Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / 1. Auslegung der Begünstigungserklärung nach §§ 133, 157 BGB

Welche Person der Erblasser in der Begünstigungserklärung als Bezugsberechtigten benannt hat, ergibt sich nach den §§ 133, 157 BGB durch Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont des Lebensversicherers.[9] Benennt der Erblasser dabei seinen Ehegatten, so ist damit grundsätzlich der Ehegatte gemeint, mit dem der Erblasser bei Abgabe der Begünstigungserklärung verheiratet...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / c) Vergleich

Mit der "Vermächtnislösung" der Ex-Ehefrau D die Beweislast dafür aufzuerlegen, dass sie auch über die Scheidung hinaus begünstigt werden sollte, erweist sich als vorzugswürdig gegenüber der Lösung über eine ehebezogene Zuwendung, wonach die Erbin F die Beweislast dafür trägt, dass der Fortbestand der Ehe zwischen E und D bis zum Tod zur Geschäftsgrundlage der Zuwendung des ...mehr

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AGS 12/2009, Begründung zu ... / Leitsatz

Enthält ein Urteil nach einer entsprechenden Erklärung der Parteien keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe zur Scheidung, aber zum Versorgungsausgleich eine Darstellung der Berechnung und Erläuterungen, so reduzieren sich die Gerichtsgebühren nicht hinsichtlich der Scheidungssache. OLG München, Beschl. v. 2.4.2008–11 WF 658/08mehr

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FF 01/2011, Unentgeltliche ... / 1 Tatbestand:

I. [1] Die Parteien streiten um Zugewinnausgleich. [2] Die am 27.2.1998 geschlossene Ehe der Parteien ist aufgrund des am 26.5.2004 zugestellten Antrags seit dem 25.4.2005 rechtskräftig geschieden. Mit "Übergabevertrag" vom 14.10.1998 übertrug der 1922 geborene und verwitwete Kläger der 1954 geborenen und inzwischen wiederverheirateten Beklagten "im Wege der vorweggenommenen ...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung ei... / 3 Anmerkung

Auch dann, wenn die Ehezeit nicht kurz i.S.d. § 3 Abs. 3 VerAusglG ist, wird ein Versorgungsausgleich in vielen Fällen nicht durchgeführt. Das kann daran liegen, dass die beteiligten Eheleute vor Einreichung der Scheidung bereits eine notarielle Vereinbarung geschlossen haben, wonach wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet oder dieser anderweit...mehr

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FF 01/2011, Konkrete Bedarf... / 2 Anmerkung

Die Ausführungen des BGH zur konkreten Ermittlung des Ehegattenunterhaltsbedarfs, der sich an dem während des ehelichen Zusammenlebens gepflegten Lebensstandard orientiert, bieten auf den ersten Blick nichts Neues. Der BGH bestätigt nämlich seine eigene sowie die ihr folgende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wobei Unterschiede lediglich insoweit bestehen, ab welcher Ei...mehr

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FF 11/2008, § 8 Abs. 1 Nr. ... / 2 Anmerkung

Der EuGHMR hatte sich bereits in seinen Unzulässigkeitsentscheidungen vom 28.11.2006 in den Verfahren Parry ./. Großbritannien[1] und R. u. F. ./. Großbritannien[2] mit den vom BVerfG aufgeworfenen Fragestellungen unter dem Blickwinkel der EMRK befasst. Nach den vom Gerichtshof zum Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens gem. Art. 8 EMRK und zum Recht auf Eheschl...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / – Versorgungsausgleichssachen nach § 50 FamGKG

10 % für jedes Anrecht, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. In Verfahren über den Auskunftsanspruch oder über die Abtretung beträgt der Verfahrenswert 500 EUR. Mindestwert: 1000 EUR.mehr

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FF 06/2009, Aus der aktuell... / VI. Behandlung des Wohnvorteils während der Trennung (Senatsurteile vom 28. März 2007 – XII ZR 21/05 – FamRZ 2007, 879 und vom 5. März 2008 – XII ZR 22/06 – FamRZ 2008, 963)

