Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Angelegenheiten

a) Grundsatz Rz. 86 Für gerichtliche Verfahren war bislang von der Bestimmung des Abs. 2 S. 2 a.F. auszugehen. Diese Regelung findet sich jetzt in § 17 Nr. 1, ohne, dass sich inhaltlich etwas geändert hätte. Danach gilt jeder Rechtszug als eine besondere Angelegenheit. Gemeint ist damit der prozessuale Rechtszug. Jede gesonderte gerichtliche Instanz ist grundsätzlich auch ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Höhe der Gebühr, VV 5108, 5110, 5112

Rz. 3 Als Terminsgebühr erhält der Verteidiger bei einem Bußgeld:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Art und Weise bzw. Zeitpunkt der Tätigkeit

Rz. 4 Grundsätzlich beginnt die Tätigkeit des als Beistand tätigen Rechtsanwalts mit der Entgegennahme des Auftrags. Es ist als Voraussetzung lediglich zu verlangen, dass der Zeuge oder Sachverständige als solcher vom Gericht bereits geladen worden ist. Nicht ausreichend ist es aber, wenn der Zeuge oder Sachverständige von einer der Prozessparteien bisher nur schriftsätzlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XVI. Auslagen

Rz. 353 Da es sich bei dem Verfahren nach Zurückverweisung um eine neue Angelegenheit handelt, erhält der Anwalt auch seine Auslagen gesondert. Rz. 354 Soweit eine Dokumentenpauschale nach VV 7000 anfällt, ist wieder neu zu zählen, so dass für die ersten 50 Seiten wieder 0,50 EUR (einfarbig) bzw. 1,00 EUR (mehrfarbig) angesetzt werden können. Andererseits sind in den Fällen d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Terminsgebühr nach VV 3331

Rz. 5 In den Verfahren über eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (VV 3330) entsteht die Terminsgebühr nach VV 3331. Rz. 6 Hier entsteht die Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr der Hauptsache, allerdings begrenzt auf 0,5 bzw. bei Rahmengebühren auf 220 EUR. Damit wird sichergestellt, dass die Terminsgebühr im Verfahren der Gehörsrüge nicht höher a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckungsbescheid wegen Teilbetrag

Rz. 16 Wird der Vollstreckungsbescheid nur wegen eines Teilbetrages beantragt, ändert dies an der bereits entstandenen Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) nichts. Lediglich die Gebühr für den Vollstreckungsbescheid (VV 3308) entsteht nach dem geringeren Wert. Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag zu einem Mahnverfahren in Höhe von 2.000 EUR; nach Erlass des Mahnbescheids werden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Höhe der zu erstattenden Kosten

Rz. 52 Geht man davon aus, dass der nicht am BGH zugelassene Anwalt die gleiche Vergütung erhält, wie ein zugelassener Anwalt, dann sind diese Kosten auch erstattungsfähig. Rz. 53 Geht man dagegen davon aus, dass der nicht am BGH zugelassene Anwalt nur eine Gebühr nach VV 3403 verdiene (siehe Rdn 23), dann ist auch nur diese Gebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer erstattungsf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verhaftung (§ 802g Abs. 2 ZPO)

Rz. 346 Beantragt der Rechtsanwalt gemäß § 802g Abs. 2 ZPO beim zuständigen Gerichtsvollzieher die Verhaftung des Schuldners,[347] ist das Verhaftungsverfahren für den schon vorher im Rahmen des Verfahrens auf Abnahme der Vermögensauskunft einschließlich Beantragung des Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) tätigen Rechtsanwalt keine besondere Angelegenheit. Die Gebühr VV 3309 ent...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerde

Rz. 17 Wird der Antrag auf Erlass eines Ausschließungsbeschlusses zurückgewiesen, endet das Aufgebotsverfahren mit einem Zurückweisungsbeschluss. Gegen diesen Beschluss sowie gegen Beschränkungen und Vorbehalte, die dem Ausschließungsbeschluss beigefügt sind, findet die Beschwerde statt (§ 439 FamFG). Das Beschwerdeverfahren ist eine besondere Gebühreninstanz; es entstehen d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Festsetzung gegen den eigenen Mandanten (§ 11)

