Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Scheidungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen (agB)

Leitsatz Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind Prozesskosten, die laut § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht als agB zu berücksichtigen sind. Die Vorschrift des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Art. 2 und 6 GG dadurch, dass die Scheidungskosten dann abziehbar sind, wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verl...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe und Vergütung aus der Staatskasse im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung

Leitsatz Im Rahmen der Beratungstätigkeit des Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit den Folgen von Trennung und Scheidung können mehrere gesondert aus der Staatskasse nach § 44 RVG zu vergütende Angelegenheiten vorliegen. § 16 Nr. 4 RVG ist in diesen Fällen nicht anwendbar (Fortführung Senat, Beschl. v. 26.8.2009 – 20 W 254/09 u. v. 12.8.2009 – 20 W 197/09). Im Regelfall richtet ...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / 2 Aus den Gründen

Das LG ist in seiner sorgfältig begründeten Entscheidung rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Kostengläubiger nach § 44 RVG i.V.m. Nr. 2500 bis 2508 VV für seine im Rahmen der Beratungshilfe ausgeführten Tätigkeiten keine über die Festsetzung des AG hinausgehende Vergütung aus der Staatskasse zu gewähren ist. Das LG hat weiterhin zutreffend ausgeführt, dass nach...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtssuchenden Beratungshilfe für die so bezeichnete Angelegenheit "finanzielle Auswirkungen von Trennung und Scheidung (Unterhaltsansprüche, Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung)" gewährt. Die Rechtssuchende hat sich von ihrem Anwalt beraten und außergerichtlich vertreten lassen. Die Tätigkeit des Anwalts umfasste die Bereiche Kindes- und Trennungsunteru...mehr

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AGkompakt 11/2014, Verfahre... / 2. Problem: Trennungsunterhalt

Wird Trennungsunterhalt geltend gemacht, gelten für den Wert der zukünftigen Leistungen zunächst auch einmal die auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate. Ist allerdings davon auszugehen, dass die Scheidung vor Ablauf eines Jahres rechtskräftig ausgesprochen werden wird, soll bei den künftigen Leistungen nach einer Auffassung ein kürzerer Zeitraum als zwölf Monate a...mehr

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FF 11/2014, Abänderung nach... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die mittlerweile im Rentenalter stehenden Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren um die Abänderung einer Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt für den Zeitraum seit dem 7.4.2011. [2] Der 1942 geborene Antragsteller und die 1946 geborene Antragsgegnerin heirateten am 30.12.1975. Ihre Ehe, aus der eine im Jahre 1978 geborene Tochter hervorgegangen ist, wurd...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / Leitsatz

Im Rahmen der Beratungstätigkeit des Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit den Folgen von Trennung und Scheidung können mehrere gesondert aus der Staatskasse nach § 44 RVG zu vergütende Angelegenheiten vorliegen. § 16 Nr. 4 RVG ist in diesen Fällen nicht anwendbar (Fortführung Senat, Beschl. v. 26.8.2009 – 20 W 254/09 u. v. 12.8.2009 – 20 W 197/09). Im Regelfall richtet sich die...mehr

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AGS 11/2014, Umfang der Bew... / 1 Sachverhalt

Zwischen den beteiligten Eheleuten war vor dem FamG ein Trennungsunterhaltsverfahren anhängig, das im Termin am 6.6.2014 durch gerichtlichen Vergleich beendet wurde. Im Vergleich verpflichtete sich der Antragsgegner zur Zahlung von Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung und für vier Monate darüber hinaus. Für die Zeit ab dem fünften Monat nach Rechtskraft der S...mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 3. Kausalität

Der BGH begründet seine Ansicht damit, dass die Einbuße bei der Altersvorsorge nicht ehebedingt sei, wenn Vorsorgeunterhalt nicht geltend gemacht werde. Der nach der Scheidung mögliche Ausgleich der durch die Gestaltung der Ehe geminderten Versorgungsanwartschaften durch den Vorteil der möglichen Erlangung von Vorsorgeunterhalt beseitigt indes nicht die Kausalität der Ehe fü...mehr

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FF 11/2014, Abänderung nach... / Leitsatz

1. Ist der neue Ehegatte des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem geschiedenen Ehegatten nach § 1609 Nr. 3 BGB nachrangig, ist dessen Unterhaltsanspruch im Rahmen der Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht als sonstige Verpflichtung zu berücksichtigen; der unterhaltsrechtliche Vorrang des geschiedenen Ehegatten wirkt sich bei der Billigkeitsabwägung nach § 1581 BGB vielmehr i...mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 5. Vollständiger Ausgleich

