Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Umsatzsteuer, VV 7008

Rz. 33 Soweit die pauschale Abrechnung (VV 7002) gewählt wird, unterliegt auch diese der Umsatzsteuer.[36]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten (Anm. Abs. 1 bis Abs. 3) 1. Entstehung und Höhe Rz. 4 Anm. Abs. 1 bis 3 sieht für Einzeltätigkeiten das Entstehen einer Verfahrensgebühr i.H.v. 22 EUR bis 330 EUR (Mittelgebühr 176 EUR) vor. Ist der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, beträgt die Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten 141 EUR. Die Höhe der Gebühr setzt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

1. Verfahrenspfleger Rz. 21 Die Vorschrift gilt für Rechtsanwälte ebenso wie für Rechtsbeistände. Die Gebührentatbestände sind auch für den vom Gericht bestellten oder beigeordneten Anwalt maßgebend. Dieser erhält allerdings Festgebühren. Nicht unmittelbar anwendbar sind die VV 6300 ff. auf den Vormund, Betreuer, Pfleger, Verfahrenspfleger etc., weil das RVG gem. § 1 Abs. 2 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr (VV 3312)

Rz. 50 Eine Terminsgebühr ist nach dem ausdrücklichen gesetzlichen Hinweis in Satz 2 der Anm. zu VV 3312 im Zwangsverwaltungsverfahren ausgeschlossen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Begriff der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung

a) Prozess- und Gebührenrecht Rz. 37 Auch der Begriff des Beginns der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung ist gebührenrechtlich anders als der prozessrechtliche nach der ZPO. Dies leuchtet ein, weil der prozessrechtliche Beginn grundsätzlich erst in dem Tätigwerden eines Vollstreckungsorgans liegt. Wollte man diesen Zeitpunkt zugrunde legen, müsste der mit der Vollstreckung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 38. Gegenstandswert

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 81. Verfahrensgebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ausschluss der Ermäßigung (Anm. Abs. 2)

a) Allgemeines Rz. 132 Die Vorschrift der Anm. Abs. 2 ist im Zusammenhang mit Nr. 3 zu sehen. Sofern die Voraussetzungen der Nr. 3 gegeben sind, also an sich eine Ermäßigung eintreten würde, weil der Anwalt lediglich einen Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen hat, wird diese Vorschrift wieder ausgeschlossen, wenn es sich um streitige Verfahren der freiwillig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Aussöhnung von Eheleuten (Anm. S. 1 zu VV 1001) 1. Umfang der Angelegenheit Rz. 6 Die Aussöhnung der Eheleute ist keine selbstständige Gebührenangelegenheit. Eine Aussöhnungsgebühr nach Anm. S. 1 zu VV 1001, VV 1003, 1004 kommt daher nur anlässlich einer anderen Angelegenheit in Betracht. Hierbei kann es sich nach der hier vertretenen Auffassung um eine Beratungstätigkeit, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich Rz. 3 Die Vorschrift des VV 1009 gilt für alle anwaltlichen Tätigkeiten, die nach dem RVG zu vergüten sind. Wird der Anwalt in einem Aufgabenbereich nach § 1 Abs. 2 tätig, ist VV 1009 nicht anwendbar, so dass kein Anspruch auf die Hebegebühren entsteht.[3] Rz. 4 Für Notare fand sich bislang eine inhaltsgleiche Regelung in § 149 KostO. Seit dem 1.8.2013 erh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 40. Gerichtsvollzieherbestimmung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Versicherungsprämie im Einzelfall Rz. 7 VV 7007 erfasst nur die "im Einzelfall" gezahlte Prämie, also nur diejenige Prämie, die für eine ausschließlich das betreffende Mandat abdeckende Versicherung zu zahlen ist (sog. Objektversicherung).[2] Dabei ist unerheblich, wenn sich das Mandat auf mehrere Angelegenheiten erstreckt (außergerichtliche Vertretung, Rechtsstreit und an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO

