Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich (Abs. 1) Rz. 16 Der Anwendungsbereich der strafrechtlichen Gebühren nach VV Teil 4 wird in Abs. 1 geregelt. Unmittelbar gelten die Vorschriften für den Verteidiger, also sowohl für den Wahlverteidiger als auch für den Pflichtverteidiger. Rz. 17 Aus Abs. 1 ergibt sich anstelle der früheren Verweisungen in §§ 94, 95, 96b und 102 BRAGO, dass die in den einzel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwendungsbereich

1. Einzeltätigkeiten Rz. 2 Aus der Gesetzessystematik – Einstellung in einen eigenen Abschnitt des VV Teil 6 – sowie dem Wortlaut der Anm. Abs. 4 ("Eine Gebühr nach dieser Vorschrift entsteht jeweils auch …") ergibt sich, dass VV 6500 die Gebühr für Einzeltätigkeiten des Rechtsanwalts in allen von VV Teil 6 Abschnitt 1 bis 4 erfassten Verfahren regelt.[1] Wie in Strafsachen (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtsbeschwerde

a) Umfang der Angelegenheit Rz. 62 Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87f Abs. 4, 87g ff. oder gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwendbare Gebührenvorschriften

1. Gebühren- und Auslagenvorschriften Rz. 3 Neben den Gebühren dieses Abschnitts kommen im Rahmen der Beratungshilfe keine weiteren Gebühren in Betracht, wie es sich auch ausdrücklich aus der VV Vorb. 2.5 ergibt. Anwendbar bleiben dagegen die allgemeinen §§-Vorschriften des RVG und auch die Auslagentatbestände nach VV Teil 7. 2. Einigungs- und Erledigungsgebühr Rz. 4 Indes wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die einzelnen Verfahrenskonstellationen

a) Überblick Rz. 21 Der Auftrag muss ausschließlich zur Prüfung erteilt worden sein. Der Anwalt darf daher noch keinen unbedingten Prozess- oder Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erhalten haben. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 Abs. 1 S. 1). Ein bedingt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenübernahme durch Schuldner

aa) Ausdrückliche Übernahmeerklärung Rz. 553 Die Erstattungspflicht des Schuldners für die im Rahmen der Vollstreckung angefallene Einigungsgebühr besteht jedoch nur dann, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat, die Kosten der Einigung also übernommen hat.[589] Haben die Parteien keine Vereinbarung zur Tragung der Kosten der Einigungsgebühr geschlossen, sind gemäß § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übermittlung eines Dokuments als elektronische Datei (Anm. Abs. 2)

a) Vorheriges Einscannen eines Papier-Dokuments Rz. 159 Anm. Abs. 2 regelt, wie die Dokumentenpauschale zu berechnen ist, wenn die Übermittlung als elektronische Datei vom Auftraggeber ausdrücklich beantragt wird, das Dokument dem Rechtsanwalt aber nur in Papierform vorliegt. In diesem Fall muss das Papier-Dokument vom Rechtsanwalt zunächst in die elektronische Form überführt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

1. Zwangsvollstreckung Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 (VV 3309, 3310) betrifft die Gebühren für den Bereich der Einzelzwangsvollstreckung nach VV 3309 und 3310. Die in Unterabschnitt 4 und 5 besonders geregelten Verfahren (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung – Unterabschnitt 4; Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Unterabsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorpfändung und Erstattungsfähigkeit

aa) Grundsätze Rz. 205 Die Kosten einer Vorpfändung gemäß § 845 ZPO werden von Teilen der Rechtsprechung nur mit Einschränkungen als erstattungsfähig angesehen. Nach richtiger Ansicht sind die Kosten – wenn sachgerecht auch mehrerer[200] – Vorpfändungen erstattungsfähig, wenn der Schuldner ausreichend Zeit zu einer freiwilligen Leistung hatte und die Vorpfändung nicht erkennb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Beschwerdeverfahren nach dem SpruchG (Nr. 2 Buchst. i)

