Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 Die Abs. 1 bis 3 übernehmen weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 75 Abs. 3 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019) und § 76 Abs. 1 und 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), soweit nicht die Besonderheiten des Eingliederungshilferechts adressiert werden. Nachdem das Recht der Wirtschaftlichkeits- und Prüfvereinbarung erstmals in § 128 SGB IX gesetzlich geregelt wurde...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorrang geeigneter externer Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 1) – Sicherstellungsauftrag § 95 Rz. 6 Die Träger der Eingliederungshilfe sollen – wie bisher schon die Träger der Sozialhilfe – zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Leistungserbringer nicht neu schaffen, soweit geeignete Leistungserbringer anderer Träger vorhanden sind (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 0 Rechtsentwicklung

0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in § 124 SGB IX ist § 75 Abs. 2 und 3 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 der wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 § 93 Abs. 2 und 3 BSHG abgelöst hat. Die Bestimmungen über die persönliche Eignung des Fach- und Betreuungspersonals sind bereits mit Wirkung zum 1.1.2017 in das allgemeine Vertragsrecht der Sozialhilfe a...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 0 Rechtsentwicklung

0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Die Abs. 1 bis 3 übernehmen weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 75 Abs. 3 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019) und § 76 Abs. 1 und 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), soweit nicht die Besonderheiten des Eingliederungshilferechts adressiert werden. Nachdem das Recht der Wirtschaftlichkeits- und Prüfvereinbarung erstmals in § 128 SGB IX geset...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2.2.1 Vergütungsvereinbarung (Abs. 3)

2.2.1.1 Grundlagen der Vergütungsvereinbarung Rz. 15 Die Vertragsparteien haben unter Berücksichtigung der Leistungsmerkmale nach Abs. 2 und unter Beachtung der Grundsätze nach § 123 Abs. 2 (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit) Leistungspauschalen für die zu erbringenden Leistungen festzulegen. Der bisherige Begriff "Maßnahmepauschale" (§ 75 Abs. 2 Satz 1 S...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in § 124 SGB IX ist § 75 Abs. 2 und 3 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 der wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 § 93 Abs. 2 und 3 BSHG abgelöst hat. Die Bestimmungen über die persönliche Eignung des Fach- und Betreuungspersonals sind bereits mit Wirkung zum 1.1.2017 in das allgemeine Vertragsrecht der Sozialhilfe aufgenommen worden (§...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 125 regelt die Anforderungen an den Inhalt der Vereinbarungen. Die Norm ist Teil des besonderen Vertragsrechts für die Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. Abs. 1 bestimmt den Inhalt der Vereinbarungen mit Leistungserbringern, wobei der Abschluss entsprechender Vereinbarungen zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer mit Ausnahme der Fälle d...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 124 regelt die Kriterien für geeignete Leistungserbringer und deren Auswahl und gehört zum besonderen Vertragsrechts der Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. Abs. 1 enthält darüber hinaus das bereits im Sozialhilferecht existente Prinzip eines Vorrangs der Leistungserbringung durch vorhandene geeignete Leistungserbringer (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB X...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 0.3 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 125 Abs. 1 bis 3 SGB IX tritt zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltet die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildet die Vorschrift nur eine Ermächtigungsgrundlage, um neue Verträge und Landesrahmenvereinbarungen mit Wirkung zum 1.1.2020 vorzubereite...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2.2.1.2 Exkurs – Besonderheiten wegen existenzsichernden Leistungen

Rz. 20 Die Grundpauschale für existenzsichernde Leistungen im bisherigen Recht (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019) fehlt in Abs. 3. Gleichwohl können bei Verträgen, die Angebote an Leistungsberechtigte umfassen, die in einer besonderen Wohnform gemäß § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 5 SGB XII leben, auch Vereinbarungen über i. S. d. SGB XII (unangemessene) ...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2.2.2.4 Keine Bedarfssteuerung

Rz. 16 Bedarfsgesichtspunkte sind bei der Prüfung der Geeignetheit nicht relevant (vgl. schon BVerwG, Urteil v. 30.9.1993, 5 C 41/91, Rz. 17, BVerwGE 94 S. 202; BSG, Urteil v. 7.10.2015, B 8 SO 19/14 R, Rz. 21 f., SozR-3500 § 75 SGB XII Nr. 8; LSG Hessen, Urteil v. 18.7.2006, L 7 SO 16/06 ER, NDV-RD 2006 S. 110, 112 mit Anm. Brühl; Neumann, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 75 Rz....mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2.2.2 Angemessenheit der Vergütung – externer Vergleich (Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 3)

