar. Antwort: Die Fra...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Die Durchführung des Einspruchsverfahrens

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen (§ 355 Abs 1 Satz 1 AO). Vor der Bekanntgabe kann ein Rechtsbehelf nicht wirksam eingelegt werden (BFH 112, 107 = BStBl 1974 II, 433; BFH 138, 154 = BStBl 1983 II, 551). Über den Zeitpunkt der Bekanntgabe > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten. Zur Bekann...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.3 Antrag beim Rentenversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 stellt sicher, dass das Nahtlosigkeitsverfahren forciert wird. Mit der Bewilligung von Alg wird die Aufforderung verbunden, innerhalb eines Monats beim Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Auch Anträge bei einem anderen Rehabilitationsträger genügen (z. B. Unfallversicherungsträge...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Leistungsanspruch nicht nur vorübergehend leistungsgeminderter versicherter Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben können, bei denen aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit noch nicht (abschließend) festgestellt ist, bis zur Feststellung verminderter Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger. Der Anspr...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / b) Sonstige Verkaufsabsichten

Rz. 85 Nach wie vor nicht geregelt ist der freihändige Verkauf während des Entziehungsverfahrens. Dies ist bis zum Erlass eines Entziehungsurteils unbegrenzt möglich. Schwieriger ist die Lage wiederum nach Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks. Hier dürfte man auf die Rechtsprechung zum alten Recht zurückgreifen können, wonach die einstweilige Einstellung des Zwangsver...mehr

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AGS 11/2020, Keine Wiederei... / 2 Aus den Gründen

A. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde ist zwar nach §§ 56 Abs. 2 S. 1,33 Abs. 3 S. 1, 1 Abs. 3 RVG statthaft, aber verfristet. Denn die Beschwerde ist nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 3 RVG beim SG eingelegt worden. Der Beschluss des SG ist dem Beschwerdeführer laut Empfangsbekenntnis am 28.4.2020 zugestellt worden....mehr

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AGS 11/2020, Keine Wiederei... / 3 Anmerkung

1. Niemand ist fehlerfrei! Es erstaunt dennoch, dass es überhaupt zu einer unrichtigen gerichtlichen Rechtsbehelfsbelehrung gekommen war.[1] Der Standpunkt des beigeordneten Rechtsanwalts ist indes "sportlich", sich als erfahrener Sozialrechtler auf eine offenkundig fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung berufen zu wollen. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist daher nur kons...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Ergänzender Hinweis: Nr. 56–69 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56 ff.). Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestim...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 57 ff. AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 57 ff.). Schrifttum: Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Bittmann, Das Beiziehen von Kontounterlagen im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1990, 325; Dörn, Sicherstellung von Geld durch die Finanzbehörde im Steuerstrafverfahren, wistr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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Österreich / c) Ablauf des Verfahrens

Rz. 117 Das Verfahren ist nicht öffentlich (§ 460 Z. 3 ZPO); jeder Ehegatte wird aber eine Vertrauensperson mit zur Verhandlung nehmen dürfen.[182] Der Richter ist zu Beginn und das ganze Verfahren über angehalten, auf eine Versöhnung der Parteien hinzuwirken (§ 460 Z. 7 ZPO). Das Unterbleiben eines Versöhnungsversuchs stellt einen rügepflichtigen Verfahrensmangel dar.[183] ...mehr

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Spanien / 2. Verfahren und Wirkungen

Rz. 132 Primäre Voraussetzung für die Einleitung des Adoptionsverfahrens ist ein positives Votum über die Eignung des oder der Adoptierenden für die Ausübung der elterlichen Gewalt. Dieser Eignungsvorschlag muss von der öffentlichen Einrichtung ausgestellt sein (Art. 176 Abs. 2 CC). Die Adoption selbst erfolgt durch gerichtliche Entscheidung unter steter Berücksichtigung des...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / XI. Das Sambo-Verhältnis im schwedischen IPR

Rz. 68 Die schwedischen IPR-Regelungen betreffend Lebensgefährten, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben (sog. Sambos, zur Definition siehe Rdn 157 ff.), finden sich im 5. Kapitel des Gesetzes 2019:234 über die Vermögensverhältnisse in internationalen Situationen. Sambos können auch gleichgeschlechtliche Lebensgefährten sein. Rz. 69 Für Fragen betreffen...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / V. Scheidung

