Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.2 Psychotherapie-Richtlinien (Abs. 6a)

Rz. 60 Mit dem Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ist Abs. 6a eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) wurde in Abs. 6a Satz 2 neu geregelt, dass die zur Ein...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.7.4 Vergütung

Rz. 18b Während einer Amtszeit ist es nicht zulässig, die Vorstandsvergütung zu erhöhen (Satz 8). Automatische Vergütungsanpassungen oder auch die vertragliche Möglichkeit, eine Anpassung in gewissen zeitlichen Abständen zu verhandeln, haben in der Vergangenheit zu einer stetigen Erhöhung der Vergütung geführt, ohne dass dieser rechtsaufsichtlich sicher entgegengetreten werd...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Vergleichbare Regelungen für die früheren Bundesverbände der Krankenkassen enthielt de...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.13.1 Rechtszustand bis 31.3.2007

Rz. 24 Abs. 2 (a. F.) nahm auf die Möglichkeit der Festsetzung von Festbeträgen nach § 36 Bezug (vgl. im Einzelnen dort). Auch bei Hilfsmitteln sollte auf diese Weise für den Versicherten ein Anreiz geschaffen werden, preisgünstige Angebote zu bevorzugen und den Wettbewerb unter den Herstellern und Anbietern von Hilfsmitteln zu verstärken. Eine ausreichende, zweckmäßige und ...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.8 Kontaktlinsen (Abs. 3)

Rz. 22c Abs. 3 enthält eine Sonderregelung für Kontaktlinsen. Nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen übernahm die Krankenkasse den vollen Kostenbetrag. Im Übrigen hatte sie höchstens den Betrag zu zahlen, den sie für eine erforderliche Brille aufzuwenden gehabt hätte. Bestand insoweit eine Festbetragsregelung nach § 36, so wurde dadurch die Obergrenze des ...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.2 Einsicht in Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen (Abs. 1a)

Rz. 12a Der Verwaltungsrat kann sämtliche Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen einsehen und prüfen (Satz 1). Dieses Informationsrecht ist notwendig, damit der Verwaltungsrat die ihm übertragene Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand wahrnehmen kann und diese Überwachungsfunktion gewährleistet ist (BT-Drs. 18/10605). Der Verwaltungsrat kann diese Befugnis jederzeit ausüb...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.6 Abberufung des Vorsitzenden (Abs. 1e)

Rz. 12j Der Verwaltungsrat kann seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter abberufen, wenn bestimmte Tatsachen das Vertrauen der Mitglieder des Verwaltungsrates zu der Amtsführung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden ausschließen (Satz 1). Das ist insbesondere der Fall, wenn der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende seine Pflicht als Wille...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.8 Verwaltungsorganisation (Abs. 2a)

Rz. 18g Der Vorstand ist für eine ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation zuständig (Satz 1). Die Verpflichtung dient dem Ziel, Rechtsverstöße zu vermeiden, der Entstehung von Gefahren oder Risiken für einen Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung entgegen zu wirken und – bei dem Verdacht von bereits stattgefundenen Verstößen gegen gesetzliche Regelungen o...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.12 Verhältnis des Lenkungs- und Koordinierungsausschusses zum Verwaltungsrat (Abs. 6)

Rz. 30 Der Ausschuss hat ein Initiativrecht, sich gegenüber dem Verwaltungsrat zu äußern (Satz 1). Das Initiativrecht betrifft alle Themen, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes fallen. Das Initiativrecht erlischt mit der Beschlussfassung. Umgekehrt kann der Verwaltungsrat die Expertise des Ausschusses nutzen und dessen Stellungnahme anforder...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.3 Heilmittel-Richtlinien

Rz. 67 Die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie) v. 19.1.2023 ist am 12.4.2023 in Kraft getreten. Die mit Wirkung zum 11.5.2019 erfolgte Änderung in Abs. 6 geht auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zurück. Damit hat der Gemeinsame Bundesauss...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.9.2 Mitglieder

Rz. 21 Die Mitgliederversammlung wird von den Mitgliedskassen gebildet. Das sind alle gesetzlichen Krankenkassen i. S. d. § 4. In die Mitgliederversammlung entsendet nach Satz 3 jede Kasse jeweils einen Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber aus ihrem Verwaltungsrat, ihrer Vertreterversammlung oder dem ehrenamtlichen Vorstand. Eine Ersatzkasse, deren Verwaltungsrat n...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.4 Dienst- und Werkverträge (Abs. 1c)