2.2.2.1 Auswahlermessen (Abs. 3) Rz. 11 Abs. 3 legt fest, dass soweit nach der Prüfung in Abs. 1 und 2 mehrere Leistungserbringer als geeignet festgestellt worden sind, eine vergleichende Bewertung erforderlich ist (externer Vergleich). Der Träger der Eingliederungshilfe hat Vereinbarungen vorrangig mit Leistungserbringern abzuschließen, deren Vergütung bei vergleichbarem Inh...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 2 § 124 entspricht § 75 Abs. 2 und 3 SGB XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020.mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2.3 Ergänzende Bestimmungen zu Vergütungsvereinbarungen mit Werkstätten (Abs. 4)

Rz. 24 Abs. 4 enthält eine ergänzende Sonderregelung für Vergütungsvereinbarungen über Leistungen, die der zuständige Träger der Eingliederungshilfe im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen an den Leistungserbringer (Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe: § 111 Abs. 1 Nr. 1) erbringt. Die Vorschrift richtet sich also an den Träger der Eing...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2.1 Typen der Vereinbarungen

Rz. 8 § 125 Abs. 1 differenziert zwischen der Leistungsvereinbarung (Nr. 1) und der Vergütungsvereinbarung (Nr. 2). Nachdem das Recht der Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung erstmals in § 128 umfassend geregelt wurde, fehlen Vorgaben zur Prüfungsvereinbarung, wie dies im bisherigen Recht vorgesehen war (§ 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019). Vorgaben aus d...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2.2.2.5 Ermessensreduzierung

Rz. 17 Umstritten ist, inwieweit sich bei "bestandener Eignungsprüfung" ein einklagbarer Anspruch auf Abschluss von Vereinbarungen ergibt. Die Rechtsprechung gewährt lediglich den Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung (BVerwG, Urteil v. 1.12.1998, 5 C 29/97, BVerwGE 108 S. 56; OVG Lüneburg, Beschluss v. 23.8.1999, 12 M 2996/99, FEVS 51 S. 312; zustimmend...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2.2 Geeignetheit externer Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 2 bis 6)

Rz. 8 Voraussetzung des Abschlusses ist die Eignung des Leistungserbringers für die vom Träger der Eingliederungshilfe nachgefragten Fachleistungen der Eingliederungshilfe. Die qualitative Eignung setzt voraus, dass der Leistungserbringer die Leistungen nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften des Leistungsberechtigten...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 1.1 Überblick zu den Regelungen des § 124

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 überträgt das Prinzip des Vorrangs der Leistungserbringung durch geeignete gemeinnützige oder gewerbliche Leistungserbringer, soweit diese vorhanden sind (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019) auf das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe. Satz 2 regelt in Erweiterung der bisherigen Regelung in § 75 Abs. 2 Satz 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12....mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Bestimmungen über die Mindestanforderungen und Mindestinhalte der Leistungsvereinbarung und der Vergütungsvereinbarung über Fachleistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entsprechen weitgehend dem Vertragsrecht der allgemeinen Sozialhilfe (§§ 75 Abs. 1 Satz 1, 76 SGB XII i. d. F. des Art. 13 BTHG). Die Besonderheit liegt im Wegfall der auf existenz...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2.2.1.3 Exkurs – Besonderheiten der Pflegeleistungen

Rz. 23 Grundsätzlich ist auch kein Regelungsgegenstand der Vereinbarungen, Aussagen zu Leistungen, die der Pflege der Leistungsberechtigten dienen, zu treffen, da das Vertragsrecht der §§ 123 ff. auf die Fachleistungen der Eingliederungshilfe beschränkt ist. Somit fehlt im neuen Recht auch eine dem § 75 Abs. 5 SGB XII bis 31.12.2019 vergleichbare Kollisionsregelung. Gleichwo...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 3 Literatur

Rz. 28 Fahlbusch, Der Anspruch auf Sozialhilfe, in 50 Jahre Sozialhilfe, Festschrift Deutschen Verein, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin, herausgegeben von Jonathan I. Fahlbusch, 2012 S. 131. Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 5. Aufl. 2014. Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII, Stand Lfg. 8/2017. Jung, Kommentar SGB XII, Ha...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2.3 Fachliche Anforderungen an das Betreuungspersonal (Abs. 2 Satz 1, 2 und 9)

