Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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AGS 7/2014, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat zu Recht den Verfahrenswert der Folgesache nachehelicher Unterhalt auf 10.800,00 EUR festgesetzt, § 51 FamGKG. Gem. § 51 FamGKG bemisst sich der Verfahrenswert in Unterhaltssachen nach dem Unterhaltsbetrag, der für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung gefordert werden. Dabei handelt es sich rechnerisch um den Betrag von 10.800,00 EUR. Im Falle eines Unt...mehr

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FF 7+8/2014, FF 7+8/2014 / Ehegattenunterhalt

a) Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs ist die Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen, die durch den zugunsten einer späteren Ehefrau durchgeführten Versorgungsausgleich erfolgt ist, als nicht eheprägend anzusehen, sodass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen entsprechend zu erhöhen ist. Die Einkommensverminderung ist allein im Rahmen der Lei...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / Leitsatz

1. Ansprüche aus Nutzungsentschädigung nach rechtskräftiger Scheidung folgen aus § 745 Abs. 2 BGB und haben den Charakter einer Familienstreitsache i.S.d. 266 FamFG. Für die Beteiligung an den Hauskosten gem. § 426 Abs. 2 S. 1 BGB gilt Entsprechendes. 2. Langjährige, wiederholt erhobene Missbrauchsvorwürfe, die ein jeder für sich objektiv geeignet sind, den Unterhaltspflichti...mehr

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FF 7+8/2014, Entzug der elt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich – gleichzeitig im Wege des Eilantrags – gegen den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung für ihre beiden in den Jahren 2009 und 2011 geborenen jüngsten Kinder. [2] 1. a) Die Beschwerdeführerin ist Mutter von fünf Kindern. Ihre älteste, nichteheliche Tochter ist bereits volljähri...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / 5. Abänderung von Altentscheidungen nach § 51 VersAusglG

Mit der Einführung des § 51 VersAusglG ist sichergestellt, dass auch eine Abänderungsmöglichkeit für die Entscheidungen gegeben ist, die unter der Geltung des alten Versorgungsausgleichsrechts ergangen sind.[14] Gleichzeitig bedarf es auch hierbei der Überwindung verschiedener Hürden, um die bereits rechtskräftigen Entscheidungen in das neue Recht zu transformieren. § 51 Ver...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 3 Anmerkung

Der BGH hat sich in diese Entscheidung zur Anpassung einer – privatschriftlichen – Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt mit einem interessanten Sachverhalt auseinanderzusetzen: Der Antragsgegner war früher einmal verheiratet. In der Zeit von 1993 bis 2005 war er dann wieder verheiratet. In diesem Zeitraum wurde der hier zur Überprüfung anstehende Vertrag abgeschlossen. E...mehr

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zerb 7/2014, Zuwendungen au... / b) Valutaverhältnis – Rechtsbeziehung zwischen künftigem Erblasser und Begünstigtem

Von dem Vertrag zwischen Bank und Kunde (Deckungsverhältnis) ist die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Begünstigten (Valutaverhältnis) zu unterscheiden, aus der sich der Rechtsgrund (idR Schenkung oder ehebedingte Zuwendung) für die Zuwendungen an den Dritten ergibt.[4] Die Wirksamkeit des Valutaverhältnisses ist Voraussetzung dafür, dass der Begünstigte die Leistu...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / c) Wandelbarer und für immer erledigender Umstand

Sowohl Abänderungsgründe nach §§ 238, 239 FamFG als auch Einwendungen i.S.v. § 767 ZPO beziehen sich auf den materiellen Unterhaltsanspruch. Nicht ausschlaggebend ist, dass die Abänderungsgründe meist die Anspruchsvoraussetzungen betreffen, während Einwendungen Gegengründe sind. Gemeinsam ist den Abänderungsgründen und den Einwendungen unter dem Gesichtspunkt der Abgrenzung ...mehr

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FF 7+8/2014, Erbverzichte a... / 1. Praktische Bedeutung

Bei vorsorgenden Regelungen kommen Erb- und Pflichtteilsverzichte z.B. vor, wenn Beteiligte sehr vermögend sind. Eine Trennung der Vermögenssphären wird in diesen Fällen häufig gewünscht. In der Regel wird wenigstens die teilweise Aufhebung des gesetzlichen Güterstandes durch seine Modifizierung oder durch Gütertrennung vereinbart. Das hat zunächst Rechtswirkungen unter Lebe...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / 1. Allgemeine Systematik

