Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Benz, Rückforderung von Sozialleistungen, die in Ausführung eines später aufgehobenen Urteils erbracht worden sind, WzS 1990 S. 353. Bormann, Zur Rückforderung von zu Unrecht an den Pfändungsgläubiger erbrachten Zahlungen, DAngVers 2001 S. 454. Dörr, Rückforderung nach Rentenüberzahlung "von Todes wegen", NZS 1993 S. 150. Escher-Weingart, Die Rückforderung überbezahlter ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.5 Nachzahlung von Sozialleistungen (Abs. 4)

Rz. 32 Im Falle einer zwingenden Rücknahme für die Vergangenheit wegen rechtswidrig nicht erbrachter Sozialleistungen wird durch Abs. 4 die Nachzahlung einer Leistung auf den Zeitraum von 4 Jahren beschränkt, berechnet von der Rücknahmeentscheidung an. Hierbei handelt es sich um eine materiell-rechtliche Beschränkung der Leistungsansprüche, die von der Behörde beim Erlass de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.2.1 Erstattungspflichtiger

Rz. 10 Zur Erstattung verpflichtet ist derjenige, der die Leistung zu Unrecht erhalten hatte. Das ist im Regelfall auch derjenige, dem gegenüber der VA aufzuheben ist und zu dem das echte oder vermeintliche Sozialrechtsverhältnis bestand oder dem sonst eine Leistung nach sozialrechtlichen Vorschriften gewährt wurde. Da im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II die Kos...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 51 Rückgabe... / 2.2 Herausgabegegenstand und Herausgabeverpflichteter

Rz. 7 Die Verpflichtung zur Herausgabe betrifft die Urkunden oder Sachen, die zum Nachweis der Rechte oder deren Ausübung überlassen wurden. Nicht erforderlich ist, dass Urkunden konstitutive Bedeutung zukommt. Dies sind z. B. der Ausweis als schwerbehinderter Mensch oder ähnliche gegenüber Dritten wirkende Urkunden, die Krankenversichertenkarte oder eine vorübergehend überl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.4 Zuständige Behörde (Abs. 3)

Rz. 30 Mit der Regelung des § 44 Abs. 3 hat der Gesetzgeber unmittelbar an den Wortlaut der bei Inkrafttreten des SGB X bereits bestehenden Vorschrift des § 48 Abs. 5 VwVfG angeknüpft (vgl. dazu den Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.8.1978, BT-Drs. 8/2034 S. 34 zu § 42: "Absatz 3 entspricht § 45 Abs. 5 VwVfG"; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.1.1998, 8 A ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.1 Änderung der Verhältnisse

Rz. 11 Eine Aufhebung des noch Wirkungen erzeugendes VA setzt voraus, dass eine wesentliche Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Art gegenüber den Verhältnissen eingetreten ist, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich waren. Eine solche Änderung muss objektiv eingetreten sein. Die Änderung ist im Vergleich gegenüber der Sach- und Rechtslage festzustellen, di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 51 Rückgabe... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Vorschrift enthält die Ermächtigung für einen Bescheid über die Rückforderung von Urkunden und Sachen, die aufgrund eines VA ausgestellt oder überlassen wurden. Vorausgesetzt wird daher, dass der zugrunde liegende VA wegen Nichtigkeit, durch Rücknahme oder Widerruf oder in sonstiger Weise seine Wirksamkeit verloren hat und auch die damit zusammenhängend erteilten U...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.4 Verzinsung (Abs. 2a)