a) Allgemeines Rz. 49 Grundsätzlich ist in VV 3305 bis 3308 geregelt, welche Gebühren für den im Mahnverfahren tätigen Rechtsanwalt anfallen. Es kann also auf die dortige Kommentierung verwiesen werden. Hier sollen nur einige Besonderheiten behandelt werden, die im Mahnverfahren zum Entstehen einer Verfahrensgebühr nach VV 3100 führen können. b) Klageabweisungsantrag im Widers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Geltung nur in den Fällen der Nr. 1 Buchst. d

a) Überblick Rz. 162 Mit der Regelung in Nr. 2 ist keine Erweiterung der Dokumentenpauschale verbunden. Nr. 2 soll vielmehr an die Stelle der Nr. 1 Buchst. d treten, nämlich dann, wenn Kopien oder Ausdrucke nicht mehr in der herkömmlichen körperlichen Form verschickt werden, sondern stattdessen in elektronischer Form als Dateien. Nr. 2 ist nur anzuwenden, wenn in Nr. 1 Buchst....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Allgemeine Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 2) Rz. 4 Nach Anm. Abs. 2 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht bis zum Eingang des Antrags oder der Anschuldigungsschrift bei Gericht eine Verfahrensgebühr i.H.v. 44 EUR bis 319 EUR (Mittelgebühr 181,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verfahrensgebühr nach Abgabe an das Prozessgericht

aa) Anwalt des Beklagten Rz. 58 Ist das Mahnverfahren auf Antrag des Klägers an das Streitgericht abgegeben worden und stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Klageabweisungsantrag noch vor Einreichung der Klagebegründung, ist für ihn eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 angefallen, die in Höhe einer 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1 erstattungsfähig ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zivilgerichtsbarkeit

a) Hauptsacheverfahren Rz. 40 In Zivilverfahren ist nach § 128 Abs. 1 ZPO in allen Instanzen grundsätzlich eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Nach § 128 Abs. 4 ZPO können allerdings Entscheidungen, die nicht Urteile sind, grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei solchen Beschlussverfahren kann eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 daher nur ausnahmsweise,...mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Regelungen zur Angelegenheit im RVG

Rz. 51 § 15 Abs. 1 regelt, dass die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit abgelten, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. § 15 Abs. 2 bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit – von der Ausnahme des § 15 Abs. 5 abgesehen – nur einmal fordern kann. Die §§ 16 bis 18 enthalten nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung in Strafsachen

I. Rechtsschutz für die Verteidigung 1. Rechtsschutz nach den ARB a) Überblick Rz. 132 Auch in Strafsachen besteht grundsätzlich Rechtsschutz nach den ARB. Für die Kosten der Verteidigung greift dieser allerdings nur, wenn dem Versicherungsnehmer ein Vergehen vorgeworfen wird; bei dem Vorwurf eines Verbrechens ist Versicherungsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3 ARB 1975; § 2i AR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Androhung der Vollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 56. Mehrere Vollstreckungsaufträge

a) Angelegenheit Rz. 253 Nur eine Angelegenheit liegt – aus materiell-rechtlichen Gründen – dann vor, wenn der Anwalt zwar mehrere getrennte Vollstreckungsanträge gestellt hat, deren Zusammenfassung aber möglich und geboten gewesen wäre.[252] Denn durch die Zerreißung in mehrere Aufträge verletzt der Anwalt seine Pflichten aus dem Mandatsverhältnis, indem er unnötige Kosten v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Übermittlung eines Telefax (Anm. Abs. 1 S. 2)

a) Kopie Rz. 33 Eine auslagenpflichtige Kopie i.S.v. VV 7000 kann auch mit einem Faxgerät mit Kopierfunktion erstellt werden.[42] b) Telefax: Übermittelnder Rechtsanwalt Rz. 34 Nach Anm. Abs. 1 S. 2 steht die Übermittlung von Dokumenten durch den Rechtsanwalt per Telefax der Herstellung einer Kopie gleich. Die Gleichsetzung ist erforderlich, weil der absendende Anwalt keine Kop...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kombinierter Auftrag

