Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO...mehr

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 6.2 Erläuterungen zu den Versicherungsmerkmalen

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.9 Waldarbeiter

Waldarbeiter sind versicherungspflichtig, wenn für ihre Arbeitsverhältnisse aufgrund eines Tarifvertrages oder aufgrund eines durch den Arbeitsvertrag für anwendbar erklärten Tarifvertrages die Pflicht zu Versicherung besteht. Dies sind Beschäftigte, für deren Beschäftigungsverhältnis z.B. der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtsch...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 5.3 Leitende Angestellte, Chefärzte, Vergütungen über EG 15 TVöD

Beschäftigte, die nicht unter den Geltungsbereich des ATV / ATV-K fallen, die wiederum auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verweisen, sind nicht versicherungspflichtig. Damit sind Beschäftigte von der Zusatzversorgung ausgenommen, die auch von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ausgenommen sind, wenn diese angewendet werden oder würden. Hierzu gehören ins...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 5 Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche der Versicherungspflicht unterliegenden Beschäftigten in der Zusatzversorgung anzumelden. Die Satzungen der Zusatzversorgungskassen kennen dabei aber eine Reihe von Ausnahmetatbeständen (§ 19 Abs. 1 MS, AB V VBL-S) (§ 19 Abs. 1 MS, AB V VBL-S). 5.1 Beschäftigte mit bestehender Betriebsrentenzusage bei Mitgliedschaftsbe...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 3.1 Grundsätzliche Voraussetzung für die Versicherungspflicht

Die Satzungen der Zusatzversorgungskassen nennen nur zwei wesentliche – jeweils altersabhängige – Voraussetzungen für die Versicherungspflicht (vgl. § 18 Abs. 1 MS, § 16 Abs. 1 VBL-S). Versicherungspflichtig sind – soweit keine ausdrückliche Regelung für eine Ausnahme von der Versicherungspflicht besteht – alle Beschäftigten eines Arbeitgebers, die das 17. Lebensjahr vollendet...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / Einführung

Bei der Neugestaltung der Zusatzversorgung war es ein wichtiges Ziel, den Beschäftigten des öffentlichen und kirchlichen Dienstes die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung zu ermöglichen. Mit dem Systemwechsel wurde den Versicherten der Zusatzversorgungseinrichtungen der Weg für die Inanspruchn...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 3.1.2.2 Vertrauensschutz

Der Arbeitgeber hat bei der "Feststellung des gesetzlich festgelegten Alters zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente" nicht zu berücksichtigen, ob die/der Beschäftigte einen Vertrauensschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung hat und bei Vorliegen von 45 Versicherungsjahren bereits mit vollendetem 65. Lebensjahr eine abschlagsfreie Rente beanspruchen kann. Di...mehr

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.1 Die Produkte in der freiwilligen Versicherung der Zusatzversorgung

Die nähere Ausgestaltung der Produkte, die im Rahmen der freiwilligen Versicherung angeboten werden, erfolgt in den Satzungen bzw. in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen. Zunächst entsprach das Produkt der freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung dem der vom Arbeitgeber verschafften Betriebsrente (vgl. Teil I 5). Mit ...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.5 Hebammenhilfe als Satzungsleistung (§ 11 Abs. 6)

Rz. 24 Nach § 11 Abs. 6 kann die Krankenkasse in ihrer Satzung im Bereich der Leistungen von Hebammen (§ 24d) zusätzliche Leistungen vorsehen. Voraussetzung ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss diese zusätzlichen Leistungen bewusst nicht von der Versorgung ausgeschlossen hat und dass die Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Die Satzung muss insb...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.5 Zusätzliche Leistungen (§ 11 Abs. 6)