Rz. 12g Dienst- oder Werkverträge, die von Mitgliedern des Verwaltungsrats mit dem GKV-Spitzenverband geschlossen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Verwaltungsrats (Satz 1). Die Zustimmung ist auf "Tätigkeiten höherer Art" beschränkt. Dazu gehören Tätigkeiten, die ein überdurchschnittliches Maß an Fachkenntnissen, Kunstfertigkeit oder wissenschaftliche...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.9 Erneuter Anspruch nach Abs. 2 (Abs. 4)

Rz. 22e Gemäß Abs. 4 besteht ein erneuter Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen nach Maßgabe von Abs. 2 für Versicherte, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 dpt. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ermächtigt, in Richtlinien nach § 92 Ausnahmen für medizinisch zwingend erforderliche Fälle zuzulassen. Von dieser Erm...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.16 Intraokularlinsen (Abs. 9)

Rz. 34 Mit dem durch das GKV-VStG mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügten Abs. 9 ist für das Linsenmaterial von Intraokularlinsen zur Behandlung des Grauen Stars durch operativen Einsatz eine vergleichbare Mehrkostenregelung geschaffen worden wie für Hilfsmittel. Standardmäßig kommen im Rahmen einer medizinisch notwendigen und ausreichenden Behandlung als Leistung der gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.12 Einschaltung des Medizinischen Dienstes (Abs. 5b)

Rz. 23c Vor der Bewilligung eines Hilfsmittels können die Krankenkassen nach § 275 Abs. 3 Nr. 2 in geeigneten Fällen den Medizinischen Dienst mit der Beratung des Versicherten und der Prüfung der Erforderlichkeit des Hilfsmittels beauftragen. Der durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) eingefügte Abs. 5b stellt klar, dass die Krankenkassen ausschließlich den Medizinischen Dienst damit ...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die erforderlichen Bestimmungen zur internen Willensbildung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sowie der Umsetzung nach außen. Mit dem Verwaltungsrat, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung werden die Organe des GKV-Spitzenverbandes bestimmt, die entsprechend intern und nach außen für den Verband tätig werden. Rz...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.7.1 Rechtszustand bis zum 31.12.2003 (Abs. 1 Satz 4 bis 7)

Rz. 18 Versicherte hatten nach Vollendung des 14. Lebensjahres bei gleichbleibender Sehfähigkeit grundsätzlich keinen Anspruch auf Versorgung mit einer neuen Sehhilfe mehr. Vielmehr musste, um den Anspruch nach Abs. 1 erneut auszulösen, eine Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien vorliegen. Allerdings konnten die Richtlinien nach § 100 in medizinisch zwingend ...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.7.3 Rechtszustand ab 1.4.2007

Rz. 22a Das GKV-WSG hat mit Wirkung zum 1.4.2007 die Sätze 4 bis 7 des bisherigen Abs. 1 zu einem neuen Abs. 2 unter Aufhebung der ursprünglichen Regelungen in Abs. 2 gemacht. Dabei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung, die inhaltlich nichts Neues gebracht hat. Lediglich aus systematischen Gründen sah sich der Gesetzgeber veranlasst, den Anspruch auf Vers...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 2 Aufklärungs- und Hinweispflichten

Hinweispflicht auf Sperrzeit Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich nach § 38 SGB III schon vor der Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur für Arbeit frühzeitig nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts arbeitsuchend melden. Die Verletzung der Pflicht führt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9, Abs. 6 SGB III zu einer Sperrzeit von ...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.1 Sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis auch bei unwiderruflicher Freistellung

Fehlende Versicherungs- und Beitragspflicht nach bisheriger Rechtsprechung Die Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung hängt vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ab, das grundsätzlich die tatsächliche Arbeitsleistung gegen Entgelt voraussetzt.[1] Bezahlte Nichtarbeit stellt nur ausnahmsweise eine sozialversicherungspflichtige Beschä...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.5 Instandsetzung und Ersatzbeschaffung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 15c Abs. 1 Satz 5 (die Neufassung des Abs. 1 durch das HHVG, vgl. Rz. 6b, verschob die ursprünglich in Satz 4 enthaltene Regelung in den Satz 5) stellt klar, dass der Versorgungsanspruch auch die zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringenden, notwendigen Leistungen wie die notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen sowie die Ausbildung im Gebrauch ...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.7.2 Rechtszustand ab 1.1.2004

