Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / IV. Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft

Ein weiterer Leitgedanke des BGH war auch, dass alle die Änderungen zu berücksichtigen sind, die eingetreten sind, als die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft noch nicht ausgeschlossen war.[28] Der Gedanke ist durch die Entscheidung vom 6.2.2008[29] nunmehr ausdrücklich verworfen worden. Er war in der Tat ebenfalls Ausfluss des strengen Stichtagsprinzips, das ...mehr

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FF 01/2009, Keine Nachholun... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien, die am 12.4.1990 geheiratet hatten, sind durch Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 24.10.2005 geschieden worden. Aus ihrer Ehe ist die am 1991 geborene S. hervorgegangen. Anlässlich ihrer Scheidung schlossen die Parteien in der Folgesache Unterhalt einen Vergleich mit folgendem Inhalt: Der Antragsteller verpflichtet sich, an die Antragsge...mehr

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FF 03/2011, Neue Rechtsprec... / Einführung

Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts hat der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht mit dem Ziel der Stärkung des Kindeswohls, der wirtschaftlichen Entlastung so genannter Zweitfamilien sowie der Vereinfachung reformiert. Im Geschiedenenunterhaltsrecht gilt seitdem verstärkt der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung jede...mehr

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ZErb 01/2010, Zur Auslegung... / Leitsatz

§ 27 FGG aF, Art. 235 § 1, § 2 Satz 2 EGBGB, §§ 2077, 2268 Abs. 2 BGB, § 392 Abs. 3 ZGB-DDR 1. Im Erbscheinserteilungsverfahren kann der Beteiligte, dessen Beschwerde gegen einen Vorbescheid zurückgewiesen worden ist, auch noch nach anschließend erfolgter Erteilung des entsprechenden Erbscheins weitere Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidungen...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / c) Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB nach Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags

Bei getrennt lebenden Ehegatten erlöschen das Erbrecht und die Pflichtteilsberechtigung, wenn beim Tod des einen Ehegatten die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte (§ 1933 S. 1 BGB). Zum Ausgleich für den Verlust des Erbrechts tritt an die Stelle des Trennungsunterhalts ein Quasi-Nachehe...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / b) Geänderter Umsatzsteuersatz – Einreichung des Scheidungsantrags nach dem 1.7.2004, Aussetzungsentscheidung vor dem 1.1.2007

War der Scheidungsantrag nach dem 1.7.2004 eingereicht, die Entscheidung über die Aussetzung aber noch vor dem 1.1.2007 ergangen, muss berücksichtigt werden, dass der Umsatzsteuersatz im Altverbundverfahren noch 16 % beträgt, während er in der selbstständigen Familiensache mit 19 % anzusetzen ist. Nach Schneider ist in solchen Fällen die Anrechnung brutto vorzunehmen, so das...mehr

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FF 02/2008, 30 Jahre Familienrechtsreform

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Meo-Micaela Hahne Zur Person: Dr. Meo-Micaela Hahne geboren am 18. März 1947 in Heidelberg 1966–1970 Studium in Heidelberg, Lausanne und Genf 1973 Promotion ab 1974 Justizdienst im Land Baden-Württemberg 1977 Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit (Amtsgericht/Familiengericht, Landgericht) 1980–1983 ...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / bb) Irrelevanz des Güterstands beim Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Gleichwohl erweist sich das Vorgehen der Rechtsprechung im Ergebnis zufällig als richtig: Gemäß den §§ 159 Abs. 2 VVG, 331 Abs. 1 BGB erwirbt der Zuwendungsempfänger (Dritte) den Anspruch auf die Versicherungssumme erst mit dem Tod des Erblassers. Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand und findet aufgrund einer Scheidung bereits zu Lebzeiten des Erblassers ein Zugewi...mehr

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FF 02/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Der erwerbsunfähig erkrankten Ehefrau, die nach 21-jähriger Ehe zum Zeitpunkt der Scheidung bereits 52 Jahre alt ist und die Kinderbetreuung für drei gemeinsame Kinder übernommen hat, steht für einen Übergangszeitraum von drei Jahren ab Rechtskraft der Scheidung der volle Krankenunterhalt zu. Im Hinblick darauf, dass sie durch die Kinderbetreuung an einer Wiederaufnahme ihre...mehr

