Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Bilanzierung von Finanzinst... / 1.2.2 Zulässige Grundgeschäfte

Als Grundgeschäfte für die Bildung von Bewertungseinheiten kommen folgende Posten infrage (§ 254 HGB): Vermögensgegenstände (z. B. Finanzanlagen) Schulden (z. B. Kredite) Schwebende Geschäfte (z. B. Fremdwährungseinzahlungen aus bereits abgeschlossenen Lieferverträgen) Mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen (z. B. Fremdwährungseinzahlungen aus geplanten, aber nicht...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 1.2.3 Sicherungsinstrumente

Zulässige Hedging-Konstruktionen In der Praxis werden im Finanzrisikomanagement folgende Konstruktionen zur Absicherung ("hedging") eingesetzt: "Micro hedges": Absicherung eines Grundgeschäfts "Portfolio hedges": Absicherung mehrerer gleichartiger Grundgeschäfte "Macro hedges": Absicherung mehrerer Gruppen von Grundgeschäften. Das HGB erkennt grundsätzlich – anders als etwa IFRS ...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 2 Arbeitszeitkonten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, künftig fällig werdenden Arbeitslohn ganz oder teilweise auf einem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben, um ihn in Zeiten der Arbeitsfreistellung auszuzahlen oder zur Altersversorgung zu verwenden. Die lohnsteuerrechtliche Behandlung ist in einem BMF-Schreiben geregelt. Für geleistete Arbeit wird Arbeitslohn oder Arbeitszeit in ein ...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 9 Gratifikationen

Gratifikationen sind Sonderzuwendungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus bestimmten Anlässen neben dem Arbeitsentgelt gewährt. Sie werden nicht freiwillig, sondern aufgrund von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung geleistet. Da es sich um Sonderzahlungen handelt, stehen sie außerhalb des bei einem laufenden Arbeitsverhältnis ...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 12.1 Laufende Lohnsteuer

Bei den Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) erhoben. Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer.[1] Der Arbeitgeber kann nur als Haftungsschuldner herangezogen werden.[2] Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.[3] Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei der ...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 1.2.1 Blockmodell

Nach dem weit verbreiteten Blockmodell verteilt sich die Altersteilzeit in eine Beschäftigungsphase und eine Freistellungsphase von je gleicher Zeitdauer. Der Arbeitnehmer arbeitet nur in der Beschäftigungsphase, und zwar im ursprünglich vereinbarten Umfang. In diesem Zeitabschnitt wird ihm nicht das volle Arbeitsentgelt ausgezahlt, sondern ein Teil hiervon wird einbehalten. Die...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 12.2 Bekanntwerden durch Außenprüfung

Wird der Sachverhalt, aus dem sich Lohnsteuernachzahlungen ergeben, dem Finanzamt erst durch eine Außenprüfung bekannt, ist nach Auffassung des BFH eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen. Für den Zeitpunkt der Bilanzierung der Rückstellung ist maßgebend, wann der Unternehmer mit der Inanspruchnahme als Haftender ernsthaft rechnen musste.[1] Praxis-Beis...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 16 Weihnachtsgeld

Die Verpflichtung zur Zahlung von Weihnachtsgeld bzw. Weihnachtsgratifikation kann auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvertrag oder mehrmaliger vorbehaltloser Zahlung beruhen. Die Weihnachtsgratifikation ist ein zusätzliches Entgelt für die das ganze Jahr über geleistete Arbeit des Arbeitnehmers. Wurde zum Schluss des Wirtschaftsjahres Weihnachtsgeld aus dem abgelau...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 5 Beihilfegewährung

Hat der Arbeitgeber eine Verpflichtung gegenüber seinen Pensionären und aktiven Mitarbeitern, ihnen während der Zeit ihres Ruhestandes, in Krankheitsfällen, Geburtsfällen und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15 Urlaubsrückstand

Häufig nehmen Arbeitnehmer im Urlaubsjahr ihren Urlaub nicht vollständig. Aus betrieblichen oder auch privaten Gründen übertragen sie Resttage ihres ihnen für das abgelaufene Jahr zustehenden Urlaubs in das folgende Urlaubsjahr. Das Urlaubsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Stimmt auch das Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr des Unternehmens mit dem Kalenderjahr überein, haben die...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 11 Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Todesfall