Bereits im alten Versorgungsausgleichsrecht bestand in vielen Fällen die Notwendigkeit, Erstentscheidungen zum Versorgungsausgleich an veränderte nachehezeitliche Entwicklungen anzupassen. Selbst die Korrektur von Fehlern in Altentscheidungen war mittels Totalrevision möglich. Bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Forderung nach einer solchen Korrekturmöglich...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / b) Abänderung nach § 51 Abs. 3 VersAusglG wegen Wertverzerrung

Neben der Abänderungsmöglichkeit des § 51 Abs. 1 und Abs. 2 VersAusglG aufgrund nachehezeitlich eingetretener Wertveränderung eines Anrechts ist die Abänderung eines damals in den Versorgungsausgleich einbezogenen Anrechts nach der Spezialregelung des § 51 Abs. 3 VersAusglG auch dann möglich, wenn es gem. § 1587a Abs. 3 BGB a.F. dynamisiert wurde und der Ausgleich bzw. die V...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 1. Besonderheit der Vorausentscheidung

Als Ausnahme von der Regel, dass die ZPO für einen Vollstreckungstitel voraussetzt, dass die Anspruchsvoraussetzungen bereits in der Vergangenheit erfüllt sind, sieht § 258 ZPO vor, eine Entscheidung über künftig fällig werdende Leistungen zu erlassen, etwa über Unterhalt, damit der Gläubiger, der für seine Existenz auf diesen angewiesen ist, einen Titel in der Hand hat, aus...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit 2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der 1980 geschlossenen Ehe sind vier mittlerweile volljährige Kinder (K, T, K1, B) hervorgegangen. Nach wie vor zahlt der Antragsteller für seine Kinder B und K Unterhalt in Höhe von 488 EUR bzw. 480 EUR monatlich. Der Antragsteller arbeitet als Ingenieur bei der Firma I in P. Die Antragsgegnerin ist ge...mehr

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AGS 7/2014, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Gem. §§ 45 ff. RVG waren die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten nur auf 963,90 EUR festzusetzen. Denn die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung hat nicht zur Folge, dass der der Antragstellerin beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten aus der Staatskasse in Bezug auf den Mehrvergleich auch eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr zu erstatten ist. 1. In welchem ...mehr

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FF 7+8/2014, Paralleljustiz, Familiengerichte und Sicherheit in Gerichtsgebäuden

Interview mit Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL, Bayerischer Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Schnitzler/FF: Sie haben sich im April 2014 in der FAZ zu einem Thema geäußert, das im vorigen Jahr schon Gegenstand einer Podiumsdiskussion mit Ihrer Vorgängerin Frau Dr. Merk war: Paralleljustiz und sogenannte Friedensrichter. Welche Erkenntnisse haben Sie über i...mehr

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Wohnungseigentums- oder Familienrecht?

Leitsatz Weist ein Verfahren nach § 43 WEG nur geringen Bezug zu dem Sachgebiet des Wohnungseigentumsrechts auf und liegt der Schwerpunkt bei den familienrechtlichen Bezügen, ist eine Familiensache anzunehmen. Dies gilt auch in Zweifelsfällen immer dann, wenn das Verfahren durch familienrechtliche Verhältnisse nicht unwesentlich mitgeprägt wird. Maßgeblich für die Zuordnung ...mehr

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Keine Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines dinglichen Wohnrechts an Familienwohnung an längerlebenden Ehegatten

Leitsatz Ein steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte von Todes wegen endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des vorverstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Die von Todes wegen erfolgende...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 3. Ansprüche im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe, § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG

Gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sind sonstige Familiensachen Verfahren, die Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe betreffen, sofern nicht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder das Verfahren ...mehr

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AGS 6/2014, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

1. Das OLG hat seine Entscheidung damit begründet, dass Verfahrenskostenhilfe im Rahmen des Versorgungsausgleichs nur für eine eigene Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden könne. Verfahrenskostenhilfe sei dagegen nicht zu bewilligen, wenn ein Beteiligter nur "verfahrensbegleitend" seine Rechte wahrnehme. Im vorliegenden Fall habe die Antragstellerin keine V...mehr

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AGS 6/2014, Heraufsetzung d... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Haushaltssachen sind nach § 200 Abs. 2 FamFG Verfahren gemäßmehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / h) Zuwendungen

