Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 2. Verwaltungsgerichtliche Verfahren

Rz. 75 Nach § 151 VwGO kann gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten die Entscheidung des Gerichts beantragt werden. Die Überschrift zum 14. Abschnitt der VwGO spricht insoweit von "Erinnerung". Unabhängig davon, ob es sich bei diesen Verfahren über Anträge auf gerichtliche Entscheidung um Erinnerungen handelt oder nicht, sind...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 38. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 94 Eine Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem auf die Beschwerde hin zugelassenen Rechtsmittel nach § 17 Nr. 9 RVG eine eigene Angelegenheit dar, sodass hier eine Änderung des Gebührenrechts zu beachten ist. Beispiel 47: Nichtzulassungsbeschwerde Auf die in 2020 erhobene Berufung hatte das OLG im August 2021 ein Urteil erlassen und die Revision nicht zugelassen. ...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 8. Gegenstandswert

Rz. 34 Bei Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, 3 Abs. 2 RVG), muss der Wert angegeben werden, aus dem sich die jeweilige Gebühr berechnet. Richten sich alle Gebühren nach demselben Wert, reicht es aus, eingangs der Kostenrechnung den Gegenstandswert voranzustellen. Sind dagegen für einzelne Gebühren nur Teilwerte oder geringere We...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (c) Versäumnisurteil bei Erscheinen der Gegenpartei (Flucht in die Säumnis)

Rz. 100 Erscheint der Gegner oder Gegenanwalt, erklärt er aber, er trete nicht auf und stelle keinen Antrag, sodass daraufhin Versäumnisurteil beantragt wird, liegt der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV nicht vor, da der Gegner im Termin erschienen bzw. vertreten war.[47] Dass er keinen Antrag gestellt hat, ist unerheblich. Das RVG fordert für das Entstehen der Terminsge...mehr

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§ 35 Strafsachen / (c) Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Rz. 93 Lehnt das Gericht den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ab, steht dies nach § 408 Abs. 2 S. 2 StPO dem Beschluss gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird (§§ 204, 210 Abs. 2, § 211 StPO). Diese Gleichstellung muss auch im Rahmen der Nr. 4141 VV vollzogen werden.[49] Beispiel 39: Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls Das Ge...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 76. Zwangsvollstreckung

Rz. 156 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 209 Anders verhält es sich, wenn die Eintragung aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorgenommen wird. Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahme. Dennoch erhält der Anwalt nach h.M. für die Stellung des Eintragungsantrags eine Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 3309 VV, weil der Eintragungsantra...mehr

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§ 28 Familiensachen / k) Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 268 Werden im Verbundverfahren über nicht anhängige Gegenstände – insbesondere über potentielle Folgesachen – lediglich Verhandlungen geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entstehen dem Anwalt dafür Gebühren, nämlich eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV sowie eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Das Ge...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / b) Außergerichtliche Vertretung in einem Besteuerungsverfahren oder einem anderen Verwaltungsverfahren vor den Steuerbehörden

Rz. 19 Für die außergerichtliche Vertretung in einem Besteuerungsverfahren oder einem anderen Verwaltungsverfahren vor den Steuerbehörden außerhalb des Anwendungsbereichs des § 35 RVG erhält der Anwalt die Gebühr nach Nr. 2300 VV (z.B. in einem Verfahren auf Grundbesitz-Bedarfswertfeststellung nach dem BewG oder in Kindergeldverfahren). Rz. 20 Anzuwenden ist jetzt auch Nr. 10...mehr

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§ 35 Strafsachen / (7) Zusätzliche Gebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 125 Wird der Anwalt hinsichtlich Einziehung oder verwandter Maßnahmen tätig, so entsteht eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV. Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert, der gegebenenfalls vom Gericht auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen ist. Ein Zuschlag ist bei dieser Gebühr nicht vorgesehen. Es entsteht also immer eine 1,0-Gebühr, unabhäng...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen

Rz. 370 Darüber hinaus ist § 119 Abs. 2 ZPO (§§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) bzw. § 77 Abs. 2 FamFG zu beachten: Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft. Auch insoweit sind also keine...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / II. Beratung

Rz. 4 Wird der Anwalt beratend tätig und hat er keine Gebührenvereinbarung abgeschlossen, erhält er seine Vergütung nach § 34 Abs. 1 S. 2 BGB (siehe dazu § 6). Rz. 5 Berät der Anwalt einen Arbeitgeber, so kommt eine Begrenzung auf die sog. Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 EUR (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG) nicht in Betracht, da dieser unstrittig kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 12. Anzurechnende Beträge