Bei der Bestimmung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Gebrauchsvorteile eines im Eigentum eines oder beider Ehegatten stehenden, selbst bewohnten Familienheims einzubeziehen. Danach ist der Wert derartiger Nutzungsvorteile den Einkünften der Ehegatten hinzuzurechnen, soweit er die Belastungen übersteigt, die durch allgemeine Grundstückskost...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / aa) Positive (ausdrückliche) Mitteilung über Namen und Geburtsdaten der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder sowie die Mitteilung ihres gewöhnlichen Aufenthalts

Haben die in Scheidung lebenden Beteiligten gemeinschaftliche minderjährige Kinder, müssen Namen, Geburtsdaten und Aufenthalt der Kinder bereits in der Scheidungsantragsschrift mitgeteilt werden, § 133 Abs. 1 Nr. 1 FamFG und zwar auch dann, wenn keine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung begehrt wird.[48] Der Gesetzgeber bezweckt hiermit eine Beschleunigung des Verfahrens. D...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / 2. Der Folgesachenantrag

Der Folgesachenantrag ist durch das 1. EheRG neu eingeführt und durch das FamFG modifiziert worden. Erforderlich für das Vorliegen einer Folgesache ist, dass es sich hierbei um eine andere Familiensache handelt, die von ihrem Gegenstand her eine Entscheidung gerade für den Fall der Scheidung erlaubt. In Betracht kommen nur die enumerativ abschließend aufgezählten Folgesachen ...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 3. Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

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AGS 02/2009, Umfang der Ang... / Leitsatz

Bei einer Beratungshilfetätigkeit für die Scheidung und deren Folgen ist auch dann gebührenrechtlich von verschiedenen Angelegenheiten auszugehen, wenn diese später im gerichtlichen Verbundverfahren geltend zu machen wären; § 16 Nr. 4 RVG ist nicht analog anwendbar. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10.2008 – I-10 W 85/08mehr

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AGS 12/2010, Keine Beschwer... / Aus den Gründen

II. Gem. Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG ist für das vorliegende Verfahren nunmehr das zum 1.9.2009 in Kraft getretene Verfahrensrecht anwendbar, weil bis zum 31.8.2010 im ersten Rechtszug noch keine Endentscheidung über den Versorgungsausgleich und mit diesem im Verbund stehende Scheidungs- und sonstige Folgesachen erlassen worden ist. Damit richtet sich die Wertfestsetzung nac...mehr

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FF 04/2009, Keine vollschic... / Leitsatz

Nach der Scheidung ist der betreuende Elternteil des gemeinsamen achtjährigen Kindes auch nach neuem Unterhaltsrecht nicht verpflichtet, das Kind – abweichend von der während der Ehe praktizierten Kindesbetreuung – ganztägig in eine Fremdbetreuung zu geben, um selbst einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. KG Berlin, Urt. v. 8.1.2009 – 16 UF 149/08 (AG Berlin Temp...mehr

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FF 05/2009, Beschleunigte K... / 3. Kritik

Gegen die grundsätzliche Anberaumung eines frühen gerichtlichen Termins werden kaum ernstliche Einwände erhoben. Die Kritik richtet sich gegen die pauschale Bevorzugung von Kindschaftssachen, soweit sich hierdurch eine zeitliche Benachteiligung anderer Familiensachen ergeben wird. Es sei nicht einzusehen, weshalb ähnlich dringende Unterhaltsfragen oder vermögenssichernde Anor...mehr

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FF 06/2008, Berechnung des ... / Anmerkung

Anmerkung BGH Urt. v. 5. 3. 2008 – XII ZR 22/06 1. Das Urteil unterscheidet beim Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten zutreffend zwischen der Zurechnung einer Miete für eine angemessene Ersatzwohnung und der Zurechnung der Marktmiete für die Ehewohnung. Es geht um fiktives Einkommen, dessen Behandlung wie wirkliches Einkommen im einen Fall wegen eines geldw...mehr

