Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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AGS 2/2015, Keine Terminsge... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung entspricht der ganz einhelligen Rspr., die isolierten Versorgungsausgleichssachen bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs in eine Terminsgebühr ablehnt.[1] Anders verhält es sich bei den Versorgungsausgleichssachen im Verbund. Selbst dann, wenn die Verfahren abgetrennt worden sind, bleiben sie nach §...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 4. Fazit

Führt man diese Gedanken konsequent weiter, erscheint das – ausnahmslose – Untergehen des Betreuungsunterhaltsanspruchs mit Wiederheirat nicht folgerichtig:[23] Kommt es für den Betreuungsunterhaltsanspruch nicht auf die (nach-)eheliche Solidarität an, kann ihre Aufkündigung das Entfallen des allein dem Kindesinteresse gewidmeten Betreuungsunterhalts nicht rechtfertigen. Es k...mehr

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AGS 2/2015, Wertberechnung ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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AGS 2/2015, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Eine Terminsgebühr gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist entgegen dem Beschwerdepetitum auch nach der Auffassung des Senats in dem vorliegenden, mit Beschluss des FamG abgeschlossenen Versorgungsausgleichsverfahren, in dem die Antragsteller den Antragsgegner vertreten haben, nicht angefallen. Entsprechend seiner Ankündigung hat das AG über den V...mehr

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / I. Einführung

Vor über 40 Jahren dürfte die Frage nach einer Berührung mit dem türkischen Erbrecht aus deutscher und/oder europäischer Sicht keine allzu große Rolle gespielt haben. Jedoch hat sich in den letzten Jahren sehr viel geändert. Das türkische Erbrecht hat an Bedeutung zugenommen.[1] Zum einen ist hervorzuheben, dass die Arbeitsmigration in den 60-er Jahren einen wesentlichen Bei...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / d) BGH-Rechtsprechung nach dem 1.3.2013

Inzwischen sind mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verfügbar, die eine aktuelle Auslegung des neuen Gesetzes erlauben. In diesen Entscheidungen beschäftigt sich der BGH ausdrücklich mit der Neuregelung. (1) BGH vom 13.3.2013 – XII ZB 650/11 (Vorinstanz OLG Brandenburg)[23] Ehedauer: 25 Jahre, 2 Kinder In diesem Fall ging es um eine Doppelverdiener-Ehe in der früheren...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 2. Beschl. v. 16.10.2013 – XII ZB 277/12 (OLG Düsseldorf 9.12.2011 – II-5 UF 183/11)Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich

Der BGH stellt fest: Lottogewinn kein privilegiertes Anfangsvermögen; § 1374 Abs. 2 BGB ist nicht analog anzuwenden. Der Lottogewinn ist mit einer Erbschaf...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 1. Gesetzgebungsgeschichte

Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 18. August 1896[5] enthielt bereits in § 1581 Satz 1 die Regelung, dass die Unterhaltspflicht mit der Wiederverheiratung des Berechtigten erlischt. Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 1938[6] (EheG) wurde diese Regelung in § 75 und nac...mehr

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AGS 1/2015, Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung

Leitsatz Der Verfahrenswert für einen Anspruch nach Rechtskraft der Scheidung auf zukünftige Nutzungsentschädigung für eine im Miteigentum der Beteiligten stehende ehemalige Ehewohnung (gemeinsames Haus) ist mit dem zwölffachen Monatsbetrag zu bemessen. Bei Antragseinreichung fällige Beträge sind hinzuzurechnen. Die Werte für die fälligen und die zukünftigen Beträge sind nach §...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 1. Scheidung

Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind maßgebend Der Wert der Scheidungssache ist in § 43 FamGKG geregelt. Der Verfahrenswert ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen (§ 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Maßgebend für die B...mehr

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AGkompakt 11/2015, Abrechnu... / VI. Zurückverweisung nach Aufhebung eines die Scheidung abweisenden Beschlusses im Verbundverfahren

Besonderheit im Verbundverfahren Grundsätzlich gilt in Verbundverfahren bei Aufhebung und Zurückverweisung ebenfalls § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist auch hier grundsätzlich eine neue Angelegenheit, wiederum mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung ...mehr