Rz. 30 Eine Ehe kann in Schweden nur durch den Tod eines Ehegatten oder durch Scheidung aufgelöst werden. Bestimmungen im Recht anderer Staaten über die Auflösung einer Ehe (Annullierung; Nichtigkeitserklärung), z.B. wegen schwerer Fehler, können in Schweden nicht zu einer Annullierung der Ehe führen, sondern nur zu einem Scheidungsurteil. Dies gilt ebenfalls für Bigamiefäll...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.2 Ehezeit, Berechnung und Ausschluss bei kurzer Ehezeit

Grundsätzlich sind nur Anrechte auszugleichen, soweit diese in der Ehezeit erworben oder aufrecht erhalten worden sind. Nur sie können der arbeitsteiligen Leistung der Ehegatten zugerechnet werden.[1] Vorehezeitliche Anrechte werden im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt; dies gilt auch dann, wenn sie von einem früheren Altersvorsorgevertrag während der Ehezeit in eine...mehr

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Frühstück und Parkplatzüberlassung durch Hotels

Leitsatz Hotelübernachtungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Das Frühstück gegen gesondert berechnetes Entgelt sowie die Überlassung von Parkplätzen sind als eigenständige Leistungen mit dem Regelsatz zu versteuern. Sachverhalt Streitig ist die Behandlung von Umsätzen für Hotelübernachtungen, Frühstück und Parkplatzgestellung. Die Klägerin betreibt ein Hotel mit ...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 930 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 938) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 306 Ruhen des Verfahrens

Gesetzestext (1) 1Das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ruht bis zur Entscheidung über den Schuldenbereinigungsplan. 2Dieser Zeitraum soll drei Monate nicht überschreiten. 3Das Gericht ordnet nach Anhörung des Schuldners die Fortsetzung des Verfahrens über den Eröffnungsantrag an, wenn nach seiner freien Überzeugung der Schuldenbereinigungsplan ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Fortsetzung des Verfahrens (Abs. 1 Satz 3)

Rn 11 Die Durchführung des gerichtlichen Einigungsversuches wurde durch Einführung des Abs. 1 Satz 3 mit dem InsOÄndG 2001 (s.o. Rn. 4) fakultativ ausgestaltet. Das Gericht kann auf Grundlage einer Prognose davon absehen, das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen, wenn es nach seiner Einschätzung "voraussichtlich" scheitern wird. 4.1 Grundlagen der Prognose...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Ruhen des Insolvenzverfahrens (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rn 5 Im Verbraucherinsolvenzverfahren ruht im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren gem. Abs. 1 das Verfahren über den Eröffnungsantrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Entscheidung über den mit dem Antrag des Schuldners vorgelegten und ggf. gemäß § 307 Abs. 3 nachgebesserten Schuldenbereinigungsplan. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Zeitraum des Ruhens

Rn 6 Das Ruhen beginnt kraft Gesetzes mit dem Eingang des Eigenantrags, ohne dass es auf eine Vollständigkeit der vorgelegten Formulare ankommt.[11] Die Gegenansicht verkennt, dass zur Entscheidung über den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan auch die Vorlage vollständiger Unterlagen gehört, weshalb die Monierung eines unzureichenden Antrages während des Ruhens erfolgen m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Verfahren

Rn 17 Das Gericht hat im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren keine materielle Änderungs- oder Gestaltungskompetenz. Bedenken, mit Einführung des Abs. 1 Satz 3 werde das außergerichtliche Einigungsverfahren der vollständigen inhaltlichen Kontrolle des Gerichts unterworfen, die bislang gerade nicht stattfinden sollte, haben sich nicht bestätigt.[27] Eine inhaltlich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.3 Verfahren ohne Eigenantrag

Rn 37 Stellt der Schuldner innerhalb der gesetzten Frist (s.o. Rn. 32) selbst keinen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, nimmt das auf Antrag des Gläubigers in Gang gesetzte Verfahren seinen Fortgang. Im Regelfall wird das Gericht einen Sachverständigen damit beauftragen, die für die Feststellung der Eröffnungsvoraussetzungen notwendigen Tatsachen zu erm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Wirkung

