Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.2 Satzung der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Satzung der Bundesagentur für Arbeit nimmt insbesondere Bezug auf den Organisationsrahmen (Körperschaft mit Selbstverwaltung) und den Verwaltungsaufbau (Vorstand und Verwaltung) in der Bundesagentur für Arbeit, die Zweigliedrigkeit der Selbstverwaltung und sonstige strukturelle Gegebenheiten. Entsprechend der Überschrift des Ersten Unterabschnitts im Elften Kapitel...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zur Selbstverwaltung – Verfassung, Berufung/Abberufung, Neutralitätsausschuss – beruhen auf § 367 Abs. 1, in dem geregelt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist. § 371 ist als grundlegende Vorschrift mit einer Reihe wesentlicher Regelungen anzusehen. Neueru...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.4 Nicht selbstverwalteter Bereich

Rz. 24 Abs. 4 schließt Fachbereiche von der Selbstverwaltung aus, in denen die Bundesagentur für Arbeit ihre Aufgaben unter Fachaufsicht einer obersten Bundesbehörde wahrnimmt. Das ist bei der Erbringung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei den Leistungen der Familienkasse (Kindergeld, Kinderzuschlag einschl. Leistungen für Bildung und Teilhabe von Ki...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.6 Aufgabenwahrnehmung

Rz. 31 Mitglieder der Selbstverwaltung stehen in einem Amtsverhältnis, sind aber keine Beamte im beamtenrechtlichen Sinne. Die Tätigkeit als Selbstverwaltungsmitglied ist ehrenamtlich. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme des Amts. Eine solche Verpflichtung kann sich für einen Angehörigen der öffentlichen Körperschaften ggf. aus seinen beamtenrechtlichen ...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berufung und Abberufung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Bundesagentur für Arbeit. Der betroffene Unterabschnitt umfasst die §§ 377 bis 379 und ist entgegen der für eine Berufung in die Selbstverwaltung maßgebenden Prozesskette aufgebaut. Die persönlichen Voraussetzungen dafür, berufen werden zu können, regelt § 378. In § 379 ...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.7 Stellvertretung

Rz. 35 Abs. 7 weist den Mitgliedern als Stellvertretern dieselbe Verantwortung wie ordentlichen Mitgliedern zu. Sie haben bei der Wahrnehmung der Stellvertretung dieselben Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder. Das bedeutet insbesondere, dass sie einerseits wegen der Wahrnehmung und Ausübung der Stellvertretung keinen Nachteil erleiden dürfen, in ihrer Tätigke...mehr

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Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Entschädigungsregelung für die in den Selbstverwaltungsorganen ehrenamtlich tätigen Mitglieder und die Stellvertreter. Damit wird gewährleistet, dass die Auslagen im Zusammenhang mit den Selbstverwaltungsaktivitäten einerseits und die insbesondere durch Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane erlittenen finanziellen Einbußen für die Mitglieder...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.1 Berufung

Rz. 6 Die Mitglieder der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit werden nicht gewählt (vgl. die Sozialwahlen bei den anderen Sozialversicherungsträgern), sondern berufen. Die Berufung erfolgt für eine Amtsdauer von 6 Jahren, sofern nicht ein Mitglied lediglich für den Rest einer Amtsperiode (als Nachfolger) berufen wird. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form der Ber...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.1 Aufsicht

Rz. 3 Die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit entspricht der Tradition hinsichtlich der rechtsfähigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, um das Gleichgewicht zwischen staatlicher Gewalt und dem zugestandenen Recht auf Selbstverwaltung zu wahren. Rz. 4 Neben § 393 gelten die Vorschriften des SGB IV, soweit § 393 nicht als Spezialvorschrif...mehr

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Sauer, SGB III § 375 Amtsdauer / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Amtsdauer der Mitglieder und Stellvertreter der Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit sowie die Mitgliedschaft an Schnittstellen (Ablauf der Mitgliedschaft vor und nach Ablauf der Amtsdauer). Rz. 2a Abs. 1 bestimmt eine Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit von ein...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die grundlegende Organisationsnorm für die Trägerschaft der Arbeitsförderung dar, die selbst erst in § 368 bestimmt wird. Bei der Neufassung des Elften Kapitels wollte der Gesetzgeber auch eine Aufbruchstimmung im Innenverhältnis der Bundesagentur für Arbeit für den Umbau der Behörde zu einem modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt erzeugen und dam...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.2 Bundesagentur als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Rz. 3 Die Arbeitsförderung erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und damit über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus. Daher wird die Bundesagentur für Arbeit als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. Eine Körperschaft ist ein rechtlich verselbständigter Personenverband, der auf Mitgliedschaft beruht und in seiner Willensbildung von den Mitgl...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.6 Revisionsberichte

