Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 8 Erbscheinsverfahren / a) Muster: Amtsermittlungspflicht bei der Auslegung eines Erbvertrages

Rz. 20 Muster 8.5: Amtsermittlungspflicht bei der Auslegung eines Erbvertrages Muster 8.5: Amtsermittlungspflicht bei der Auslegung eines Erbvertrages An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Beschwerdebegründung: _________________________ (Einleitung). Das Gericht hat seiner Pflicht, den f...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 1. Form

Rz. 101 Was die Form und den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren anbelangt, bestimmt § 38 FamFG, dass durch Beschluss zu entscheiden ist. § 38 FamFG Entscheidung durch Beschluss (1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit durch die Entscheidung der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (Endentscheidung). Für Regi...mehr

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FF 10/2022, Rechtsprechung ... / Scheidung

KG, Beschl. v. 15.7.2022 – 16 UF 65/22 1. Wenn beide Ehegatten, die seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt leben, jeweils einen eigenen Scheidungs- bzw. Scheidungswiderantrag anbringen, über die mündlich verhandelt wird, wird das Scheitern der Ehe auch dann unwiderleglich vermutet, wenn ein Ehegatte seinen Scheidungsantrag in einem späteren Termin zurücknimmt und erk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Personelle Zuordnung und Erstattung geleisteter Vorauszahlungen bei zusammenveranlagten Ehegatten (einschließlich Scheidung)

Rn. 92 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Eine Erstattung von Vorauszahlungen kommt nach § 36 Abs 4 S 2 EStG bei fehlender Tilgungsbestimmung im Regelfall nur hinsichtlich desjenigen Betrags in Betracht, um den die Vorauszahlungen die Summe der für beide Ehegatten festgesetzten ESt übersteigen. Dies gilt sowohl im Fall der Zusammenveranlagung als auch bei Wahl der Einzelveranlagung ...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / V. Abtrennung einer Unterhaltssache

Ist eine Folgesache einmal wirksam – unter Beachtung der Fristenregelung in § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG.[11] in den Scheidungsverbund eingeführt worden, ist die Abtrennung nur in Ausnahmefällen wieder möglich. Für die Abtrennung einer Folgesache vom Scheidungsverbund nach § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 FamFG wegen einer unzumutbaren Härte muss nämlich neben der außergewöhnlichen Verzög...mehr

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FF 10/2022, Keine Totalrevi... / 1 Anmerkung

Der vorliegende Beschluss ist innerhalb von zwei Jahren der dritte[1] zu einer Problematik, die in der Vergangenheit nicht unerhebliche mediale Aufmerksamkeit erlangt hat. Wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist und der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte zwischenzeitlich verstorben ist, versteht der ausgleichspflichtige überlebende Ehegatte in der Regel ...mehr

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FF 10/2022, Rechtsprechung ... / Internationales

BGH, Urt. v. 29.6.2022 – IV ZR 110/21 Die Anwendung des gemäß Art. 22 Abs. 1 EuErbVO gewählten englischen Erbrechts verstößt jedenfalls dann gegen den deutschen ordre public im Sinne von Art. 35 EuErbVO, wenn sie dazu führt, dass bei einem Sachverhalt mit hinreichend starkem Inlandsbezug kein bedarfsunabhängiger Pflichtteilsanspruch eines Kindes besteht. KG, Beschl. v. 28.4.20...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / III. Anzusetzen sind 10 % des dreifachen Nettoeinkommens

Entgegen der Berechnung des AG – FamG – beträgt der Wert des Ausgangsverfahrens indes nicht 60 %, sondern gem. § 50 Abs. 1 S. 1 1. Alt. FamGKG i.V.m. § 50 Abs. 3 FamGKG lediglich 20 % dieses Einkommens. Der Wert des Ausgangsverfahrens beläuft sich deshalb nicht auf den vom FamG zuletzt festgesetzten Betrag von 6.000,00 EUR, sondern lediglich auf bis zu 3.000,00 EUR. Gem. § 50...mehr

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FF 10/2022, Rechtsprechung ... / Abendgabe

OLG Oldenburg, Beschl. v. 1.6.2022 – 13 UF 82/21 Hat ein Ehemann mit seiner Frau für den Fall einer Scheidung eine "Abendgabe" vereinbart hat, ist er an diese Vereinbarung gebunden, auch wenn sich die Verhältnisse geändert haben und die Ehefrau auf die Zahlung nicht angewiesen ist. (red. LS)mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / VIII. Bedeutung für die Praxis

