Fachbeiträge & Kommentare zu Schleswig-Holstein

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.3 Lohngestaltung

Rz. 184 Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nicht alle Fragen des Lohns, sondern nur die betriebliche Lohngestaltung. Lohngestaltung liegt zum einen vor, wenn (kollektive!) Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden. Dies sind übergeordnete allgemeine Vorschriften für die gesamte Entlohnung im Betrieb oder zumindest für Arbeitnehmergruppen. Hinsichtlich des...mehr

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Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.3 Vor- und Nachrang zwischen den einzelnen Leistungsgruppen

Rz. 12 Im Zweifel will ein Mensch mit Behinderung immer die ihm günstigste Art der Leistungen in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Antrag auf Rehabilitations- und sonstige Teilhabeleistungen umfassend, also auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen ist ("Meistbegünstigung"; BSG, Urteile v. 29.11.2007, B 13 R 44/07 R, und v. 21.8.2008, B 13 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 17 Die Beweislast für den Scheincharakter des Geschäfts gem § 117 I trägt, wer sich auf die Nichtigkeit beruft (BGH NJW 88, 2599; BAG NJW 03, 2930; ZInsO 15, 47 Rz 23; LAG Schleswig-Holstein NZI 19, 601). Wer aus dem verdeckten Geschäft Rechtsfolgen ableiten will, muss dieses beweisen (vgl BGH NJW 91, 1617 [BGH 31.01.1991 - VII ZR 375/89]). Nur wer alle zur Verfügung steh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Missbrauch von Urteilen oder Vollstreckungstiteln.

Rn 53 Grundsätzlich kann die Rechtskraft von Urteilen, ggf auch von Schiedssprüchen (BayObLG BeckRS 22, 37205 – im konkreten Fall abgelehnt), nur ausnw gem §§ 578 ff ZPO durch Nichtigkeits- oder Restitutionsklage durchbrochen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Rspr jedoch einen Anspruch aus § 826 auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unmittelbare Benachteiligung, Abs 1.

Rn 2 Die Unmittelbarkeit der Benachteiligung liegt darin, dass die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (BAG NZA 16, 681 [BAG 20.01.2016 - 8 AZR 194/14]). Eine mittelbare Benachteiligung (II) beruht demggü auf Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die dem Anschein nach neutral sind, aber zu einer Benachteiligung wegen eines in § 1 g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Unverhältnismäßigkeit.

Rn 53 Das deutsche Recht kennt keinen allg Grundsatz, dass geringfügige Pflichtverletzungen stets ohne Folgen bleiben (BGHZ 88, 91, 95; BGH WM 85, 876, 877), vielmehr müssen weitere Umstände hinzukommen, um die Ausübung von Rechten in solchen Fällen als unzulässig erscheinen zu lassen. In den gesetzlich geregelten Fällen der §§ 281 I 3, 320 II, 323 V 2, 536 I 3 ergeben sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Landesrechtliche Zuständigkeiten.

Rn 3 Zuständig sind in: Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen (VO v 16.1.01, GVBl 2), Bayern die Regierung von Mittelfranken (VO v 2.5.00, GVBl. 293), Berlin Bezirksverwaltungen (§§ 3 II 1, 4 I 2 AZG idF v 22.7.96, GVBl 302, 472), Brandenburg Ministerium der Justiz (§ 18 Bbg AGBGB v 28.7.00, GVBl 114; Flüß NJ 2000, 634), Hamburg die Bezirksämter (AO v 1.8.98, AA 245...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3.3 Persönliche Eignung des Ausbilders

Die persönliche Eignung des Ausbilders definiert das Gesetz in § 29 BBiG negativ, d. h. es listet 2 typische ("insbesondere") Tatbestände auf, in welchen Fällen man nicht geeignet ist, Ausbilder zu sein. Im Fall des § 29 Nr. 1 BBiG fehlt die Eignung auch dann, wenn der Auszubildende schon erwachsen ist. Für andere Fälle wäre im Einzelfall zu prüfen, ob die Eignung fehlt. Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 6. Möglichkeiten des Landwirtschaftserbrechts

Rz. 216 Um landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten, werden die Pflichtteilsansprüche der sog. weichenden Geschwister nach den einschlägigen Spezialgesetzen durchweg sehr niedrig bewertet, ja teilweise exorbitant gering. Dies gilt sowohl für einen Hof i.S.d. HöfeO in der ehemals britischen Zone (Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, Schleswig-Holstein, Hamburg) als auch für die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Summe der entrichteten Beiträge (Nr 4).