Rz. 592 Die Zuständigkeit für die Festsetzung von Vollstreckungskosten gemäß § 788 Abs. 1 ZPO erfasst auch die vereinfachte Festsetzung von im Vollstreckungsverfahren angefallener Kosten anwaltlicher Tätigkeit gegen den eigenen Mandanten gemäß § 11.[643] Rz. 593 Auch die Kosten einer Vorpfändung gemäß § 845 ZPO können gemäß § 11 gegen den eigenen Mandanten festgesetzt werden....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Strafverfahren und Bußgeldverfahren bei derselben Tat oder Handlung

Rz. 28 Soweit dem Bußgeldverfahren und dem Strafverfahren derselbe Tatvorwurf oder dieselbe Handlung zugrunde liegen, soll die Grundgebühr aber nicht doppelt entstehen können. Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden, a) Bußgeldverfahren geht in Strafverfahren über Rz. 29 Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Satzrahmengebühren

Rz. 111 Wie die Erhöhung bei einer Satzrahmengebühr (vgl. Rdn 73) vorzunehmen ist, legt das Gesetz nicht ausdrücklich fest. Die Erhöhung des Gebührensatzes ist stets mit 0,3 für jeden weiteren Mandanten anzusetzen. Soweit es um Gebührensätze geht, sieht VV 1008 ausnahmslos einen festen Erhöhungsbetrag vor, und die prozentuale Erhöhung eines Rahmens ist allein für die Betrags...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag auf Anordnung, Abänderung oder Aufhebung

Rz. 10 Zuständig für den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ist das Gericht der Hauptsache (§ 943 Abs. 1 ZPO). Dies kann unter Umständen auch das Berufungsgericht sein, wenn die Hauptsache dort zwischenzeitlich anhängig ist. Ist ein solcher Fall gegeben, findet das Verfahren vor dem Berufungsgericht statt (§ 943 Abs. 1 ZPO). Für diesen Fall ordnet Abs. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3204)

Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren vor dem Landessozialgericht, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3204 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 72 EUR bis 816 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 444 EUR. VV 3204 regelt nur die Gebührenhöhe. Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abgrenzung verschiedener Gegenstände

Rz. 51 Da die anwaltliche Tätigkeit zugleich mehrere Gegenstände umfassen kann (§ 22 Abs. 1), bedarf es der Abgrenzung von Gegenständen untereinander. Dies geschieht durch eine Beschränkung der Sache nach auf die kleinste Einheit einer Rechtsposition anhand der Bestimmungsgrößen Sachverhalt und Rechtsfolge:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 39 In den in VV 3300 Nr. 3 eingeführten Verfahren werden die Anwaltsgebühren nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit erhoben (§ 2 Abs. 1). Dies gilt auch in sozialgerichtlichen Verfahren, selbst dann, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört und an sich gem. § 3 Abs. 1 S. 2 nach Rahmengebühren abzurechnen wäre. Das ist durch den ebenfall...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Familienrechtliche Beschwerdeverfahren

Rz. 19 In Beschwerdeverfahren in Familiensachen sind nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) die Vorschriften der VV 3200 ff. entsprechen anzuwenden, also auch die Ermäßigung nach VV 3203. Rz. 20 Soweit in der Gegner nicht erscheint, ist auch hier e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Informationsbedürfnis

Rz. 49 Es ist zu berücksichtigen, dass sich der Anwalt ausreichend über den Streitstoff informieren und Eventualitäten vorbeugen muss. So kann es durchaus geboten sein, Seiten zu kopieren oder auszudrucken, obwohl deren Inhalt zunächst unstreitig ist. Es ist nie vorherzusehen, auf welche Tatsachen es im Laufe des Rechtsstreits noch ankommen wird und inwieweit die Gegenseite ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Antragsgegner

a) Festsetzungsantrag des Anwalts Rz. 41 Beantragt der Anwalt die Festsetzung seiner Vergütung, so ist der Festsetzungsantrag gegen den Auftraggeber zu richten. Dieser muss nicht notwendigerweise Partei des Rechtsstreits gewesen sein. Die Festsetzung kommt daher auch gegen nicht am Prozess beteiligte Personen in Betracht.[26] Rz. 42 Dass der Auftraggeber im Ausland wohnt, steh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Regelungsbereich Rz. 1 § 32 ergänzt den sich aus § 23 Abs. 1 ergebenden allgemeinen Grundsatz, wonach sich die Gebühren des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren und außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, insoweit der Gegenstand gerichtlich gemacht werden könnte, nach dem für die Gerichtsgebühren geltenden Wert richten. 1. Bindung an die gerichtliche Wertfestsetzung R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Entscheidungen können ohne mündliche Verhandlungen durch Beschluss ergehen (§ 1063 Abs. 1, 4 ZPO). Nimmt der Rechtsanwalt einen Termin wahr, erhält er für die in VV 3327 genannten Tätigkeiten eine weitere 0,5-Terminsgebühr nach VV 3332. Das Entstehen – nicht die Höhe – der Terminsgebühr bestimmt sich hierbei nach VV Teil 3 Abschnitt 1, soweit sich aus dem 3. Abschnitt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nur Vollstreckungsauftrag – kein gesonderter Auftrag zur isolierten gütlichen Erledigung