Rn 8 Die Wirkung des Ruhens nach § 306 Abs. 1 ist nicht gleichbedeutend mit dem Ruhen des Verfahrens im Zivilprozess. Durch das Ruhen wird kraft Gesetzes zwar bewirkt, dass das Insolvenzgericht keine Entscheidung über den Eröffnungsantrag trifft. Fristen, die im Zusammenhang mit dieser Entscheidung stehen, werden unterbrochen und beginnen nach dem Ende des Ruhens von neuem z...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ruht bis zur Entscheidung über den Schuldenbereinigungsplan. 2Dieser Zeitraum soll drei Monate nicht überschreiten. 3Das Gericht ordnet nach Anhörung des Schuldners die Fortsetzung des Verfahrens über den Eröffnungsantrag an, wenn nach seiner freien Überzeugung der Schuldenbereinigungsplan voraussichtl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Gerichtliches Ermessen

Rn 15 Die Entscheidung nach Abs. 1 Satz 3 trifft das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen hat das Gericht nach "seiner freien Überzeugung" zu beurteilen, ob der Schuldenbereinigungsplan "voraussichtlich" angenommen wird oder nicht. Das Gericht muss abschätzen, ob das Scheitern des Schuldenbereinigungsverfahrens, wahrscheinlic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Entscheidung

Rn 19 Die gerichtliche Anordnung der Fortsetzung des Verfahrens erfolgt durch einen Beschluss, der nicht rechtsmittelfähig ist und keine Begründung enthalten muss.[30] Es handelt sich bei der Anordnung um eine verfahrenslenkende Maßnahme des Gerichts, die auch der Verfahrensbeschleunigung in solchen Fällen dienen soll, in denen die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbere...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Sicherungsmaßnahmen (Abs. 2 Satz 1)

Rn 20 Ungeachtet des Ruhens des Antragsverfahrens kann das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 anordnen (§ 306 Abs. 2 Satz 1).[33] Die Anordnung erfolgt von Amts wegen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Das Gericht kann aber Anregungen berücksichtigen. Die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen setzt grundsätzlich einen zulässigen Eröffnungsantrag voraus (vgl. die Kom...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 40 Foerste, Risiken für Restschuldbefreiungsanträge im Fall des § 306 InsO, ZInsO 2009, 319; Frind, Gebrauchsanleitung für den erfolgreichen Gläubigerinsolvenzantrag, ZInsO 2011, 412; Fuchs, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der InsO und anderer Gesetze – Anmerkungen zu ausgewählten Fragen, NZI 2001, 15; Greiner, Überlegungen zu einem kurzzeitigen Zahlungsaufschub für d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Gläubigerantrag (Abs. 3)

Rn 29 Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens regelmäßig von einem Schuldner gestellt werden, der als natürliche Person die Verfahrensfähigkeit des § 304 erfüllt. Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass ein Gläubiger gegen eine solche Person keinen Eröffnungsantrag gemäß § 14 stellen und in der Folge kein I...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2 Verfahren bei Eigenantrag (Abs. 3 Satz 2 und 3)

Rn 33 Stellt der Schuldner den Antrag, so ruht sein Antrag nach Abs. 1 Satz 1. Um zu verhindern, dass der zuvor eingereichte Gläubigerantrag trotz Ruhens des Eigenantragsverfahrens zu einer Insolvenzeröffnung führt, ruht auch das Verfahren über den zuvor gestellten Gläubigerantrag (Abs. 3 Satz 2). Die Norm ist entsprechend anwendbar auf weitere Fremdanträge, die erst nach de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Entstehungsgeschichte

Rn 4 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in dem Vorschlag des Rechtsausschusses des Bundestages, ein Verbraucherinsolvenzverfahren in die InsO einzufügen (vgl. auch die Kommentierung bei § 304 Rn. 8).[6] Das am 01.12.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (InsOÄndG 2001)[7] hat den Absatz 1 um Satz 3 und den Absatz 2 um Satz 2 erwe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.1 Hinweispflicht des Gerichts (Abs. 3 Satz 1)