Rz. 35 Mit Abs. 3 ist der Gesetzgeber der Möglichkeit entgegengetreten, dass die Geschäftsleitung (Vorstand) Berichte der Innenrevision geheim halten könnte und das Aufsichtsgremium dadurch seinen Pflichten nicht nachkommen könnte. Deshalb hat der Vorstand die Berichte der Innenrevision unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, dem Verwaltungsrat vorzulegen (Abs. 3 Satz 1...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.1 Überwachung des Vorstands und der Verwaltung

Rz. 10 Der Verwaltungsrat hat den Vorstand und die Verwaltung zu überwachen (Abs. 1 Satz 1). In großer Übereinstimmung mit den Aufgaben eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft in der Privatwirtschaft hat der Verwaltungsrat nach seinem Aufgabenzuschnitt insbesondere Kontrollfunktionen. Die Aufgaben des Vorstands in diesem Zusammenhang enthält § 381. Der Verwaltungsrat w...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.6 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 59 Abs. 4 ermächtigt das BMAS zum Erlass einer Rechtsverordnung, wenn die Bundesagentur für Arbeit ihr Anordnungsrecht trotz Aufforderung durch das BMAS nicht binnen 4 Monaten wahrnimmt. Dasselbe gilt für Änderungen bereits erlassener Anordnungen. In diesem Fall wird die bestehende Anordnung durch die Rechtsverordnung geändert. Rz. 60 Die Regelung ermächtigt zur Ersatzvor...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.1 Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit

Rz. 7 Verwaltungsausschüsse neben dem Verwaltungsrat werden nur bei den Agenturen für Arbeit gebildet, nicht jedoch bei den besonderen Dienststellen und den Regionaldirektionen. Bei den Regionaldirektionen ist dies darauf zurückzuführen, dass diese keinen eigenen operativen Verantwortungsbereich haben, weil sie Steuerungsaufgaben für die Agenturen für Arbeit wahrnehmen und d...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.2 Ausschüsse

Rz. 13b Der Verwaltungsrat hat eine Norm in die Satzung aufgenommen, die die Bildung von Ausschüssen ermöglicht (Art. 6 Abs. 4 der Satzung). Beim Verwaltungsrat sind 2 Ausschüsse gebildet worden: Ausschuss I: Strategische Entscheidungen, Haushalt, Fragen der Selbstverwaltung Kontraktmanagement, jährliche strategische Planung, Zielvereinbarung, Haushaltsplanung und Kontrolle, Strate...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.3 Vortrag beim Verwaltungsrat

Rz. 16 Abs. 3 ermächtigt den Verwaltungsausschuss zum Vortrag beim Verwaltungsrat, wenn er der Auffassung ist, dass der Geschäftsführer oder die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit ihre Pflichten verletzt hat. Damit soll dem Verwaltungsausschuss ein Instrument an die Hand gegeben werden, Pflichtverletzungen nicht nur festzustellen, sondern im Fall von Uneinsichtigkeit de...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.1 Selbstverwaltungsorgane bei der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 10 Als Selbstverwaltungsorgane schreibt Abs. 1 den Verwaltungsrat als oberstes Selbstverwaltungsorgan und die Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit fest. Diese Organe sind zwingend zu berufen. Dagegen scheidet die Bildung weiterer Organe aus. Deshalb ist die Selbstverwaltung auf der mittleren Ebene des 3-stufigen Aufbaus der Bundesagentur für Arbeit, den Reg...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.3 Geschäftsordnung der Selbstverwaltungsorgane

Rz. 16 Jedes Selbstverwaltungsorgan hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 der Mitglieder des Selbstverwaltungsorgans zu beschließen ist. Dadurch werden die Rechte aller Gruppen im Selbstverwaltungsorgan gewährleistet bzw. die Interessen geschützt, weil nicht 2 Gruppen die Geschäftsordnung gegen die 3. Gruppe beschließen können. Da...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.4 Mitglieder und Stellvertreter im Verwaltungsausschuss

