Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6 Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die in dieser Beschäftigung nach § 6 Abs. 1b oder nach anderen Vorschriften von der Versicherungspflicht befreit sind oder die nach § 5 Abs. 4 versicherungsfrei sind (Abs. 3)

2.6.1 Beschäftigte, für die ein Pauschalbeitrag zu zahlen ist (§ 3 Satz 1) Rz. 9 Parallelvorschrift in der Krankenversicherung ist § 249b SGB V. Der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3 ist für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV zu zahlen, die in dieser Beschäftigung nach § 6 Abs. 1b oder nach anderen Vorschriften von der Versicherungspflicht befreit sind, oder...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1 Satz 1 und 2) Rz. 6 Grundlegende Voraussetzung des Anspruchs einer/eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf außerklinische Intensivpflege ist ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege (Abs. 1 Satz 1). Dieser liegt nach der gesetzlichen Interpretation in Abs. 1 Satz 2 vor, wenn die ständige Anwesenheit...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 40 VG München, Urteil v. 22.9.2022, M 10 K 21.30727: Zum Sozialdatengeheimnis der Angaben eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu seinen (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) unterfallen dem Sozialgeheimnis; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83: Volkszählungsurteil (Mikrozensus) – Grundsätze des Datenschutzes; Saarländisches OLG, Beschluss v. 27.4.2015, 9 WF 13/15...mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.1 Beiträge aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Abs. 1)

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 253 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und § 348 Abs. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1396 RVO und § 118 AVG. Für die Zahlung der Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter (§§ 162 bis 164) aus dem Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und der Hausgewerbetreibenden (§ 165 Abs. 1 Nr. 4) au...mehr

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Jung, SGB VIII § 42d Übergangsregelung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Übergangsregelung zur Verteilung unbegleiteter Minderjähriger auf die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Übergangsregelung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 108 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe v. 21.12.2022 (BGBl. I S. 2824, BGBl. I 2023 Nr. 19) ab 1.1.2023 in Kraft. Die Regelung befand sich ursprünglich in § 107 und ist wegen einer irrtümlichen Doppelbelegung wortlaut- und inhaltsgleich mit Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitragssätze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 158 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 wurde durch Art. 1 Nr. 19 WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) zunächst insoweit geändert, als auch die illiquiden Mittel der Schwankungsreserve in die Festsetzung des Beitragssatzes einbezogen wurden, um den Beitragssatz für das Jahr 1997 niedriger bestimmen zu können. Zur Verstetigung (vgl. Rz. 4) der Beitragssatzen...mehr

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Jung, SGB VIII § 42c Aufnah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt.mehr

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Jansen, SGB VI § 173 Grundsatz

0 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift – zunächst nur aus Satz 1 bestehend – ist mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie definiert den Begriff des Beitragsschuldners und stellt den Grundsatz auf, dass die Beiträge von den Beitragsschuldnern unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung zu zahlen sind. Durch Art. 6 Nr. 12 des AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I...mehr

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Jansen, SGB VI § 160 Verord... / 2.3 Beitragssätze

Rz. 5 Die Beitragssätze aller Sozialversicherungszweige ab 1.1.1957 sind der SGB-Textsammlung Sozialversicherungswerte und Rechengrößen zu entnehmen.mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und Abberufung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und hat inhaltlich § 368l Abs. 4 bis 6 RVO ersetzt. Aufgrund des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und and...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenhausbehandlung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 39 wurde durch das am 1.1.1989 in Kraft getretene Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) im Hinblick auf die Bedeutung der Leistung im Rahmen der GKV gegenüber dem bis dahin geltenden Recht mit dem Ziel konkretisiert, den Vorrang der preisgünstigen ambulanten Behandlung stärker zu beachten und verstärkt preisgünstige Kranken...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.10 Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 beruht auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit (BT-Drs. 19/20720 S. 56). Die Krankenkasse hat die außerklinische Intensivpflege grundsätzlich als Sachleistung (§ 13 Abs. 1, § 2 Abs. 2) zu erbringen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage, weil sie z. B. über keine ausreichende Anzahl von geeigneten, qualifizierten Pflegef...mehr

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Jansen, SGB VI § 167 Freiwillig Versicherte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.4.1999 ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte auf 630,00 DM festgeschrieben worden (Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999, BGBl. I S. 388). Gleichzeitig ist auch die Sonderregelung des § 279b geändert worden, um eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirkung, Hilfeplan

