Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

1. Vorbemerkungen Rz. 83 [Autor/Stand] § 103 Abs. 1 BewG spricht von "Schulden und sonstigen Abzügen", die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören. Rz. 84 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs der "Schulden" findet sich weder im HGB (für die Handelsbilanz) und im EStG (für die Steuerbilanz) noch im BewG. Entsprechendes gilt auch für den vom Gesetzgeber des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95, 96, 97 B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinterlegung.

Rn 5 Letzte Voraussetzung bildet die Hinterlegung des Leistungsgegenstandes unter Rücknahmeverzicht zugunsten der streitenden Gläubiger. Die Hinterlegungsbefugnis folgt unmittelbar aus § 75, so dass die weiteren Voraussetzungen des § 372 entbehrlich sind (BGH NJW 97, 1501 [BGH 28.01.1997 - XI ZR 211/95]). Die Schuld muss in vollem Umfang einschließlich Nebenleistungen wie Zi...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug (§ 57 kroUStG)

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch den Vorsteuerabzug wird der Grundsatz der Neutralität der USt in der Unternehmerkette sichergestellt. Die USt ist demnach kein Kostenfaktor in der Unternehmerkette, da der Unternehmer USt-Beträge, die ihm für Leistungen an sein Unternehmen im Inland in Rechnung gestellt werden, von der eigenen Steuerschuld abziehen bzw. ihre Erstattung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Feststellung beim Erwerb einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (Nr. 4)

Rz. 23 [Autor/Stand] Soweit der Erwerb eine Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft umfasst und daher nach § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG als "Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter" fingiert wird, schreibt § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG die gesonderte Bewertung der betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft vor.[2] Zuständig hierfür is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Beispiele.

Rn 16 Im Fall der Haftanordnung kann der Schuldner einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgreich damit begründen, dass mit Vollziehung der Haft eine Versorgung eigener kleiner Kinder unmöglich gemacht wird (St/J/Münzberg Rz 6; MüKoZPO/Heßler Rz 40). Rn 17 Die vorläufige Einstellung einer Vollstreckungsmaßnahme, welche die wirtschaftliche Existenz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsvermögen und junges Verwaltungsvermögen

Rz. 90 [Autor/Stand] Nach geltendem ErbStG besteht das begünstigte Vermögen aus land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften, soweit es das (Netto-)Verwaltungsvermögen übersteigt. Auf eine bestimmte Quote des Verwaltungsvermögens kommt es dabei nicht an (abgesehen von dem unschädlichen Verwaltungsvermögen von höchstens 10 %...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Die Bezeichnung ›Mahnbescheid‹ wird seinem Inhalt besser gerecht, als die frühere ›Zahlungsbefehl‹. Mit den Formulierungen gem Nr 2 und 3 wird dem Gegner verdeutlicht, dass das Mahngericht sich zur behaupteten ›Schuld‹ keine Meinung gebildet hat und dass die bloße Aufforderung zu zahlen, sich nur an denjenigen Gegner richtet, der nach eigener Überlegung den Anspruch als...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonstige Abzüge i.S.v. Abs. 1

a) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Rz. 136 [Autor/Stand] Passiven Rechnungsabgrenzungsposten kommt anders als den (gewissen) Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht die Rechtsqualität eines (passiven) Wirtschaftsguts zu.[2] Es handelt sich um sog. "transitorische Posten", bei denen die (liquiditätswirksame) Einnahme als Vermögenszugang der verursachungsgerechten spätere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse (Nr 2).

Rn 24 Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht schon in die Bemessung des notwendigen Unterhalts nach Abs 1 lit a eingegangen sind. Das Bedürfnis muss aktuell und konkret sein und darf bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftreten. Die Vorschrift soll einen Ausgleich schaffen, wenn der individuelle Bedarf d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 1031 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung der Schulden und sonstigen Abzüge (= Fremdkapital) vom Eigenkapital des Unternehmens, wozu grundsätzlich auch die Rücklagen gehören, wird zunächst auf die Rz. 205 ff. verwiesen. Rz. 1032 [Autor/Stand] Nach § 103 Abs. 3 BewG sind die in der Steuerbilanz ausgewiesenen Rücklagen bei der Bewertung des Betriebsvermögens wegen ihres regelmäßige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 4 Ein Vollstreckungstitel ist nur dann eine taugliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung, wenn er seinem Inhalt nach ausreichend bestimmt ist. Das Bestimmtheitsgebot des Vollstreckungstitels entspricht dem Grundsatz der Bestimmtheit des Klageantrags nach § 253 II Nr 2. Es erstreckt sich wegen § 756 bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung auch auf die Gegenleistung (BGH NJW 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mitberechtigter, Mitverpflichteter, Regresspflichtiger.

