Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / III. Auswirkungen des teilweisen Gebührenverzichts

Das OLG hat den besonderen Umfang und auch die besondere Schwierigkeit des Verfahrens bejaht. Allerdings hat es die erstmalige Einarbeitung des Antragstellers in die Ermittlungsakten und die allgemeine Vorbereitung auf die Hauptverhandlung bei der Beurteilung des "besonderen Umfangs" des Verfahrens nicht berücksichtigt. Zwar hätten die Verfahrensakten einen weit überdurchsch...mehr

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AGS 04/2022, Beratungshilfe... / 2. Wann kann abgerechnet werden?

Eine Vorschussregelung ist dem BerH-Recht nicht zu entnehmen, § 47 Abs. 2 RVG. Folglich kann die BerH erst dann abgerechnet werden, wenn Fälligkeit eingetreten ist, mithin wenn der Auftrag erledigt oder die gebührenrechtliche Angelegenheit beendet ist.[16] § 47 Abs. 2 RVG stellt insoweit jedoch klar, dass die Regelung nur die Vergütung aus der Staatskasse betrifft. Für die B...mehr

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AGS 04/2022, Leugnen der Pr... / I. Sachverhalt

In der vor dem VG Augsburg geführten Verwaltungsstreitsache hatte die Rechtsanwältin als Antragstellerin die Festsetzung ihrer Vergütung gem. § 11 RVG gegen den Antragsgegner beantragt. Dieser hatte geltend gemacht, er habe der Rechtsanwältin keine schriftliche Vollmacht erteilt. Die hierzu gehörte Rechtsanwältin hat dies nicht bestritten, jedoch vorgetragen, der Antragsgegn...mehr

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AGS 04/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwältin A hat für den Kläger dessen Vertretung in einem Zivilprozess vor dem LG Hamburg übernommen. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Gericht waren sowohl der Kläger, dessen persönliches Erscheinen das Gericht angeordnet hatte, und für ihn Rechtsanwältin A sowie der Beklagte und dessen Prozessbevollmächtigter erschienen. Rechtsanwältin A hat im Beisein des ...mehr

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AGS 04/2022, Anwaltsvergütu... / Leitsatz

Für die Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der den Beteiligten im Entschädigungsklageverfahren zu erstattenden außergerichtlichen Kosten ist derjenige Spruchkörper zuständig, der die Kostengrundentscheidung erlassen hat. Das ist im Entschädigungsklageverfahren der Senat. Dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 7 Abs. 1 RVG liegt vor, wenn es sich um einen einheit...mehr

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zfs 04/2022, Einfluss der A... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BAG bedarf einiger Erörterungen. Der Einfluss der Anhörungsrüge Der Entscheidung ist zuzustimmen, wenn – was sich aus dem Sachverhalt nicht eindeutig ergibt – das BAG am 14.10.2020 durch einen einheitlichen Beschluss sowohl die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen als auch den Streitwert festgesetzt hat. Sind diese Entscheidungen ...mehr

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AGS 04/2022, Anwaltsvergütu... / IV. Berechnung der Kosten

1. Gegenstandswert und Angelegenheit Nach Auffassung des BFH hat hier die Kostenstelle die den Klägern zu erstattenden Gebühren zu Recht nach einem Gegenstandswert von 2.400,00 EUR festgesetzt. Die von den Klägern im Entschädigungsklageverfahren geltend gemachten Entschädigungsansprüche i.H.v. jeweils 1.200,00 EUR seien gem. § 22 Abs. 1 RVG zusammenzurechnen, da es sich um di...mehr

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AGS 04/2022, Leugnen der Pr... / II. Ablehnung der Vergütungsfestsetzung

1. Gesetzliche Grundlage Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Vergütungsfestsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Dabei ist es nach Auffassung des Bay. VGH nicht erforderlich, dass die Einwendung oder Einrede näher substantiiert oder gar schlüssig dargelegt werden muss. Zweck der Regelung des...mehr

