Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gesamtvergütung

a) Obere Forderungsgrenze im Innenverhältnis Rz. 38 Abs. 1 enthält (i.V.m. § 15 Abs. 2) die Regel, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit bei Tätigkeit für mehrere Auftraggeber die Gebühren nur einmal erhält. Er erhält also pro Angelegenheit insbesondere nur eine Geschäftsgebühr oder eine Verfahrensgebühr, die als Wertgebühr (§§ 13, 49) und bei Gegenstandsidentität ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Eintritt der Fälligkeit

I. Vereinbarungen Rz. 11 Anwalt und Auftraggeber können über die Fälligkeit der Vergütung eine Vereinbarung treffen. Diese geht dann der Vorschrift des Abs. 1 vor. Rz. 12 Die Vereinbarung einer vorzeitigen Fälligkeit muss nicht den Formerfordernissen des § 3a Abs. 1 entsprechen, da sie nicht zu einer höheren Vergütung führt.[10] Geschuldet bleibt nach wie vor die gesetzliche V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung nach § 106 Abs. 2 ArbGG

Rz. 5 Nach § 106 Abs. 1 ArbGG kann das Schiedsgericht Beweise erheben, soweit die Beweismittel ihm zur Verfügung gestellt werden. Zeugen und Sachverständige kann das Schiedsgericht nicht beeidigen, eidesstattliche Versicherungen nicht verlangen oder entgegennehmen. Hält das Schiedsgericht eine Beweiserhebung für erforderlich, die es nicht vornehmen kann, so ersucht es nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Volle Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 40 Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Nach Abgabe an das zuständige LG wird mündlich verhandelt. Die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) ist in vollem Umfang auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (VV 3100) anzurechnen (Anm. zu V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu VV 3105

Rz. 91 Die Terminsgebühr kann für den Hauptbevollmächtigten schließlich auch nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu VV 3105 anfallen, wenn er zunächst im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil oder einen Versäumnisbeschluss erwirkt hatte. Beispiel: Die in Köln ansässige Partei beauftragt dort einen Verfahrensbevollmächtigten für einen Rechtsstreit vor dem LG München I. Da der Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beispielsfälle für das KapMuG betreffende sofortige Beschwerden bzw Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO

Rz. 130 Seit dem Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19.10.2012 sind der Beschluss des Prozessgerichts über die Verwerfung des Musterfeststellungsantrags nach § 3 Abs. 1 KapMuG [35] und der Beschluss des Prozessgerichts über die Zurückweisung des Musterfeststellungsantrags nach § 6 Abs. 5 KapMuG als unanfechtbar bestimmt worden.[36] Statthaft ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Gegenstandswert

Rz. 45 Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Umfang des Prüfungsauftrags. Soll der Anwalt über ein uneingeschränktes Rechtsmittel beraten, so ist der volle Wert der Beschwer maßgebend (vgl. § 23 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 47 Abs. 1 S. 2 GKG, § 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG, § 61 Abs. 2 S. 1 GNotKG). Der Wert kann gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 47 Abs. 2 S. 1 GKG, § 40 Abs. 2 S. 1 Fam...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3501)

Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem nicht anderweitig geregelten Verfahren über die Beschwerde und Erinnerung, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3501 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 24 EUR bis 250 EUR (Mittelgebühr 137 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 47 VV 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c sieht vor, dass in Verfahren über die Beschwerde gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im Beschlussverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 anfallen. Durch die Bezugnahme der Nr. 1 Buchst. b auf VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c ist klargestellt, dass in den entsprechenden ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gesundheitliche Gründe

Rz. 94 Die Notwendigkeit, einen Verkehrsanwalt einzuschalten, kann sich unter Umständen daraus ergeben, dass es der Partei aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht zumutbar ist, eine Informationsreise zu dem Verfahrensbevollmächtigten zu unternehmen.[57] Gleiches gilt für eine schwerbehinderte Partei.[58] In solchen Fällen wird es auf die Entfernung ankommen s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abgeltungsbereich

