Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Deckungsanfrage

Rz. 42 Beauftragt ein Mandant, der rechtsschutzversichert ist, den Anwalt mit der Einholung einer Deckungszusage, erhält der Anwalt für diese Tätigkeit eine Geschäftsgebühr. Die Einholung der Deckungszusage ist im Verhältnis zur sonstigen Tätigkeit des Anwalts im Rahmen des Versicherungsfalls nach zutreffender Ansicht eine gesonderte Angelegenheit und daher gesondert zu verg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Nullplan

Rz. 8 Ebenfalls genügt es nach umstrittener Auffassung nicht, wenn der Anwalt den Gläubigern nur einen sog. starren Nullplan mit dem Erklärungsgehalt des Schuldners "Ich zahle jetzt und auch später – nichts!" übermittelt hat,[16] unabhängig von der weiteren Rechtsfrage, ob ein starrer Nullplan überhaupt eine zulässige Grundlage eines Schuldenbereinigungsverfahrens nach § 305...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Doppelverwertungsverbot in Anrechnungsfällen (Abs. 2)

1. Die gesetzliche Regelung Rz. 100 Mit dem durch das KostRÄG eingeführten neuen Abs. 3 ist das bisher nur in VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3, VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 und VV Vorb. 6.4 Abs. 2 S. 3 enthaltene Doppelverwertungsverbot in Anrechnungsfällen für allgemeingültig erklärt worden. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es auch weitere Anrechnungsfälle gibt. Daher wurde konsequenterw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr

Rz. 10 Der Rat oder die Auskunft darf nicht in Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit stehen (Anm. Abs. 1 zu VV 2501). Die Abgrenzung der Beratung von der Geschäftsbesorgung und damit die Abgrenzung einer Beratungsgebühr von einer Geschäftsgebühr VV 2503 ist im Einzelfall schwierig. Um eine Beratung handelt es sich dann, wenn der Rechtsanwalt auftragsge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufgabe des Verkehrsanwalts

Rz. 12 Der Auftrag an den Anwalt muss dahin gehen, den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten zu führen. Die Tätigkeit des Verkehrsanwalts besteht also darin, dem Verfahrensbevollmächtigten, der in der Regel keinen unmittelbaren Kontakt zur Partei hat, mit den zur Verfahrensführung erforderlichen Informationen zu versorgen. Dabei hat der Verkehrsanwalt in eige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Uneingeschränkte Kostentragungspflicht des Gegners

aa) Gegner unterliegt vollständig Rz. 73 Hat der Gegner sämtliche Verfahrenskosten zu tragen, so können die Streitgenossen ihre Anwaltskosten voll zur Erstattung anmelden. Einer Aufteilung und Zuordnung nach Personen bedarf es in der Regel nicht (zur Ausnahme bei teils gegebener und teils fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung siehe Rdn 105). Sie wird in der Regel auch nicht v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / j) Einschränkung des Gebührenanspruchs bei Anwaltswechsel

aa) Bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Rz. 140 Bindend für die Festsetzung gem. § 55 wird bei einem Wechsel des im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts nach allerdings umstrittener Auffassung auch die Einschränkung angesehen, dass der neu beigeordnete Anwalt nur die Beträge aus der Staatskasse fordern darf, die nicht für den davor beige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gerichtliches Verfahren (Abs. 1)

1. Abgrenzungen Rz. 10 Erste Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Abs. 1 ist, dass ein gerichtliches Verfahren betrieben wird. Dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens auch Gegenstand der Tätigkeit eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte (§ 23 Abs. 1 S. 3), reicht nicht aus. Nicht notwendig ist aber, dass der Anwalt vor Gericht auftri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Fälligkeit

