Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 7 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 0,5. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 8 Die Begrenzung greift also nur, wenn die Hauptsachegebühr nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AnwaltKommentar RVG / I. Gebühren

1. Höhe Rz. 24 In den VV 2500 ff. sind die Gebühren geregelt, die im Rahmen der Beratungshilfetätigkeit für den Rechtsanwalt entstehen können. Die Gebühren VV 2501 ff. erhält der Rechtsanwalt nur aus der Landeskasse (vgl. § 44 S. 1). § 44 S. 2 stellt klar, dass die Gebühr VV 2500 nur der Rechtsuchende schuldet. Die Beratungshilfegebühren aus der Landeskasse bleiben deutlich h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zwei Säumnistermine

Rz. 22 Die Entscheidung des BGH[25] bezieht sich auf einen Fall, in welchem der Anwalt zunächst in einem gerichtlichen Termin ein Versäumnisurteil erstreitet und sodann nach Einspruch des Beklagten in einem weiteren Verhandlungstermin, bei welchem der Anwalt wiederum anwesend ist, ein zweites Versäumnisurteil ergeht. Hier erhält der Anwalt für die Wahrnehmung des ersten Säum...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Kostenerstattung im Schlichtungsverfahren

Rz. 41 Eine Kostenentscheidung in Schlichtungsverfahren ist nicht vorgesehen. Daher kommt insoweit eine Kostenerstattung auch nicht in Betracht. Lediglich dann, wenn die Parteien vor der Schlichtungsstelle eine Einigung schließen, können sie sich über die zu ersetzenden Kosten anderweitig einigen. Eine Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Verfahren nach Nr. 2 vor einem Auss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenerstattung

Rz. 36 Gleichzeitig mit der Entscheidung über die Erinnerung oder Beschwerde muss auch über die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens entschieden werden. Soweit die Erinnerung oder Beschwerde erfolgreich waren, sind die Kosten dem Gegner, der Staatskasse oder der verantwortlichen Berufsstandsorganisation aufzuerlegen. Wird die Kostenentscheidung vergessen, muss na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3212)

Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3212 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 96 EUR bis 1.056 EUR (Mittelgebühr 576 EUR). Geregelt ist hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr richten sich nach VV Vorb. 3 Abs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zeugenbeistand

Rz. 8 Die VV 6100 ff. gelten wegen VV Vorb. 6 Abs. 1 grundsätzlich auch für einen Zeugenbeistand, der für die richterliche Vernehmung eines Zeugen aufgrund eines auswärtigen Rechtshilfeersuchens bestellt worden ist. Wird aber wie in Strafsachen für den gem. § 68b StPO beigeordneten Zeugenbeistand davon ausgegangen, dass nur eine Einzeltätigkeit vorliegt, wird statt VV 6100 f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Durch das 2. KostRMoG wurde die frühere Regelung in VV 2302 in VV 2301 umbenannt, ohne dass damit inhaltliche Änderungen verbunden waren. Ältere Entscheidungen sind daher weiterhin verwertbar; allerdings ist hier auch die abweichende Nummerierung zu beachten. Die Vorschrift hat weitgehend den früheren § 120 Abs. 1 BRAGO übernommen, sodass die Rechtsprechung hierzu ebenf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gegenstandswert

Rz. 263 Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, also nach § 1 Abs. 1 Nr. 11, § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GKG. Danach bestimmt sich im Beschwerdeverfahren gemäß § 37u Abs. 2 WpHG, §§ 48 ff. WpÜG der Wert nach § 3 ZPO. Rz. 264 In Verfahren nach § 37u Abs. 2 WpHG i.V.m. § 50 Abs. 3 bis ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abwehr der gegnerischen Ansprüche

