Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung (Anm. Abs. 1)

1. Anrechnung der Gebühr Rz. 100 Nach der alten Regelung in § 32 BRAGO war umstritten, ob die weitere Verfahrensgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO auch dann entsteht, wenn Ansprüche mitverglichen werden, die bereits Gegenstand eines anderen Prozesses sind, für die derselbe Prozessbevollmächtigte die volle Prozessgebühr bereits verdient hat.[101] Die gleiche Problematik stellte sic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Anrechnung der Geschäftsgebühr (Abs. 4)

I. Allgemeines Rz. 220 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits erfolgt nur teilweise. Dabei bezieht sich die Regelung des Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2", also auch auf das einfache Schreiben, für das unter Geltung der BRAGO umstritten war, inwieweit eine Anrec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Pflichtverteidiger

Rz. 83 Auch der Pflichtverteidiger erhält aus der Staatskasse keine Hebegebühren. Die Bestellung erstreckt sich nicht auch auf solche Tätigkeiten.[101]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Staatskasse und Anrechnung der Beratungsgebühr

a) Tatsächliche Zahlung der Beratungsgebühr Rz. 23 Die Staatskasse kann sich indes auf eine Anrechnung unter anderem nur dann berufen, wenn der Anwalt eine den Anrechnungsbetrag erfassende tatsächliche Zahlung erhalten hat.[36] Dies gilt auch bei der Beratungshilfevergütung.[37] Hierbei kommt es nicht darauf an, ob diese tatsächliche Zahlung von dem Auftraggeber, einem Kostene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gegenstandswertunabhängige Vergütung

a) Betragsrahmengebühren Rz. 71 Erhält der Anwalt für seine Tätigkeit eine Betragsrahmengebühr wie etwa in den Verfahren vor den Sozialgerichten (§ 3) oder in Straf- und Bußgeldsachen (VV 4100, 5100 ff.), so stellt ein Gegenstandswert dieser Tätigkeit keine Berechnungsgröße für die Höhe der Gebühr dar. Der Wert kann lediglich innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens bei der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebühren im Verfahren auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

1. Allgemeines Rz. 8 Der Rechtsanwalt erhält die Gebühr für die Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Der Gesetzeswortlaut der Vorschrift des VV 3308 ist inhaltlich identisch mit dem der Regelung in VV 3305. Danach reicht jede Tätigkeit nach Erteilung des Auftrags zur Erwirkung des Vollstreckungsbescheids aus, die Gebühr i.H.v. 0,5 e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr (VV 3308)

a) Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids und Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids Rz. 12 Vertritt der Anwalt seinen Mandanten im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, erhält er neben der Verfahrensgebühr nach VV 3305 eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3308. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Allgemeines Rz. 8 Nr. 1 entspricht dem früheren § 65b BRAGO. Die Höhe des Gebührensatzes entspricht dem eines Berufungsverfahrens. Der Grund dafür liegt in der besonderen Schwierigkeit der Materie. 2. Verfahrensgebühr (VV 3300) Rz. 9 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2) erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen

(1) Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins Rz. 13 Obwohl auch im Aufgebotsverfahren die ZPO-Regelungen (vgl. § 30 Abs. 1 FamFG) anzuwenden sind und daher auch Beweis erhoben werden kann, dürfte dieser Fall theoretischer Natur sein. Dass ein Sachverständiger durch das Gericht in einem Aufgebotsverfahren auftritt, ist eher unwahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Mehrvergleich

a) Einigungsgebühr Rz. 20 Soweit nicht rechtshängige Ansprüche im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren miteinbezogen werden, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr nach VV 1000 mit einem Satz von 1,5. Dass für den Abschluss der Einigung insoweit ebenfalls PKH/VKH beantragt wird, führt nicht zu einer Reduzierung nach VV 1003 (Anm. zu VV 1003). Werden nicht rechtshängige Gegens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