aa) Fälle des § 807 ZPO Rz. 339 Hat der Anwalt einen kombinierten Auftrag (Sachpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft) gestellt (vgl. § 807 ZPO), so ist dies dahin zu verstehen, dass der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nur bedingt gestellt ist bzw. es sich um einen Eventualantrag handelt. Die Bedingung ist, dass die Voraussetzungen zur Abnahme gemäß § 807 ZPO vor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Abgesonderte mündliche Verhandlung (Anm. S. 1) Rz. 4 Voraussetzung für das Entstehen der 0,5-Verfahrensgebühr gemäß VV 3328 ist, dass eine abgesonderte mündliche Verhandlung oder ein gesonderter Termin (etwa in Verfahren nach dem FamFG, in denen nicht verhandelt werden muss) stattfindet. Die Gebühren erwachsen dem Rechtsanwalt zusätzlich zu den Gebühren im Hauptverfahren. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Gesetzliche Regelung Rz. 1 In einigen Fällen bedarf die Berufung der Zulassung durch das erstinstanzliche Gericht. Insoweit kommt auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in Betracht. Diese Möglichkeit gibt es derzeit allerdings nur in Verfahren vor den Sozialgerichten (§ 145 Abs. 1 S. 1 SGG), so dass sich der Anwendungsbereich der VV 3504 auf diese Beschw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 17)

aa) Vorzeitige Löschung Rz. 296 Nach § 882e Abs. 1 S. 1 ZPO wird eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis grds. nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht (§ 882h Abs. 1 ZPO) gelöscht. Abweichend von § 882e Abs. 1 ZPO kann unter den in § 882e Abs. 3 ZPO genannten Voraussetzungen eine Eintragung im Schuldnerverzeichn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Auftrag

1. Auftrag zur Prüfung der Erfolgsaussicht Rz. 18 Dem Anwalt muss der Auftrag zur Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels erteilt worden sein.[15] Daran fehlt es, wenn der Anwalt die Übernahme des Mandats davon abhängig macht, ob das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat, und er dieses nach Prüfung der Sache verneint. In diesem Fall ist erst gar kein Auftrag zustande g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwendungsfälle

Rz. 9 Zu den einzelnen Anwendungsfällen der VV 1004 sowie zur Abgrenzung zu den Gebührensätzen der VV 1000 und VV 1003 siehe die alphabetische Darstellung im Anhang zu VV 1003, 1004.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vertretung vor dem Bundesamt für Justiz

a) Verfahrensgebühr VV 6100 Rz. 44 Vertritt der Anwalt den Mandanten im Bewilligungsverfahren vor dem Bundesamt für Justiz (§§ 87 ff. IRG), so handelt es sich zwar um eine außergerichtliche Tätigkeit. Diese richtet sich jedoch nicht nach VV Teil 2 Abschnitt 3, da die Vorschriften nach VV Teil 2 Abschnitt 3 in Straf- und Bußgeldsachen grundsätzlich ausgeschlossen sind (VV Vorb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Erhöhung ohne Gegenstandsidentität

1. Gegenstandswertunabhängige Vergütung a) Betragsrahmengebühren Rz. 71 Erhält der Anwalt für seine Tätigkeit eine Betragsrahmengebühr wie etwa in den Verfahren vor den Sozialgerichten (§ 3) oder in Straf- und Bußgeldsachen (VV 4100, 5100 ff.), so stellt ein Gegenstandswert dieser Tätigkeit keine Berechnungsgröße für die Höhe der Gebühr dar. Der Wert kann lediglich innerhalb d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Abgeltungsbereich der Pauschgebühren Rz. 4 Die Pauschgebühren der VV 4100 ff. erfassen die gesamte Tätigkeit des Anwalts in den jeweiligen Verfahrensabschnitten. Hierzu zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr (VV 3401)

