Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zusammentreffen der Beschränkungen nach Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c (mehr als 100 Kopien)

Rz. 182 Fertigt der Anwalt Kopien oder Ausdrucke, die unter verschiedene Buchstaben der Nr. 1 fallen, ist getrennt zu zählen. Die nach Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c gefertigten Kopien und Ausdrucke dürfen für die Ermittlung der 100 Seiten übersteigenden Seiten nicht zusammengerechnet werden. Es ist sowohl für Nr. 1 Buchst. b als auch für Nr. 1 Buchst. c getrennt zu prü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigung oder Erledigung i.S.d. VV 1000, 1002 (Anm. S. 1 Nr. 1, 2. Alt.)

Rz. 10 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. zu VV 3106 entsteht die Terminsgebühr ausdrücklich auch dann, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. VV 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i.S.d. VV 1002 eingetreten ist. Kann das Gericht allerdings wie in Eilverfahren (§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Personen als Auftraggeber

Rz. 71 Ist der Prozessbevollmächtigte bei einem vorzeitigen Ende der Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig geworden, so erhöht sich auch die reduzierte Verfahrensgebühr gemäß VV 1008 um 0,3.[84] Die Gebühr von 0,3 wird zur Ausgangsgebühr hinzugerechnet. Insofern erhöht sich die 0,8-Verfahrensgebühr durch einen weiteren Auftraggeber auf eine 1,1-Verfahrensgebühr.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht

Rz. 50 Wird das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde im Verwarnungsverfahren oder im Zwischenverfahren (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen an der Einstellung mitgewirkt, so erhält er nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 immer die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115. Rz. 51 Da das Verfahren bis zum Eingang der Akten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 37 Nach VV 3400 erhält der Verkehrsanwalt eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, höchstens jedoch 1,0. Diese Kappung beruht auf der gesetzlichen Beschränkung des Pflichtenkreises; Prozessführung und die damit verbundene Beratung sind ja vom Prozessbevollmächtigten wahrzunehmende Aufgaben.[30] Die Vorschrift stellt damit eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Kostenentscheidung bei PKH-Beschwerden

Rz. 65 Unstrittig dürfte dagegen wiederum der Fall sein, dass im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs erhoben wird. In diesem Fall ist die Vorschrift des § 127 Abs. 4 ZPO entsprechend anzuwenden, wonach eine Kostenerstattung in PKH-Prüfungsverfahren generell ausgeschlossen ist.[101]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Termin nach VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 39 Dem Anwalt muss der Auftrag erteilt worden sein, die Partei in einem Termin nach VV Vorb. 3 Abs. 3 zu vertreten oder in einem solchen Termin die Rechte der Partei wahrzunehmen. Entscheidend ist der Auftrag. Der Anwalt muss beauftragt sein, selbst an dem Termin teilzunehmen. Insoweit gilt das Gleiche wie zu VV 3104. Nach wie vor nicht ausreichend ist es daher, wenn der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 185 Die Höhe der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 ist in derselben Angelegenheit und in gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug einheitlich zu berechnen. Ob dieselbe oder verschiedene Angelegenheiten vorliegen, beurteilt sich nach §§ 15 ff. Gem. §§ 15 Abs. 2, 17 Nr. 1 bildet in gerichtlichen Verfahren jeder Rechtszug eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit bzw....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 261 Ist der Schuldner gemäß § 890 ZPO zu einer Unterlassung oder Duldung verurteilt worden, können gegen ihn wegen schuldhaften Verstoßes gegen die titulierte Verpflichtung nur dann Ordnungsmittel festgesetzt werden, wenn sie zuvor angedroht worden sind (§ 890 Abs. 2 ZPO). Nach § 18 Abs. 1 Nr. 14 bildet jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld gemäß § 890 Abs. 1 ZPO eine b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entstehen der Terminsgebühr

Rz. 81 Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 3 sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins nur zur Verkündung einer Entscheidung. Die Gebühr für außergerichtliche Termine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fehlen einer ordnungsgemäßen Abrechnung

