Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 15/2021, Gebührentipps ... / b) Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG

Alternativ hierzu kann der Rechtsanwalt statt einer Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG auch eine Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG mit dem Mandanten abschließen. Eine Gebührenvereinbarung kann den gleichen Inhalt haben, wie eine Vergütungsvereinbarung. Für eine solche Gebührenvereinbarung gelten gem. § 3a Abs. 1 S. 4 RVG die Formerfordernisse der Vergütungsver...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 5. Verweisung auf andere Vorschriften (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG)

Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies v.a. für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG etc., auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG verweist. Ist also vor dem 1.1.2021 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit nach § 15 RVG erteilt worden, dann gelten auch di...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / b) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 als Pfli...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 6. Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände, gilt nach dem unverändert gebliebenen § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, sofern für einen der Gegenstände altes Recht gilt. Bedeutung hat diese Vorschrift nur für die Fälle der Verbindung (s.u. III.). In allen anderen Fällen (Klageerweiterung, Widerklage, Verbundve...mehr

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ZAP 4/2023, Gebührentipps f... / 7. Abbedingung der Formerfordernisse des § 10 RVG

Die Regelungen über den Inhalt der Vergütungsberechnung sind dispositives Recht. Dies hat zur Folge, dass der Mandant auf jedes einzelne in § 10 RVG aufgeführte Erfordernis der Berechnung verzichten kann. Der Mandant kann sogar auf die Erteilung der Berechnung oder deren Mitteilung schlechthin verzichten (Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl. 2021, § 10 Rn 23). Mit einer be...mehr

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ZAP 17/2023, Das Schiedsger... / b) RVG-Gebühren

Sie sind erstattungsfähig. Ob im Schiedsverfahren auch ein Zeithonorar, das eine Partei mit ihrem Anwalt vereinbart hat (§ 3a RVG), erstattungspflichtig sein kann, ist streitig; das OLG München SchiedsVZ 2017, 40 bejaht grds. die Erstattungsfähigkeit. Im staatlichen Verfahren ist die Erstattungspflicht auf die RVG-Gebühren beschränkt (§ 91 ZPO; BGH NJW 2015, 3447; MüKoZPO/Sc...mehr

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AGS 9/2017, Zusammentreffen eines Anspruchs nach §§ 45 ff. RVG mit einem Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozessgegner

RVG §§ 45 ff. Leitsatz Eine geleistete, teilweise Kostenerstattung führt nicht zum Nachrang oder zum Erlöschen des Vergütungsanspruchs im Rahmen der Prozesskostenhilfe. Vielmehr bestehen der Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozessgegner, der sich nach der Wahlanwaltsvergütung (§§ 13 ff. RVG) richtet, und der Vergütungsanspruch im Rahmen der Prozesskostenhilfe (§§ 45 ff. RV...mehr

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / 2. Tatbestände von § 54 RVG und § 628 Abs. 1 S. 2 BGB im Vergleich

Nicht wenige vertreten die Ansicht, dass der Gesetzgeber den Rechtsgedanken des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB in das anwaltliche Gebührenrecht übertragen hat und man diesen dort nun in § 54 RVG wiederfindet (BeckOK/Sommerfeldt, a.a.O., Vorb. § 54; NK/Klees, a.a.O., § 54 Rn 1; Riedel/Sußbauer/Kremer, RVG, 10. Aufl. 2015, § 54 Rn 2). Soweit ersichtlich, ist das Schrifttum einen Nachwe...mehr

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AGS 9/2017, Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG bei Erhebung nicht-gebührenrechtlicher Einwendungen

RVG § 11 Leitsatz Eine die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG hindernde nicht-gebührenrechtliche Einwendung i.S.v. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist auch dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen aufrechenbaren Gegenanspruch behauptet, der aus einem Sachverhalt resultieren soll, der außerhalb des Verfahrens liegt, für das die Festsetzung der Vergütung begehrt wird. OLG Frankfurt, Bes...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / c) Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen (Nr. 4142 VV RVG)

Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG erhält der Verteidiger, wenn er Tätigkeiten im Hinblick auf Einziehung und verwandte Maßnahmen erbringt (wegen der Einzelheiten die Kommentierung zur Nr. 4142 VV RVG bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG). Die (wirtschaftliche) Bedeutung dieser Gebühr hat nach den Änderungen der §§ 73 ff. StGB durch das neue Recht der Vermögensabsc...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / VI. Änderungen in Teil 7 VV RVG (Auslagen)