a) Wertgebühren aa) Gebührenhöhe Rz. 47 Der Terminsvertreter erhält für seine Tätigkeit zunächst einmal eine halbe Verfahrensgebühr, genauer gesagt, erhält er eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr zur Hälfte. Diese Formulierung ist missverständlich. Es ist nicht auf die tatsächlich entstandene Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Beschwerdeverfahren

a) Angelegenheit Rz. 47 Die Gebühren nach VV 6300 f. entstehen in jeder Angelegenheit, insbesondere in jedem Rechtszug, gesondert (Anm. zu VV 6300; Anm. zu VV 6302; § 17 Nr. 1).[44] Eine entsprechende Anm. findet sich bei der Terminsgebühr VV 6301 zwar nicht. Da die Anm. zu VV 6300 aber lediglich der allgemeinen Regelung in § 17 Nr. 1 entspricht, entsteht auch die Terminsgebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Disziplinarverfahren und berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr, VV 3332

a) Allgemeines Rz. 9 Der Rechtsanwalt erhält für die Wahrnehmung des Aufgebotstermins (vgl. § 32 Abs. 1 S. 1 FamFG) eine weitere 0,5-Terminsgebühr nach VV 3332. Das Entstehen – nicht die Höhe – der Terminsgebühr bestimmt sich nach VV Teil 3 Abschnitt 1, soweit sich aus dem 3. Abschnitt nichts anderes ergibt (vgl. VV Vorb. 3.3.6). Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 3 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Disziplinarverfahren und berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gebühren

1. Geschäftsgebühr Rz. 15 Der Anwalt erhält in den Verfahren nach VV 2303 eine 1,5-Geschäftsgebühr. Im Gegensatz zur Geschäftsgebühr nach VV 2300 handelt es sich um eine Festgebühr, ein Ermessensspielraum oder eine Schwellengebühr besteht nicht. Die 1,5-Gebühr entsteht daher auch, wenn die Tätigkeit weder umfangreich noch schwierig war. Rz. 16 Die Gebühr entsteht mit der Entge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Eilverfahren vor dem Rechtsmittelgericht (Abs. 2 S. 1 und 2)

I. Überblick Rz. 6 Eilverfahren nach § 17 Nr. 4 sind in allen Gerichtsbarkeiten gegenüber der Hauptsache gesonderte Angelegenheiten, sodass die Vergütung gesondert entsteht. Rz. 7 Abänderungs- und Aufhebungsverfahren sind zwar ebenfalls gegenüber der Hauptsache gesonderte Angelegenheiten; sie sind dagegen mit dem jeweiligen Anordnungsverfahren dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

I. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 7 Die Vorschriften der VV 4143, 4144 gelten unmittelbar nur für Ansprüche, die im Adhäsionsverfahren nach den §§ 403 ff. StPO geltend gemacht werden. Rz. 8 In Verfahren nach §§ 1 ff. (Grundverfahren) des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) sind die VV 4143, 4144 entsprechend anzuwenden.[1] Im Verfahren nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Nachträgliche Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme (Anm. Abs. 4)

1. Verfahren Rz. 11 Nach §§ 43, 44 WDO kann auf Antrag des Soldaten oder früheren Soldaten sowie auf Antrag des Disziplinarvorgesetzten eine Disziplinarmaßnahme nachträglich aufgehoben oder geändert werden. Über den Antrag des Soldaten oder früheren Soldaten sowie über den Antrag des Disziplinarvorgesetzten entscheidet das Wehrdienstgericht nach § 45 Abs. 1 WDO endgültig durc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mehrere erhöhungsfähige Gebühren

a) Jede Gebühr wird erhöht Rz. 94 Erfüllt die Tätigkeit des gemeinsamen Anwalts die Tatbestände für mehrere Gebühren, die nach VV 1008 erhöhungsfähig sind, so ist jede dieser Gebühren zu erhöhen. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Anwalt die Mandanten (vgl. dazu Rdn 71) in einer Strafsache im Ermittlungs- und im Hauptverfahren vertritt. Die Verfahrensgebühren VV 4104 und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Aussöhnung von Eheleuten (Anm. S. 1 zu VV 1001)