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 36 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des SGB VIII i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993, wurde die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe zur Erziehung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 27 ist derzeit i. d. F. des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die in §§ 27 ff. geregelte Hilfe zur Erziehung gehörte zu den Schwerpunkten des Gesetzgebers im Kinder- und Jugendhilferecht. Es war zentrales Anliegen bei der Ablösung des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 171 Freiwillig Versicherte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 171 ist seit dem 1.1.1992 unverändert in Kraft. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung bestimmt bzw. stellt klar (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 185), dass freiwillig Versicherte ihre Beiträge selbst zu tragen haben; sie sind damit auch Beitragsschuldner (§ 173). Vorgängervorschriften waren § 1233 Abs. 1 Satz 1 RVO, § 10 Abs. 1 Satz 1 AVG, aus deren Formulierung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift, die die Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte bestimmt, ist seit dem 1.1.1992 unverändert in Kraft (RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261). Vor Inkrafttreten des SGB VI wurde die Grundlage der Beitragsberechnung für Versicherungspflichtige in § 1385 Abs. 3 RVO, § 112 Abs. 3 AV...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendungsbereich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 61 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen v. 24.6.2022 (BGBl. I S. 959) seit dem 1.1.2023 in Kraft. § 61 hat kein Vorbild im Jugendwohlfahrtsgesetz. Änderungen ergaben sich seit der Einfügung...mehr

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Jung, SGB VIII § 42d Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt.mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 51 gilt seit dem 19.5.2013 i. d. F. des Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I S. 795). Die Vorschrift galt seit dem 1.9.2009 bis zum 18.5.2013 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilli...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6.5 Wunsch- und Wahlrecht (Abs. 2 Satz 2 bis 5)

Rz. 20 Bei der Entscheidung über den Leistungsort hat die Krankenkasse die berechtigten Wünsche der Leistungsberechtigten zu berücksichtigen. Unberechtigt ist der Wunsch nur dann, wenn der gewünschte Leistungsort von vornherein ungeeignet ist, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende qualifizierte außerklinische Intensivpflege zu gewährleisten. Einem konkreten Ortsw...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist seit dem 1.1.1992 unverändert in Kraft (Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261). 1 Allgemeines Rz. 1a Die Regelung definiert, in welcher Weise und mit welcher Begrenzung die Beiträge zur Rentenversicherung erhoben werden. Vor Inkrafttreten des SGB VI waren die Beitragsbemessungsgrundsätze in § 1385 RVO, § 112 AVG und ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarztzentrierte Versorgung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V aufgenommen worden. Damit wurde ein anerkanntes Versorgungsmodell gesetzlich parallel implantiert (vgl. Walter, NZS 2009 S. 307). Mit dem Gesetz zur Stärkun...mehr

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Jansen, SGB VI § 159 Beitragsbemessungsgrenzen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 159 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261). Die Vorschrift wurde wegen der Währungsumstellung zum 1.1.2002 angepasst (Art. 7 Nr. 7 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000, BGBl. I S. 1983). Die Zusammenfassung der Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl....mehr

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Jung, SGB VIII § 42c Aufnahmequote

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kriterien für die Bestimmung der Aufnahmequote bei der Verteilung unbegl...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.3 Gruppenangebote (Pooling) nach Abs. 3 Satz 3

Rz. 53 Satz 3 bestimmt, dass eine für Kinder oder Jugendliche erforderliche Leistung zur Anleitung und Begleitung im Bildungsbereich – in der Schule oder Hochschule – als Gruppenangebot erbracht werden kann. Ziel war eine Angleichung an die Regelungen, wie sie bereits in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer B...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.7 Beschäftigte bis zum oberen Grenzbetrag

Rz. 15a Der Übergangsbereich im Sinne des SGB umfasst gemäß § 20 Abs. 2 SGB IV Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die regelmäßig 1.600,00 EUR im Monat nicht übersteigen; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich. Die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen von Besch...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.9 Meldepflicht des Arbeitgebers (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 gelten für den Beitragsanteil des Arbeitgebers die Vorschriften des Dritten Abschnitts des SGB IV (§§ 28a – 28r SGB IV) sowie die Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, 8 und Abs. 2 und 4 SGB IV entsprechend. Nicht anzuwenden ist jedoch § 28g SGB IV, da ein Beitragsabzug des Arbeitgeberanteils nicht stattfindet. Seit dem 1.8.2003 ist die Bundeskn...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.7 Spezifische jugendhilferechtliche Sozialdatenschutzregelungen