1. Verteilungsverfahren außerhalb Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Rz. 2 Die Vorschrift findet nur Anwendung auf gerichtliche Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, allerdings nur insoweit, als das RVG keine eigenen Regelungen enthält. Die Vorschriften der VV 3309, 3310 (Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877, 882 Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Drittschuldnerprozess

aa) Gebühren Rz. 155 Ist dem Anwalt Auftrag zur Klage auf Erfüllung der überwiesenen Forderung oder Klage auf Schadensersatz gemäß § 840 Abs. 2 ZPO erteilt worden, gelten VV 3100 ff. direkt, und zwar sowohl für den Vertreter des Gläubigers als auch für den des Drittschuldners.[142] Kommt es danach nicht mehr zu einer Klageerhebung, weil der Drittschuldner zahlt, steht dem Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Höchstgebühr Rz. 1 Die Gebührenvorschrift VV 3337 enthält eine Gebührenermäßigung der Gebühr VV 3335, vornehmlich für den Fall der vorzeitigen Erledigung des Auftrags. Nach VV 3337 beträgt die Gebühr im Ermäßigungsfall höchstens 0,5. Durch das Wort "höchstens" ist sichergestellt, dass eine Ermäßigung auf 0,5 nur dann eintritt, wenn die volle Verfahrensgebühr VV 3335 über 0...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Anwendungsbereich Rz. 1 Zum Anwendungsbereich siehe Vor VV 6100 ff. II. Persönlicher Geltungsbereich Rz. 2 VV Vorb. 6 entspricht in Teilen der VV Vorb. 4. Auch in Verfahren nach VV Teil 6 ist geregelt, dass die Gebührentatbestände ebenfalls für einen Anwalt gelten, der als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen auftritt (Abs. 1). Er erhält die gleichen Gebühren wie ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Derselbe Gegenstand bei Wertgebühren (Anm. Abs. 1)

1. Mehrere Auftraggeber und Wertgebühren a) Gebührenerhöhung oder Wertzusammenrechnung Rz. 47 Die Erhöhung nach VV 1008 tritt bei Wertgebühren (§ 13) nur ein, wenn und soweit Gegenstandsidentität vorliegt, der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit somit derselbe ist.[148] Betrifft die anwaltliche Tätigkeit für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit dagegen verschieden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Außergerichtliche Vertretung (Anm. Abs. 1)

1. Rechtliche Angelegenheiten Rz. 3 Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 kann in allen Angelegenheiten des § 2 Abs. 2 S. 1 BerHG entstehen, soweit Beratungshilfe für eine solche rechtliche Angelegenheit bewilligt ist. Beratungshilfe kann in allen rechtlichen Angelegenheiten, d.h. in allen Rechtsgebieten, bewilligt werden. Die umfassende Beschreibung ergibt, dass von der Beratungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Datei

a) Begriff Rz. 166 Zur Kritik an dieser Vorschrift siehe insbesondere Hansens, der zu Recht darauf hinweist, dass der Begriff der "elektronisch gespeicherten Datei" zu unbestimmt ist.[262] Der Gesetzgeber hat nämlich nicht definiert, was im Rahmen von Nr. 2 unter einer Datei zu verstehen ist. Allgemein dürfte sich die Datei wie folgt umschreiben lassen: Das Wort "Datei" setzt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gebühren des Verfahrensbevollmächtigten

I. Überblick Rz. 85 Die Vergütung des Verfahrensbevollmächtigten ist unabhängig von der des Terminsvertreters. Der Verfahrensbevollmächtigte kann unabhängig von den Gebühren des Terminsvertreters die Gebühren der VV 3100 ff. und VV 1000 ff. zuzüglich der Auslagen nach VV 7000 ff. in eigener Person verdienen. Im Gegensatz zur BRAGO erhält er allerdings für die Übertragung der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Terminsgebühr

Rz. 503 Zur Terminsgebühr VV 3310 in der Vollstreckung wird auf die Erl. zu VV 3310 verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einigung über den Strafanspruch oder den Kostenerstattungsanspruch (VV 4147)

a) Einigung im Sühnetermin Rz. 3 Kommt es im Sühneverfahren zu einer Einigung der Beteiligten über das Privatklageverfahren, also bezüglich des Strafanspruchs und des Kostenerstattungsanspruchs, so erhalten die Anwälte, die daran mitgewirkt haben, nach VV 1000 i.V.m. VV 4147 eine Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der VV 4104 (zur genauen Berechnung siehe Rdn 14). b) Einigung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fallgruppen