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / a) Persönliche Rechte

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / c) Steuerliche Ansprüche

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / e) Verbindlichkeiten

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / i) Sonstiges

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AGS 6/2014, Anzuwendendes R... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das FamG die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, zugunsten des Beschwerdeführers die ihm aus der Landeskasse zu zahlende Verfahrenskostenhilfevergütung – auf dem Boden des bis zum 31.7.2013 geltenden Gebührenrechts und rechnerisch, insoweit unbeanstandet, richtig – lediglich auf 635,58 EUR festzusetzen, gebilligt. Der einzig auf die Anwendbarkei...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / Fazit/Zusammenfassung

Die Erhöhung der für vor 1992 geborene Kinder anzurechnenden Kindererziehungszeiten wirkt sich auch auf den Versorgungsausgleich aus. In laufenden Scheidungs- bzw. Versorgungsausgleichsverfahren, bei welchen die Eheleute vor 1992 geborene Kinder und entsprechend früh geheiratet haben, sollte auf eine korrekte Berechnung der Rentenanwartschaften durch die gesetzliche Rentenver...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / b) Schadensersatz

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AGS 6/2014, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der beteiligten Ehegatten ist durch Verbundbeschluss des AG geschieden worden. Den Versorgungsausgleich hat das AG dahin geregelt, dass es zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund im Wege der internen Teilung 1,6635 Entgeltpunkte übertragen hat. Hinsichtlich der Anrechte des Antragsgegners (Ehemann) ...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / f) Forderungen, Konten

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / g) Gesellschaft

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / V. Fehler in Verfahren nach § 266 FamFG

Praxis-Beispiel Beispiel: Nach Scheidung der Ehe verlangt die Antragstellerin von dem Antragsgegner die Herausgabe verschiedener Schmuckstücke. In der Antragsschrift heißt es: Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantragen wir, 1. den Antragsgegner zu verpflichten, an die Antragstellerin folgende Schmuckstücke herauszugeben: 7 Ketten, 2 Ringe, 8 x ¼-Gold, 10 x ½-Gold, 4...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / d) Eigentum, Besitz, Miete

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 1. Abänderbare Entscheidung

Bei der abzuändernden Entscheidung muss es sich – auch wenn vielfach von einer "Erst"entscheidung gesprochen wird – nicht um die erste Entscheidung über den Versorgungsausgleich handeln. Auch Abänderungsentscheidungen unterliegen ihrerseits der Abänderung.[11] Auch "Negativentscheidungen" sind abänderbar, also solche, in denen nach § 224 Abs. 3 FamFG festgestellt wurde, dass...mehr

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FF 6/2014, Zeitempfinden

Inge Saathoff Seit dem 1.9.2009 gilt in Sorge- und Umgangssachen das sogenannte Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG. Für den im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt ist dies bereits ein alter Hut. Spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens soll ein Anhörungstermin beim Familiengericht stattfinden. Wir kennen alle die Diskussion um die Frage, wie Richter die...mehr

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FF 6/2014, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts

Reinhardt Wever6. Aufl. 2014, 544 Seiten, 59,00 EUR, FamRZ Buch 8, Gieseking Verlag Die Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten neben der in der Regel unproblematischen Hausratsteilung und dem gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich hat in den letzten Jahren in der gerichtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Für die in diesem Buch anstehenden Themen, insbesondere ...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / Leitsatz

Die Form des § 127a BGB ersetzt bei einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt auch dann die notarielle Beurkundung, wenn die Vereinbarung in einem anderen Verfahren als der Ehesache protokolliert wird. Eine Vereinbarung kann daher insbesondere im Verfahren über den Trennungsunterhalt formwirksam abgeschlossen werden. BGH, Be...mehr

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AGS 6/2014, Wertfestsetzung... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im zugrunde liegenden Scheidungsverbundverfahren einen Stufenantrag zum Zugewinn gestellt, mit dem von dem Antragsgegner Auskunft über sein Endvermögen, eine Bewertung der Gegenstände und nach Auskunftserteilung eine noch zu beziffernde Zahlung eines Zugewinnausgleichsbetrages verlangt wurde. Später wurde der Auskunftsantrag erweitert auf den Zeitpu...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / II. Die Ehescheidung