Rz. 23 Obwohl grundsätzlich ein Erstattungsanspruch nicht mit einer Zinsverpflichtung verbunden ist, wurde für bestimmte Tatbestände durch Abs. 2a eine eigenständige Verzinsungspflicht eingeführt. Sie besteht jedoch nur in den Fällen, in denen Leistungen zur Förderung von Einrichtungen oder ähnliche Leistungen erbracht worden sind, also zweckgebundene Subventionszahlungen vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen eigenständigen öffentlich-rechtlichen Rückzahlungsanspruch für zu Unrecht gewährte Sozialleistungen. Damit ergänzt sie den Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung auch bei der Leistungsgewährung (§ 31 SGB I) durch die Rückforderung der zu Unrecht erbrachten Leistung. Dabei wird zwischen der Erstattung nach Rücknahme eines Leistungen gewä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.2 Rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakt (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine Definition des Begriffs des begünstigenden VA, die wie die Definition des belastenden VA in § 44 für die §§ 44 bis 49 insgesamt von Bedeutung ist. Als begünstigend ist danach ein VA anzusehen, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat. Die Begründung eines Rechts durch VA setzt eine konstitutive Entscheidung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.2 Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 stellt den Grundsatz auf, dass ein VA wirksam bleibt, solange und soweit seine Wirksamkeit nicht ausdrücklich beseitigt oder die darin enthaltene Regelung aus sonstigen Gründen erledigt ist. Durch seine Wirksamkeit erhält der VA seine von der materiellen Rechtslage unabhängige eigene Rechtsqualität als eigenständiger Rechtsgrund und als Rechtsgrundlage für das,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.1 Änderung zugunsten des Betroffenen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 36 Eine objektive Änderung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 zugunsten des Betroffenen ist grundsätzlich von Amts wegen festzustellen. Soweit sich im Zusammenhang mit diesen Feststellungen auch zwischenzeitliche Änderungen zuungunsten des Betroffenen ergeben, sind auch diese bei der rückwirkenden Neubewilligung zu berücksichtigen, so dass eine evtl. Nachzahlung geringer ausfallen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3 Rücknahme nach Ermessen

Rz. 9 Die Rücknahme nach § 45 steht, anders als in den Fällen des § 44, grundsätzlich im Ermessen der Behörde, wie sich aus der Verwendung des Wortes "darf" ergibt, so dass die Behörde nicht zur Rücknahme verpflichtet ist (hieran zweifelnd und wohl zu einer bloßen Handlungsermächtigung tendierend: BSG, Urteil v. 25.6.1986, 9a RVg 2/84, SozR 1300 § 45 Nr. 24, wie hier aber di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.3 Rechtsfolge: Aufhebung

Rz. 25 Ergibt sich gegenüber dem Ursprungsbescheid eine wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage, ist der VA nach dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 aufzuheben. Auch wenn sich die Änderung zu Lasten des Betroffenen auswirkt, steht der Behörde kein Ermessen darüber zu, ob sie den VA aufheben will. Der Ausschluss eines Entschließungsermessens folgt aus dem Grundsatz der Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht inhaltlich weitgehend § 49 Abs. 1 VwVfG und § 131 AO. Sie regelt die grundsätzliche Zulässigkeit des Widerrufs rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakte (VA) für die Zukunft. Der Begriff des Widerrufs wird in Abgrenzung zum Begriff der Rücknahme verwandt. Vom Widerruf spricht der Gesetzgeber bei der Aufhebung von rechtmäßigen Entscheid...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Der Anwendungsbereich des § 48 erstreckt sich auf alle VA, die dem Geltungsbereich des SGB unterfallen, also auch auf solche Gesetze, die nach § 68 SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs gelten. Grundsätzlich keine Anwendung fand § 48 nach der Rechtsprechung des BVerwG auf solche VA, die im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 gelte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch

Rz. 5 Der Erstattungsanspruch des § 50 betrifft grundsätzlich nur die Ansprüche der Sozialleistungsträger gegenüber dem von der Rückforderung betroffenen Empfänger der Leistung, soweit diese aus einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis resultieren. Als Umkehrung des Rückforderungs- zum Leistungsrecht gilt der Erstattungsanspruch des § 50 immer dann, wenn die Leistung in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.3 Zweckverfehlung (Abs. 2)

Rz. 20 Die mit Wirkung ab 21.5.1996 eingeführte Regelung des Abs. 2 ermöglicht bei begünstigenden VA, die auf eine Geld- oder Sachleistung gerichtet sind, die Rücknahme auch mit Wirkung für die Vergangenheit. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 13/1534 S. 5) sollte dadurch die Möglichkeit geschaffen werden, die aus öffentlichen Mitteln zur Erfüllung eines besonderen Zwecks ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.5 Rücknahmeverfahren und Rechtsbehelfe, Beweislast

Rz. 32 Die Rücknahme erfolgt durch einen VA (Rücknahmebescheid), dem im Regelfall ein Verwaltungsverfahren vorangeht. Dieses kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen eingeleitet werden (§ 18 Satz 1). Der rechtswidrig Begünstigte ist grundsätzlich vor Erlass des Rücknahmebescheides anzuhören, wenn nicht der Ablauf einer der in Abs. 3 oder 4 genannten Fristen droht (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Anders, Die vorläufige Bewilligung von Leistungen im Rahmen des SGB II, info also 2008 S. 104. Benz, Der Wirksamkeitszeitpunkt bei Änderungen in den Voraussetzungen einer Rente der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 73 Abs. 1 SGB VIII), SGb 1999 S. 344. Bienert, § 96 Abs. 1 SGG in Verfahren gegen Ablehnungsbescheide und die "zeitliche Zäsur", NZS 2015, S. 844 f. Dirk, Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.6 Beweislast und Verfahren