Rz. 13 Fällig wird der Anspruch des beigeordneten Anwalts, sobald eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht (§ 8 Abs. 1 S. 2). Sobald eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, kann der beigeordnete Rechtsanwalt seinen Gebührenanspruch gegen den Antragsgegner geltend machen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Aufrechnung

a) Keine Aufrechnungslage Rz. 98 Eine Aufrechnung – sei es außergerichtlich oder als Prozessaufrechnung – ist ebenfalls nicht möglich, solange keine Kostennote mitgeteilt worden ist.[87] Eine Aufrechnung ist nach § 387 BGB nämlich nur dann möglich, wenn der Aufrechnende die ihm gebührende Leistung fordern darf. Daran mangelt es aber, solange keine Kostennote erteilt ist. Die A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids und Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 12 Vertritt der Anwalt seinen Mandanten im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, erhält er neben der Verfahrensgebühr nach VV 3305 eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3308. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der VV 3305 (Anm. zu VV 3308); eine Kürzung der Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 kommt nicht in Betracht. Voraussetzung is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Andere Maßnahmen

Rz. 14 § 25 ist nur anwendbar, wenn durch einen entsprechenden Auftrag die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung, ein Verfahren des Verwaltungszwangs oder die Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung eingeleitet worden ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Vertritt der Rechtsanwalt im Ausschlussverfahren nach § 39b des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes einen Antragsgegner, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Aktien, die dem Auftraggeber im Zeitpunkt der Antragstellung gehören. 2§ 31 Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 gilt entsprechend.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Festgebühren

Rz. 54 Bei den Festgebühren ergeben sich insoweit keine Probleme. Der Anwalt erhält nach § 5 die volle Vergütung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 55 Soweit der Anwalt antragsberechtigt ist, soweit er also in einem gerichtlichen Verfahren tätig geworden ist, kann er die gesetzlichen Gebühren festsetzen lassen. Festsetzbar sind danach grundsätzlich alle gesetzlichen Gebühren, soweit sie im Verfahren angefallen sind. Auf die Erstattungsfähigkeit der Gebühren kommt es nicht an.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdegegner

Rz. 20 Wird der Anwalt für den Beschwerdegegner tätig, so wird es häufiger an einem ausdrücklichen Auftrag fehlen. Der Anwalt nimmt in der Praxis in aller Regel die Beschwerdeschrift entgegen und nimmt sogleich hierzu Stellung. Soweit vielfach in den Kommentaren und Entscheidungen zu lesen ist, bereits mit Entgegennahme der Beschwerdeschrift werde die Vergütung nach VV 3500 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Beschränkter Widerspruch

Rz. 33 Wird der Widerspruch nur beschränkt eingelegt, ändert dies nichts daran, dass die volle 0,5-Verfahrensgebühr aus dem Wert des Mahnbescheids angefallen ist. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass ausweislich der Formulierung in VV 3307 der Rechtsanwalt die Gebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren insgesamt erhält. Darüber hinaus heißt es in der Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Zinsen

Rz. 146 Nach Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO sind auch Zinsen auf die zugesprochene Vergütung festsetzbar.[89] Der Zinssatz beläuft sich auf fünf Prozentpunkte über dem Basiszins nach § 247 BGB.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Entnahmerecht (Anm. Abs. 2 S. 2)

Rz. 60 Der Anwalt ist berechtigt, die ihm zustehenden Hebegebühren unmittelbar bei Weiterleitung der Fremdgelder an den Auftraggeber zu entnehmen (Abs. 2 S. 2). Es handelt sich bei dieser Vorschrift um ein spezielles Vorschussrecht, denn auch die Hebegebühr wird gemäß § 8 S. 1 erst mit Beendigung des Auftrags fällig, also mit Ablieferung des Geldes. Das Entnahmerecht entbind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit

1. Dieselbe Angelegenheit a) Begriff der Angelegenheit Rz. 19 Der Begriff der Angelegenheit hat für die Geschäftsbesorgung des Anwalts zentrale Bedeutung, weil hierdurch der mit dem Auftrag individuell festgelegte Rahmen der Interessenvertretung beschrieben wird (vgl. § 15 Rdn 23 ff.). Er braucht nicht von vornherein bestimmt zu werden, sondern unterliegt einer zeitnahen nacht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Kostenfestsetzungsverfahren (Nr. 10)