Rz. 23 Daraus, dass drei Personen vorhanden sein müssen, ergeben sich Konsequenzen für folgende Fallgruppen: aa) Rechtsanwalt in eigener Sache Rz. 24 Führt der Rechtsanwalt in einer eigenen Sache den Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten, so löst dies keine Verkehrsgebühr aus. Der Anwalt vermittelt hier nicht die Informationen, sondern erteilt sie selbst, so dass begriffl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren vor dem Truppendienstgericht auf gerichtliche Entscheidung nach der WBO (VV 6400, 6401) und nach § 42 WDO

1. Verfahrensgebühren (VV 6400) a) Höhe und Abgeltungsbereich Rz. 4 Nach VV 6400 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach § 17 WBO und in Verfahren nach § 42 WDO über Beschwerden von Soldaten und früheren Soldaten gegen Disziplinarmaßnahmen sowie gegen sonstige Maßnahmen und Entscheidungen des Dienstvorgesetzten nach der WDO, i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühren

aa) Gebühren Rz. 141 Bei Betragsrahmengebühren nach § 3 Abs. 1 S. 1 gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Wertgebühren. Dem Anwalt stehen hier anstelle der Gebührensätze jeweils Betragsrahmen zur Verfügung. So erhält der Verkehrsanwalt auch hier nach Anm. zu VV 3400 eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Gebühr, also eine Gebühr aus dem Rahmen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehrere Beschwerden

a) Besondere Angelegenheiten Rz. 25 Jedes Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten nach VV Teil 3 gilt als eigene Angelegenheit i.S.d. §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1 (Ausnahme § 16 Nr. 10). Das bedeutet, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr nicht nur neben den Gebühren des Ausgangsverfahrens, also als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter neben der Verfahrensgebühr (VV 3100) e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wertgebühren

aa) Gebühren Rz. 136 Die Höhe des Gebührensatzes richtet sich nach der Gebühr, die der Rechtsmittelanwalt verdient. Legt er das Rechtsmittel ein, so entsteht auch dem übersendenden Anwalt eine volle Gebühr, höchstens jedoch 1,0; legt er das Rechtsmittel nicht ein, so entsteht für den Verkehrsanwalt ebenfalls nur die reduzierte Gebühr. Da in den meisten Fällen die reduzierte G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausschluss bei Vorsatztaten

aa) Allgemeines Rz. 134 Zu beachten ist, dass bei Vorsatztaten der Versicherungsschutz nur eingeschränkt besteht. Es ist danach zu differenzieren, ob dem Versicherungsnehmer ein "verkehrsrechtliches Vergehen" oder ein "sonstiges Vergehen" vorgeworfen wird. bb) Verkehrsrechtliche Vergehen Rz. 135 Bei verkehrsrechtlichen Vergehen besteht nach § 4 Abs. 3b ARB 1975 bzw. § 2i aa ARB...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 7 Zur Frage der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 16 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Angelegenheit

1. Verhältnis zu den Klageverfahren Rz. 9 VV 3325 gilt nicht für die in § 148 Abs. 1 und 2, §§ 246a, 319 Abs. 6, 327e Abs. 2 AktG, § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG oder § 16 Abs. 3 UmwG erwähnten Klageverfahren. Wird der Rechtsanwalt auftragsgemäß in diesen Klageverfahren tätig, entstehen hierfür die Gebühren nach VV 3100 ff. Die in VV 3325 aufgeführten Verfahren sind gegenüber diesen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

a) Allgemeines Rz. 20 Der Anwalt erhält die 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3403 zum einen für die Einreichung, die Anfertigung oder die Unterzeichnung von Schriftsätzen. Rz. 21 Durch die Gebühr werden auch begleitende Tätigkeiten, insbesondere die Entgegennahme der Information und die Beratung des Mandanten, abgegolten. b) Schriftsatz Rz. 22 Unter Schriftsatz i.S.v. VV 3403 sind a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Rechtsbehelfe im Mahnverfahren