Rz. 32 Gemäß Anm. S. 2 zu VV 4102 deckt die Terminsgebühr jeweils drei Termine ab. Das bedeutet, dass der Anwalt für die ersten drei Termine aus dem Katalog der VV 4102 Nr. 1 bis 5 die Gebühr nur einmal erhält. Erst ab dem vierten, siebten, zehnten Termin etc. entsteht die Gebühr erneut. Mehrere Termine an demselben Tag gelten dabei als ein Termin (Anm. S. 1 zu VV 4102). Rz....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Termine zur Vernehmung eines Sachverständigen

Rz. 21 Termine zur Vernehmung eines Sachverständigen müssen solche nach § 411 Abs. 3 ZPO oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Verfahrensordnungen sein. Rz. 22 Schriftliche Gutachten zählen nicht hierzu, ebenso wenig Termine, die von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumt worden sind,[3] da es sich insoweit nicht um gerichtliche Termine handelt. Das ergibt sic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nachprüfungsverfahren gem. § 33 IRG

Rz. 18 Das Nachprüfungsverfahren nach § 33 IRG zählt ebenfalls mit zum Umfang der Angelegenheit und wird durch die Verfahrensgebühr abgegolten.[6] Es liegt keine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit vor, die die Gebühren VV 6101 f. erneut auslösen würde. Ein erhöhter Aufwand kann hier allenfalls nach § 14 Abs. 1 berücksichtigt werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Verfahrensgebühr (Abs. 2)

Rz. 2 Vorgesehen ist in den einzelnen Verfahrensabschnitten nach VV Teil 5 zunächst einmal eine Verfahrensgebühr, die je Verfahrensabschnitt nur einmal anfallen kann (§ 15 Abs. 2). Diese Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts und deckt sämtliche Tätigkeiten im jeweiligen Verfahrensstadium ab, sofern keine gesonderten Gebühren entstehen. Wie auch in den anderen Teile...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zulassungsantrag

Rz. 28 Das Stellen des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10, § 16 Nr. 11 für den im vorangegangenen Verfahren tätigen Verteidiger noch zur ersten Instanz und löst noch keine Gebühr aus. Rz. 29 War der Verteidiger zuvor nicht tätig, wird für ihn die Verfahrensgebühr bereits mit dem Auftrag zur Stellung des Antrags auf Zulassung der Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 33 Vor den Sozialgerichten richten sich die Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts nach § 86b SGG. Zuständig ist das Gericht der Hauptsache.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 74 Aufgrund VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 findet der Unterabschnitt 3 auch auf die Vollstreckung Anwendung. Gemeint ist damit die Zwangsvollstreckung nach dem FamFG, das jedoch insoweit den Begriff der Vollstreckung verwendet. Unter Vollstreckung (nach dem FamFG) i.S.v. VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 ist deshalb die Vollstreckung verfahrensleitender Entscheidungen nach § 35 F...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vergleichsgebühr nach VV 4147

Rz. 37 Entstehen kann weiterhin eine Einigungsgebühr nach VV 4147, wenn die Parteien im Verfahren zur Vorbereitung des Privatklageverfahrens eine Einigung erzielen, etwa im Sühnetermin (VV 4102 Nr. 5). Zwar spricht der Wortlaut der VV 4147 lediglich vom Privatklageverfahren. Die Vorschrift muss im vorbereitenden Verfahren jedoch entsprechend anzuwenden seien. Alles andere wä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem GWB (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e)

Rz. 66 Der Anwalt erhält demgemäß grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber zu erhöhen, sofern derselbe Verfahrensgegenstand vorliegt. Rz. 67 Unter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren nach § 319 Abs. 6 AktG, auch i.V.m. § 327e Abs. 2 AktG, oder nach § 16 Abs. 3 UmwG (VV 3325)

Rz. 7 Die Terminsgebühr beläuft sich auf 0,5. Sie entsteht auch hier unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, die für sämtliche Angelegenheiten des VV Teil 3 gilt, also auch für Unterabschnitt 6. Eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 für außergerichtliche Besprechungen ist möglich. Eine fiktive Terminsgebühr kommt mangels Verweisung auf Anm. Abs. 1 zu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO

