Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten

Rz. 62 Die Verbindung mehrerer Verfahren nach § 147 ZPO ist eine prozessuale Maßnahme, die Auswirkungen auf die anwaltlichen Gebühren haben kann. Zu prüfen ist zunächst in jedem Fall, ob das Gericht eine echte Prozessverbindung i.S.v. § 147 ZPO, § 93 VwGO vornehmen wollte oder ob es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme handeln sollte, die der Vereinfachung des Prozessabl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rücknahme der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Rz. 104 Häufig wird auch die Rücknahme der Anklage oder die Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft in analoger Anwendung der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 als ein Grund für die Zusätzliche Gebühr angesehen. Dies ist in dieser Aussage jedoch unzutreffend. Alleine die Rücknahme der Anklage oder die Rücknahme des Antrags auf Erlass des Strafbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Vorschriften der VV 3401, 3402 gelten nur für den Anwalt, dem lediglich die Vertretung in einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 übertragen worden ist. Der Wortlaut des Gesetzes ist insoweit missverständlich, als der Anwalt durchaus mit weiteren Einzeltätigkeiten beauftragt sein darf. Die gesetzliche Formulierung soll nur zum Ausdruck bringen, dass der Anwalt in di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Berechnung

Rz. 23 Die sog. Auslagen- oder Postentgeltpauschale beläuft sich auf 20 % der Gebühren. Eine Aufrundung auf eine Dezimalstelle, wie sie noch nach der bis zum 31.12.2001 geltenden Gesetzesfassung gemäß § 11 Abs. 2 S. 2 BRAGO vorgesehen war, findet nicht mehr statt. Auch wenn die frühere Verweisung in § 26 S. 3 BRAGO entfallen ist, muss § 2 Abs. 2 S. 2 dennoch analog angewandt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Terminswahrnehmung

Rz. 54 Hat der Prozessbevollmächtigte für seinen Auftraggeber einen gerichtlichen Termin wahrgenommen, so ist für ihn damit – unabhängig von seinen sonstigen Tätigkeiten – die volle 1,3-Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 entstanden. Endet der ihm erteilte Auftrag nach dem Termin, ist für eine Kürzung der Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1 dementsprechend kein Raum mehr. In der Praxis ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Stellung eines Antrags

Rz. 13 Die Reduzierung auf eine 0,5-Terminsgebühr erfolgt nach VV 3105 nur dann, wenn eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und durch den Rechtsanwalt lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird. Die Reduzierung scheidet also – im Hinblick auf die im Gesetzeswortlaut verwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Antragsgegner legt Widerspruch ein und der Antragsteller nimmt daraufhin den Antrag zurück

Rz. 137 Wird aufgrund des Widerspruchs das Mahnverfahren durch den Antragsteller zurückgenommen und daraufhin ein Abgabeantrag an das Gericht der Hauptsache gestellt, ist ebenfalls sowohl für den Erlass einer Kostenentscheidung als auch für die Kostenfestsetzung das angerufene Gericht der Hauptsache zuständig. Hierbei ist es unerheblich, ob der Abgabeantrag vom Antragsteller...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 15 Nach VV 3502 erhält der Anwalt im Verfahren über die Rechtsbeschwerde eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,0. Eine angemessene Vergütung ist damit aber insbesondere in Anbetracht der erheblichen Arbeit und Verantwortung nicht gegeben. Rz. 16 Soweit eine Vertretung durch einen am BGH zugelassenen Anwalt erforderlich ist (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO, § 114 Abs. 2 FamFG), tritt h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vertretung des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren, im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan, im Insolvenzverfahren sowie im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift unterscheidet nach der Person des Auftraggebers sowie unterschiedlichen Gebührentatbeständen. Abs. 1 regelt, wie sich der Geschäftswert bei der Vertretung des Schuldners bemisst. In der Vorschrift wird VV 3315 nicht ausdrücklich aufgeführt Dies ist jedoch deshalb unschädlich, weil in VV 3315 VV 3313 mit aufgenommen ist ("die Verfahrensgebühr des VV 3313 b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zinsen

