Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 27 Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Abs. 3 wurde mit dem Hüttenknappschaftlichen-Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetz v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2167) mit Wirkung zum 1.1.2002 neu gefasst. Dabei wurden die durch das Gesetz zur Modernisierung...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldungen bei Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Zum 1.1.2017 wurden durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) in Abs. 1 die Sätze 1 und 2 geändert sowie Satz 3 neugefasst. Zum 1.1.2020 wurde durch Art. 39 Nr. 10 des Gesetzes...mehr

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Sommer, SGB V § 362a Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte bei Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 61b des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 in das SGB V eingefügt. Für die Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV und deren Abrechnung wird die Telematikinfra...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich, Rentensplitting und Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (BGBl. I S. 388) mit Wirkung v. 1.4.1999 angefügt. Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 1a neu eingefügt durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 2 Satz 2 wurde durch die mit Art. 4 ...mehr

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Sommer, SGB XI § 49 Mitgliedschaft

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten und danach mehrfach geändert worden. Zunächst wurde Satz 2 in Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1998 durch Art. 10 Nr. 3 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. S. 594) gestrichen, dann w...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.7 Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 10 Für die Erhebung von Säumniszuschlägen in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt nach Abs. 1 Satz 4 § 169 SGB VII. Ein Säumniszuschlag ist danach nicht zu erheben, wenn dieser einen Betrag von 5,00 EUR unterschreitet oder eine Säumnis von bis zu 3 Tagen vorliegt. Diese Ausnahme gilt nicht für die landwirtschaftliche Unfallversicherung.mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.2 Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3 Satz 2)

a) Versicherungspflicht der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (Abs. 3 Satz 2 HS 1) Rz. 65 Als Folge der möglichen Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung setzt allerding...mehr

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Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.1 Beginn und Ende der Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Absatz 1 Satz 1 beginnt die Mitgliedschaft bei einer Pflegekasse mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen der §§ 20, 21 oder 21a SGB XI erfüllt sind, also an dem Tag, an dem die Voraussetzungen der Versicherungspflicht erstmals vorliegen. Rz. 5 Nach Absatz 1 Satz 2 endet die Mitgliedschaft mit dem Tod des Mitglieds oder mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzung...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.1 Private Pflegeversicherung

Rz. 62 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 3 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen v...mehr

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Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.2 Fortbestehen der Mitgliedschaft (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Absatz 2 gelten für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung die §§ 189, 192 SGB V sowie § 25 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechend. Damit sollen Zeiten, in denen der Versicherungspflichttatbestand entfällt, überbrückt werden (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 41 zu § 45). Rz. 8 § 189 SGB V rege...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.3 Versicherungspflichtige Hilfebedürftige

Rz. 47 Die dritte Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 2 und stellt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Durch die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten, wird eine Nachrangversicherung aufrechterhalten. Besteht Bedürftigkeit, wird die bestehende Versicherungspflicht während des Bezug...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Diese Vorschrift regelt sowohl die Verzinsung als auch die Verjährung des Erstattungsanspruchs. Sie schließt damit unmittelbar an § 26 an und ergänzt diese Vorschriften. Damit wird gleichzeitig eine Harmonisierung mit den entsprechenden Vorschriften für Leistungen (vgl. §§ 44, 45 SGB I) und des BGB (insbesondere der Neuregelung des Verjährungsrechts im Rahmen der Schul...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.2 Höhe des Säumniszuschlages

Rz. 5 Die Höhe des Säumniszuschlages regelt Abs. 1 Satz 1. Praxis-Beispiel Ein am 24.2.2023 fälliger Beitrag für den Monat Februar 2023 i. H. v. 897,00 EUR wird erst am 3.5.2023 an die Krankenkasse gezahlt. Es sind dann Säumniszuschläge von dem auf 850,00 EUR abgerundeten Betrag für drei angefangene Monate (25.2., 25.3., 25.4.), also 3 % = 25,50 EUR, von der Krankenkasse zu e...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.1 Zuständiger Versicherungsträger für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Rz. 3 Zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge sind zu erstatten, es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat. Gemäß § 351 Abs. 1 SGB III gilt abweichend von § 26 Abs. 2 für d...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert und ergänzt. So wurde u. a. mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) zum 1.1.2003 an Abs. 1 ein Halbsatz angefügt. Abs. 2 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.4 Säumniszuschläge für verspätete Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch Selbständige