Rz. 142 Für die Abwehr der im Adhäsionsverfahren gegen den Beschuldigten geltend gemachten Ansprüche besteht kein Versicherungsschutz nach den ARB, da die Abwehr von Schadensersatzansprüchen hier grundsätzlich nicht versichert ist. Insoweit kann allerdings ein Anspruch auf Rechtsschutz gegen den Haftpflichtversicherer (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 AHB; § 10 Abs. 1 AKB) bestehen, soweit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls (analog Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 76 Lehnt das Gericht den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ab, entsteht ebenfalls die Zusätzliche Gebühr. Die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Strafbefehls steht einem Beschluss gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird (§ 408 Abs. 2 S. 2 StPO). Dann muss aber der Anwalt, der an einer solchen Verfahrensbeendigung mitwirkt – etwa du...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abwägung zwischen Verkehrsanwalts- und Reisekosten

Rz. 107 Ist somit nach dargestellten Grundsätzen die Notwendigkeit der Einschaltung eines Verkehrsanwalts grundsätzlich gegeben, so muss zusätzlich geprüft werden, ob es nicht günstiger gewesen wäre, den am Ort ansässigen Anwalt als Verfahrensbevollmächtigten zu beauftragen und dessen Reisekosten in Kauf zu nehmen, als die Alternative, den Verfahrensbevollmächtigten am Ort d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren

Rz. 24 Gemäß § 14 Abs. 3 SVertO können Kosten, die einem Gläubiger durch die Teilnahme am Verfahren entstanden sind, nicht im Verteilungsverfahren geltend gemacht werden. Rz. 25 Der Haftungssumme fallen jedoch solche Kosten zur Last und werden gemäß §§ 23 Abs. 4, 34 Abs. 2 SVertO mit Vorrang vor den festgestellten Ansprüchen berichtigt, die aus der Prozessführung des Sachwalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 165 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 75 ff. EnWG gilt § 90 EnWG . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch eine unbegründete Beschwerde oder durch grobe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 9 Für seine Tätigkeit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde erhält der Anwalt nach VV 3504 eine 1,6-Verfahrensgebühr. Rz. 10 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber, sofern diese gemeinschaftlich beteiligt sind, also z.B. bei zwei Auftraggebern auf 1,9. Höchstens erhöht sich die G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Beschlussverfahren nach § 319 Abs. 6 AktG bei der Eingliederung

Rz. 5 Nach § 319 Abs. 4 S. 1 AktG hat bei Eingliederung einer AG in eine andere AG mit Sitz im Inland (Hauptgesellschaft) der Vorstand der einzugliedernden Gesellschaft die Eingliederung und die Firma der Hauptgesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Bei der Anmeldung hat der Vorstand zu erklären, dass eine Klage gegen die Wirksamkeit eines Hauptversamm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschlussanfechtung

Rz. 243 Gemäß § 46 Abs. 1 S. 1 WEG ist die Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer gegen die übrigen Wohnungseigentümer und die Klage des Verwalters gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Der Beschlussanfechtungsprozess richtet sich somit nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungsgebühr, VV 1000, 1004

Rz. 68 Wird im Beschwerdeverfahren eine Einigung geschlossen, so kann eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1, und zwar in Höhe von 1,3 (VV 1004), hinzutreten, soweit der Gegenstand der Einigung im Beschwerdeverfahren anhängig ist. Die frühere Streitfrage, ob VV 1003 oder VV 1004 gelte, ist durch die bereits zum 1.9.2009 mit dem FGG-ReformG eingeführte Anm. Abs. 1 zu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

I. Bestimmung der Betragsrahmengebühr nach Abs. 1 S. 1 1. Bestimmung durch den Rechtsanwalt Rz. 114 Die Bestimmung der Betragsrahmengebühr nach Abs. 1 S. 1 erfolgt nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 S. 1. Danach hat der Rechtsanwalt die Rahmengebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Dateien

