Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Tätigkeit im Verteilungsverfahren (Anm. Nr. 2 zu VV 3311)

Rz. 12 Das Verteilungsverfahren (§§ 105 bis 145 ZVG) beginnt mit der Bestimmung des Termins zur Verteilung des Versteigerungserlöses und endet mit der Erlösverteilung durch das Gericht. Sämtliche Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt innerhalb dieser Spanne im Verteilungsverfahren ausübt, werden von der Verfahrensgebühr nach Anm. Nr. 2, 1. Hs. zu VV 3311 ("Verteilungsgebühr") ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzverfahren

Rz. 1 Die Vorschriften betreffen die Tätigkeiten des Anwalts im Insolvenzeröffnungsverfahren, wobei zwischen der Tätigkeit für den Gläubiger sowie den Schuldner sowohl hinsichtlich der Höhe der Gebühren als auch bezüglich des Gegenstandswertes (§ 28) unterschieden wird. Sie deckt als Pauschalgebühr den gesamten Bereich anwaltlicher Tätigkeit im Insolvenzeröffnungsverfahren a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzeltätigkeiten (Anm. Abs. 1)

Rz. 7 Anm. Abs. 1 stellt klar, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nur dann erhält, wenn ihm nicht die Verteidigung übertragen worden war. Abgegolten werden also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erledigung durch Aufhebung oder Änderung

Rz. 13 Eine Erledigung i.S.d. VV 1002 liegt vor, wenn eine abschließende streitige gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache ganz oder auch nur teilweise nicht mehr notwendig ist.[17] Eine Erledigung ist daher auch noch im Rechtsmittelverfahren möglich.[18] Hat das Gericht allerdings rechtskräftig zur Hauptsache entschieden, kommt eine Erledigung i.S.v. VV 1002 nicht in Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Regelung der VV 4142 ist anwendbar, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf eine der vorgenannten Maßnahmen bezieht. Es sind dies die Fälle:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Nur Beratungs- oder nur Geschäftsgebühr

Rz. 30 Wird der Anwalt zunächst mit einer Beratung beauftragt und erst anschließend mit einer Vertretung, so ist zunächst einmal die Gebühr nach VV 2501 entstanden. Es hat dann eine Anrechnung zwischen der Beratungsgebühr VV 2501 und der Geschäftsgebühr nach VV 2503 in Höhe von 38,50 EUR stattzufinden.[48] Insgesamt erhält der Anwalt nicht mehr an Gebühren, als wenn er von v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels/Gutachten (VV 2100–2103)

Rz. 85 Die Gebühren für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sowie die Gutachtengebühr nach VV 2100–2103 sind nach VV 1008 erhöhungsfähig (vgl. VV 2100 Rdn 36).[216] Die Gebühren sind anders als die vereinbarte Gebühr für die Beratung (§ 34) im VV geregelt, so dass VV 1008 nach VV Vorb. 1 grds. anwendbar ist (vgl. Rdn 82). Ferner schreiben die Anm. zu VV 2100 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vertretung durch den gleichen Rechtsanwalt

Rz. 105 Die in Anm. Abs. 1 festgelegte Anrechnung erfolgt nur, soweit der gleiche Rechtsanwalt sowohl in dem einen wie in dem anderen Verfahren tätig war.[106] Zwar sieht dies der Wortlaut nicht ausdrücklich vor. Jedoch ergibt sich diese Auslegung aus der Überlegung, dass eine Anrechnung nur dann möglich ist, wenn der Anspruchsinhaber der gleiche ist. Sind zwei verschiedene ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke (Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c)

Rz. 180 Die Dokumentenpauschale entsteht in den Fällen der Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c erst ab der 101. Seite. Fertigt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit z.B. für Schriftsatzanlagen mehr als 100 Seiten Fotokopien, kann er die Dokumentenpauschale nach VV 7000 nicht etwa jetzt auch für die ersten 100 Seiten berechnen.[280] Das ergibt sich eindeutig aus der For...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Tätigkeit im einstweiligen Rechtsschutz (Anm. Nr. 6 zu VV 3311)

Rz. 17 Für die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung (z.B. gemäß § 765a ZPO) und einstweilige Einstellung des Verfahrens (z.B. gemäß §§ 30a ff., 180 Abs. 2, 3 ZVG) erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 gesondert.[15] Durch die Verwendung des Plurals ("Anträge") wird deutlich, dass es si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 7 In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts kann nach § 2 Abs. 2 S. 2 BerHG Beratungshilfe nur für eine Beratung, nicht aber auch für eine Vertretung bewilligt werden. Durch die Regelung in § 2 Abs. 2 S. 2 BerHG wird auf das bestehende System der Pflichtverteidigung Rücksicht genommen. Denn in Strafsachen ist bereits im Ermittlungsverfahren un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 146 Das gerichtliche Verfahren über die Zulassung der Austauschpfändung durch das Vollstreckungsgericht gemäß § 811a ZPO bildet für den Rechtsanwalt eine besondere Angelegenheit. Erfasst ist nur das gerichtliche Verfahren gemäß § 811a ZPO , so dass die vorläufige Austauschpfändung durch den Gerichtsvollzieher gemäß § 811b ZPO nicht darunter fällt. Rz. 147 Ein nach Ablehnun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Darlegungslast