1. Nur 10 Prozent je Anrecht Zutreffend geht das Gericht davon aus, dass sich der Verfahrenswert in Abänderungsverfahren aufgrund einer Entscheidung im Verbundverfahren nach § 50 Abs. 1, S. 1, 1. Alt. FamGKG richtet. Die Formulierung in § 50 FamGKG "nach der Scheidung" ist nicht chronologisch gemeint. Vielmehr wird hier die Überschrift zum dritten Abschnitt des VersAusglG zit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Steuerpflichtiger

Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 StPfl iSd § 37 Abs 1 S 1 EStG ist materiellrechtlich und nicht iSd § 33 AO zu verstehen. Erfasst wird jede natürliche Person, die Schuldner der ESt sein kann, die Art der EStPfl spielt keine Rolle. ESt-Vorauszahlungen können bei unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1 EStG), erweitert unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 2 EStG), fiktiver unbeschränkt StPfl (§ 1...mehr

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FF 10/2022, Spüren wir die Folgen des Krieges in der Ukraine auch im Familienrecht?

Dr. Fritz R. Osthold Es ist nun rund acht Monate her, dass die Russische Föderation am 24.2.2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf ukrainischem Boden begonnen hat. Die ökonomischen Folgen dieses Krieges spüren wir alle auch hierzulande seit Monaten. Die ohnehin schon seit Juli 2021 über dem offiziellen sog. symmetrischen mittelfristigen Ziel der EZB von 2 % liegende I...mehr

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FF 10/2022, Aussetzung der ... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin begehrt im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsweg die Aussetzung eines Beschlusses zur Vollstreckung eines spanischen Titels zur Herausgabe ihres Kindes an dessen in Spanien lebenden Vater. I. [2] Die Antragstellerin ist die Mutter eines am 18.8.2013 in Madrid geborenen Sohnes, wo die nicht miteinander verheirateten Eltern gemeinsam lebten. [3] 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Freigebige Zuwendung und Schenkung i. S. d. BGB

Rz. 10 Als Zuwendung versteht man jedwede Bereicherung des Vermögens einer anderen Person. Dabei muss sich der Zuwendende der Mehrung fremden Vermögens bewusst sein.[1] Nur die Gruppe der Zuwendungsgeschäfte lässt sich in entgeltliche und unentgeltliche unterscheiden.[2] Personenrechtliche Rechtsgeschäfte (z. B. Eheschließung) sind keine Zuwendungsgeschäfte, sie lassen sich ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 20 Gegenleistungen ohne Geldwert (§ 7 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 495 Gegenleistungen, die nicht in Geld veranschlagt werden können, werden bei der Feststellung, ob eine Bereicherung vorliegt, nicht berücksichtigt (§ 7 Abs. 3 ErbStG). Die genaue Bedeutung der Vorschrift liegt im Unklaren. Nach der früheren Rspr. des BFH[1] galt die Vorschrift nur für das Ausmaß der Bereicherung, ließ aber eine Berücksichtigung der Gegenleistung bei der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Vereinbarungen der Gütergemeinschaft (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 410 Zivilrechtlich ist die Vereinbarung der Gütergemeinschaft keine Schenkung i. S. d. §§ 516 ff. BGB. [1] Deshalb erscheint es auch bedenklich, die Bereicherung, die ein Ehegatte oder Lebenspartner (gem. § 7 LPartG sind Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] bei Vereinbarungen der Gütergemeinschaft erfährt, unter den allgemei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Gesetzliche Erbfolge

Rz. 104 Die gesetzliche Erbfolge[1] tritt ein, wenn keine wirksame Verfügung von Todes wegen vorliegt oder der Erblasser in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen nicht vollständig über seinen Nachlass verfügt hat.[2] Der Gesetzgeber folgt dem Konzept eines Familienerbrechts, indem er Verwandte und Ehegatten zu gesetzlichen Erben bestimmt. Voraussetzung für das gesetzlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.4 Abschlag an Entgeltpunkten aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting

Rz. 13 Bei Ehescheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG findet i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt (bis 31.8.2009: §§ 1587ff. BGB, ab 1.9.2009: §§ 1 ff. VersAusglG). Hierbei führt die Übertragung von dynamischen Rentenanwartschaften zulasten eines Versicherten zu einem Abschlag an Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 3). Die Entgeltpunkte werden ermittelt, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.5 Veräußerung