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AGS 08/09/2015, Antragserwe... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG vorzunehmende Streitwertfestsetzung hängt vorliegend im Detail davon ab, ob und welche Auswirkungen Antragserweiterungen im laufenden Unterhaltsverfahren beigemessen werden (dazu 1.) und ob sich der Eintritt der Rechtskraft der Scheidung vor Ablauf des 12-Monats-Zeitraums nach § 51 Abs. 1 FamGKG auf die Höhe des Streitwertes auswirkt (dazu 2...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3.3 Verbundverfahren

Im Verbundverfahren (§ 137 FamFG) ist für die Scheidungssache und für jede Folgesache auf die jeweilige Beteiligtenrolle abzustellen. Wurde dem Antragsteller, der eine Folgesache eingeleitet hat, für diese Folgesache VKH ohne Zahlungsbestimmungen bewilligt, ist der Antragsgegner dieser Folgesache auch dann einstweilen nach § 122 Abs. 2 ZPO von der Zahlung der Gerichtskosten ...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 2. Wechselseitige Scheidungsanträge

Die Werte wechselseitiger Scheidungsanträge werden nicht addiert (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG). Beispiel 1: Wechselseitige Scheidungsanträge Die Ehefrau reicht die Scheidung ein. Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt 2.000,00 EUR, das der Ehefrau 1.000,00 EUR. Vermögen und Kinder sind nicht vorhanden. Ein halbes Jahr später stellt der Ehemann einen Widerantrag auf S...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 1. Versorgungsausgleich

Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. 10% des dreifachen Nettoeinkommens je Anrecht Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn Folgesache der Wertausgleich bei der Scheidung ist. Ausgleichsansprüche na...mehr

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FF 1/2015, Bücher im Familienrecht 2013/2014

Eine Auswahl Bergschneider, Beck'sches Formularbuch Familienrecht, 4. Aufl. 2013, C. H. Beck Verlag Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 5. Aufl. 2014, Gieseking Verlag Burhoff/Willemsen (Hrsg.), Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 4. Aufl. 2014, ZAP Verlag Erbarth, Das familienrechtliche Mandat – Ehewohnung – Haushaltssachen – Gewaltschutz, 1. Aufl. 20...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Im Scheidungsverfahren hatte der Antragsgegner die Folgesache Güterrecht anhängig gemacht und den Antrag auf Zugewinnausgleich im Termin zurückgenommen. Das AG hat den Verfahrenswert für das Verfahren auf insgesamt 113.611,66 EUR und folgende Einzelwerte festgesetzt: Ehesache 13.755,00 EUR, Versorgungsausgleich 18.306,00 EUR, Güterrecht 81.550,66 EUR. Im Endbeschluss (Verbun...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / IV. Unzulässige Anträge

Unzulässige Anträge sind zu bewerten Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen (OLG Stuttgart AGS 2012, 33 = Justiz 2012, 88 = FamRZ 2012, 393 = FamFR 2012, 16 = RVGprof. 2012, 38 = FamRB 2012, 214). Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf ...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner hat für die Vertretung im Scheidungsverfahren, das durch Scheidungsantrag der Antragstellerin eingeleitet wurde, um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung von Frau Rechtsanwältin N. nachgesucht. Der Antragsgegner hat zudem einen eigenen Scheidungsantrag gestellt. Zwischen den Beteiligten war darüber hinaus noch ein gesondertes Sorgerechtsverfa...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 6. Kindesunterhalt

Jahreswert ist maßgebend Anträge auf Zahlung von Kindesunterhalt sind nach §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Da zulässigerweise im Verbund nur zukünftige Ansprüche für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden können, gelten hier immer die Beträge, die für die ersten zwölf Monate nach Rechtskraft der Scheidung verlangt werden, soweit nicht Unterhalt fü...mehr

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FF 1/2015, Handbuch Unterhaltsrecht

Ehinger/Griesche/Rasch7. Auflage 2014, 1040 Seiten, 79,80 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 7. Auflage des Handbuches Unterhaltsrecht zeichnet sich durch die Einarbeitung neuer Gesetzesänderungen und die Einführung des neuen Kapitels "Unterhaltsansprüche mit Auslandsberührung" aus. Das Werk glänzt auch in der siebten Auflage durch einen übersichtlichen Aufbau zwischen den einze...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

2. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg, sodass dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe zu gewähren und Frau Rechtsanwältin N. aus B. beizuordnen war. 2.1. Das AG hat die Versagung der beantragten Verfahrenskostenhilfe auf § 114 Abs. 2 ZPO in der seit 1.1.2014 geltenden Fassung gestützt, da die Rechtsverteidigung aus Sicht des AG mutwillig sei. (a) Die Beantragung von V...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, von der Klägerin gezahltes Anwaltshonorar zurückzuzahlen. Die Beklagte ist eine Rechtsanwaltssozietät. Am 15.6.2011 suchte die Klägerin die Kanzlei der Beklagten auf, um deren anwaltliche Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Die Klägerin, die ebenso wie ihr Ehemann italienische Staatsangehörige ist, hatte sich zuvor...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / 2. Instanzgerichte

(1) Das OLG Oldenburg [21] ("Kein Ganztag am Wohnort") hatte über einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes nach Ablauf der "Basiszeit" zu entscheiden. Die Kindesmutter hatte vor der Geburt des Kindes den Realschulabschluss gemacht, anschließend (ohne Erfolg) die höhere Handelsschule besucht und war als ungelernte Bürokraft in einer...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 511 ZPO statthafte und gem. §§ 517 Abs. 1, 519, 520 ZPO form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung der Klägerin ist zulässig, in der Sache hat sie teilweise Erfolg. Die Beklagte ist gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB verpflichtet, das an sie gezahlte Anwaltshonorar in Höhe von 5.655,11 EUR zurückzuzahlen. Ein Rechtsgrund für die von der Klägerin erb...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 5. Haushalt

Regelwert 3.000,00 EUR Für Anträge auf Überlassung oder Übereignung von Haushaltsgegenständen oder Zahlung einer Entschädigung, die nur für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung zulässig sind, gilt § 48 Abs. 2, 2. Alt FamGKG mit einem Regelwert von 3.000,00 EUR. Zu unzulässigen Anträgen s.u. Auch hier besteht die Möglichkeit, bei Unbilligkeit den Wert herauf- oder herabzuset...mehr

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AGS 1/2015, Nutzungsentschä... / Leitsatz

Der Verfahrenswert für einen Anspruch nach Rechtskraft der Scheidung auf zukünftige Nutzungsentschädigung für eine im Miteigentum der Beteiligten stehende ehemalige Ehewohnung (gemeinsames Haus) ist mit dem zwölffachen Monatsbetrag zu bemessen. Bei Antragseinreichung fällige Beträge sind hinzuzurechnen. Die Werte für die fälligen und die zukünftigen Beträge sind nach § 33 Abs....mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 4. Ehewohnung

Regelwert 4.000,00 EUR Wird die Überlassung der Ehewohnung beantragt, was zulässigerweise nur für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung im Verbund möglich ist, gilt § 48 Abs. 1, 2. Alt. FamGKG. Anzusetzen ist ein Regelwert in Höhe von 4.000,00 EUR. Zu unzulässigen Anträgen s.u. Es besteht nach § 48 Abs. 3 FamGKG die Möglichkeit, bei Unbilligkeit den Wert herauf- oder herabzu...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 4. Mehrere Ehesachen

Sind mehrere Ehesachen (z.B. Aufhebung der Ehe und Scheidung), so sind die Werte jeder Ehesache bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Antragstellung gesondert zu bewerten (§ 34 FamGKG). Anschließend sind die Werte zusammenzurechnen (OLG Zweibrücken AGS 2002, 38 = FamRZ 2002, 156 u. 255 = OLGR 2001, 49), es sei denn, einer der Anträge ist nur hilfsweise gestellt. Dann wird nur addi...mehr

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FF 1/2015, Ehescheidungskosten nach wie vor steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.10.2014 (4 K 1976/14) als erstes Finanzgericht über die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können. Nach dieser neuen Vorschrift sind Prozesskost...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 7. Ehegattenunterhalt

Jahreswert ist maßgebend Für den Ehegattenunterhalt gelten ebenfalls die §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG. Fällige Beträge können sich auch hier zulässigerweise nicht ergeben, da nur der nacheheliche Unterhalt verbundfähig ist, nicht auch der Trennungsunterhalt, so dass es immer beim Wert der auf die Scheidung folgenden zwölf Monate ankommt, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend ...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 2. Kindschaftssachen

Gesonderte Regelung in § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG Für Kindschaftssachen im Verbund ist nicht § 45 FamGKG anzuwenden, der lediglich für selbstständige Kindschaftssachen gilt; vielmehr enthält § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine gesonderte Regelung. Danach ist ein Verfahrenswert i.H.v. 20 % des Werts der Ehesache anzusetzen, höchstens jedoch 3.000,00 EUR. Das Gesetz spricht zwar davon, d...mehr