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FF 03/2011, Bestand durch Wandel

Gabriele Ey In dem "historischen Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland" hat Dieter Schwab 1975 zum Thema "Familie" auf die "moderne lexikalische Definition" im Brockhaus verwiesen. Familie im engsten Sinne ist danach "in der Regel das Elternpaar mit den unselbständigen Kindern als Einheit des Haushalts." Die Familie als eine auf Eheschließung und ehelicher Zeu...mehr

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FF 02/2008, Unruhe im Paradies

Adam und Eva sind verheiratet und haben zwei Söhne, den Kain und den Abel. Eva kümmert sich um Haus und Apfelbaum, Adam geht seinen Interessen nach. Man kennt die Geschichte … Eines Tages gerät Adam in eine Midlifekrise und will fortan allein leben. Eva ist vom Donner gerührt: Wovon sollen sie nun leben? Da nur Adam Einkommen hat, muss er für die Familie Unterhalt zahlen. Rei...mehr

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FF 06/2008, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht hat von dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Beklagten zunächst dessen Barunterhalt für die beiden Kinder abgesetzt. Von dem Unterhaltsbedarf des vol...mehr

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FF 03/2011, Neue Rechtsprec... / Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

1. Das Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts differenziert zwischen der Unterhaltsbedürftigkeit des Berechtigten, dessen Unterhaltsbedarf, der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen sowie der Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter. Den Ausgangspunkt der Unterhaltsberechnung bildet die Bestimmung des Unterhaltsbedarfs, an dessen Ermittlung sich d...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / b) Ausschluss durch Vereinbarung

Ein VA findet ferner nicht statt, wenn die Ehegatten diesen durch Vereinbarung ausgeschlossen haben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG). Eine Vereinbarung, die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung getroffen wird, bedarf der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 und 2 VersAusglG). Dies gilt ebenso für Vereinbarungen über den VA ...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / III. Rangfolge und Unterhaltsberechnung

In § 1609 BGB n.F. hat der Gesetzgeber die minderjährigen sowie die privilegierten volljährigen Kinder in den 1. Rang und namentlich die Kinder betreuenden – auch nicht verheirateten – Elternteile in den 2. Rang eingestellt. Die erwünschte Vereinfachung der Unterhaltsberechnung stellt sich allerdings dann nicht ein, wenn zwei (oder auch mehr) Kinder betreuende Elternteile um...mehr

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FF 10/2008, Befristung des ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Parteien sind – nach Heirat im Juni 1989 und kinderloser Ehe, während der sie ganz überwiegend beide berufstätig waren – seit 23.12.2006 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Im vorliegenden Verfahren hat die Klägerin isoliert nachehelichen Unterhalt geltend gemacht; hinsichtlich der Höhe haben sich die Parteien mit Teilvergleich vom 9.11.2007 auf d...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / 2. Einkommensverbesserungen (Niemals gelebte Verhältnisse)

Die größte Benachteiligung erfuhr durch das strenge Stichtagsprinzip indessen – wie erwähnt – die unterhaltsberechtigte Hausfrau, die nach der Scheidung erstmals wieder erwerbstätig wurde. Hier praktizierte der BGH über Jahrzehnte unbeirrt die Anrechnungsmethode. Als er seine Rechtsprechung im Jahr 2001[23] änderte, waren allerdings konstruktive Versuche, dennoch einen Bezug...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / 1. Konkurrenz zweier ehelicher Betreuungsunterhaltsansprüche

Fall 1: V verdient 4.000 EUR netto. Die von ihm geschiedene M1 betreut das gemeinsame dreijährige Kind K1. Nach Scheidung hat V M2 geheiratet; nach der Trennung betreut sie das gemeinsame, einjährige Kind K2. Weder M1 noch M2 verfügen über eigene Einkünfte. a) Klassische Methode Denkbare Lösung nach herkömmlicher Herangehensweise:mehr

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FF 10/2008, Kabinett beschl... / Einführung

