Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

a) Überblick Rz. 46 Ergänzend zu der Bestimmung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 regelt die Vorschrift der Nr. 10, wann mehrere Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren sowie Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Kostenfestsetzung und den Kostenansatz untereinander eine Angelegenheit bilden und wann mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Rz. 47 Die Regelung der N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anfechtbare Entscheidungen und Rechtsbehelfe

I. Jede anfechtbare Entscheidung Rz. 3 Die Belehrungspflicht gilt umfassend für jede anfechtbare Entscheidung im RVG-Verfahren, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie als Entscheidung im Beschlusswege erfolgt oder in sonstiger Weise.[3] Die Belehrung ist durch dasjenige Gericht zu erteilen, das die Entscheidung erlässt. Auch Entscheidungen im Rechtsbehelfsverfahren müssen eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminswahrnehmung und Schriftsatztätigkeit

Rz. 59 Ist der Anwalt im selben Verfahren sowohl damit beauftragt Termine wahrzunehmen als auch Schriftsätze anzufertigen, einzureichen oder zu unterzeichnen, so handelt es sich jeweils um Einzeltätigkeiten, die gesondert abzurechnen sind. Der Anwalt erhält also die Gebühr nach VV 3404 mehrmals. Rz. 60 Zu berücksichtigen ist allerdings auch hier die Höchstgrenze nach § 15 Abs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Soweit der Anwalt Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter bzw. Verteidiger ist, erhält er für die Rüge oder für die Abwehr der Rüge keine gesonderte Vergütung. Seine Tätigkeit wird nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 vielmehr durch die Gebühren der Hauptsache abgegolten.[1] Weder das Verfahren über die Rüge selbst noch das weitere Verfahren nach erfolgreicher Rüge lösen eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor dem VGH/OVG als Berufungsgericht

Rz. 29 Abs. 2 S. 2 legt auch für die Verfahren nach §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 2 und 3 VwGO i.V.m. §§ 80 Abs. 5 VwGO vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Anwendung der Gebührenregelungen nach VV Teil 3 Abschnitt 1 fest. Dementsprechend erhält der Rechtsanwalt in dem Fall, dass eines der genannten Verfahren erstmalig bei dem OVG oder VGH als Gericht der Hauptsache...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 47 VV 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c sieht vor, dass in Verfahren über die Beschwerde gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im Beschlussverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 anfallen. Durch die Bezugnahme der Nr. 1 Buchst. b auf VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c ist klargestellt, dass in den entsprechenden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Differenzverfahrensgebühr

Rz. 21 Neben den Einigungsgebühren entsteht aus dem Mehrwert der nicht rechtshängigen Ansprüche nach Anm. Nr. 2 zu VV 3337 eine Differenzverfahrensgebühr i.H.v. 0,5. Auch hierbei ist die Begrenzung nach § 15 Abs. 3 zu beachten, so dass nicht mehr als eine Verfahrensgebühr von 1,0 aus dem Gesamtwert berechnet werden darf (vgl. auch VV 3337 Rdn 36).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vergütungsfestsetzung

Rz. 40 Soweit die Auslagen in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sind, können sie nach § 11 gegen den Auftraggeber festgesetzt werden. Dies gilt nicht nur für die Auslagen nach VV 7000 ff., sondern gem. § 11 Abs. 1 S. 1 auch für Auslagen, die nur nach Abs. 1 S. 2 i.V.m. §§ 670, 675 BGB zu erstatten sind (siehe § 11 Rdn 138 ff.). Die frühere gegenteilige Rechtsprechung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Absendung an das Gericht

Rz. 12 Von einer Einreichung wird man allerdings auch dann ausgehen können, wenn der entsprechende Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten beim Gericht zwar noch nicht eingegangen, aber so von ihm auf den Weg gebracht ist, dass der tatsächliche Zugang beim Gericht ausschließlich von der Tätigkeit Dritter (etwa der Deutschen Post AG), also nicht mehr von einer Tätigkeit seine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 Ist der Gegenstand der Einigung in einem der in VV 1004 genannten Verfahren anhängig, so reduziert sich die 1,5-Einigungsgebühr (VV 1000) auf 1,3. Ebenfalls reduzieren sich die 1,5-Aussöhnungsgebühr nach VV 1001 sowie die 1,5-Erledigungsgebühr nach VV 1002 auf 1,3, wenn über den Gegenstand der Aussöhnung oder Erledigung eines der vorgenannten Verfahren anhängig ist. VV...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Besprechung