Rz. 208 Zum Begriff der Datei, zum Ermessen des Rechtsanwalts bei der Erstellung einer elektronischen Datei und zur Behandlung von ZIP-Dateien vgl. zunächst Rdn 166 ff. Versendet der Rechtsanwalt mehrfach elektronisch gespeicherte Dateien oder stellt er mehrere Dateien zum Abruf bereit, entsteht die Dokumentenpauschale grds. auch mehrfach i.H.v. je 1,50 EUR.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

a) Die Berechnung (Abs. 3, 1. Hs.) Rz. 215 Mitunter kann es vorkommen, dass innerhalb derselben Angelegenheit gleichartige Gebühren nach verschiedenen Gebührensätzen anfallen. Zu unterscheiden ist dabei, ob die unterschiedlichen Gebührensätze hinsichtlich desselben Gegenstandes oder hinsichtlich verschiedener Gegenstände anfallen. aa) Derselbe Gegenstand Rz. 216 Entsteht eine G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO)

Rz. 345 Beantragt der Rechtsanwalt des Gläubigers zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802g Abs. 1 ZPO beim Vollstreckungsgericht einen Haftbefehl, weil der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt ferngeblieben ist oder er die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO ohne Grund verweigert hat (vgl. § 802g ZPO), bilden das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 109 Gemäß § 39b Abs. 1 WpÜG finden auf Ausschlussverfahren nach den §§ 39a und 39b WpÜG die Regelungen des FamFG Anwendung, soweit in § 39b Abs. 2 bis 6 WpÜG nichts anderes bestimmt ist. Zuständig ist das LG. Es entscheidet durch einen mit Gründen zu versehenden Beschluss; hiergegen ist die Beschwerde gegeben, die aufschiebende Wirkung hat. Beschwerdegericht ist das OLG....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Längenzuschlag

Rz. 8 Eine Regelung zum sog. Längenzuschlag ist in VV Vorb. 6.2.3 Abs. 2 durch das KostRÄG 2021 für die in VV Teil 6 Abschnitt 2 geregelten Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht eingefügt worden. Darin wird die Berechnung der für den Längenzuschlag maßgebenden Dauer der Hauptverhandlung geregelt. Auf die Erl. zu VV 41...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entstehung

Rz. 6 Nach VV Vorb. 6 Abs. 2 entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Auf die Erl. zu VV Vorb. 6 Abs. 2 wird verwiesen. Mit der Verfahrensgebühr nach VV 6400 wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach der WBO außerhalb einer Hauptverhandlung abgegolten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 VV Teil 6 Abschnitt 2 betrifft Disziplinarverfahren und berufsgerichtliche Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht. Die in diesen Verfahren anfallenden Gebühren waren in der BRAGO noch getrennt und unterschiedlich in § 109 BRAGO (Disziplinarverfahren) und in § 110 Abs. 1 BRAGO (Ehren- und Berufsgerichtliche Verfahren) geregelt. Diese Trennung ist aufgegeben ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Umsetzung von europäischem Recht

Rz. 14 Die EU hat am 15.5.2014 die Europäische Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO [4]) erlassen. Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, in allen EU-Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken.[5] Der Gläubiger kann gem. Art. 1 Abs. 1 EuKoPfVO mit einem Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung verhinder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vorläufig vollstreckbarer Titel

Rz. 508 Erforderlich für die Einigungsgebühr ist, dass durch den Vergleich der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt werden soll. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist und die Parteien unterschiedliche Auffassungen zum Bestehen des materiell-rechtlichen Anspruchs haben, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Parteien sich hinsi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Übersicht

Rz. 18 Einen Anspruch auf die Zusätzliche Gebühr erwirbt der Anwalt nur, wenn er daran mitgewirkt hat, dass sich das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt hat oder dass die Hauptverhandlung entbehrlich geworden ist, weil:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsanwalt als Vertretungsorgan einer juristischen Person

Rz. 29 Informiert der Rechtsanwalt als Vertretungsorgan einer juristischen Person den Verfahrensbevollmächtigten, so kommt es auf den Einzelfall an, ob er eine Gebühr nach VV 3400 verdient oder nicht. Rz. 30 Soweit der Anwalt das einzige Vertretungsorgan ist, kommt VV 3400 nicht zur Anwendung, da es hier wiederum an einem Drei-Personen-Verhältnis fehlt. Als alleiniges Vertret...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 134 Weiterhin gehören hierzu die Fälle, in denen eine Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten wird und jeder Wohnungseigentümer unterrichtet werden muss. Die anwaltliche Informationspflicht gegenüber einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert es i.d.R. aber nicht, dass sämtliche Prozessunterlagen kopiert und komplett jedem einzelnen Wohnungseigentümer zugelei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mögliche Auftragserteilungen