Rz. 16 VV 3500 gilt auch nicht für den Widerspruch gegen den Mahn- oder den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Insoweit gelten VV 3305 und VV 3307.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Konkludente Auftragserteilung

a) Beschwerdeführer Rz. 19 In Betracht kommt jedoch auch ein konkludent erteilter Auftrag. Ergibt sich im Verlaufe des Verfahrens, dass der Anwalt gehalten ist, eine Beschwerde einzulegen, so kann von einem konkludenten Einverständnis und Auftrag des Mandanten ausgegangen werden. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn der Auftraggeber im Nachhinein die Tätigkeit des Anwalts ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 91. Vollziehung, Arrest

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Allgemeines Rz. 227 Abs. 4 S. 1 regelt, in welchem Umfang bzw. in welcher Höhe eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach VV Teil 2 auf Gebühren in einem späteren gerichtlichen Verfahren erfolgen muss. Grundsätzlich erfolgt eine Anrechnung zur Hälfte. Es besteht jedoch eine Kappungsgrenze: Die Geschäftsgebühr wird höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 angerechnet. Sind m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenerstattung

I. Insolvenzverfahren Rz. 16 Kosten, die einem Insolvenzgläubiger durch die Teilnahme am eröffneten Verfahren entstanden sind, kann er gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO als nachrangiger Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse erstattet verlangen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese – wie alle nachrangigen Forderungen – erst nach Aufforderung durch das Insolvenzgericht angem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Die Regelungen des Abs. 1

I. Allgemeines Rz. 1 Neben den Gebühren für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7000 ff. auch Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Das VV spricht insoweit von Auslagen. Der dahin gehende Anspruch des Anwalts auf Erstattung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Vorschriften (§§ 670, 675 BGB). Die VV 7000 ff. konkretisieren diesen Anspruch lediglich. Rz. 2 In VV 7000 ff. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Beschwerde

1. Verfahren Rz. 4 Nach § 1 WBO kann der Soldat sich beschweren, wenn er glaubt, von Vorgesetzten oder von Dienststellen der Bundeswehr unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden verletzt worden zu sein. Das Beschwerderecht der Vertrauensperson regelt das Soldatenbeteiligungsgesetz. Der Soldat kann die Beschwerde auch darauf stützen, dass ihm auf e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 40 Neben den Reisekosten und dem Abwesenheitsgeld kann der Anwalt die Erstattung seiner sonstigen Auslagen verlangen, sofern sie angemessen sind.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Anwendungsbereich

I. Allgemeines Rz. 1 Die Vorschriften von VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 5 betreffen gesonderte Regelungen für das Insolvenzverfahren einschließlich der Vertretung des ausländischen Insolvenzverwalters, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung sowie Verfahren nach dem StaRUG (vgl. § 29a Rdn 2 ff.). Daneben finden die Vorschriften des VV Teils 1 sowie die Vorbemerk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen

aa) Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins Rz. 63 Auch bei dieser Alternative gilt das oben (siehe Rdn 62) Gesagte. Die Bestellung eines Sachverständigen wird im formalisierten Mahnverfahren nicht vorkommen. Dies ist erst beim Übergang vom Mahn- ins Streitverfahren der Fall. bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher Anwendungsbereich 1. Rechtsanwälte Rz. 8 Die Vorschrift der VV 7000 gilt für jeden Anwalt, soweit sich seine Vergütung nach dem RVG bestimmt, unabhängig davon, welcher Art der ihm erteilte Auftrag ist. Der Auslagentatbestand beschränkt sich daher nicht nur auf gerichtliche Verfahren bzw. Prozessverfahren, sondern gilt z.B. auch für außergerichtliche Angelegenhe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Regelungsgehalt

