Fachbeiträge & Kommentare zu Ruhen des Verfahrens

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / A. Allgemeines

Rz. 1 Schiedsgerichte in Erbsachen sind entweder zulässig.[1] Die Vorschrift des § 1066 ZPO sieht die Möglichkeit der Anordnung einer Schiedsgerichtsbarkeit durch Verfügung von Todes weg...mehr

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FoVo 12/2019, Der taktische... / 2 II. Die Entscheidung

BGH widerspricht den Vorinstanzen Der GV hätte das an ihn von der Gläubigerin mit Schreiben ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 8.5.2018 herangetragene Begehren nicht als mangels Verwendung eines neuen Auftragsformulars gemäß § 753 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 1 GVFV abzulehnenden neuen Vollstreckungsauftrag, sondern als Antrag der Gläubigerin auf weitere Ausführung des Vollstreckungs...mehr

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FF 12/2019, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 6.9.2019 – 1 BvR 1763/18 1. Hinsichtlich der Verfahrensdauer eines Umgangsverfahrens besteht wegen der Gefahr einer faktischen Präjudizierung durch Zeitablauf eine besondere Sorgfaltspflicht der Gerichte. Es besteht aber weder aus verfassungs- noch menschenrechtlichen Gründen keine Pflicht zu maximaler Verfahrensbeschleunigung. 2. Das Familiengericht kann ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens, § 79a Abs. 1 Nr. 1 FGO

Rz. 19 In den Fällen, in denen entweder auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen das Verfahren nach § 74 FGO oder nach den über § 155 FGO anwendbaren Vorschriften der ZPO ausgesetzt wird oder nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 251 ZPO auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen angeordnet wird, entscheidet im vorbereitenden Verfahren nicht der Senat, sondern d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mandatsbezogen

Rz. 58 Die Rechtsprechung erwartet vielmehr (nur) eine mandatsbezogene Rechtskenntnis;[298] maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Zeitpunkt der Beratung.[299] Der Mandant kann von dem Anwalt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen erwarten.[300] Das bedeutet, dass der Rechtsberater sich Kenntnis derjenigen Rechtsgrundlagen, höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Rdn ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Vertrauen auf Richtigkeit der Angaben

Rz. 42 I.d.R. darf der Rechtsanwalt auf die Richtigkeit tatsächlicher Angaben seines Auftraggebers – oder eines Dritten, dem der Mandant die Unterrichtung seines Anwalts überlassen hat[245] – ohne eigene Nachforschungen vertrauen,[246] solange er deren Unrichtigkeit nicht kennt oder kennen muss.[247] Dies gilt insb. für eine Information, die die berufliche Tätigkeit des Mand...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Form und Formularzwang

Rn 31 Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist, wie auch der Antrag im Regelinsolvenzverfahren (§ 13 Abs. 1 Satz 1)[50], schriftlich einzureichen (§ 305 Abs. 1 Satz 1). Eine zeitraubende und das Gericht belastende Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle scheidet damit aus.[51] Rn 32 Es besteht ein Formularzwang (ausführlich s.u. Rn. 139 ff.), d. h. z...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / III. Ruhen

1. Voraussetzungen Rz. 113 Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien des Rechtsstreits dies beantragen (§ 251 ZPO), und wenn anzunehmen ist, dass wegen des Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen Gründen das Ruhen des Verfahrens zweckmäßig ist. Beispiel: A und B streiten vor Gericht um die Zahlung von 10.000,00 EUR Schadensersatz...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 2. Antrag

Rz. 114 Das Ruhen wird nur auf Antrag angeordnet. Der Antrag soll auch den Grund für das Ruhen angeben. Rz. 115 Muster 7: Antrag auf das Ruhen des Verfahrens Muster: Antrag auf das Ruhen des Verfahrens An das Landgericht Berlin Karmeliterweg 14 13465 Berlin In Sachen Meier ./. Müller 15 O 345/152 beantrage ich, den Verhandlungstermin am 16.8.2016 aufzuheben und das Ruhen des Verfahren...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 1. Voraussetzungen

Rz. 113 Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien des Rechtsstreits dies beantragen (§ 251 ZPO), und wenn anzunehmen ist, dass wegen des Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen Gründen das Ruhen des Verfahrens zweckmäßig ist. Beispiel: A und B streiten vor Gericht um die Zahlung von 10.000,00 EUR Schadensersatz aus einem Verkehr...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 4. Büromäßige Behandlung