Rz. 43 Auch anzurechnende Beträge (z.B. nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 bis 6, Vorbem. 3 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6 VV) sind in die Rechnung mit aufzunehmen. Seit Inkrafttreten des § 15a RVG kann der Anwalt frei wählen, in welcher Angelegenheit er die Anrechnung vornimmt (siehe § 5 Rdn 5 ff.). Zweckmäßig ist es, chronologisch vorzugehen und die zuerst verdiente Gebühr voll abzurechne...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 50. Strafverfahren

Rz. 118 In Strafsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a) RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Recht richtet. Beispiel 59:...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV

Rz. 279 Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV kommt nicht in Betracht. Hauptsacheverfahren und Aufhebungs- oder Anordnungsverfahren sind nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG verschiedene gebührenrecht...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / e) Sofortige Beschwerde gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 19 Lehnt der Rechtspfleger den Erlass des Vollstreckungsbescheids ab, ist hiergegen gem. § 11 Abs. 1 RpflG i.V.m. § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben.[7] Wird der Anwalt in einem solchen Beschwerdeverfahren beauftragt, handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Er erhält dann eine gesonderte Vergütung nach den Nrn. 3500 ff. VV....mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / I. Überblick

Rz. 1 Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten haben ein breites Spektrum. Besondere Regelungen gelten fürmehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 3. Verfahrensgebühr

Rz. 5 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Die Gebühr entsteht unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV, also für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Höhe der Gebühr beläuft sich grundsätzlich auf 1,3 (Nr. 3100 VV). Rz. 6 Endet der Auftrag,mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 52. Streitverkündung

Rz. 120 Die Streitverkündung eröffnet keine neue Angelegenheit, wie der Gesetzgeber jetzt in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b RVG ausdrücklich klargestellt hat. Der Anwalt des Streitverkündeten erhält allerdings, sofern er bislang im Rechtsstreit noch nicht tätig war, seine Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag zum Tätigwerden erst nach dem Stichtag erhalten hat, unabhängig ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (1) Zusätzliche Gebühr ohne Hauptverhandlung

Rz. 118 Ebenso wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde kann auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV anfallen. Diese kommt in drei Fällen in Betracht. Die Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 5. Einigungsgebühr

Rz. 14 Hinzukommen kann noch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV), wenn die Parteien im Rechtsstreit eine Einigung i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV treffen. Die Höhe der Einigungsgebühr beläuft sich auf 1,0, soweit die Gegenstände, über die die Parteien sich einigen, in einem gerichtlichen Verfahren anhängig sind, mit Ausnahme eines selbstständigen Beweisverfahrens (Nr. 1003 VV)...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / a) Überblick

Rz. 68 Bei der Behandlung des auswärtigen Rechtsanwalts müssen drei verschiedene Fälle auseinander gehalten werden. Zu unterscheiden ist zwischen undmehr

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§ 40 Übergangsrecht / 54. Terminsvertreter

Rz. 122 Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist.[37] Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu u...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / VI. Zwangsvollstreckung

Rz. 28 Wird im Schlichtungsverfahren eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 13 SchlG BW; § 1 GüSchlG NRW; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung. Rz. 29 Die Beschaffung der vo...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Verfahren auf Aufhebung nach § 926 Abs. 2 ZPO

Rz. 128 Nach § 926 Abs. 2 ZPO ist ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung aufzuheben, wenn der Antragsteller der Fristsetzung zur Hauptsacheklage (§ 926 Abs. 1 ZPO) nicht nachkommt. Rz. 129 Das Verfahren über den Antrag auf Fristsetzung zählt noch mit zum Anordnungsverfahren und wird durch die dort verdienten Gebühren abgegolten.[36] Rz. 130 Die Entscheidung über den Aufhe...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 1. Anwendbare Vorschriften

Rz. 45 In den gerichtlichen Erkenntnisverfahren erster Instanz vor den Finanzgerichten erhält der Anwalt zwar auch die Gebühren nach Teil 3 VV, nicht jedoch nach Abschnitt 1, also nach den Nrn. 3100 ff. VV, sondern gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 1 VV die Gebühren nach Abschnitt 2, also nach den für die Berufung geltenden Gebührenvorschriften. Finanzgerichte sind auf der Ebene der Ob...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Außergerichtliche Aussöhnung

Rz. 14 Wirkt der Anwalt außergerichtlich an einer Aussöhnung der Eheleute mit, erhält er nach Nr. 1001 VV eine Aussöhnungsgebühr. Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV) kann nach Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV insoweit nicht entstehen. Die Höhe der Aussöhnungsgebühr beläuft sich auf 1,5, wenn die Ehesache noch nicht anhängig und auch noch kein entsprechender Verfahrenskos...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / aa) Die Neuregelung

