Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.1 Inhalt der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Ziel der Beratung ist es, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen dabei zu unterstützen, ihre Rechte auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können (BT-Drs. 19/13399 S. 20). Durch das BTHG wurde das SGB IX unter anderem gestrafft und neu str...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

2.1 Inhalt der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Abs. 1 und 2) Rz. 3 Ziel der Beratung ist es, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen dabei zu unterstützen, ihre Rechte auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können (BT-Drs. 19/13399 S. 2...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.3 Förderung der Teilhabeberatung aufgrund einer Bundesrichtlinie (Abs. 4)

Rz. 8 Die Umsetzung der ergänzenden Teilhabeberatung wird aus Bundesmitteln finanziert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dafür eine Richtlinie erlassen (Förderrichtlinie zur Durchführung der "ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" für Menschen mit Behinderungen vom 17. Mai 2017, zu finden unter www.gemeinsam-einfach-machen.de). Diese legt neben dem Antra...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.4 Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Abs. 5 und 6)

Rz. 9 Ursprünglich war die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bis zum Jahr 2022 befristet eingeführt worden. Der Koalitionsvertrag und die 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordern eine Aufhebung der in § 32 Abs. 5 vorgesehenen Befristung (19/13399 S. 20). Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (BGBl. I S. 2135, BT-Drs. 19/13399 S. 4) hat der Gesetzgeber die Finan...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.2 Peer-to-Peer Counseling (Betroffene beraten Betroffene) nach Abs. 3

Rz. 7 Die Idee einer Beratung von Betroffenen für Betroffene mit dem Ziel eines partnerschaftlichen Austauschs auf Augenhöhe ist nicht neu und hat sich in Modellprojekten in verschiedenen Bereichen bewährt (Rüggeberg, Autonom-Leben-Gemeindenahe Formen von Beratung, Hilfe und Pflege zum selbständigen Leben von und für Menschen mit Behinderung, Schriftenreihe des Bundesministe...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.5 Zuständigkeit (Abs. 7)

Rz. 10 Zuständige Behörde für die Umsetzung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es kann diese Aufgaben Dritten übertragen. Ausführliche Informationen zur Förderung stellt das Bundesministerium auf der Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de zur Verfügung. Ihm steht die Rechtsverordnungskompetenz zur Ausgestal...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Als Nachfolgenorm von § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, § 634 Abs. 1 und 2, § 635 RVO wurde die Vorschrift zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit leichten Änderungen in das SGB VII eingefügt. Nach dem Wortlaut des Abs. 1 ist nun auf den Tag, ab dem (vorher "an dem") die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, abzust...mehr

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Jung, SGBXII, SGB XII § 63b... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Sie sollte in dieser Fassung bis zum 31.12.2019 gültig sein. Sodann sollte § 63b Abs. 1 Satz 1 durch Art. 13 Nr. 20...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2 Kein Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit und keine berufliche Rehabilitation (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 13 Schließlich endet der Anspruch auf Verletztengeld, wenn nicht mehr damit zu rechnen ist, dass Arbeitsfähigkeit wieder eintritt und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, aber nur dann, wenn einer der Beendigungstatbestände nach Abs. 3 Satz 2 gegeben ist. Hierdurch wird der Charakter des Verletztengeldes als vorübergehende Leistung gewahrt. Di...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.1.3 Stiefkinder und Pflegekinder

Rz. 7 Stiefkinder (Abs. 2 Nr. 1) stehen nur zu dem Ehegatten des verstorbenen Versicherten in einem Kindschaftsverhältnis als leibliche oder angenommene Kinder. Ebenso wie die Pflegekinder müssen auch die Stiefkinder in den Haushalt des bzw. der Versicherten aufgenommen sein. Der Begriff der Pflegekinder wird in § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I gesetzlich definiert. Danach handelt es...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.2 Einbeziehung von Lebenspartnern

Rz. 5 Mit Wirkung ab 1.1.2005 werden Lebenspartner i. S. d. § 33b SGB I den Hinterbliebenen gleichgestellt. Letztere Vorschrift nimmt Bezug auf das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266). Ein Anspruch des überlebenden Lebenspartners auf Hinterbliebenenleistungen entsteht nur in Fällen, in denen der Tod des Versicherten nach de...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.2 Obduktion

Rz. 20 Gemäß Abs. 2 Satz 2 HS 2 darf zur Feststellung der Offenkundigkeit des fehlenden Zusammenhangs eine Obduktion und erst recht eine Exhumierung nicht gefordert werden. Auch dies hat der Gesetzgeber aus Gründen der Pietät so normiert. Die Hinterbliebenen verletzen keine Mitwirkungsobliegenheiten i. S. d. §§ 60 ff. SGB I, wenn sie die Obduktion oder die Exhumierung des Ve...mehr