Rz. 18 Lautet die titulierte Forderung auf 10.000 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 2.1.2013, sind der Hauptforderung i.H.v. 10.000 EUR noch die bis zum Tage der Auftragserteilung aufgelaufenen Zinsen hinzuzurechnen. Die weiteren, bis zum Tag der Pfändung entstehenden Zinsen werden zwar vom Gerichtsvollzieher berechnet und mit vollstreckt (vgl. § 80 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GVGA), sie ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtsanwalt, der zugleich Steuerberater ist

Rz. 133 Rechtsanwälte sowie Partnerschafts- und Rechtsanwaltsgesellschaften i.S.d. BRAO sind nach den §§ 3, 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt. Da jedoch auch – oder in erster Linie[217] – die Hilfeleistung in Steuersachen durch Steuerberater erfolgt, für die eine eigene Gebührenordnung ( Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV) gilt, war unter Geltu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 2 Neben der Verfahrensgebühr VV 3335 kann dem Rechtsanwalt eine Terminsgebühr erwachsen (vgl. VV Vorb. 3.3.6 S. 2). Zusätzlich kann auch noch eine Einigungsgebühr anfallen (vgl. VV 1000, 1003).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 4 Zusätzlich zur Verfahrensgebühr VV 3309 erhält der Rechtsanwalt nach der Anm. zu VV 3310 eine 0,3 Terminsgebühr nur, wenn er in der Vollstreckung an einem teilnimmt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vorzeitige Erledigung durch Einigung

Rz. 45 Dies gilt zunächst einmal wiederum, wenn nicht anhängige Gegenstände in einen Vergleich mit einbezogen werden und die Parteien darin eine entsprechende Kostenerstattung vereinbaren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 94. Vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 89. Vollstreckungsklausel (§ 18 Abs. 1 Nr. 4, 5, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13)

a) Erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel, wenn deswegen keine Klage erhoben wird (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13) aa) Rechtsanwalt des Erkenntnisverfahrens Rz. 403 Zum Begriff "Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung" vgl. zunächst die Erläuterungen zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 (siehe Rdn 92 ff.). Auf die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel gerichtete Tätigkeiten des Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren

Rz. 7 Ist die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten erfolglos geblieben, kann der Beschwerdeführer innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschwerdebescheides weitere Beschwerde einlegen. Für die Entscheidung über die weitere Beschwerde ist nach § 16 WBO der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte zuständig.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Zusätzliche Verfahrensgebühren

Rz. 165 Auch zusätzliche Verfahrensgebühren nach VV 4142 oder VV 4143 ff. bleiben unberücksichtigt. Soweit also der Anwalt nach diesen Vorschriften gesetzliche Verfahrensgebühren erhält, bleiben diese bei der Berechnung der Zusätzlichen Gebühr nach VV 4141 außer Betracht. Die weiteren zusätzlichen Verfahrensgebühren entstehen insgesamt nur einmal neben den sonstigen Gebühren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Erstattungsfähigkeit

Rz. 538 Die Frage, ob die Einigungsgebühr nach VV 1000, die mit der Beseitigung eines Streits oder einer Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis entsteht, unter die erstattungsfähigen Kosten fällt, die in der oder zur Abwendung der Zwangsvollstreckung entstehen, wird kontrovers beantwortet. Die Lösung der Frage muss in mehreren Schritten erfolgen. a) Gehört die Einigungsgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. BVerwG

Rz. 10 Gegen Entscheidungen oder Maßnahmen des Bundesministers der Verteidigung einschließlich der Entscheidungen über Beschwerden oder weitere Beschwerden kann der Beschwerdeführer nach § 21 WBO unmittelbar die Entscheidung des BVerwG beantragen. Der Antrag ist beim Bundesministerium der Verteidigung zu stellen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Rechtsbeschwerden in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b)

1. Anwendungsbereich Rz. 34 Für Rechtsbeschwerden in Familiensachen (§ 111 FamFG) und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 70 ff. FamFG) gegen Beschwerdeentscheidungen gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit i.S.d. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b sollen die Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Die Anwendung der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 in den einzelnen Verfahrensabschnitten

Rz. 47 In den einzelnen Verfahrensstadien findet Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 wie folgt Anwendung: aa) Vorbereitendes Verfahren (Unterabschnitt 2) Rz. 48 Wird das vorbereitende Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen die Einstellung gefördert, so erhält er gemäß Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141. b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ausschluss der Terminsgebühr nach Anm. S. 2 zu VV 3333

