Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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AGS 01/2011, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung beinhaltet richtige Ansätze, im Ergebnis ist sie falsch: Ein Versorgungsausgleichsverfahren wird verfahrensrechtlich eingeleitet, wenn der Scheidungsantrag bei Gericht anhängig gemacht worden ist. Auch in den Fällen des § 3 Abs. 3 VersAusglG erfolgt eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen. Würde sich das FamG mit dem Versorgungsausgleich nach Einleitung des ...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / c) Inhalt der Scheidungsantragsschrift

Für Verfahren der Scheidungs- und Folgesachen enthält die Vorschrift des § 133 FamFG weitere notwendige Zulässigkeitsvoraussetzungen.[47]mehr

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FF 03/2011, Erklärung zur D... / Leitsatz

Verlangt das Finanzamt zur Durchführung des begrenzten Realsplittings die Vorlage einer vom Empfänger der Unterhaltsleistungen persönlich unterzeichneten Erklärung, so gebietet es die auch nach der Scheidung fortbestehende Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte diese mit minimalem Aufwand verbundene Erklärung auch dann abgibt, wenn ...mehr

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AGkompakt 12/2010, Wechsels... / III. Wechselseitige Scheidungsanträge

Wechselseitige Scheidungsanträge betreffen denselben Verfahrensgegenstand Beantragen beide Eheleute wechselseitig die Scheidung ihrer Ehe, so liegt derselbe Verfahrensgegenstand vor. Die Werte der jeweiligen Anträge sind zwar gesondert zu ermitteln, weil für den Wert des Verfahrens der wertmäßig höhere Antrag den Verfahrenswert bestimmt. Sie sind aber nicht zu addieren: Eine ...mehr

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FF 05/2008, Reform des Zuge... / VII. Änderung des § 1390 BGB

Bisherige Rechtslage: § 1390 Abs. 1 BGB Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte Soweit einem Ehegatten gem. § 1378 Abs. 2 BGB eine Ausgleichsforderung nicht zusteht, weil der andere Ehegatte in der Absicht, ihn zu benachteiligen, unentgeltliche Zuwendungen an einen Dritten gemacht hat, ist der Dritte verpflichtet, das Erlangte nach den Vorschriften über die Herausgab...mehr

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AGS 02/2011, Dieselbe Angel... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 2 S. 1 RVG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 2) hat auch in der Sache Erfolg. Der angefochtene Beschluss war abzuändern und der Festsetzungsbeschluss der Kostenbeamtin aufzuheben, weil dem Beteiligten zu 1) keine über die festgesetzten und geleisteten Vorschüsse hinausgehende Vergütung zusteht. Denn der Antrag auf Aufhebung der Ehe und der ...mehr

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FF 07_08/2011, Konsequenzen aus der Verfassungswidrigkeit der Dreiteilungsmethode

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten I. Hönlinger, J. Montag, E. Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5360 – Vorbemerkung der Fragesteller Der Bundesgerichtshof geht in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 (BGHZ 177, 356) davon aus, dass die für die Höhe des Unterhaltsbedarfs maßgeblichen Lebensverhältn...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / 4. Neuregelung des Auskunftsrechts in § 1379 BGB

§ 1379 BGB lautet: (1) Ist der Güterstand beendet oder hat ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, beantragt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegattenmehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist nicht nur zutreffend, sondern auch hilfreich für die Praxis, weil sie als Wegweiser dafür herangezogen werden kann, wie die Vermögensverhältnisse der beteiligten Ehegatten bei der Wertfestsetzung in Ehesachen zutreffend berücksichtigt werden können. Die Vermögensverhältnisse werden auch dann, wenn es sich nicht um eine einverständliche Scheidung h...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 6. Grenzen der Drittelung als Bemessungsmethode

Die Rechtsprechung nach der Drittelmethode mag im Einzelfall zu einem angemessenen Ergebnis führen, das letztlich auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung Stand hält. Dieses ist aus den aufgezeigten Gründen jedoch nicht generell gewährleistet. Jede Methode kann nur Hilfsmittel zur Bestimmung des nach den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Bedarfs sein. Eine allgemein...mehr

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FF 05/2009, Dauer des nache... / 3 Anmerkung

Das erste Urteil des BGH zum neuen § 1570 BGB ist für die Praxis von großer Wichtigkeit. Die Entscheidung betrifft die Erwerbsobliegenheit einer geschiedenen Studienrätin, die ein sechsjähriges Grundschulkind betreut, sowie die Befristung und Begrenzung des Kindesbetreuungsunterhalts. 1. Einzelfall statt Altersphasen Im Urt. v. 16.7.2008 hatte der BGH angedeutet, dass für den ...mehr