Rz. 19 Geeignete Leistungserbringer müssen nicht nur gemäß Abs. 1 die Leistungen wirtschaftlich und sparsam erbringen können, sondern darüber hinaus eine dem Leistungsangebot entsprechende Anzahl an Fach- und Betreuungskräften beschäftigen (Abs. 2 Satz 1, 2). Ohne eine quantitativ und qualitativ angemessene Personalausstattung kann ein Leistungserbringer nicht als geeignet e...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 0.3 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 124 tritt zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltet die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildet die Vorschrift nur eine Ermächtigungsgrundlage neue Verträge mit Wirkung zum 1.1.2020 vorzubereiten und abzuschließen (vgl. Komm. zu § 123).mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 3 Literatur

Rz. 22 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, LPK-SGB XII, 9. Aufl. 2012. Eicher, Rezension, 50 Jahre Sozialhilfe. Eine Festschrift, herausgegeben von Jonathan I. Fahlbusch, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin, 2012, SGb 2013 S. 191. Fix/Bumann, Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz, neue caritas 5/2017 S. 50. Flint, in: Grube/Wahrendorf/Fli...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2.2.2.1 Auswahlermessen (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 legt fest, dass soweit nach der Prüfung in Abs. 1 und 2 mehrere Leistungserbringer als geeignet festgestellt worden sind, eine vergleichende Bewertung erforderlich ist (externer Vergleich). Der Träger der Eingliederungshilfe hat Vereinbarungen vorrangig mit Leistungserbringern abzuschließen, deren Vergütung bei vergleichbarem Inhalt, Umfang und Qualität der Lei...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2.1 Vorrang geeigneter externer Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 1) – Sicherstellungsauftrag § 95

Rz. 6 Die Träger der Eingliederungshilfe sollen – wie bisher schon die Träger der Sozialhilfe – zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Leistungserbringer nicht neu schaffen, soweit geeignete Leistungserbringer anderer Träger vorhanden sind (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428/16 S. 300). Im Gegensatz zum Recht bis zum 31.12.2019 verzichtet der Gesetzgeber auf den...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2.2. Leistungsvereinbarung (Abs. 2)

Rz. 10 Regelungsgegenstände der Leistungsvereinbarung sind Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen. Leistungsträger und Leistungserbringer haben einvernehmlich festzulegen, welche konkreten Leistungen zu erbringen sind. Hierbei sind die Teilbereiche des Leistungsrechts der Eingliederungshilfe zu identifizieren, die der Leistungserbringer bedient. Die Leistungen müssen bed...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2.4 Persönliche Anforderungen an das Betreuungspersonal (Abs. 2 Satz 3 bis 8)

Rz. 20 Abs. 2 Satz 3 bis 8 konkretisierten erstmals die persönliche Eignung des Fach- und Betreuungspersonals (entsprechende Bestimmungen sind bereits mit Wirkung zum 1.1.2017 in das allgemeine Vertragsrecht der Sozialhilfe aufgenommen worden, § 75 Abs. 2 Satz 3 bis 8 XII i. d. F. des Art. 11 BTHG). Hintergrund ist der Schutzauftrag des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger ...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2.2.1.1 Grundlagen der Vergütungsvereinbarung

Rz. 15 Die Vertragsparteien haben unter Berücksichtigung der Leistungsmerkmale nach Abs. 2 und unter Beachtung der Grundsätze nach § 123 Abs. 2 (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit) Leistungspauschalen für die zu erbringenden Leistungen festzulegen. Der bisherige Begriff "Maßnahmepauschale" (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019) wird durch "L...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2.2.2.3 Tariflich vereinbarte Vergütungen nicht unwirtschaftlich (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 14 Abs. 1 Satz 6 stellt ebenfalls in Anlehnung an die Rechtsprechung zum SGB XI klar, dass die Einhaltung einer Tarifbindung und ein daraus entstehender höherer Personalkostenaufwand stets den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung genügen (BSG, Urteil v. 7.10.2015, B 8 SO 21/14 R, Rz. 19, BSGE 120 S. 51 m.w.N). Tarifliche Zahlungen – dazu zählen auch Zahlungen nac...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2.2.2.2 Kriterien für den externen Vergleich

