Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Geldvollstreckung (§§ 803 ff).

Rn 4 Ansprüche auf Geldzahlung werden nach §§ 803 ff vollstreckt. Dies gilt auch für Ansprüche auf Hinterlegung von Geld (KG NJW-RR 00, 1409, 1410 [KG Berlin 15.02.2000 - 1 W 5150/99]; Ddorf FamRZ 84, 704; KG JW 34, 3218 f) oder Sicherheitsleistung durch Hinterlegung von Geld (Ddorf FamRZ 84, 704). Lautet aber der Vollstreckungstitel auf eine Sicherheitsleistung gem § 232 BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Debetsaldo.

Rn 60 Die Umwandlung eines debitorischen Kontos ist möglich und wirksam. Da das Gesetz vom Pfändungsschutz für das Guthaben spricht, wird allerdings zT angenommen, dass der Debetsaldo erst zurückgeführt sein und ein Guthaben bestehen muss, bevor der Pfändungsschutz wirkt. Nach der gesetzlichen Regelung kann jedoch der Schuldner jederzeit die Umwandlung eines bestehenden Giro...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Finanzmittel und junge Finanzmittel

Rz. 100 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG gehört der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden verbleibenden Bestands an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (Finanzmittel) zum Verwaltungsvermögen, soweit er 15 % des anzusetzenden Werts (sog. Sockelbetrag)[2] des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Gesel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Lebensversicherungen.

Rn 43 Bei Lebensversicherungen wird unterschieden, ob es sich um Kapitallebensversicherungen oder um Rentenversicherungen handelt. Soweit die Versicherung zur zusätzlichen Altersvorsorge dient und iSd Einkommensteuergesetzes staatlich gefördert wird, handelt es sich nicht um einzusetzendes Vermögen (s Rn 36). Das sind nur die Versicherungen, bei denen es sich um eine so gena...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vorschüsse, atypische Zahlungsverläufe.

Rn 11 Ein nach der Pfändung gezahlter Vorschuss ist ggü dem Gläubiger wirkungslos und beim Nettoeinkommen nicht zu berücksichtigen (AG Berlin BB 65, 203). Er darf nur mit dem unpfändbaren Einkommensanteil abgerechnet werden (Boewer/Bommermann Rz 564). § 394 BGB steht dem grds nicht entgegen, weil es sich nicht um eine Aufrechnung, sondern eine Abrechnung der bereits erbracht...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmereigenschaft als Grundvoraussetzung des Vorsteuerabzugs

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer (§ 15 Abs. 1 1. HS UStG). Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i. S. d. § 2 UStG ausübt. (Vgl. Kommentierung zu § 2 UStG). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 2a UStG werden sog. Fahrzeuglieferer wie Unternehmer behandelt und sind damit unter den übrigen Vorausse...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / d) Darlegungs- und Beweislast

Unter dem Regime des Beibringungsgrundsatzes gilt, dass derjenige die Darlegungs- und Beweislast für eine Tatsache[91] trägt, der sich auf deren Vorliegen beruft, denn er muss für einen schlüssigen Vortrag solche Tatsachen vortragen, welche die Erfüllung eines Tatbestands zur Auslösung einer Rechtsfolge betreffen, die er begehrt.[92] Bloß vermutete Tatsachen dürfen dabei ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anspruchsbegründung.

Rn 12 Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen vollständig vorliegen. Das umfasst die Aktiv- und Passivlegitimation und mithin Fragen des (gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen) Forderungsübergangs, bea aber § 265 II. Nach hL kann auch bei einem nur teilweisem Forderungsübergang, der niedriger ist als die Klageforderung, kein Grundurteil zugunsten des früheren Gläubigers ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.4.2 Entstehung der Zollschuld bei Verstößen gem. Art. 79 UZK

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die bisher unter Art. 202-204 ZK erfassten Tatbestände des unerlaubten Verbringens (Art. 202 ZK), des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung (Art. 203 ZK) und der sonstigen Verfehlungen gegen zollrechtliche Vorschriften (Art. 204 ZK) waren häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen aller Instanzen einschließlich des EuGH, zum einen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 15 Das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsgegenklage liegt vor, sobald eine Zwangsvollstreckung ernstlich droht; dies ist bereits dann der Fall, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden kann (BHGZ 120, 387, 391, 392). Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Vollstreckung aus dem Titel vollständig been...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem rumänischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Rumänien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 326 Steuergesetz). Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller (einschließlich Rechtsbehelfe).