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ZErb 04/2010, Stiftungen al... / a) Übertragung auf Ehegatten oder Kinder

Bei einer Übertragung von Vermögens auf Ehegatten oder Kinder kann der Unternehmer im Normalfall weiterhin wirtschaftlich profitieren. Wird Vermögen auf den Ehegatten übertragen, fällt Schenkungsteuer an, sofern es sich bei dem übertragenen Vermögen nicht um ein Eigenheim handelt oder die Übertragung im Rahmen der Unterhaltsgewährung erfolgt. Auch bei der Übertragung von Ver...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / II. Änderungen des BGB

War der Versorgungsausgleich bisher in den §§ 1408, 1414 und 1587 ff. BGB geregelt, werden die neuen Strukturen in einem gesonderten Versorgungsausgleichsgesetz geregelt.[2] Der neu gefasste § 1587 BGB stellt in Zukunft nur fest, dass bei Scheidung der Versorgungsausgleich stattfindet für im In- und Ausland bestehende Anrechte und wegen der Einzelheiten wird auf das VersAusg...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / E. Gesetzesbindung und Stichtagsprinzip

Abschließend ist die Frage zu beantworten, ob der BGH mit seiner Auffassung von den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen nun den Boden des Gesetzes verlassen hat, vor allem im Hinblick darauf, dass die Unterhaltsreform den Maßstab nach § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB unangetastet gelassen hat. Diese Frage ist nur im Ansatz berechtigt. Sie ist spätestens bei näherer Betrachtung de...mehr

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AGS 11/2009, Willkürliche g... / 1 Aus den Gründen

I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Streitwertfestsetzung in einem Ehescheidungsverfahren. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. In einem Ehescheidungsverfahren wurde er dem Ehemann, dem Prozesskostenhilfe mit monatlicher Ratenzahlung von 115,00 EUR gewährt wurde, als Prozessvertreter beigeordnet. Der Ehefrau wurde die Gewährung von Prozesskostenhilfe unt...mehr

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ZErb 01/2010, Zur Auslegung... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Erbfolge nach dem kinderlos gebliebenen Erblasser, der sich am 2.7. ... im Alter von 65 Jahren selbst getötet hat. Der Erblasser war seit dem 13.5.1978 in zweiter und letzter Ehe mit der damals 34 Jahre alten Beteiligten zu 5 verheiratet; beide waren zuvor verwitwet. Die Beteiligten zu 6 und 7, die beiden seinerzeit 11 und 12 Jahre alten Töch...mehr

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FF 06/2008, Zurechnung eine... / Anmerkung

Anmerkung Die Entscheidung des OLG Düsseldorf zeigt einmal mehr, wie schwierig die prozessuale Lage eines Ehegatten sein kann, wenn es darum geht, zur erfolgreichen Durchsetzung eines Zugewinnausgleichsanspruchs das Bestehen und die konkrete Höhe einzelner Positionen des Endvermögens des anderen Ehegatten sowie dessen illoyale Vermögensminderungen darzulegen und zu beweisen. ...mehr

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FF 01/2008, Unterhaltsrelev... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Abänderung zweier Titel zum Kindesunterhalt. Der Beklagte ist am 4.6.1985 als Sohn des Klägers und dessen erster Ehefrau geboren. Er lebt seit der Scheidung seiner Eltern im Haushalt seiner Mutter und besucht noch das Gymnasium. Mit Anerkenntnisteilurteil des Amtsgerichts Stollberg vom 19.7.2002 und weiterem Urteil dieses Gerichts vom 26.9...mehr

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FF 03/2011, Erklärung zur D... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Ehe der Beteiligten ist geschieden. Der Antragsteller zahlte der Antragsgegnerin im Jahre 2008 nachehelichen Unterhalt in Höhe von über 18.000 EUR und begehrt von ihr die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting. Zunächst hatte der Steuerberater des Antragstellers die "Anlage U" zur Einkommensteuererklärung mit der Bitte übersandt, diese zu unterzeichnen. Die Antragsgegn...mehr

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AGS 08/2009, Streitwert ein... / 1 Aus den Gründen

Die Bestimmung des Streitwerts für Ehesachen ist in § 48 GKG geregelt. Da eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit vorliegt, ist der Streitwert gem. § 48 Abs. 2 GKG unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien nach Ermessen zu bestimmen. Abs. 3 des § 48...mehr

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FF 11/2008, Begrenzung und ... / Aus den Gründen