Rz. 12 Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Angemessenheit ist im Rahmen des sog. "externen Vergleichs" die geforderte Vergütung mit den Vergütungen vergleichbarer Leistungserbringer im Einzugsbereich zu vergleichen. Entsprechend der von der Rechtsprechung entwickelten Vermutungsregelung des "unteren Drittels" zum SGB XI übernimmt das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe di...mehr

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Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2.2.1 Qualitative Eignung – Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Die qualitative Eignung betrifft in erster Linie die personelle und sachliche Ausstattung des Leistungserbringers mit dem Ziel, die nachgefragten Fachleistungen der Eingliederungshilfe fachgerecht erbringen zu können. Hinzu kommen Konkretisierungen an die fachlichen (Abs. 2 Satz 1, 2 und 9) sowie persönlichen Anforderungen des Betreuungspersonals (Abs. 2 Satz 3 bis 8)....mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Durchf... / 2.6 Rechtsfolgen des Zustandekommens einer Kooperationvereinbarung (Abs. 6)

Rz. 19 Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung nach Abs. 5 Satz 1 geht kraft Gesetzes die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Abs. 1 Satz 5 auf den Antragsteller über (Abs. 6 Satz 1). Der nach dieser Vorschrift kraft Gesetzes angeordnete Übergang der Verantwortlichkeiten gilt nicht für die über den Aufgabenkatalog des Abs. 1 Satz 5 hinausgehenden vertraglich ...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Durchf... / 2.1 Ziel und Gegenstand der Modellvorhaben

Rz. 4 Abs. 1 sieht eine Regelung zu Modellvorhaben vor, die es den für die Hilfe zur Pflege zuständigen Trägern der Sozialhilfe nach dem SGB XII ermöglicht, Beratungsaufgaben nach dem SGB XI mit eigenen Beratungsaufgaben für alte und/oder hilfebedürftige Menschen zusammenzuführen und gemeinsam in eigener Zuständigkeit zu erbringen. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist es Zie...mehr

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Keine Berücksichtigung von Nachzahlungen zu Kostenbeiträgen für eine Heimunterbringung eines behinderten Kindes

Leitsatz Nachzahlungen zu Kostenbeiträgen für eine Heimunterbringung eines behinderten Kindes sind bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge des behinderten Kindes erst ab dem Monat der Zahlung zu berücksichtigen. Sachverhalt Die Klägerin ist die leibliche Mutter eines im August 1988 geborenen Sohnes, welcher mit einem Grad der Behinderung von 70 und dem Merkzeichen G schwe...mehr

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Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13 in seiner ursprünglichen Fassung trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft. Mit der Änderung durch das 1. SGB XI-ÄndG v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) mit Wirkung zum 25.6.1996 wurde das Verhältnis zwischen Leistungen nach dem SGB XI und der Eingliederungshilfe klargestellt. Durch das 4. SGB XI-ÄndG v. ...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 43 BSHG in das SGB XII. Mit der Einfügung eines neuen Satzes 2 in Abs. 2 wird klargestellt, dass die in Satz 1 genannten Leistungen ohne Rücksicht auf vorhandenes Vermögen zu gewähren sind. Den in § 19 genannten Personen wird die Aufbringung der Mittel nur für die Kosten des Lebensunterhalts zugemu...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2.6 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 16 Hierzu gehören Hilfen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten oder zu erlangen, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen, Berufsvorbereitungsmaßnahmen einschließlich einer behinderungsbedingten Grundausbildung, berufliche Anpassung und Weiterbildung, berufliche Ausbildung sowie sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemess...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2.5 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 26 SGB IX (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 15 Das Leistungsspektrum der medizinischen Rehabilitation beschreibt § 26 Abs. 2 und 3 SGB IX. Es umfasst die Behandlung durch Ärzte und sonstige Leistungserbringer, die ärztliche Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie, Psycho...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2.7 Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (Abs. 2 Nr. 7)