Der BGH geht von einem vollständigen Ausgleich des Defizits an ehebedingten Versorgungsanwartschaften aus, nachdem die Ehefrau nicht bereits vor 1991 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatte, Vorsorgeunterhalt zu verlangen. Wenn jedoch bereits die mögliche Geltendmachung genügt, kann der ehebedingte Nachteil bereits durch einen Anspruch in der Zeit der Trennung nach § 1361 ...mehr

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FF 11/2014, Abänderung nach... / 2 Anmerkung

Mit dem Beschluss vom 7.5.2014 führt der Bundesgerichtshof seine neue Rechtsprechung zum Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche fort, die er nach dem Verdikt des Bundesverfassungsgerichts[1] mit Urteil vom 7.12.2011[2] eingeleitet hat. Es kann mittlerweile als gefestigte Rechtsprechung angesehen werden, dass der Bundesgerichtshof anlässlich der Bedarfsbestimm...mehr

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AGS 11/2014, Umfang der Bew... / 2 Aus den Gründen

Gem. §§ 45 ff. RVG sind die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten antragsgemäß auf 1.618,40 EUR festzusetzen, weil sich die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung im konkreten Falle in Bezug auf den Wert des Mehrvergleichs auch die Erstattung einer Verfahrens- und einer Terminsgebühr umfasst. 1. In welchem Umfang einem beigeordneten Rechtsanwalt bei Abschluss eines...mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 7. Angemessener Bedarf

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist beim angemessenen Unterhalt i.S.v. § 1578b BGB auf den Lebensbedarf des fiktiv ledig gebliebenen Ehegatten abzustellen. Dabei werden jedoch ehebedingte Nachteile nicht berücksichtigt, die konstruktionsbedingt durch Versorgungsausgleich und Vorsorgeunterhalt nicht ausgeglichen werden, weil beide auf den Ausgleich während der Ehezeit e...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Anwaltshaftung

Ein Anwalt muss, auch wenn er seine Dienstleistungen in Bezug auf Ehescheidungen als "zu den geringstmöglichen Kosten eines Fachanwalts" und "ohne Anwaltsbesuch" bewirbt und sie auf Basis online zur Verfügung gestellter Formulare erbringt, das Mandat bei erkennbarem Beratungsbedarf nach jeder Richtung umfassend wahrnehmen. Gibt der Mandant in einem im Internet zur Vorbereitu...mehr

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Abzug von Ehescheidungskosten ab Veranlagungszeitraum 2013

Leitsatz Die unmittelbaren Kosten einer Ehescheidung sind nach Auffassung des FG Rheinland - Pfalz auch nach der gesetzlichen Neuregelung in § 33 Abs. 2 EStG weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Sachverhalt Im Streitfall machte der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung für den VZ 2013 u. a. Kosten für die Ehescheidung sowie Kosten eines Unterhaltsverfahr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Ursprünge, Geschichte und Notwendigkeit der Restschuldbefreiung

Rn 12 Historisch – antike Vorbilder der Restschuldbefreiung können z.B. die drei Jahre dauernde Schuldknechtschaft aus § 117 des Codex Hammurapi (ca. 1760 v. Chr.) oder das Erlassjahr nach sieben Jahren Schuldknechtschaft im Deuteronomium (5. Buch Mose, 15) gewesen sein. Auffällig ist hier, dass nach der ersten Fassung der Insolvenzordnung in § 287 [11] der Abtretungszeitraum...mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausglei... / 2 Gründe:

[5] Die Revision ist nicht begründet. I. [6] Das Kammergericht hat, soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung, zur Begründung seiner – in FamRZ 2012, 1642 veröffentlichten – Entscheidung ausgeführt: Die vom Amtsgericht der Ausgleichsberechnung zugrunde gelegte stichtagsbezogene Bewertung sei mit Ausnahme von zwei Positionen des aktiven Endvermögens des Antragsgegne...mehr

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AGS 10/2014, Bedingter Proz... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. Wie die Kammer bereits ausgeführt hat, hat die Klägerin gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung einer 0,8-Verfahrensgebühr aufgrund des unbedingt erteilten Prozessauftrags. Dabei ist auf darauf hinzuweisen, dass der unbedingte Prozessauftrag nicht durch die Unterzeichnung der – abstrakten – Prozessvollmacht erteilt wurd...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / II. Erstinstanzliches Verfahren

Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / I. Hauptsacheverfahren

Der Gegenstandswert in Ehewohnungssachen richtet sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG, der jeweils Regelwerte vorsieht. In Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG (Ansprüche nach § 1361b BGB) ist von einem Wert in Höhe von 3.000,00 EUR auszugehen. Dieser Regelwert gilt nicht nur für Anträge auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung, sondern auch für Anträge auf Zahlung...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / A. Überblick

Ehewohnungssachen sind nach § 200 Abs. 1 FamFG Verfahren aufmehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / e) Mit- und Hinwirken des Einvernehmens durch den Verfahrensbeistand und den Sachverständigen

Neben den bereits genannten Institutionen bei dem Hin- und Mitwirken auf Einvernehmen kommen in Kindschaftssachen nun zwei weitere Akteure hinzu, nämlich der Verfahrensbeistand und der Sachverständige: Nach § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, … am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrens...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / I. Außergerichtliche Vertretung

Soweit der Anwalt einen Beteiligten außergerichtlich vertritt, erhält er eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Soweit der eine Ehegatte Überlassung der Ehewohnung beantragt und der andere eine Nutzungsentschädigung geltend macht, handelt es sich um denselben Gegenstand. Die Gebühren entstehen nur einmal aus dem einfachen Wert (s.u. Beispiel 2). Kommt es nachfolgend zu einem ...mehr

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FF 10/2014 / Verfahrensrecht

Kommt es für das Erreichen der Beschwer nach § 61 Abs. 1 FamFG auf ein Geheimhaltungsinteresse des zur Auskunft verpflichteten Rechtsmittelführers an, hat dieser sein besonderes Interesse, bestimmte Tatsachen geheim zu halten, und den durch die Auskunftserteilung drohenden Nachteil substanziiert darzulegen und erforderlichenfalls glaubhaft zu machen (BGH, Beschl. v. 30.7.201...mehr

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FF 10/2014 / Versorgungsausgleich

a) Auch nach Inkrafttreten des VersAusglG zum 1.9.2009 ist der Versorgungsausgleich bei der Scheidung auf den Ausgleich sämtlicher ausgleichsreifer Anrechte der Ehegatten gerichtet, die einen einheitlichen Verfahrensgegenstand bilden. b) Eine bewusste Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich liegt nur vor, wenn in der Entscheidung oder in den Begleitumständen zum Ausdr...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / b) Herbeiführen des Einvernehmens durch die Kinder- und Jugendhilfe

Auch die Kinder- und Jugendhilfe hat nach § 17 Abs. 2 SGB VIII die Eltern im Fall der Trennung oder Scheidung unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrung der elterlichen Sorge zu unterstützen.[74] Das Jugendamt muss daher stets die ihm vom Gesetz zur Verfügung gestellten Instrumen...mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausglei... / 3 Anmerkung

1. Seit Inkrafttreten der Güterrechtsnovelle (1.9.2009) hat es nahezu fünf Jahre gedauert, bis der BGH diese in Rechtsprechung und Literatur äußerst kontrovers diskutierte Frage endgültig entschieden hat. Ursache für den Streit war die gesetzgeberische Schludrigkeit, mit der die Übergangsfälle "geregelt" worden waren. Lediglich bei der Anwendbarkeit des negativen Anfangsverm...mehr

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FF 10/2014, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Stuttgart vom 26.–27. Juni 2014

Szenen einer Ehe Es waren nicht die "knallharten" Themen aus der familienrechtlichen Praxis, die am ersten Veranstaltungstag in Stuttgart zur Debatte standen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte sich gemäß dem Motto des diesjährigen Anwaltstages "Freiheit gestalten" die Freiheit genommen, sich mit der Entstehungsgeschichte und den Rahmenbedingungen des Familienrechts ...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / a) Herbeiführung des Einvernehmens durch das Gericht

Das Hinwirken auf Einvernehmen richtet sich zunächst an das Gericht. Es hat nach § 156 Abs. 1 S. 1 FamFG in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, wenn dies dem Wohl des Kindes ni...mehr

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zerb 9/2014, Voraussetzunge... / Aus den Gründen

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beteiligten zu 2 entsprechend ihrem Antrag vom 14.11.2011 ein Erbschein zu erteilen ist, der den Beschwerdeführer als Alleinerben der Erblasserin aufgrund gesetzlicher Erbfolge ausweist. 1. Der Senat teilt die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die...mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausglei... / Leitsatz

Die Vorschriften der §§ 1378 Abs. 2, 1384 BGB in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung, nach denen im Falle der Ehescheidung für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags tritt, sind nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden worden ist. BGH, Urt. v. 16....mehr

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AGS 10/2014, Bewertung von ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte die Ehe des Antragstellers und der Antragsgegnerin geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt, indem es die Anrechte des Antragstellers in der gesetzlichen Rentenversicherung (Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost)), die beiden betrieblichen Anrechte des Antragstellers sowie die Beamtenversorgung der Antragsgegnerin ausgeglichen hat. Mit dem angefochtenen ...mehr

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FF 9/2014, Die Versöhnung d... / 3 III.