Rz. 3 In den Verfahren nach VV 3333, also in Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung, ist eine Terminsgebühr nicht möglich (Anm. S. 2 zu VV 3333). Daher findet hier weder VV 3332 noch VV 3104 Anwendung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 59 Die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zählen als Teil der anwaltlichen Vergütung immer zu den nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO und § 788 ZPO zu erstattenden Kosten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung in sozialrechtlichen Angelegenheiten, die nicht nach dem Gegenstandswert berechnet werden

a) Überblick Rz. 76 In sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nicht nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2), entsteht seit dem 1.8.2013 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 1 (bis 31.7.2013: VV 2400). Anstelle der früheren Gebührenermäßigung (VV 2401 a.F.) ist auch hier ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gegenstandswert

Rz. 385 Der Gegenstandswert für die Tätigkeit im Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877, 882 ZPO ergibt sich aus § 25 Nr. 1, 4. Hs. Auf die Erläuterungen zu § 25 wird verwiesen (siehe § 25 Rdn 56 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsatz: Umsatzsteuerpflicht

Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts für seinen Auftraggeber unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer, da zwischen Anwalt und Auftraggeber ein Leistungsaustausch i.S.d. § 1 UStG stattfindet.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Anrechnung im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren bei vorangegangenem Mahnverfahren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. d)

1. Anwendungsbereich Rz. 56 Auch Beschwerden gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach den §§ 83, 84 BPersVG wurden auf der Grundlage des 2. KostRMoG aufgewertet, weil sie nach Aufwand und Umfang mit den arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu vergleichen sind...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe

Rz. 41 Die Verfahrensgebühr für die Vertretung im Prozesskostenhilfeverfahren in einer sozialgerichtlichen Sache erster Instanz beträgt bei Betragsrahmengebühren nach VV 3102 50 EUR bis 550 EUR. Die Mittelgebühr liegt dann bei 300 EUR.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Pauschgebühr

Rz. 28 Die Bewilligung einer Pauschgebühr ist sowohl für den Wahlanwalt (§ 42 Abs. 1 S. 2) als auch für den beigeordneten Anwalt (§ 51 Abs. 1 S. 2) ausgeschlossen, da es sich um Wertgebühren handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vereinbarter Anrechnungsausschluss

Rz. 236 Schließlich muss der Anwalt sich die Geschäftsgebühr auch dann nicht auf die Verfahrensgebühr anrechnen lassen, wenn er mit seinem Mandanten einen Anrechnungsausschluss vereinbart hat. Die Vorschrift in Abs. 4 ist dispositiv und kann daher im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung abbedungen werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Kostenerstattung

Rz. 96 Eine Kostenerstattung im Verfahren über den Kostenansatz ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 66 Abs. 8 S. 2 GKG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Identischer Gegenstandswert

Rz. 243 Hier gelten keine Besonderheiten; es kann auf die Beispiele oben (vgl. Rdn 238 ff.) verwiesen werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Höhe der Pauschale

Rz. 143 Zur Berechnung der Pauschale im Falle von Nr. 1 Buchst. c, auch im Falle des Zusammentreffens mit der Pauschale nach Nr. 1 Buchst. b, vgl. Rdn 182 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anfechtungsklage

Rz. 16 Das Aufgebotsverfahren findet seine Beendigung mit Erlass des Ausschließungsbeschlusses (vgl. § 439 Abs. 1 FamFG). Wird Anfechtungsklage (vgl. § 439 Abs. 4 FamFG) gegen den Ausschließungsbeschluss erhoben, gehört diese nicht mehr zum Aufgebotsverfahren und wird besonders nach VV 3100 ff. vergütet.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Weitere Gebühren

Rz. 11 Da die Grundgebühr "neben der Verfahrensgebühr" entsteht, wie der Gesetzgeber jetzt mit dem 2. KostRMoG klargestellt hat, werden die Grund- und die erste Verfahrensgebühr immer zeitgleich ausgelöst, nämlich mit der Entgegennahme der Information. Die Grundgebühr kann niemals alleine anfallen. Daneben kommen dann noch die weiteren Gebühren nach VV Teil 6 Abschnitt 2 hinzu.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Anrechnung (Anm. Abs. 3)