Rz. 14 Nach § 11 Abs. 6 kann die Krankenkasse in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen im Bereich der Leistungen von Hebammen/Entbindungspfleger (§ 24d) vorsehen. Diese zusätzlichen Leistungen müssen durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse konkret bestimmt werden und von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Werdende Mütter entwickeln während der Geburtsvorbereitungen e...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Art. 6 Abs. 4 GG hat jede Mutter – auch die werdende – Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge durch die Gemeinschaft. Die daraus resultierende Schutzverpflichtung des Staates setzte der Gesetzgeber durch spezifische Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen um, und zwar im Mutterschutzgesetz (MuSchG) den"arbeitsrechtlichen" Schutz (z.B. arbeitszeitlicher, betriebl...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2.1 Personenkreis (Satz 1)

Rz. 18 Die Norm betrifft Empfänger von Leistungen nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII, Leistungen nach Teil 2 SGB IX (ab 1.1.2020), laufenden Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes und Krankenhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Rz. 19 Für diese Personenkreise wird die Krankenbehandlung durch die Krankenkasse aufgrund eines gesetzlichen Auftrags (BSG, Urteil v. 28.9.2...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.4 Prämienzahlungen im Rahmen von Wahltarifen (§ 53 Abs. 2)

Rz. 13 Nach § 53 Abs. 2 darf die Krankenkasse in ihrer Satzung für Mitglieder eine Prämienzahlung vorsehen, wenn sie und ihre nach § 10 mitversicherten Angehörigen im jeweiligen Kalenderjahr zulasten der Krankenkasse keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Nach § 53 Abs. 2 Satz 3 bleiben die Leistungen nach den § 24d bis 24i unberücksichtigt, sodass Leistungen aus Anlas...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.6 Modellvorhaben (§ 63 Abs. 2)

Rz. 15 Nach § 63 Abs. 2 können die Krankenkassen Modellvorhaben zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft durchführen oder nach § 64 vereinbaren. Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung von Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme von Versicherten sind in der Satzung der Krankenkasse festzulegen (§ 63 Abs. 5) und von der Aufsicht zu...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.6 Zeitwertkonten

In Zeitwertkonten können Beschäftigte Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt einbringen, um damit später eine bezahlte ganze oder teilweise Freistellung zu finanzieren (z. B. um früher in den Ruhestand zu gehen oder um ein Sabbatjahr einzulegen). Zeitwertkonten haben also das Ziel, durch Verzicht auf die Auszahlung bereits erarbeiteten Arbeitsentgelts Wertguthaben für Zeiten der Fr...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14.1.1 Abrechnungsverband West

Aufgrund der hohen Rentenlasten und Anwartschaften, die nach dem bisherigen Umlagesystem bei weitem nicht durch vorhandenes Kapital gedeckt sind, kommt eine Umstellung auf ein kapitalgedecktes System auf absehbare Zeit nicht in Betracht. Die Umlagefinanzierung muss daher zunächst beibehalten werden. Für den Abrechnungsverband West haben die Tarifvertragsparteien daher die Eck...mehr

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Sommer, SGB V § 52a Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 108) soll § 52a die Solidargemeinschaft der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten vor einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen durch Personen schützen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versichert sind. Zu dem in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personenkreis zählen Versicherte, die sonst keinen anderweiti...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.1 Leistungsrahmen

Rz. 5 Der in § 24c aufgeführte Leistungskatalog deckt sich inhaltlich mit dem des § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft nicht in § 24c aufgeführt. Deren Erbringung ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des Zweiten Gesetzes über die Krankenver...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.3 Hebammenhilfe

Rz. 12 Gemäß § 24d hat die Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf Hebammenhilfe. Im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung (= medizinische und beratende Hilfe durch die Hebamme) ist dieser Anspruch auf die Zeit bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Geburt begrenzt; weitergehende Leistungen bedürfen ausdrücklich der ärztlichen Anordnun...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 4.1 Pflichtversicherung