In Tarifverträgen ist bestimmt, dass beim Tod eines aktiven Arbeitnehmers der Lohn oder das Gehalt noch 3 Monate nach dem Tod an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Es handelt sich hierbei um einen Erfüllungsrückstand aus dem Arbeitsverhältnis, für den eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten anzusetzen ist sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz. Die...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 7.3 Höhe der Rückstellung in der Handelsbilanz

Arbeitgeber müssen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilanzieren, soweit sie auf Leistungen der Arbeitnehmer in der Vergangenheit entfallen. Die Leistung des Arbeitgebers ist für eine bereits bewirkte Leistung des Arbeitnehmers geschuldet und wurde damit bereits im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verur...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 8 Gleitzeitüberhänge

Ist in einem Unternehmen die Gleitzeit eingeführt, wird in Betriebsvereinbarungen geregelt, in welchem Umfang Gleitzeitguthaben von einem in den folgenden Monat übertragen werden können. In diesem Umfang haben die Arbeitnehmer vorgearbeitet und es bestehen aufseiten des Arbeitgebers Erfüllungsrückstände. Hinweis Rückstellungspflicht in Handels- und Steuerbilanz Soweit Gleitzei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 1.3 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen, Rentenzuschüssen und Sonderleistungen

Der Arbeitgeber kann sowohl beim Block- als auch beim Gleichverteilungsmodell zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen, Rentenzuschüssen und Sonderleistungen verpflichtet sein. Nach Ansicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)[1] ist zu unterscheiden, ob die Verpflichtung des Arbeitgebers eine Gegenleistung dafür ist, dass der Arbeitnehmer in die Altersteilzeitarbeit einwill...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die KGaA als Instrument zur... / 1. Schenkungsteuerpflicht nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG

Für eine Anwendung von § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG auf die KGaA spricht der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für das Erbschaftsteuerrecht (Meincke/Hannes/Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, Einf. Rz. 13; Crezelius, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in zivilrechtlicher Sicht, 1979, S. 37). Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht knüpft Steuerfolgen an einen Vermögensanf...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 10 Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

Verpflichtungen zur Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall werden unter dem Gesichtspunkt der drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften beurteilt. Achtung Steuerbilanz Für nach dem 31.12.1996 endende Wirtschaftsjahre sind in der Steuerbilanz Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nicht mehr zulässig.[1] Praxis-Beispiel Rückstellung für Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 16 Voraussichtliche Beitragsschuld

Durch die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats hat sich das Buchungsverhalten hinsichtlich der SV-Verbindlichkeiten entsprechend geändert. Bei monatlich schwankenden Bezügen weicht die endgültige SV-Verbindlichkeit vermutlich regelmäßig von dem Vorauszahlungssoll ab. Nur wenn Sie ausschließlich Gehälte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 17 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied der Techniker KK (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 1,2 %). Der Beitragssatz der Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung / 4.3 Vervielfältigungsregel

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses können erheblich höhere Beiträge und Zuwendungen steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden, und zwar 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West), für 2024 = 3.624 EUR, vervielfältigt mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre, höchstens jedoch 10 Kalenderjahre. Praxis-Beispiel Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung Ein Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung / 6 Buchungsbeispiel zur Direktversicherung

So buchen Sie richtig Direktversicherung mit Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Ein Arbeitgeber schließt vor dem 1.1.2005 auf das Leben eines Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab. Er erklärt sich bereit, die Beiträge zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlen und auch die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. Bezugsberechtigt nach dem Versicherungsvertrag s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 4 Rückstellungen von Prozess- und Steuerberaterkosten

Bilanzierungspflichtige Unternehmer müssen im Zusammenhang mit bestimmten Rechts- und Beratungskosten Rückstellungen bilden. Bei einem schwebenden Prozess ist eine Rückstellung für Prozesskosten zu passivieren. Die auf die Prozesskosten anfallende Mehrwertsteuer wird nicht in die Berechnung der Rückstellung einbezogen. Bei der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbind...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 1.1 Belastung und Beanspruchung