Rz. 26 Anders als bei der Einigungsgebühr (vgl. Anm. Abs. 2 S. 2 zu VV 1000) wird von Gesetzes wegen nicht vermutet, dass die Tätigkeit des Anwalts für die Erledigung des Rechtsstreits ursächlich war. Dem Anwalt obliegt daher die Darlegungslast für seine Tätigkeit sowie deren Ursächlichkeit, wobei ihm hinsichtlich der Ursächlichkeit eine tatsächliche Vermutung zugute kommen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verhältnis zu anderen Gebühren

Rz. 13 Neben der erhöhten Geschäftsgebühr nach VV 2504 ff. entsteht keine Geschäftsgebühr VV 2503. Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut "Die Gebühr VV 2503 beträgt ...".[26] Die Beratungsgebühr VV 2502 und die Geschäftsgebühr VV 2504 ff. können nicht nebeneinander aus der Staatskasse verlangt werden.[27] Die Einigungsgebühr VV 2508 kann neben der Geschäftsgebühr VV 2504 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Monatsfrist des § 845 Abs. 2 ZPO

Rz. 207 Hat der Gläubiger allerdings die Monatsfrist des § 845 Abs. 2 ZPO für die Durchführung der normalen Pfändung nicht eingehalten, kommt eine Erstattung nur in Frage, wenn für die Fristversäumung ein triftiger Grund vorliegt.[205] Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles, sodass entgegen einer verbreiteten Meinung[206] aus der Verfristung nicht zwingend eine Nichter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Gesetzestext (1) 1Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 368–1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl I S. 390), und Verweisungen hierauf sind weiter anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gesamtschuldner, § 844 ZPO

Rz. 126 Ist eine Sache aufgrund einer Vollstreckung gegen mehrere Gesamtschuldner gepfändet worden und haben die Gesamtschuldner (Mit-)Gewahrsam an dieser Sache, liegen mehrere Angelegenheiten vor, wenn der Anwalt des Gläubigers einen Antrag gemäß § 825 ZPO stellt, so dass er die Gebühr gemäß VV 3309 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 8 mehrfach verdient hat.[117] Wegen der abschließend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Tätigkeit ist auf Zustellung beschränkt

Rz. 66 Ist der Anwalt nur mit der Zustellung zum Zweck der Vollziehung betraut, steht ihm die Verfahrensgebühr nach VV 3309 stets zu.[61]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Terminsgebühren nach VV 4102

Rz. 44 Obwohl ausdrücklich nicht erwähnt, können im Wiederaufnahmeverfahren auch die Terminsgebühren nach VV 4102 entstehen, da es sich um eine Allgemeine Gebühr nach VV Vorb. 4 Abschnitt 1 handelt.[29] Beispiel: Im Wiederaufnahmeverfahren findet ein gesonderter Haftprüfungstermin statt, an dem der Verteidiger teilnimmt. Es entsteht jetzt zusätzlich eine Terminsgebühr nach VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zeitliche Reihenfolge

Rz. 108 Für die Anrechnung ist ohne Belang, ob die anderweitige Verfahrensgebühr bereits entstanden ist, in einem parallel geführten Verfahren entsteht oder erst später entstehen wird.[108] Zwar ist der Wortlaut insofern etwas missverständlich formuliert. Entscheidend ist jedoch der Sinn und Zweck der Vorschrift, dass der Anwalt die Gebühr nicht doppelt verdienen soll.[109]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gebühr

Rz. 407 Für den Rechtsanwalt, der im Erkenntnisverfahren noch nicht tätig war und mit der Zwangsvollstreckungsvollstreckung beauftragt ist, entsteht für die Tätigkeit im Verfahren auf erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel eine 0,3-Verfahrensgebühr VV 3309.[403] Für diesen Rechtsanwalt gehört die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel allerdings zum Rechtszug...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühr

Rz. 448 Ist dem Rechtsanwalt noch kein Vollstreckungsauftrag, sondern nur ein Vertretungsauftrag erteilt worden, entsteht für die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung keine Verfahrensgebühr nach VV 3309. Weil das Erkenntnisverfahren bereits beendet ist[442] und die Zwangsvollstreckung noch nicht begonnen hat, fällt auch keine Verfahrensgebühr nach VV 3403 für ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 131 Richtet sich die Vollstreckung wegen einer Geldforderung gegen den Bund oder ein Land,[119] darf gemäß § 882a Abs. 1 S. 1 ZPO die Zwangsvollstreckung erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Gläubiger die beabsichtigte Vollstreckung der Behörde angezeigt hat.[120] Diese Anzeige der Vollstreckungsabsicht löst die Vollstreckungsgebühr aus.[121] Rz. 132 E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Berufungsverfahren