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AGS 04/2022, Leugnen der Pr... / Leitsatz

Der Einwand des im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG in Anspruch genommenen Antragsgegners, er habe den antragstellenden Rechtsanwalt nicht bevollmächtigt, stellt einen außergebührenrechtlichen Einwand dar, der zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung führt. Bay. VGH, Beschl. v. 14.2.2022 – 10 C 22.272mehr

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FF 04/2022, Einigungsgebühr in Kindschaftssachen

VV RVG Nr. 1000, 1003 Leitsatz Auch in Kindschaftsverfahren, die der Verfügungsbefugnis der Beteiligten nicht unterliegen, entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung an einem gerichtlich gebilligten Vergleich, wenn hierdurch eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird oder wenn die Entscheidung der getroffenen Vereinbarung folgt. (red. LS) OLG Hamburg, Beschl. v. 1.7.2...mehr

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AGS 04/2022, Bemessung und AGB-rechtliche Kontrolle der Höhe des anwaltlichen Stundensatzes

§§ 3a, 34 RVG Leitsatz Zur Angemessenheit eines anwaltlichen Stundensatzes. OLG Düsseldorf, Hinweisbeschl. v. 23.11.2021 – 24 U 355/20 I. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Düsseldorf. Sie macht gegenüber der Beklagten ein Honorar für die Beratung hinsichtlich einer geplanten Akquisition der Beklagten bzw. eines von der Beklagten geworbenen Investors bei...mehr

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zfs 04/2022, Feststellung einer Pauschgebühr durch den BGH

RVG § 1 Abs. 3 § 42; GVG § 122 Abs. 1 § 139 Leitsatz 1. Über den Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG für die Tätigkeit des Verteidigers im Revisionsverfahren vor dem BGH entscheidet der Senat in einer Spruchgruppe mit fünf Bundesrichtern. Die Zuständigkeit des Einzelrichters beim BGH, wie sie § 42 Abs. 3 RVG für die Oberlandesgerichte ermöglicht, kommt nac...mehr

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AGS 04/2022, Absehen von der Einziehung und zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Nr. 4142 VV RVG Leitsatz Zugunsten des nach Anklageerhebung mandatierten Anwalts fällt die Gebühr gem. Nr. 4142 VV nicht an, wenn die Staatsanwaltschaft noch im Ermittlungsverfahren verfügt hat, von der Einziehung abzusehen (§ 421 Abs. 3 StPO), und das Gericht später keine Wiedereinbeziehung anordnet (§ 421 Abs. 2 StPO). LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 20.1.2022 – 12 Qs 1/22 I. Sa...mehr

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AGS 04/2022, Beratungshilfe... / 1. Wo steht es geregelt?

Auch nach der BerH-Reform stehen die Bestimmungen der BerH in § 44 RVG. Die einzelnen Gebührentatbestände wiederum finden sich dann in Nrn. 2500 ff. VV. Dabei können in der BerH – wie die Vorbem. 2.5 VV besagt – ausschließlich [15] diese Tatbestände "verdient" werden. Der Abschnitt 5 des Teil 2 VV regelt daher abschließend die Verdienstmöglichkeiten der BerH.mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pauschgebühr zu berücksichtigende Tätigkeiten nach kostenloser Umbeiordnung

§ 51 RVG Leitsatz Ein zur Vermeidung von Mehrkosten für die Staatskasse bei Umbeiordnung erklärter Gebührenverzicht des Verteidigers wirkt sich auch auf die Bewilligung der Pauschgebühr aus. Da dem Pflichtverteidiger für die von dem Verzicht erfassten Verfahrensabschnitte oder Tätigkeiten keine gesetzlichen Gebühren zustehen, können diese Verfahrensabschnitte oder Tätigkeiten...mehr

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FoVo 04/2022, Unvollständige Drittschuldnerauskunft und mangelnde Leistung des Drittschuldners