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FF 09/2008, 10 Jahre Kindschaftsrechtsreform

Am 1. Juli 2008 jährt sich das Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum zehnten Mal. Die Kindschaftsrechtsreform hat das gesamte Kindschaftsrecht, das seit der Sorgerechtsreform von 1980 weitgehend unverändert geblieben war, grundlegend umgestaltet und modernisiert. Die Änderungen betrafen u.a. das Abstammungsrecht, das Sorgerecht, das Umgangsrecht und das dazu ...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 1. BGH, Urt. v. 14.11.2007 – XII ZR 16/07 – zur Befristung des Aufstockungsunterhalts

Der BGH verweist im Urt. v. 6.2.2008 auf eine Entscheidung vom 14.11.2007.[6] Mit dieser setzt er seine mit Urt. v. 22.11.2006 begonnene Rechtsprechung zur Befristung des Aufstockungsunterhalts (§ 1573 Abs. 2 BGB) aus Gründen der Billigkeit gem. § 1573 Abs. 5 BGB a.F. fort.[7] Die Rechtsprechung zu § 1573 Abs. 5 BGB a.F zielt darauf ab, die Folgen der Surrogat-Rechtsprechu...mehr

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FF 05/2008, Reform des Zuge... / VI. Neugestaltung des § 1378 Abs. 2 BGB

Bisherige Rechtslage: § 1378 Ausgleichsforderung (2) Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist. Nach der Novellierung: § 1378 Abs. 2 BGB Ausgleichsforderung Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den hälftigen Wert des Vermögens des Ausgleichspflichtigen begren...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 1. Auslegung § 1570 BGB

Viele Beiträge zum neuen Unterhaltsrecht übergehen die Gesetzesauslegung und stellen sogleich eine Wertung des Verfassers in den Vordergrund. Sinnvoll sei eine Betreuung bis zur zweiten Schulklasse u.v.m.[2] Tatsächlich sollte sich der Jurist nicht leichtfertig über die Gesetzesauslegung hinwegsetzen, die grammatikalisch, historisch, systematisch und teleologisch geprägt ist...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 4

Nach dem – im französischen Scheidungsverfahren nach dem dortigen IPR anwendbaren – französischen Recht wird M in der Regel zur Zahlung einer prestation compensatoire (Ausgleichszahlung) an F verurteilt werden. Diese hat den Zweck, ehebedingte Nachteile zu kompensieren und hat sowohl Unterhalts- als auch Versorgungscharakter. Was wäre, wenn F nach der Scheidung in Frankreich ...mehr

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FF 10/2008, Das Scheidungsm... / Einführung

Entschließen sich Eheleute zur Trennung mit der Absicht, nach Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen auch das Scheidungsverfahren einzuleiten, so geht es in der anwaltlichen Beratung insbesondere um die Klärung von rein familienrechtlichen Problematiken wie Unterhalt, Sorgerecht, Hausrat, Zugewinn etc. Die Zustellung des Scheidungsantrages ist schwerpunktmäßig interessant f...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / cc) Unterbreitung einer Erklärung der Ehegatten nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

Ferner muss die Scheidungsantragsschrift Angaben darüber enthalten, ob die Ehegatten über die elterliche Sorge, den Umgang, die Unterhaltspflicht gegenüber gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern sowie die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und an den Haushaltssachen getroffen haben, § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG. Üb...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / 1. Einkommen

Nach der Ansicht des BVerfG ist bei der Auslegung und Anwendung des nachehelichen Unterhaltsrechts zwischen Bedarf nach § 1578 BGB und Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB zu trennen. Wie in der früheren Rechtsprechung des BGH sind für den Bedarf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend. Nach der Scheidung eintretende Verhältnisse sind nur insoweit zu berücksichti...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / d) Anwendung von BRAGO mit DM-Beträgen und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.1.2002