Rz. 217 Versucht der Gerichtsvollzieher im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine gütliche Erledigung herbeizuführen,[215] bildet eine etwaige Tätigkeit des Anwalts im Rahmen dieser gütlichen Erledigung keine besondere Angelegenheit. Als Tätigkeit sind z.B. denkbar die Prüfung des vom Gerichtsvollzieher gemäß § 802b Abs. 3 S. 1 ZPO im Rahmen der gütlichen Erled...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erinnerungsverfahren

a) Besondere Angelegenheit Rz. 30 Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers gelten grundsätzlich als gesonderte Angelegenheiten. Vergütet werden diese Erinnerungsverfahren nach VV 3500. Soweit allerdings mehrere Erinnerungen gegen den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung geführt werden, stellen diese insgesamt nur eine Angelegenheit dar (§ 16 Nr. 10). Siehe hier...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Kleinunternehmer

Rz. 5 Ausgenommen von der Umsatzsteuerpflicht sind nach § 19 Abs. 1 UStG Anwälte, deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Ungeachtet dieser Regelung können solche Kleinunternehmer aber nach § 19 Abs. 2 UStG freiwilli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Antragsberechtigung, Beschwer

a) Überblick Rz. 22 Eine ausdrückliche Regelung, wer antragsberechtigt ist, fehlt. Es gilt daher nach allgemeinen Grundsätzen, dass nur derjenige den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen kann, der durch die anzufechtende Entscheidung der Verwaltungsbehörde beschwert ist. Rz. 23 Eine Mindestbeschwer ist nicht vorgesehen. Insbesondere gilt nicht die Wertgrenze der sonsti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Mahnanwalt als Verkehrsanwalt

Rz. 87 Wird der Rechtsanwalt, der die Vertretung des Antragsgegners übernommen hat, im nachfolgenden Rechtsstreit Verkehrsanwalt, so ist die Verfahrensgebühr nach VV 3307 auf die Gebühren nach VV 3400 anzurechnen.[74] Zwar fehlt es an einer ausdrücklichen Anrechnungsregelung. Da aber die Anm. zu VV 3307 die Anrechnung von "Verfahrensgebühren" anordnet, bezieht sich diese Reg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gerichtliche Termine

Rz. 5 Die Terminsgebühr nach VV Teil 6 entsteht nur für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist (Abs. 3 S. 1). Im Gegensatz zu den Terminsgebühren nach VV Teil 3 reichen also außergerichtliche Besprechungen nicht aus. Andererseits ist eine Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich. Die Teilnahme am Termin genügt bereits. Einzelheiten si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bemessungsgrundlage

Rz. 40 Auch bei der Verfahrensgebühr für das Prozesskostenhilfeverfahren als Betragsrahmengebühr bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt ist. Höchstgrenze ist der Betrag von 420 EUR. Die Höchstgrenze von 420 EUR legt nicht die Obergrenze eines Betragsrahmens fest, sondern ist eine Begrenzung des konk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem WpÜG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. j)

Rz. 112 Da sich die Beteiligten gemäß §§ 10 Abs. 4, 114 Abs. 2 FamFG nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können, beträgt die Verfahrensgebühr 2,3 (VV 3208), die sich unter den Voraussetzungen der VV 3209 auf einen Gebührensatz in Höhe von 1,8 ermäßigt. Eine Erhöhung der Verfahrensgebühr nach VV 1008 kommt in Betracht, wenn in derselben Angeleg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände in Einigung

