Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Zum 1.1.2017 ist die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst worden. Die Tabelle war zuletzt erst zum 1.1.2016 geändert worden, die jetzige erneute Anpassung war jedoch dort schon absehbar und vom OLG Düsseldorf auch angekündigt worden (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 1/2016, S. 2 f.). Sie beruht auf der Neuberechnung des Mindestunterhalts nach der Verordnung zur Festlegung des Mindestunte...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Auch der betreuende Elternteil kommt als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter in Betracht, wenn er in der Lage ist unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen neben der Betreuung des Kindes auch dessen Barunterhalt ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Selbstbehalts aufzubringen (vgl. § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB). Um die Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und ...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Hohe Einkünfte des betreuenden Elternteils

Hinweis: Siehe Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 850. In Ausnahmefällen ist auch der betreuende Elternteil barunterhaltspflichtig. Gemäß § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB trifft den einem minderjährigen Kind Barunterhaltspflichtigen keine erhöhte Unterhaltspflicht, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Bei ihm kann es sich auch um den das Kind betreuenden Elternteil...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / aa) Sozialstaatliche Zuwendungen

aaa) Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II (ALG II) wird seit dem 1.1.2005 als Ersatz für Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe für Erwerbstätige gezahlt. Das ALG II hat keine Lohnersatzfunktion und ist deshalb sowohl auf Seiten des Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Das an den Unterh...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / cc) Zuwendungen an einen neuen Partner

Führt ein Unterhaltsberechtigter seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er für ihn sonstige Leistungen, so können dessen Bar- und Sachleistungen (z.B. eine Wohnungsgewährung) wirtschaftlich als Vergütung an den Berechtigten gewertet werden. Die geldwerten Versorgungsleistungen für einen Lebenspartner sind somit nicht anders zu beurteilen als eine bezahlte Tätigkeit ...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / ee) Taschengeld

Taschengeld, das ein nicht erwerbstätiger oder zuverdienender Ehegatte von seinem erwerbstätigen Partner verlangen kann (in der Regel 5–7 % des Nettoeinkommens des Zahlungspflichtigen), ist grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen. Soweit der angemessene oder notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gewahrt bleibt, ist das Taschengeld nach Abzug von 5–10 % des ...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / bb) Wohnvorteile

Mietkosten, die ein Unterhaltspflichtiger für eine von ihm selbst genutzte Wohnung aufzuwenden hat, sind keine Einnahmen, sondern Ausgaben. Sie gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Sie sind im sog. Selbstbehalt enthalten (beim gegenüber Minderjährigen geltenden notwendigen Selbstbehalt – dazu s.u. – mit 380 EUR). Der Nutzungswert des eigengenutzten, dem Unterhalts...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / 2. Anpassung des Mindestbedarfs

Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach h.M. beim Betreuungsunterhalt nach § 1615 l Abs. 2 BGB anhand der Mindestselbstbehalte zu prüfen. Ist die Leistungsfähigkeit des nichtehelichen Vaters hoch, steigt zwar der Lebensstandard in der Partnerschaft. Das führt aber nicht zu einem höheren Unterhalt der Mutter.[39] Die besseren Lebensverhältnisse in der nichtehelichen Le...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / dd) Einkünfte aus Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen, die ein Unterhaltspflichtiger als Geldleistungen von einem Dritten erhält, sind grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen. Die Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, erhaltene Unterhaltsleistungen für andere Unterhaltsansprüche einzusetzen, hängt davon ab, ob der Unterhaltspflichtige die Leistung des Dritten zur Deckung seines Eigenbedarfs benötig...mehr

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FF 7+8/2016, Übergang des U... / 1 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hat sich in einem facettenreichen Fall mit dem Elternunterhalt befasst, der unter verschiedenen Gesichtspunkten Aufmerksamkeit verdient und erneut in den Grenzbereich familiärer Verantwortung führt. Trotz der sorgsam und in jeder Hinsicht lege artis verfassten Gründe bleibt ein schaler Nachgeschmack, wenn eine Rechtsordnung der auf die verwandtschaftliche H...mehr