War der Scheidungsantrag vor dem 1.1.2002 eingereicht, ist das Alt-Verbundverfahren nach der BRAGO abzurechnen (§ 61 RVG). Dabei ist wegen § 134 BRAGO noch die vor dem 1.1.2002 gültige Fassung anzuwenden, so dass noch die DM-Beträge zugrunde zulegen sind. Für das selbstständige Verfahren gelten wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG die Bestimmungen des RVG. Wegen der geänderten Umsatz...mehr

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FF 01/2009, Bericht über Mitgliederversammlung und Herbsttagung der AG Familienrecht in Potsdam

Mein Geld – Dein Geld – Kein Geld Auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Potsdam vom 27. bis 29. November bildeten sich etwa 400 Anwältinnen und Anwälte fort. Vor allem die Reformen im Familienrecht standen zur Debatte, denn ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts gibt es noch viel Unsicherheit in der Beratung der Mandanten. Mit etwa 6.50...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 2. Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung

Damit steht der Grundsatz der Eigenverantwortung positivrechtlich fest, und Ausnahmen können und dürfen nicht dazu führen, das Regel/Ausnahme-Verhältnis umzudrehen. Wenn also keine besonderen Umstände vorliegen, hat sich die Mutter ab dem Kindesalter von drei Jahren so behandeln zu lassen, als gehe sie einer Vollzeitbeschäftigung nach. Wie ausgeführt, kommt es hierbei nicht da...mehr

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FF 10/2008, Das Große Famil... / III. Die Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG

Die wichtigste der im FamFG vorgesehenen Zuständigkeitserweiterungen der Familiengerichte ist die in der obigen Auflistung an erster Stelle genannte Schaffung einer Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" (§§ 111 Nr. 10, 266 FamFG). Was sind "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG? 1. Das Anliegen dieser Vorschrift ist im Kern, die vermögensrechtlichen Streitigkeiten d...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / 2.

Das zweite Ziel, das sich die Unterhaltsreform gesetzt hat, ist die Stärkung der Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten. Hintergrund sind steigende Scheidungszahlen, die Gründung von Zweit- oder Drittfamilien, da viele Ehen bereits nach relativ kurzer Dauer wieder geschieden werden, und schließlich die geänderte Rollenverteilung in der Ehe. Wenn aber Scheidungen und neue ...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Das ... / III. Die Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG

Die wichtigste der im FamFG vorgesehenen Zuständigkeitserweiterungen der Familiengerichte ist die in der obigen Auflistung an erster Stelle genannte Schaffung einer Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" (§§ 111 Nr. 10, 266 FamFG). Was sind "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG? 1. Das Anliegen dieser Vorschrift ist im Kern, die vermögensrechtlichen Streitigkeiten d...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / b) Neue Unterhaltspflichten

In Bezug auf einen neuen Ehegatten ist die Entscheidung des BVerfG eindeutig; hier kann keine bedarfsprägende Funktion angenommen werden, weil nicht nur keine in der früheren Ehe angelegte Entwicklung vorliegt, sondern ein scheidungsbedingter, i.E. damit ehefeindlicher Faktor gegeben ist. Problematisch erscheint jedenfalls im Rahmen der Bedarfsbestimmung die Behandlung von Un...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / 1. Lösung der Rechtsprechung über "ehebezogene Zuwendung"

Nach ständiger Rechtsprechung und hL ist das Valutaverhältnis des Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall als Rechtsgeschäft unter Lebenden einzuordnen. Dabei hält man sowohl eine lebzeitige Schenkung im Sinne der §§ 516 ff BGB [61] als auch eine sog. "unbenannte Zuwendung"[62] bzw. – terminologisch präziser[63] – "ehebezogene Zuwendung" unter Ehegatten für möglich.[64] ...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / e) Vertragliche Verbindlichkeiten

Die Formulierung des BGH im Urt. v. 6.2.2008, dass auch sonstige Veränderungen der maßgeblichen Verhältnisse bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen seien, die Einfluss auf das dem Unterhaltsverpflichteten verfügbare Einkommen haben, soweit die Grenze eines unterhaltsrechtlich mutwilligen Verhaltens nicht überschritten werde, schließt auch nach der Scheidung begründete r...mehr