Die Versöhnung wirkt sich auch in erbrechtlicher Hinsicht aus. Gemäß § 1933 Abs. 2 BGB entfällt das Erbrecht des Ehegatten, wenn zum Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser entweder selber die Scheidung beantragt hat oder ihr zugestimmt hat. Bei der Frage des Erbrechts ist demzufolge inzident die Zulässigkeit und Begründetheit des S...mehr

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FF 9/2014, Surrogat beim Wo... / V. Wohnsurrogat bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 BGB

Der BGH verwendet im Beschl. v. 9.4.2014 die Surrogatrechtsprechung zum Wohnvorteil bei der Bestimmung des Bedarfs nach § 1578 BGB. Nicht angesprochen wird, dass es dabei zu Konflikten mit den Grundsätzen in der Entscheidung des BVerfG[12] kommen kann, mit der die Rechtsprechung des BGH zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen beanstandet wurde. Nach den Ausführungen...mehr

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FF 9/2014, Surrogat beim Wo... / VI. Kritische Bemerkung

Die Surrogatlehre erschien als die ideale Lösung, um nach der Differenztheorie zu § 1578 BGB mit dem Einkommen der früheren Hausfrau aus einer scheidungsbedingt aufgenommen Erwerbstätigkeit nicht allein den unterhaltspflichtigen Ehemann, wie nach der bis dahin herrschenden Anrechungstheorie, zu entlasten, sondern auch die geschiedene Ehefrau besserzustellen, indem ihr die Hä...mehr

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FF 9/2014, Surrogat beim Wo... / IV. Ansatz der angemessenen Miete oder der Marktmiete

Der Surrogationsgedanke beim Wohnvorteil ist generell im Unterhaltsrecht verwendbar, gleich ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt. Es ist jedoch jeweils zu prüfen, ob der Wohnvorteil auf der Basis der erzielbaren Marktmiete oder der ersparten unterhaltsrechtlich angemessenen Miete zu ermitteln ist. Letztere ist wegen Ersparnis sonst notwendiger Mietausgab...mehr

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FF 9/2014, Die Versöhnung d... / Einführung

Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist. Sie ist gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Leben die Ehepartner seit einem Jahr getrennt und beantragen sie einvernehmlich die Scheidung, wird das Scheitern vermutet. In der Mehrzahl der Scheidungen ist der Ablauf des Trennungsjahres unproblematisch. Die Parteien erklären zu gegebener Zeit ...mehr

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FF 9/2014, Psychologische Studie zum Kindeswohl

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat angekündigt, ein umfangreiches Forschungsprojekt zu den Auswirkungen von Umgangskontakten auf das Kindeswohl aufzulegen. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg: "Wir begrüßen, dass Familienministerin Schwesig diese Forderungen der Unionsfraktion aufgegriffen hat. Angesichts der...mehr

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FF 9/2014, Abänderung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. [2] Die beiden jeweils im Jahr 1946 geborenen Beteiligten schlossen im Mai 1970 die Ehe, aus der ein im November 1970 geborener Sohn hervorgegangen ist. Im August 1981 trennten sich die Beteiligten und wurden auf einen im Oktober 1981 zugestellten Scheidungsantrag durch Urt. v. 21.2.1...mehr

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FF 9/2014, Gestaltung des V... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und der Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) haben am 16.11.1976 die Ehe miteinander geschlossen. Der Scheidungsantrag wurde am 12.6.2010 zugestellt. [2] Beide Eheleute sind Beamte des Landes Schleswig-Holstein. Während der gesetzlichen Ehezeit vom 1.11.1976 bis zum 31.5.2010 haben beide Ehegatten insbesondere beamtenrechtli...mehr

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Anrechnung von Vorauszahlungen nach Ehescheidung