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FF 7+8/2016, FF 7+8/2016 / Ehegattenunterhalt

a) Wird ein Ehegatte stationär pflegebedürftig, so entsteht ihm ein besonderer persönlicher Bedarf, der vor allem durch die anfallenden Heim- und Pflegekosten bestimmt wird. In diesem Fall richtet sich der Familienunterhaltsanspruch ausnahmsweise auf Zahlung einer Geldrente. b) Ein solcher Unterhaltsanspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Der d...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / 1. Selbstständige Lebensstellung der Mutter nach §§ 1615 l Abs. 2 u. 3, 1610 Abs. 1 BGB

Der Betreuungsunterhalt ist nach § 1615 l Abs. 3 BGB dem Verwandtenunterhalt zugeordnet. Hierdurch erhält die Mutter unterhaltsrechtlich eine selbstständige Stellung nach § 1610 Abs. 1 BGB gegenüber dem nichtehelichen Vater, da sie mit ihm nicht verwandt ist. Diese normative Selbstständigkeit wird nach h.M. weder durch eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt – ggfs. mit Be...mehr

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FF 7+8/2016, Berechnung des... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Durch Beschl. v. 28.4.2015 hat das Amtsgericht die kinderlose Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden. Nachdem im Scheidungstermin vom 28.4.2015 der Antragsteller sein Nettoeinkommen mit 1.540 EUR und die Antragsgegnerin ihr Nettoeinkommen mit 1.047 EUR angegeben hatten, hat das Amtsgericht durch den angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert für das Scheidungsverfah...mehr

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AGS 7/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers führt zu einer Anhebung der Verfahrenswerte sowohl für das Ehescheidungsverfahren als auch für die Folgesache über den Versorgungsausgleich. a) Der Wert für das Scheidungsverfahren ist anderweitig auf 12.011,00 EUR festzusetzen. Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigu...mehr

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zfs 7/2016, Formale Anforde... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Das hält rechtlicher Nachprüfung stand." [12] 1. Ohne Erfolg macht die Revision zunächst geltend, die von der Bekl. verwendete Belehrung genüge nicht den Anforderungen des § 19 Abs. 5 S. 1 VVG. Hiernach stehen dem VR die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung als Sonderausgabe

Leitsatz 1. Der von einem Steuerpflichtigen vereinbarte und getragene Selbstbehalt ist kein Beitrag zu einer Krankenversicherung und kann daher nicht als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abgezogen werden. 2. Er kann nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn er die zumutbare Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG übersteigt. 3. Ein...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger vom Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum ab Januar 2012. [2] Der Antragsgegner ist der Sohn des im Jahre 1941 geborenen S., der seit Anfang 2010 von einem Pflegedienst in der eigenen Wohnung betreut und versorgt wird. S. bezieht von dem Antragsteller laufende Sozialhilfe nach §§ 61 ff. S...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Versorgungsausgleich

Zur Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers im Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschl. v. 13.4.2016 – XII ZB 44/14). a) Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Fall einer sog. phasenverschobenen Ehe, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte über hohe vorehezeitlich erworbenen Anrechte verfügt und während der Ehe faktisch keine Anrechte erworben hat, der ausgleichsp...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung behandelt auf den ersten Blick Fragen des Elternunterhalts, insbesondere die Anwendung des sog. Familienselbstbehaltes auf nichteheliche Lebensgemeinschaften. Auf den zweiten Blick enthält die Entscheidung aber auch Aussagen zu den Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs aus § 1615 l Abs. 2 BGB über einen Zeitraum von drei Jahren ab der Geburt hinaus. Der ...mehr

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zfs 6/2016, Bedingungsgemäß... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. ist berufsunfähig i.S.d. einbezogenen Versicherungsbedingungen und hat ab dem 19.11.2008 Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsfreistellung bis einschließlich März 2009." 1. Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist auf das … vorgetragene Berufsbild abzustellen. a) Für Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinn ...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde des Antragsgegners ist überwiegend unbegründet, die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin teilweise begründet. 1. Nach Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof im Beschl. v. 30.9.2015 (XII ZB 1/15) hat der Senat den konkreten Bedarf der Antragstellerin zu ermitteln, um ausgehend davon prüfen zu können, ob in der Unterhaltsvereinbarung im notarie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.2 Unterhaltsanspruch ohne tatsächliche Unterhaltszahlung