Rz. 18 Abs. 4 bestimmt, dass die Zahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss höchstens 15 betragen darf. Die zulässige Höchstzahl wird jedoch vom Verwaltungsrat festgesetzt. Diese ist für die Amtsperiode, die am 1.7.2022 begonnen hat, einheitlich für alle Agenturen für Arbeit auf regelmäßig 12 Mitglieder, im Ausnahmefall 15 Mitglieder festgesetzt worden. Damit trägt der Verw...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.4 Auskunft über die Geschäftsführung

Rz. 26 Abs. 2 enthält die notwendigen Regeln und Korrektive zu den Auskunftsverlangen der Selbstverwaltung. Satz 1 stellt klar, dass der Verwaltungsrat jederzeit vom Vorstand Auskunft über die Geschäftsführung verlangen kann. Ansprechpartner des Verwaltungsrates ist demnach der Vorstand und nicht die Verwaltung. Eine entsprechende Regelung enthält auch § 381 Abs. 6 als Verpf...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.2 Berufungsstellen und Berufungskriterien

Rz. 9 Berufungsstellen sind das BMAS für die Mitglieder des Verwaltungsrats, im Übrigen der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Die berufenden Stellen werden auf der Grundlage von Vorschlagslisten tätig, die die vorschlagsberechtigten Stellen bei ihnen einzureichen haben. Die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses durch den Verwaltungsrat in einem Umfang...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 In einem zeitlichen Zusammenhang mit der gesetzlich verfügten Einrichtung einer Innenrevision bei der Bundesagentur für Arbeit stehen die Vorbereitungsarbeiten zur Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention v. 16.8.1998. Dort wird auf die Einrichtung von internen Revisionen in den Behörden des Bundes hingewirkt (§ 6). Die Gesetzesmaterialien zu § 398 a. F...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 § 380 geht davon aus, dass die Entscheidung über eine nach Art und Umfang gleiche Hauptforderung und der Partizipation mittelbar betroffener Arbeitnehmer am Arbeitskampfergebnis für den Arbeitskampf selbst von besonderer Bedeutung ist und i. d. R. mehrere Tarifbezirke im fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages betrifft. Die Vorschrift soll gewährleisten, dass d...mehr

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Sauer, SGB III § 378 Berufu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 In ein Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit können Personen berufen werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Tag vollendet, an dem der Deutsche Geburtstag hat und 18 Jahre alt wird. Die Volljährigkeit bezieht sich auf die Amtsdauer des berufenen Mitg...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.2 Vorschlagsberechtigung für die Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber

Rz. 9 Abs. 1 bestimmt die Gewerkschaften mit ihren Verbänden und die Arbeitgeberverbände mit ihren Vereinigungen zu den vorschlagsberechtigten Stellen für die Mitglieder der Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Damit wird den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden per Gesetz die Aufgabe zugeschrieben, unabhängig von ihren Mitgliedern die Interessen der Arbeitnehmer...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über die Größe und die Zusammensetzung des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit. Sie beruht auf einer Änderung der Leitungsstrukturen der Behörde mit dem Ziel, die Verantwortung in der Bundesagentur für Arbeit eindeutig zu bestimmen und zugleich privatwirtschaftliche Führungsstrukturen einzuführen. Damit konnte auch der Reformprozess...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.1 Satzungsautonomie

Rz. 3 Die Satzungsautonomie der Bundesagentur für Arbeit ist aus § 367 Abs. 1 abzuleiten. Sie hat den Zweck, den Abstand zwischen Normgeber und Normadressat dadurch zu verringern, dass den jeweils betroffenen gesellschaftlichen Gruppen die Regelung derjenigen Angelegenheiten eigenverantwortlich überlassen wird, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen...mehr

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Sauer, SGB III § 375 Amtsdauer / 2.4 Ende der Amtsdauer

Rz. 10 Abs. 4 gewährleistet, dass die Amtsdauer der Stellvertreter nicht über den Zeitpunkt hinaus andauert, zu dem die Amtsdauer der Mitglieder endet. Das betrifft den Fall, dass die Amtsperiode der Selbstverwaltung z. B. durch gesetzliche Bestimmung endet, etwa durch Neuregelung der Selbstverwaltungsstrukturen. Dagegen betrifft die Vorschrift nicht das Ende der Amtsdauer e...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.8 Mitglieder und Stellvertreter