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zfs 09/2020, Verpflichtung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [8] II. Die Revision wendet sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des BG, der Kl. stehe aus Nr. 3 des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs ein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten Mehrkosten für ihre Reise nach Gran Canaria zu. [9] 1. Gem. Nr. 3 des Vergleichs sollen Pflege- und Betreuungskosten, die ab Vollendung des 25. Lebensjahrs entstehen, ab diesem...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / 2 Anmerkung

Die Frage, die den Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde gab, hat der BGH klar und überzeugend entschieden: Das in § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB begründete Alleinvertretungsrecht des Elternteils, in dessen Obhut sich ein Kind befindet, beschränkt sich auf die Durchsetzung des originären Unterhaltsanspruchs. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift, die bei einer...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner schlossen im Juli 1999 die Ehe, aus der die mittlerweile volljährige Tochter B. und die weitere Tochter A., geboren 2006, hervorgegangen sind. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Haushalt der Antragstellerin. Die Ehe ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde für Ärztinnen un... / 4.2 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (redaktionelle Änderung)

Infolge der Reform des Rechts der schwerbehinderten Menschen (SGB IX) zum 1.1.2018 ergab sich die Notwendigkeit einer redaktionellen Anpassung des § 27 Abs. 4 TV-Ärzte an Universitätskliniken. Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist seit 1.1.2018 in § 208 SGB IX geregelt (§ 125 SGB IX a.F.). § 27 Abs. 4 S. 1 TV-Ärzte an Universitätskliniken in der Fassung ab 1.1.20...mehr

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ZErb 08/2020, Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt, Notar und FA ErbR Ulf Schönenberg-Wessel Bruschke, Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, 69 praktische Fälle, Lehrbuch/Studienliteratur, 9. Auflage 2020. efv, ISBN...mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass Leistungsberechtigte zu den Leistungen der Eingliederungshilfe...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusammenarbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarb...mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die zur Ausführung der Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. § 95 greift diese Verpflichtung in Satz 1 auf und bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Sicherstellung ...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Weiterentwicklung des Rechts des SGB XII in § 1 zur Aufgabe der ...mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sicherstellungsauftrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift legt den Trägern der Eingliederungshilfe die Verpflichtung auf, im Rahmen ihr...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Auch bei den Leistungen der Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX wird grundsätzlich am Nachrangprinzip festgehalten. Danach werden die steuerfinanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe nicht erbracht, soweit die Leistungen durch andere Sozialleistungsträger zu erbringen sind. Hierunter fallen auch die beitragsfinanzierten Leistungen der Sozialversicherungsträger.mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachrang der Eingliederungshilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Im Gesetzgebungsverfahren wurde Abs. 3 neu gefasst. 1 Allgemeines Rz. 2 Auch bei den Leistungen der Eingliederungs...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Im Gesetzgebungsverfahren wurde Abs. 3 neu gefasst.mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtliche Zuständigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungs...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.2 Zuständigkeit bei neu geborenen Kindern

Rz. 6 Der Gesetzentwurf sah in Abs. 3 eine Regelung der Zuständigkeit bei Kindern vor, die in einer Einrichtung i. S. v. § 1 Abs. 2 SGB I geboren wurden und Leistungen benötigen. Der Wortlaut wurde im Gesetzgebungsverfahren verändert, weil im Recht der Eingliederungshilfe im Teil 2 des SGB IX die Gliederung nach ambulanter, teilstationärer und stationärer Leistung für Mensch...mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt den Trägern der Eingliederungshilfe die Verpflichtung auf, im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte zu erbringen.mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 definiert übergreifend die Aufgabe der Eingliederungshilfe. Er orientiert sich an den in Art. 3 Buchst. a und c formulierten allgemeinen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf welche alle Leistungen auszurichten sind. Dies sind insbesondere "individuelle Autonomie einschließlich der...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2 Rechtsentwicklung

2.1 Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe allgemein zur Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern und anderen Stellen, deren Aufgabe die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen betrifft. Die zwingende Verpflichtung zur Zusammenarbeit ist auch im Interesse der Menschen mit Behinderungen, da die ...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2 Rechtspraxis

2.1 Nachranggrundsatz (Abs. 1) Rz. 3 Die Regelung übernimmt inhaltlich den Gedanken des § 2 Abs. 1 SGB XII . Anders als in § 2 Abs. 1 SGB XII, wonach Leistungen u. a. nicht erhält, wer sich durch Einsatz seines Einkommens selbst helfen kann, ist mit der Einordnung der Eingliederungshilfe in das SGB IX nicht das Einkommen einzusetzen, sondern – abhängig von der Höhe des Einkomm...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.1 Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe allgemein zur Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern und anderen Stellen, deren Aufgabe die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen betrifft. Die zwingende Verpflichtung zur Zusammenarbeit ist auch im Interesse der Menschen mit Behinderungen, da die Leistungen der Eingliederungshilfe nur dann den gewünsch...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt die besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Leistungen umfassen Leistungen zur Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (§ 58) und seit dem 1.1.2018 auch zur Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60) sowie Leistungen für ein Budget für Arbeit (§ 61). Die letztgenannten Leistungen waren mit dem BTHG ...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.5 Regelung zur Überführung von Leistungsfällen am 31.12.2019 in das neue Recht (Abs. 5)