Rz. 37 Es gelten die allgemeinen Grundsätze der objektiven Beweislast, so dass die Beweislast für die Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Bescheides derjenige trägt, der sich auf die Rechtswidrigkeit beruft und aus § 44 Abs. 1 Satz 1 eine für ihn günstige Rechtsfolge herzuleiten sucht, also regelmäßig derjenige, der die Sozialleistung begehrt bzw. sich gegen die Beiträge wehr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Dörr, Bescheidkorrektur, Rückforderung, Sozialrechtliche Herstellung, Monographie 2009. ders., Aktuelle Grundsätze zu den Korrekturbestimmungen des SGB X, SozVers 1989 S. 29. Laubinger, Die Umdeutung von Verwaltungsakten, Verwaltungsarchiv 78 S. 207. Lüdemann/Windthorst, Die Umdeutung von Verwaltungsakten, BayVBl. 1995 S. 357. Treichel, Aufhebung und Sanktionsrechtsfolge,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.1 Nachträgliche Antragstellung (Nr. 1)

Rz. 10 Die Frage der Heilung bei einem fehlenden Antrag kann sich nur dann stellen, wenn ein Antrag überhaupt erst Voraussetzung für den Erlass des konkreten VA ist (§ 18 Nr. 2). Daran fehlt es in allen Fällen, in denen die Behörde von Amts wegen tätig werden kann (z. B. Anforderung von Beiträgen) oder werden muss (z. B. in der Unfallversicherung auch für die Leistungsgewähr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.2 Erstattung nach Aufhebung eines Verwaltungsaktes (Abs. 1)

Rz. 7 Entsprechend der formalrechtlichen Ausgangslage, dass ein Leistungen gewährender Bescheid selbst und unabhängig vom Gesetz den Rechtsgrund für die erhaltene Leistung bildet, bedarf es der Aufhebung dieses VA, bevor ein Rückforderungsanspruch entstehen und ein Rückforderungsbescheid erlassen werden kann. Dabei ist der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht auf Soziallei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.5 Erstattungsverfahren (Abs. 3)

Rz. 31 Die nach Aufhebung eines VA (Abs. 1) oder isoliert davon (Abs. 2) zu Unrecht bezogene und daher zu erstattende Leistung ist durch schriftlichen VA festzusetzen. Das Schriftformerfordernis als Sondervorschrift zu §§ 33, 9 dient nicht allein der Rechtssicherheit, sondern der schriftliche Erstattungsbescheid hat insoweit erst rechtsbegründende Bedeutung für das Entstehen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 2.3.1 Alternativlosigkeit

Rz. 12 Die Verstöße gegen Form- und Verfahrensvorschriften sind nach wie vor dann unbeachtlich, wenn in der Sache keine andere Entscheidung hätte getroffen werden dürfen (Alternativlosigkeit). Besteht materiell-rechtlich zu der getroffenen Entscheidung keine rechtlich zulässige Alternative, kann ein Form- oder Verfahrensfehler als zumindest im Rechtssinn nicht ursächlich für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 2.5 Anhörungsfehler (Satz 2)

Rz. 26 Als ein absoluter Aufhebungsgrund war die unterlassene notwendige Anhörung nach § 24 im Gesetzgebungsverfahren aufgrund von Entscheidungen des BSG v. 28.7.1977 (2 RU 31/77, BSGE 44 S. 207) in § 41 Satz 2 aufgenommen worden, da es sich hierbei um eine Ausprägung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG handelt (BT-Drs. 8/4022 S. 82). Eine entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5 Aufhebung ab Änderung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 29 Nach Abs. 1 Satz 2 soll der VA mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit die in Ziff. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen. Die rückwirkende Aufhebung gegenüber der Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft ist keine eigenständige Regelung, sondern lediglich eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Bestimmung des Zeitpunktes, ab de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1.1 Schwerwiegender Fehler