1. Anwendungsbereich Rz. 203 Das Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchverfahrensG – SpruchG) vom 12.6.2003, in Kraft getreten am 1.9.2003, wurde zuletzt geändert durch das 2. KostRMoG. Beschwerdeverfahren nach dem SpruchG wurden bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG nach den VV 3500 ff. vergütet.[71] Rz. 204 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. i ist durch das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich Rz. 2 VV 3510 gilt nur für die Beschwerdeverfahren (§§ 73 ff. PatG [1]) vor dem BPatG in den im Einzelnen aufgeführten Fällen. Dabei handelt es sich um: Nr. 1mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gebührentatbestände 1. Überblick Rz. 5 VV 4102 regelt in fünf Nummern verschiedene Tatbestände, in denen eine Terminsgebühr außerhalb der Hauptverhandlung anfallen kann. Darüber hinaus werden noch weitere Anwendungsfälle diskutiert. Rz. 6 Die Anforderungen an die Tätigkeit des Anwalts sind je nach Tatbestand unterschiedlich. Wie sich aus dem Wortlaut ergibt, genügt grundsätz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenerstattung

I. Allgemeines 1. Überblick Rz. 224 Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen existiert eine nicht mehr überschaubare Rechtsprechung, die sich teilweise nicht recht nachvollziehen lässt. Hinzu kommt, dass es bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen grds. um Einzelfallentscheidungen geht, die einen konkreten Fall betreffen und sich häufig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Grundsatz Rz. 1 In VV 1008 regelt das RVG die zusätzliche Vergütung des Anwalts für die vermutete Mehrarbeit und den vermuteten Mehraufwand in einem Mehrpersonenverhältnis.[1] Dabei wird an dem Grundsatz festgehalten, dass jeder zusätzliche Auftraggeber dem Anwalt eine höhere Entlohnung für seine Tätigkeit bringt und dass sich die Höhe des weiteren Verdienstes nach der Art...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Umfang der Angelegenheit Rz. 4 Soweit der Anwalt Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter bzw. Verteidiger ist, erhält er für die Rüge oder für die Abwehr der Rüge keine gesonderte Vergütung. Seine Tätigkeit wird nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 vielmehr durch die Gebühren der Hauptsache abgegolten.[1] Weder das Verfahren über die Rüge selbst noch das weitere Verfahren nach erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Einlegung eines Rechtsmittels (Nr. 1) Rz. 3 Nach Nr. 1 erhält der Anwalt die Gebühr nach VV 4302 für die Einlegung eines Rechtsmittels. Unter Einlegung eines Rechtsmittels ist die bloße Erklärung, dass das Rechtsmittel eingelegt werde, zu verstehen. Die Gebühr entsteht also auch dann, wenn keine Begründung eingereicht und auch kein konkreter Rechtsmittelantrag gestellt wir...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (1. Alt.) 1. Anwendungsbereich Rz. 3 Das Verfahren über soziale Ausgleichsleistungen richtet sich nach Abschnitt 3 des StrRehaG, den §§ 16 bis 25a StrRehaG. Nach diesen Vorschriften können soziale Ausgleichsleistungen in Form einer Kapitalentschädigung (§§ 17, 19 StrRehaG) gewährt werden. Zuständig für dieses Verwaltun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Fahrtkosten (VV 7003, 7004)

1. Überblick Rz. 13 Hinsichtlich der Fahrtkosten unterscheiden die VV 7003, 7004 zwischen der Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs (VV 7003) und anderer Verkehrsmittel (VV 7004). Dem Anwalt steht grundsätzlich die freie Wahl zu, ob er den eigenen Pkw oder ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt. Ihm kann weder vorgeschrieben werden, mit dem eigenen Pkw zu fahren,[5] noch kann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Aufgebotsverfahren Rz. 2 Aufgebotssachen sind Verfahren, in denen das Gericht öffentlich zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten auffordert, mit der Wirkung, dass die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil zur Folge hat; sie finden nur in den durch Gesetz bestimmten Fällen statt (§ 433 FamFG). Durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