a) Erinnerung oder Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss (Abs. 5 Nr. 1, 1. Alt.) aa) Kostenfestsetzung Rz. 69 Jedes Urteil, jeder Strafbefehl und jede die strafrechtliche Verfolgung einstellende Entscheidung muss gleichzeitig darüber befinden, wer die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten zu tragen hat. Auch ein Vergleich, e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 47. Handlungen, vertretbare Handlungen (§ 887 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 12)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Revisionsverfahren

aa) Überblick Rz. 55 Nach dem Wortlaut der VV 3300 Nr. 3 gilt der dortige Gebührensatz auch im Revisionsverfahren. Es fehlt nämlich – im Gegensatz zu VV 3300 Nr. 2 – die Beschränkung auf "erstinstanzliche" Verfahren. Ob dies der tatsächlich vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelung entspricht, muss bezweifelt werden. Der Gesetzgeber wollte nur die erstinstanzlichen Verfahren vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Insolvenzordnung 1. Eröffnungsverfahren a) Vertretung des Schuldners (VV 3313) Rz. 10 Für das Betreiben des gesamten Geschäftes im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens erhält der für den Schuldner tätige Rechtsanwalt gemäß VV 3313 eine 1,0-Verfahrensgebühr (Pauschgebühr). Die Höhe rechtfertigt sich durch eine intensivere Einarbeitung in die gesamten Vermögensverhältnisse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anrechnung

I. Anrechnung auf die Geschäftsgebühr VV 2303 Rz. 32 Ist dem Schlichtungsverfahren eine Beratung vorausgegangen, so wird eine Beratungsgebühr gemäß § 34 Abs. 2 auf die Geschäftsgebühr des Güte- oder Schlichtungsverfahrens angerechnet, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Rz. 33 Ist eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die Geschäftsgebühr der VV 2300 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 19. Durchsuchungsanordnungen nach § 758a ZPO und §§ 90, 91 Abs. 1 FamFG (§ 19 Abs. 2 Nr. 1)

a) § 758a ZPO Rz. 161 Zu den gerichtlichen Anordnungen nach § 758a ZPO gehören die Durchsuchungsanordnung gemäß § 758a Abs. 1 ZPO sowie die Anordnung zur Vollstreckung zu unüblichen Zeiten gemäß § 758a Abs. 4 ZPO. Die Tätigkeiten in diesen Verfahren (vom Antrag an das Amtsgericht bis zur erneuten Beauftragung des Gerichtsvollziehers) gehören nicht mehr zum Rechtszug, sondern ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

1. Einigung über den Strafanspruch oder den Kostenerstattungsanspruch (VV 4147) a) Einigung im Sühnetermin Rz. 3 Kommt es im Sühneverfahren zu einer Einigung der Beteiligten über das Privatklageverfahren, also bezüglich des Strafanspruchs und des Kostenerstattungsanspruchs, so erhalten die Anwälte, die daran mitgewirkt haben, nach VV 1000 i.V.m. VV 4147 eine Gebühr in Höhe der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umsatzsteuerpflicht

1. Allgemeines Rz. 3 Ob, inwieweit und in welcher Höhe der Anwalt von seiner Vergütung Umsatzsteuer abzuführen hat, richtet sich nach dem UStG. Wegen Einzelheiten sei insoweit auf die einschlägigen Kommentierungen zum UStG verwiesen. Im Einzelnen gilt Folgendes: 2. Grundsatz: Umsatzsteuerpflicht Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts für seinen Auftraggeber unterliegt grundsätzlich de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 24 Eine Kostenerstattung in Gnadensachen ist nicht vorgesehen. Allenfalls bei einer erfolgreichen Beschwerde könnten die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Staatskasse aufzuerlegen sein.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigungsgebühr, VV 1000

1. Überblick über die Problematik Rz. 504 Im Zwangsvollstreckungsverfahren kann grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen, weil die Einigungsgebühr in VV Teil 1 Allgemeine Gebühren geregelt ist und nach VV Vorb. 1 die Gebühren dieses Teils neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren entstehen. Gleichwohl war und ist der Anfall der Einigungsgebühr in der Zwangsvollstreck...mehr