Rz. 6 Eine der Voraussetzungen der Nichtigkeit ist ein besonders schwerwiegender Fehler, so dass ein schwerwiegender Fehler allein nicht ausreicht. Dieser besonders schwerwiegende Fehler muss dem Bescheid von Beginn an (also schon zum Zeitpunkt der Bekanntgabe) anhaften. Das Gesetz verlangt hier nicht – wie in anderen Vorschriften – die Verletzung von Form-, Verfahrens- oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 2.2.1 Grundsatz der freien Widerruflichkeit

Rz. 7 Wie in allen Fällen des Verwaltungshandelns durch VA kann die Behörde jeden VA erlassen oder unterlassen und demzufolge jedenfalls belastende VA auch jederzeit widerrufen und zurücknehmen. Diese rechtliche Befugnis wird in § 46 auf den Widerruf als eine Ermessensentscheidung beschränkt, zugleich aber auch für den Bereich der gebundenen Entscheidungen ausgeschlossen, we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 2.2 Voraussetzungen der Umdeutung (Abs. 1)

Rz. 8 Die Umdeutung ist nur erforderlich und möglich, wenn ein fehlerhafter VA vorliegt, wobei die Fehlerhaftigkeit sowohl formell und materiell rechtswidrige VA umfasst. Für die Zulässigkeit der Umdeutung setzt Abs. 1 Grenzen und stellt zwingende Voraussetzungen auf, an denen zumeist die Umdeutung materiell-rechtlicher VA scheitert. Rz. 9 Überwiegend wird (unter Hinweis auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.2 Nachträgliche Begründung (Nr. 2)

Rz. 15 Auch die für schriftliche oder elektronische oder entsprechend bestätigte VA nach § 35 erforderliche Begründung, die an sich dem VA beizufügen oder auf Aufforderung nachzuholen ist (§ 35 Abs. 3), kann noch nachgeholt werden. Hierbei kann es sich nur um eine Begründung an sich handeln, denn nur diese gehört zu den Form- oder Verfahrensfehlern bei Erlass des VA. Auch ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.3 Erstattung bei bescheidlosen Leistungen (Abs. 2)

Rz. 17 § 50 Abs. 2 Satz 1 enthält im Sinne einer Auffangregelung eine Anspruchsgrundlage für die Erstattung aller durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen bewirkten Vermögensverschiebungen (= Leistungen), die ein Leistungsträger in Wahrnehmung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach dem SGB einem Bürger erbracht hat (BSG, Urteil v. 7.9.2006, B 4 RA 43/05). Dabei muss es ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.2 Rechtswidrige Belastung (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält eine Legaldefinition der Rechtswidrigkeit (Fehlerhaftigkeit) eines VA, wonach sie sich aus einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder aus einem zu Unrecht angenommenen Sachverhalt ergeben kann, wobei zwischen Sachverhalt und Rechtsanwendung Wechselbeziehungen bestehen. Zwischen unrichtiger Rechtsanwendung und/oder unrichtigem zugrunde gelegtem Sachverhalt u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 74alässt eine Übermittlung von Sozialdaten ohne Einwilligung der betroffenen Person zu, wenn es um die Durchsetzung offener Forderungen von mindestens 500,00 EUR geht. Seit 25.5.2018 enthält weder Art. 4 Nr. 2 DSGVO noch § 67 eine Definition des Begriffs Übermittlung. Aus § 67d Abs. 1 ist jedoch zu entnehmen, welche Vorgänge der Verarbeitung Übermittlungen i. S. d. SG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.1.6 Beschaffung der Daten auf andere Art und Weise

Rz. 12 § 74a Abs. 1 geht im Interesse des Sozialdatenschutzes über § 4 Abs. 3 hinaus. Nach Abs. 1 Satz 2 hat sich die ersuchende Stelle zunächst zu bemühen, die von ihr benötigten Daten auf andere Weise zu beschaffen, d. h. woanders als bei der Stelle nach § 35 SGB I. Die ersuchende Stelle hat darzulegen, dass sie die Datenbeschaffung bereits anderweitig und erfolglos versuc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.1.2 Übermittlungsumfang

Rz. 6 Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Sozialdaten ist abschließend in Satz 1 aufgezählt. Es soll sich auch um nicht mehr als Grundinformationen für die ersuchende Stelle handeln. Übermittelt werden dürfen nur Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, derzeitige Anschrift der betroffenen Person, ihr derzeitiger oder zukünftiger Aufenthalt und Namen, Vornamen oder Firma ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.3 Gebühren