Rz. 58 Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb muss veräußert werden. Ein begünstigter Veräußerungsgewinn kann auch gegeben sein, wenn der Land- und Forstwirt einen im Aufbau befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Rz. 38) veräußert.[1] Zu verstehen ist unter einer Veräußerung die entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen oder zumindest des wirtsch...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / II. Die elterliche Sorge während der Trennung/nach der Scheidung oder der Anfechtung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft

1. Die Regel der gemeinsamen und gleichen Ausübung der elterlichen Sorge Im früheren Recht war die Regel, dass das Gericht über die Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge während der Trennung oder nach der Scheidung oder der Anfechtung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft entschieden hat. Die alte Fassung dieses Artikels führte die meisten Gerichtsentscheidungen dah...mehr

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FF 09/2022, Teilungsversteigerung der Ehewohnung vor Rechtskraft der Scheidung

BGB § 242 § 249 Abs. 1 § 1353 Abs. 1 S. 2 § 1361b § 1365, FamFG § 200 ff., ZPO § 771 Leitsatz 1. Auch vor Rechtskraft der Scheidung ist eine Teilungsversteigerung des Familienheims möglich. Sie ist insbesondere nicht gem. §§ 242, 1353 Abs. 1 S. 2 BGB generell gehindert. 2. In einem solchen Fall ist vielmehr eine Abwägung der Interessen der Beteiligten vorzunehmen. Fehlen beider...mehr

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FF 09/2022, Der Kampf um Op... / 1. Ehescheidung

Unmittelbar vor Ablauf des Trennungsjahres ist der Antrag auf Ehescheidung zunächst beim Familiengericht Euskirchen eingereicht worden, weil der Wohnsitz des Antragsgegners unklar war. Das Amtsgericht Monschau schied als Gericht der früheren ehelichen Wohnung aus. Die Antragstellerin hielt sich seit über einem Jahr bei der Tochter auf und war entschlossen den Antrag auf Ehes...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 1. Die Regel der gemeinsamen und gleichen Ausübung der elterlichen Sorge

Im früheren Recht war die Regel, dass das Gericht über die Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge während der Trennung oder nach der Scheidung oder der Anfechtung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft entschieden hat. Die alte Fassung dieses Artikels führte die meisten Gerichtsentscheidungen dahin, die Ausübung der Personensorge als Teil der elterlichen Sorge einem ...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / 2 Anmerkung

Große Verunsicherung ist in der Praxis durch die Entscheidung des OLG Hamburg[1] entstanden. Erstmalig stellte sich ein Gericht auf den Standpunkt, dass vor Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses die Teilungsversteigerung des Einfamilienheims generell nicht möglich sei. Selbst nachdem in den Beschlussgründen ein Verstoß gegen § 1365 BGB und auch gegen den Gesichtspunkt der eh...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / Leitsatz

1. Auch vor Rechtskraft der Scheidung ist eine Teilungsversteigerung des Familienheims möglich. Sie ist insbesondere nicht gem. §§ 242, 1353 Abs. 1 S. 2 BGB generell gehindert. 2. In einem solchen Fall ist vielmehr eine Abwägung der Interessen der Beteiligten vorzunehmen. Fehlen beiderseitige triftige Gründe, hat die Teilungsversteigerung bis zur Rechtskraft der Scheidung zu ...mehr

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FF 09/2022, Aus a wird b: Die neue Brüssel IIb-Verordnung ist in Kraft getreten

Argiris Balomatis Seit dem 1.8.2022 gilt sie also, die neue Verordnung (EU) 2019/1111 vom 25.6.2019. Sie ersetzt die gute alte Brüssel IIa-Verordnung, die uns seit dem 1.3.2005 in Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung so treu und zuverlässig zur Seite stand (vgl. Morawit...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 2. Ausnahmen von der Regel der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge

a) Die schriftlichen Vereinbarungen der Eltern Das neue Familienrecht sieht einige Ausnahmen von der Regel der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge und insbesondere der gemeinsamen Personensorge vor. Die wichtigste davon ist die Möglichkeit der Eltern, ein Abkommen über die Verteilung der Ausübung der elterlichen Sorge abzuschließen (Art. 1514 Abs. 1 gr. ZGB). Ein solch...mehr

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FF 09/2022, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Bei den Beteiligten handelt es sich um getrennt lebende Ehegatten. Mit Ehevertrag vom 5.1.1984 vereinbarten sie Gütertrennung. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin am 16.12.2020 zugestellt worden. [2] Während der Ehezeit vom 1.9.1983 bis zum 230.11.2020 hat der Antragsteller ein Anrecht bei der Deutsche Rentenversicherung Bund mit einem ...mehr