Rn 30 Das Insolvenzgericht prüft nach Eingang jedes Gläubigerantrags zunächst dessen Zulässigkeit.[41] Dabei muss es nicht vorab über die Frage entscheiden, ob die Voraussetzungen für ein Regel- oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren vorliegen.[42] Weitere Ermittlungen, vor allem zur Person des Schuldners, dessen Vermögen und die Deckung der Verfahrenskosten erfolgen von Amt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Norm regelt den grundsätzlichen Vorrang des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens gegenüber der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (§ 306 Abs. 1). Selbst nach dem Scheitern einer außergerichtlichen Einigung, soll grundsätzlich eine Einigung auf Basis des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans (§ 305 Abs. 1 Nr. 4) versucht werden. Der Gesetzg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Grundlagen der Prognoseentscheidung

Rn 12 Die Basis für die Prognose des Gerichts bildet der außergerichtliche Einigungsversuch. Dieser muss für einen zulässigen Verbraucherinsolvenzantrag gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 vorgelegt werden (vgl. die Kommentierung bei § 305 Rn. 45). Daneben muss der Schuldner die wesentlichen Gründe für das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs angeben (vgl. die K...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Fortsetzung des Eröffnungsverfahrens

Rn 11 Mit der Fortsetzung des Verfahrens gelten die allgemeinen Regeln für das Eröffnungsverfahren, da die Sondervorschriften in §§ 312 ff. aufgehoben worden sind (s.o. Rn. 5).[21] Im Regelfall wird das Gericht über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens direkt entscheiden können, da das Ruhen des Verfahrens nach § 306 erst eintritt, wenn der Schuldner einen vollst...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Vorlage von Abschriften (Abs. 2 Satz 2)

Rn 24 Beabsichtigt das Gericht die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, ruht das Verfahren über den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich bis zur Entscheidung der Gläubiger über den mit dem Antrag des Schuldners vorgelegten und ggf. gemäß § 307 nachgebesserten Schuldenbereinigungsplan. In diesem Fall fordert das G...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Fehlende Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan

Rn 8 Die Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag kann erst erfolgen, wenn der Versuch einer gerichtlichen Schuldenbereinigung endgültig gescheitert ist.[14] Daher genügt es nicht, dass lediglich Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben worden sind. Haben der Schuldner oder ein Gläubiger Anträge auf Zustimmungsersetzung gestellt (§ 309 Abs. 1 Satz 1),...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

Rn 7 § 311 setzt voraus, dass nach Eingang eines Eröffnungsantrags das Ruhen des Verfahrens gemäß § 306 Abs. 1 angeordnet worden ist. Mithin kommt eine Anwendung des § 311 nur in Betracht, wenn der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gemäß § 305 gestellt hat. Hat ein Gläubiger einen Eröffnungsantrag gestellt, ist § 311 anwendbar, wenn der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Voraussetzungen

Rn 6 Die Anwendung des § 311 setzt voraus, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt worden ist in dessen Folge gemäß § 306 das Ruhen des Eröffnungsverfahrens zur Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens angeordnet wurde (s.u. Rn. 7). Weiterhin muss der Versuch der gerichtlichen Schuldenbereinigung endgültig gescheitert sein (s.u....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Beendigung eines gescheiterten gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens und dessen Überleitung in ein Insolvenzeröffnungsverfahren. Beim Scheitern des Verfahrens über den Schuldenbereinigungsplan sieht § 311 vor, dass das Verfahren über den Insolvenzantrag von Amts wegen, also ohne, dass der Schuldner einen neuen Antrag stellt, wieder a...mehr

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Kindergartenbeiträge als Kinderbetreuungskosten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Leitsatz Wenn der Arbeitgeber (AG) dem Arbeitnehmer (AN) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen zur Unterbringung und Betreuung des Kindes des AN, das den Kindergarten besucht, steuerfrei in derselben Höhe wie die geschuldeten Kindergartenbeiträge zahlt, kommt ein Sonderausgabenabzug der Kindergartenbeiträge nicht in Betracht. Sachverhalt Die Kläger haben ...mehr

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Prüfung, inwieweit ein behindertes volljähriges Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten

Leitsatz Eine einmalige Kapitalleistung aus einer vor dem 1.1.2005 für das behinderte Kind abgeschlossenen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zählt zum Vermögen des Kindes und wird deshalb bei der Prüfung, ob das volljährige behinderte Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, nicht berücksichtigt. Sachverhalt Die Klägerin erhielt Kindergeld für ihr im Jahr 1964 ...mehr