Rn 10 Unmittelbar zu bewerten sind auch Anrechte, bei denen sich die Höhe der Versorgung (ausschließlich) aus der Summe der entrichteten Beiträge ergibt (II Nr 4). Diese Vorschrift hat va für einige berufsständische Versorgungen (vgl zur entspr Vorschrift des § 1587a II Nr 4c BGB aF BGH FamRZ 89, 951 [Kassenärztliche Vereinigung Hessen]; 96, 481 [Zahnärzteversorgung Schleswi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Nachwirkende Vertragspflichten.

Rn 85 Ergänzende Pflichten können sich auf der Basis von § 242 auch für die Zeit nach Vertragsbeendigung ergeben. Die Möglichkeit solcher Fortwirkungen ist nach der neueren Dogmatik zur Vertragsbeendigung (vgl §§ 346 ff, 546, 628, 630, § 109 GewO sowie § 346 Rn 2) nicht weiter überraschend. Einer gesonderten Figur nach Art der culpa post contractum finitum (vgl v Bar AcP 179...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 284 Die Vorgaben von § 2312 BGB sind prinzipiell für alle pflichtteilsrechtlichen Ansprüche zu beachten,[787] also nicht nur i.R.d. Berechnung des ordentlichen Pflichtteils, sondern auch beim Pflichtteilsrestanspruch. Bei der Berechnung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche setzt die Anwendung des Ertragswertprivilegs jedoch voraus, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Erb...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / III. Berechnung des Ertragswertes

Rz. 311 § 2312 sieht in Abweichung von § 2311 BGB vor, dass Landgüter im Sinne der Vorschrift nicht mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert), sondern ledgilich mit dem Ertragswert (§ 2049 Abs. 2 BGB) anzusetzen sind.[884] Dieser bestimmt sich nach der Formel: Ertragswert = Reinertrag [885] × Kapitalisierungsfaktor. [886] Der Kapitalisierungsfaktor ist in nach Art. 137 EGBGB erlassen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 7 Die Leistung muss objektiv erbracht worden sein. Maßgebend für den Eintritt der Erfüllung ist der Leistungserfolg. Die Vornahme der Leistungshandlung genügt hingegen nicht ohne Weiteres (BGHZ 87, 156; NJW 99, 210). So bedarf es beim Versendungskauf nicht nur der Übergabe an einen Spediteur, sondern der Übergabe durch die Transportperson an den Käufer (BGHZ 1, 4); die Re...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / f) Ehegattenzuwendungen

Rz. 183 Die sog. ehebezogene (auch unbenannte) Zuwendung unter Ehegatten ist nach der Rechtsprechung des BGH i.d.R. objektiv unentgeltlich und im Erbrecht grundsätzlich wie eine Schenkung zu behandeln, und zwar auch im Hinblick auf etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche.[339] Jedoch hat der BGH im Einzelfall Ausnahmen für möglich gehalten: Wenn die Zuwendung nach den konkre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 8 Eine empfangsbedürftige Willenserklärung wird erst mit Zugang beim abwesenden Empfänger wirksam. Zugegangen ist die verkörperte Erklärung sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht und unter gewöhnlichen Verhältnissen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist (BGHZ 67, 275; 137, 205, 208; NJW 04, 1320; N...mehr

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zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / 2. StVO

§ 2 Fahrbahnbenutzung Zu der Bestimmung geht der Verfasser auf die Abs. 1, 2, 4 und 5 ein. Nach § 2 Abs. 1 müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Dabei ist der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn. Nach Abs. 2 ist möglichst weit rechts zu fahren, und dies nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei U...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Wahlvorschläge der Arbeitnehmer

Rz. 14 Wahlvorschläge aus dem Kreis der Arbeitnehmer des Betriebs können nur wahlberechtigte Arbeitnehmer (vgl. § 7 BetrVG) unterbreiten. Rz. 15 Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss durch sogenannte Stützunterschriften getragen werden. Es muss dafür die vorgegebene Anzahl an wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs gewonnen werden, die sich durch Unterschrift für den ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Basic
Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

Leitsatz In niedrig verzinslichen Darlehen liegt die Gefahr der Annahme einer schenkungsteuerpflichtigen freigebigen Zuwendung. Bei Darlehensgewährung auf unbestimmte Zeit ist der Zinsvorteil auf Grundlage eines Zinssatzes von 5,5 % zu ermitteln, es sei denn, es steht ein anderer Zinssatz fest. Auch ein niedrigerer Vergleichszinssatz der Bundesbank kann als marktüblicher Wer...mehr

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Arbeitszeugnis: Änderung un... / 2 Widerruf des Arbeitszeugnisses