1. Umfang der Angelegenheit Rz. 6 Die Aussöhnung der Eheleute ist keine selbstständige Gebührenangelegenheit. Eine Aussöhnungsgebühr nach Anm. S. 1 zu VV 1001, VV 1003, 1004 kommt daher nur anlässlich einer anderen Angelegenheit in Betracht. Hierbei kann es sich nach der hier vertretenen Auffassung um eine Beratungstätigkeit, eine außergerichtliche Tätigkeit, um eine isoliert...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt für die Wertgebühr

I. Gebühren 1. Angelegenheiten und Gegenstände Rz. 3 Das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren und das nachfolgende Hauptsacheverfahren bilden dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. 2).[2] Gem. § 23a Abs. 2 werden der gem. § 23a Abs. 1 zu ermittelnde Wert des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens sowie des Verfahrens, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, nicht zusammeng...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Auszahlungen und Rückzahlungen (Anm. Abs. 1)

1. Besondere Angelegenheit Rz. 8 Die Aus- oder Rückzahlung der an den Anwalt geleisteten Zahlungen gehört nicht mehr zu der Gebührenangelegenheit, anlässlich der die Gelder weitergeleitet werden, sondern stellt ein eigenes Verwahrungsgeschäft und damit gebührenrechtlich eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15 dar.[7] Missverständlich ist daher die teilweise verwendete F...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abgrenzungen

aa) Spezialregelungen Rz. 32 Zwar ist die Geschäftsgebühr einerseits nur bei außergerichtlichen Tätigkeiten anwendbar, andererseits werden aber nicht sämtliche außergerichtlichen Tätigkeiten von diesem Tatbestand erfasst. Es ist stets zu prüfen, ob nicht vorrangige Spezialregelungen greifen. Ist dies der Fall, ist nicht die Geschäftsgebühr abzurechnen, sondern der in den jewe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Richterliche Augenscheinseinnahmen (Nr. 1, 2. Alt)

Rz. 9 Des Weiteren entsteht die Terminsgebühr bei der Teilnahme an richterlichen Augenscheinseinnahmen (Nr. 1, 2. Alt.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtsschutz nach den ARB

a) Überblick Rz. 132 Auch in Strafsachen besteht grundsätzlich Rechtsschutz nach den ARB. Für die Kosten der Verteidigung greift dieser allerdings nur, wenn dem Versicherungsnehmer ein Vergehen vorgeworfen wird; bei dem Vorwurf eines Verbrechens ist Versicherungsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3 ARB 1975; § 2i ARB 1994/2000). Eine Prüfung der Erfolgsaussichten ist beim Vertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattungsfähigkeit

aa) Mehrere gleichzeitige Vollstreckungsaufträge Rz. 254 Der Gläubiger ist nicht auf eine bestimmte Reihenfolge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen festgelegt. Er kann daher zugleich mit dem Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zusätzlich eine Forderungspfändung ausbringen ("Simultanvollstreckung"). Derartige mehrere gleichzeitige Vollstreckungsaufträge sind nur dann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Eilverfahren nach dem GWB (Abs. 2 S. 3)

I. Allgemeines Rz. 42 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 65a S. 2 BRAGO und war zunächst in VV 3300 und 3301 geregelt. Durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.2006 wurden VV 3300 und 3301 aufgehoben, die eine Gebühr von 2,3 bzw. 1,8 zusätzlich zu den Gebühren des Hauptverfahrens vorsahen. Bei der Gebühr nach VV 3300 handelte es sich um einen Fehler des Gesetzge...mehr