1. Allgemeines Rz. 90 Entspricht die Kostenberechnung nicht den formellen Anforderungen des § 10, ist die Vergütung nicht einforderbar. Dies wiederum bedeutet Folgendes: 2. Keine Zahlungspflicht Rz. 91 Der Mandant braucht trotz Aufforderung die Vergütung nicht zu bezahlen. Der Auftraggeber kann sich passiv verhalten und braucht nichts zu veranlassen. Er kann insbesondere nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Längenzuschlag für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt

Rz. 25 Sofern die Hauptverhandlung länger als fünf Stunden dauert, erhält der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Verteidiger, der daran teilgenommen hat, neben der Terminsgebühr nach VV 4108 oder VV 4109 eine zusätzliche Gebühr nach VV 4110 i.H.v. 121 EUR und bei mehr als acht Stunden nach VV 4111 i.H.v. 242 EUR. Rz. 26 Da er im Gegensatz zum Wahlverteidiger keine Möglic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen

Rz. 30 Werden die eingegangenen Gelder in Teilbeträgen ausgezahlt, so entstehen – unabhängig davon, ob die Gelder auch in Teilbeträgen oder in einer Gesamtsumme eingegangen sind – jeweils eigene Hebegebühren aus den einzelnen Auszahlungsbeträgen, da nach Abs. 2 jede Auszahlung eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 darstellt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gelder in einer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gerichtliche Verfahren nach dem IStGH-Gesetz

Rz. 14 Zu den Verfahren des IStGH-Gesetzes, die von VV 6101 und 6102 erfasst werden, zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattung

Rz. 439 Die Kosten der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 733 ZPO gehören zu den Zwangsvollstreckungskosten und sind grundsätzlich erstattungsfähig, es sei denn, ihre Erforderlichkeit ist vom Gläubiger zu vertreten.[427] Das ist z.B. der Fall, wenn an verschiedenen Orten gegen unterschiedliche Personen vollstreckt werden soll,[428] der Gläubiger gl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 74 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so greift die Erhöhung nach VV 1008 für beide Geschäftsgebühren. Anzurechnen ist dann aber dennoch maximal eine 0,75-Gebühr. Die Anrechnungsgrenze erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nicht, sondern bleibt bei 0,75.[64] Beispiel: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren (Begrenzung der Anrechnung) Der Anwalt is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Bebauungsplan

Rz. 106 Die Anfertigung einer farbigen Fotokopie eines Bebauungsplanes gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO kann ebenfalls die Dokumentenpauschale auslösen, wenn die Fertigung erforderlich war (siehe auch Rdn 43 f.). Hiervon ist in einem verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Bebauungsplans auszugehen (zur Höhe vgl. Rdn 196 f.).[180]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstinstanzliches Verfahren und Beschwerdeverfahren: Besondere Angelegenheit

Rz. 29 Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 bildet jedes Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Antrag auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung eine besondere Angelegenheit, in der die Gebühren jeweils gesondert gefordert werden können (§ 15 Abs. 2).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104

Rz. 89 Die Terminsgebühr kann für den Hauptbevollmächtigten aber auch nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 anfallen, wenn er an einer Einigung mitwirkt.[24] Beispiel: Der Terminsvertreter nimmt an der mündlichen Verhandlung teil. Die Sache wird zum Spruch genommen. Hiernach erlässt das Gericht einen Hinweisbeschluss mit einem Vergleichsvorschlag. Dieser wird angenommen und nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorzeitige Auftragsbeendigung

Rz. 9 Im Falle einer vorzeitigen Erledigung des Auftrags vor Einreichung des Prozesskostenhilfeantrags bzw. der Stellungnahme für den Antragsgegner reduziert sich die Gebühr auf höchstens 0,5 (VV 3337). Ist die Verfahrensgebühr des zugrunde liegenden Verfahrens niedriger als 0,5, verbleibt es bei einer vorzeitigen Erledigung des Auftrags bei der niedrigeren Gebühr.[4] Beispi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anrechnung bei Geltendmachung von Teilbeträgen