Rz. 216 Für die im Rahmen der gütlichen Erledigung anfallenden Anwaltsgebühren kommt es darauf an, welchen Auftrag der Mandant (Gläubiger) dem Rechtsanwalt erteilt hat und womit der Rechtsanwalt anschließend den Gerichtsvollzieher beauftragt hat, vgl. § 802a Abs. 2 ZPO. Hierbei ist zwischen den folgenden drei möglichen Beauftragungen zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Festsetzungsverfahren (§ 55)

Rz. 53 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der Beratungshilfeanwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. 1.[75] Zur Gl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Trennung durch gesonderte Durchführung der streitigen Verfahren

Rz. 69 Richtet sich ein Mahnbescheid gegen verschiedene Antragsgegner, ist es durchaus denkbar, dass der eine Antragsgegner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, während gegen den anderen Antragsgegner ein Vollstreckungsbescheid ergeht, der dann mangels Einspruch in Rechtskraft erwächst. Gegen den Antragsgegner, der Widerspruch eingelegt hat, muss das streitige Verfahr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 248 Die Regelungen in Vorb. 3.2.1 Nr. 3a stellen klar, dass der Rechtsanwalt in Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Verwaltungs- oder Sozialgerichts wegen des Hauptgegenstandes in Verfahren des vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutzes die gleichen Gebühren erhält, die im Berufungsverfahren anfallen. Die Regelung wurde mit dem 2. KostRMoG eingeführt. Zuvor w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwendungsbereich

1. Inanspruchnahme des Beschuldigten unter den Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1 Rz. 11 Die Anspruchsgrundlage nach Abs. 1 S. 1 greift nur für solche Gebühren, die während der Zeit der Bestellung zum Pflichtverteidiger ausgelöst worden sind. Sämtliche Gebühren, die der Anwalt während seiner Pflichtverteidigerbestellung nach den VV 4100 ff. erworben hat, kann er danach gegen den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Begriff der Angelegenheit

1. Außergerichtliche Angelegenheiten a) Abgrenzungskriterien Rz. 23 In § 15 ist der Umfang der Angelegenheit selbst nicht geregelt. In Anbetracht der Vielfalt der Lebenssachverhalte ist eine gesetzliche Abgrenzung kaum möglich.[1] Die Abgrenzung soll daher vielmehr im Einzelfall der Rechtsprechung überlassen bleiben.[2] Das OLG Köln[3] hat den Begriff der Angelegenheit zusamme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b

Rz. 44 Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens in Familiensachen gegen den Hauptgegenstand richtet sich nach § 40 FamGKG i.V.m. den allgemeinen und besonderen Wertvorschriften des FamGKG (§§ 33 ff. FamGKG):mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 110 Muss keine Kürzung der Verfahrensgebühren aus den Einzelstreitwerten vorgenommen werden, weil der Höchstwert nach § 15 Abs. 3 nicht erreicht wird, unterfällt die volle 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2 der Anrechnung. Beispiel: In einem Rechtsstreit über 2.000 EUR wird auch über weitere nicht anhängige 8.000 EUR verhandelt. Eine Einigung scheitert, so dass das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütung

Rz. 15 Das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde ist nach § 17 Nr. 9 gegenüber dem Rechtsbeschwerdeverfahren eine eigene Angelegenheit. Die Vergütung richtet sich ebenfalls nach VV 6402, 6403. Die Verfahrensgebühr der VV 6402 ist auf ein eventuell nachfolgendes Rechtsbeschwerdeverfahren anzurechnen (Anm. zu VV 6400).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einlegung der Rechtsbeschwerde