Rz. 20 Seit 1.1.2004 haben nur noch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie schwer sehbeeinträchtigte Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen. Die übrigen Versicherten müssen für die Kosten in vollem Umfang selbst aufkommen. Über die genannten Personenkreise hinaus besteht für Versicherte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung k...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.13.2 Rechtszustand ab 1.4.2007 (Abs. 7)

Rz. 27a Abs. 7, der durch das GKV-WSG eingeführt worden ist, ersetzt die bisherigen Regelungen in Abs. 2 Satz 1 bis 4 zur Höhe der Leistungsverpflichtung der Krankenkassen. Die Neuregelung begrenzt die Leistungsverpflichtung der Krankenkasse auf den niedrigsten Preis, der in Verträgen der Krankenkassen mit anderen Leistungserbringern über vergleichbare Leistungen vereinbart ...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.15 Zuzahlung (Abs. 8) und Eigenanteil

Rz. 28 Das GKV-WSG hat nunmehr in einem neuen Abs. 8 die Zuzahlung der Versicherten geregelt. Die Regelung entspricht weitgehend dem bisherigen Abs. 2 Satz 5. Danach zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu jedem zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 3 Rechtsprechung (Hilfsmittel in alphabetischer Reihenfolge)

Rz. 38 Aktivrollstuhl (Zweitversorgung) nein = BSG, Urteil v. 3.11.2011, B 3 KR 4/11 R. Allergendichte Matratzenkomplettumhüllung ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Angorawäsche nein = BSG, Urteil v. 12.12.1979, 3 RK 44/78. Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Arthrodesenstuhl ja = BSG, Urteil v. 30.4.1975, 5 RKn 11/7...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.4 Schwerstbehinderte Versicherte (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 15a Mit der Neufassung des Abs. 1 durch das GKV-WSG ist Satz 2 eingefügt worden. Die Neufassung des Abs. 1 durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) verschob die Regelung lediglich in den Satz 3. Darin ist eindeutig klargestellt, dass der Versorgungsanspruch schwerstbehinderter Versicherter bei stationärer Pflege nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit abhängt. Die Regelung ist a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.14 Vertragspartner als Leistungserbringer (Abs. 6)

Rz. 27d Abs. 6, der durch des GKV-WSG eingeführt worden ist, ist eine neu konzipierte Vorschrift, die mit den Änderungen in § 126 korrespondiert und die Wahlfreiheit der Versicherten zwischen den jeweiligen Vertragspartnern ihrer Krankenkasse und den Leistungserbringern, die aufgrund der Übergangsregelung in § 126 Abs. 2 versorgungsberechtigt sind, regelt. Nach Satz 1 können...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Kernregelung eines jeden Aufhebungsvertrages ist die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Da es sich bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag im Gegensatz zur Kündigung um ein gegenseitiges Rechtsgeschäft handelt, muss hierüber zwischen den Parteien ein Einvernehmen erzielt werden. Anlass für die Herstellung eines solchen Einver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.3 Bedingte Aufhebungsverträge

Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass auch bedingte Aufhebungsverträge abgeschlossen werden können. Einschränkungen ergeben sich dabei jedoch aus dem arbeitsrechtlichen Schutzprinzip. Die Vereinbarung der Bedingung darf also nicht dazu führen, dass zwingende Arbeitnehmerschutznormen umgangen werden. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Kündigungsschutzgesetz, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.4 Rechtsfolgenirrtum

Nicht zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags berechtigt der sog. Rechtsfolgenirrtum, es sei denn, die Rechtsfolgen sind zum Inhalt der Erklärung gemacht worden. Irrt sich also der Erklärende über die rechtlichen Folgen seiner Erklärung, die sich aufgrund der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung ergeben, berechtigt dies regelmäßig nicht zur Anfechtung. So ist z. B. der Irrtum ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2 Entbindung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung

Wird ein Aufhebungsvertrag zwischen den Arbeitsvertragsparteien abgeschlossen, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich bis zum vorgesehenen rechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses einen Beschäftigungsanspruch. Zugleich kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer bis zum rechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses tatsächlich weiter zur Arbeit erscheint und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.1 Arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung

In bestimmten Fällen kann sich der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag lösen, wenn er vom Arbeitgeber widerrechtlich bedroht oder arglistig getäuscht worden ist. Die in der Rechtsprechung häufigste Fallgruppe stellt die Androhung einer (unbegründeten) Kündigung dar.[1] Daneben kann aber auch bei anderen Sachverhalten ein entsprechender Anfechtungstatbestand gegeben sein, z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 3 Aufhebungsverträge mit besonderen Personengruppen

Minderjährige können Aufhebungsverträge grundsätzlich nur mit Einwilligung bzw. Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter wirksam abschließen.[1] Hatte der gesetzliche Vertreter jedoch den Minderjährigen ermächtigt, das Arbeitsverhältnis zu begründen, kann er auch einen Aufhebungsvertrag ohne Zustimmung abschließen.[2] Nach allgemeiner Meinung umfasst die wirksame Ermächtigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreiheit / 4 Arbeitsstättenrecht

In § 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung wird Barrierefreiheit nur für den Fall eingefordert, dass tatsächlich Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden und nur bezogen auf deren Bedürfnisse: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 2 Möglicher Nachteil: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Beendigungsvarianten Bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen im Wesentlichen 3 Varianten: Ein Vertrag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ohne eine vorausgehende Kündigung abgeschlossen (Aufhebungsvertrag). Der Abschluss eines Vertrags erfolgt erst im Anschluss an eine vorangegangene Kündigung; d. h. der Arbeitnehmer erklärt in einer Vere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vor- und... / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oftmals auch bezeichnet als "Auflösungsvertrag") wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Gegenüber einer einseitig ausgesprochenen Kündigung hat dies regelmäßig den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellender und risikoloser beendet wird. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreih...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 2 Für wen die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Betracht kommt

Sinnvoll kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Existenzgründer sein, die insbesondere Dienstleistungen persönlich ohne Angestellte erbringen, kein Kapital bzw. kein großes Geschäftsführergehalt benötigen und deren Ehepartner für den Lebensunterhalt sorgen kann. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer Wohnungseigentümergemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 6 Pflichten der UG haftungsbeschränkt nicht übersehen

Soweit das GmbHG nicht ausdrücklich Besonderheiten für die UG haftungsbeschränkt vorsieht, gelten alle Vorschriften, wie sie für die "normale" GmbH laut GmbHG und HGB Anwendung finden.[1] So ist die UG haftungsbeschränkt aufgrund der gewählten Rechtsform zur Buchführung verpflichtet und muss eine Handels- und eine Steuerbilanz erstellen. Eine "unbillige Härte" i. S. d. § 5b A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / III. § 48 SGB X (Rücknahme eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung)

Rz. 7 § 48 SGB X findet im Gegensatz zu § 45 SGB X sowohl für begünstigende als auch auf belastende Verwaltungsakte Anwendung. Die Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt und eine wesentliche Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen eingetreten ist. Grds. ist eine Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft vorgese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXVIII. Erstattung von Alg im Rahmen von § 147a SGB III (ältere Arbeitnehmer)

Rz. 380 Bei Aufhebungsvereinbarungen mit älteren Arbeitnehmern (mindestens 55 Jahre) war bis zum 31.1.2006 eine etwaige Erstattungspflicht des Arbeitgebers für Alg an die Arbeitsagentur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 147a SGB III zu berücksichtigen. Diese ist aufgehoben. Rz. 381 Seit dem 1.2.2006 (erster Tag der Arbeitslosigkeit) gilt die Neuregelung des § 434l SGB I...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / II. § 45 SGB X (Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts)

Rz. 5 Die Rücknahme nach § 45 SGB X setzt voraus, dass der Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig war und den Betroffenen begünstigt. Aus dem Gesetzeswortlaut ist zu ersehen, dass grds. eine Rücknahme für die Vergangenheit nicht stattfinden soll. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Vertrauensschutz (§ 45 Abs. 2 SGB X) ausscheidet. Rz. 6 In den Fällen des § 45 SGB X ist vo...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 2. Nationale Regelung (§§ 165 ff. SGB III)