Der Drittschuldner zahlt nicht Antwortet der Arbeitgeber auf die Lohnpfändung nicht oder nur mit einer unvollständigen Drittschuldnerauskunft, zahlt er dann ersichtlich pfändbare Beträge nicht aus oder ist von solchen auszugehen und wollen Sie die Angaben auch noch überprüfen, ist einiges zu tun. Sie fordern ihn dazu auf Im Beitrag auf S. 61 ff. haben wir dazu die Rechtslage da...mehr

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AGS 04/2022, Bemessung und ... / VII. Verbraucher

Soweit die Beklagte erstinstanzlich eingewandt hat, nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG betrage der Höchstsatz für eine Beratungstätigkeit 250,00 EUR, so sei dies bereits deshalb unrichtig, weil es sich bei der Beklagten unzweifelhaft nicht um eine Verbraucherin nach § 13 BGB handele, was indes eine Voraussetzung für die "Deckelung" darstelle.mehr

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AGS 04/2022, Leugnen der Prozessvollmacht als außergebührenrechtlicher Einwand

§ 11 Abs. 5 S. 1 RVG; § 146 Abs. 1 VwGO Leitsatz Der Einwand des im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG in Anspruch genommenen Antragsgegners, er habe den antragstellenden Rechtsanwalt nicht bevollmächtigt, stellt einen außergebührenrechtlichen Einwand dar, der zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung führt. Bay. VGH, Beschl. v. 14.2.2022 – 10 C 22.272 I. Sachverhalt In ...mehr

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AGS 04/2022, Absehen von de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist m.E. falsch und es stellt sich mal wieder die Frage, warum sich die Gerichte mit der Festsetzung der zusätzlichen Gebühr Nr. 4142 VV so schwertun; man wird müde, immer wieder diese falschen Entscheidungen zu kommentieren. Aber, wenn man die Frage stellt, liegt die Antwort an sich auf der Hand. Es handelt sich bei der Nr. 4142 VV um eine Wertgebühr, di...mehr

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AGS 04/2022, Bemessung und ... / VIII. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung entspricht hinsichtlich der vom OLG angesprochenen Frage der h.M. in der Rspr. BGH und auch der Rspr. des OLG Düsseldorf. Interessant für die anwaltliche Bemessung des Stundensatzes der nochmalige Hinweis des OLG darauf, dass für die Frage der Angemessenheit des anwaltlichen Stundensatzes auch die Kostenstruktur der jeweiligen Anwaltskanzlei von Bedeutung...mehr

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AGS 04/2022, Befangenheitsa... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Kostenentscheidung nach Rücknahme des Streitantrags Zunächst einmal ist klarzustellen, dass die Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 696 Abs. 4 ZPO – im Gegensatz zur Klagerücknahme – nicht zum Wegfall der Anhängigkeit führt. Die Sache bleibt vielmehr im Mahnverfahren anhängig, sodass keine Kostenentscheidung ergehen darf (BGH AGS 2...mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem Staatsschutzverfahren beim OLG wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. Er hat nach Abschluss des Verfahrens eine Pauschgebühr nach § 51 RVG beantragt. Dem Angeklagten war am 9.11.2016 zunächst ein anderer Rechtsanwalt J. zum Pflichtverteidiger bestellt worden. Daneben war seit dem 1.12.2016 auch Re...mehr

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zfs 04/2022, Im Verfahren d... / Sachverhalt

Die Beteiligten stritten über die Befugnis des Klägers, der sich als Rechtsbeistand für Sozial- und Rentenrecht bezeichnet, in einem Widerspruchsverfahren zur Feststellung eines höheren Grades der Behinderung als Verfahrensbevollmächtigter für einen behinderten Menschen aufzutreten. Der Beklagte hatte den Kläger als Bevollmächtigten zurückgewiesen. Das SG Karlsruhe hat die a...mehr

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AGS 04/2022, Gegenstandswer... / Leitsatz