Rz. 12 Die höhere Terminsgebühr wirkt sich auch dann aus, wenn es nicht mehr zu dem anberaumten Termin kommt, weil die Anwälte die Sache untereinander besprochen und erledigt haben. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die höhere Terminsgebühr nach VV 3514 auch dann anfallen, wenn nach Terminsbestimmung eine Besprechung der Anwälte geführt wird, und sich die Sache dann ohne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 59 Wird das Verfahren während des Verfahrens über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde eingestellt (§ 80 Abs. 5 OWiG), gilt das gleiche wie bei Einstellung im Rechtsbeschwerdeverfahren. Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht dann ebenfalls eine Zusätzliche Gebühr.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 6 Die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, in der der Anwalt gesonderte Gebühren erhält. Dies ergibt sich aus § 17 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 3. Rz. 7 Das sich an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde anschließende Berufungsverfahren stellt wiederum eine verschiedene Angelegenheit da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 39 Wird ein Rechtsanwalt in einer Ehescheidungssache beigeordnet, erstreckt sich seine Tätigkeit auch auf eine Aussöhnung, ohne dass es hierfür eines besonderen Beschlusses bedarf.[44] Bei einer Mitwirkung seinerseits erhält er die Gebühr aus der Staatskasse, jedoch ab einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR aus den ermäßigten Beträgen des § 49.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Geschäftsgebühr

Rz. 12 Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 beläuft sich im Grundtatbestand der VV 2504 auf 297 EUR. Sie erhöht sich jeweils um 148/149 EUR, wenn der Anwalt gegenüber mehr als 5, mehr als 10 oder mehr als 15 Gläubigern tätig wird. Die Gebühren nach VV 2504 ff. betragen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Teilnehme an einem gerichtlichen Termin

Rz. 38 Das Gericht hat die Person, der die Freiheit entzogen bzw. die untergebracht werden soll, nach §§ 420, 319, § 167 i.V.m. § 319 FamFG mündlich zu hören. Nimmt der Anwalt an diesem Termin teil, so erhält er hierfür eine Terminsgebühr nach VV 6301. Diese Gebühr erhält er auch dann, wenn er lediglich an einem Termin teilnimmt, in dem Zeugen vernommen oder Sachverständige ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Revisionsverfahren vor dem BGH, VV 3208, 3209

Rz. 45 Im Revisionsverfahren vor dem BGH muss sich die Partei durch einen dort zugelassenen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Dieser erhält, soweit Postulationszwang besteht, eine 2,3-Verfahrensgebühr. Der Verkehrsanwalt erhält dagegen auch hier nur die 1,0-Gebühr. Abgesehen davon, dass der Verkehrsanwalt im Revisionsverfahren in der Regel ohnehin nicht am BGH zugela...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Verfahren

Rz. 1 Nach § 721 Abs. 1 und 2 ZPO kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Räumungsschuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren. Die Räumungsfrist kann auf Antrag verlängert oder verkürzt werden ( § 721 Abs. 3 ZPO). Über diese Anträge entscheidet das Prozessgericht erster Instanz und, solange die Sache in der Berufungsinstanz anhängig ist, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 156 Durch das 2. KostRMoG ist die Dokumentenpauschale für die Übermittlung elektronischer Dokumente ab 1.8.2013 von 2,50 EUR auf 1,50 EUR pro übermittelter Datei ermäßigt worden. Diese auch für die Gerichtskostengesetze geltende Senkung (GNotKG-KostVerz. 31000, GKG-KostVerz. 9000, FamGKG-KostVerz. 2000) soll bei den Gerichtskosten einen Anreiz schaffen, verstärkt von der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Besprechungen