Rz. 117 Das Ruhen des Verfahrens kommt bei umfangreicheren Vergleichsverhandlungen außerhalb des Gerichts häufig vor. Allerdings sollte nicht jede Vergleichsverhandlung dazu genutzt werden, ein Verfahren zum Ruhen zu bringen, um nicht den Druck zu einer Einigung von den Parteien zu nehmen. Das Anwaltsbüro hat insbesondere zu beachten, dass die Fristenkontrolle trotz des Ruhe...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / H. Güteverhandlung

Rz. 42 Die Güteverhandlung ist der eigentlichen mündlichen Verhandlung zwingend vorgelagert. Es soll also zunächst versucht werden, eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit unter gerichtlicher Anleitung zu erreichen und erst in einem zweiten Schritt, wenn eine solche gütliche Einigung nicht erreicht wird, in einer prozessualen mündlichen Verhandlung bisherigen Zuschnitt...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 3. Wirkung

Rz. 116 Durch das Ruhen werden Notfristen nicht unterbrochen .mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / K. Verfahrensverzögerungen

Rz. 95 Normalerweise läuft das zivilrechtliche Verfahren ohne Verzögerungen nach dem vorher beschriebenen Muster ab. Es gibt jedoch Situationen, in denen das Verfahren entweder nicht weiter betrieben werden kann, oder wo es nicht sinnvoll ist, das Verfahren für eine bestimmte Zeit weiter zu betreiben. In diesen Fällen wird das Verfahren entweder unterbrochen , ausgesetzt oder...mehr

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§ 14 Klageerhebung / IV. Prozessanträge

Rz. 46 Neben den eigentlichen Sachanträgen werden regelmäßig auch Anträge gestellt, die man als Prozessanträge bezeichnet, da sie allein prozessuale Folgen bewirken sollen, bspw. die Anträge auf Fristverlängerung, auf Verlegung eines anberaumten Gerichtstermins oder auf Ruhen des Verfahrens. 1. Kostenanträge Rz. 47 Zwar im Rechtssinne überflüssig, für Mandantenaugen aber sehr ...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / 2. Notfristen

Rz. 5 Außer den normalen gesetzlichen Fristen kennt das Gesetz auch die so genannten Notfristen, die im Unterschied zu anderen gesetzlichen Fristen gem. § 224 ZPO weder verkürzt noch verlängert werden können und auch beim Ruhen des Verfahrens (§ 251 Abs. 1 S. 2, § 233 ZPO) weiterlaufen. Notfristen sind nur solche, die vom Gesetz ausdrücklich als Notfristen bezeichnet sind, §...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / G. Fragen und Antworten

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kleinunternehmer optiert zur Regelbesteuerung: In Zweifelsfällen muss das Finanzamt nachfragen

Leitsatz In Zweifelsfällen muss das Finanzamt den Kleinunternehmer fragen, welche Besteuerungsform er anwenden will. Zwar hat der Steuerpflichtige durch Abgabe der Jahressteuererklärung 2016 mit Berechnung der Umsatzsteuer nach Allgemeinregeln konkludent auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, jedoch war dieser Verzicht nicht geeignet, erneut die fünfjähri...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.1 Einschränkung des Umgangs

Rz. 110 Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann, soweit der umgangsberechtigte Elternteil damit hilfsweise einverstanden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.5.2006, 16 UF 11/06), insbesondere anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Haftung bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen und Festsetzung von Nachzahlungszinsen

Dieses Jahr sollte Anfang August in den Finanzämtern Hochbetrieb geherrscht haben: Erstmalig wurde als Abgabefrist für Steuerpflichtige der 31.7.2019 für das Steuerjahr 2018 festgelegt, mitten in der Ferienzeit. Steuererklärungen müssen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesverfassungsgericht

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BVerfG in 76 131 Karlsruhe, Schlossbezirk 3, wacht über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen. Es wird in Steuersachen vor allem im Normenkontrollverfahren (> Rz 3) und im Beschwerdeverfahren tätig (> Rz 4). Zu Einzelheiten vgl das Gesetz über das BVerfG idF vom 11.08.1993 (BVerfGG) und die Geschäfts...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.4 Datenübermittlung an andere Stellen

Rz. 9 Nach Abs. 3b ist es den Einrichtungen nach Abs. 1 erlaubt, personenbezogene Daten an die nachfolgend aufgeführten Stellen zu übermitteln, soweit dies für die Verhinderung oder Aufdeckung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stelle erforderlich ist. Diese Stellen sind: die Zulassungsausschüsse nach § 96, die Stellen, die für die Ab...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / a) Überblick