In Teil 7 VV RVG sind zwei Änderungen vorgesehen, die auch für Verteidiger von Bedeutung sein werden. 1. Fahrtkosten (Nr. 7003 VV RVG) Das KostRÄG 2021 hat die gestiegenen Anschaffungs- und Betriebskosten für Kfz zumindest teilweise kompensiert. Der Fahrtkostenersatz für den Rechtsanwalt bei Benutzung des eigenen Kfz ist von 0,30 EUR auf 0,42 EUR für jeden gefahrenen Kilometer...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 2. Wahlanwaltsvergütung: Unbedingter Auftrag zur Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG)

a) Unbedingter Auftrag Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt vorbehaltlich § 60 Abs. 1 S. 5 RVG (s.u. 5) altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispie...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 1. Fahrtkosten (Nr. 7003 VV RVG)

Das KostRÄG 2021 hat die gestiegenen Anschaffungs- und Betriebskosten für Kfz zumindest teilweise kompensiert. Der Fahrtkostenersatz für den Rechtsanwalt bei Benutzung des eigenen Kfz ist von 0,30 EUR auf 0,42 EUR für jeden gefahrenen Kilometer erhöht worden.mehr

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ZAP 3/2024, Bemessung des Gegenstandswerts: Keine analoge Anwendung des § 48 Abs. 3 GKG im RVG

(LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.1.2023 – 5 Ta 67/22) • § 48 Abs. 3 GKG ist im Geltungsbereich des RVG nicht anwendbar. Eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 3 GKG ist ausgeschlossen. Hinweis: Nach § 48 Abs. 3 GKG ist für die Streitwertbemessung nur der höhere Anspruch maßgebend, wenn mit einem nichtvermögensrechtlichen Anspruch ein aus ihm hergeleiteter vermögensrechtli...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / d) Zeugenbeistand, Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG n.F.

Bisher war es bei dem Vergütungsanspruch eines nach § 68b Abs. 2 StPO beigeordneten Zeugenbeistands umstritten, wie die Regelungen in Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG und Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG zu verstehen sind. Es war umstritten, ob der Zeugenbeistand wie ein Verteidiger (Bußgeldverfahren, Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG) oder ob nur eine Einzeltätigkeit zu vergüten ist (Strafverfahren, T...mehr

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ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / a) Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG

Hieraus folgt nach den weiteren Ausführungen des OLG Stuttgart, dass bereits der Antrag auf Erlass eines Androhungsbeschlusses nach § 890 Abs. 1 ZPO genügt, um die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG auszulösen. Dies gelte auch dann, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten – wie es hier der Fall war – zuvor im Hauptsacheverfahren vertreten habe. Dies gilt im Übrigen nicht ...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / c) Mehrvergleich, § 48 Abs. 1 RVG n.F.

Mit der Neufassung von § 48 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber praktische Anwendungsprobleme bei der Anwaltschaft beseitigt. Bisher war es streitig, ob Rechtsanwälte, die für den Abschluss eines Vergleichs beigeordnet wurden, nur die Einigungsgebühr aus der Staatskasse erstattet bekamen oder ob alle durch den Vergleich entstehenden Gebühren (Differenzverfahrens- und Differenzter...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / a) Beiordnung im Wege der PKH (§ 45 Abs. 1 RVG)

Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse hängt bei PKH gem. § 45 Abs. 1 RVG aber von der Beiordnung des Rechtsanwalts im Wege der PKH ab. Wenn es an der Beiordnung eines (namentlich vom Gericht bestimmten) Rechtsanwalts fehlt, weil dem Nebenkläger nur PKH für die Zuziehung eines Rechtsanwalts bewilligt ist, erwächst dem vom Nebenkläger zugezogenen Rechtsanwalt jedenfalls...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / a) Sinn und Zweck von § 48 Abs. 6 RVG

Wenn das Gericht im Beiordnungs- oder Bestellungsbeschluss ausdrücklich bestimmt hat, dass der Rechtsanwalt mit Wirkung ab einem bestimmten Zeitpunkt beigeordnet oder bestellt wird, stellt sich die Frage, ob dann wegen § 48 Abs. 6 RVG auch vor diesem Wirksamkeitszeitpunkt erbrachte Tätigkeiten zu vergüten sind oder ob die gerichtliche Beiordnung oder Bestellung mit ihrer zei...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / 4. Analoge Anwendung von § 45 Abs. 1 RVG