Rz. 40 Abs. 6 begrenzt den Verwaltungsrat vergleichbar größeren Aktiengesellschaften auf 21 Mitglieder. Damit kann jede der 3 Gruppen (Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften) 7 Mitglieder im Verwaltungsrat haben. Vorschlag und Berufung richten sich nach den §§ 377 bis 379. Für die Unterstützung eines Vorschlages eines Mitgli...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.6 Vortrag beim BMAS

Rz. 36 Abs. 4 regelt die Möglichkeiten des Verwaltungsrates, die Angelegenheit dem BMAS vorzutragen, wenn er der Auffassung ist, der Vorstand habe seine Pflichten verletzt. Er kann nicht selbst Korrekturen verlangen oder z. B. eine aus seiner Sicht pflichtwidrige Entscheidung aufheben. Ihm bleibt nur der Vortrag beim BMAS. Rz. 37 Das BMAS führt die Aufsicht über die Bundesage...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.8 Berichts- und Auskunftspflicht

Rz. 18 Abs. 6 korrespondiert mit § 373 Abs. 2. Diese Vorschrift bestimmt, dass der Verwaltungsrat jederzeit vom Vorstand Auskunft über die Geschäftsführung verlangen kann. Dem entspricht die Auskunftspflicht des Vorstands auf Verlangen des Verwaltungsrates in Abs. 6. Nach der gesetzlichen Konstruktion ist jedoch die regelmäßige und anlassbezogene Berichterstattung des Vorsta...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.6 Ausschluss von Interessenkonflikten

Rz. 13 Abs. 5 Satz 1 verbietet Vorstandsmitgliedern die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat hat nach § 373 Abs. 1 den Vorstand zu überwachen, während dem Vorstand die Leitung und Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit übertragen ist. Dadurch wollte der Gesetzgeber eine klare Trennung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Verwaltung und der Selb...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.4 Gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter

Rz. 21 Abs. 4 sollte bis zum 30.4.2015 sicherstellen, dass in den Selbstverwaltungsorganen als Gremien eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern praktiziert wird. Die Vorschrift sah daher eine Doppelbenennung von jeweils einer Frau und einem Mann bei der Ausübung des Vorschlagsrechts vor. Seit dem 1.5.2015 bedarf es der Regelung nicht mehr. Nachdem mit dem Geset...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.3 Innenrevision und Sachverständige

Rz. 14 Abs. 1 Satz 2 trägt der Tatsache Rechnung, dass sich die Mitglieder des Verwaltungsrates bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben sachkundiger Stellen bedienen müssen, weil sie die Aufsicht als Gremium wahrnehmen, nicht aber in der für die Verwaltung typischen Form, etwa durch Fachaufsicht, Steuerung, Controlling usw. Rz. 15 Die Vorschrift nennt die Innenrevision un...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet die Grundlage für die autonome Rechtsetzung durch die Bundesagentur für Arbeit als rechtsfähige bundesunmittelbare öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Selbstverwaltung. Damit wird der Grundsatz einer eigenen Willensbildung zur Gestaltung der inneren Ordnung und fachlicher Einflussnahme im Rahmen von gesetzlichen Ermächtigungen realisiert. Die B...mehr

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Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 2.3 Erstattungsgrundsätze

Rz. 13 Satz 2 ermächtigt den Verwaltungsrat, feste Sätze zu beschließen. Seit dem 1.9.2020 gelten die aktualisierten Erstattungsgrundsätze des Verwaltungsrats v. 3.7.2020. Rz. 14 Umstritten ist, ob den Stellvertretern außerhalb des Vertretungsfalls eine Entschädigung gezahlt werden kann, wenn sie an den Sitzungen teilnehmen. Dies wird zum Teil verneint, obwohl die Gesetzesmat...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.8 Haftung der Selbstverwaltungsmitglieder

Rz. 38 Eine Haftung eines Selbstverwaltungsmitglieds kommt in Betracht, wenn aus seinem pflichtwidrigen Verhalten heraus ein Vermögensschaden entstanden ist, weil die Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem Dritten aus hoheitlicher Tätigkeit des Selbstverwaltungsmitglieds haftet (§ 839 BGB, Art. 34 GG), die Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem Dritten aus nicht hoheitlich...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.7 Teilnahmerecht des Vorstands an Sitzungen des Verwaltungsrates