Rz. 111 Die Anrechnungsbestimmungen sind auch dann einschlägig, wenn im weiteren Verfahren nur ein Teil der nicht anhängigen Gegenstände eingeklagt wird. Die Anrechnung erfolgt dann jedoch nur nach dem entsprechend geringeren Gegenstandswert. Beispiel: In einem Verfahren über 10.000 EUR verhandeln die Anwälte auch über weitere nicht anhängige 8.000 EUR, ohne dass es zu einer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Erledigung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 32 Anm. 1 S. 3 zu VV 1005 und Anm. 1 S. 3 zu VV 1006 sehen übereinstimmend vor, dass bei der der Einigungs- oder Erledigungsgebühr im Verwaltungs- oder gerichtlichen Verfahren Erhöhungen nach VV 1008 nicht berücksichtigt werden. Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber in einer Angelegenheit, in der eine Einigung oder eine Erledigung erzielt wird, ist die Geschäfts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich der VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b

Rz. 120 Nr. 1b der VV Vorb. 3.2.2 findet nur auf die dort genannte Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG Anwendung. Die Rechtsbeschwerde des § 20 Abs. 1 S. 1 KapMuG findet gegen den Musterentscheid im Anwendungsbereich des § 1 KapMuG statt. Weitere Bestimmungen zum Rechtsbeschwerdeverfahren sind in den §§ 20, 21, 26 KapMuG enthalten. Im Übrigen kommen die §§ 574 ff. ZPO zur Anwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa)1. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 2 OWiG

Rz. 17 Hatte die Staatsanwaltschaft im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen bereits selbst schon wegen der Ordnungswidrigkeit ermittelt, stellt sie das Strafverfahren später aber nur hinsichtlich der Straftat ein und gibt sie die Sache wegen der Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 OWiG an die Verwaltungsbehörde ab, kann im Strafverfahren keine Zusätzliche Gebühr anfallen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vernehmung

Rz. 14 Nicht erforderlich ist, dass der Auftraggeber vernommen wird. Entscheidend ist nur, dass der Anwalt als Beistand für den Auftraggeber tätig wird. Dies kann also auch bei der Vernehmung von Mitbeschuldigten oder Zeugen der Fall sein. Bei den Vernehmungen kann es sich sowohl um Vernehmungen im vorbereitenden Ermittlungsverfahren handeln als auch um einen Termin vor dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Der persönliche Anwendungsbereich der Gebühren nach VV Teil 4 ist in Abs. 1 geregelt. Die Vorschriften gelten unmittelbar für den Verteidiger, also für den Wahlverteidiger und den Pflichtverteidiger bzw. bei Einzeltätigkeiten für den Vertreter des Beschuldigten bzw. den ihm gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt. Daneben erklärt Abs. 1 die Vorschrift für ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ablehnung eines Schiedsrichters nach § 103 Abs. 3 ArbGG

Rz. 4 Mitglieder des Schiedsgerichts können nach § 103 Abs. 2 ArbGG unter denselben Voraussetzungen abgelehnt werden, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen. Nach § 103 Abs. 3 ArbGG beschließt die Kammer des Arbeitsgerichts, das für die Geltendmachung des Anspruchs zuständig wäre, über die Ablehnung. Vor dem Beschluss sind die Streitparteien und das abgelehnte Mitglied...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren

Rz. 126 Wird gegen eine sonstige Entscheidung, die das Verfahren nach dem KapMuG betrifft, die sofortige Beschwerde bzw. die Rechtsbeschwerde erhoben, entstehen nicht über VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b die für das Revisionsverfahren geltenden Gebühren. Denn VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b bezieht sich nur auf die Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG. Rz. 127 Für die Vertretung im Verfahren über d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die im Rahmen von Beratungshilfe für eine bloße Beratungstätigkeit aus der Staatskasse (§ 44 S. 1) zu zahlende Gebühr. Die Gebühr entsteht nur dann, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt. Beginnt eine weitere Tätigkeit dagegen erst nach der Beratung, stellt sie also eine neue Angelegenheit i.S.d. § 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Anrechnung der zuletzt entstandenen Geschäftsgebühr (Abs. 2 S. 2)