Rz. 17 Wird dem Anwalt, der mit Einzeltätigkeiten beauftragt ist, die in den Anwendungsbereich der VV 5100 ff. fallen, anschließend die Verteidigung übertragen, so sind die Gebühren für die Einzeltätigkeiten auf die nachfolgenden Gebühren der VV 5100 ff. anzurechnen (Anm. Abs. 3).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zustellung des Arrestes/der einstweiligen Verfügung

a) Grundsatz Rz. 58 Bei der Frage, ob die Veranlassung der Zustellung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung die Vollstreckungsgebühr auslöst, ist richtigerweise zu differenzieren. Grundsätzlich gilt, dass dadurch keine zusätzliche Gebühr erwächst. Denn die bloße Zustellung gehört gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 noch zum Rechtszug des Anordnungsverfahrens und stellt gemä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Übergangsrecht

Rz. 71 Für die Berechnung der Auslagen für Post- und Telekommunikationsentgelte in Übergangsfällen gilt § 60. Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 sind unter dem Begriff "Vergütung" sowohl die Gebühren als auch die Auslagen zu verstehen (siehe § 60 Rdn 44). Anwendungsfälle ergeben sich derzeit hier allerdings nicht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Einigungsgebühr

Rz. 61 Sollte es im Revisionsverfahren zu einer Einigung kommen, beträgt die Höhe der Einigungsgebühr 1,3 (VV 1004).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mediation, Beratung und Gutachten

Rz. 10 Auch für Mediation, Beratungstätigkeiten und Gutachten gilt VV 7000. Die für die Beratung geltende Vorschrift des § 34 Abs. 1 regelt nur die Gebühr für die Beratung. Hinsichtlich der Auslagen bleibt VV Teil 7 und damit auch VV 7000 anwendbar (Rdn 11).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 117 Im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung werden neben den Kosten eines Prozessbevollmächtigten am Ort grundsätzlich auch die Kosten eines Verkehrsanwalts übernommen, wenn zwischen dem Sitz des Mandanten und dem Gerichtsort eine Entfernung von mehr als 100 km Luftlinie liegt. Auf die tatsächliche Fahrtstrecke kommt es nicht an.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Derselbe Anwalt

Rz. 42 Voraussetzung für eine Anrechnung ist zunächst, dass derselbe Anwalt, der im erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren tätig war, auch im nachfolgenden Zivilrechtsstreit beauftragt wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Weitere Gebühren

Rz. 18 Zusätzlich zu den Gebühren nach VV 3327 und VV 3332 kann für die Mitwirkung beim Abschluss einer Einigung zwischen den Parteien für den Rechtsanwalt die Einigungsgebühr erwachsen: bei anhängigen Ansprüchen eine 1,0-Gebühr nach VV 1003, sonst eine 1,5-Gebühr nach VV 1000.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Einigung mit Mehrwert

Rz. 93 Kommt es zu einer Einigung, in die auch Ansprüche miteinbezogen werden, die in diesem Verfahren nicht anhängig sind, so erhält der Verfahrensbevollmächtigte, sofern er an dieser Einigung beteiligt war, hierfür zusätzlich unter Beachtung des § 15 Abs. 3 eine 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1, 2.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 46. Handlungen, nicht vertretbare Handlungen (§ 888 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 13)

a) Familiensachen Rz. 228 Die für Familiensachen maßgeblichen Bestimmungen finden sich in § 18 Abs. 1 Nr. 21 und in § 18 Abs. 2 Nr. 2 (siehe Rdn 74, 487 ff.). b) Verfahren Rz. 229 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges Antrag auf Verhängung v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) VV 1008

Rz. 54 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich der Gebührenrahmen gemäß VV 1008 um 30 % für jeden weiteren Auftraggeber.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Inanspruchnahme des Vertretenen

Rz. 15 Ist der Anwalt des Beschuldigten gerichtlich bestellt oder beigeordnet, kann er unter den Voraussetzungen des § 52 den Vertretenen unmittelbar in Anspruch nehmen. Rz. 16 Ist der Anwalt dem Verletzten im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet, kann er diesen unter den Voraussetzungen des § 53 in Anspruch nehmen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Akten

Rz. 105 Zu den Akten gehören insbesondere in Verwaltungssachen auch vom Gericht angelegte und zu den Verfahren beigezogene Sammlungen von Dokumenten.[179]mehr