Rz. 24 Zum 1.10.2021 ist das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften[12] in Kraft getreten. Neu eingeführt worden sind damit in Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV weitere Begrenzungen des Gebührensatzes. Voraussetzung für die Begrenzungen ist, dass Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeitmehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / VI. Berufungsverfahren

Rz. 40 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt die gleiche Vergütung wie in Zivilsachen, also die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, Nrn. 3200 ff. VV. Rz. 41 Es entsteht also eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, die sich im Falle der vorzeitigen Erledigung auf 1,1 reduziert (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV). Wird der Anwalt beauftragt, lediglich zu beantragen, eine ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 3. Rechtsbeschwerde

Rz. 66 Auch in Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren kommt die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO in Betracht. Dies gilt allerdings nur in solchen Verfahren, in denen die jeweilige Verfahrensordnung eine solche Rechtsbeschwerde vorsieht, also in Zivilsachen und in Verfahren nach dem FamFG (§ 76 Abs. 1 FamFG) sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die Rechtsbesc...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Vertretbare Handlung

Rz. 32 Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen (§ 887 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert richtet sich nicht nach den Kosten der Vornahme der z...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 56. Unterbrechung

Rz. 126 Wird das Verfahren unterbrochen und später wieder fortgeführt, so bleibt das ursprüngliche Auftragsdatum weiterhin maßgebend. Durch die Fortsetzung des Rechtsstreits entsteht keine neue Angelegenheit, auch nicht, wenn zwischenzeitlich zwei Kalenderjahre vergangen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar.[38]mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / d) Verfahren auf Aufhebung gegen Sicherheitsleistung (§ 939 ZPO)

Rz. 140 Unter besonderen Umständen kann nach § 939 ZPO eine einstweilige Verfügung gegen Sicherheitsleistung aufgehoben werden. Auch dieses Verfahren zählt zusammen mit dem Anordnungsverfahren gem. § 16 Nr. 5 RVG als eine Angelegenheit. Das Verfahren richtet sich nach § 924 ZPO oder nach § 927 ZPO, sodass auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen wird.mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / bb) Trennung

Rz. 80 Wird aus einem Bußgeldverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt bis zur Trennung die Gebühren nur einmal. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert. Eine neue Grundgebühr entsteht allerdings nicht.[31] Beispiel 31: Abtrennung eines Bußgeldverfahrens vor der Verwaltungsbehörde Gegen den Auftraggeber wird in einem Verfahren (1/22) wegen zwei verschi...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (1) Überblick

Rz. 58 Wird der Anwalt nach dem Verwaltungsverfahren auch im Widerspruchsverfahren tätig, erhält er ebenfalls eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV, da es sich insoweit nach § 17 Nr. 1a RVG um eine gesonderte Angelegenheit handelt. Rz. 59 War der Anwalt allerdings bereits im Verwaltungsverfahren tätig, muss er sich nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV die erste Geschäftsgebü...mehr

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§ 35 Strafsachen / a) Überblick

Rz. 76 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren erhält der Verteidiger die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV, den Nrn. 4106 ff. VV. Rz. 77 Auch hier kann der Anwalt die Grundgebühr (Nr. 4100 VV) verdienen, sofern er erstmals im gerichtlichen Verfahren beauftragt wird. War er schon im vorbereitenden Verfahren tätig, kann die Grundgebühr nicht erneut ents...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Umsatzsteuerfreie Vergütung

Rz. 120 Ist die Tätigkeit des Anwalts ausnahmsweise einmal nicht umsatzsteuerpflichtig, weil die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt oder weil sie wegen eines Leistungsorts im Ausland nicht anfällt,[60] sind nur die Netto-Gebühren abzurechnen.[61] Beispiel 70: Vertretung eines Mandanten mit Wohnsitz außerhalb der EU Der Anwalt vertritt den in der Türkei wohnen...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / 1. Anrechnung der Beratungsgebühr auf die Geschäftsgebühr

Rz. 40 Hat der Anwalt den Auftrag für eine Beratung erhalten, soll er eine Gebührenvereinbarung treffen. Geschieht dies nicht, erhält der Anwalt "Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Unabhängig davon, ob die Beratung nach Vereinbarung oder nach BGB abgerechnet wird, ist die Gebühr für die Beratung nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Gebühren anzurechnen, die in ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / cc) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände im gerichtlichen Verfahren

Rz. 180 Kommt es in einem gerichtlichen Verfahren zu einer Einigung oder Erledigung auch über nicht anhängige Gegenstände, bleibt die Anbindung an die Verfahrensgebühr bestehen (Anm. Abs. 1 zu Nr. 1006 VV). Es kann hier also nicht zu Fällen unterschiedlicher Gebührenrahmen mit der Folge einer entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 3 RVG kommen. Rz. 181 In der Regel wird durch...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Überblick