1. Allgemeines a) Überblick Rz. 46 Ergänzend zu der Bestimmung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 regelt die Vorschrift der Nr. 10, wann mehrere Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren sowie Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Kostenfestsetzung und den Kostenansatz untereinander eine Angelegenheit bilden und wann mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Rz. 47 Die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Rechtsmittelverfahren, das sich nach dem Gegenstandswert richtet (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3), erhält der Anwalt die Terminsgebühr ebenfalls i.H.v. 1,2, es sei denn, es liegt ein Fall der VV 3203 vor; siehe hierzu die Kommentierung zu VV 3203. Die Terminsgebühr im Berufungsverfahren bleibt also gegenüber der Terminsgebühr erster Instanz – ungeachtet einer geson...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anzurechnende Leistungen

1. Zahlungen des Gegners bei Beratungshilfe (Abs. 1) a) Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG) Rz. 9 § 9 S. 2 BerHG gewährt dem Rechtsanwalt, der eine Beratungstätigkeit aufgrund von Beratungshilfe geleistet hat, einen eigenen Anspruch gegen den kostentragungspflichtigen Gegner, indem er den Erstattungsanspruch des Rechtsuchenden auf ihn übergehen lässt (Legalzession). Die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Verfahren zur Ausführung der Zwangsvollstreckung auf Vornahme einer Handlung durch Zwangsmittel etc. (Abs. 1 Nr. 13)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Das Beschwerdeverfahren nach dem FamGKG

1. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung Rz. 234 Gegen den Beschluss über die Wertfestsetzung findet nach § 59 FamGKG die Beschwerde statt. Sie ist allerdings nur gegen eine Entscheidung des FamG, also des AG (§ 23a Abs. 1 GVG), statthaft. Eine Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung des OLG kommt nicht in Betracht, da dessen Entscheidungen nach § 59 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 57 Abs....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtsnachfolge/Vertreter gem. § 5/Abtretung des Anspruchs

a) Prüfung des Urkundsbeamten Rz. 25 Der Urkundsbeamte prüft bei der Festsetzung gem. § 55, ob der Rechtsanwalt, der durch seine gerichtliche Beiordnung oder Bestellung den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse erworben hat, den Festsetzungsantrag stellt. Dem Vertreter des Rechtsanwalts i.S.v. § 5 steht kein eigener Anspruch gegen die Staatskasse zu (§ 5 Rdn 74, 78 ff.).[3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 44 Als Gerichtsgebühren – auch im Beschwerdeverfahren – fallen in den von VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2a erfassten Verfahren die in KV 1510 ff. GKG bzw. KV 1710 ff. FamGKG geregelten Festgebühren an. Es existiert damit keine Wertvorschrift für die Gerichtsgebühren, die gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 für die Anwaltsgebühren herangezogen werden könnte. Die Berechnung des Gegenstandswe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vergütung des Anwalts im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 77 Wird der Anwalt beauftragt, gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss Erinnerung oder sofortige Beschwerde einzulegen oder vertritt er den Auftraggeber in einem von der Gegenseite (Privatkläger, Nebenkläger oder Bezirksrevisor) eingeleiteten Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren, so erhält er nach Abs. 5 Nr. 1 eine gesonderte Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sinngemäße Anwendung von Streitwertvorschriften (Abs. 1 S. 3, 4)

1. Kein gerichtliches Verfahren Rz. 17 Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wird der Anwalt tätig, wenn er keinen unbedingten Klageauftrag oder sonstigen Verfahrensauftrag hat. Denn schon mit dem Auftrag beginnt die auf den Rechtsstreit bezogene Tätigkeit, die den Anspruch auf die Verfahrensgebühr begründet (z.B. VV 3100, 3101 Nr. 1). Rz. 18 Eine sinngemäße Anwendung der f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Beginn des Verfahrens auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Rz. 3 Das "Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids" beginnt nicht erst mit der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, sondern bereits dann, wenn der Prozessbevollmächtigte nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Auftrag zur Einreichung des Antrags erhält. Dies wird zumeist in der erteilten Vollmacht geregelt sein. Es ist da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Entgeltlichkeit; Beratungs- und Aufklärungspflichten