Das Zeugnis ist keine Willenserklärung, sondern eine Schilderung der Leistung des Arbeitnehmers. Eine Willenserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, wenn sie aus Sicht des Erklärenden inhaltlich falsch war. Dies geht bei einem aus Sicht des Ausstellers falschen Arbeitszeugnis dagegen nicht. Ist ein Arbeitszeugnis objektiv falsch erteilt worden, kan...mehr

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Arbeitsausfall / 4.3 Angebot

Der Arbeitgeber kommt nach § 293 BGB in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Neben dem Verzug muss daher die Arbeitsleistung durch den Beschäftigten angeboten worden sein. Die Anforderungen an das Angebot sind jedoch nicht sehr hoch, es muss jedoch dem Arbeitgeber zugehen.[1] § 294 BGB verlangt lediglich ein tatsä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 7.4 Fehlerhafte Angaben

Erteilt hingegen der Arbeitgeber dem Beschäftigten auf dessen Anfrage in Unkenntnis der Rechtslage eine falsche Auskunft, so ist die Berufung auf die Ausschlussfrist nicht treuwidrig.[1] Es gehört nicht zu den Pflichten des Arbeitgebers, den Beschäftigten auf den drohenden Ausschluss hinzuweisen.[2] Es ist Sache des Arbeitnehmers, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, in w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.9 Sonderfall: Kinderbezogener Ortszuschlag/Besitzstand § 11 TVÜ

Anders als bei der Rückwirkung der Rechtsgrundlage ist die rückwirkende Feststellung des Anspruchs zu bewerten. Das BAG hat in seinem Urteil vom 13.12.2007 – 6 AZR 222/07 – entschieden, dass der Anspruch auf rückwirkende Zahlung des kinderbezogenen Ortszuschlags verfallen kann. Die Tarifvertragsparteien haben den Anspruch des Angestellten auf den kinderbezogenen Teil des Ort...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz [1], Sonderzahlungen [2], Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] Ve...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.4 Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)

Rz. 138 Nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig (AfaA). AfaA gilt bei allen Einkunftsarten,[1] auch für Gebäude, die nach § 7 Abs. 5 EStG abgeschrieben werden.[2] Bei Wirtschaftsgütern, die nach § 7 Abs. 2 EStG degressiv abgeschrieben werden, ist AfaA inzwischen wieder nicht zulässig, (§ 7 Abs. 2 Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann[1] Betriebsschließung[2] Keine Beendigungsumstände sind das Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats; bei ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.3.4 Wirkung und Unwiderruflichkeit der Befreiung (Abs. 2)

Rz. 63 Im Befreiungsbescheid ist auch auszusprechen, ab wann die Befreiung wirksam wird. Dabei ist grundsätzlich die Befreiung mit Wirkung ab Eintritt der Versicherungspflicht auszusprechen. Sind bis zur Befreiungsentscheidung für die Krankenversicherung schon Beiträge entrichtet worden, sind diese gem. § 26 SGB IV zu erstatten. Rz. 64 Wenn der Antragsteller oder seine Famili...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 73 Marburger, Auswirkungen der privaten Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung, DÖD 2001, 161. Müller, Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, WzS 2001, 200. Niemann, Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) in der Krankenversicherung, NZS 2003, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.7.2 Schichtzulagen (Abs. 2) TVÜ-VKA

Abs. 2 ist erst nach dem Inkrafttreten des TVÜ-VKA am 1.10.2005 eingefügt worden, und zwar im Rahmen einer von den Tarifvertragsparteien schriftlich vereinbarten und unterzeichneten sog. "Korrekturliste" ohne formellen Änderungstarifvertrag zum TVÜ-VKA. Zwischen den Tarifvertragsparteien war seit dem Inkrafttreten des TVöD streitig, ob hinsichtlich der Wechselschicht- und Sch...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.2 Besitzstandsregelungen (§ 29a)

Abs. 1 Bereits § 17 Abs. 4 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung enthielt die Regelung, dass Anpassungen der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung mit Wirkung für die Zukunft erfolgen (Satz 1) und bei Rückgruppierungen, die in diesem Zusammenhang erfolgen, finanzielle Nachteile im Wege einer nicht dynamischen Besitzstandszulage auszugleiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Rz. 7 Betriebsratsmitglieder dürfen bei ordnungsgemäßer Tätigkeit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Dies betrifft zum einen das Benachteiligungsverbot, das z. B. die Zuweisung einer weniger angenehmen Arbeit wegen der Betriebsratstätigkeit ausschließt. Dies umfasst auch das Verbot der Zuweisung eines Großraumbüros statt eines Büroraums mit 2 Arbeitsplätz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Schutz vor Störung und Behinderung