Rz. 4b Die Beiträge zur Rentenversicherung sind nach § 173 SGB VI – soweit nicht etwas anderes bestimmt ist – von demjenigen, der sie zu tragen hat, unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden bei selbständig Tätigen nach § 169 Nr. 1 SGB VI von ihnen selbst getragen. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind nach § 169 N...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.2 Wartezeitrechtliche Besonderheiten bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Rz. 8 Die vorzeitige Wartezeiterfüllung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall/einer Berufskrankheit setzt voraus, dass Versicherungspflicht im Zeitpunkt des Ereignisses vorlag. Dies gilt in zweifacher Hinsicht: Einmal setzt bereits der Begriff des Arbeitsunfalls/der Berufskrankheit zwingend voraus, dass der Geschädigte zum versicherten Personenkreis i. S. v. § 2 SGB VII ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) in das SGB IV eingefügt worden und mit Wirkung zum 30.3.2005 in Kraft getreten. Mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246) sind Abs. 2 und 3 (damals betreffend die Nachweispflichten des Ar...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1 Nettoarbeitsentgelt allgemein

Rz. 8 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Bruttoarbeitsentgelt i. S. d. § 14 . Für die Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts wird in Anwendung der Regeln des § 47 SGB V das im dort definierten Bemessungszeitraum erzielte kalendertägliche Bruttoarbeitsentgelt ("Regelentgelt) – auch soweit es Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenzen überschreitet – ...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2.1.1 Aufbringung der Mittel für gesetzliche Krankenkassen

Rz. 3 Die Mittel der Krankenversicherung werden seit dem 1.1.2009 nach § 220 SGB V durch Beiträge und sonstige Einnahmen aufgebracht. Die Beiträge sind bei der erstmaligen Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes durch die Bundesregierung so zu bemessen, dass die voraussichtlichen Beitragseinnahmen zusammen mit der Beteiligung des Bundes und den voraussichtlichen sonstigen...mehr

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Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.2 Verrechnung von Beitragsansprüchen für einen Leistungsträger

Rz. 4 Als Voraussetzung für eine Verrechnung muss sowohl der Erstattungsanspruch des Berechtigten auf zu Unrecht entrichtete Beiträge gegeben sein als auch ein Anspruch eines anderen Sozialleistungsträgers gegen den Berechtigten bestehen. Die Verrechnung von Erstattungsansprüchen stellt eine Aufrechnung unter Verzicht auf die Gegenseitigkeit von Schuldner und Gläubiger dar. De...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.2 Nettoarbeitsentgelt nach Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt

Rz. 11 Das Nettoarbeitsentgelt ist ggf. unter Einbeziehung des Betrages zu errechnen, der für die Bemessung des Krankengeldes bei Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten zugrunde gelegt wird. Rz. 12 Um das Nettoarbeitsentgelt bei Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt zu ermitteln, muss zunächst das der Krankengeldberechnung zugrundeliegende kalendertäg...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.4 Nettoarbeitsentgelt bei flexibler Arbeitszeitregelung und bei Altersteilzeit

Rz. 16 Arbeitnehmer können mit dem Arbeitgeber sowohl eine flexible Arbeitszeit als auch Altersteilzeit vereinbaren. Eine solche Vereinbarung bedeutet im Allgemeinen, dass in einem bestimmten Zeitraum eine volle Arbeitsleistung erbracht, aber ein Teil des erarbeiteten Arbeitsentgelts als Wertguthaben für die spätere (oder auch vorherige) Freistellung von der Arbeit verwandt ...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.3.4 Wirkung der Verjährung

Rz. 16 Für die Wirkung der Verjährung gelten ebenfalls die Vorschriften des BGB sinngemäß. Nach § 214 Abs. 1 BGB ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern. Daher geht mit Eintritt der Verjährung der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht erstatteten Beiträge nicht unter. Es bedarf daher der Einrede der Verjährung durch den Versiche...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Sozialgesetzbuch (SGB) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Abs. 1 ist durch Art. 1 Nr. 3 des sog. Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingefügt worden. Die Abs. 1 und 2 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2.2 Bemessung der Beiträge

Rz. 8 Bei der ordnungsgemäßen Festsetzung der Beiträge sind die anderen Einnahmen des Versicherungsträgers zu berücksichtigen. Andere Einnahmen sind die in § 20 Abs. 1 bezeichneten staatlichen Zuschüsse und sonstigen Einnahmen (z. B. Säumniszuschläge oder Vermögenserträge). Selbst für diejenigen freiwilligen Mitglieder, die im Falle der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf E...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.3.1 Hemmung der Verjährung