Rz. 28 Erhält der Anwalt nicht nur den Auftrag, eine Schutzschrift einzureichen, sondern auch im nachfolgenden einstweiliges Verfügungsverfahren zu vertreten, erhält er die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Die Vorschrift der Nr. 3403 VV ist dann unanwendbar.[9] Das Einreichen der Schutzschrift zählt in diesem Fall nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG mit zum Rechtszug und wird ...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 7. Kostenerstattung und -festsetzung

Rz. 29 Eine Ratsgebühr kann auch erstattungs- und festsetzungsfähig sein, wenn dadurch andere Gebühren vermieden werden. So kann im Rechtsstreit eine vereinbarte Beratungsgebühr erstattungsfähig sein, wenn die Partei das Verfahren selbst betreibt und sich nur begleitend von einem Anwalt beraten lässt. Die Beratungsvergütung ist dann erstattungsfähig, soweit sie die gesetzlic...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 3. Antrag auf Erlass oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO

Rz. 199 Im Falle eines Verfahrens auf Erlass oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO gilt § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG. Auch dieses Verfahren ist gegenüber der Hauptsache eine gesonderte Angelegenheit. Der Anwalt erhält auch hier die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 200 Er erhält also insbesondere eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unte...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / aa) Die verschiedenen Modelle

Rz. 51 Muss eine Partei vor einem auswärtigen Gericht einen Rechtsstreit führen, beauftragt sie in der Regel einen an ihrem Sitz oder Wohnsitz ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Prozessvertretung, damit sie mit ihm vor Ort die Sache besprechen und die einzureichenden Schriftsätze vorbereiten und abstimmen kann. Reist dieser Prozessbevollmächtigte dann zum Gerichtstermin, kann...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 19. Einzeltätigkeit

Rz. 331 Ist der Anwalt lediglich mit einer Einzeltätigkeit beauftragt, so erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3406 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 36,00 EUR bis 408,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 222,00 EUR. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Rahmen um 30 %, höchstens um 200 %. Rz. 332 Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist hier nicht vorgesehe...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / VII. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 69 Hat das FG die Revision nicht zugelassen und wird hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde nach § 115 Abs. 3 FGO eingelegt, so handelt es sich dabei gegenüber der Vorinstanz um eine selbstständige Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Der Anwalt erhält für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3506 VV, die sich im Falle der vorzeitigen ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / e) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV

Rz. 70 Neben der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5115 VV kommt eine weitere zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen nach Nr. 5116 VV in Betracht. Die Gebühr entsteht für eine Tätigkeit für den Betroffenen, die sich auf die Einziehung oder dieser gleichstehende Rechtsfolgen (§§ 22 ff. OWiG) oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme bezieht ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 29. Güte- und Schlichtungsverfahren

Rz. 78 Güte- und Schlichtungsverfahren sind sowohl gegenüber der vorgerichtlichen Vertretung als auch gegenüber dem gerichtlichen Verfahren eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr. 7 RVG). Rz. 79 Ist der Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung vor dem 1.1.2021 erteilt worden und der Auftrag zum Güte- oder Schlichtungsverfahren nach dem 31.12.2020, dann richtet sich die Vergü...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 33. Hinzutreten eines weiteren Anwalts

Rz. 84 Werden nebeneinander mehrere Anwälte beauftragt, gilt § 5 RVG. Jeder Anwalt kann seine Vergütung gesondert nach dem für ihn geltenden Recht abrechnen. Beispiel 41: Hinzutreten eines weiteren Verteidigers Der Mandant hatte im Dezember 2020 in einer Strafsache seinen Anwalt A als Verteidiger mandatiert. Im Februar 2021 hat er den Anwalt B als weiteren Verteidiger beauftr...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 4. Gebührentatbestände

Rz. 15 Die angewandten Gebührentatbestände müssen durch eine "kurze Bezeichnung" angeführt werden. Hier reicht z.B. die Angabe "Verfahrensgebühr", "Terminsgebühr", "Geschäftsgebühr", "Einigungsgebühr" etc. Rz. 16 Soweit das Gesetz keine Gebührentatbestände vorsieht, wie z.B. bei der Mediation, der Beratung und der Gutachtentätigkeit (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG), ist die Angabe eine...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XIX. Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Rz. 211 In den Verfahren der Verwaltungsvollstreckung gelten die Gebühren nach Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 Teil 3 VV. Dies gilt für gerichtliche Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung (des Verwaltungszwangs) gem. Vorbem. 3.3.3 VV sowie für die außergerichtliche Tätigkeit im Verwaltungszwangsverfahren (Vorbem. 2.3 Abs. 1 VV). Dies gilt auch, sofern lediglich die Au...mehr