Rz. 79 Analog VV 3306 entsteht auch dann eine 0,5-Verfahrensgebühr, wenn die Parteien im Mahnverfahren eine Einigung treffen und darin auch nicht anhängige Gegenstände mit einbeziehen (vgl. auch Rdn 110 ff.). Beispiel: Der Rechtsanwalt erhält den Auftrag, Ansprüche gegen den Gegner in Höhe von 5.000 EUR mittels Mahnbescheid geltend zu machen. Nach Zustellung des Mahnbescheid...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Praxisempfehlungen

I. Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung oder private Finanzierung Rz. 36 Aus der schlichten Begrifflichkeit der Prozesskostenhilfe erschließt sich nicht ohne weiteres, welche grundlegende Bedeutung eine mit der Bewilligung verbundene Zahlungsbestimmung für die Finanzierung des Verfahrens hat. Während bei ratenfreier Prozesskostenhilfe die Staatskasse sämtliche Kosten trä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schriftsatz mit Sachvortrag

Rz. 50 Nach Nr. 1 tritt eine Reduzierung der Verfahrensgebühr auf 0,8 auch dann ein, wenn der Auftrag endigt, bevor ein Schriftsatz, der Sachvortrag enthält, eingereicht worden ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Gebührenreduzierung dann nicht stattfindet, wenn ein Schriftsatz mit Sachvortrag beim Gericht eingereicht worden ist. Der Gesetzgeber war der Ansicht, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Ehesache im Rechtsmittelverfahren anhängig, VV 1001, 1004

Rz. 14 Die Gebühr nach VV 1001, 1004 verdient der Anwalt, wenn das Verfahren auf Ehescheidung oder auf Aufhebung der Ehe im Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren [9] anhängig ist (Anm. zu VV 1004). Auch hier reicht es aus, wenn für das Rechtsmittelverfahren von einem der Ehepartner Verfahrenskostenhilfe beantragt worden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 86 Abs. 5 erklärt die Anrechnung nach Abs. 4 in Verfahren nach der WBO für entsprechend anwendbar. In Verfahren nach der WBO, bei denen im gerichtlichen Verfahren das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder das Verfahren vor dem BVerwG an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gemäß § 82 SG tritt, erhält der Anwalt jeweils eine Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 2 (siehe ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 6 Während im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung nur der Gläubiger und der Schuldner Parteien des Verfahrens sind, besteht in dem Verfahren nach dem ZVG zusätzlich zu diesem Einzelverfahren ein Gesamtverfahren, an dem alle an dem Vollstreckungsobjekt beteiligten Personen ihre Rechte geltend machen können ("Beteiligtenverfahren"). So laufen z.B. Fristen für jeden Gläubig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Höhe

Rz. 175 In den Fällen der Nr. 1 Buchst. a bis d steht dem Anwalt als Dokumentenpauschale für die Herstellung von Kopien und Ausdrucken eine Vergütung i.H.v. 0,50 EUR, bei Farbkopien i.H.v. 1 EUR je Seite zu (ebenso GKG-KostVerz. 9000, FamGKG-KostVerz. 2000, GNotKG-KostVerz. 31000). Bei mehr als 50 Kopien bzw. Ausdrucken in derselben Angelegenheit und für denselben Auftraggeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Zumutbarkeit/Waffengleichheit

Rz. 89 Arbeiten Gericht und Staatsanwaltschaft mit der elektronischen Akte, ist das auch dem Rechtsanwalt zumutbar.[145] Unterlagen, die dem Gericht nicht in Papierform zur Verfügung stehen, führen im Falle ihres Ausdrucks nicht zur Entstehung der Dokumentenpauschale.[146] Umgekehrt hat auch der Rechtsanwalt Anspruch auf Ausdrucke, wenn auch Gericht und Staatsanwaltschaft mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Sonstige Verfahren

Rz. 50 Die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO ergeht nach § 572 Abs. 4 ZPO durch Beschluss. Da somit keine mündliche Verhandlung gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. § 128 Abs. 4 ZPO), kann auch die Terminsgebühr bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht entstehen. Gleiches gilt für die Erinnerung nach § 573 Abs. 1 i.V.m. § 572 Abs. 4 ZPO...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übersicht über die Gebühren

Rz. 29 Nach VV 6300, 6301 erhält der Anwalt in jedem Rechtszug die gleichen Betragsrahmengebühren bzw. Festgebühren. Eine Staffelung wie in Strafsachen nach verschiedenen Instanzen findet nicht statt. Die größere Bedeutung z.B. im Rechtsmittelverfahren kann ggf. durch die entsprechende Ermessensausübung nach § 14 Abs. 1 erfasst werden. Rz. 30 Jeder Rechtszug stellt eine eigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zeugenbeistand