Das Thema, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, kommt in der BerH-Rechtsprechung nicht zur Ruhe. Der Gesetzgeber hat es entgegen der ersten Planung dann leider doch versäumt, diesen Streitpunkt zu klären. Die Folge davon ist auch weiterhin ein "Tohuwabohu" der Rspr. zu dieser Thematik. Was das eine Gericht als "eine Angelegenheit" betrachtet, kann bei dem Gericht ...mehr

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Verkauf von Backwaren und Fast-Food im Vorraum von Lebensmittelläden: Umsatzsteuersatz

Leitsatz Verkauft eine Bäckerei in dem nicht abgetrennten Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes (Vorkassenzonen) über den Ladentresen Backwaren, unterliegt dies dem Regelsteuersatz, wenn deren Kunden zum Verzehr die teils mit Tischdecken und Blumenschmuck versehenen von der Bäckerei vorgehaltenen Tische und Stühle nutzen können und ihnen Geschirr und Besteck zur Verfügun...mehr

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zfs 08/2019, Kein Ordnungsg... / Sachverhalt

In einem Bauprozess war das persönliche Erscheinen der Partei zum Zwecke der Anhörung angeordnet worden. Nach mehrfacher Verlegung des Termins erschien der Bekl. in dem schließlich durchgeführten Termin nicht Sein Prozessbevollmächtigter reichte eine "Vollmacht gem. § 141 ZPO" zur Akte, wonach der Prozessbevollmächtigte in dem Termin und in sämtlichen Folgeterminen zur "Abga...mehr

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Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: statische Berechnungen einer anderen Firma als Teil der Handwerkerleistungen für den Austausch von Dachstützen

Leitsatz Sollen die schadhaften Holzpfosten, die das Dach des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses stützen, durch Stahlstützen ersetzt werden und verlangt die beauftragte Firma eine statische Berechnung der einzusetzenden Stahlpfosten, so gehören die Aufwendungen für die von einer anderen Firma erstellten statischen Berechnungen zu den Handwerkerleistungen für den Austaus...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Verfahrensgrundsätze

Rn 96 Im Verbraucherinsolvenzverfahren gelten dieselben Verfahrensgrundsätze wie im Regelinsolvenzverfahren (§§ 304 Abs. 1 Satz 1, 5). Insbesondere der Amtsermittlungsgrundsatz nach zulässigem Antrag (§ 5 Abs. 1)[166] und der Beschleunigungsgrundsatz. Dies ergibt sich beispielsweise aus der Aufforderung des Gerichts an den Schuldner zur "unverzüglichen" Nachbesserung der Ant...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Verfahrensbeteiligte

Rn 98 Die Insolvenzordnung enthält zwar in der Überschrift des Zweiten Teils – Erster Abschnitt (§ 11 ff.) den Begriff "Verfahrensbeteiligte", definiert diesen aber nicht. In den §§ 11 ff., 286 ff., aber auch in den 304 ff. werden u. a. erwähnt: Schuldner mit Antragsberechtigung (§§ 13, 15, 305) Gläubiger mit Antragsberechtigung (§§ 13 ff., 306 Abs. 3) und Einteilung (§§ 38 ff...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Allgemeines

Rn 70 Für das Verbraucherinsolvenzverfahren gelten zunächst die Vorschriften der §§ 1 bis 303, sofern im Neunten Teil der Insolvenzordnung keine anderweitigen Bestimmungen getroffen sind (§ 304 Abs. 1).[122] Die §§ 304 ff. enthalten in den §§ 305–310 erhebliche Abweichungen vom Regelinsolvenzverfahren, die zunächst zur Entlastung der Insolvenzgerichte dem gerichtlichen Verfa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Abmagerung Kosten für die Änderung oder Neuanschaffung von Kleidung infolge Erkrankung sind als mittelbare Krankheitskosten (= Krankheitsfolgekosten, > Rz 5) nicht abziehbar; vgl BFH 133, 550 = DB 1981, 2360 = HFR 1981, 518 betr Kleiderkosten infolge Abmagerungskur; ebenso BFH/NV 1988, 438. Abtreibung > Rz 10 Schwangerschaft. ADHS-Erkrankung (...mehr

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Die Sechsmonatsfrist des § 66 Abs. 3 EStG ist bereits im Festsetzungsverfahren zu beachten