Die Pflichtversicherung entsteht mit dem Eingang der Anmeldung bei der Zusatzversorgungskasse. Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, der in der Anmeldung als Beginn der Versicherungspflicht angegeben ist (§ 17 MS, § 27 VBL-S.). Ohne eine Anmeldung kann keine Pflichtversicherung entstehen, auch wenn der Arbeitgeber Umlagen oder Beiträge für den Beschäftigten an die Zusatzversorgungsk...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 15 Träger der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes in Deutschland wird von folgenden Zusatzversorgungseinrichtungen durchgeführt, die nicht miteinander im Wettbewerb stehen. Die Beschäftigten beim Bund oder den Ländern sind bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert. Für sonstige Beschäftigte ist nach dem ATV-K primär die Versicherung b...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6.1 Errichtung Einigungsstelle

§ 82 Abs. 2 HmbPersVG schreibt die Errichtung der Einigungsstelle bei der obersten Dienststelle bzw. den entsprechenden nach Gesetz und Satzung bestimmten Stellen bei anderen juristischen Personen des Öffentlichen Rechts vor.mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.4 Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG

Gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für Entscheidungen über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Die tarifvertragschließenden Parteien müssen tariffähig sein, um Tarifverträge abschließen zu können. Gemäß § 2 Abs. 1 TVG können Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und einzelne Arbeitgeber Ta...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6.2.2 Beisitzer

Die Dienstgeberseite und die Beschäftigtenseite ist mit je 3 Beisitzern in der Einigungsstelle vertreten. Dienstgeberseite Die oberste Dienststelle bzw. das entsprechende Organ nach Gesetz oder Satzung bestimmt die Vertreter, § 82 Abs. 2 Satz 2 HmbPersVG. Beschäftigtenseite Die 3 Beisitzer, die die Beschäftigten repräsentieren, werden von dem jeweils zuständigen Personalrat best...mehr

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Roscher, GrStG § 25 Festset... / 2 Recht der Gemeinde zur Festsetzung des Hebesatzes (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 25 Abs. 1 wird die Gemeinde befugt, zu bestimmen, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrages (§ 13 GrStG Rz. 10 ff.) oder des Zerlegungsanteils (§ 22 GrStG Rz. 10 ff.) die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz). § 25 Abs. 1 GrStG räumt den Gemeinden mithin das Recht ein, den Hebesatz der Grundsteuer – unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse – autono...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 3 Änderung der Steuerfestsetzung (Abs. 2)

Rz. 15 Wird der Hebesatz von der Gemeinde gem. § 25 Abs. 3 GrStG geändert, ist die bisherige Festsetzung der Grundsteuer nach § 27 Abs. 2 GrStG dementsprechend zu ändern. Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift ist diese Änderung der Festsetzung der Grundsteuer zwingend durchzuführen. Hierzu ist der geänderte Hebesatz auf den bisher festgesetzten Steuermessbetrag i. S. d. §§...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 3 Fälligkeit bei Kleinbeträgen (Abs. 2)

Rz. 12 Abweichend von § 28 Abs. 1 GrStG können die Gemeinden nach § 28 Abs. 2 GrStG bestimmen, dass bei Kleinbeträgen der Jahresbetrag der Grundsteuer nicht in Vierteljahresbeträgen, sondern in Halbjahresbeträgen oder in einem Jahresbetrag zu entrichten ist. Die Gemeinde ist zur Ausübung dieses Wahlrechts nicht verpflichtet. Macht sie jedoch von dieser Möglichkeit Gebrauch, m...mehr

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Roscher, GrStG § 26 Koppelu... / 2 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze

Rz. 10 § 26 GrStG ergänzt § 25 GrStG um weitere grundsteuerrechtliche Regelungen, die von den Gemeinden bei der Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer (§ 25 GrStG) zu beachten sind. Nach § 26 GrStG bleibt es einer landesrechtliche Regelung vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zueinanderstehen müssen (Koppelungsvorsc...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.1.2 Inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b)

Rz. 61 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG befreit Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwe...mehr

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Roscher, GrStG § 25 Festset... / 3 Festsetzung des Hebesatzes für ein oder mehrere Kj. (Abs. 2)