Rz. 11 In Deutschland erfolgte die Umsetzung in innerstaatliches Recht bis 1998 durch das in den §§ 141a ff. AFG geregelte Konkursausfallgeld. Mit Inkrafttreten der InsO ist das Konkursausfallgeld durch das bis zum 31.3.2012 in §§ 183 ff. SGB und seit dem 1.4.2012 in §§ 165 ff. SGB III geregelte Insolvenzgeld ersetzt worden (§§ 183 ff. SGB III a.F. bzw. §§ 165 ff. SBG III n....mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXVII. Arbeitgeberseitige Hinweispflicht/Meldepflicht des Arbeitnehmers als Arbeitssuchender bei der BA (§ 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, § 38 Abs. 1 u. § 141 SGB III)

Rz. 378 Mit Wirkung zum 1.1.2022 sind die §§ 38 SGB III und 141 SGB III zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung und zur (elektronischen) Arbeitslosmeldung neu gefasst. Arbeitsuchendmeldungen sind nicht mehr an eine bestimmte Form gebunden. Alternativ zur persönlichen kann auch eine elektronische (online) Arbeitslosmeldung erfolgen. Es besteht ein Wahlrecht, sich online im Port...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Geringfügige Beschäftigung (§ 8 SGB IV)

Rz. 362 Ausnahmsweise unterliegen geringfügig Beschäftigte nicht der Versicherungspflicht. Das gilt im Krankenversicherungsrecht (§ 7 SGB V) uneingeschränkt, nicht dagegen im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort sind zunächst nur die geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (kurzzeitig Beschäftigte) nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI versicherungsfrei, die...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 7. Ausländisches Insolvenzereignis, § 165 Abs. 1 S. 3 SGB III

Rz. 26 § 165 Abs. 1 S. 3 SGB III stellt klar, dass auch ein Insolvenzereignis im Ausland einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen kann, wenn eine Beschäftigung im Inland vorliegt (vor Inkrafttreten der Norm am 1.1.2002 waren vergleichbare ausländische Insolvenzereignisse nicht leistungsauslösend, vgl. BSG ZInsO 2001, 108 ff.). Auf den Sitz oder das Bestehen einer im Inland...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / dd) Optimierung durch (Teil-)Einzahlung der angedachten Abfindung in ein Wertguthaben (Zeitwertkonto) nach § 7b SGB IV zur späteren Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung

Rz. 203 Dieses "klassische" Mannheimer Modell des Vorruhestands (vgl. Growe/Tretow, NZA 2020, 1080 ff.) zur Überbrückung der Zeit bis zum Renteneintritt, sieht die Möglichkeit der Einzahlung in ein Wertguthaben aus Beträgen der angedachten Abfindung zur späteren Weiterleitung/Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung vor. Statt einer Abfindung erfolgt die Einzahlung in...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / IV. § 44 SGB X (Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts trotz Bestandskraft)

Rz. 8 Die Vorschrift ist in der Rechtslandschaft ohne Beispiel. Durch sie wird die Bestandskraft von Verwaltungsakten und auch die Rechtskraft von Urteilen (fast) aufgehoben. Rz. 9 Zu jeder Zeit kann ein Bürger den Sozialleistungsträger zwingen, zu untersuchen, ob bei einem bereits bestandskräftigen Verwaltungsakt das Recht unrichtig angewandt oder von einem unrichtigen Sachv...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXIX. Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III

Rz. 382 Gem. § 312 SGB III ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Alg oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung). Es genügt die Übersendung einer Kopie des unterschriebenen Originals an den Arbeitnehmer (vgl. Küttner/Kreitner, Personal...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Transfer-Kurzarbeitergeld (§ 111 SGB III)

aa) Allgemeines Rz. 1592 § 111 SGB III löst mit dem neuen Instrument des Transfer-Kug als Transferleistung die Sonderform des strukturellen Kug in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (§ 175 SGB III) ab, wobei die bislang bei § 175 SGB III bestehenden Fehlanreize zur Frühverrentung auf Kosten der Beitragszahler abgeschafft und gleichzeitig die aktivierenden El...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Berücksichtigung übergegangener Ansprüche gem. § 115 SGB X – Überleitungsanzeige der Arbeitsagentur

Rz. 244 Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen berücksichtigen, dass ggf. die gesamte oder Teile der Abfindung vom Arbeitgeber an die Arbeitsagentur zu leisten sind (vgl. BAG v. 9.10.1996 – 5 AZR 246/95, DB 1997, 680 = NZA 1997, 376). Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer Alg bezogen hat, gleichwohl jedoch Ansprüche auf Leistungen ggü. dem Arbeitgeber hat. Rz. 245 Beisp...mehr