Rz. 45 Des Weiteren lösen Besprechungen außerhalb des Anhörungs- oder Vernehmungstermins mit Dritten oder dem Betroffenen nicht die Gebühr nach VV 6301 aus, sondern werden wiederum durch die Gebühr nach VV 6300 abgegolten. Eine entsprechende Regelung wie in VV Vorb. 3 Abs. 3 ist für die VV 6300 ff. nicht vorgesehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke

Rz. 114 Die Dokumentenpauschale entsteht erst, wenn der Rechtsanwalt mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke fertigt. Die ersten 100 Kopien oder Ausdrucke für Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte werden noch als allgemeine Geschäftskosten nach VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 1 durch die jeweiligen Gebühren abgegolten.[190] Dazu gehören auch für die Handakten des Rechtsanwalts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verfahren über die Beschränkung der Zwangsvollstreckung

Rz. 19 Beispiel: Forderungszwangsversteigerung Der Rechtsanwalt des Gläubigers beantragt die Zwangsversteigerung in das Grundstück des Schuldners. Nachdem das Gericht diese anordnet, beantragt der Schuldner die einstweilige Einstellung des Verfahrens gemäß § 775 Nr. ZPO, weil er einen Überweisungsnachweis der Bank vorlegt, aus dem sich ergibt, dass der zur Befriedigung des G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Teilweise Anrechnung auf Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei geringerem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 97 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen geringeren Wert, wird die Terminsgebühr nur soweit angerechnet, als sich seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken, also analog VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 5, sofern die Sache abgegeben und das streitige Verfahren durchgeführt wird. Beispiel: Der Anwalt erhält einen Auftrag für ein Mahnverfahren ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 13 Hinsichtlich der Fahrtkosten unterscheiden die VV 7003, 7004 zwischen der Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs (VV 7003) und anderer Verkehrsmittel (VV 7004). Dem Anwalt steht grundsätzlich die freie Wahl zu, ob er den eigenen Pkw oder ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt. Ihm kann weder vorgeschrieben werden, mit dem eigenen Pkw zu fahren,[5] noch kann er darauf v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Begründetheit

a) Keine Einwendungen des Auftraggebers Rz. 181 Erhebt der Auftraggeber gegen die zur Festsetzung angemeldete Vergütung keine Einwendungen, so ist der Antrag des Anwalts begründet, wenn er schlüssig ist, d.h. wenn die zur Festsetzung angemeldeten Gebühren und Auslagen nach dem Vortrag des Anwalts in dieser Höhe entstanden sind. Soweit dem Anwalt nach seinem eigenen Vorbringen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister

Rz. 293 Die früher teilweise vertretene Auffassung, die für die Entstehung der Verfahrensgebühr VV 3309 zusätzlich zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis die Übersendung einer Abschrift bzw. eines Ausdrucks des Vermögensverzeichnisses verlangt hat,[288] ist schon deshalb überholt, weil ein privater Gläubiger mit der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO abgegebene Vermögensve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erinnerung gem. § 573 ZPO, § 11 Abs. 2 RPflG

Rz. 70 Die Vorschrift der VV 3500 erfasst sowohl die Erinnerungsverfahren nach § 573 Abs. 1 ZPO als auch nach § 11 Abs. 2 RPflG . Für andere Verfahren zur Abänderung der Entscheidung eines beauftragten oder ersuchten Richters, eines Rechtspflegers oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gilt die Vorschrift nicht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

I. Grundsatz Rz. 88 Die Regelung des Abs. 3 besagt, dass sich ein Dritter grundsätzlich nicht auf eine Anrechnung berufen kann. Dies hat vor allem Bedeutung für die Kostenerstattung. Da jede Gebühr selbstständig ist, kann die im Rechtsstreit obsiegende Partei also grundsätzlich die Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr verlangen, und zwar unbeschadet der Anrechnung einer ev...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung

Rz. 5 Ist eine Tätigkeit des Rechtsanwalts im Verfahren über die Beschwerde oder die weitere Beschwerde vor einem Disziplinarvorgesetzten dem Verfahren vor dem Truppendienstgericht auf gerichtliche Entscheidung vorausgegangen, ist die dort entstandene Geschäftsgebühr VV 2302 Nr. 2 nach VV Vorb. 6.4 Abs. 2 S. 1 hälftig, höchstens zu 207 EUR auf die Verfahrensgebühr VV 6400 an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) §§ 90, 91 FamFG

Rz. 163 Die Vorschrift des § 91 FamFG über den richterlichen Durchsuchungsbeschluss entspricht inhaltlich § 758a ZPO mit Ausnahme der Vorschriften betreffend die Räumung (§ 758a Abs. 2 ZPO), die Vollstreckung zu unüblichen Zeiten (§ 758a Abs. 4 ZPO) sowie die Ermächtigung zur Formularerstellung (§ 758a Abs. 6 ZPO). Rz. 164 Gemäß § 89 FamFG kann das Familiengericht bei der Zuw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 66 In Strafsachen wird sich der Verteidiger in aller Regel einen Aktenauszug anfertigen müssen, da er über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts nicht automatisch informiert wird. Dem Anwalt ist es insoweit nicht zuzumuten, sich handschriftliche Aktenauszüge anzufertigen oder den wesentlichen Inhalt abzudiktieren.[92] Der Verteidiger muss darauf achten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Volle Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 45 Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Nach Abgabe an das zuständige LG wird mündlich verhandelt. Die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) ist jetzt in vollem Umfang auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (VV 3100) anzurechnen (Anm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entstehungstatbestände

Rz. 42 Findet im Beschwerdeverfahren ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, so erhält der Anwalt zusätzlich die Terminsgebühr nach VV 3513 zu 0,5. Einer förmlichen Antragstellung bedarf es im Beschwerdeverfahren nicht. Es reicht aus, dass das Gericht einen Termin anberaumt und die Sach- und Rechtslage mit den Anwälten bespricht und der Anwalt den Termin wahrnimmt. Ebenso...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Disziplinarverfahren i.S.v. VV Teil 6 Abschnitt 2

Rz. 4 Zu den von VV Teil 6 Abschnitt 2 erfassten Disziplinarverfahren zählen in jedem Fall Disziplinarverfahren:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Festgebühren

Rz. 122 Nach Abs. 3 der Anm. zu VV 1008 dürfen bei Festgebühren mehrere Erhöhungen das Doppelte der Festgebühr nicht überschreiten. Der Höchstsatz der Erhöhung wirkt sich erst dann aus, wenn Auftraggeber mehr als acht Personen sind. Rz. 123 Hat der Rechtsanwalt daher z.B. in der Beratungshilfe 8 Auftraggeber, beträgt die Geschäftsgebühr VV 2503 höchstens 280,50 EUR (93,50 EUR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren

1. Zuständigkeit a) Grundsatz Rz. 147 Nach Abs. 1 S. 1 ist das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig. Danach kommt also die Festsetzung nicht nur vor den ordentlichen Gerichten in Betracht, sondern auch – wie sich aus Abs. 3 ergibt – vor den Gerichten der Verwaltungs-, der Finanz- und der Sozialgerichtsbarkeit. In Arbeitsgerichtssachen ist das Arbeitsgericht zuständig, in F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fehlende Anhängigkeit und Anhängigkeit in höherer Instanz

Rz. 45 Sind die Gegenstände in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren, in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel oder in einem Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anhängig, entsteht die Einigungsgebühr nach VV 1004 zu 1,3. Das gilt nach Anm. Abs. 1 zu VV 1004 auch in den in VV Vorb. 3.2....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 76 VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 erfasst auch die Vollstreckung von Endentscheidungen und verfahrensabschließenden Entscheidungen gemäß §§ 81 ff. FamFG. Auch hier richten sich die Gebühren nach VV 3309 f., VV Teil 1. Diese Entscheidungen werden jedoch nicht nach einheitlichen Bestimmungen vollstreckt, sondern das FamFG verweist seinerseits wiederum überwiegend auf die ZPO....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 135 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann in der Regel nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nach dem GWB nicht verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 136 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr (VV 1002) entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Entnahmerecht