Rz. 21 Nach Abs. 1 Nr. 3 letzter HS steht das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod eines Versicherten einer tatsächlichen Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor seinem Tod gleich. Unterhaltsansprüche im Sinne dieser Regelung können nach den Vorschriften des Ehegesetzes v. 20.2.1946 (EheG 1946) oder aus sonstigen Gründen bestehen....mehr

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zfs 5/2016, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

" … II. … Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen." 1. Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anschaffung des Unterschenkel-Führungssystems N i.H.v. restlichen 2.750 EUR zu. a) Nach § 1.1 MB/KK 2009 bietet die Bekl. Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Im Versicherungsfall, den § 1. 3 MB...mehr

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FF 5/2016, Anspruch auf Min... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 27.4.2015, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragsteller, seine minderjährige Tochter und seinen minderjährigen Sohn, laufenden und rückständigen Kindesunterhalt zu zahlen. Er wurde verpflichtet, an seine Tochter – die Antragstellerin zu 1. – zu Händen der Mutter laufend...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 1.4.2015, mit dem die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers aus der Urkunde des Notars S. vom 23.4.1992 (UR-Nr. 76/1992) in der Fassung des Urteils des Senats vom 5.2.1999 – 13 UF 7513/98 – dahingehend geändert wurde, dass der Antragsteller ab dem 23.12.2014 nur noch ver...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Arbeitsentgelt des Strafgefangenen

Von dem Arbeitsentgelt eines Strafgefangenen, aus dem Hausgeld, Überbrückungsgeld und Eigengeld gebildet werden, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung, und zwar grundsätzlich in vollem Umfang. Dieses ist in der Insolvenz nicht dem Gläubigerzugriff entzogen, so dass ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz nicht zu einem automatischen Vorrang der Un...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / Leitsatz

1. Ein Unterhaltsschuldner, der die Abänderbarkeit einer Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt vertraglich ausgeschlossen hat, kann sich zur Abwehr des Unterhaltsanspruchs nur dann auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, wenn die Zahlung des vereinbarten Unterhaltsbetrags seine wirtschaftliche Existenz gefährden würde. 2. Die wirtschaftliche Existenz des Unterhalt...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 7. Taschengeld bei Elternunterhalt

Das für den Selbstbehalt gegenüber einem Elternteil zu belassende Taschengeld kann mit 5 % des bereinigten Familieneinkommens und zusätzlich der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes bemessen werden.[14]mehr

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FF 4/2016, Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

BGH, Beschl. v. 9.3.2016 – XII ZB 693/14 (AG Kelheim, Beschl. v. 16.6.2014 – 1 F 33/13; OLG Nürnberg, Beschl. v. 3.12.2014 – 7 UF 988/14) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine eventuelle Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1603 Ab...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt eines Strafgefangenen beim Kindesunterhalt

BGB § 1603 Abs. 2; JVollzGB BW III §§ 15 ff., 33 ff., 47 ff.; StVollzG §§ 17 ff., 41 ff.; ZPO §§ 850, 850c, 850k; InsO §§ 89, 287 Abs. 2, 304 ff. Leitsatz 1. Von dem Arbeitsentgelt, das ein im Vollzug arbeitender Strafgefangener erhält, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung (Fortführung der Senatsurt. v. 20.2.2002 – XII ZR 104/00, FamRZ 2002, 81...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist überzeugend begründet und sorgt für Klarheit hinsichtlich der Frage, in welchem Maß ein inhaftierter Schuldner für Kindesunterhalt leistungsfähig ist. Ausgangspunkt der Prüfung ist § 1603 Abs. 1 BGB, nach dem der eigene angemessene Unterhalt des Schuldners grundsätzlich die Grenze seiner Leistungsfähigkeit ist. Im hier gegebenen Mangelfall muss er...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / Leitsatz