a) Erinnerung gem. § 573 ZPO, § 11 Abs. 2 RPflG Rz. 70 Die Vorschrift der VV 3500 erfasst sowohl die Erinnerungsverfahren nach § 573 Abs. 1 ZPO als auch nach § 11 Abs. 2 RPflG . Für andere Verfahren zur Abänderung der Entscheidung eines beauftragten oder ersuchten Richters, eines Rechtspflegers oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gilt die Vorschrift nicht. b) § 181 GV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

a) Vertretung der Antragsteller Rz. 217 Vertritt der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem SpruchG mehrere Antragsteller, richtet sich der Geschäftswert im gerichtlichen Verfahren nach § 61 GNotKG i.V.m. § 74 GNotKG. Rz. 218 Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers (§ 61 Abs. 1 S. 1 GNotKG). Endet das Verfahren, ohne dass solche A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Zivilsachen

I. Allgemeines Rz. 1 Weist das erstinstanzliche Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück, so ist hiergegen die einfache Beschwerde gegeben (§§ 567 Abs. 1, 569 ZPO). Dieses Beschwerdeverfahren stellt eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 2 Der Anwalt erhält für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Auftrag zur Vertretung

a) Abgrenzung zwischen Beratungs- und Vertretungsauftrag Rz. 17 Für ein Akteneinsichtsgesuch kann die Geschäftsgebühr VV 2503 entstehen.[28] Hierbei ist in einem ersten Schritt zu klären, ob der anwaltliche Auftrag auf eine Beratung oder eine Vertretung gerichtet ist. Steht dies fest, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob in dem Beratungsmandat die Beratungsgebühr (VV 25...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Aktenauszug für Verteidiger

aa) Grundsatz Rz. 66 In Strafsachen wird sich der Verteidiger in aller Regel einen Aktenauszug anfertigen müssen, da er über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts nicht automatisch informiert wird. Dem Anwalt ist es insoweit nicht zuzumuten, sich handschriftliche Aktenauszüge anzufertigen oder den wesentlichen Inhalt abzudiktieren.[92] Der Verteidiger muss ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Durchführung der Anrechnung

aa) Volle Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits Rz. 45 Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Nach Abgabe an das zuständige LG wird mündlich verhandelt. Die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) ist jetzt in vollem Umfang auf die Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Terminsgebühr, VV 3513

a) Entstehungstatbestände Rz. 42 Findet im Beschwerdeverfahren ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, so erhält der Anwalt zusätzlich die Terminsgebühr nach VV 3513 zu 0,5. Einer förmlichen Antragstellung bedarf es im Beschwerdeverfahren nicht. Es reicht aus, dass das Gericht einen Termin anberaumt und die Sach- und Rechtslage mit den Anwälten bespricht und der Anwalt den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schwellenwert (Anm. zu VV 2300)

1. Meinungsstand Rz. 5 Soweit früher von Braun [3] vertreten wurde, dass die Gebühr nach VV 2300 aufgrund der Begrenzung durch einen Schwellenwert zwei Gebührenrahmen mit zwei Mittelgebühren enthalte, nämlich einen Gebührenrahmen von 1,3 bis 2,5 für eine umfangreiche oder schwierige Sache sowie einen Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9, wenn die Sache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höchstbetrag

Rz. 32 Die Höhe der Pauschale ist auf 20 EUR in jeder Angelegenheit begrenzt und wird daher bereits bei einem Gebührenaufkommen von 100 EUR erreicht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Bestimmte Beschwerdeverfahren (Nr. 2)

I. Regelungsgehalt Rz. 21 Nach Nr. 2 gelten die Vorschriften des Berufungsverfahrens für bestimmte Beschwerdeverfahren entsprechend. Durch das 2. KostRMoG wurde Nr. 2 insoweit geändert, als sich auch in allen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Gebühren für Beschwerdeverfahren, die den Hauptgegenstand des Verfahrens betreffen, nach den für die Berufung gelten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Verfahren vor dem BGH über Berufungen, Beschwerden oder Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen des BPatG (Nr. 2)