Rz. 120 In eigener Sache kann der Anwalt zwar unmittelbar keine Reisekosten abrechnen, da es an einem Auftraggeber fehlt. Gleichwohl kann er gemäß § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO auch seine Reisekosten erstattet verlangen, allerdings auch nur in dem Umfang, in dem eine Partei an seiner Stelle eine Kostenerstattung erhalten hätte.[122] Auch hier gelten allerdings die neuen Grundsätze de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 492 Wird der Anwalt nicht für Gläubiger oder Schuldner, sondern für Dritte (zur Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern, die nicht zur Zwangsvollstreckung gehören vgl. Rdn 151 ff.) im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung tätig, so ist Folgendes zu beachten: Dritter ist jede Person, die nicht Gläubiger oder Schuldner ist; der Dritte ist damit nicht Partei des Vollstreckun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Besprechungen mit der Polizei vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Rz. 27 Die Terminsgebühr wird nicht dadurch ausgelöst, dass der spätere Nebenklagevertreter einem Kriminalbeamten von einer Straftat berichtet, da ein laufendes Ermittlungsverfahren, bezüglich dessen es zu einer Erörterung hätte kommen können, zu diesem Zeitpunkt noch nicht existiert. Soweit der Kriminalhauptkommissar seine weiter geplante Vorgehensweise mit dem Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckbarerklärung

Rz. 35 Die Tätigkeit in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, Schiedssprüchen oder Anwaltsvergleichen (z.B. §§ 796b, 1060, 1087 ZPO) dient erst der Schaffung eines Vollstreckungstitels, ist also mangels Vorliegens eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels noch keine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung. Im Vollstreckbarerklärungsverfahren richtet sic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Abgeltungsbereich (Abs. 1)

Rz. 1 Die Vorschrift des Abs. 1 entspricht der Regelung der VV Vorb. 4.1 Abs. 2. Wegen Einzelheiten wird auf die dortige Kommentierung verwiesen. Insbesondere gilt auch hier § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10. Das Einlegen der Rechtsbeschwerde gehört für den vorbefassten Verteidiger zum amtsgerichtlichen Verfahren, bzw. im Falle des § 84 GWB, § 63 WpÜG, § 99 EnWG zum Verfahren vor dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gerichtliche Verfahren über die Bestellung eines Schiedsrichters oder Ersatzschiedsrichters, über die Ablehnung eines Schiedsrichters oder über die Beendigung des Schiedsrichteramts, zur Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder bei der Vornahme sonstiger richterlicher Handlungen anlässlich eines schiedsrichterlichen Verfahrens (VV 3327)

Rz. 9 Die Terminsgebühr beläuft sich auf 0,5. Sie entsteht auch hier unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, die für sämtliche Angelegenheiten des VV Teil 3 gilt, also auch für Unterabschnitt 6. Eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 für außergerichtliche Besprechungen ist möglich. Eine fiktive Terminsgebühr kommt mangels Verweisung auf Anm. Abs. 1 zu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 VV 4300 gilt für drei Einzeltätigkeiten, nämlich für die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schriftmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 199 Der Gegenstandswert ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, also nach § 1 Abs. 1 Nr. 16, § 50 GKG:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Umsatzsteuer gemäß VV 7008

Rz. 49 Auch auf die Reisekosten ist nach VV 7008 grundsätzlich Umsatzsteuer zu erheben.[54] Siehe dazu auch VV 7008 Rdn 50 ff. Dies gilt insbesondere für die Kilometerentschädigung bei Benutzung des eigenen Kraftwagens wie auch für die Abwesenheitsgelder. Soweit Kosten für die Benutzung anderer Verkehrsmittel abgerechnet werden, in denen Umsatzsteuer enthalten ist, also insb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geschäfts- und Verfahrensgebühr

Rz. 67 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt erhält daher als Geschäfts- und Verfahrensgebühr (VV 4136 bis 4139), wenn in erster Instanz entschieden hatmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Teilweise Anrechnung auf Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei geringerem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 77 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen geringeren Wert, wird die Terminsgebühr nur soweit angerechnet, als sich seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken, also analog VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 5, sofern die Sache abgegeben und das streitige Verfahren durchgeführt wird. Beispiel: Der Anwalt erhält einen Auftrag gegen einen Mahnbesche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Das ursprünglich beschränkte Rechtsmittel wird nachträglich erweitert