Rn 23 Der Ausschluss tritt ein, wenn eine unmittelbare Beziehung zum Streitstoff besteht. Diese ist dann gegeben, wenn der Richter Gesamtgläubiger oder -schuldner gem §§ 421 BGB ff ist; ferner, wenn er für die Schuld der Partei als Gesellschafter einer Personengesellschaft, auch als stiller Gesellschafter oder Kommanditist (St/J/Bork § 41 Rz 4), als Bürge, Wechsel- oder Sche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Befreiende Schuldübernahme.

Rn 37 Umstr ist die Frage der Rechtskrafterstreckung bei einer befreienden Schuldübernahme nach §§ 414, 415 BGB. Die hM verneint eine Rechtskrafterstreckung, da der Übernehmer nicht Rechtsnachfolger ist (BGHZ 61, 140, 142 = NJW 73, 1700; MüKoZPO/Gottwald § 325 Rz 40; St/J/Althammer § 325 Rz 32). Zudem sei der Gläubiger auch nicht schutzwürdig, da er selbst den Schuldner frei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Zeitpunkt möglich, in dem sämtliche Voraussetzungen vorliegen. Es kommt somit bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Inland darauf an, dass die Leistung tatsächlich ausgeführt wurde und der Unternehmer über die Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat. Die Bezahlung der Rechnung ist grundsätz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eintritt, Umfang und Wirkung.

Rn 2 Der Eintritt der vorläufigen Vollstreckbarkeit erfolgt durch Anordnung, die keines besonderen Antrags bedarf, auf die aber nach den §§ 710, 711 S 3, 712 im Antragswege Einfluss genommen werden kann. Die vorläufige Vollstreckbarkeit bezieht sich auch auf die Kostenentscheidung, bei Feststellungs-, Gestaltungsurteilen und auf die Abgabe von Willenserklärungen gerichteten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Glaubhaftmachung von Tatsachen durch den Gläubiger.

Rn 4 Es geht hier um eine Glaubhaftmachung nach den Regeln des § 294 (ThoPu/Seiler § 802d Rz 5). Der Gläubiger muss konkrete Tatsachen (zB Begleichung von Schulden, aufwendiger Lebensstil, Aufnahme einer Arbeit oder eines Gewerbes) darlegen, die den Schluss auf entsprechende geänderte Umstände erlauben. Weder genügen Vermutungen (AG Lahr DGVZ 15, 39, 40), noch dürfen die Inf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ermahnungen und Hinweise.

Rn 1 Gemäß § 395 I ist der Zeuge zunächst zur Wahrheit zu ermahnen und auf die eventuelle Eidesleistung hinzuweisen. § 394 I gilt hier nicht, so dass mehrere gleichzeitig erschienene Zeugen gleichzeitig belehrt werden können. Bei § 395 I handelt es sich um eine reine Ordnungsvorschrift (Brandbg 17.3.04 – 4 U 49/02, Rz 91; LAG Köln LAGE § 615 BGB 2002 Nr 3; Zö/Greger § 395 Rz...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Inland hängt der Vorsteuerabzug an folgenden Voraussetzungen: Ein Unternehmer erbringt eine der USt unterliegende Leistung. Der Leistungsempfänger muss Unternehmer sein (Inländereigenschaft ist nicht erforderlich) und die Leistung wird für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt. Eine den V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Für den Gläubiger ist statthaftes Rechtsmittel die sofortige Beschwerde nach §§ 11 I RPflG, 567 sowie ggf die Klauselerteilungsklage nach § 732 . Der Schuldner kann sich gegen die Erteilung der Klausel mit der Erinnerung nach § 732 zur Wehr setzen. Bestimmte Einwände können zudem Gegenstand einer Klauselgegenklage nach § 768 sein, so die Unwirksamkeit der Gütervereinbaru...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Solidarhaftung