Rn 4 In formeller Hinsicht verlangt § 737 sowohl einen Leistungstitel gegen den Besteller als auch einen Duldungstitel gegen den Nießbraucher (s Rn 1). Nur beide gemeinsam berechtigen zur Vollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände (Schuschke/Walker/Schuschke § 737 Rz 5). Dabei ist der Nießbraucher selbst Vollstreckungsschuldner. Allein aufgrund des Leistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsnatur des SolZ

Rn. 5 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 1 Abs 1 SolZG ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG . Der Begriff der Ergänzungsabgabe ist im GG nicht definiert. Nach der verfassungsgerichtlichen Rspr handelt es sich bei der Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG um eine "Steuer vom Einkommen" iSd § 3 Abs 1 AO (vgl BVerfG BStBl II 1972, 408; s BFH BStBl II ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anteile an Kapitalgesellschaften (Nr. 3)

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 11 Abs. 2 BewG) ist gesondert festzustellen, wenn er für die Erbschaftsteuer erforderlich ist. § 11 Abs. 2 BewG erfasst alle Kapitalgesellschaften, deren Anteile nicht an einer Börse notiert sind. Letztere sind mit dem Börsenwert zum Bewertungsstichtag zu bewerten (§ 11 Abs. 1 BewG). Dieser Kurswert lässt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Systematik.

Rn 37 Bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers den pfändbaren Betrag unabhängig von den Beschränkungen des § 850c bestimmen. Dem Schuldner ist jedoch der eigene und der zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten notwendige Unterhalt zu belassen. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Steuererklärungen (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Mehrwertsteuer-Erklärung ist bis zum letzten Arbeitstag des Folgemonats für den laufenden Monat elektronisch einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine eventuell angefallene Mehrwertsteuer-Schuld (Saldo aus Mehrwertsteuer-Pflicht und Mehrwertsteuer-Anspruch) an das Finanzamt zu überweisen. Erbringt der Steuerpflichtige allerdings i. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Einfuhrumsatzsteuer ist Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die EUSt ist eine Verbrauchsteuer, und zwar eine allgemeine Verbrauchsteuer im Gegensatz zu den besonderen Verbrauchsteuern für einzelne Gruppen von Erzeugnissen (z. B. Energiesteuer, Alkoholsteuer, Tabaksteuer). Gleichwohl kann die EUSt als Vorsteuer abgezogen werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die sachliche und...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Der Grundfall: Steuerschuldner beim Leistungsaustausch (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Grundfall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist Steuerschuldner der Unternehmer, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland ausführt. Zum Unternehmerbegriff vgl. § 2 UStG. Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbfolge, Vermögensübertragung, Verschmelzung und Umwan...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Mitbetroffene Vorschriften

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die spezielle Ortsregelung für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze wird klargestellt, dass Lieferungen dieser Gegenstände keine bewegten Lieferungen sind (Abschn. 3g.1 Abs. 6 S. 1 UStAE). Daraus ergeben sich Konsequenzen auch auf andere Vorschriften des UStG. Rz. 55 Stand:...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Unterhaltsrenten (Nr 2).

Rn 8 Nr 2 Alt 1 betrifft die Pfändbarkeit von Unterhaltsrenten, nicht die Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen (BGH NZI 06, 593, 594). Die Unterhaltsrente muss auf einer gesetzlichen Vorschrift beruhen, etwa als Verwandtenunterhalt, §§ 1589, 1601, 1615a BGB, als Ehegattenunterhalt, § 1361 BGB, als Scheidungsunterhalt, §§ 1569 ff BGB, als Unterhalt der Lebenspartner, §§ 5, 12 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Feststellung der Tierbestände

Rn. 22 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Bei der Feststellung der Tierbestände ist von den regelmäßig u nachhaltig im Wj erzeugten (aus Vereinfachungsgründen stellt die FinVerw auf die verkauften bzw verbrauchten Tiere ab) u den im Durchschnitt des Wj gehaltenen Tieren auszugehen, wobei als erzeugt diejenigen Tiere gelten, deren Zugehörigkeit zum Betrieb sich auf eine Mastperiode o...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Steuerschuldner in den Fällen des § 18k UStG (§ 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG wird Art. 2 Nr. 30 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VI. Eignung

Rz. 201 Eine fehlende Eignung, und zwar sowohl fachlicher, als auch körperlicher oder persönlicher Art, die nicht durch Verschulden verursacht ist, kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Ist der Arbeitnehmer subjektiv nicht in der Lage die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, so ist nach der Rspr. des BAG eine Kündigungsandrohung erforderlich. I...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Umstellung des USt-Systems von der Allphasenbruttobesteuerung zur Allphasennettobesteuerung durch das UStG 1967 wurde die Regelung des Vorsteuerabzugs geschaffen. Das UStG 1967 bewirkte die Umsetzung der 6. EG-RL in das deutsche Umsatzsteuerrecht. Die EG-rechtlichen Grundlagen für den Vorsteuerabzug sind die Art. 14–17 der genannten Ri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.4.1 Regelfall: Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr gem. Art. 201 UZK