Rz. 21 Entsteht die Geschäftsgebühr der VV 2302 Nr. 2 gem. 17 Nr. 1a sowohl im Beschwerdeverfahren als auch im Verfahren der weiteren Beschwerde, so ist die erste Geschäftsgebühr auf die zweite anzurechnen (VV Vorb. 2.3 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4; siehe dazu VV Vorb. 2.3 Rdn 90 f.). Im gerichtlichen Verfahren ist dann nur die zuletzt entstandene Geschäftsgebühr anzurechnen (Abs. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 93 Die Notwendigkeit, einen Verkehrsanwalt einzuschalten, ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn die Partei selbst nicht in der Lage ist, den am auswärtigen Gericht tätigen Verfahrensbevollmächtigten selbst zu unterrichten. Ist es der Partei dagegen ohne Weiteres möglich, den am auswärtigen Gericht tätigen Anwalt ebenso zu unterrichten und mit den notwendigen Unterlagen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erinnerung und Beschwerde gegen den Kostenansatz und die Kostenfestsetzung (Abs. 5 Nr. 1)

Rz. 13 Soweit gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse oder gegen den Kostenansatz Erinnerung geführt oder Beschwerde eingelegt wird, gelten auch in Strafsachen nach wie vor die für die zivilrechtlichen Tätigkeiten geltenden Gebühren. Dies entspricht dem früheren § 96 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO. Es gelten insoweit also die VV 3500, 3513.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeführer

Rz. 35 Zunächst einmal erhält der Beschwerdeanwalt die Verfahrensgebühr. Diese fällt mit der ersten Tätigkeit nach Auftragserteilung an,[47] also in der Regel mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2).[48]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Bewertung

1. Anspruch a) Überblick Rz. 16 Abzustellen ist auf den Wert des "Anspruchs", über den die Zahlungsvereinbarung geschlossen wird oder über den eine Zahlungsvereinbarung geschlossen werden soll. Davon sind 20 % zu berechnen. Der Wert des Anspruchs kann je nach Fallgestaltung unterschiedlich zu beurteilen sein. b) Zahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung Rz. 17 Wird die Zah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeitskatalog

Rz. 32 Die Gebühr deckt sämtliche Tätigkeiten des Anwalts ab, ausgenommen die Mitwirkung bei der mündlichen Anhörung; diese wird durch die Terminsgebühr nach VV 6301 vergütet. Abgegolten wird durch die Verfahrensgebühr nach VV 6300 also insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem EnWG

Rz. 77 Der Gegenstandswert in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem EnWG ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 [19] aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, demnach also aus § 47 GKG i.V.m. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GKG .mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 77 Ist der Anwalt nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen und wohnt er auch nicht am Ort des Prozessgerichts, richtet sich die Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs. ZPO: Die Reisekosten dieses Anwalts sind nur insoweit erstattungsfähig, als die Zuziehung des Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Aufgebotsverfahren (VV 3324)

Rz. 6 Die Terminsgebühr beläuft sich auf 0,5. Sie entsteht auch hier unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, die für sämtliche Angelegenheiten des VV Teil 3 gilt, also auch für Unterabschnitt 6. Eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 für außergerichtliche Besprechungen ist möglich. Eine fiktive Terminsgebühr kommt mangels Verweisung auf Anm. Abs. 1 zu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, wenn sich die Tätigkeit auf eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist (§ 102 Abs. 3 ArbGG), die Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 103 Abs. 3 ArbGG) oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung (§ 106 Abs. 2 ArbGG) beschränkt (VV 3326)

Rz. 8 Die Terminsgebühr beläuft sich auf 0,5. Sie entsteht auch hier unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, die für sämtliche Angelegenheiten des VV Teil 3 gilt, also auch für Unterabschnitt 6. Eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 für außergerichtliche Besprechungen ist möglich. Eine fiktive Terminsgebühr kommt mangels Verweisung auf Anm. Abs. 1 zu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6209)

Rz. 12 Nach VV 6209 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6208 (282 EUR) eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6208, mithin 141 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zielrichtung ist entscheidend

Rz. 6 Die Entstehung der Gebühr nach VV 2504 setzt voraus, dass der Anwalt eine Tätigkeit entfaltet, die auf die Erstellung eines Plans zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO als Grundlage zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gerichtet ist. Für die Entstehung der Gebühr ist nicht erforderlich, dass ein schrif...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abgrenzung zum Erkenntnisverfahren