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das sloMwStG sieht in bestimmten Fällen die solidarische Haftung für Mehrwertsteuer-Schulden vor (vgl. Art. 76 b i. V. m. Art. 205 MwSt-RL). Die Haftung tritt ein, wenn ein in Slowenien umsatzsteuerlich registrierter Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er an einer Transaktion, die der Steuerhinterziehung diente, beteiligt war. I...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.1 Import

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gilt als Einfuhr von Gütern, wenn diese aus dem Drittland nach Ungarn eingeführt oder in einer sonstigen Weise ins Inland verbracht werden. Die Einfuhr von Gütern aus einem Drittlandsgebiet stellt einen steuerbaren Umsatz dar und unterliegt der EUSt in Ungarn. Dies gilt sowohl für Steuersubjekte als auch für Privatverbraucher. Solange sich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Sonderfälle des Entgelts

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 10 Abs. 2 S. 1 UStG enthält eine Sonderregelung für die Entgeltbemessung bei der Übertragung der Rechte aus Pfandscheinen. Die Praxis nutzt für vergleichbare Situationen heute das Instrument der Sicherungsübereignung, weshalb auf eine Kommentierung dieser Vorschrift verzichtet wird. Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur umsatzsteuerrechtliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entlassung des Beklagten.

Rn 6 Liegen die Voraussetzungen des § 75 vor, ist der Urbeklagte auf seinen Antrag aus dem Rechtsstreit zu entlassen. Der Antrag ist von dem Urbeklagten in der mündlichen Verhandlung in Anwesenheit des Urklägers und des Zweitprätendenten zu stellen (§ 297). Wird dem Antrag stattgegeben, wird die Entlassung durch Endurteil ausgesprochen. Zugleich sind dem Beklagten die durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Wurde die Schuld des Bestellers bereits vor der Bestellung des Nießbrauchs an dessen Vermögen (oder nach Abs 2 an einer Erbschaft) rechtskräftig festgestellt, erleichtert § 738 die Zwangsvollstreckung ggü den Anforderungen des § 737. Der nach dieser Vorschrift erforderliche Duldungstitel des Gläubigers des Bestellers gegen den Nießbraucher wird durch die Erteilung einer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach § 179 Abs. 1 AO werden Besteuerungsgrundlagen durch Feststellungsbescheid gesondert festgestellt, soweit dies in der AO oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist. § 151 Abs. 1 BewG enthält eine solche Bestimmung. Danach sind gesondert festzustellen (Nr. 1) Grundbesitzwerte (§ 157 BewG), (Nr. 2) der Wert des Betriebsvermögens oder der Anteil am Bet...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.1 Import (§§ 21ff. dUStG)

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet in das Inland stellt einen steuerbaren Umsatz dar und unterliegt der EUSt. Dies gilt sowohl für steuerpflichtige Personen als auch für Privatpersonen. Die EUSt wird von den Zollbehörden eingehoben und verwaltet. Der Steuerzahler kann die bezahlte EUSt als Vorsteuer in der Erklärung gelte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Schuldbeitritt.

Rn 36 Im Falle des Schuldbeitritts entsteht ein Gesamtschuldverhältnis zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Beitretenden. Die Erstreckung der Rechtskraft einer gegen den bisherigen Schuldner ergangenen Entscheidung ist nach § 425 II BGB ausgeschlossen (St/J/Althammer § 322 Rz 31). Die Haftung bei Firmenfortführung nach § 25 HGB oder der Eintritt in das Geschäft eines Ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vom Jahr 1980 bis zum Jahr 2001 hatten Auftraggeber ausländischer Dienstleister und Werklieferer die Sonderregelungen des Abzugsverfahrens zu beachten (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999). Das StÄndG 2001 hat in einem eigens dafür eingeführten § 13b UStG diese besondere Besteuerungsform ab dem 01.01.2002 durch die Übertragung der US...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Präjudizialität (Vorgreiflichkeit).

Rn 9 Damit sind Konstellationen gemeint, in denen zwar keine Rechtskrafterstreckung stattfindet, faktisch aber eine Vorentscheidung für einen Anspruch oder eine Verpflichtung des Dritten stattfindet und dieser Umstand ein rechtliches Interesse des Dritten begründet. In diese Fallgruppe gehören einmal Verpflichtungen aus akzessorischer Schuld und Haftung, in denen der nachran...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zahlung.