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs beschlossen. Die Bedeutung des Zugewinnausgleichs ist 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten besonders aktuell, denn heute wird etwa jede dritte Ehe geschieden. Bei einer Scheidung müssen die Ehegatten das gemeinsame Vermögen auseinandersetzen. Im gesetzlichen Güterstand, in dem die Mehrzahl der Eh...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / b) Beweislastverteilung bei "non liquet"

Ob die Behauptung der Ex-Ehefrau D oder der Erbin F zutrifft, ob also E die D auch im Falle einer Scheidung begünstigen wollte oder nicht, lässt sich aber häufig nicht feststellen: Der Erblasser E, der hierüber am besten Auskunft geben könnte, ist ja bereits verstorben. Der Richter muss daher überlegen, zu wessen Lasten die Unaufklärbarkeit geht. aa) Lösung über ehebezogene Z...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / IV. Unterhalt nach Leistungsfähigkeit (§ 1581) im absoluten Mangelfall

Angenommen, der Mann hat in neuer Ehe ein zweites Kind und nach der Scheidung ein drittes Kind aus einer nichtehelichen Beziehung und muss für beide betreuenden Mütter aufkommen. 1. Einsatzbeträge Einsatzbetrag ist jeweils der angemessene Unterhalt. Das Einkommen von 3.000 EUR reicht offensichtlich nicht für den Unterhalt von drei Kindern und vier Erwachsenen aus. Es wird vorge...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 4. Terminsgebühr

Hinsichtlich der Terminsgebühr ist zu beachten, dass eine Anrechnung nur erfolgen muss, wenn auch in der selbstständigen Familiensache eine solche entsteht. Die Anrechnung ist dann nur auf die Terminsgebühr, nicht auch auf die in der selbstständigen Familiensache entstandene Verfahrensgebühr durchzuführen. Ist eine Terminsgebühr in der selbstständigen Familiensache nicht ent...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / 5. Kritik

Diese Rechtsprechung wurde von einigen Gerichten,[66] vor allem aber in der Literatur nachhaltig kritisiert. Es wurde geltend gemacht, dass die geänderte Rechtsprechung des BGH schon mit dem Wortlaut des § 1578 nicht vereinbar sei.[67] Außerdem sei die geänderte Rechtsprechung auch dogmatisch bedenklich, weil unklar bleibe, wie man noch von "ehelichen" Lebensverhältnissen sp...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Fall 2

Die Eheleute M – ein Belgier – und F – deutsche Staatsangehörige – sind seit 10 Jahren verheiratet und leben in Deutschland. Sie haben zwei minderjährige Kinder. Sie trennen sich und M zieht nach Belgien um. Ein Jahr später macht die mit den Kindern in Deutschland verbliebene F gegen ihren Ehemann die Scheidung anhängig und verbindet dies mit einem Sorgerechtsantrag sowie ei...mehr

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ZErb 11/2011, Zwischenerwer... / Sachverhalt

Mit Urkundsnr. 1175/2010 B des Notars … überließ J. T. (Vater) einem seiner Söhne, W. T. (Sohn), eine Wohnung in … . In dieser Urkunde erklärten Vater und Sohn die Auflassung, sahen aber ausdrücklich von der Eintragung einer Auflassungsvormerkung ab. Der Vater bewilligte die Eintragung im Grundbuch. Als Gegenleistungen wurden für den Vater vereinbart ein Nutzungsrecht für ei...mehr

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FF 12/2009, Bericht über den 18. Deutschen Familiengerichtstag in Brühl

Im Anschluss an den Bericht 17. DFGT 2007 FF 2007, 291 ff. vom 16.–19.9.2009 Der diesjährige Familiengerichtstag stand unter dem Eindruck der zum 1.9.2009 wirksam gewordenen Reformen zum FamFG, zum Güterrecht und zum Versorgungsausgleich. Die umfassende Form des Unterhaltsrechts ist auch erst 1 ¾ Jahr alt. Der Vorsitzende des DFGT Herr Prof. Brudermüller hatte somit genügend A...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / a) Surrogat