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FF 07/2009, Mehr Gerechtigk... / Einführung

Der Deutsche Bundestag hat heute den von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts in 3. Lesung zugestimmt. Die Neuregelungen im Zugewinnausgleichsrecht sorgen für mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung. Im Vormundschaftsrecht wird vor allem das Besorgen von Geldgeschäften für ...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / VII. Außergerichtliche Streitbeilegung

Die außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen ist in der Vorschrift des § 135 FamFG geregelt. Sie bezieht sich ihrem Wortlaut gem. nicht auf die Scheidung selbst,[88] sondern nur auf die Scheidungsfolgesachen. Hierunter fallen auch abgetrennte Folgesachen.[89] Die Bestimmung des § 135 FamFG ist angelehnt an § 278 Abs. 5 S. 2 ZPO und verdrängt diese in Folgesachen, di...mehr

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FF 04/2011, Drittelmethode – und was kommt danach?

Anmerkung zu BVerfG, Beschl. v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10 Was manche schon geahnt hatten, ist nun Gewissheit: Das BVerfG hat die Dreiteilungsmethode des BGH für verfassungswidrig erklärt.[1] Zur Frage der Verteilungsgerechtigkeit im Ehegattenunterhaltsrecht äußert sich die Entscheidung allerdings nur relativ knapp. Wer hier grundlegende Ausführungen erwartet hatte, mag enttäus...mehr

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FF 02/2011, Zweiwochenfrist... / 1 Gründe:

I. Seit dem 28.10.2009 ist ein Antrag des Antragstellers auf Scheidung der Ehe rechtshängig. Nachdem die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorlagen, bestimmte das Familiengericht mit Verfügung vom 11.1.2010 Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 10.3.2010. Mit Fax vom 9.3.2010 suchte die Antragsgegnerin um eine Verlegung des Termins nach, weil sie am Terminstag an einer ...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / b) Fortbestand der Ehe als Geschäftsgrundlage, § 313 Abs. 1 BGB

Lässt man die Vorstellung des Erblassers, dass sich der begünstigte Ehegatte Aufwendungen für den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge erspart und der Erblasser hiervon zu Lebzeiten indirekt profitiert, für die Annahme einer ehebezogenen Zuwendung genügen, so geht diese Erwartung ins Leere, wenn es zu Lebzeiten zur Scheidung kommt: Die ersparten Aufwendungen für die eigene Al...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / a) Unwirksamkeit des Valutaverhältnisses nach § 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB

Folgt man der Einordnung des Valutaverhältnisses als (Forderungs-)Vermächtnis, so findet § 2077 BGB darauf direkte Anwendung. Ist der Ehegatte als Dritter benannt, kommt es aber noch vor dem Tod des Erblassers zur Scheidung, so ist das Vermächtnis zugunsten des (Ex-)Ehegatten grundsätzlich in direkter Anwendung des § 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.[105] Dass die Begünstigu...mehr

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FF 05/2008, Befristung nach... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Ehe der Parteien wurde am 24.4.1987 geschlossen. Aus der Ehe sind Kinder nicht hervorgegangen. Die Parteien leben seit Oktober 2005 getrennt. Der Ehemann hat sich einer anderen Frau zugewandt. Das AG Regensburg hat in dem Verfahren 203 F 1595/06 im Scheidungsverbund über Scheidung und Scheidungsfolgen entschieden. Mit Endurteil vom 21.8.2007 hat das AG die Sche...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 3. § 51 VersAusglG-E

Nach § 51 VersAusglG-E können nach derzeitigem Recht getroffene Entscheidungen zum Versorgungsausgleich auf Antrag abgeändert werden. Damit ersetzt § 51 VersAusglG-E die bisherige Abänderungsregelung des § 10a VAHRG. Bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen muss auch im neuen Recht eine Abänderungsmöglichkeit der Ausgangsentscheidung gegeben sein. Entscheidungen des bisher...mehr

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FF 12/2010, Kein Vorrang pe... / 3 Anmerkung