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der mit Abstand wichtigste Tatbestand der Zoll- und EUSt-Schuldentstehung ist die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Sie geschieht wie jede Überführung in ein Zollverfahren durch Anmeldung (Art. 158 ff. UZK), die i. d. R. elektronisch mittels des Systems "ATLAS" erfolgt, ansonsten mittels des sog. Einheitspapiers. Sie kann auch mün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Orth, SolZ: Renaissance einer Doppelbelastung von Dividenden, DB 1991, 779; Rödder, Belastungs- und Gestaltungswirkungen des geplanten SolZ, DB 1991, 921; Rödder, Belastung und Volumen von Ausschüttungen nach der endgültigen Ausgestaltung des SolZ, DB 1991, 1400; Schneider, Sinn und Widersinn der steuerlichen Investitionsförderung für die neuen Bundesländer und des SolZ, DB 199...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beifügung von Belegen.

Rn 15 Angaben im Formular sind mit Belegen zu versehen. Anders als beim Vordruck können Belege entbehrlich sein, das Gericht kann allerdings nach § 118 II 2 weitere Belege anfordern. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind durch aktuelle Verdienstbescheinigungen zu belegen. Werden Sonderzahlungen geleistet wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, so sind die entspreche...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Bußgeldtatbestand

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 26a UStG stellt einen speziellen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand des Umsatzsteuerrechts dar (vgl. § 377 Abs. 1 AO), d. h., es gelten gem. § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des OWiG (§§ 1–34 OWiG), soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Nach § 410 Abs. 1 AO finden die Verfahrensvorschriften der §§ 35–110 OWiG Anwen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Der subjektive Tatbestand des § 26a UStG

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der subjektive Tatbestand der in § 26a UStG genannten Ordnungswidrigkeiten setzt im Falle des Abs. 1 nur Vorsatz und im Falle des Abs. 2 Vorsatz oder Leichtfertigkeit des Täters voraus. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vorsatz bedeutet wissentliches und willentliches Handeln bzw. Unterlassen bzgl. des rechtswidrigen Taterfolgs. Dabei genügt be...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.3 Selbstständigkeit natürlicher Personen als Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 173 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Natürliche Personen, die als Gesellschafter Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen ausführen, werden unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG selbstständig tätig (BMF vom 31.05.2007, BStBl I 2007, 503, Rz. 2). Rz. 174 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Frage der Selbstständigkeit natürlicher Personen ist für die Umsatzsteuer, Einkommens...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5.5 Weitere Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzugsrecht

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Geht das Original der Rechnung verloren, kann der Unternehmer mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße Rechnung vorgelegen hat (vgl. BFH vom 16.04.1997, BStBl II 1997, 582). Die Vorlage einer Kopie kann ausreichend sein (vgl. BFH vom ...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Teilnahme des Arbeitnehmers an der Güteverhandlung

Rz. 69 Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Klägers nicht angeordnet, kann der Anwalt zusammen mit seinem Mandanten frei entscheiden, ob dessen Teilnahme an der Güteverhandlung sinnvoll ist. Der Anwalt wird zunächst für sich allein eine Einschätzung darüber treffen, ob der Mandant nach seinem Erscheinungsbild und Auftreten bei Gericht eher einen positiven oder nega...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entgegennahme von freiwilligen Zahlungen und Leistungen.

Rn 3 Die Befugnis des GV zur Annahme freiwilliger Leistungen entsteht kraft Gesetzes mit der Erteilung des Vollstreckungsauftrags. Sie besteht unabhängig vom Willen des Gläubigers (MüKoZPO/Heßler § 754 Rz 26) und hat aufgrund ihres hoheitlichen Charakters nicht die Rechtswirkung der §§ 362 ff BGB (BGH NJW 09, 1085 [BGH 29.01.2009 - III ZR 115/08]). Wollte der Gläubiger die E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Änderung der Beiordnung.

Rn 28 Bis zur Beiordnung kann die Wahl des Anwalts – auch konkludent – jederzeit geändert werden (Saarbr MDR 13, 547). Hat der gewählte Anwalt mitgeteilt, dass er das Mandat niedergelegt habe, darf er nicht mehr beigeordnet werden (Stuttg FamRZ 06, 800). Nach der Beiordnung ist eine Änderung nur bei einer Mandatskündigung aus wichtigem Grund möglich oder wenn die erstrebte n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 4 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, nämlich dem Grundbetrag (§ 13a Abs 4 S 2 EStG iVm Anlage 1a Nr 1 zu § 13a EStG) mit einheitlich 350 EUR je ha selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung und zusätzlich einem Zuschlag iHv 300 EUR für jede über 25 liegende VE (§ 13a ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 34 Die Partei hat ihr Vermögen – nicht das der Gesamtfamilie – zur Begleichung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Auch das Bestehen von Verbindlichkeiten hindert nicht daran, dass Vermögen zunächst zur Begleichung von Prozesskosten einzusetzen, jedenfalls dann, wenn die Verbindlichkeiten in langfristigen Raten zu tilgen sind. Das gilt selbst bei nega...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsverhältnis zum Gegner.