In Form der nach Scheidung eintretenden Erwerbstätigkeit der Ehefrau bleibt es bei der Bedarfsprägung durch Surrogat; das BVerfG hat diesen Teil der BGH-Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt (Rn 64). Ob allerdings auch in Bezug auf die Versorgung eines neuen Partners durch die unterhaltsbedürftige geschiedene Ehefrau ein Surrogat für die frühere Versorgung des geschiedenen Eh...mehr

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FF 05/2009, Das selbständig... / 2. Die Voraussetzungen

An dieser Stelle setzt nunmehr die entscheidende Weichenstellung für das Beweisverfahren ein. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Ein Rechtsstreit muss vermieden werden können (Ziff. 1.), es darf kein anderer Prozess anhängig sein (Ziff. 2.). Zu Ziff. 1.: Welche Anforderungen insoweit zu stellen sind, wird in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutiert.[4] Das OLG K...mehr

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FF 01/2009, Die Zweckehe im... / 2. Aufenthaltsrechtliche Lage nach der Familienzusammenführungsrichtlinie und AufenthaltsG

Ganz anders die aufenthaltsrechtliche Situation nach der Familienzusammenführungsrichtlinie und nationalem Aufenthaltsrecht: Drittstaatsangehörige, die von der Visumspflicht nicht befreit sind, benötigen für die Einreise zum Zwecke der Eheschließung oder die Einreise nach Eheschließung ein spezielles Visum zur Familienzusammenführung. Und nicht selten lässt sich schon diese e...mehr

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FF 11/2009, Ausgleichsanspr... / I. Von der nichtehelichen zur faktischen Lebensgemeinschaft

Eine gesetzliche Definition der nichtehelichen Lebensgemeinschaft fehlt weiterhin. Allerdings gingen die Rechtsprechung und die h. L.[1] davon aus, dass Definitionsprobleme gleichwohl nicht bestünden. Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft handelt es sich nach dieser Ansicht[2] um eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die danebe...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / d) Keine Verwirkung wegen Unterlassen des lebzeitigen Widerrufs, § 242 BGB

Einem Anspruch des Erben gegen den Dritten (Ex-Ehegatten) aus § 346 Abs. 1 BGB iVm §§ 313 Abs. 1, 313 Abs. 3 Satz 1 BGB lässt sich auch nicht entgegenhalten, dass der Erblasser ein Rückforderungsrecht dadurch verwirkt habe, dass er den lebzeitigen Widerruf des Bezugsrechts unterlassen habe, und dass sich der Erbe nach § 1922 Abs. 1 BGB hieran festhalten lassen müsse.[92] [93]...mehr

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AGS 12/2009, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist nicht begründet. Sie enthält keinen Rechtsfehler zulasten der Staatskasse, woraufhin sie vorliegend nur nachzuprüfen war (§ 33 Abs. 6 RVG i.V.m. §§ 546, 547 ZPO). Für den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts wegen geleisteter Beratungshilfe ist § 44 RVG i.V.m. Nrn. 2500 bis 2508 VV maßgebend, wobei sich der zu vergütende Beratungsumfang aus dem Bere...mehr

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AGS 10/2009, Anderweitige H... / 2 Aus den Gründen

Festgehalten wird zunächst an der hiesigen Rspr. zu § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BerHG, wonach Beratungshilfe nicht gewährt wird, wenn andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten gewesen ist. Das ist vorliegend selbstverständlich der Fall. In jeder Lebenslage - auch bei Trennungsabsichten - ist zunächst Eigeninitiativ...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / d) Sonstige gesetzliche Verpflichtungen

Nach der weiten Formulierung des BGH im Urt. v. 6.2.2008 wirken sich auch nach der Scheidung eintretende sonstige gesetzliche Verpflichtungen auf die Bedarfsbestimmung aus. Auch bei dieser Frage wird man nicht Überlegungen zur Leistungsfähigkeit ohne weiteres auf die Bedarfsbemessung übertragen können. Vielmehr ist die wertende Beurteilung notwendig, ob ein innerer Bezug zu ...mehr