Rn 6 Richtet sich der Anspruch nicht auf Zahlung, sondern auf Befreiung von einer Schuld und damit auf Vornahme einer Handlung, kann nicht im Urkundenprozess geklagt werden. Ebenso unzulässig ist eine Klage auf Abnahme des Werkes, auch wenn sie mit der Forderung auf anschließende Zahlung des Werklohnes verbunden ist. Für eine Stufenklage, bei der es zunächst um Auskunft geht...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Bemessungsgrundlage (§ 4 öUStG; § 10 dUStG)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist die Bemessungsgrundlage das Entgelt, also die Gegenleistung des Abnehmers, wobei neben der vereinbarten Gegenleistung auch freiwillige Leistungen zu berücksichtigen sind. Besteht das Entgelt nicht in Geld, dann ist der (gemeine) Wert der erhaltenen Leistung maßgebend. Nicht zum Entgelt gehören Zuwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 3 Der GV nimmt dem Schuldner die Sachen bzw Wertpapiere weg und übergibt sie dem Gläubiger. § 884 betrifft zunächst die Besitzübertragung. Ist der Schuldner daneben zur Übereignung verpflichtet, muss die Abgabe der Einigungserklärung nach § 894 vollstreckt werden. Mit der Wegnahme der Sache konkretisiert sich die Schuld des Schuldners gem § 243 II BGB auf diejenigen Gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besondere.

Rn 10 Neben den allgemeinen Vollstreckungserfordernissen (Titel, Klausel, Zustellung) müssen bei bestimmten besonders ausgestalteten Vollstreckungsmaßnahmen zusätzlich besondere Voraussetzungen gegeben sein. So darf die Vollstreckung, wenn sie vom Eintritt eines Kalendertages oder einer Sicherheitsleistung abhängig ist, nicht vor dessen Ablauf (§ 751 I) oder dem Nachweis der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 774 setzt das Vorliegen einer Gütergemeinschaft nach §§ 1415 ff BGB voraus. Wenn ein nicht oder nicht allein verwaltender Ehegatte/Lebenspartner mit Zustimmung des anderen ein Erwerbsgeschäft betreibt, haftet für die Geschäftsverbindlichkeiten das Gesamtgut, §§ 1440 S 2, 1462 S 2 BGB. Gemäß § 741 genügt zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den das Erwerbsgesch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 Abs. 3 UStG)

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die in Art. 110 UZK für den beantragten Zahlungsaufschub vorgesehene Sicherheitsleistung kann für die EUSt entfallen, wenn die zu entrichtende EUSt in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann, weil das Steueraufkommen in diesen Fällen nicht gefährdet wird. Es genügt, wenn die EUSt überhaupt als Vorsteuer abgezogen werden kann, diese Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Schuldnermehrheit.

Rn 5 Lautet der Schuldtitel auf mehrere Schuldner, muss für den Empfang der vollständigen Leistung nach § 757 danach unterschieden werden, ob es um Teil-, Gesamt- oder Gesamthandsschulden geht. Handelt es sich um eine Mehrheit von Teilschuldnern iSv § 420 BGB, wird demjenigen, der zuletzt leistet, die vollstreckbare Ausfertigung des gesamten Titels ausgehändigt, weil er die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Für Unterhalt (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Begriff der Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs 1 S 1 EStG ist enger als der in § 1610 Abs 2 BGB, der den gesamten Lebensbedarf umfasst, BFH vom 18.06.1997, III R 60/96, BFH/NV 1997, 755; BFH vom 05.09.1980, VI R 75/80, BStBl II 1981, 31; BFH vom 28.04.1978, VI R 145/75, BStBl II 1978, 456. Nach § 33a Abs 1 EStG abziehbar sind dagegen n...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.4.3 Weitere Entstehungstatbestände

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Art. 78 UZK regelt das Entstehen der Zollschuld im Rahmen von Zollpräferenzbehandlungen. Art. 79 Abs. 1 Buchst. b) UZK sieht das Entstehen der Zollschuld vor bei Pflichtverstößen i.Z.m. der Endverwendung (z. B. bei Verstößen gegen die Zollbefreiungen der ZollbefreiungsVO). Art. 79 Abs. 1 Buchst. c) UZK schließlich betrifft die Überlassung von W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach §§ 13a Abs. 4, Abs. 9a, 13b Abs. 10 ErbStG