a) Vergütung Rz. 36 Die Dienstleistung des Rechtsanwalts kann nach den Umständen nur gegen eine Vergütung erwartet werden, sodass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart anzusehen ist (§ 612 BGB). Der Mandant wird also nicht mit dem Argument gehört, der Rechtsanwalt habe ihn nicht darauf hingewiesen, dass seine Leistung etwas koste. Auf die durch einen Vertragsschluss k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Auftraggeber

a) Wertaddition Rz. 126 Bei der Vertretung mehrerer Kläger gelten die allgemeinen Regeln, nach denen der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal aus dem zusammengerechneten Wert fordern kann. Es gilt darauf zu achten, dass bei der Vertretung mehrerer Kläger in ein und demselben Verfahren allerdings wegen unterschiedlicher Gegenstände in Folge der Regel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Die Vorschriften der VV 4136 ff. sind nicht auf den Verteidiger beschränkt, sondern gelten für jeden Anwalt, der einen Beteiligten im Wiederaufnahmeverfahren vertritt, also:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestimmter Gebührensatz

Rz. 37 Wird dem Rechtsanwalt eine besondere Gebühr bewilligt, hat das OLG die Bewilligung in Höhe eines bestimmten Gebührensatzes auszusprechen. Soweit beantragt, kann das OLG gleichzeitig den Gegenstandswert nach § 41a Abs. 1 S. 4 festsetzen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kündigung durch den Anwalt

aa) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers Rz. 250 Kündigt der Anwalt wegen vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, so gilt § 628 Abs. 1 S. 1 BGB. Diese Vorschrift wird durch Abs. 4 ergänzt. Danach kann der Anwalt einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Insoweit ergibt sich aus Abs. 4, dass er sämtliche Gebühren, deren Tatb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Erforderlichkeit der Geschäftsreise

Rz. 8 Die Geschäftsreise muss auch erforderlich gewesen sein. Dies ist nicht nur eine Frage der Kostenerstattung nach § 91 ZPO, sondern auch schon eine Frage der Erstattungsfähigkeit innerhalb des Anwaltsauftrags. Geschäftsreisen, die nicht erforderlich sind, braucht der Mandant nicht zu vergüten, es sei denn, er hat der Reise zugestimmt oder sie sogar gewünscht. Eines ausdr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gerichtsgebührenfreie Verfahren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 16 Sind im gerichtlichen Verfahren keine Gebühren vorgesehen, wie etwa in einem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach § 537 ZPO, fallen jedoch Anwaltsgebühren an, dann sind die Vorschriften des gerichtlichen Verfahrens sinngemäß anzuwenden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrenskostenhilfe

1. FamFG-Sachen Rz. 17 Seit dem FGG-Reformgesetz erfasst § 12 auch die Gleichstellung bei Verfahrenskostenhilfe. Rz. 18 Die Verfahrenskostenhilfe wird im FamFG AT in den §§ 76 bis 78 FamFG geregelt. Dabei verweist § 76 Abs. 1 FamFG grundlegend auf die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe, nämlich auf §§ 114 bis 127 ZPO.[5] Die §§ 76 Abs. 2, 77, 78 FamFG enthalten d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Identität der Parteien (persönliche Identität)

Rz. 294 Die Parteien des selbstständigen Beweisverfahrens und des Hauptverfahrens müssen identisch sein, und zwar als Gegenparteien.[359] Unproblematisch im Hinblick auf das Fehlen einer persönlichen Identität sind die Fälle, in denen der Antragsteller nach Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens einen Dritten klageweise in Anspruch nimmt, der im selbstständigen Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Teil 3 Abschnitt 1, 2 und 4 des Vergütungsverzeichnisses ist auf die folgenden außergerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden: (2) Im Verfahren nach Absatz 1 Nr. 1 erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch, wenn der Sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 16 Strittig war nach der früheren Fassung des Gesetzes, ob sich die Verweisung in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 auch auf die Höhe der Einigungs- und Erledigungsgebühr bezog.[6] Das betraf vor allem Beschwerden in Familiensachen und erstinstanzlichen Verfahren vor den Finanzgerichten. Der Gesetzgeber hat dieses Problem gelöst und in Anm. Abs. 1 zu VV 1004 ausdrücklich nur die Eini...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Außergerichtliche Verhandlungen (Nr. 2)