Rz. 10 Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) wurde Abs. 5 angefügt. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat angemerkt, das Bundesteilhabegesetz sehe keine gesetzlichen Übergangsregelungen zu...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2.1 Nachranggrundsatz (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung übernimmt inhaltlich den Gedanken des § 2 Abs. 1 SGB XII . Anders als in § 2 Abs. 1 SGB XII, wonach Leistungen u. a. nicht erhält, wer sich durch Einsatz seines Einkommens selbst helfen kann, ist mit der Einordnung der Eingliederungshilfe in das SGB IX nicht das Einkommen einzusetzen, sondern – abhängig von der Höhe des Einkommens – unter Umständen nach Maß...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.2 Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 hebt die Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften sowie der Träger der Freien Wohlfahrtspflege als Träger eigener sozialer Aufgaben hervor. Die Vorschrift übernimmt den auch im BSHG und im SGB XII (dort § 5 Abs. 1) verankerten Grundsatz. Die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Kirchen und Religionsgesellschaften leitet sich aus Art. 140 GG i. V. m. ...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der ursprüngliche Text des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in BT-Drs. 18/9522 wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens neu gefasst, die ursprünglichen Abs. 5 und 6 wurden gestrichen (Beschlussempfehlung und Bericht des AuS-Ausschusses, BT-Drs. 18/10523, zu Art. 1 Buchst. s). Die Änderung des § 98 im Gesetzgebungsverfahrens folgte der Tatsache, dass mit der Einste...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Weiterentwicklung des Rechts des SGB XII in § 1 zur Aufgabe der Sozialhilfe allgemein und in § 53 zur Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Das Sechste Kapitel im SGB XII ist zum 1.1.2020 weggefallen, die §§ 53 bis 60a wurden aufgehoben (Art. 13 BTHG). Die Aufgaben der Eingliederungshilfe sind somit seit dem 1.1.202...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.3 Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 bestimmt die besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung. Die Leistungen sind im Einzelnen in § 112 aufgeführt. Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung waren bisher der "sozialen Teilhabe" zugeordnet. Mit dem Inkrafttreten des Teils 2 des SGB IX werden sie nun in einem eigenständigen Kapitel "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" (Kapitel 5) aufgegriffen und um Leist...mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine bundesgesetzliche Regelung zur örtlichen Zuständigkeit, da die Länder im Rahmen ihrer Kompetenz nur Regelungen treffen können, die ausschließlich für den Bereich des jeweiligen Landes gelten, im Bereich der Eingliederungshilfe jedoch auch länderübergreifende Fallkonstellationen möglich sind. Deshalb bedurfte es einer bundesgesetzlichen Regelu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen sowie anderen Trägern von Leistungen, die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch oder anderen Rechtsvorschriften ausführen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.3 Örtliche Zuständigkeit bei stationärem Aufenthalt oder richterlich angeordneter Freiheitsentziehung in einer Vollzugsanstalt (Abs. 4)

Rz. 7 Bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung i. S. d. § 1 Abs. 2 SGB I oder einer Vollzugsanstalt gilt für die örtliche Zuständigkeit, dass der Träger örtlich zuständig ist, in dessen Bereich die leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den letzten 2 Monaten vor der Aufnahme zuletzt hatte.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 92 Beitrag / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der Nachrangregelung in § 91 auch im Recht des SGB IX vor, dass der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderungen im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zu den Leistungen zu erbringen hat. Im Sozialhilferecht und damit im Recht der Eingliederungshilfe galt eine einh...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.3 Arbeitsgemeinschaften (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 normiert für die Träger der Eingliederungshilfe den auch für die Träger der Sozialhilfe im SGB XII enthaltenen Auftrag zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften, soweit dies zur Beratung und Sicherung der gleichmäßigen, gemeinsamen oder ergänzenden Erbringung von Leistungen geboten ist. Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften gehen somit über die Bearbeitung eines ko...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.1 Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten

Rz. 4 Die Regelung der Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen und entspricht im Ergebnis weitestgehend der bis zum 31.12.2019 geltenden Regelung zur örtlichen Zuständigkeit im Zwölften Kapitel SGB XII (dort § 98). Dabei kommt es prinzipiell auf den gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellu...mehr