Noch einmal: Keine Anknüpfung allein an das Alter des Kindes Der BGH muss in dieser Entscheidung – zum wiederholten Male – deutlich machen, dass beim Betreuungsunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 S. 2, 3 BGB (ebenso wie bei § 1615 l BGB) die Anknüpfung allein an das Alter des Kindes in Anlehnung an das frühere Altersphasenmodell nicht mehr mit dem Gesetz vereinbar ist.[1] Damit wird ...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / 11. Kapitaleinkünfte aus durchgeführtem Zugewinnausgleich

Die Anknüpfung an den Stichtag der Rechtskraft der Scheidung, wonach für die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich die Entwicklungen bis zur Rechtskraft maßgebend und Änderungen in der Folgezeit nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie schon in der Ehe "angelegt" waren, ist überholt. Insofern entfällt auch die manchmal mühsame Interpretation dessen, was man unter "in ...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / bb) Wegfall von Schulden und Belastungen

Nach früherer Rechtsprechung wurden bei Scheidung bestehende Schulden grundsätzlich als bedarfsprägend angesehen. Bei späterem Wegfall kam es auf den zeitlichen Zusammenhang mit der Scheidung an;[41] sofern von einer Tilgung in absehbarer Zeit auszugehen war, wurde angenommen, dass das (nach Wegfall der Verbindlichkeit nunmehr) höhere Einkommen wieder voll für den Unterhalt ...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / bb) Vermächtnislösung: Beweislast beim Dritten

Folgt man hingegen der Prämisse der "Vermächtnislösung" und ordnet das Valutaverhältnis als Rechtsgeschäft von Todes wegen ein, so muss die Erbin F zwar beweisen, dass die Ex-Ehefrau D den Anspruch nach den §§ 328 Abs. 1, 331 Abs. 1 BGB im Valutaverhältnis ohne Rechtsgrund erworben hat.[122] Diesen Nachweis hat Erbin F jedoch bereits dann erbracht, wenn sie die Voraussetzung...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / a) Einreichung des Scheidungsantrags und Erlass der Aussetzungsentscheidung nach dem 1.1.2007

Sowohl für das Alt-Verbundverfahren als auch für die selbstständige Familiensache gilt das RVG. Praxis-Beispiel Der Scheidungsantrag wurde 2007 gestellt. Im Jahr 2008 wird über die Scheidung entschieden und der Versorgungsausgleich ausgesetzt. Der Wert beträgt 9.500,00 EUR für die Scheidung und 1.000,00 EUR für den Versorgungsausgleich. Nach dem 1.9.2009 wird der Versorgungsa...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / bb) Beweissicherung durch Erwähnung in Scheidungsfolgenvereinbarung

Verlangt man hingegen auf Grundlage der "Vermächtnislösung" von der Ex-Ehefrau (Dritter) D, den Beweis, dass der Erblasser das Vermächtnis im Valutaverhältnis nach § 2077 Abs. 3 BGB auch über die Scheidung hinaus aufrechterhalten wollte, so erscheint diese Beweisführung der Ex-Ehefrau eher zumutbar: Ein Aufrechterhaltungswille des Erblassers könnte beispielsweise aus Beweiss...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / 2. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten beeinflussen den Bedarf nach § 1578 BGB nur, soweit sie die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben, und zwar so lange, bis sie normalerweise oder vereinbarungsgemäß zurückgeführt sind.[2] Dies ist bei trennungs- und scheidungsbedingten Verbindlichkeiten zu verneinen, insbesondere bei nach der Scheidung entstandenen Unterhaltspflichten gegenüber Kindern,...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / c) Anwendung von BRAGO und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

Wurde der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht, gilt für das Alt-Verbundverfahren wegen § 61 RVG noch die BRAGO, während für das selbstständige Verfahren wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG das neue Recht anzuwenden ist, wozu auch die Bestimmungen des RVG gehören. Zu beachten ist zugleich der unterschiedliche Umsatzsteuersatz in Alt-Verbundverfahren ...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / Auf einen Blick