Rz. 17 Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 136 SGB IX) werden erbracht, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern (§ 39 SGB IX), wenn eine reguläre Beschä...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.8 Fehlende Versicherung (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 25 Die Vorschrift erfasst vor allem Personen, die trotz ausreichender Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig auf einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verzichtet haben (BT-Drs. 14/5074). Unzureichend ist der Versicherungsschutz, wenn er hinter dem der gesetzlich Krankenversicherten zurückbleibt. Es handelt sich um keine Spezialreg...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Feststellung der Sozialleistung setzt voraus, dass dem Leistungsberechtigten ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung und dem Sozialhilfeträger genau wegen dieses Anspruchs ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Leistungsträger zusteht. Mit "anderer Sozialleistung" sind zunächst alle Sozialleistungen i. S. v. § 11 SGB I gemeint, die im Einzelnen in §§ 18 bis ...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2.1 Heilpädagogische Maßnahmen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 11 Es handelt sich um Maßnahmen im frühen Kindesalter vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht, die auch erbracht werden, wenn abzusehen ist, dass ein späterer Schulbesuch nicht möglich sein wird . Heilpädagogische Leistungen sollen drohende Behinderungen abwenden, den fortschreitenden Verlauf einer Behinderung so früh wie möglich stoppen bzw. verlangsamen und die Behinde...mehr

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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.1.1 Überzuleitender Anspruch

Rz. 4 Nach § 93 können prinzipiell alle bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Ansprüche übergeleitet werden, soweit nicht speziellere Regelungen einschlägig sind: Für Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht enthält zunächst § 94 eine abschließende Sonderbestimmung, wonach diese Ansprüche kraft Gesetzes übergehen. Deswegen ist § 93 für Unterhaltsansprüche nach...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 5 Das Feststellungsverfahren nach § 95 beinhaltet keine Feststellung im eigentlichen Sinne, also des Inhalts, es wird festgestellt, dass der Leistungsberechtigte Anspruch auf die (vorrangige) Sozialleistung hat. Es wird vielmehr dem Sozialhilfeträger die Befugnis eingeräumt, das fremde Recht auf die vorrangige Sozialleistung im eigenen Namen gegenüber dem anderen Leistun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 93 wird den Sozialhilfeträgern die Befugnis eingeräumt, Ansprüche des Leistungsberechtigten und seiner nahen Angehörigen gegen Dritte auf sich zu übertragen, um so einen Gläubigerwechsel zu bewirken (Überleitung). Hierin spiegelt sich einerseits der Grundsatz der Subsidiarität der Sozialhilfe (§ 2), andererseits das Prinzip des Tatsächlichen wider: Grundsätzlich i...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.5 Ermessensleistungen

Rz. 13 Nach § 53 Abs. 2 kann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über Sozialleistungen nur geschlossen werden, soweit die Erbringung der Leistung im Ermessen des Leistungsträgers steht, auf die Leistung also kein Rechtsanspruch besteht. Der Schutz des Bürgers erfordert es, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht über Leistungen geschlossen werden darf, auf die ein Anspr...mehr

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Jansen, SGB X § 56 Schriftform / 2.3 Andere Formvorschriften

Rz. 5 Aus der subsidiären Geltung des § 56 folgt, dass strengere Vorschriften über die Vertragsform, die in anderen Rechtsvorschriften (Rechtsverordnung oder Satzung, nicht jedoch Verwaltungsvorschriften) enthalten sind, auch im Verwaltungsverfahren Anwendung finden (z. B. § 311b BGB bei Grundstücksveräußerungen). Schwächere Formvorschriften, etwa dass ein mündlicher Vertrag...mehr

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Jansen, SGB X § 56 Schriftform / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 7 Kirchhoff, Die Rechtsnatur von Verträgen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern gemäß §§ 69ff. SGB V, SGb 2005 S. 499. Papst, Das Vierte Kapitel des SGB V und sein Verhältnis zum Vertragsrecht nach SGB X, SGb 2002 S. 475. Rz. 8 Vereinbarung der ratenweisen Rückzahlung eines Darlehens: LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 6.9.2006, L 13 AS 3108/06. Einglied...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.5 Geltendmachung

Rz. 10 Die Anpassung für die Zukunft erfolgt mit einer neuen Vereinbarung. Bei Weigerung der Gegenseite kann diese durch eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde oder durch Urteil nach § 173 VwGO, § 198 SGG i. V. m. § 894 ZPO ersetzt werden. Auch das Kündigungsverlangen kann durch die Verwaltungs- bzw. Sozialgerichte überprüft werden. Anpassung und Kündigung sind öffentlich-re...mehr