… 3. Der Unterhaltsanspruch der Beklagten ist ab 1.1.2008 auf 550 EUR herabzusetzen und bis zum 31.12.2012 zu befristen. Gem. § 1578b Abs. 1, 2 BGB in der seit 1.1.2008 geltenden Fassung können alle Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten auf den angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orienti...mehr

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FF 10/2008, Befristung des ... / 2 Anmerkung

Die Parteien dieses Verfahrens waren ursprünglich aus dem Gebiet der ehemaligen DDR stammende Eheleute, welche bereits 1989 in den Westen übergesiedelt waren. Die Ehefrau hatte während ihrer "DDR-Zeit" ein etwas höheres Einkommen erzielt als der Ehemann und hätte dort die Möglichkeit gehabt, Filialleiterin einer Kaufhalle zu werden, mit der entsprechenden Vorbildung. Nach dem...mehr

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FF 12/2008, Erwerbsobliegen... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Parteien streiten noch um nachehelichen Ehegattenunterhalt. Die Antragstellerin hat den Antragsgegner auf monatlichen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von zunächst 600 EUR und ab dem 21.12.2007 in Höhe von 544 EUR ab Rechtskraft der Ehescheidung in Anspruch genommen. Die Parteien haben am 6.3.1999 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Erfurt die Ehe mit...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Aus den Gründen

Gründe: A. Die Parteien streiten um die Abänderung der durch Urteil des AG – Familiengericht – Marl vom 21.8.2007 (20 F 167/07) titulierten Verpflichtung des Klägers, an die Beklagte einen monatlichen Nachscheidungsunterhalt von 607,00 EUR zu zahlen. Der am 15.2.1957 geborene Kläger und die am 9.11.1956 geborene Beklagte schlossen die Ehe am 26.03.1975. Die Ehe blieb kinderlo...mehr

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AGS 07/2009, Prozesskostenh... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist begründet. In Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird die der Antragsgegnerin im Beschluss des FamG für das Verfahren der Ehescheidung bewilligte Prozesskostenhilfe auf den Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung erstreckt. Nach § 48 Abs. 3 RVG erstrecken sich die Prozesskostenhilf...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / 2. Inzidente Anerkennung durch Behörden

Die Inzidentanerkennung nach Art. 21 Abs. 4 EuEheVO sieht die Verordnung für Behörden nicht vor; sie auf gerichtliche Kompetenz beschränkt. Das ist unverständlich und widerspricht dem Prinzip einer Anerkennungsautomatik des gesamten Art. 21 EuEheVO, zumal sich auch in behördlichen Verfahren die Vorfrage einer Anerkennung einer Ehescheidung stellt, etwa bei einer Anmeldung zu...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / 3. Feststellungsverfahren nach Art. 21 Abs. 3 EuEheVO (Exequaturverfahren)

Es kann auch ein selbständiges Anerkennungsverfahren betrieben werden mit dem Ziel, die Anerkennung der ausländischen Ehescheidung oder deren Nichtanerkennungsfähigkeit feststellen zu lassen. a) Antragsberechtigung Antragsberechtigt ist jeder, der ein rechtliches Interesse hat, das heißt, in seinem subjektiven Recht betroffen ist. Da das europäische Verordnungsrecht vorgeht, i...mehr

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FF 02/2008, Verfahren vor e... / 3. 3.2 Schiedsgericht der Cooperation

Im Jahr 2007 wurde ein weiteres Schiedsgericht für Familiensachen gegründet durch die COOPERATION, einem 1997 gegründeten Verbund von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich auf das Familien-, Erb- und Steuerrecht spezialisiert haben und bundesweit zusammenarbeiten ( www.cooperation-fam.de ). Anders als das Süddeutsche Familienschiedsgericht verfügt das Schiedsgericht...mehr

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FF 03/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Die Erkrankung eines Ehegatten kann die Berufung auf einen ehevertraglichen Ausschluss von nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) erscheinen lassen. Die gebotene richterliche Anpassung hat sich auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile zu beschränken (BGH, Urt. v. 28.11.2007 – XII ZR 132/05). Die ehelichen Lebensverhältnisse werde...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / Mediation

Mediation ist dagegen eine Methode, die Konflikte durch Verhandeln (Vermitteln), nicht aber durch Behandeln löst. Dabei unterscheidet sich die Mediation von allen anderen beratenden und therapeutischen Interventionen durch einen spezifischen Umgang mit den Ratsuchenden, der trotz Aufklärung und Wissensvermittlung nicht Beratung, das Erteilen von Ratschlägen oder Therapie bei...mehr