Dem im Rahmen bewilligter PKH durch den Nebenkläger zugezogenen Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu versagen, weil § 45 Abs. 1 RVG ausdrücklich auf eine Beiordnung im Wege der PKH und § 45 Abs. 3 RVG auf eine sonstige Beiordnung und Bestellung abstellen, ist nicht sachgerecht und mit dem Sinn und Zweck der PKH nicht zu vereinbaren. Die PKH erstreck...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / 2. Anwendungsbereich von § 48 Abs. 6 RVG

Nach dem Wortlaut gilt § 48 Abs. 6 RVG für beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte. Erfasst sind deshalb insbesondere Pflichtverteidiger, der gem. §§ 397a Abs. 1, 406h Abs. 3 Nr. 1 StPO dem Nebenkläger oder dem nebenklageberechtigten Verletzten bestellte Beistand und im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwälte. Allerdings sehen §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO nur die...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / III. Abgeltungsbereich der Vergütung (§§ 15 ff. RVG)

Für den allgemeinen Abgeltungsbereich der anwaltlichen Vergütung ist § 15 RVG von erheblicher Bedeutung. Die Vorschrift ist Grundlage für das Gebührensystem des RVG, das die anwaltliche Tätigkeit in gebührenrechtliche Angelegenheiten aufteilt. Von der Einordnung der anwaltlichen Tätigkeit in eine bestimmte Angelegenheit hängt es ab, ob und welche Gebühren der Rechtsanwalt er...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG)

In jeder Strafsache entsteht als allgemeine Gebühr zunächst die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG. Mit ihr wird der Arbeitsaufwand abgegolten, der für den Verteidiger einmalig mit der Übernahme des Mandats entsteht. Das ist das erste Gespräch mit dem Mandanten und die Beschaffung der (ersten) Informationen. Auch eine erste Akteneinsicht nach § 147 StPO wird daher von der Grun...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / aa) Anrechnung bei Rahmengebühren, § 14 Abs. 2 RVG n.F.

Mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Jahre 2013 hat der Gesetzgeber eine Anrechnungsregel für die Fälle der Rahmengebühr in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV RVG sowie in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV RVG eingeführt, mit der klargestellt werden sollte, dass der durch die vorangegangene Tätigkeit ersparte Aufwand ausschließlich durch die nunmehr vorgeschriebene Anrechnung berücks...mehr

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ZAP 5/2018, Verfahrenstipps... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr gem. Nr. 4142 VV RVG nach neuem Recht

Am 1.7.2017 ist das "Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017" in Kraft getreten und hat das Recht der Vermögensabschöpfung geändert (vgl. dazu Deutscher ZAP F. 21, S. 301 – in diesem Heft). Das hat auch – durch eine Änderung in der Nr. 4142 VV RVG – gebührenrechtliche Folgen. Zu den anstehenden Fragen liegt jetzt die erste Entscheidung vor. ...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 2. Tage- und Abwesenheitsgeld/Geschäftsreise (Nr. 7005 VV RVG)

In Nr. 7005 VV RVG waren früher – je nach Länge der Abwesenheit des Rechtsanwalts – Tage- und Abwesenheitsgelder von 25 EUR, 40 EUR und 70 EUR vorgesehen. Diese sind auf 30 EUR, 50 EUR und 80 EUR angehoben worden, um die Tage- und Abwesenheitsgelder bei einer Geschäftsreise an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen (BT-Drucks 19/23484, S. 86).mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren eine große Rolle (dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., § 48 Abs. 6 und Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl., § 48 Rn 194 ff.; Burhoff, StraFo 2014, 454; ders. RVGreport 2008, 129). Dabei geht es immer um die Frag...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 4. Keine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung im Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse (§ 55 Abs. 5 RVG)

Das Festsetzungsverfahren des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts, also i.d.R. des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse ist in § 55 RVG geregelt. § 55 Abs. 5 S. 1 RVG hat früher auf § 104 Abs. 2 ZPO verwiesen. Daraus hat die Rechtsprechung teilweise den Schluss gezogen, dass von dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt auch die in § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO ger...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 3. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde inso...mehr

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / III. Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts nach §§ 45, 54 RVG

Die vorangegangenen Ausführungen sind auch dann von Relevanz, wenn auf Seiten einer Partei mehrere beigeordnete Rechtsanwälte mitgewirkt haben. Gegenüber dem „frei” zustande gekommenen Anwaltsvertrag treten hier darüber hinaus noch die vergütungsrechtlichen Sonderregelungen der §§ 45, 54 RVG hinzu. Hinweis: Das grds. beiderseitige Kündigungsrecht aus § 627 Abs. 1 BGB erfährt ...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / b) Terminsgebühr bei Vergleich, Nr. 3104 und 3106 VV RVG n.F.

Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber klargestellt, dass in allen Fällen, in denen dem Rechtsanwalt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr zusteht, auch bei einem privatschriftlichen Vergleich, die fiktive Terminsgebühr entsteht, wenn diese Einigung oder Erledigung in einem Verfahren erfolgt, für welches die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (vgl. BT...mehr

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ZAP 15/2021, Gebührentipps ... / a) Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG

Einmal kann der Rechtsanwalt mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung unter Beachtung der in § 3a RVG aufgeführten Formerfordernisse schließen. In einer solchen Vergütungsvereinbarung kann ein bestimmtes Stundensatzhonorar, ein Pauschalhonorar oder auch die Regelung vereinbart werden, dass die Entwurfs- oder Prüfungstätigkeit des Rechtsanwalts mit der Geschäftsgebühr...mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 11.3 RVG Textausgabe mit Tabellen, 40. Aufl. 2021, Deutscher Anwaltverlag, 120 S., 15 EUR

Die 40., vollständig überarbeitete Auflage der bewährten Textausgabe des RVG enthält alle Änderungen im RVG durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021, das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG und das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutze...mehr

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ZAP 6/2020, Anwaltsmagazin / 9 Petition für eine Novellierung des RVG

Der Kölner Anwaltverein fordert vom Gesetzgeber eine Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Juristen des Vereins haben zu diesem Zweck im Februar eine Online-Petition gestartet, in der der Bundestag aufgefordert wird, das RVG zu überarbeiten und die Gebühren anzuheben. Die Begründung der Petition stützt sich insb. auf den Umstand, dass Rechtsanwälte auch ...mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / bb) Angleichung an Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG

Die Einfügung in Satz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG durch das 2. KostRMoG sollte eine Angleichung an die bestehende Regelung in Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG darstellen. Zur Anwendung der Vorschrift in Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG existiert jedoch keine und erst Recht keine ganz herrschende Rechtsprechung dergestalt, dass ein „schriftlicher V...mehr

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ZAP 4/2024, Vergütungsvereinbarung: Kein Einfluss auf das „deutliche Absetzen” nach RVG

(OLG Düsseldorf, Urt. v. 7.11.2023 – I-24 U 116/22 10) • Eine besonders ins Auge fallende Verortung der Bezeichnung als „Vergütungsvereinbarung” (§ 3a Abs. 1 S. 2 Hs. 1 RVG) entbindet nicht von der kumulativen Pflicht des „deutlichen Absetzens” der Vergütungsvereinbarung i.S.v. § 3a Abs. 1 S. 2 Hs. 2 RVG. ZAP F. 1, S. 158–158mehr

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ZAP 16/2024, Gesetz zur wei... / V. Berechnung der Vergütung (§ 10 RVG)

Im RVG hat es betreffend die Berechnung der Vergütung, die in § 10 RVG geregelt ist, eine längst überfällige Änderung gegeben. § 10 Abs. 1 S. 1 RVG ist wie folgt neu gefasst worden: „Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform.” Aufgrund von elekt...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / VII. Rückwirkungsfiktion des § 48 Abs. 6 RVG bei PKH

1. Vergütung für Tätigkeiten vor Bestellung Grds. entstehen Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse erst für Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung des Rechtsanwalts,[33] weil der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bestellung maßgebend ist.[34] Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist für den in einem laufenden Verfahren nach den Teilen 4 bis 6 VV bestellte...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänderungesetz 2021: Das neue Übergangsrecht nach § 60 RVG

I. Überblick Ab dem 1.1.2021 ist es wieder einmal soweit: Der Anwalt wird sich wieder mit dem Übergangsrecht befassen müssen, also mit der Vorschrift des § 60 RVG. Zum 1.1.2021 werden durch das KostRÄG 2021 mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG alle Gebührenbeträge angehoben. Auch die Reisekostenbeträge nach Nr. 7003 und 7005 VV werden erhöht. Darüber hina...mehr

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ZAP 16/2024, Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz – Wichtigste Änderungen in StPO, OWiG und RVG

Zusammenfassung Die Bundesregierung hatte am 6.3.2024 einen Gesetzesentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drucks 20/10493 = BR-Drucks 126/24). Der Gesetzesentwurf hatte das Ziel, durch weitere Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung die bereits fortgeschrittene D...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 4. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts ohne vorhergehenden Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3 u. 4 RVG)

a) Überblick Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gilt der Grundsatz des § 60 Abs. 1 S. 3, 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG. b) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG) Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne d...mehr

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ZAP 3/2023, Analoge Anwendung von Nr. 4141 VV RVG: Vereinbarung des Verteidigers über Strafbefehl vor Klageerhebung

(LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 16.1.2023 – 12 Qs 76/22) • Nr. 4141 VV RVG ist analog auf den Fall anzuwenden, dass der Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft noch vor Anklageerhebung vereinbart, dass ein Strafbefehl ergehen soll, der vom Beschuldigten akzeptiert wird, und das dann umgesetzt wird. ZAP EN-Nr. 102/2023 ZAP F. 1, S. 132–132mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / c) Längenzuschlag des Pflichtverteidigers, Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV RVG n.F.