Rz. 20 Wird der Räumungsfristantrag im Berufungsverfahren gestellt (§ 721 Abs. 4, 2. Hs. ZPO), so erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie im erstinstanzlichen Verfahren. Die frühere Erhöhung der Gebührenbeträge nach § 11 Abs. 1 S. 4 BRAGO findet im RVG keine Fortsetzung. Allerdings erhält der Anwalt eine 1,3-Einigungsgebühr, wenn es hier zu einer Einigung kommt (VV 1004).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vollstreckungsschutzverfahren nach § 765a ZPO

Rz. 11 Das Verfahren nach § 765a ZPO auf Räumungsschutz fällt nicht unter VV 3334.[10] Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um ein Verfahren der Zwangsvollstreckung, das folglich durch die Gebühren nach VV 3309 abgegolten wird (siehe VV Vorb. 3.3.3 Rdn 9). Jedes Vollstreckungsschutzverfahren gilt als eigene Angelegenheit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 6.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Höhere Wertgrenze nach § 22 RVG

Rz. 21 Für die Gerichtsgebühren ist ein Höchstwert von 30 Mio. EUR bestimmt (§ 39 Abs. 2 GKG; § 33 Abs. 2 FamGKG; § 35 Abs. 2 GNotKG). Diese Begrenzung gilt nach § 23 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 22 Abs. 2 S. 2 nicht für die Tätigkeit des Anwalts. Sind in derselben Angelegenheit nämlich mehrere Personen Auftraggeber, so beträgt der Wert für jede Person höchstens 30 Mio. EUR, insgesa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Vorschriften des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe

I. Im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwälte 1. Ausgangspunkt: §§ 114 ff. ZPO Rz. 3 § 12 spricht solche Beiordnungen eines Rechtsanwalts an, die im Rahmen der Prozesskostenhilfe ergehen. Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ist die Prozesskostenhilfe einschließlich Beiordnung und Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. § 121 ZPO ist die ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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AnwaltKommentar RVG

A. Vergütungsregelungen im BerHG I. Vergütung der Beratungsperson (§ 8 BerHG) 1. Anwendung des RVG Rz. 1 § 8 BerHG regelt die Vergütung der Beratungsperson und verweist in Abs. 1 für alle Beratungspersonen auf das RVG. Die Vergütung in Beratungshilfesachen richtet sich einheitlich für alle Beratungspersonen nach den Vorschriften des RVG. Dies gilt nicht nur hinsichtlich derjeni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Keine Festsetzung gem. § 11

Rz. 6 Die Gebühr nach VV 2500 ist nicht nach § 11 festsetzbar, da sie nicht in einem gerichtlichen Verfahren entsteht.[6]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Angelegenheit

Rz. 15 Bei einem einheitlichen Verteilungsverfahren für gem. § 832 ZPO gepfändete Forderungen liegt dieselbe Angelegenheit vor mit der Folge, dass die Verfahrensgebühr nur einmal anfällt.[11]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 312 Wird der Antrag auf Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO vor Zustellung von Titel und Klausel und vor Fristablauf (§ 750 Abs. 3 ZPO) gestellt, sind die Kosten dieses Antrags nicht erstattungsfähig.[304]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Vereinbarung für elektronische Dateien

Rz. 223 Auch für die Übermittlung von elektronisch gespeicherten Dateien können höhere Beträge als im RVG vorgesehen (1,50 EUR pro Datei, höchstens 5 EUR) vereinbart werden. So kann hierfür z.B. eine bestimmte monatliche Pauschale vereinbart werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / r) Teileinigung

Rz. 105 Es ist nicht erforderlich, dass die Parteien sich über den gesamten Streitstoff einigen. Auch Teileinigungen sind möglich. Zu berücksichtigen ist, dass sich dann der Gegenstandswert der Einigungsgebühr allerdings auch nur nach diesem Teil richtet (§ 23 Abs. 1 RVG, § 36 GKG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Anrechnung von Gebühren

Rz. 189 Bei verschiedenen Angelegenheiten für Gebühren vorgesehene Anrechnungen (vgl. z.B. VV Vorb. 3 Abs. 4, Anm. zu VV 3305) gelten für die Dokumentenpauschale nicht. Aus der Gebührenanrechnung folgt auch nicht, dass die Beschränkung auf 100 Kopien pro Angelegenheit dann nicht gilt.[284]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten

Gesetzestext (1) Für den Anspruch des dem Privatkläger, dem Nebenkläger, dem Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren oder des sonst in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 4, 5 oder 6 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, beigeordneten Rechtsanwalts gegen seinen Auftraggeber gilt § 52 entsprechend. (2) 1Der dem Nebenkläger, dem nebenklageberechtigten Ver...mehr

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