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FF 09/2022, Der Kampf um Op... / 4. Ergebnis

Der Ehemann war durch die Verfügungen zugunsten der Tochter völlig mittellos. Der Zugewinnausgleich ist in die einstweilige Anordnung eingeflossen. Der Kaufpreis wurde durch die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts zwischen den Beteiligten ausgekehrt. Die Anhörung hätte nicht unbedingt stattfinden müssen, zumal die Antragstellerin das Scheidungsbegehren bei ihrer Anhörung vor...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / a) Die schriftlichen Vereinbarungen der Eltern

Das neue Familienrecht sieht einige Ausnahmen von der Regel der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge und insbesondere der gemeinsamen Personensorge vor. Die wichtigste davon ist die Möglichkeit der Eltern, ein Abkommen über die Verteilung der Ausübung der elterlichen Sorge abzuschließen (Art. 1514 Abs. 1 gr. ZGB). Ein solches Abkommen muss schriftlich erstellt und von ...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / c) Handlungen des täglichen Lebens – Handlungen in dringenden Fällen

Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, hat das Recht, unabhängig davon, ob er/sie ausschließlich oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil die elterliche Sorge ausübt,[23] die in Art. 1516 gr. ZGB normierten Handlungen allein zu übernehmen (Art. 1513 S. 2 gr. ZGB). Es handelt sich gewöhnliche Handlungen des täglichen Lebens für die Sorge des Kindes oder laufende Hand...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 3. Die Rückkehr in die Regel der gemeinsamen Ausübung der Personensorge

Es wurde bereits erwähnt, dass die Ausübung der Personensorge entweder durch ein schriftliches Übereinkommen der Eltern oder durch eine Gerichtsentscheidung einem Elternteil ausschließlich erteilt werden kann. Trotzdem darf dieser Elternteil nicht alle Entscheidungen über die Personensorge des Kindes treffen. Es gibt einige Aspekte der Personensorge, die so wichtig sind, das...mehr

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FF 09/2022, Der Kampf um Op... / 2. Einstweiliges Anordnungsverfahren – Amtsgericht Aachen

Parallel wurde ein einstweiliges Anordnungsverfahren in Gang gesetzt, das sich gegen die Tochter des Ehemannes aus 1. Ehe richtete, weil diese inzwischen Eigentümerin des Hausgrundstückes geworden war Das einstweilige Anordnungsverfahren war darauf gerichtet, ein Veräußerungsverbot zu Lasten der Antragsgegnerin, der Tochter des Ehemannes zu erwirken und dies im Grundbuch beim...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 4. Das Umgangsrecht des Elternteils, mit dem das Kind nicht zusammenlebt

Wesentlich reformiert wurde Art. 1520 gr. ZGB über das Umgangsrecht des Elternteils, mit dem das Kind nicht zusammenlebt. Bis dem Inkrafttreten des Gesetzes 4800/2021 galt, dass das Gericht das Umgangsrecht des Elternteils, mit dem das Kind nicht zusammenlebt, regelt. Unter dem früheren Recht wurde häufig das Umgangsrecht in dieser Weise vom Gericht geregelt, sodass das Kind...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / b) Die gerichtliche Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern

Ist die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge wegen Meinungsverschiedenheiten der Eltern unmöglich, insbesondere, wenn ein Elternteil an ihrer Ausübung nicht mitwirkt oder gleichgültig gegenüber der Ausübung ist oder die schriftliche Vereinbarung nicht einhält, so müssen beide Elternteile auf die Mediation zurückgreifen. Die Inanspruchnahme der Mediation ist nicht verpfl...mehr

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FF 09/2022, Der Kampf um Op... / 3. Versorgungsausgleich/Zugewinnausgleich

Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens musste im Anschluss die Folgesache Zugewinnausgleich sowie die Folgesache Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Hierbei war dem Unterzeichnenden als Vertreter der Ehefrau daran gelegen, das Verfahren so unproblematisch wie möglich durchzuführen. Dies ist allerdings nicht ganz gelungen: Beide Eheleute hatten Schwierigkeiten, ihr jeweil...mehr

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New Work – Digitale Nachhal... / 5.4 Gesundheitsbewusste und wertschätzende Arbeitsplätze