1. Die internationale und örtliche Zuständigkeit für die Durchführung von Ehescheidungsverfahren a) Die internationale Zuständigkeit deutscher Familiengerichte bestimmt sich nach den §§ 97 ff. FamFG. Soweit keine vorrangigen internationalen Vereinbarungen oder Rechtssetzungen der Europäischen Gemeinschaft vorliegen, gilt für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit da...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 2. Materielles Scheidungsrecht

a) Das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht folgt nicht mehr aus Art. 17 Abs. 1 EGBGB, sondern stattdessen aus der Verordnung Rom III (Verordnung EU Nr. 1259/2010). Die Verordnung beansprucht abweichend von der Verordnung Brüssel II a universelle Geltung. Dies folgt aus Art. 4 Rom III-Verordnung. Es kommt daher nicht darauf an, ob es um das Recht eines teilnehmenden Mitgli...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / 2. Problemlösung

Zur Vermeidung der Gefahr einer ungewollten Doppelehe sollte § 145 Abs. 1 FamFG dahingehend geändert werden, dass die Möglichkeit der Anschließung eines Rechtsmittels auf die weiteren Folgesachen beschränkt wird und die Möglichkeit der Anschließung in Bezug auf die Ehescheidung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Es erscheint gerechtfertigt, dem Ehegatten, der bereit war, alle ...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / Problemumfeld

Gem. § 137 Abs. 1 FamFG ist über die Ehescheidung und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden. Folgesachen sind die in § 137 Abs. 2 FamFG aufgeführten Angelegenheiten, wobei Versorgungsausgleichssachen amtswegig zu berücksichtigen sind (§ 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG). Wird ein Versorgungsträger (Beteiligter gem. § 219 Nr. 2 FamFG) im Verfahren beteiligt und ein bei i...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 1. Der Sachverhalt

Die Fakten des von den Bundesrichtern zu beurteilenden Falles, dem in den allgemeinen Medien große Aufmerksamkeit zuteil wurde,[1] sind rasch berichtet; es handelt sich um eine womöglich gar nicht so seltene Familientragödie: Nach Trennung und Scheidung der Eltern im Jahr 1971 blieb der damals etwa 18 Jahre alte Antragsgegner, das einzige Kind, im Haushalt der Mutter. Mit dem...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 3. Bewertung der Entscheidung

Eine Bewertung der Entscheidung fällt nicht ganz leicht. Zwei Gesichtspunkte kommen insoweit in den Sinn; einmal von der Warte des Elternunterhalts aus und zum anderen im Hinblick auf den Aspekt der familiären Solidarität: a) Für den Elternunterhalt ist zunächst hervorzuheben, dass dieser im Vergleich zu anderen Unterhaltsansprüchen bekanntlich verhältnismäßig schwach ausgest...mehr

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AGS 5/2014, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Soweit ein Wertausgleich bei der Scheidung nach stellt das Gericht das in der Beschlussformel gemäß § 224 Abs. 3 FamFG fest. Eine V...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 2. Unterhaltsverwirkung wegen Kontaktverweigerung – zur Dogmatik des § 1611 Abs. 1 Satz 1, 3. Alt. BGB

a) Wenn man die vorliegende Entscheidung in die Systematik des § 1611 BGB, der maßgeblichen Bestimmung zur Beschränkung oder zum Wegfall der Unterhaltsverpflichtung innerhalb des Verwandtenunterhaltsrechts, einordnen möchte, so ist zunächst einmal festzuhalten, dass ein Unterhaltsanspruch kein Wohlverhalten des Unterhaltsberechtigten voraussetzt.[4] Dessen fehlende Bereitsch...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / Zusammenfassung

Nach Ansicht des DAV sollte zur Vermeidung der Gefahr einer ungewollten Doppelehe § 145 Abs. 1 FamFG dahingehend geändert werden, dass die Möglichkeit der Anschließung eines Rechtsmittels auf die weiteren Folgesachen beschränkt wird und die Möglichkeit der Anschließung in Bezug auf die Ehescheidung ausdrücklich ausgeschlossen wird.mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 1. Die internationale und örtliche Zuständigkeit für die Durchführung von Ehescheidungsverfahren

a) Die internationale Zuständigkeit deutscher Familiengerichte bestimmt sich nach den §§ 97 ff. FamFG. Soweit keine vorrangigen internationalen Vereinbarungen oder Rechtssetzungen der Europäischen Gemeinschaft vorliegen, gilt für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit das, was in den §§ 97 ff. FamFG geregelt worden ist. Die örtliche Zuständigkeit folgt aus § 122 Fa...mehr