Rz. 12 Die Verfahrensgebühr VV 3309 wird in der Praxis auch häufig mit dem Begriff "Vollstreckungsgebühr" verwendet. Sie erwächst auch für den Anwalt, der für den Mandanten bereits als Prozessbevollmächtigter in dem dem Titel zugrunde liegenden Erkenntnisverfahren tätig war. Rz. 13 Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass für solche Anwälte bestimmte Tätigkeiten noch mit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr (VV 3300 Nr. 2)

Rz. 21 Nach VV 3300 Nr. 2 erhält der Rechtsanwalt in erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG oder dem OVG (VGH) eine 1,6-Verfahrensgebühr.[7] Rz. 22 Kommt es zu einer Trennung des Verfahrens, entstehen nach der Trennung die Verfahrensgebühren (erneut) aus den Einzelwerten.[8] Dem Anwalt steht insoweit ein Wahlrecht zu (siehe zur Trennung § 15 Rdn 181).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Beispiel: Forderungszwangsversteigerung Der Rechtsanwalt des Gläubigers beantragt die Zwangsversteigerung in das Grundstück des Schuldners. Nachdem das Gericht diese anordnet, beantragt der Schuldner die einstweilige Einstellung des Verfahrens gemäß § 30a ZVG für sechs Monate. Für den Rechtsanwalt entsteht eine 0,4-Verfahrensgebühr gemäß Anm. Nr. 6 zu VV 3311. Beispiel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Das ursprünglich unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel wird nachträglich beschränkt

Rz. 7 Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000 EUR zu zahlen. Er legt gegen das Urteil Berufung ein und beantragt, das Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen. In der mündlichen Verhandlung nimmt er die Berufung teilweise zurück und wehrt sich nur noch gegen seine Verurteilung, soweit diese über 6.000 EUR hinausgeht. Der Kläger beantragt, die Berufung zurückz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anträge im Nachverfahren über Teilbeträge

Rz. 380 Anders ist es jedoch zu bewerten, wenn beide Parteien im Nachverfahren nur Anträge über Teilbeträge stellen, die Klage also z.B. teilweise zurückgenommen wird. Die weiteren Gebühren entstehen den Prozessbevollmächtigten dann nur aus dem Wert, der noch Gegenstand des Verfahrens bzw. bei Aufruf der Sache noch anhängig ist. Die Verfahrensgebühr aus dem Streitwert des Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gesamtvergleich

a) Grundsatz Rz. 111 Sind neben der Hauptsache auch vorgerichtlich anzurechnende Kosten mit eingeklagt und schließen die Parteien einen Vergleich über Hauptsache und vorgerichtliche Kosten, dann können sich Probleme bei der Anrechnung ergeben. Es kommt dann auf den Inhalt des Vergleichs bzw. seine Auslegung an. Rz. 112 Soll in einem Vergleich die Geschäftsgebühr berücksichtigt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Begründetheit (Abs. 1 Nr. 2)

1. Fallgruppen Rz. 24 Die Anhörungsrüge ist nach § 12a Abs. 1 Nr. 2 begründet, wenn das Gericht den Anspruch des die Anhörungsrüge erhebenden Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. Rz. 25 Mit der Anhörungsrüge nach § 12a Abs. 1 Nr. 2 kann nur die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt werden. Der Anspruch auf rechtliches Gehör...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Nachträgliche Verlegung des Termins

Rz. 100 Ist der zunächst anberaumte Hauptverhandlungstermin verlegt worden, etwa weil ein Zeuge, der Beschuldigte oder der Verteidiger verhindert war, so kommt es nicht auf den zuerst terminierten Hauptverhandlungstag an, sondern auf den neuen Termin.[109] Faktisch hat es der Verteidiger damit in der Hand, im Fall der Fristversäumung durch einen Verlegungsantrag doch noch in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühren

Rz. 70 Hinsichtlich der Terminsgebühren (VV 4140) gilt die gleiche Verweisung. Der Anwalt erhält hier also, wenn in erster Instanz entschieden hatmehr