Rz. 8 Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000 EUR zu zahlen. Er legt Berufung ein und wendet sich nur gegen die Verurteilung, soweit sie einen Betrag in Höhe von 4.000 EUR übersteigt. Daraufhin beantragt der Kläger, das Urteil in Höhe von 4.000 EUR für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Anschließend erweitert der Beklagte jedoch sein Rechtsmittel und beantrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erteilung des Auftrags

Rz. 10 Der Mandant muss dem Anwalt den Auftrag erteilt haben, dass er mit dem Verfahrensbevollmächtigten den Verkehr führen soll. Im Regelfall wird sich dieser Auftrag leicht feststellen lassen, nämlich dann, wenn die Partei den Anwalt ausdrücklich damit beauftragt hat, neben einem bereits bestellten auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten tätig zu werden oder vor einem auswä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Allgemeine Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 2)

Rz. 2 Mit Anm. Abs. 2 wird die Verfahrensgebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in außergerichtlichen, den gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht vorgeschalteten Verfahrensabschnitten festgelegt. Anm. Abs. 2 stellt darüber hinaus klar, für welchen Zeitraum dem Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr zusteht. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 18 VV 3300 Nr. 2 und 3301 bestimmen für erstinstanzliche Verfahren vor dem BVerwG und den Oberverwaltungsgerichten (Verwaltungsgerichtshöfen), dass der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der für ein Berufungsverfahren vorgesehenen Verfahrensgebühr erhält.[6] Zudem erhält er nach VV Vorb. 3.3.1 die Terminsgebühr nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (also nach VV 3104), die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 85 Diese Variante des Entstehens der Terminsgebühr ist der einzig denkbare Fall im Mahnverfahren. Es ist hiernach möglich, die im gerichtlichen Mahnverfahren anfallende Terminsgebühr zu beanspruchen, wenn der Rechtsanwalt mit dem Gegner bzw. dessen Anwalt persönlich oder telefonisch Kontakt aufnimmt, um etwa das bereits anhängige Mahnverfahren bzw. ein beabsichtigtes Mah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Nr. 9018 GKG-KostVerz.

I. Auslage des Musterverfahrens Rz. 57 Da die besondere Gebühr zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer aus der Staatskasse gezahlt wird (vgl. § 41a Abs. 4 S. 1), wird der gezahlte Betrag zu einer Auslage des Musterverfahrens nach Nr. 9007 GKG-KostVerz. Nach Nr. 9018 GKG-KostVerz. werden die Auslagen des Musterverfahrens im Verhältnis der geltend gemachten Ansprüche auf die einzelne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Strafverfahren und Bußgeldverfahren bei verschiedenen Taten

Rz. 31 Soweit dem Bußgeldverfahren und dem Strafverfahren unterschiedliche Taten oder Handlungen zugrunde liegen, entstehen die Grundgebühren nach VV 4100 und VV 5100 gesondert. Die Reihenfolge Bußgeldverfahren/Strafverfahren oder Strafverfahren/Bußgeldverfahren ist dabei unerheblich. Beispiel: Ein Angestellter des Mandanten ist mit dessen Fahrzeug in einer Polizeikontrolle ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Eigenständige Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 353 Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den in § 802l ZPO genannten Stellen bestimmte Daten erheben....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Weitere Einzelfälle

Rz. 602 Verneint wurde die Notwendigkeit der Anwaltsbeiordnung im Verfahren über die Vollstreckbarkeit eines bereits bestehenden Unterhaltstitels nach §§ 722, 733 ZPO wegen der Mitwirkung des Generalbundesanwalts, solange das Verfahren nicht streitig geführt wird.[652] Ebenfalls wurde die Erforderlichkeit verneint für das Verfahren auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Förderung

Rz. 55 Unerheblich ist, ob die Förderungshandlung selbst im gerichtlichen Verfahren entfaltet wurde. Es genügt daher, dass der Verteidiger schon im vorbereitenden Verfahren den Grundstein für die spätere Einstellung im gerichtlichen Verfahren gelegt hat.[78] Beispiel: Im vorbereitenden Verfahren gibt der Verteidiger eine umfassende Einlassung nebst rechtlicher Würdigung ab. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Kosten