Rz. 24 Satz 1 regelt neben der Anwendung der Generalnorm des § 35 SGB I und der Datenschutzregeln der §§ 67 ff. SGB X auch, dass die nachfolgenden Vorschriften des Vierten Kapitels – Schutz von Sozialdaten – des SGB VIII Anwendung findet. Daraus ergibt sich der bereits oben beschriebene Anwendungsvorrang der jugendhilferechtlichen Sozialdatenschutzregelungen vor den übrigen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.10 Reformbestrebungen

Rz. 78b Für Personen unter 27 Jahren (§ 7 Abs. 1 Nr. 3) soll die Eingliederungshilfe künftig mit Wirkung ab 2028 unter dem Dach des SGB VIII zusammengeführt werden. Die Differenzierung zwischen Jugendlichen mit seelischer Behinderung, die dem Anwendungsbereich des SGB VIII i. S. eines Vorrangs zugewiesen sind, und denjenigen körperlich und geistig behindertend jungen Mensche...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.6 Bezieher von Teilarbeitslosengeld, Teilunterhaltsgeld (bis 31.12.2008) oder Teilübergangsgeld (bis 30.6.2015) nach Abs. 1 Nr. 2c

Rz. 13 Mit Wirkung zum 1.1.1998 hat der Gesetzgeber durch Art. 1 AFRG Teilarbeitslosengeld (§ 150 SGB III a. F., jetzt § 162 SGB III), Teilunterhaltsgeld (§ 154 SGB III a. F.) und Teilübergangsgeld (§ 160 Abs. 1 Satz 2 SGB III a. F., vgl. insoweit jetzt § 119 Abs. 1 Satz 2 SGB III) eingeführt. Für die Bezieher dieser Leistungen bestimmte zunächst Nr. 2b in der bis zum 31.12....mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.13 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung (Abs. 1 Nr. 8 und 9 in Kraft vom 1.1.2003 bis 31.12.2014)

Rz. 32 Für Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung waren als Folgeänderungen zu den damaligen §§ 163 Abs. 9 SGB VI und 421j SGB III (später ersetzt durch § 417 SGB III) Nr. 8 und Nr. 9 am 1.1.2003 in Kraft getreten. Für Arbeitnehmer, die Leistungen der Entgeltsicherung (§ 417 SGB III a. F.) oder einen Zuschuss nach § 417 Abs. 6 SGB III a. F. bezogen, waren auch für den ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.4 Bezieher von Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 8 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, § 58 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 346 Abs. 1 SGB III. Die beitragspflichtigen Einnahmen dieses Personenkreises haben 2 Bestandteile: das tatsächliche Arbeitsentgelt und das fiktive Arbeitsentgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen Ist-Entgelt und Soll-Entgelt (v...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.3 Beschäftigte im Übergangsbereich nach dem ab dem 1.10.2022 geltenden Recht

Rz. 23a Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1.10.2022 der Übergangsbereich (bisher Gleitzone) in § 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV neu geregelt. Hierdurch wurde die bisherige Regelung des § 163 Abs. 10 SGB X grundsätzlich in die allgemeinen Vorschriften des SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.1 Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für die Beitragstragung von versicherungspflichtigen Beschäftigten sind für die Krankenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, für die Pflegeversicherung § 58 Abs. 1 SGB XI und für die Arbeitslosenversicherung § 346 Abs. 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO, § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a AVG und § 130 Abs. 6 RKG (zur Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.3 Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach Satz 3

Rz. 55 Gewährt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungen zur Teilhabe, sind die Vorschriften zum Verfahren bei einer Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach dem SGB IX zu beachten; Bezugsnorm ist insoweit § 15 SGB IX, der die Regelungen zur Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern beinhaltet.mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.5 Höhe des Pauschalbeitrags

Rz. 11b Der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers beträgt gemäß § 172 Abs. 3 Satz 1 15 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes nach § 14 SGB IV.mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.2 Beitragspflichtige Einnahmen für Seeleute