Leitsatz Die Regelung in § 66 Abs. 3 EStG ist dem Festsetzungsverfahren zuzuordnen; sie wirkt rechtsbeendend und nicht lediglich rechtsbegrenzend. Dementsprechend bildet sie keine Grundlage dafür, einem Kindergeldberechtigten die Zahlung bestandskräftig festgesetzter Kindergeldansprüche zu verweigern, wenn § 66 Abs. 3 EStG nicht bereits im Festsetzungs-verfahren berücksichti...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12 Reaktion der Finanzverwaltung; Einzelfragen und Bewertung der Frage der Finalität von Verlusten

Tz. 2134 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ungeachtet der Rücknahme der Rev im Verfahren I R 40/13, wurden die Entsch des BFH insbes zur GewSt nicht allg von der Fin-Verw akzeptiert. Sämtliche Entsch wurden nicht zur Veröffentlichung im BStBl freigegeben. Derzeit wird im Hinblick auf die anhängigen Musterverfahren (s Tz 2128) ein Ruhen des Verfahrens gewährt. Im Hinblick auf das evtl...mehr

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FF 06/2019, Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung

Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst ein breites Aufgabenspektrum sozialer Arbeit, das von einer allgemeinen Förderung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien (z.B. durch Kindertagesstätten, offene Jugendarbeit und Familienbildung) über spezifische Hilfen zur Erziehung in besonderen Lebenslagen (z.B. bei eingeschränkter Erz...mehr

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Zulässigkeit von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen mit Entgeltsumwandlung unter dem Vorbehalt der einseitigen Ersetzung des Zinssatzes

Leitsatz Im finanzgerichtlichen Verfahren war streitig, ob eine Pensionszusage unter einem Vorbehalt, der es dem Arbeitgeber ermöglicht, das Leistungsversprechen mittels einseitiger Ersetzung der zugrunde liegenden Transformationstabelle und des Zinssatzes an geänderte Umstände anzupassen bzw. zu mindern, nicht die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG erfüllt und hiera...mehr

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AGS 05/2019, Neue Angelegen... / 3 Anmerkung

Wird ein Anwalt in einer erledigten Sache erneut beauftragt, so liegt für ihn grds. nur eine einzige Angelegenheit vor (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG). Er erhält daher seine Gebühren und Auslagen nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Bereits vereinnahmte Vergütungen sind dann auf die weitere Vergütung anzurechnen, wobei es sich nicht um eine Anrechnung i.S.d. RVG handelt, sondern rechtlich u...mehr

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AGS 05/2019, Keine Anrechnu... / 3 Anmerkung

Nach der Anm. zu Nr. 3305 VV wird die durch den Bevollmächtigten des Antragstellers im Mahnverfahren verdiente 1,0-Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Das gilt nach Anm. zu Nr. 3307 VV auch für die Verfahrensgebühr des Vertreters des Antragsgegners im Mahnverfahren. Es handelt sich um echte und § 15a RVG unterfallende Anrech...mehr

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AGS 05/2019, Editorial

Gleich zwei Entscheidungen befassen sich mit der Zwei-Kalenderjahres-Frist des § 15 RVG. Das AG Grünstadt (S. 209) stellt zu Recht klar, dass nach Ablauf von zwei Kalenderjahren eine Anrechnung der im Mahnverfahren angefallenen Gebühren auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens nicht mehr stattfindet. Das AG Karlsruhe (S. 213) ist der Auffassung, dass bei Wiederaufn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 363 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Für die Finanzbehörde besteht nach § 367 AO die Pflicht zur Entscheidung über den anhängigen Einspruch. Sie kann als Trägerin des Einspruchsverfahrens dessen Ablauf gestalten. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs des Verfahrens aber begrenzt. Die Finanzbehörde hat die Amtspflicht, über den Einspruch i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1.2 Anordnung des Ruhens und Fortführung des Verfahrens

Rz. 32b Die Anordnung des Ruhens sowie dessen Ablehnung sind Verwaltungsakte.[1] Sie setzen demgemäß ein eindeutiges Verhalten der Finanzbehörde voraus.[2] Für die Rechtsfolgen gelten die Ausführungen zur Aussetzungsentscheidung entsprechend. Rz. 32c Die Finanzbehörde muss zur Fortsetzung des Einspruchsverfahrens die Anordnung des Ruhens widerrufen[3] und dies dem Einspruchsf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.3 Widerruf und Fortführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Aussetzung der Einspruchsentscheidung endet nach § 124 Abs. 2 AO – aufgrund der Befristung – automatisch mit der "Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung des Gerichts oder der Verwaltungsbehörde".[1] Rz. 22a Die Finanzbehörde kann die Aussetzung außerdem nach § 131 AO widerrufen. Rz. 22b Bei der Fortführung des Einspruchsverfahrens und vor Erl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.2 Ruhen kraft Gesetzes – "Zwangsruhe"