1. Allgemeines Rz. 30 Außergerichtliche Verhandlungen gehören zum Rechtszug bzw. zum Verfahren. Nr. 2 ist in allen Rechtszügen und Verfahren anzuwenden (zum Anwendungsbereich des Abs. 1 vgl. Rdn 5 ff.). Die Vorschrift erfasst aber nur diejenigen außergerichtlichen Verhandlungen, die den Gegenstand der Angelegenheit, also des Rechtszugs bzw. des Verfahrens betreffen. Dabei mus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 21 Möglich ist, dass sowohl eine Einigung zur Hauptsache getroffen wird als auch eine Zahlungsvereinbarung. Soweit dieselbe Angelegenheit betroffen ist, können sich Überschneidungen ergeben. Soweit Einigung und Zahlungsvereinbarung in verschiedenen Angelegenheiten getroffen werden, ergeben sich dagegen keine Probleme.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Gebühren des Rechtsanwalts des Antragsgegners

Rz. 44 Der Rechtsanwalt, der für den Antragsgegner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt hat, erhält hierfür eine 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100.[38] Dies rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit gemäß § 700 Abs. 2 ZPO von Amts wegen an das Streitgericht zur Durchführung des st...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren

Rz. 143 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 63 ff. gilt § 78 GWB . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobes Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vertretung des Antragsgegners

a) Besondere Wertvorschrift in § 31a Rz. 8 Die in § 73 GNotKG für den Wert des Ausschlussverfahrens getroffene Regelung ist für den Rechtsanwalt, der den oder die Antragsgegner vertritt, allerdings nur dann sachgerecht, wenn er alle vom Ausschluss betroffenen Aktionäre vertritt. Vertritt er auf Antragsgegnerseite nur einen oder einzelne Aktionäre, richtet sich sein Vergütungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Maßgeblicher Zeitpunkt (Abs. 1 S. 2)

a) Bewertung der Anteile des Auftraggebers Rz. 13 Für die Bestimmung des anteiligen Gegenstandswert nach Abs. 1 S. 1 ist gemäß Abs. 1 S. 2 auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen,[10] und zwar auf den Zeitpunkt der Antragstellung durch den eigenen Auftraggeber. Unter "Antragstellung" ist dabei der Eingang des Antrags beim Gericht zu verstehen. Dies entspricht im Wese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtsmittel des Rechtsanwalts

a) Entscheidungen gem. § 120a ZPO Rz. 24 Nicht nur das Interesse des beigeordneten Anwalts an der Ausführung einer vom Gericht getroffenen Zahlungsanordnung durch die Staatskasse ist geschützt, sondern auch sein Interesse an dem Fortbestand derselben. Allerdings ist umstritten, mit Hilfe welchen Rechtsbehelfs dem Schutzbedürfnis des Rechtsanwalts Genüge getan werden kann. Tei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rahmengebühren (Abs. 8)

(1) Allgemeines Rz. 119 Nach § 19 Abs. 8 BRAGO war die Festsetzung von Rahmengebühren unzulässig. Nach dem RVG ist dagegen die Festsetzung von Rahmengebühren jetzt unter den Voraussetzungen des Abs. 8 möglich. Schon nach der bisherigen Rechtslage hatte die Rspr. Ausnahmen gemacht und die Festsetzung von Rahmengebühren zugelassen, wenn der Anwalt lediglich die Mindestgebühr zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Geschäftsgebühr

Rz. 30 Wird der Anwalt zur Herstellung des Einvernehmens in solchen Angelegenheiten tätig, in denen sich seine Vergütung, wäre er Verfahrensbevollmächtigter, nach dem Wert richten würde (§ 2 Abs. 1; § 3 Abs. 1 S. 2), so erhält er eine Einvernehmensgebühr in Höhe der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr, die ihm dann zustehen würde. Der Einvernehmensanwalt erhält also nicht die V...mehr