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AGS 1/2015, Nutzungsentschä... / 2 Anmerkung

Das OLG Naumburg hat zutreffend differenziert und entschieden, dass die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses keine Ehewohnungssache nach § 111 Nr. 5 FamFG, vielmehr sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 FamFG ist (§ 111 Nr. 10 FamFG). Die Unterscheidung ist verfahrensrechtlich erforderlich – FG-Verfahren oder Familienstrei...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / a) Beschluss vom 18.4.2012 ("Drei Kinder und Fahrdienst")

Aus der 1992 geschlossenen Ehe der Beteiligten waren drei Kinder hervorgegangen, die im September 1992, im Dezember 1994 und im September 1997 geboren wurden. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem OLG (März 2010) waren alle Kinder noch minderjährig und lebten im Haushalt der Kindesmutter. Die Eheleute trennten sich im Oktober 2006, die Scheidung ist seit 1.10.2009...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

Aus der Kostenentscheidung des FamG ergibt sich, dass nur hinsichtlich der Kosten der Antragstellerin für die Folgesache Güterrecht eine Kostenerstattung durch den Antragsgegner zu erfolgen hat. Die Antragstellerin, der Antragsgegner und das AG vertreten im Kostenfestsetzungsverfahren unterschiedliche Auffassungen, wie dies zu berechnen ist. Die Kostenentscheidung des FamG is...mehr

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AGS 1/2015, Nutzungsentschä... / 1 Aus den Gründen

Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 2.625,45 EUR festgesetzt. Dabei war bezüglich der bis zur Einreichung des Antrags rückständigen Nutzungsentschädigung auf § 35 FamGKG abzustellen, wonach für die Bemessung des Verfahrenswertes auf alle bis dahin fälligen Nutzungsbeträge abzustellen ist. Für die nach Einreichung eingeforderten laufenden Entgelte ist hingege...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfahrensw... / 1 Sachverhalt

Auf Antrag der Ehefrau wurde die im Mai 2011 geschlossene Ehe der beteiligten Eheleute auf die mündliche Verhandlung vom 9. (nicht 4.) 9.2013 durch Beschluss des AG geschieden. Im Ehescheidungsbeschluss vom 9.9.2013 hat das AG aufgrund einer Ehezeit unter drei Jahren und in Ermangelung eines Antrags auf Durchführung des Versorgungsausgleichs festgestellt, dass ein Versorgung...mehr

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AGS 1/2015, Antrag auf vorz... / 2 Aus den Gründen

a) Maßgeblich für die Verfahrenswertberechnung ist allein der Antrag der Antragstellerin auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach § 1386 BGB (Antrag Nr. 1 des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes). Die weiteren Anträge auf Durchführung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs nach § 1385 BGB im Wege des Stufenantrages wirken sich nach § 39 Abs. 1 S. 2 FamGKG nicht ve...mehr

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Verlust der Steuervergünstigung aus § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei Anteilsübertragung auf eine Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Die allgemeine Steuervergünstigung des § 3 Nr. 4 GrEStG für Grundstückserwerbe durch den Ehegatten findet im Rahmen des § 6 GrEStG entsprechende Anwendung. 2. Überträgt ein Gesamthänder einen Anteil am Vermögen der erwerbenden Gesamthand auf eine Kapitalgesellschaft, liegt darin eine Verminderung des Anteils i.S.d. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. 3. Bei einer doppelstöck...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Ehescheidung

Ein Scheidungsantrag ist wegen schwerer Härte nach § 1568 BGB abzuweisen, wenn der Aufenthalt der im Pflegeheim lebenden Antragsgegnerin ausschließlich durch die deutsche Staatsangehörigkeit ihres Ehemannes und durch die Ehe mit ihm gesichert ist (AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschl. v. 27.4.2014 – 177 F 10637/13, FamRZ 2014, 1780).mehr

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FF 12/2014, Verfrühter Sche... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG lagen gleich mehrere interessante Rechtsfragen zu Grunde: 1. Der Scheidungsantrag war in erster Instanz als verfrüht zurückgewiesen worden. Gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss hatte der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das OLG führt in seinem Beschluss im Einzelnen aus, dass der Scheidungsantrag durch das erstinstanzliche Gericht zu Recht zurü...mehr