Rz. 33 [Autor/Stand] Bei entsprechendem Bedarf können die Lage-, Betriebs- und Geschäftsleitungsfinanzämter i.S. des § 152 Nrn. 1–3 BewG für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuerbefreiung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie begünstigungsfähigen Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 13a Abs. 4 und Abs. 9a und § 13b 10 ErbStG mit der Durchfü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abfertigungsplätze (§ 21 Abs. 2a UStG)

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Regelung, die in ihrer Neufassung zum 01.01.2004 den geänderten Einfuhrbegriff des § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG berücksichtigt, definiert Abfertigungsplätze und Verbindungswege im Ausland als zum Inland gehörig, ohne Rücksicht auf die Gebietseinteilung des Zollrechts, sodass auch dort durch dazu befugte deutsche Beamte Amtshandlungen vorgenomm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwangsverwaltung.

Rn 3 Die Zwangsverwaltung dient der Befriedigung des Gläubigers aus den Erträgnissen des Grundstücks, auch hier sind Verfahrensvoraussetzungen und Ablauf geregelt im ZVG. Die Zwangsverwaltung ist eine geeignete Vollstreckungsmaßnahme, wenn das Grundstück ausreichend hohe Erträge abwirft, um in absehbarer Zeit die Schuld zu begleichen. Außerdem umfasst die Zwangsverwaltung an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsvermögen (Nr. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG ist der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen gesondert festzustellen, wenn er für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Die Entscheidung darüber trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt (§ 152 Abs. 1 Satz 2 BewG). Zur § 152 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Unterhaltene Person hat kein oder nur ein geringes Vermögen; ein angemessenes Hausgrundstück bleibt unberücksichtigt (§ 33a Abs 1 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 183 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die unterhaltene Person darf kein oder nur ein geringes eigenes Vermögen haben, da sie dann nicht mehr bedürftig ist, BFH vom 11.02.2010, VI R 65/08, BStBl II 2010, 628. Entscheidend für die Höhe des Vermögens ist dabei der Verkehrswert, wobei der Verkehrswert eines Mietwohngrundstücks nicht nur durch einen Nießbrauchsvorbehalt, sondern auc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Weitere Einfuhrumsatzsteuerschuld (§ 21 Abs. 4 UStG)

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Zollrecht sieht vor, dass zu einer besonderen Verwendung bestimmte Waren zu einem ermäßigten Zollsatz oder gar abgabenfrei in den freien Verkehr übergeführt werden können, wenn und solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (vgl. Art. 254 UZK i. V. m. Art. 239 UZK-DA), die Waren insbesondere unter zollamtlicher Überwachung bleiben. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.4.2 Verfahrensrechtliches

Rz. 169 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen gem. § 45 Abs. 1 S. 1 AO die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über. Deshalb schuldet im Urteilsfall die Erbengemeinschaft als Rechtsnachfolgerin des Erblassers die Umsatzsteuer für die durch Letzteren bis zu seinem Tode getätigten Umsätze. Besteuerungszeitrau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 778 II.

Rn 7 Erfolgt entgegen § 778 II wegen eigener Verbindlichkeiten des vermeintlichen Erben die Zwangsvollstreckung in den Nachlass, können der tatsächliche Erbe ebenso wie der Nachlassverwalter, der Nachlasspfleger und der Testamentsvollstrecker gem § 771 vorgehen; ihnen steht allerdings auch der Weg der Erinnerung bzw der sofortigen Beschwerde offen. Auch dem vermeintlichen Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbesserung.

Rn 5 Es kommen sowohl Verbesserungen des Einkommens oder Wegfall von Belastungen als auch der nachträgliche Erwerb von Vermögen in Betracht. Beim Einkommen kann das sein die Erhöhung des Arbeitseinkommens oder der Bezug von Arbeitseinkommen, wenn zuvor Arbeitslosengeld bezogen wurde. Durch die gesetzliche Definition der Wesentlichkeit beim Einkommen ist der zuvor bestehende ...mehr