I. Allgemeines Rz. 137 Durch Nr. 2 wurde die früher in Nr. 2 a.F. (bis zum Inkrafttreten des FGG-ReformGG: VV Vorb. 3.2.1 Abs. 1 Nr. 7 a.F.) enthaltene Regelung zunächst inhaltsgleich übernommen. Sie entsprach dem früheren § 66 BRAGO, soweit es um die Verfahren vor dem BGH geht. Das früher ebenfalls in § 66 BRAGO angesprochene Verfahren vor dem BPatG ist in VV 3510 gesondert ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Festsetzung

a) Sinn und Zweck Rz. 582 Kosten der Zwangsvollstreckung können gemäß §§ 788 Abs. 2, 103 Abs. 2, 104, 107 ZPO festgesetzt werden; die Überprüfung der angemeldeten Kosten erfolgt in diesem Fall durch den Rechtspfleger. Eine Festsetzung empfiehlt sich u.a. dann, wenn über Jahre hinweg Vollstreckungsversuche stattgefunden haben, weil der Gläubiger es sich damit erspart, bei jede...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Anwendungsbereich Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Verfahrensgebühr für den anwaltlichen Vertreter des Anmelders im Musterverfahren i.S.v. § 10 Abs. 2 KapMuG. Sie gilt nicht für die Beteiligten des Musterverfahrens wie den Musterkläger, den Musterbeklagten und Beigeladene, deren Vergütung sich nach VV 3100 ff. richtet. Die Verfahrensgebühr hat einen Gebührensatz von 0,8. De...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 57. Mehrere Vollstreckungstitel

a) Auftrag entscheidet Rz. 256 Bei der Vollstreckung mehrerer titulierter Forderungen liegt eine Angelegenheit vor, wenn der Anwalt wegen dieser Forderungen einen einheitlichen Auftrag zu einer einzigen Art von Vollstreckungsmaßnahme erteilt. Es kommt bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt von seinem Mandanten einen einzigen Auftrag oder mehrere Auft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebühren

1. Angelegenheiten und Gegenstände Rz. 3 Das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren und das nachfolgende Hauptsacheverfahren bilden dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. 2).[2] Gem. § 23a Abs. 2 werden der gem. § 23a Abs. 1 zu ermittelnde Wert des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens sowie des Verfahrens, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, nicht zusammengerechnet (A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anzuwenden ist (Nr. 1) Rz. 3 Wird der Rechtsanwalt in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren in einer Angelegenheit, in welcher in einem Sozialgerichtsverfahren das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), oder in einem eine solche Angelegenheit betreffenden Nachprüfungsverfahren tätig, so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Schriftsatz

aa) Schriftsatz mit Sachantrag Rz. 38 Der bei Gericht einzureichende und vom Anwalt unterschriebene Schriftsatz muss bei dieser Alternative Sachanträge enthalten, um die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 entstehen zu lassen. Sachantrag ist derjenige, der den Inhalt der gewünschten Sachentscheidung bestimmt und begrenzt.[37] Der Prozessbevollmächtigte muss also einen Ant...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Berechnung

1. Konkrete Abrechnung (Anm. zu VV 7007, 1. Alt.) Rz. 17 Sofern der Anwalt im Einzelfall eine Schlussversicherung als ergänzende Versicherung über das bereits allgemein versicherte Risiko von 30 Mio. EUR abschließt, dürfte die Berechnung keine Probleme bereiten (Anm. zu VV 7007, 1. Alt.). Die anfallende Prämie ist in voller Höhe umlagefähig. Beispiel: Der Anwalt erhält ein Ma...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 211 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). b) Terminsgebühr, VV 3202 Rz. 212 Fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Berufung

Rz. 83 Wird gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung eingelegt, gelten die VV 3200 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern

aa) Gläubiger-Vertreter Rz. 151 Die bloße Aufforderung oder Anmahnung einer noch fehlenden Drittschuldnerauskunft (§ 840 ZPO) löst für den bereits in der Zwangsvollstreckung tätigen Anwalt des Gläubigers keine neue Gebühr VV 3309 aus. Die Tätigkeit wird mit der bereits im Rahmen des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entstandenen Gebühr abgegolten (keine neue...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Historie Rz. 1 Die Vorschriften sind durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI über die Anwendung des Grundsatzes der Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen[1] eingeführt worden. Bis zum 28.10.2011 war nur eine Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren geregelt (VV 6100 a.F) sowie die Terminsgebühr für die Hauptverhandlung (VV 6101 a.F.). Durch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die BGB-Gesellschaft als Mandantin