1. Hebegebühren Rz. 107 Ein spezielles Recht auf Vorschuss ist in VV 1009 geregelt. Danach ist der Anwalt berechtigt, seine Hebegebühren vor Ablieferung von Zahlungen an den Auftraggeber zu entnehmen. Zum Teil wird in dieser Vorschrift ein Sondertatbestand zur Fälligkeit der Vergütung gesehen.[71] Dies ist jedoch unzutreffend, da dies auch zur Folge hätte, dass bereits schon ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die VV 4106 und 4107 enthalten die Verfahrensgebühr im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht. Die Verfahrensgebühr deckt die gesamte Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren ab (VV Vorb. 4.1 Abs. 2), ausgenommenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Zusätzliche Gebühren nach VV 4141–4146, 5115, 5116 und 6216

Rz. 92 Die zusätzlichen Gebühren in VV 4142, 4143, 4144, 4145, 4146 und 5116 sind als Verfahrensgebühren ausgestaltet, sodass VV 1008 anwendbar ist (vgl. VV 4142 Rdn 27).[221] Rz. 93 Die Befriedungsgebühr nach VV 4141 erhöht sich dagegen nicht nach VV 1008. Das wird durch Abs. 3 S. 3 der Anm. zu VV 4141 ausdrücklich ausgeschlossen.[222] Für die Befriedungsgebühren VV 5115 und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

Rz. 133 Nach § 1065 ZPO findet die Rechtsbeschwerde gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 ZPO genannten Entscheidungen statt, also Entscheidungen des OLG, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, über Anträge betreffendmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angelegenheiten und Gegenstände

Rz. 3 Das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren und das nachfolgende Hauptsacheverfahren bilden dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. 2).[2] Gem. § 23a Abs. 2 werden der gem. § 23a Abs. 1 zu ermittelnde Wert des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens sowie des Verfahrens, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, nicht zusammengerechnet (Additionsverbot, Ausnahme zu § 22 A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gerichtliches Verfahren und Anrechnung

Rz. 23 In Verfahren nach der WDO beginnt das gerichtliche Verfahren bereits mit der weiteren Beschwerde. Hier entstehen dann die Gebühren nach den VV 6400 ff. Die im Beschwerdeverfahren angefallene Geschäftsgebühr VV 2302 Nr. 2 ist nach VV Vorb. 6.4 Abs. 2 auf die im Verfahren über die weitere Beschwerde vor dem Truppendienstgericht (§ 42 Nr. 4 S. 1 WDO) bzw. vor dem BVerwG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine besondere Angelegenheit

Rz. 375 Die Löschung des Schuldners im Schuldnerverzeichnis (§ 882e ZPO) ist deshalb nicht zu verwechseln mit der Löschung des im Rahmen der Vermögensauskunft (§§ 802c, 802d ZPO) abgegebenen Vermögensverzeichnisses in dem beim zentralen Vollstreckungsgericht geführten Vermögensverzeichnisregister. Nach § 802f Abs. 6 S. 1 ZPO hinterlegt der Gerichtsvollzieher das Vermögensver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 164 Der Gegenstandswert ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 [65] nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, demnach also aus § 50 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO. Daraus folgt:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.1

Rz. 25 Nach VV Vorb. 3.3.1 erhält der Rechtsanwalt in erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG oder dem OVG (VGH) eine 1,2-Terminsgebühr nach Abschnitt 1 (VV 3104). Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 36 Maßgeblicher Gegenstandswert für die Berechnung der Gebühren nach VV 2200 ist der Zeitpunkt der Auftragserteilung.[7] Auf den Wert, zu welchem dem ausländischen Anwalt der Auftrag erteilt worden ist, kommt es nicht an. Beispiel: Dem ausländischen Anwalt wird der Auftrag erteilt, eine Klage in Höhe von 30.000 EUR einzureichen. Bevor der ausländische Mandant das Einvern...mehr