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FF 12/2014, Verfrühter Sche... / 1 Gründe:

I. Durch Beschl. v. 6.3.2014, auf dessen Inhalt wegen aller Einzelheiten, insbesondere auch hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, Bezug genommen wird, hat das Familiengericht den Scheidungsantrag des Antragstellers mit der Begründung zurückgewiesen, die beteiligten Eheleute lebten noch nicht ein Jahr voneinander getrennt. Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit ...mehr

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FF 12/2014, Nachträgliche A... / 1 Gründe:

Die am 1971 vor dem Standesamt S. … geschlossene Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners wurde auf den am 2.4.1992 zugestellten Scheidungsantrag des Ehemannes mit Endurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – K. vom 18.9.1992 rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsverbund wurde der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich dahingehend geregelt, dass vom Versicherung...mehr

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FoVo 12/2014, Mehrere Rente... / 3 Der Praxistipp

Reichweite der Entscheidung Die Entscheidung des BGH gilt nicht nur im Rahmen der Insolvenz. Vielmehr betreffen die Ausführungen in erster Linie § 850e ZPO in der Einzelzwangsvollstreckung. Die danach heranzuziehenden Grundsätze finden dann auch im Insolvenzverfahren Anwendung. In diesem Sinne wirkt die Entscheidung auf die Einzelzwangsvollstreckung zurück. Sie verdient nicht...mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / 1 I. Der Fall

Titulierung von Kindesunterhalt Mit rechtskräftigem Urteil wurde der Antragsgegner verpflichtet, für die damals minderjährige Antragstellerin zu Händen der seinerzeit als Klägerin auftretenden Kindesmutter ab Januar 2004 Kindesunterhalt zu zahlen. Nach der Scheidung der Ehe der Kindeseltern erstritt der Antragsgegner gegen die Antragstellerin ein rechtskräftiges Urteil, in we...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Ehegattenunterhalt

a) Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht. b) Besteht ein Teilunterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt und ein weiterer Teilanspruch aufgrund eines anderen Unterhaltstatbestands, unterfällt der Gesamtanspruch de...mehr

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FF 12/2014, Die Darlegungs-... / a) Allgemeines

aa) Ist streitig, ob überhaupt Vermögen vorhanden war, muss der Betreffende, der sich auf das Anfangsvermögen beruft, dieses nachweisen. Dies gilt sogar für die Frage, ob es sich bei der Zuwendung nicht um Einkünfte im Sinne des § 1374 Abs. 2 letzter Halbsatz BGB handelt.[3] Im Gegensatz zu Vermögenszuwendungen sind ja solche Leistungen zu den laufenden Einkünften nicht priv...mehr

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FF 12/2014, Die Darlegungs-... / 2. Die Neuregelung der §§ 1379, 1375 Abs. 2 BGB

In letzter Minute ist – völlig unvorhergesehen und nie in Stellungnahmen der verschiedenen Verbände diskutiert – die Auskunft zum Trennungszeitpunkt normiert worden. Auf diese Weise soll der Berechtigte besonders geschützt werden. Der bei vielen Ehegatten unterschwellig vorhandenen Tendenz, das Vermögen bis zum eigentlichen Stichtag (Rechtshängigkeit der Scheidung) gem. § 13...mehr

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FF 12/2014, Verteilung der ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller macht gegen die Antragsgegnerin, seine geschiedene Ehefrau, Ansprüche aus Gesamtschuldnerausgleich geltend. [2] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin heirateten am 9.7.2002. Am 3.3.2008 nahmen sie gemeinsam einen Kredit bei der X-Bank auf. Die Bruttokreditsumme betrug 36.181,11 EUR, ausgezahlt wurden 27.500 EUR. Der Kredit war in monatlichen Raten...mehr

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Abzugsverbot für Zivilprozesskosten: Zwangsläufige Scheidungskosten sind ab 2013 weiterhin abziehbar

Leitsatz Es gehört zu den lebensnotwendigen Bedürfnissen, sich aus einer zerrütteten Ehe zu lösen - diese Feststellung veranlasste das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 21.11.2014 zu der Entscheidung, dass zwangläufige Scheidungskosten auch ab dem Veranlagungszeitraum 2013 weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können. Das neue Abzugsverbot des § 33 A...mehr