Ein Pflichtverteidiger erhält, wenn er an einem Hauptverhandlungstag mehr als fünf oder acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt, neben der Terminsgebühr eine zusätzliche Gebühr nach den Nr. 4110, 4111, 4116, 4117, 4122, 4123, 4128, 4129, 4134, 4135 VV RVG. Die Berechnung der vorgenannten Zeiträume ist in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich und umstritten. Um diese ...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 6. Übergangsrecht (§ 60 RVG)

Die frühere Übergangsregelung in § 60 RVG a.F. ist in der Praxis kritisiert worden, weil sie zu Nachteilen bei bereits in der Vorinstanz mandatierten Rechtsanwälten und solchen, die erstmalig für ein Rechtsmittelverfahren beauftragt worden sind, führte. Daher hat man § 60 Abs. 1 S. 1 RVG neu gefasst, wobei sich im Gesetzgebungsverfahren Änderungen ergeben haben. Dazu an dies...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / b) Streitverkündung, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG n.F.

Mit der Einführung von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Verkündung des Streits nach §§ 72 ff. ZPO zum Rechtszug des zugrundeliegenden Verfahrens gehört und keine eigenständige vergütungsrechtliche Angelegenheit darstellt. In § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG n.F. heißt es: Zitat „1b. die Verkündung des Streits (§ 72 der Zivilprozessordnung),” ...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / VI. Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung (§ 53a RVG)

Wird gem. § 397b Abs. 1 StPO für mehrere Nebenkläger ein Rechtsanwalt als gemeinschaftlicher Beistand beigeordnet oder bestellt, steht der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nur diesem gemeinschaftlichen Beistand zu. Die nicht bestellten oder beigeordneten Rechtsanwälte der Nebenkläger haben mangels Bestellung oder Beiordnung keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatsk...mehr

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ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / b) Terminsgebühr nach dem RVG

Anders ist dies jedoch bei der Terminsgebühr nach dem RVG. Diese entsteht für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins, der mit Aufruf der Sache beginnt (s. BGH RVGreport 2011, 63 [Hansens] = AGS 2010, 527; BVerwG RVGreport 2010, 186 [Ders.] = NJW 2010, 1391). Dabei muss gerade die Sache aufgerufen sein, in der der Rechtsanwalt den Mandanten vertreten will (Hansens, RVGreport...mehr

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ZAP 17/2019, Beschwerde in Asylsachen: Kein Vorrang des RVG

(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.7.2019 – 9 E 558/19) • Der Senat neigt zu der Auffassung, dass der Anwendungsbereich des § 80 AsylVfG 1992 nicht durch § 1 Abs. 3 RVG (in der am 1.8.2013 in Kraft getretenen Neufassung) verdrängt wird. Nach dieser Vorschrift gehen zwar die Vorschriften des RVG über die Erinnerung und die Beschwerde den Regelungen der für das zugrunde l...mehr

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ZAP 6/2023, Änderung des RVG: Übergangsrecht

(AG Korbach, Beschl. v. 9.1.2023 – 41 Ls – 4750 Js 20444/19) • Beim Berufungs- und Revisionsverfahren handelt es sich gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren um verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 17 Nr. 1 RVG. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 RVG ist daher bei einer Rechtsänderung im laufenden Verfahren ggf. für die Abrechnung des erstinstanzlichen Verfahrens für die Vergütung al...mehr

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ZAP 7/2021, Anwaltsmagazin / 8 BRAK-Ratgeber RVG in neuer Auflage

Wie die Bundesrechtsanwaltskammer mitteilte, ist die Neuauflage der BRAK-Information RVG erschienen. Die Broschüre ist jetzt auf dem Rechtsstand 1.2.2021. Neben dem Gesetzestext des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und den Änderungen durch das zum Jahresbeginn 2021 in Kraft getretene Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) enthält die Broschüre zahlreiche Tabellen zu...mehr