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FF 04/2008, In den nächsten Ausgaben

Finke : Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich : Patientenautonomie am Lebensende Hauß : Elternunterhalt Klinkhammer : Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Kogel : Reform des Zugewinnausgleichsrechts – quo vadis? Niebling : Neues Unterhaltsrecht: bleibt alles beim Alten? – Zur Auslegung von § 1570 BGB Offermann-Burckart : Wahrnehmung widerstreitender Inte...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / d) Herabsetzung und Befristung – kein ehebedingter Nachteil

Ist nach Wiederaufnahme und Ausweitung einer früher ausgeübten Erwerbstätigkeit ein Nachteil in der Erwerbsbiographie nicht feststellbar, kommt eine Begrenzung auch bei einer Ehe von 28-jähriger Dauer in Betracht, hier auf einen Zeitraum von 10 Jahren ab Rechtskraft der Scheidung. OLG Saarbrücken, Urt. v. 9.4.2008 – 9 UF 4/06, FamRZ 2009, 349 Nach einer Ehe von 21 Jahren kommt...mehr

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FF 02/2008, In den nächsten Ausgaben

Balloff: "Vom Gehilfen zum Vermittler?" – Die Rolle des Sachverständigen im Verfahren Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Offermann-Burckart: Wahrnehmung w...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / ff) Verfahrenswertangabe

Die Angabe des Verfahrenswertes in der Antragsschrift ist gem. § 253 Abs. 3 ZPO nur erforderlich, wenn hiervon u.a. die Zuständigkeit des Gerichts abhängig ist. Da gem. § 122 FamFG das FamG für die Scheidung ausschließlich zuständig ist, ist die Verfahrenswertangabe hierfür nicht wesentlich,[59] wohl aber für die Zustellung der Scheidungsantragsschrift. Denn gem. § 14 Abs. 1...mehr

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FF 01/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Graba: Die Abänderung von Unterhaltstiteln und Unterhaltsvereinbarungen nach dem UÄndG 2007 Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friederici: Verfahren vor einem (Familien-)Schiedsgericht Friedrich: Patientenautonomie am L...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 2. BGH, Urt. v. 28.2.2007 – XII ZR 37/05 – zur Befristung des Aufstockungsunterhalts, Karrieresprung und Kirchensteuer

Die im Urt. v. 6.2.2008 in Bezug genommene Entscheidung vom 28.2.2007[9] bestätigt die Rechtsprechung zur Befristung des Aufstockungsunterhalts. Der BGH hält daran fest, dass auch nach seiner Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen ein Karrieresprung nicht als eheprägend zu berücksichtigen sei. Anderes gelte für eine Verringerung des Nettoeinkommens,...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / 3. Keine Unwirksamkeit nach § 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB (analog)

Kommt es nach der Benennung des Ehegatten als Bezugsberechtigtem zur Scheidung, so ist die Begünstigungserklärung auch nicht nach § 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Eine direkte Anwendung des § 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB scheitert schon daran, dass die Begünstigungserklärung ein Rechtsgeschäft unter Lebenden ist[22] und nicht – wie § 2077 BGB voraussetzt – ein Rechtsgeschäft vo...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 3 Frage a)

Weil dadurch der erwartete Scheidungsantrag des M in Deutschland blockiert wird und sich so zugunsten der wirtschaftlich schwächeren F die Stichtage im Versorgungs- und Zugewinnausgleich verschieben und ggf. auch die Ehedauer verlängert wird – denken Sie an den nachehelichen Unterhalt![13] Denn nach Art. 16, 19 der Brüssel IIa-Verordnung kommt dem früher angerufenen Gericht ...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / 6. Art. 111 Abs. 5 FGG-RG: Stichtag 1.9.2010

Für alle Versorgungsausgleichsverfahren – egal ob isoliert oder im Verbund stehend –, die zum 31.8.2010 erstinstanzlich noch nicht abgeschlossen sind, gilt mit Wirkung vom 1.9.2010 das neue Verfahrensrecht gemäß Art. 111 Abs. 5 FGG-RG und das neue materielle Recht nach § 48 Abs. 3 VersAusglG.[62] Es kommt nunmehr ausschließlich das FamFG zur Anwendung. Da sich die Bestimmung...mehr

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FF 07/2009, Mehr Gerechtigk... / 2. Schutz vor Vermögensmanipulationen

Für die Berechnung des Zugewinns kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Ausgleichsforderung wird aber bislang durch den Wert begrenzt, den das Vermögen zu einem regelmäßig deutlich späteren Zeitpunkt hat, nämlich dem der rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht. In der Zwischenzeit besteht die Gefahr, dass der ausgleich...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 3. Beteiligung Dritter