aa) Aktiv- und Passivprozesse der GbR Rz. 18 Nach der Rechtsprechung (siehe § 7 Rdn 18) kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) selbst als Mandantin auftreten mit dem Ziel einer eigennützigen Interessenvertretung. Soweit es um ihre "persönlichen" Belange geht, bedarf es nicht einer Vertretung der (gesamthänderisch verbundenen) Einzelinteressen der Gesellschafter, sond...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührentatbestände

1. Überblick Rz. 5 VV 4102 regelt in fünf Nummern verschiedene Tatbestände, in denen eine Terminsgebühr außerhalb der Hauptverhandlung anfallen kann. Darüber hinaus werden noch weitere Anwendungsfälle diskutiert. Rz. 6 Die Anforderungen an die Tätigkeit des Anwalts sind je nach Tatbestand unterschiedlich. Wie sich aus dem Wortlaut ergibt, genügt grundsätzlich die Teilnahme am ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Die Regelungen des Abs. 1

I. Allgemeines Rz. 1 Neben den Gebühren für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7000 ff. auch Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Das VV spricht insoweit von Auslagen. Der dahin gehende Anspruch des Anwalts auf Erstattung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Vorschriften (§§ 670, 675 BGB). Die VV 7000 ff. konkretisieren diesen Anspruch lediglich. Rz. 2 In VV 7000 ff. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Anwendungsbereich Rz. 1 Die Vorschriften der VV 6300 ff. regeln die Vergütung des Anwalts, der in gerichtlichen Verfahren bei Freiheitsentziehungen nach den § 415 ff. FamFG tätig wird. Ebenso sind die VV 6300 ff. anwendbar in Unterbringungsverfahren nach § 312 FamFG und schließlich in Kindschaftssachen, die ihre Grundlage in § 151 Nr. 6 oder 7 FamFG haben. Hierbei handelt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Gesetzliche Regelung 1. Sinn und Zweck der Regelung Rz. 1 In vielen Fällen bedarf die Revision oder Rechtsbeschwerde der Zulassung durch das Vordergericht. Wird die Revision oder die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, so kommt hiergegen gegebenenfalls die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht. Diese besondere Beschwerde ist abweichend von der allgemeinen Beschwerde (VV 3500...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr bei Vertretung des Antragsgegners

1. Tätigkeit des Rechtsanwalts Rz. 6 Der für den Antragsgegner im Mahnverfahren tätige Rechtsanwalt erhält nach VV 3307 eine 0,5-Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners insgesamt. In der Gesetzesbegründung[6] heißt es insoweit, dass sich in den seltensten Fällen die Tätigkeit des Rechtsanwalts allein auf die formale Einlegung des Widerspruchs beschränken würde....mehr

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1. Anwendungsbereich Rz. 139 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 ist anzuwenden aufmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Begriff der Geschäftsreise (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 41 Voraussetzung dafür, dass der Anwalt Reisekosten abrechnen darf, ist, dass eine Geschäftsreise i.S.d. Abs. 1 S. 2 vorliegt. Der früher umstrittene Begriff der Geschäftsreise war bereits durch das KostRÄndG 1994 per Legaldefinition in § 28 Abs. 1 S. 2 BRAGO geklärt worden. Diese Regelung ist unverändert in das RVG aufgenommen worden und findet sich in Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Kostenfestsetzung

I. Festsetzung der Umsatzsteuer Rz. 116 Soweit der Partei ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch zusteht und dieser auch die an den Anwalt zu zahlende Umsatzsteuer beinhaltet (siehe Rdn 93 ff.), kann die Partei diese gemäß §§ 103 ff. ZPO zusammen mit der Vergütung gegen den erstattungspflichtigen Gegner festsetzen lassen. Rz. 117 In welcher Höhe die Umsatzsteuer anfällt, b...mehr