Rn 2 Im Unterschied zu § 66 setzt die streitgenössische Nebenintervention nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen dem Streithelfer und der unterstützten Partei, sondern zusätzlich zwischen dem Streithelfer und der Gegenpartei voraus (BGHZ 92, 275, 277 = NJW 85, 386). Entsprechend dem üblichen Verständnis ist ein Rechtsverhältnis eine durch den Sachverhalt aufgrund einer Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Behauptungs- und Beweislast.

Rn 92 Während die konkrete Behauptungslast unabhängig von der objektiven Beweislast ist, stimmen abstrakte Behauptungslast und objektive Beweislast hinsichtlich des Gegenstandes und des Umfangs überein (BGH NJW 89, 161, 162 [BGH 08.06.1988 - IVb ZR 51/87]). Dies gilt entgegen einer verbreiteten Auffassung (vgl BAG NJW 77, 695 [BAG 30.09.1976 - 2 AZR 402/75]) auch in den Fäll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zuständigkeit für Zweigniederlassungen (Nr 5).

Rn 16 Die Merkmale Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung sind autonom auszulegen und erfassen jede Außenstelle, die erkennbar dauerhaft mit eigener Geschäftsführung und Ausstattung so am Geschäftsverkehr teilnimmt, dass Vertragspartner mit dieser (für die Hauptniederlassung) Verträge schließen können. Entscheidend ist der durch das Auftreten im Geschäftsver...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Ansprüche im masseunzulänglichen Verfahren

Rz. 131 Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen "Massearmut" (§ 207 InsO) und "Masseunzulänglichkeit" (§ 208 InsO). "Massearmut" liegt vor, wenn sich nach der Eröffnung herausstellt, dass nicht einmal die Kosten des Verfahrens (Verwaltervergütung und Gerichtsgebühren) gedeckt sind, während das Gesetz von "Masseunzulänglichkeit" spricht, wenn zwar die Kosten aus der Masse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Summe.

Rn 5 Der Anspruch muss auf eine Geldsumme gerichtet sein. Deshalb ist das Mahnverfahren nicht verfügbar für Ansprüche auf Duldung, auf Freistellung/Befreiung von einer Verbindlichkeit (Ddorf NJW-RR 98, 503) oder auf Feststellung der Forderung zur (Insolvenz-)Tabelle (§§ 179, 180 InsO).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kosten des Umsetzungsverfahrens im Sinne dieses Gesetzes sind: (2) Die Kosten des Umsetzungsverfahrens trägt der Unternehmer.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Besteller zu der Leistung und der Nießbraucher zur Duldung der Zwangsvollstreckung verurteilt ist. (2) Das Gleiche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Frachtführerpfandrecht.

Rn 146 s § 6 Rn 15, 17. Franchising s Feststellungsklage b; § 9 Rn 4. Freigabe s Gesellschaftsrecht Rn 154, s Hinterlegung. Freistellung s Befreiung von einer Verbindlichkeit. Fremdwährung s ausländische Währung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Art des Anspruchs.

Rn 3 Der streitgegenständliche (prozessuale) Anspruch muss nach Grund und Höhe streitig sein. Das kann nur bei solchen Ansprüchen der Fall sein, die Zahlungen von Geld oder Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben, also nicht bei Klagen auf Abgabe einer Willenserklärung oder auf Leistung unvertretbarer Sachen, bei Räumungsklagen oder bei Unterlassungsklagen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Solange der Erbe die Erbschaft nicht angenommen hat, ist eine Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, nur in den Nachlass zulässig. (2) Wegen eigener Verbindlichkeiten des Erben ist eine Zwangsvollstreckung in den Nachlass vor der Annahme der Erbschaft nicht zulässig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In dem dinglichen Gerichtsstand kann mit der Klage aus einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld die Schuldklage, mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld die Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit, mit der Klage auf Anerkennung einer Reallast die Klage auf rückständige Leistungen erhoben werden, wenn d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Übernahme von Bürgschaften und anderen Sicherheiten

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG ist die Übernahme von Bürgschaften i. S. d. §§ 765ff. BGB (diese kann es in verschiedensten Formen und Ausprägungen geben), der Wechselbürgschaft nach Art. 30 WG und der Scheckbürgschaft nach Art. 25 ScheckG. Wie bei den Verbindlichkeiten ist hier die erstmalige entgeltliche Begründung der Bürgschaft ...mehr