Leitsatz Ist die Ehe zum Zeitpunkt der Festsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer schon geschieden, ohne dass dieser Umstand dem FA bekannt ist und leistet einer der früheren Ehegatten, ohne dass im Zeitpunkt der Zahlung gegenüber dem FA der Wille erkennbar hervortritt, nur auf eigene Rechnung zahlen zu wollen, ist davon auszugehen, dass der Ehepartner auf Rechnung ...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / 4. Abänderung von Entscheidungen über den Ausgleich nach der Scheidung (schuldrechtlicher Versorgungsausgleich)

Nach § 227 Abs. 1 i.V.m. § 48 Abs. 1 FamFG sind auch Entscheidungen über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung der §§ 20 ff. VersAusglG abänderbar. Damit besteht die Möglichkeit, bei wesentlicher nachträglicher Veränderung im Hinblick auf die Tatsachen oder Rechtsgrundlagen eine Abänderung vornehmen zu können. § 227 Abs. 1 VersAusglG umfasst damit den schuldrechtlichen wie a...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / a) Abänderung von Erstentscheidungen anlässlich der Scheidung

§ 225 FamFG definiert die Voraussetzung, unter denen eine Abänderung der Erstentscheidung möglich ist. Der Verfahrensablauf ist in § 226 FamFG geregelt, wobei § 227 Abs. 2 FamFG die Abänderungsmöglichkeit auch auf Vereinbarungen ausweitet. Die Fälle der Abänderung von bereits im neuen Versorgungsausgleichsrecht getroffenen Entscheidungen werden sich wesentlich gegenüber dem a...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / 2. Abänderung von nach neuem Recht ergangenen Versorgungsausgleichsentscheidungen

Die Abänderung von Entscheidungen, die nach neuem Recht ergangen sind, richten sich nunmehr nach §§ 225 ff. FamFG, soweit die Entscheidung im Rahmen der Scheidung getroffen wurde. Entscheidungen hinsichtlich des Ausgleichs nach der Scheidung (ehemals schuldrechtlicher Versorgungsausgleich) werden nach § 48 FamFG abgeändert. a) Abänderung von Erstentscheidungen anlässlich der ...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / aa) Totalrevision im neuen Recht

Die Zulässigkeit der Abänderung nach § 51 VersAusglG führt zur sogenannten "Totalrevision" nach neuem Recht. Entscheidender Unterschied zu dem bisher bestehenden § 10a VAHRG ist jedoch die Einbeziehung lediglich derjenigen Anrechte, die auch Gegenstand der abzuändernden Entscheidung waren.[19] Anders als in § 10a VAHRG wird damit nicht ein vollständig neuer Versorgungsausgle...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / 1. Status

Ebenfalls ein Hauptstreitpunkt bei der Beratungshilfe stellt die Beurteilung der Frage der Angelegenheit dar.[31] Dieser Streit wurde weder durch das Gesetz bis zum 31.12.2013 noch nach neuer Rechtslage beantwortet und erledigt. Insbesondere im Familienrecht spielt dies eine Rolle. Hier bestehen bislang dreierlei Grundansichten. Eine These argumentiert, dass es sich beim Zus...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / cc) Unterhaltsverzicht

Entgegen der h.M. ist auch der Unterhaltsverzicht den Abänderungsgründen zuzuordnen.[26] Nach der Rechtsprechung des BGH[27] zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen kommt es für die Angemessenheitskontrolle nach § 242 BGB darauf an, ob und inwieweit es einem Ehegatten verwehrt ist, sich auf ihn begünstigende Regelungen zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunk...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / c) Die Sperrklausel des § 51 Abs. 4 VersAusglG

Eine wesentliche Einschränkung der Abänderungsmöglichkeit nach § 51 Abs. 3 VersAusglG enthält auch für die Fälle, dass die Wesentlichkeitsschwelle überschritten ist, der § 51 Abs. 4 VersAusglG. Danach ist eine anrechtsbezogene Abänderung nach § 51 Abs. 3 VersAusglG ausgeschlossen, wenn es einerseits zu einem öffentlich-rechtlichen Teilausgleich gem. § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG [30...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / b) Abgrenzung nach der herrschenden Meinung

Nach der h.M. in der Formulierung von Brudermüller [12] ist der Vollstreckungsgegenantrag auf Fallgestaltungen zu beschränken, denen ein scharf umrissenes, punktuelles Ereignis ohne Unklarheiten über den Entstehungszeitpunkt und seinen Einfluss auf den Anspruch zugrunde liegt und das dazu führt, dass der Unterhaltsanspruch für die Zukunft endgültig entfällt. Unter § 767 ZPO fa...mehr