1. Gerichtskosten Rz. 90 Aus Abs. 2 S. 2 ergibt sich, dass das Verfahren über die Erinnerung sowie die Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung gerichtsgebührenfrei sind. Die weitere Beschwerde wird in Abs. 2 S. 2 zwar nicht ausdrücklich genannt. Grds. ist aber auch das Verfahren über die weitere Beschwerde gerichtsgebührenfrei.[204] Rz. 91 Auslagen können erhoben werden. Da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Arten der Beendigung

Rz. 8 Die vorzeitige Beendigung des Auftrags kann u.a. durch Kündigung des Mandats durch den Auftraggeber, durch Niederlegung des Mandats durch den Rechtsanwalt, durch Erledigung der Angelegenheit (z.B. durch Antragsrücknahme), durch den Tod des Prozessbevollmächtigten oder Rückgabe seiner Zulassung erfolgen. Dieser Zeitpunkt ist objektiv bestimmbar (z.B. durch Zugang der Kü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) § 18 Abs. 1 Nr. 16 gilt nur für die Vermögensauskunft

Rz. 354 Die Einholung von Auskünften Dritter durch den Gerichtsvollzieher gemäß § 802l ZPO ist im Katalog des § 802a Abs. 2 ZPO wie die Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO als eigenständige Vollstreckungsmaßnahme aufgeführt. Allerdings ist gebührenrechtlich nur das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners gemäß §§ 802c und 802g ZPO in § 18 Abs. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beseitigung des Streits oder der Ungewissheit

Rz. 512 Bei der Einigungsgebühr müssen die Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Vergleichs gemäß § 779 BGB, also ein beiderseitiges Nachgeben, nicht vorliegen. Liegt ein gegenseitiges Nachgeben vor, entsteht regelmäßig eine Einigungsgebühr. Es reicht aber auch aus, dass lediglich der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Festsetzungsverfahren (§ 55)

Rz. 35 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der Beratungshilfeanwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. 1.[61] Für di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beendigung des Auftrags

Rz. 14 Nr. 1 beschäftigt sich zum einen mit der Situation, dass die Angelegenheit, wegen derer der Rechtsanwalt beauftragt worden ist, erledigt ist, noch bevor der Rechtsanwalt eine weitergehende, d.h. in Nr. 1 beschriebene Tätigkeit entfalten konnte. Zum anderen betrifft Nr. 1 auch die Fälle, in denen dem Rechtsanwalt durch den Auftraggeber das Mandat entzogen wird bzw. er ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Festsetzung nach § 126 ZPO

Rz. 111 Bei der Kostenfestsetzung des beigeordneten Anwalts im eigenen Namen nach § 126 ZPO kann er von der unterlegenen Partei nicht die Erstattung der Umsatzsteuer fordern. Für die bedürftige, zum Abzug der Vorsteuer berechtigte Partei ist der ihr von dem Prozessbevollmächtigten in Rechnung zu stellende Mehrwertsteuerbetrag ein durchlaufender Posten.[67]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen, VV 1010

Rz. 18 Die durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2103 neu eingeführte Vorschrift der VV 1010 soll den Wegfall der nach der BRAGO noch vorgesehenen Beweisgebühr in bestimmten Ausnahmenfällen kompensieren. Der zum Teil erhebliche Arbeitsaufwand des Anwalts soll durch eine Zusatzgebühr honoriert werden. Die Gebühr gilt allerdings nur für Verfahren nach VV Teil 3 und ist damit streng ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidiger, beigeordneter Anwalt

Rz. 116 Die Tätigkeit in den Angelegenheiten des Abs. 5, also in Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und gegen den Kostenansatz sowie in der Zwangsvollstreckung, ist nicht durch eine Pflichtverteidigerbestellung oder eine Beiordnung gedeckt. Der Anwalt erhält also insoweit grundsätzlich keine Vergütung aus der Staatskasse.[55] Rz. 117...mehr