Rz. 8 Die VV 6100 ff. gelten wegen VV Vorb. 6 Abs. 1 grundsätzlich auch für einen Zeugenbeistand, der für die richterliche Vernehmung eines Zeugen aufgrund eines auswärtigen Rechtshilfeersuchens bestellt worden ist. Wird aber wie in Strafsachen für den gem. § 68b StPO beigeordneten Zeugenbeistand davon ausgegangen, dass nur eine Einzeltätigkeit vorliegt, wird statt VV 6100 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Führung des Verkehrs mit dem Verteidiger (Nr. 3)

Rz. 8 Unter Nr. 3 fällt die Tätigkeit des Anwalts, der mit dem Verteidiger den Verkehr führt. Dieser Tatbestand ist dem der VV 4300 vergleichbar. Die Gebühr gilt auch dann, wenn der Anwalt den Verkehr mit dem Beistand oder dem Vertreter eines Privat- oder Nebenklägers oder eines anderen Verfahrensbeteiligten führen soll. Rz. 9 Die Gebühr nach Nr. 3 deckt die gesamte Tätigkeit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Außergerichtliche Angelegenheiten

a) Abgrenzungskriterien Rz. 23 In § 15 ist der Umfang der Angelegenheit selbst nicht geregelt. In Anbetracht der Vielfalt der Lebenssachverhalte ist eine gesetzliche Abgrenzung kaum möglich.[1] Die Abgrenzung soll daher vielmehr im Einzelfall der Rechtsprechung überlassen bleiben.[2] Das OLG Köln[3] hat den Begriff der Angelegenheit zusammenfassend in einem Leitsatz zum damal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 16. Muster: Abrechnung

a) Muster: Einfache Abrechnung (einheitliche Angelegenheit, einheitlicher Gegenstandswert) Rz. 80 Beispiel: Unfallschadenregulierung mit Besprechung, Wert: 3.000 EUR. Rechnung Herrn (...) (Name, Adresse) In Sachen (...) ./. (...) Rechnungsdatum: (...)[58] Rechnungsnummer: (...)[59] Steuernummer: (...)[60] Leistungszeitraum: (...)[61] Gegenstandswert: 3.000 EURmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6205)

Rz. 4 Nach VV 6205 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6204 eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6204. VV 6205 ist auf den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Antrag

a) Form Rz. 158 Erforderlich ist ein Antrag, der schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden kann (Abs. 6). Der Antrag unterliegt nicht dem Anwaltszwang, auch dann nicht, wenn das Verfahren vor dem LG oder dem OLG oder einem obersten Bundesgericht stattfindet (Abs. 6). b) Antrag des Anwalts Rz. 159 Reicht der Anwalt den Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls (analog Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 76 Lehnt das Gericht den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ab, entsteht ebenfalls die Zusätzliche Gebühr. Die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Strafbefehls steht einem Beschluss gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird (§ 408 Abs. 2 S. 2 StPO). Dann muss aber der Anwalt, der an einer solchen Verfahrensbeendigung mitwirkt – etwa du...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Sukzessive Vertretung

Rz. 42 Nach der Rechtsprechung des BGH[139] liegt dieselbe Angelegenheit vor und ist die Beteiligung auch dann "gemeinschaftlich", wenn der Anwalt die Mandanten nacheinander vertritt (der Anwalt übernimmt die Vertretung des neuen Mandanten erst, nachdem der alte Mandant aus dem Verfahren ausgeschieden war; vgl. § 7 Rdn 30). VV 1008 ist anwendbar, weil der Rechtsanwalt mehrer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 165 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 75 ff. EnWG gilt § 90 EnWG . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch eine unbegründete Beschwerde oder durch grobe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sofortige Beschwerde gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 10 Wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zurückgewiesen, so findet hiergegen nach § 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statt. Dieses Beschwerdeverfahren ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit, in der der Anwalt die Gebühren nach VV 3500 ff. erhält.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die gesetzliche Regelung

Rz. 2 Die Zusätzliche Gebühr gemäß VV 4141 entsteht nach dem Wortlaut des Gesetzes, wenn:mehr