Rz. 2 Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit.[1] Jede objektive Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist von dem Verbot erfasst, unabhängig davon, ob sie mit dem Ziel der Behinderung ausgeübt wird oder schuldhaft erfolgt.[2] Rz. 3 Das LAG Ham...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigung / 1.1 Langandauernde Einzelerkrankung

Eine ordentliche Kündigung wegen einer langandauernden Einzelerkrankung kommt als letztes Mittel erst dann in Betracht, wenn dem Arbeitgeber die Durchführung von Überbrückungsmaßnahmen (z. B. Einstellung von Aushilfskräften, Überstunden, personelle Umorganisation) nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Senatsverfassung (§ 5 Abs. 2 FGO)

Rz. 4 Finanzgerichte sind obere Landesgerichte.[1] Sie stehen auf einer Ebene mit Oberlandesgerichten oder Oberverwaltungsgerichten. Infolgedessen sieht § 5 Abs. 2 Satz 1 FGO – wie bei diesen – vor, dass bei ihnen Senate gebildet werden.[2] Wer die Anzahl der Senate bei den einzelnen FG bestimmt, ist von den Ländern in den Ausführungsgesetzen zur FGO unterschiedlich geregelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 1.5.3 Verzicht des Gesellschafters auf Darlehensforderung

Verzichtet der Gesellschafter auf die Rückführung des Darlehens, um z. B. die Insolvenz der GmbH zu vermeiden, ist das schenkungssteuerrechtlich ohne Belang. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 161 Die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren müssen von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abgegrenzt werden. Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass eine Vermutung für die Steuerfreiheit besteht, wenn das Entgelt für die Leistung dem Emittenten der Wertpapiere in Rechnung gestellt wird, andererseits eine Vermutung für die S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 125 Der Begriff des Einlagengeschäfts wird in der Vorschrift nicht näher bestimmt. Von daher ist m. E. auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG abzustellen. Danach versteht man unter Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrief...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich fallen alle urlaubsstörenden Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers.[1] Dies gilt z. B. auch dann, wenn die Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung der Freizeit während des Urlaubs durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten eingeschränkt wird, die für den Bezug von Arbeitsloseng...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 4.3 Einzelfälle

Rz. 6 Daneben gibt es in einzelnen Bundesländern folgende gesetzliche Feiertage: 6. Januar (Heilige Drei Könige): in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt, 8. März (Internationaler Frauentag): in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern Fronleichnam: in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, in Thüringen in Gemeinden mit überwie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.1 Die bisherige Rechtsprechung

Rz. 2 Nach Auffassung des für das Urlaubsrecht zuständigen 9. Senats des BAG und der weit überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte ist § 9 BUrlG auch nicht auf den Fall anzuwenden, dass ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs (ohne krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit) eine behördliche Absonderungsanordnung (Quarantäne) nach dem IfSG erhält, z. B. aufgrun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern

Kommentar Das FinMin Schleswig-Holstein hat sich in einem Erlass mit der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Influencern befasst, die durch ihre Aktivitäten auf Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok oder Twitch Einnahmen generieren. Die steuerliche Behandlung von Influencern ist komplex und hängt von der Art der Tätigkeit ab. In der Regel erzielen Influencer gewerblic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.4 Steuersatz: Die einzelnen Bundesländer legen den Prozentsatz fest

Der einheitliche Steuersatz beträgt 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Die Steuer ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz haben die Bundesländer seit dem 1.9.2006 das Recht, abweichend hiervon den Steuersatz selbst festzusetzen. Die folgende Übersicht zeigt die seit 1.1.2017 geltenden Steuersätze:mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Sterbetafel 2003/2005

Rz. 118 Tabelle 6.19: Lebenserwartung in den Bundesländern – Mann (Sterbetafel 2003/2005)[100]mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Sterbetafel 2020/2022

Rz. 121 Tabelle 6.22: Lebenserwartung in den Bundesländern – Mann (Sterbetafel 2020/2022)[104]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / A. Einleitung

Rz. 1 Personenschadenregulierung ist komplex und kompliziert. Die Aussage[1] " Die Regulierung von Personenschäden ist nichts für Amateure " ist in der Tat mehr als zutreffend (siehe auch § 2 Rdn 329 ff.). Bei der Regulierung begegnen sich zwangsläufig unterschiedliche Rechtsgebiete mit aufeinander nicht abgestimmten bzw. abstimmbaren Systemen.[2] Wer sich in diesem Dickicht n...mehr