Rz. 14 Nach § 25 Abs. 2 GrStG kann die Gemeinde den Hebesatz für ein oder aber auch für mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge (§ 16 GrStG Rz. 12) festsetzen. Die Möglichkeit, den Hebesatz auch für mehrere Jahre festzusetzen zu können, wurde erstmals mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] eingeräumt. ...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.3.2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch durch die Allgemeinheit

Rz. 43 Ein "Öffentlicher Dienst oder Gebrauch" liegt nach § 3 Abs. 2 GrStG nicht nur bei einer hoheitlichen Tätigkeit (Rz. 39ff.), sondern auch beim bestimmungsgemäßen Gebrauch durch die Allgemeinheit vor. Ein solcher Gebrauch durch die Allgemeinheit liegt vor, wenn der Personenkreis, dem die Benutzung vorbehalten ist, weder fest umgrenzt noch dauerhaft klein ist, so dass er ...mehr

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Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 2 Heberecht der Gemeinden (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 1 Abs. 1 GrStG bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (siehe § 2 GrStG) Grundsteuer zu erheben ist. Ihr steht das Heberecht für die Grundsteuer zu. Die Vorschrift bringt die Besonderheit bei der Grundsteuer zum Ausdruck, dass es den Gemeinden überlassen ist, ob sie eine Grundsteuer für den in ihrem Hoheitsgebiet liegenden Grundbes...mehr

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Zweckbetrieb bei der Organisation des Zivildienstes

Leitsatz Die von einem gemeinnützigen Verein erbrachten Leistungen im Rahmen der Verwaltung des Zivildienstes nach § 5a Abs. 2 ZDG begründen – entgegen BMF-Schreiben vom 18.08.2015 (BStBl I 2015, 659) – einen allgemeinen Zweckbetrieb nach § 65 AO (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.07.2009 – V R 93/07, BFHE 226, 435, BStBl II 2015, 735). Normenkette § 65, § 64 AO, § 5 Abs. 1 Nr. ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / 2. Abwandlung

Wie das vorherige Beispiel. In der Satzung der GmbH ist jedoch eine Öffnungsklausel zum personenbezogenen Einlagekonto vorgesehen, von der die Gesellschafter Gebrauch gemacht haben. Zusätzlich ist folgende Regelung enthalten: "Sofern handelsrechtlich eine Rückzahlung der Einlage aus dem personengebundenen Einlagekonto an einen Gesellschafter erfolgt, ist, auch soweit es sich s...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / 1. Beispiel

An der X-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR (Bargründung) sind A und B jeweils mit 50 % beteiligt. Die Satzung sieht keine Öffnungsklausel im Hinblick auf personengebundene Rücklagen vor. A leistet im Jahr 2020 eine Einlage i.H.v. 100.000 EUR. Im 2020 wird ein Gewinn i.H.v. 100.000 EUR generiert, im Jahr 2021 i.H.v. 0 EUR. Im Jahr 2021 wird A auf Grundlage eines entspre...mehr

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Nachschusspflicht der Gesel... / 6. Formulierungsvorschlag

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Nachschusspflicht der Gesel... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die Gesellschafter können Nachschusspflichten zur Stärkung des Eigenkapitals in die Satzung aufnehmen (§ 26 GmbHG). Hierbei haben sie Gestaltungsfreiraum: Nachschüsse können unbeschränkt vereinbart oder an Höchstbeträge oder Bedingungen (z.B. Vorliegen einer Unterbilanz) geknüpft werden. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Voraussetzunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / II. Zulässigkeit eines personenbezogenen Einlagekontos

Der Gedanke eines personenbezogenen Einlagekontos wird in der Literatur z.T. unter dem Begriff der "quotenabweichenden Rücklagenzuordnung" diskutiert. Die personenbezogene Rücklagenzuordnung für eine Kapitalgesellschaft wird von der h.M. als zulässig angesehen, auch wenn bisher keine Rechtsprechung zu diesem Thema ergangen ist.[1] Erfordernis einer satzungsmäßigen Öffnungsklau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelles zur Betriebsaufsp... / IV. Fazit