Rz. 33 Nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO ruht das Einspruchsverfahren, wenn sich der Einspruch darauf stützt, dass wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm oder wegen einer Rechtsfrage ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), BVerfG oder einem obersten Bundesgericht anhängig ist. Hierdurch wird eine Vielzahl überflüssiger Einspruchsentscheidungen und Klag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1.1.2 Zweckmäßigkeit

Rz. 31 Die Anordnung des Ruhens muss der Finanzbehörde zweckmäßig erscheinen. Zweckmäßig ist das Ruhen, wenn dadurch für die Finanzbehörde ihrer Meinung nach unnötiger Verwaltungsaufwand [1] widersprüchliche Entscheidungen oder spätere Korrekturen der Entscheidung vermieden werden.[2] Die Anordnung des Ruhens setzt damit die Zulässigkeit des anhängigen Einspruchsverfahrens v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1.1.3 Zustimmung

Rz. 32 Die Zustimmung des Einspruchsführers ist Voraussetzung für die Anordnung des Ruhens. Das Ruhen des Verfahrens ist grds. nur bei Einvernehmlichkeit zwischen der Finanzbehörde und allen Einspruchsführern zulässig.[1] Zum Einspruchsverfahren nach § 360 AO Hinzugezogene haben hier nach dem Wortlaut des Gesetzes keinen Einfluss auf das Verfahren.[2] Rz. 32a Die Zustimmung i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Gründe für den zeitweiligen Stillstand des Einspruchsverfahrens

Rz. 3 Von der Entscheidungspflicht in angemessener Zeit ist die Finanzbehörde ausnahmsweise entbunden, wenn eine Anordnung der Aussetzung der Entscheidung über den Einspruch durch die Finanzbehörde erfolgt ist, wobei der wesentliche Aussetzungsgrund für das Einspruchsverfahren der Finanzbehörde in § 363 Abs. 1 AO normiert ist. zwischen der Finanzbehörde und dem Einspruchsführe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.3 Anhängigkeit eines anderen Verfahrens

Rz. 12 Das Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses muss den Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits bilden bzw. von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen sein. Welcher Art das Gericht oder die Verwaltungsbehörde ist, ist unerheblich. Liegt die Entscheidungskompetenz anderer Verfahren bei der für die Einspruchsentscheidung zuständigen Finanzb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.2.1 Tod eines Beteiligten

Rz. 35a Entsprechend § 299 ZPO unterbricht der Tod des Einspruchsführers [1] und der Tod eines notwendigen Hinzugezogenen [2] das Einspruchsverfahren. Durch diese Unterbrechung wird dem nach § 45 AO in die Rechtsstellung des Erblassers eintretenden Erben Gelegenheit gegeben, sich über den Gegenstand und den Inhalt des Einspruchsverfahrens zu informieren. Diese Unterbrechung is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.2.2 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 37 Entsprechend § 240 ZPO bewirkt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Unterbrechung des Einspruchsverfahrens, soweit das Verfahren das befangene Vermögen betrifft.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 15 Die Entscheidung über die Aussetzung wird von der Finanzbehörde getroffen, die zur Entscheidung über den Einspruch berufen ist. Rz. 16 Liegen die Voraussetzungen für die Verfahrensaussetzung vor, so kann nach § 363 Abs. 1 AO die Finanzbehörde die Aussetzung anordnen. Die Aussetzungsentscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Bei der Ermessensentsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Zweck der Aussetzung nach § 363 Abs. 1 AO

Rz. 4 Das Interesse des Einspruchsführers an einer zeitnahen Entscheidung und damit beschleunigten Verfahrensabwicklung ist dann nicht vorrangig, wenn dadurch das Interesse an der Einheitlichkeit der Rechtsordnung berührt wird.[1] § 363 Abs. 1 AO gibt der Finanzbehörde die Möglichkeit, bei der Gefahr divergierender Rechtsentscheidungen von dem Abschluss des anhängigen Einspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.2 Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

Rz. 7 Die Aussetzung der Entscheidung über den Einspruch setzt ferner voraus, dass die der Einspruchsentscheidung vorgreifende Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses befindet. Rechtsverhältnisse i. d. S. sind die aus einem konkreten Sachverhalt resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Rechtssubjekten oder zwischen Rechtssub...mehr