Bei einem Vermögensarrest gem. §§ 111e, 111f StPO ist maßgebend für die Wertfestsetzung das wirtschaftliche Interesse des Betroffenen an der Abwehr der Arrestforderung, wobei die konkrete wirtschaftliche Situation in den Blick zu nehmen ist (§ 23 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 RVG). Beträge, deren Durchsetzbarkeit nicht ernstlich in Betracht kommt und die deshalb eher fiktiven Chara...mehr

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AGS 04/2022, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Das AG hat mit Beschl. v. 19.4.2018 den Vermögensarrest i.H.v. 3.231.444,00 EUR in das Vermögen der Nebenbeteiligten angeordnet. Aufgrund dessen wurden Vermögenswerte im Wert von 471.163,80 EUR gesichert. Mit Beschl. v. 25.5.2021 hat das LG den Antrag der Nebenbeteiligten, den Arrestbeschluss des AG vom 16.7.2018 aufzuheben, abgelehnt. Auf die Beschwerde der Nebenbeteiligten...mehr

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AGS 04/2022, Übernahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Anträge auf Gewährung einer Reiseentschädigung an mittellose Personen werden in der Praxis gar nicht einmal so selten gestellt. Gleichwohl sind sich sowohl die Gerichte als auch die Rechtsanwälte nicht immer sicher, welche Rechtsgrundlagen hierfür bestehen. Dieses Problem und die praktischen Auswirkungen der Gewährung einer Reiseentschädigung sollen nachfolgend erörtert werd...mehr

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AGS 04/2022, Keine Verpflic... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Lüneburg ist in allen Punkten zuzustimmen. 1. Formulare Die Gerichte sind nicht verpflichtet, den Rechtsschutzsuchenden die für die Beantragung von PKH vorgeschriebenen Formulare zu übersenden. Vorliegend hat der Berichterstatter des Senats dem Kläger mehrfach Hinweise gegeben, wie er an ein solches Formular gelangen könne, insbesondere ihm die Möglich...mehr

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FoVo 04/2022, Der Arbeitgeb... / II. Die Lösung

Drei Dimensionen der Auskunft Ist die Forderungspfändung erfolgt, so entfaltet sich ein Auskunftssystem, das in seinen unterschiedlichen Voraussetzungen gesehen und angewandt werden muss:mehr

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AGS 04/2022, Bemessung und ... / IV. Einwendungen gegen die Höhe der Vergütung

Die Einwendungen der Beklagten gegen die Höhe des Honorars hat das OLG ebenfalls zurückgewiesen. Die Klägerin habe unterschiedliche Stundensätze von 625,00 EUR (9,5 Stunden), 710,00 EUR (4:45 Stunden) und 500,00 EUR (0,5 Stunden) berechnet und komme zu einem Nettohonorarvolumen von EUR 9.760,00 für geleistete 15:05 Tätigkeitsstunden. Dies sei im Ergebnis nicht zu beanstanden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.1.1 Anfechtung einer Betriebsratswahl

Um Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsrecht i. S. d. § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, die im Beschlussverfahren zu entscheiden sind, handelt es sich insbesondere beim Streit über die Wahl (Anfechtung) oder die Nichtigkeit eines Betriebsrats.[1] Antragsberechtigt sind 3 Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Nimmt die Gewerkschaft eine Wahlanfechtung nicht ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.2 Rechtsstreitigkeiten

Zu den von der Dienststelle/vom Bund nach § 46BPersVG zu tragenden Kosten gehören auch diejenigen, die dem Personalrat aufgrund von Rechtsstreitigkeiten in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten nach § 108 BPersVG im Beschlussverfahren entstehen, und zwar auch dann, wenn diese gegen die Dienststelle gerichtet sind; generell sind all diejenigen Kosten zu erstatten, di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren

Rz. 6 Die Gerichtsgebühren folgen aus KV Nr. 2118 GKG und betragen pauschal 60 EUR. Für die Anwaltsgebühren gelten die Regelgebühren der Nrn. 3100ff. VV-RVG.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Der Kostenfestsetzungsbeschluss (Absatz 1 Nr. 2)