Vielfach werden bei der medialen Darstellung des Anstiegs psychischer Erkrankungen damit auch gleich die Belastungen subsumiert, d. h., man geht davon aus, dass die Belastungen in gleichem Maße gestiegen sind. Diese Thematik wird vorrangig in Verbindung mit beruflichen Belastungen gesehen. Eine kritische Auseinandersetzung mit persönlichen Situationen, wie Beziehungsprobleme...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3 Schulden nach Abs. 8

Rz. 389 Die Vorschrift verwendet den Begriff der Schulden in Abs. 8 und verdeutlicht damit, dass nicht etwa ein eingeschränkter Begriff wie Mietzahlungsrückstand oder Stromschulden gilt, sondern der umfassende Schuldensbegriff im Rahmen der Erbringung des Bürgergeldes zu den Kosten für Unterkunft und Heizung. Schulden sind Verbindlichkeiten, der Begriff ist in Deutschland ne...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11 Mietschulden, Schulden gegenüber Energieversorgern

2.11.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelö...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.4 Sonstige Schulden

Rz. 393 Wohnungslosigkeit kann auch drohen, wenn nicht Mietschulden/Nebenkosten, sondern andere Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt worden sind, z. B. Energiekosten außerhalb von Heizkosten, Anschlusskosten, Anliegerbeiträge, oder Zusagen nicht eingehalten wurden, z. B. die Hinterlegung einer Mietkaution (vgl. dazu Abs. 6). Rz. 393a Abs. 8 kann auch auf Hypothekenschulden a...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6 Rechtfertigung der Übernahme von Schulden

Rz. 396 Die Rechtfertigung zur Übernahme von Schulden ergibt sich abstrakt aus der Rettung der Unterkunft für den Leistungsberechtigten. Die Rechtfertigung muss als Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, bevor das Jobcenter über die Erbringung von Leistungen nach Abs. 8 entscheidet. Bei der Rechtfertigung handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsb...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.2 Nebenkosten

Rz. 391 Schulden liegen auch vor, wenn der Leistungsberechtigte die vom Vermieter geforderten Vorauszahlungen (nach entsprechender Leistung des Jobcenters) erbracht hat, es aber zu einer berechtigten Heizkostennachforderung (bzw. Nebenkostennachforderung) kommt (vgl. BSG, Urteil v. 30.3.2017, B 14 AS 13/16 R ). Rz. 391a Die Frage, ob und bei welchen Sachverhaltskonstellationen...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelöst werden konnten oder wenn es für die Anwen...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.5 Vergleichbare Notlage

Rz. 395 Auch Schulden gegenüber einem Dritten, die der Leistungsberechtigte nach Antragstellung im Jobcenter eingegangen ist, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, können Schulden i. S. d. Abs. 8 sein. Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung. Dazu ist auf den Rechtsgedanken zurückzugreifen, dass eine Pflicht zur Kostenerstattung bei nicht rechtzeitiger oder z...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.4 Sicherung der Unterkunft/drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 394 Hauptsachverhalt für die Übernahme von Schulden ist die Sicherung der Wohnung bzw. die Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit. Diese Sicherung bzw. Abwendung muss kausal auf nicht gezahlten Mietzins zurückgeführt werden können. Das setzt einen erheblichen Mietrückstand voraus; in Betracht kommen auch nicht gezahlte Nebenkosten. Bei einem sozialgerichtlichen Eilv...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.2 Abgrenzungen

Rz. 388 Schulden i. S. d. Abs. 8 sind insbesondere Miet- und Energieschulden, soweit sie Leistungen für die Heizung betreffen, schlicht auch die sog. Nebenkosten. Von Schulden zu unterscheiden sind ungedeckte Bedarfe. Für die Abgrenzung ist nicht die zivilrechtliche Einordnung heranzuziehen. Schulden bestehen tatsächlich nicht, wenn die Berechtigung einer vom Leistungsberech...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 5, § 8 Bürgergeld–V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.2 Verschuldensgesichtspunkte

Rz. 398 Droht Wohnungslosigkeit einzutreten, gibt der Gesetzgeber der Grundsicherungsstelle vor, dass Leistungen erbracht werden sollen, also nur in atypischen Fällen die Übernahme von Schulden verweigert werden kann. Das wird nur in Missbrauchsfällen der Fall sein können. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte im Vertrauen auf die darlehensweise Über...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.8 Berechnung und Leistung