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FF 11/2009, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Bei gemeinsamer doppelter Staatsangehörigkeit der Ehegatten sind die Gerichte der beiden Staaten in gleicher Weise nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Brüssel IIa-VO zuständig; dem Antragsteller steht es frei, in welchem Staat er die Scheidung beantragt (EuGH, Urt. v. 16.7.2009 – Rs.C-168: Hadadi ./. Mesko, FamRZ 2009, 1571 m. krit. Anm. Kohler = FamRBint 2009, 73 [Finger]).mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / 4. Einkommensänderungen

Da entscheidend darauf abzustellen ist, dass das Recht des nachehelichen Unterhalts, insbesondere der Maßstab in § 1578 BGB, keine unverrückbare Lebensstandardgarantie für einen Ehegatten sicherstellt, sind spätere Einkommensänderungen grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, ob sie noch vor oder erst nach Rechtskraft der Scheidung eingetreten sind und ob...mehr

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AGS 10/2009, Anforderungen ... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde, mit der die Antragsgegnerin begehrt, ihr im Rahmen der gewährten Prozesskostenhilfe für das Scheidungsverfahren den von ihr benannten Rechtsanwalt ... beizuordnen, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Mit zutreffender Begründung, der das Beschwerdegericht vollen Umfangs beipflichtet, hat das FamG die Beiordnung ab...mehr

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AGS 10/2009, Unzulässigkeit... / 1 Sachverhalt

Der Ehemann hatte Prozesskostenhilfe für ein rechtshängiges Scheidungsverfahren beantragt. Dem Gesuch war eine Erklärung älteren Datums zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen beigefügt. Da die Wohnanschrift des Ehemannes gerichtsbekannt nicht mehr mit der in der Erklärung angegebenen übereinstimmte, forderte das Gericht – vergeblich – den Ehemann zur Einreich...mehr

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FF 02/2009, Rechtsprechung ... / Scheidungsverbund

Auch bei einer außergewöhnlich langen Verfahrensdauer kommt eine Abtrennung der Folgesachen und der isolierte Ausspruch der Scheidung zugunsten des heiratswilligen Antragstellers nicht in Betracht, wenn die Antragsgegnerin nach 35-jähriger Ehe kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand ein berechtigtes Interesse an einer endgültigen Regelung der sich gegenseitig bedingenden Folg...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenswert... / 4 Anmerkung 2

Die Entscheidung enthält die richtigen Gedanken. Sie ist auch im Ergebnis richtig, wenngleich in Zweifelsfällen bei guter Begründung auch stets unterschiedliche Ergebnisse erzielt werden können. Richtig diskutiert das OLG die anwendbaren Rechtsgrundlagen und entscheidet sich unter Bezugnahme auf Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG für das bis zum 31.8.2009 gültige Recht, weil Ausnahm...mehr

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AGS 05/2011, Verfahrenswert... / 2 Anmerkung

Die beteiligten Eheleute hatten sich beide auf ihr Alleineigentum an den Katzen berufen und sich abschließend über die Eigentumsverhältnisse an den Katzen geeinigt. Es war deshalb eine Familienstreit- und keine Haushaltssache zu bewerten. Der Senat hat insoweit richtig gesehen, dass die Reglung des § 1568b BGB nur noch Herausgabeverlangen gestützt auf gemeinschaftliches Eige...mehr

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AGkompakt 01/2009, Die erst... / I. Überblick

Die Ehesachen werden im FamFG in § 121 definiert, der im Wesentlichen dem § 606 Abs. 1 S. 1 ZPO entspricht. Das Verfahren in Scheidungs- und in Folgesachen ist in §§ 135 bis 150 FamFG geregelt. Die grundlegende Struktur des Verfahrens mit dem Scheidungsverbundverfahren und der Unterscheidung zwischen FGG- und ZPO-Folgesachen (künftig Familienstreitsachen, § 112 FamFG) ist er...mehr