Rz. 11 Das Urteil oder der sonstige eine Kostenentscheidung enthaltende Titel regeln die Kostentragungspflicht und die Kostenerstattungsansprüche nur dem Grunde nach. In der Regel wird die Höhe der zu erstattenden Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) vom Rechtspfleger (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 RPflG) in einem isolierten Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt. Die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 12 Weitere für die Praxis wichtige Vollstreckungstitel, die nach den Regeln der ZPO vollstreckt werden

Rz. 38 Aus anderen Gesetzen, die im gesamten Bundesgebiet gelten, sind folgende Schuldtitel hervorzuheben: Rz. 39 gerichtliche Beschlüsse und Vergleiche in Landwirtschaftssachen (§ 31 Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen), Rz. 40 Entscheidungen der Familiengerichte auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, §§ 95 f., 120 F...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Gebühren – Kosten

Rz. 6 Gerichtsgebühren in Höhe eines Gebührensatzes von ½ entstehen für die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach Nr. 18000 KV GNotKG nur dann, wenn eine qualifizierte Klausel zu erteilen ist. Bei Klagen entstehen die "normalen" Gebühren (KV Nrn. 1210, 1211 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Rz. 7 Für die Erwirkung der Vollstreckungsklausel entstehen für den Rechtsanwalt außer d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Gebühren – Kosten

Rz. 16 Gerichtsgebühren in Höhe eines Gebührensatzes von ½ entstehen für die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach Nr. 18000 KV GNotKG nur dann, wenn eine qualifizierte Klausel zu erteilen ist. Für die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung wird eine Festgebühr von 22 EUR fällig (Nr. 18001 KV GNotKG). Bei Klagen nach Abs. 5 entstehen die "normalen" Gebühren...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Gebühren – Kosten

Rz. 6 Nach KV Nr. 2118 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG fällt eine Gerichtsgebühr i. H. v. 60 EUR an. Für den Rechtsanwalt gelten im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung des Anwaltsvergleichs die Regelgebühren der Nrn. 3100 ff. VV RVG. In besonders bestimmten Fällen kann auch eine Gebühr nach Nr. 3327 VV RVG in Betracht kommen.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 5 Der Notar erhält für die Vollstreckbarerklärung des Anwaltsvergleichs eine Festgebühr von 60 EUR (Nr. 23 800 VV GNotKG). Mit der Einführung der Festgebühr durch das GNotKG hat der Gesetzgeber die Kosten des Notars mit denen des Gerichts gleichgestellt. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass bei den Notargebühren die jeweils gültige Umsatzsteuer zu berechnen ist....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 6 Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel auf einem Vollstreckungsbescheid entsteht keine Gerichtsgebühr, da diese Tätigkeit mit Verfahrensgebühren abgegolten ist. Dies gilt auch dann, wenn die Klausel zur Zwangsvollstreckung im Ausland erteilt wird. Für die Klagen nach Abs. 3 gelten die allgemeinen Gerichts- und Anwaltsgebühren für die Verfahren in der ersten Instan...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Gebühren – Kosten

Rz. 8 Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Im Beschwerdeverfahren fallen Gerichtsgebühren in Höhe von 30 EUR nur an, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (KV Nr. 2121 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Es besteht die Möglichkeit der Ermäßigung auf ½ bzw. Nichterhebung der Gerichtskosten im Fall des Teilerfolgs. Gebühren des Rechtsbeschwerdeverfahrens ric...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.3 Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 31 Die Hebegebühr kann im Einzelfall nicht geltend gemacht werden (AG Osnabrück, DGVZ 2014, 179; AG Freiburg, AGS 2009, 199; AG Cloppenburg, DGVZ 2008, 15; AG Frankfurt/Main, DGVZ 1995, 79; OLG Nürnberg, JurBüro 1992, 107; LG Berlin, Rpfleger 1976, 438; LG Lübeck, DGVZ 1974, 40; AG Flensburg, DGVZ 1974, 13; AG Köln, DGVZ 1986, 75; a. A. AG Bamberg, JurBüro 1995, 605; AG ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Gebühren – Kosten