Rz. 400 Bei der Berechnung der Leistung nach Abs. 8 ist ggf. zu beachten, dass Ansprüche auf Leistungen zur Deckung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach Köpfen berechnet werden. Ein Darlehen soll aber nur der zivilrechtlichen Vertragspartei zu gewähren sein, das sog. Kopfteilprinzip gelte insbesondere in Bezug auf minderjährige Kinder nicht, weil sonst der gesetzlich...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4 Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft

Rz. 87 Der Bedarf für die Unterkunft umfasst zunächst denjenigen für die Unterkunft selbst, also den Mietzins oder vergleichbare Aufwendungen aus einem oder für ein Mietverhältnis oder die Aufwendungen für eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim, sowie die sog. kalten Betriebskosten. Zu grundlegenden Überlegungen vgl. auch Rz. 170 ff. Ratenzahlungsverpflichtungen aufgrund e...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.3 Energieschulden

Rz. 392 Energieschulden können aus nicht gezahlten Abschlägen und/oder nicht gezahlten Nachzahlungen aus Jahresendabrechnungen stammen. Rz. 392a Ist darüber zu entscheiden, ob Stromschulden bei Haushaltsenergie zu den Altschulden gehören, die nach § 22 Abs. 8 zu behandeln sind, oder um Nachzahlungsverpflichtungen, für die ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 gewährt werden kann, ist...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.1 Mietschulden/Mietrückstände

Rz. 390 Die materiellen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages müssen für die Übernahme von Mietschulden schon vorliegen (LSG Hessen, Beschluss v. 17.5.2013, L 9 AS 247/13 B ER). Rz. 390a Das LSG Sachsen sieht es als erforderlich an, dass die Möglichkeit fehlt, eine angemessene Ersatzwohnung anzumieten (LSG Sachsen, Beschluss v. 17.2.2016, L 4 AS 345/1...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.1 Selbsthilfe

Rz. 397 Voraussetzung für Leistungen nach Abs. 8 ist ferner, dass der Leistungsberechtigte nach dem Nachranggrundsatz die Notlage nicht selbst beseitigen kann. Zu den Selbsthilfemöglichkeiten gehört das Bemühen um eine Zahlungsvereinbarung z. B. mit dem Vermieter oder Stromversorger. Ein Jobcenter darf insoweit auf präsente Hilfsmöglichkeiten verweisen, die geeignet und zumu...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.9 Sonstiges

Rz. 401 Ein Ablehnungsbescheid auf den Antrag eines Darlehens zur Tilgung von Mietschulden erledigt sich durch den Auszug aus der Wohnung auf sonstige Weise (§ 39 Abs. 2 SGB X). Der Erledigung könne der Betroffene nur durch Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz oder einem Darlehen eines Dritten entgegenwirken (Bay. LSG, Urteil v. 18.3.2013, L 7 AS 141/12).mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.8 Sonstiges

Rz. 148b Ist der Antragsteller Erbe einer Immobilie, die als Vermögen zu berücksichtigen ist, hat er zum Nachweis seiner Hilfebedürftigkeit den Beweis zu erbringen, dass ihm innerhalb des nach § 41 Abs. 3 Satz 1 maßgeblichen Zeitraums von einem Jahr trotz aller zumutbaren Bemühungen eine Veräußerung des Grundstücks nicht gelungen ist (SG Neuruppin, Gerichtsbescheid v. 6.9.20...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2 Nr. 1, 1a) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der Abs. 3 und 2 noch ganz ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 3 Literatur

Rz. 50 Blüggel, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Hammel, Keine Gewährung einer Erstausstattungsbeihilfe nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II im Fall der wiederholt auftretenden Obdachlosigkeit?, ZfF 2019, 82. Mester, Der unabweisbare Bedarf nach § 24 Abs. 1 SGB II und der ergänzende Bedarf nach § 37 Abs. 1 SGB XII – Rechtsprechungsübersicht zur Darlehensgewährung, ZfF 2015, ...mehr