Der BFH hat im Jahr 2021 einmal mehr klargestellt, dass die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung im Besitzunternehmen nicht greift. Bei der Prüfung der personellen Verflechtung geht die Entwicklung zum Erfordernis jedenfalls einer einfachen Mehrheit (50 % plus eine Stimme) – auch bei gesicherter Geschäftsführung. Die Geschäftsführung spielt damit m.E. nur noch für eine Negati...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 2.2 Wahl

Rz. 5 Zwingend vorgeschrieben war die Wahl von Versichertenältesten nur bei der früheren Bundesknappschaft, da sich das Institut des Versichertenältesten (Knappschaftsältesten) in der knappschaftlichen Versicherung entwickelt hat. Ihre Wahl erfolgte unmittelbar und allein durch die Versicherten. Aufgrund der Neuorganisation der Rentenversicherung und des damit verbundenen Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.2 Pflichtverletzung gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 3 Bei Schäden, die dem Versicherungsträger aus einer Pflichtverletzung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten oder Vertrauenspersonen entstehen, ist die Haftung des Amtsinhabers gegenüber dem Versicherungsträger auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Pflichten ergeben sich aus Gesetz, Satzung und Einzelanweisung. Über Art und Umfan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die im Wesentlichen an § 5 SVwG anknüpft, regelt, wie zu verfahren ist, wenn Beschlüsse eines Selbstverwaltungsorgans gegen gesetzliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen. Zu der streitigen Diskussion, ob neben Gesetz, Rechtsverordnung und Satzung auch Gewohnheitsrecht, Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, allgemeine Regeln des Völkerrechts un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.1 Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ausdrücklich klar, dass sich die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen bei einer ihnen gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht genau wie diejenige der Bediensteten des Versicherungsträgers nach den grundlegenden Haftungsvorschriften bei hoheitlicher Tätigkeit, nämlich § 839 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 2.1 Aufgaben

Rz. 3 Die Versichertenältesten haben nach dem Willen des Gesetzgebers die Aufgabe, eine ortsnahe Verbindung des Versicherungsträgers zu den Versicherten und sonstigen Leistungsberechtigten (z. B. Angehörigen der Versicherten) herzustellen, diese zu beraten und zu betreuen. Der Begriff des Versichertenältesten legt zwar die Vermutung nahe, dass es sich um Arbeitnehmer und Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Läuft der Vorwegabschlag fü... / 3. Realitätsferne Abfindungsbeschränkung

Die prozentuale Minderung der Abfindung zum gemeinen Wert stellt die Höhe des Vorwegabschlags, jedoch max. 30 %, dar. Für einen höchstmöglichen Abschlag müsste demnach die Abfindung auf 70 % des gemeinen Werts festgeschrieben sein. Eine solche Regelung dürfte jedoch in der Praxis regelmäßig schwer durchzusetzen sein. In vielen Familienunternehmen dürften Abfindungen unterhal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Läuft der Vorwegabschlag fü... / 2. Voraussetzungen

Der Vorwegabschlag für Familienunternehmen ist an kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen gebunden. Diese sind durch die Entnahme- (ggf. auch Ausschüttungs-), Verfügungs- und Abfindungsbeschränkung in § 13a Abs. 9 Satz 1 Nr. 1–3 ErbStG abschließend aufgezählt. Die genannten Voraussetzungen müssen dabei zwei Jahre vor und zwanzig Jahre nach Entstehung der Steuer i.S.d. § 9 Er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Läuft der Vorwegabschlag fü... / 4. Zeitliche Voraussetzungen

Alleine die Tatsache, dass die genannten Beschränkungen insgesamt zwei Jahre vor und zwanzig Jahre nach Entstehung der Steuer vorliegen müssen, dürfte viele Unternehmer und Steuerberater von der Anwendung abhalten oder abschrecken. Wirklich planbar ist der Vorwegabschlag dabei nur i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge und nicht von Todes wegen, da die Beschränkungen in der Praxis...mehr