Rz. 25 Grundsätzlich werden für Verfahren der Stellen nach § 35 SGB I keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Abs. 1 Satz 1). Zum 1.1.2013 wurde durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung § 64 Abs. 1 um einen Satz 2 ergänzt, nach dem die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für jede Auskunft nach § 74 Abs. 2 Satz 1 eine Gebühr von 10,20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.1.4 6-Monats-Frist

Rz. 10 Das Auskunftsersuchen darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen, ansonsten ist eine Übermittlung nach § 74a nicht zulässig. Lange Bearbeitungszeiten bei den Stellen nach § 35 SGB I dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Ersuchen unter Hinweis auf die 6-Monatsfrist abgelehnt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2018, Keine Anspruchs... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die klagende BA kein SVT i.S.d. § 110 Abs. 1 SGB VII und daher nicht anspruchsberechtigt ist." [7] 1. Den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführende Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VII beschränkt ist, haften den SVT nach § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII für die infolge d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 36 Festbetr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 Satz 2 ist durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) ersatzlos gestrichen worden. Dies war eine notwendige Folgeänderung zur Neuregelung in § 33 Abs. 1 SGB V, nachdem der Zuschuss zu Brillengestellen gestrichen worden war. Rz. 2 Das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl I S. 1046) hat Abs. 1 Satz 3 an den Sprachgebrauch des Neunten Buche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43b Nichtär... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen und -inhalt

Rz. 3 Der Regelungsgehalt der Norm lehnt sich im wesentlichen an die für Kinder geltende Regelung in § 43a an. Anspruchsberechtigt für die ambulant zu erbringende Leistung sind nur versicherte Erwachsene. Zu dieser Klarstellung sah sich der 14. Ausschuss veranlasst, um die Norm ausschließlich für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu öffnen (BT-Drs. 18/5123 S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 2 Die Abs. 1 bis 3 entsprechen weitgehend dem § 76 SGB XII des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. Art. 13 BTHG, wobei § 76 SGB XII i. d. F. Art. 13 BTHG Regelungen zu existenzsicherenden Leistungen sowie Sonderregelungen zur Hilfe zur Pflege weitergehend umfasst. Die in Abs. 4 getroffene ergänzende Sonderregelung für Vergütungsvereinbarungen mit Werkstätten für behin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 125 Inhalt der schriftlichen Vereinbarung

0 Rechtsentwicklung 0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Die Abs. 1 bis 3 übernehmen weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 75 Abs. 3 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019) und § 76 Abs. 1 und 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), soweit nicht die Besonderheiten des Eingliederungshilferechts adressiert werden. Nachdem das Recht der Wirtschaftlichkeits- und Prüfvereinbarung erstmals in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 124 Geeignete Leistungserbringer

0 Rechtsentwicklung 0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in § 124 SGB IX ist § 75 Abs. 2 und 3 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 der wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 § 93 Abs. 2 und 3 BSHG abgelöst hat. Die Bestimmungen über die persönliche Eignung des Fach- und Betreuungspersonals sind bereits mit Wirkung zum 1.1.2017 in das allgemeine Vertragsrech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 Die Abs. 1 bis 3 übernehmen weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 75 Abs. 3 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019) und § 76 Abs. 1 und 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), soweit nicht die Besonderheiten des Eingliederungshilferechts adressiert werden. Nachdem das Recht der Wirtschaftlichkeits- und Prüfvereinbarung erstmals in § 128 SGB IX gesetzlich geregelt wurde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorrang geeigneter externer Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 1) – Sicherstellungsauftrag § 95 Rz. 6 Die Träger der Eingliederungshilfe sollen – wie bisher schon die Träger der Sozialhilfe – zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Leistungserbringer nicht neu schaffen, soweit geeignete Leistungserbringer anderer Träger vorhanden sind (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 0 Rechtsentwicklung

0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in § 124 SGB IX ist § 75 Abs. 2 und 3 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 der wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 § 93 Abs. 2 und 3 BSHG abgelöst hat. Die Bestimmungen über die persönliche Eignung des Fach- und Betreuungspersonals sind bereits mit Wirkung zum 1.1.2017 in das allgemeine Vertragsrecht der Sozialhilfe a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 0 Rechtsentwicklung

0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Die Abs. 1 bis 3 übernehmen weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 75 Abs. 3 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019) und § 76 Abs. 1 und 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), soweit nicht die Besonderheiten des Eingliederungshilferechts adressiert werden. Nachdem das Recht der Wirtschaftlichkeits- und Prüfvereinbarung erstmals in § 128 SGB IX geset...mehr