1. Von dem Arbeitsentgelt, das ein im Vollzug arbeitender Strafgefangener erhält, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung (Fortführung der Senatsurt. v. 20.2.2002 – XII ZR 104/00, FamRZ 2002, 813; v. 9.6.1982 – IVb ZR 704/80, FamRZ 1982, 913 und v. 21.4.1982 – IVb ZR 696/80, FamRZ 1982, 792). (Rn 13) 2. Für die Bemessung des dem Strafgefangenen g...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs dahin, dass er ab Dezember 2011 keinen Kindesunterhalt mehr schuldet. [2] Er ist der Vater der im Mai 2001 geborenen Antragsgegnerin zu 1. Mit am 19.4.2007 vor dem Familiengericht abgeschlossenem Vergleich hatte er sich verpflichtet, ab Februar 2008 für seine Tochter zu Händen der Kindesmutter monatlic...mehr

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AGS 2/2016, Kein Quotenvorr... / 1 Aus den Gründen

Das AG hat richtig entschieden. Die streitbefangenen 45,60 EUR stehen dem beklagten Versicherer zu (§ 812 Abs. 1 BGB). Bei dem Anspruch auf Rückzahlung nicht verbrauchter Gerichtskosten handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch i.S.v. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG, der aufgrund einer Selbstbeteiligung quotenbevorrechtigt gewesen wäre. Es handelt sich vielmehr um einen einf...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Er beträgt 21.2. gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

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FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / I. Vorrang des vorangegangenen bedürftigen Ehegatten

Für den vorrangigen vorangegangenen Ehegatten ergeben sich unter Verwendung der verschiedenen Auslegungsansätze keine Abweichungen. Alle Empfehlungen sehen in dieser Konstellation vor, den nachfolgenden Ehepartner bei der Bestimmung des dem vorangegangenen Ehegatten geschuldeten Unterhalts grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Der vorrangige vorangegangene Ehegatte wird si...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage I). 11.1. In den Tabellenbeträgen sind Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht enthalten. 11.2. Die Tabelle weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus,...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen (Ziff. 21.2 a), vgl. BGH, FamRZ 2010, S. 357 ff.mehr

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FF 1/2016, FF 1/2016 / Kindesunterhalt

a) Wenn der Unterhaltspflichtige Leistungen nach dem SGB II bezieht, kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass er erwerbsunfähig ist, weil SGB-II-Leistungen nur gewährt werden, soweit der Leistungsempfänger imstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 8 Abs. 1 SGB II). (Rn 8) b) Die fikt...mehr

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FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / III. Nachrang des vorangegangenen bedürftigen Ehegatten

Der nachrangige vorangegangene Ehegatte bleibt infolge der Bedarfsbestimmung nach § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB bei Verwendung der konservativen Methode am besten beraten. Der vorrangige nachfolgende Ehepartner steht sich dagegen bei Verwendung des progressiven Ansatzes am besten, da die sogenannte individuelle Bedarfsbestimmung den an sich prägenden Bedarf des vorangegangenen Ehepa...mehr

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zfs 12/2015, Beweis des Zug... / 1 Aus den Gründen

" … I. Die Kl. leitet den von ihr mit der Klage als Hauptforderung geltend gemachten Zahlungsanspruch aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über eine Kraftfahrt-Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug … mit dem amtlichen Kennzeichen … her. Mit diesem Fahrzeug erlitt die Kl. am 31.1.2014 einen Verkehrsunfall. Den dadurch entstandenen Schaden i.H.v. 5.504,32 EUR...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / a) Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Wenn wir vom Selbstbehalt sprechen, müssen wir uns bewusst machen, dass sich der einheitlich verwendete Begriff zwar jeweils auf den angemessenen Bedarf des Unterhaltspflichtigen bezieht, dieser aber aus einem unterschiedlichen Blickwinkel beurteilt wird. Die oft schmerzhaften Einschnitte in die Lebensgestaltung beim Kindes- und Ehegattenunterhalt folgen aus dem Abhängigkeit...mehr