Rz. 12 Für die Hemmung, Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung gelten die Vorschriften des BGB sinngemäß (vgl. auch Komm. zu § 25). Dabei wird die Verjährung auch auf Antrag auf die Erstattung oder durch die Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt gehemmt. Die Hemmung der Verjährung bedeutet, dass die im Zeitpunkt des Beginns der Hemmung noch nicht ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Abs. 3 wurde mit dem Hüttenknappschaftlichen-Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetz v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2167) mit Wirkung zum 1.1.2002 neu gefasst. Dabei wurden die durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts v...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 9 Die in Abs. 2 skizzierte Verhältnisberechnung ist nicht nur beim Zusammentreffen von mehreren Beschäftigungsverhältnissen anzuwenden, sondern auch wenn der Versicherte aufgrund verschiedener Tatbestände mehrfach der Versicherungspflicht unterliegt. Das gilt beispielsweise in der Rentenversicherung bei Ausübung einer abhängigen Beschäftigung neben einer rentenversicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3 Begriff des Nettoarbeitsentgelts

Rz. 7 Für die Berechnung des Nettoarbeitsentgelts ist in Anwendung des § 47 SGB V u. a. danach zu unterscheiden, ob der Versicherte während der letzten 12 Kalendermonate einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erhalten hat oder nicht. Dieses wird ggf. bei der Bestimmung des Nettoarbeitsentgelts anteilig einbezogen (s. u.). Für die Beitragsberechnung bei Zahlung von einmaligem Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 362a Nutzun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 61b des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 in das SGB V eingefügt. Für die Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV und deren Abrechnung wird die Telematikinfrastruktur genutzt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1.1 Zuschüsse des Arbeitgebers zu Sozialleistungen

Rz. 10a Nach Abs. 1 gelten arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs der in Abs. 1 angeführten Sozialleistungen gewährt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50,00 EUR monatlich übersteigen. Dies gilt sowohl für Versicherte der gesetzliche...mehr

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Sommer, SGB V § 362a Nutzun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung nach dem SGB XIV (Recht der Sozialen Entschädigung) wird durch eine elektronische Gesundheitskarte bzw. eine technisch kompatible Karte nachgewiesen (ab 1.1.2024). Wenn über die Telematikinfrastruktur dafür Authentisierungs- und Autorisierungsmittel Dienste angeboten werden, die zwischen schädigungsbedingten und nicht s...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.3 Nettoarbeitsentgelt für im Übergangsbereich versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 13 Nach § 20 Abs. 2 i. d. F. ab dem 1.7.2019 liegt ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 nunmehr dynamisch ausgestalteten Geringfügigkeitsgrenze (derzeit: 520,00 EUR) und der Obergrenze von 2.000 EUR (seit dem 1.1.2023) im Monat liegt; bei mehreren Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gilt nur für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (= Krankenkassen) und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (= Berufsgenossenschaften und Gemeinde-Unfallversicherungsträger), weil die Beitragssätze für die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die für die Arbeitsförderung durch gesetzliche Bestimmungen fes...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2.1.2 Festsetzung der Beiträge der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 7 Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden nach § 152 Abs. 1 SGB VII nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsansprüche dem Grunde nach entstanden sind, im Wege der Umlage festgesetzt. Die Umlage muss den Bedarf des abgelaufenen Kalenderjahres einschließlich der zur Ansammlung der Rücklage nötigen Beträge decken. Darüber hinaus dürfen Beiträge...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.2 Verjährung des Erstattungsanspruchs bei Beanstandung von Rentenversicherungsbeiträgen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 Soweit Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung für Zeiten nach dem 31.12.1972 trotz Fehlens der Versicherungspflicht nicht spätestens bei der nächsten Prüfung beim Arbeitgeber beanstandet worden sind, gilt § 45 Abs. 2 SGB X (vgl. § 26 Abs. 1) . Wenn die Beiträge zur Rentenversicherung beanstandet werden, beginnt die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der beanstande...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.2 Übergreifende Grundsätze

Rz. 27 Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht bei fehlender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und fehlender Familienversicherung. Zuschüsse werden für Beiträge an ein privates Krankenversicherungsunternehmen bzw. aufgrund Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Auch Leistungen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.1 Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen

Rz. 7 Bei einem Antrag auf Erstattung der zur Krankenversicherung entrichteten Beiträge ist zu prüfen, ob die zu Unrecht entrichteten Beiträge in unmittelbarem Zusammenhang mit erbrachten oder zu erbringenden Leistungen an den Arbeitnehmer stehen. Dabei scheidet in der Krankenversicherung eine Erstattung von Beiträgen in den Fällen aus, in denen in der irrtümlichen Annahme e...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2.2 Krankenversicherungsfreie Mehrfachbeschäftigte

Rz. 11 Beschäftigte sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenzen nach § 6 Abs. 6 und 7 SGB V übersteigt (2012 = 50.850,00 EUR jährlich oder 4.237,50 EUR mtl. für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sowie 45.900,00 EUR jährlich und 3.825,00 EUR mtl. für "Altfälle"). Diese JAG gelten...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.4 Wirkung der Zulassung (Abs. 3)

Rz. 25 Die zugelassenen Ärzte und MVZ sind zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ihres durch die Zulassung ausgesprochenen Versorgungsauftrag verpflichtet. Die Sätze 3 und 4 halten die KV ausdrücklich dazu an, die Einhaltung des Versorgungsauftrages zu überprüfen. Über die Zulassung befinden die Zulassungsgremien durch Beschluss (19 Abs. 1 Ärzte-ZV). Die Zulassu...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.6 Ausschluss der Erstattung von Beiträgen

Rz. 10 Abs. 2 schließt einen Erstattungsanspruch dann aus, wenn der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund der zu Unrecht entrichteten Beiträge oder für den Zeitraum, für den diese Beiträge entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat; Beiträge, die für Zeiten entrichtet worden sind, die während des Bezugs von Leistu...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuständiger Versicherungsträger für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge Rz. 3 Zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge sind zu erstatten, es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen erbracht ...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2 Beitragszuschuss an Leistungsbezieher

2.4.2.1 Private Pflegeversicherung Rz. 62 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 3 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem private...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufbringung der Mittel 2.1.1 Aufbringung der Mittel für gesetzliche Krankenkassen Rz. 3 Die Mittel der Krankenversicherung werden seit dem 1.1.2009 nach § 220 SGB V durch Beiträge und sonstige Einnahmen aufgebracht. Die Beiträge sind bei der erstmaligen Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes durch die Bundesregierung so zu bemessen, dass die voraussichtlichen Beitragse...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2 Rechtspraxis

2.1 Teilnahme an der ambulanten Versorgung 2.1.1 Verfassungsrechtliche Aspekte Rz. 12 Die Beschränkungen der Vorschrift greifen in die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG ein. Sie erfordern eine gesetzliche Grundlage unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Im Zulassungsrecht wird nicht nur durch Gesetze eingegriffen, sondern auch durch Richtlinien de...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2 Rechtspraxis

2.1 Säumniszuschläge bei Zahlungsverzug Rz. 2 Abs. 1 regelt die Voraussetzungen, nach denen ein Säumniszuschlag zu erheben ist. Praxis-Beispiel Am Fälligkeitstag sind Beiträge i. H. v. 170,00 EUR noch nicht gezahlt. Von dem auf 150,00 EUR abgerundeten Betrag sind dann die Säumniszuschläge i. H. v. 1 % = 1,50 EUR zu erheben. Die Erhebung der Säumniszuschläge setzt keine Zahlungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1 Rz. 3 Voraussetzung ist die rechtskräftige Durchführung eines Versorgungsausgleichs zugunsten der versicherten Person. Rz. 4 Die Gutschrift in Form von Entgeltpunkten ist für die Errechnung von Wartezeitmonaten durch den Wert 0,0313 zu teilen. Liegen in der Ehezeit Entgeltpunkte, die der allgemeinen Rentenversicherung und Entge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.3 Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung

2.2.3.1 Hemmung der Verjährung Rz. 12 Für die Hemmung, Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung gelten die Vorschriften des BGB sinngemäß (vgl. auch Komm. zu § 25). Dabei wird die Verjährung auch auf Antrag auf die Erstattung oder durch die Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt gehemmt. Die Hemmung der Verjährung bedeutet, dass die im Zeitpunkt des Begi...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zum Begriff der Wartezeit Rz. 5 Ein Leistungsanspruch in der Rentenversicherung setzt die Versicherungszugehörigkeit der Berechtigten voraus, die mit der Beitragsleistung des Versicherten begründet wird. Um betragsmäßig geringe Leistungsansprüche aufgrund einer kurzfristigen Beitragsleistung auszuschließen, sieht der Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 als weiteres Leistungserford...mehr