Rz. 19 Gerichtsgebühren in Höhe von 30 EUR fallen nur dann an, wenn die sofortige Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (KV Nr. 2121 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Es besteht die Möglichkeit der Ermäßigung auf oder der Nichterhebung im Falle des Teilerfolgs. Die außergerichtlichen Kosten hat der unterliegende Teil zu tragen (§ 91 ZPO), bei der erfolglos eingelegten Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.1 Anwaltliche Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsandrohung nach Vollstreckungsreife

Rz. 28 Fordert der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt des Gläubigers, nachdem dieser ihn mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung beauftragt hatte, den Schuldner unter Androhung der Zwangsvollstreckung zur freiwilligen Leistung auf, so entsteht hierdurch die (allgemeine) Vollstreckungsgebühr nach Nr. 3309 VV RVG (noch zu § 57 BRAGO: OLG Koblenz, MDR 1985, 943; OLG Frank...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 5 Der Vertreter wird nur auf Antrag des Gläubigers bestellt. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 2 ZPO) und hier der Rechtspfleger (§ 20 Nr. 17 RPflG). Die Bestellung erfolgt durch Beschluss. Die Eintragung des Vertreters in das Grundbuch bzw. Schiffsregister ist nicht erforderlich. Bei dem Beschluss handelt es sich stets um eine Entscheidung und keine Ma...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.2 Vorpfändung (§ 845 ZPO)

Rz. 30 Erstattungsfähig sind grundsätzlich die Gebühr für Vorpfändung und Vollstreckungsauftrag nach Nr. 3309 VV RVG sowie Auslagen (noch zu § 57 BRAGO: LG Oldenburg, Rpfleger 1991, 218; siehe hier eine Ausnahme bei: OLG Stuttgart, Rpfleger 1984, 117). Die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vorpfändung kommt nur in Betracht, wenn der Gläubiger nach den Einzelfallumständen b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Auskunftskosten (Meldeamt pp.)

Rz. 36 Die Kosten der Einholung einer Auskunft über Anschrift des Schuldners, seinen Arbeitgeber und seine Kreditwürdigkeit können erstattet werden (LG Landshut, AGS 2020, 100; LG Bonn, JurBüro 1990, 349). Die gleiche Auffassung wird vom LG Köln (JurBüro 1983, 1571) vertreten. Demgegenüber will das LG Detmold (Rpfleger 1990, 391) diese Kosten nur dann erstatten, wenn neben d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.6 Mehrere Vollstreckungsgläubiger

Rz. 34 Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teil...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 8 Gerichtsgebühren fallen für die Bestellung des besonderen Vertreters nicht an. In diesem Zusammenhang entstandene Auslagen sind allerdings anzusetzen (Nrn. 9000 KV Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Auch Rechtsanwaltsgebühren entstehen nicht, da der Antrag keine besondere Angelegenheit und deshalb mit der allgemeinen Vollstreckungsgebühr abgegolten ist (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 10 Die Kosten der Beantragung und Erteilung der Urkunde, die sich aus den einschlägigen Verfahrensnormen (z. B. §§ 32, 107 KostO für den Erbschein) ergeben, einschließlich der Gebühren des zu diesem Zwecke eingeschalteten Rechtsanwalts (Nr. 2400 VV RVG) oder Steuerberaters, sind Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 1 ZPO). Ist der Antrag des Gläubigers erfolglos, f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.24 Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 66 Die Kosten mehrerer gleichzeitiger Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Schuldner sind dann erstattungsfähig, wenn nicht schon eine Maßnahme hinreichend Aussichten auf Erfolg verspricht (OLG Frankfurt/Main, AnwBl. 1971, 209). Das gilt nicht für mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen denselben Drittschuldner aus verschiedenen Titeln (AG Oldenburg, DGVZ 1981...mehr