Dieselbe Rechtssache kann auch vorliegen, wenn Dritte (z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister des vertretenen Ehegatten) beteiligt sind. Haben z.B. die Eltern der vertretenen Ehefrau den jetzt in Scheidung lebenden Eheleuten für den Kauf eines Hauses ein Darlehen gewährt, das sie nach Zerrüttung der Ehe anteilig vom Ehemann zurückfordern, sollte der Anwalt der Frau sich h...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / 5. Entscheidung

Die ausländische Scheidung darf nicht gegen den deutschen ordre public verstoßen, somit nicht gegen die wesentlichen Grundsätze des deutschen Rechts. Die Entscheidung bezieht sich nur auf die Ehestatusfeststellung, nicht auf etwaige Nebenentscheidungen. Ausgesprochen wird auch nur, was beantragt wurde. Gemäß § 107 Abs. 9 FamFG ist die Entscheidung für alle Gerichte und Verwalt...mehr

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AGS 06/2009, Verfassungswid... / III. Beschluss des BVerfG v. 22.2.2006–1 BvR 2139/05>

Bereits sechs Monate später wurde das BVerfG erneut bemüht. Diesmal stand eine Entscheidung des OLG Stuttgart zur Disposition. Die Begründung des OLG Stuttgart war zwar etwas differenzierter als die des OLG Hamburg ausgefallen, weil immerhin problematisiert worden war, dass der Streitwert in Ehesachen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen sei. Die...mehr

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FF 12/2010, Rechtsprechung ... / Familienvermögensrecht

Hat ein Ehegatte von seinen Eltern ein Darlehen zur Finanzierung einer von den Eheleuten gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung aufgenommen, so kommt eine Ausgleichspflicht des anderen Ehegatten durch eine konkludente Vereinbarung über den Ausgleich im Innenverhältnis in Betracht (BGH, Urt. v. 21.7.2010 – XII ZR 104/10, FamRZ 2010, 1542 = FuR 2010, 646 [Soyka] = FamRB 2010, 2...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / 2. Einführung der notariellen Form

Die Einführung der notariellen Form für Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt vor der Scheidung durch die Vorschrift des § 1585c S. 2 BGB, die durch die Form eines gerichtlichen Vergleichs nach § 127a BGB ersetzt wird, berührt die Wirksamkeit in anderer Form geschlossener, etwa schriftlicher Vereinbarungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des UÄndG (1.1.2008) nic...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / c) Billigkeitsprüfung (§ 1578b BGB)

Das BVerfG hat festgehalten, dass der Bedarf nicht schon im ersten Schritt (§ 1578 BGB) durch eine Berücksichtigung von nachehelichen Entwicklungen reduziert und dann im zweiten Schritt (im Rahmen von § 1578b BGB) nochmals gekürzt werden darf (Rn 66). Das lässt sowohl das Verhältnis der beiden Vorschriften zueinander als auch die Frage offen, ob und inwieweit nach Scheidung ...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Fami... / 1. Familiensachen

§ 111 FamFG beschreibt durch eine Aufzählung die einzelnen Arten von Familiensachen. Die Arten werden in der jeweils ersten Vorschrift des entsprechenden Abschnitts definiert. § 111 FamFG ist auch maßgeblich, wenn andere Gesetze (zum Beispiel das GVG) den Begriff Familiensache verwenden.[3] Familiensachen sind: Ehesachen (einschließlich Scheidungs- und Folgesachen), Kindschaft...mehr

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FF 07/2009, Rechtsprechung ... / Eheliches Güter- und Vermögensrecht

Ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs gem. § 1381 BGB wegen schwerwiegenden persönlichen Fehlverhaltens des Ausgleichsberechtigten scheidet aus, wenn das Endvermögen des anderen Ehegatten von ihm erwirtschaftet wurde, um eine Alterssicherung für beide Parteien zu schaffen, die bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens des Ausgleichsberechtigten gegen den Zugriff ...mehr

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FF 07_08/2011, Allgemeine E... / Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Hat der Berufungsführer vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist Prozesskostenhilfe beantragt und beabsichtigt das Gericht, Prozesskostenhilfe zu versagen, so hat es vor Verwerfung der Berufung als unzulässig über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden (BGH, Beschl. v. 23.3.2011 – XII ZB 51/11, FamRZ 2011, 881 = MDR 2011, 748). Bedarf es im Vaterschaftsfeststellungsverfa...mehr