Rz. 7 Parallelvorschriften für Seeleute sind für den Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 233 SGB V und für den Bereich der Arbeitslosenversicherung § 344 Abs. 1 SGB III. Nach der Neufassung des Abs. 2 durch Art 6 Nr. 8a des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.1 Beitragsschuldner bei Bezug von Kranken-, Pflegeunterstützungs- und Verletztengeld

Rz. 2 In § 176 Abs. 1 wird geregelt, wer die Beiträge für Personen, die Kranken-, Pflegeunterstützungs- und Verletztengeld beziehen, zu tragen hat. Unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 3 oder des § 4 Abs. 3 Nr. 1 begründet der Bezug von Sozialleistungen kraft Gesetzes oder auf Antrag Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (Zuständig für die Entsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.2 Beteiligung von Sozialleistungsträger, Rehabilitationsträger und Schule nach Satz 2

Rz. 46 Die bisher in Abs. 2 Satz 4 geregelte Beteiligung der Arbeitsverwaltung wurde durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in Abs. 3 Satz 2 verschoben und der sachliche Anwendungsbereich auf alle Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I erweitert. Rz. 47 Bei der Beteiligungspflicht handelt es sich um eine Sollvorschrift; es ist daher bei Vorliege...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 3 Musterantragsformular Jugendhilfe

Rz. 66 Information für Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte Sehr geehrte Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte, Sie haben beim Jugendamt der Stadt … für sich/Ihr Kind/Ihren Pflegling die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe beantragt. Damit Ihnen/Ihrem Kind/Ihrem Pflegling die richtige Hilfe zuteilwerden kann, ist das...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1

Rz. 8 Der Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 41 Abs. 2 auf § 36. Die Voraussetzungen einer dieser Vorschriften muss vorlie...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.3 Drohen der seelischen Behinderung nach Abs. 1 Satz 2 und Verweis in Satz 3

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 beinhaltet eine eigenständige Regelung, wann ein Kind oder ein Jugendlicher von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurden in Abs. 1 Satz 2 die Wörter "dieses Buches" durch die Wörter "dieser Vorschrift" ersetzt (BR-Drs. 5/21 S. 79 = BT-Drs. 19/26107 S. 83). Damit einhe...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.5 Richtlinien (Abs. 1 Satz 8)

Rz. 14 Abs. 1 Satz 8 verpflichtete den Gemeinsamen Bundesausschuss, in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 bis zum 31.10.2021 jeweils getrennt, um den unterschiedlichen Bedarfen in verschiedenen Lebensphasen Rechnung zu tragen, für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, für junge Volljährige, bei denen ein Krankheitsbild des Kinder- und Jugendalt...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.4 Beatmete oder tracheotomierte Versicherte (Abs. 1 Satz 6 und 7)

Rz. 12 Bei beatmeten und tracheotomierten Versicherten ist mit jeder Verordnung einer außerklinischen Intensivpflege das Potenzial zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung zu erheben und zu dokumentieren (vgl. näher § 5 AKI-RL). Im Gesetzgebungsverfahren hatten Experten darauf hingewiesen, dass das Potenzial zur Beatmu...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.9 Anspruchsdauer

Rz. 30 Solange die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, ist außerklinische Intensivpflege grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung zu erbringen. Der auf der Grundlage der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) Gesetz gewordene Abs. 3 Satz 2 trifft zudem eine Übergangsregelung für die Zeit nach einer Besserung des Gesundheitszustan...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6.2 Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 17 Leistungsort kann auch eine vollstationäre Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen nach § 43a Satz 1 und 3 i. V. m. § 71 Abs. 4 Nr. 1 oder § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI sein, in der Leistungen der Eingliederungshilfe für den pflegebedürftigen Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen. Eine stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.3.2 Leistungserbringung in Form des Gruppenangebots = Pooling

Rz. 59 Diese in § 112 Abs. 4 SGB IX vorgesehene gemeinsame Erbringung – sog. Pooling – an mehrere Leistungsberechtigte sieht nunmehr auch ausdrücklich Satz 3 vor und betitelt diese Form der Leistungserbringung als Gruppenangebot. Rz. 60 Spezielle Voraussetzung für das Gruppenangebot ist, dass es dem Bedarf des Kindes oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht. Eine gemeinsame...mehr