Zwar hängt die Lebensqualität und das persönliche Glück von vielen Faktoren ab, doch prägt die Arbeitszeit eines Menschen zu einem guten Teil auch seine persönliche Zufriedenheit. Entsprechend zielen immer mehr Unternehmen darauf ab, das persönliche Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern. Wichtig Förderung des persönlichen Wohlbefindens der Beschäftigten Jeder Beschäftigte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264a regelt – ergänzend zu § 76 (vgl. auch § 264) –, wann aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich anstelle von Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 1) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. In den neuen Bundesländern ist der Versorgungsausgleich nach Art. 234 § 6 Satz 1 EGBGB bei Ehescheidungen ab dem 1.1.1992 durchzuführen. §...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 2.1 Umrechnung von Werteinheiten in Entgeltpunkte

Rz. 8 Bei Ehescheidungen ab dem 1.7.1977 findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Versorgungsausgleich statt; vor dem 1.9.2009 noch nach § 1587b Abs. 1 BGB, §§ 1, 3b VAHRG, nach dem ab dem 1.9.2009 geltenden Recht auf der Grundlage des Versorgungsausgleichsgesetz (vgl. Komm. zu § 76). Rz. 9 Nach dem vor 1992 geltenden Recht – §§ 1304a Abs. 1, 1304b RVO, §§ 83a Abs. 1, 8...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Werkwohnung

Rz. 3 Werkwohnung ist diejenige Wohnung, die mit Rücksicht auf ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis vermietet wird, wobei das Dienst- oder Arbeitsverhältnis maßgebenden Einfluss auf den Abschluss des Wohnraummietvertrages gehabt haben muss (LG Aachen, Urteil v. 25.11.1983, 5 S 337/83, WuM 1985, 149; LG Aachen, Urteil v. 14.2.1991, 6 S 292/90, MDR 1991, 542; Schmidt-Futterer/Li...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / I. Synopse

Das Verfahren kann im Idealfall stolperfrei durchlaufen: A und B stehen in Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft zu je ½, A beantragt die Versteigerung, das Grundstück ist unbelastet und das Haus unbewohnt, der Gutachter wird hineingelassen und ermittelt einen Wert, der vom Gericht so auch festgesetzt wird, im Versteigerungstermin werden mehr als 5/10 dieses Werts bar geb...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / a) Mit einer Grundschuld

Findet sich in Abt. III eine Grundschuld, wird es regelmäßig sehr kompliziert. Dies beruht auf drei Faktoren: (a) den gegenläufigen Interessen der Beteiligten, (b) einer letztlich unlösbaren Rechtsfrage in deren Innenverhältnis und (c) dem durchgehend erratischen Verhalten der Banken. Hinzu kommt, als eine Blamage meines Berufsstands, dass dort erfahrungsgemäß schon Grundken...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Prognose, Verfahrensrecht

Rn. 77 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ob Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, erfordert eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Prognose, ob die vorliegende Betätigung bei realistischer Würdigung aller Umstände voraussichtlich zu einem positiven wirtschaftlichen Gesamtergebnis führen wird. Dabei sind alle objektiv erkennbaren Umstände heranzuziehen (BFH IX R 2...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / II. Die Entscheidung des Gerichts

1. Kein weitergehender Anspruch Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung weiterer 2.218,64 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über die anwaltliche Vertretung der Beklagten i.V.m. §§ 2 ff. RVG. Insgesamt stand der Klägerin ein Vergütungsanspruch i.H.v. 7.279,23 EUR zu, welcher durch die unstreitig bereits erfolgte Zahlung i.H.v. insge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 1. Gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs. 1 S. 1 EStG)

Die Unterhaltsberechtigung muss gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten bestehen. Unerheblich ist, ob dabei die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen[34]. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung nur nach BGB bzw. LPartG: Eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung besteht nur nach den Bestimmungen des BGB bzw. LPartG. Folgli...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Erschwerung der Scheidung

Rz. 484 Eine Versöhnung oder aber die Nichtdurchführung einer Scheidung darf allerdings nicht erzwungen werden. Grundsätzlich gilt, dass Eheleute die Scheidung ihrer Ehe nach ständiger Rechtsprechung nicht ausschließen können, auch nicht für einen begrenzten Zeitraum. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nach §§ 134 oder 138 BGB nichtig.[386] Beispiel Herr … erklärt, dass er s...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung

Rz. 90 Jüngere Eheleute verstehen die Ehe häufig nicht als Institution, mit deren Hilfe man sich gegenseitig zu Vermögen verhilft. Die Ehe trägt für solche Partner keinen Versorgungscharakter. Sind beide berufstätig und wollen es auch bleiben, wünschen sie zwar die Weitergabe ihres Vermögens im Falle funktionierender Ehe bis zum Tode, jedoch keine Teilungspflicht im Falle des...mehr