Rz. 63 Da die Rechtsbeschwerde beim AG einzulegen ist (§ 87j Abs. 2 IRG i.V.m. § 342 Abs. 1 StPO), gilt § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10. Danach zählt die Einlegung der Rechtsbeschwerde für den Anwalt noch zum erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren.[28] Erst mit weiterer Tätigkeit entsteht für ihn die weitere Verfahrensgebühr des Rechtsbeschwerdeverfahrens nach VV 6101.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsanwalt und Staatskasse

Rz. 4 Erinnerungsberechtigt sind der gerichtlich beigeordnete oder gerichtlich bestellte und der im Wege von Beratungshilfe tätig gewesene Anwalt sowie dessen Rechtsnachfolger (siehe Rdn 6),[5] der als Antragsteller eine Zahlung aus der Staatskasse begehrt hat, sowie der Vertreter der Staatskasse,[6] gegen die sich der Zahlungsanspruch richtet (vgl. auch § 55 Rdn 13).[7] Die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtliches Verfahren

Rz. 72 Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im gerichtlichen Verfahren, also nach Abgabe der Akten an das erstinstanzliche Gericht zurückgenommen, so erhält der Anwalt, der daran mitwirkt, für das gerichtliche Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 4. Rz. 73 Ist ein Termin zur Hauptverhandlung bereits anberaumt, steht dem Verteidiger die Zusätzliche Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 32 Beim ersten Kriterium des Abs. 1 ist im Wesentlichen der mit der Ausführung des Mandats verbundene zeitliche Aufwand zu berücksichtigen. Abzustellen ist auf die tatsächlich erbrachte, nicht auf die vertraglich geschuldete Tätigkeit des Anwalts.[24] Relevant sind dabei nicht nur die effektiven Bearbeitungszeiträume für die Aktenbearbeitung, die Wahrnehmung von außerger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert

Rz. 128 Durch das 6. SGGÄndG ist auch § 13 GKG geändert worden. Dieser war in der Fassung des 6. SGGÄndG auch auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG Anwendung fand, anwendbar. Die entsprechende Regelung findet sich nunmehr in § 52 GKG. Da mithin Wertvorschriften für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach Abs. 1 S. 2 vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mitteilung

Rz. 82 Voraussetzung ist weiterhin, dass dem Auftraggeber die Berechnung auch mitgeteilt worden ist. Das Original muss dem Mandanten daher zugegangen sein (§ 130 BGB). Eine förmliche Zustellung ist dagegen nicht erforderlich.[67] Rz. 83 Die Übersendung per Telefax dürfte wohl ebenfalls nicht ausreichen.[68] Rz. 84 Die bloße Mitteilung des Anwalts an seinen Mandanten, dass er d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 93 § 23 Abs. 2 gilt für Beschwerdeverfahren, in denen Gerichtsgebühren unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht erhoben werden oder sich nicht nach dem Wert richten. In den Beschwerdeverfahren in der Vollstreckung und Vollziehung werden Gerichtsgebühren entweder als Festgebühren (GKG: Nr. 2121 und Nr. 2124 KV GKG; FamGKG: Nr. 1912 bzw. Nr. 1923, 1924 KV FamGKG) oder a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Nur tatsächlich erhaltene Zahlungen

Rz. 67 Der Regelung in Abs. 5 S. 3 ist zu entnehmen, dass auch im Zusammenhang mit im RVG an vielen Stellen geregelten Anrechnungen nur tatsächlich erfolgte Zahlungen vom beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt anzugeben sind.[143] Das ist konsequent, weil nur an den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt tatsächlich gezahlte Gebühren für eine Anrechnung im Verhältnis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zulassung

Rz. 69 Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht ausdrücklich, dass die weitere Beschwerde zulässig ist. Die Eröffnung der Möglichkeit der weiteren Beschwerde ist aber dem Verweis in § 56 Abs. 2 S. 1 auf die Vorschriften über die weitere Beschwerde in § 33 Abs. 6 zu entnehmen.[176] Das RVG schafft mit der für das Festsetzungsverfahren nach § 55 vorgesehenen weiteren Beschwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelfälle

Rz. 14 Folgende Fälle können von § 54 erfasst sein:[18]mehr