Benennt der Erblasser seinen Ehegatten als Dritten eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall und kommt es danach und noch vor dem Tod des Erblassers zur Scheidung, so erwirbt der (Ex-)Ehegatte mit dem Tod des Erblassers nach den §§ 159 Abs. 2 VVG, 328 Abs. 1, 331 Abs. 1 BGB den gegen den Lebensversicherer gerichteten Anspruch auf die Versicherungssumme. Ordnet man d...mehr

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FF 02/2009, Inhaltskontroll... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Leibrentenverpflichtung, die der Kläger zugunsten der Beklagten durch Ehevertrag eingegangen ist. Der 1962 geborene Kläger, der türkischer Staatsangehöriger ist, und die 1953 geborene Beklagte heirateten am 12.12.1997. Die Ehe blieb kinderlos. Am 24.11.1999 schlossen die Parteien unter Hinzuziehung eines für die tür...mehr

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ZErb 01/2011, Nichtbetreibe... / Aus den Gründen

Der als "Erinnerung" bezeichnete Rechtsbehelf ist als befristete Beschwerde gemäß den §§ 58 ff, 63 Abs. 1, 11 Abs. 1 RPflG statthaft, über die gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 b) GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden hat, nachdem der zuständige Rechtspfleger des Amtsgerichts (§§ 3 Nr. 2 c), 16 Abs. 1 Nr. 7 RpflG) ihr nicht gemäß § 68 Abs. 1 FamFG abgeholfen hat. 1. Zwar ging der E...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / 2. Erfasste Ehesachen

Ehescheidungen sind hiernach alle Entscheidungen eines Mitgliedsstaates zur Auflösung des Ehebandes oder zur Ungültigkeitserklärung einer Ehe, die durch einen gerichtlichen oder behördlichen Hoheitsakt bewirkt wurden.[12] Betroffen sind damit alle Statusänderungsverfahren im Wege einer Gestaltungsklage, nicht jedoch Feststellungsverfahren mit Ausnahme der Ungültigkeitserkläru...mehr

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FF 07_08/2011, Anwendbarkei... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Aus der am 25.6.2003 geschlossenen Ehe des Vaters, Deutscher, und der Mutter, die bulgarische Staatsangehörige ist, ist am 2.12.2005 – nach der Trennung der Eltern im Sommer 2005 – die betroffene Tochter A. hervorgegangen, die seither bei der Mutter lebt. Dieser wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Ottweiler vom 27.3.2006 – 12 F 122/06 SO – mit ...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / e) Anwendung von BRAGO (mit Ermäßigung lt. Einigungsvertrag) und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.7.2004

Wurde der Scheidungsantrag vor dem 1.7.2004 eingereicht, ist für das Alt-Verbundverfahren die BRAGO anzuwenden (§ 61 RVG), jedoch muss hier zugleich Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschn. III Nr. 26 des Einigungsvertrags beachtet werden, so dass die dortigen Gebühren ggf. um 10 % zu ermäßigen sind. Für Ost-Berlin ist § 135 BRAGO zu beachten, so dass die Ermäßigungssätze d...mehr

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FF 06/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Rang Sind mehrere unterhaltsberechtigt, der Verpflichtete ist aber nicht in der Lage, allen Unterhalt zu leisten, ist der Rang des Anspruchs für die Berücksichtigung entscheidend. Nachrangige Ansprüche werden nur insoweit bedient, als nach der vollen Befriedigung vorrangiger Ansprüche Mittel verbleiben; gleichrangige Ansprüche sind anteilig zu erfüllen.[1] Einen Rechtssatz, d...mehr

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FF 10/2008, Befristung des ... / Leitsatz

Bei einer Ehe von rund siebzehneinhalb Jahren, die nicht durch gemeinsame Kinder, sondern praktisch durchgehende beiderseitige Erwerbstätigkeit geprägt war, erscheint angesichts der begrenzten Höhe des unstreitigen Unterhaltsbetrages von 327,62 EUR eine Befristung des Aufstockungsunterhalts auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren ab Rechtskraft der Scheidung angemessen....mehr