Rz. 15 Abs. 5 Satz 2 und 3 berechtigt die Vorstandsmitglieder zur Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrates und zum jederzeitigen Ergreifen des Wortes. Damit wird dem Vorstand die Möglichkeit gegeben, in die laufende Überwachung durch den Verwaltungsrat einzugreifen. Die Tätigkeit des Verwaltungsrates wird dadurch für den Vorstand transparent. Abgesehen davon, dass die Sit...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift korrespondiert mit § 160 Abs. 5. Danach hat der Neutralitätsausschuss bei Arbeitslosigkeit in Zusammenhang mit Arbeitskämpfen wie auch bei Kurzarbeit als Folge eines inländischen Arbeitskampfes (§ 100 Abs. 1) darüber zu entscheiden, ob in dem räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages, dem der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer zuletzt beschäftigt war, ...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit vorrangig in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Darüber hinaus bestimmt sie Details im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Die Vorschrift soll anders als der Vorgänger den Strukturprinzipien des Beamtenrechts nach Art. 33 ...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.2 Geschäftsbericht

Rz. 6 Der in Abs. 2 bestimmte Geschäftsbericht ist jährlich vorzulegen. Das Gesetz bestimmt nicht, über welchen Zeitraum der Geschäftsbericht jeweils zu erstatten ist. Dabei dürfte es sich jedoch jeweils um das abgelaufene Kalenderjahr handeln. Das ergibt sich schon aus der für einen Geschäftsbericht typischen Übersicht über die Ergebnisse des Haushaltsjahres. Das Gesetz bes...mehr

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Sauer, SGB III § 387 Person... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über das Personal der Bundesagentur für Arbeit. In erster Linie werden das Instrument der sog. In-sich-Beurlaubung eingeführt und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bestimmt, auch in Bezug auf einzelne Fallgestaltungen bei Übernahme von Aufgaben nach dem SGB II. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt grundsätzlich, dass das Personal der Bundesagent...mehr

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Sauer, SGB III § 378 Berufu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Voraussetzungen für eine Berufung in eines der Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit. Sie lehnt sich an die deutsche Staatsangehörigkeit und das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag an, erlaubt aber auch die Berufung von Ausländern in einen Verwaltungsausschuss oder den Verwaltungsrat. Damit wird dem Umstand Rechnung getra...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.2 Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsausschusses

Rz. 10 Der Verwaltungsausschuss stellt ein Kontrollorgan dar. Dementsprechend kann er keine Befugnisse haben, die zur Geschäftsführung der Agentur für Arbeit gehören. Das Gesetz sieht zwischen Geschäftsführung und Selbstverwaltung eine klare Trennung vor. Folgerichtig ist die Verwendung der Haushaltsmittel aus dem Eingliederungstitel für die Ermessensleistungen der aktiven A...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.5 Geschäftsordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 12 Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit hat sich mit Zustimmung des Verwaltungsrates die nach Abs. 4 vorgesehene Geschäftsordnung (GO-V) gegeben (Stand: 11.11.2022, ANBA Dezember 2022). Die Geschäftsordnung sieht im Wesentlichen vor: Zur Geschäftsordnung: Jede Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung ohne lediglich redaktionellen Inhalt bedarf einer einstimmigen Bes...mehr

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Sauer, SGB III § 384 Geschä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Geschäftsführung auf der mittleren Verwaltungsebene des 3-stufigen Aufbaus der Bundesagentur für Arbeit. Abs. 1 legt fest, dass die Regionaldirektionen von einer Geschäftsführung und damit von einem Kollegialorgan geleitet werden. Diese besteht nach Abs. 1 Satz 2 aus einem Vorsitzenden der Geschäftsführung und 2 Mitgliedern der Geschäftsführung...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.2 Aufgaben der Selbstverwaltungsorgane

Rz. 13 Die Selbstverwaltungsorgane haben die Verwaltung zu überwachen und in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarkts zu beraten (Abs. 2 Satz 1). Zusätzlich hat der Verwaltungsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit zu überwachen (vgl. § 373 Abs. 1). Die Verwaltungsausschüsse überwachen die Geschäftspolitik und die Umsetzung der geschäftspolitischen Ziele der Bundesage...mehr