Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Zwecke der Sozialversicherung

Tz. 60 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verein/Verband als Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten folgende Entgeltsunterlagen getrennt nach Kalenderjahren in deutscher Sprache so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Lohn- und Gehaltsabrechnungen vermitteln können (s. § 28f Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 8 Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Einkommensteuerliche Behandlung

Tz. 7 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Gemäß § 119 EStG gehört die Energiepreispauschale zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Bei Anspruchsberechtigten mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist sie als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Anhang 10) zu berücksichtigen, § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG. Damit hat der Arbeitgeber die Energiepreispauschale im Lohnsteuerabzugsve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Prüfung durch die Finanzbehörde

Tz. 47 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzbehörden können die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge durch eine Außenprüfung überprüfen (s. § 42f EStG, Anhang 10). Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt. Die Verbände/Vereine als Arbeitgeber sind verpflichtet, den mit der Nachprüfung beauftragten Bediensteten der Finanzbehörden das Betrete...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) und kurzfristig Beschäftigte

Tz. 63 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Regelungen der Beitragsverfahrensordnung (BVV) über die Führung von Lohnunterlagen gelten uneingeschränkt auch für geringfügig Beschäftigte. Tz. 64 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Arbeitgeber hat bei geringfügig Beschäftigten die für die Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben in den Lohnunterlagen aufzuzeichnen und Nachweise, aus denen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Ist der eine Ehegatte Versicherungsnehmer einer privaten Rentenversicherung, die auf das Leben des anderen Ehegatten als versicherte Person abgeschlossen wurde, handelt es sich um ein auszugleichendes Anrecht des Versicherungsnehmers. Entscheidend für die Zuordnung der Anrechte aus einem solchen Versicherungsvertrag ist das Bezugsrecht. Dieses steht in der Regel dem Versiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.10.2 Testamentsvollstreckung als Gestaltungsmittel im Behindertentestament

Auch beim sog. Behindertentestament bietet es sich an Testamentsvollstreckung anzuordnen, insbesondere um den Nachlass für die nicht behinderten Erben zu bewahren und das Vermögen dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen.[2] Aufgrund des in § 2 Abs. 1 SGB XII verankterten "Nachranggrundsatzes" erhält nur der staatliche Hilfen, der weder über ausreichendes Einkommen (§ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.3.7 Behindertentestament: Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Testament zugunsten eines Behinderten

Ein Behindertentestament bietet sich an, wenn ein Abkömmling aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen dauerhaft nicht in der Lage sein wird, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. In diesem Fall ist die Aufzehrung des Nachlasses nur eine Frage der Zeit, zumal auch staatliche Hilfen durch das Kind aus der Erbschaft zu erstatten wären. Hat der Erblasser also ein behin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.5.1 Enterbung

Der Erblasser kann seine Gestaltungsmacht also nicht nur dadurch ausüben, dass er die Erbeinsetzung positiv regelt, vgl. § 1938 BGB. Er kann sich vielmehr auch darauf beschränken, einen gesetzlichen Erben ausdrücklich von der Erbfolge auszuschließen, vgl. § 1938 BGB. Aufgrund der Regelung zur teilweisen Unwirksamkeit von Testamenten, § 2085 BGB, empfiehlt sich stets eine Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.7 Behindertentestament

Beim sog. Behindertentestament wird als Grundstruktur eine Kombination von Nacherbfolge bzw. Nachvermächtnis, Testamentsvollstreckung und einer Verwaltungsanordnung an den Testamentsvollstrecker vorgeschlagen.[1] Als Standardlösung[2] bietet sich für Eheleute, die behinderte und nicht behinderte Kinder haben, an die behinderten Kinder schon vor den nicht behinderten Kindern a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 3.1 Berufen auf Befristungsende durch Arbeitgeber

Rz. 21 Will der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus nicht fortsetzen, so muss sich der Arbeitnehmer innerhalb der Frist des § 17 TzBfG gegen die Befristung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich zur Wehr setzen. Lässt der Arbeitnehmer die Klagefrist ungenutzt verstreichen, so steht nach deren Ablauf die Wirksamkeit der Befristung fest.[...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0 – Betriebsärzte ... / 3.5 Stufenweise Wiedereingliederung und Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wichtige Mosaiksteine zur Arbeitsplatzerhaltung nach längerer Krankheit sind die stufenweise Wiedereingliederung nach SGB V als Leistungsbaustein der gesetzlichen Krankenkassen und das Betriebliche Eingliederungsmanagement im SGB IX mit Leistungen der Rehabilitationsträger (u. a. Kranken-, Renten-, Unfallversicherungen). In beiden Fällen ist der Betriebsarzt explizit genannt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0 – Betriebsärzte ... / 4.1 Kenntnisse

Die neugestellten Anforderungen erfordern Fachkompetenzen in Bereichen, welche über klassisch medizinische Themen hinausgehen: Medizinische Standards: Breiter Überblick über die Gebiete der Allgemeinmedizin, Inneren Medizin, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Ophthalmologie, Dermatologie, Orthopädie, Onkologie, Toxikologie, Rehabilitation, Sozial-, Reise-, Tropen-, Umwelt- und No...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0 – Betriebsärzte ... / 5.1 Schnittstellen zwischen Gesundheitswesen und Betriebsärzten müssen überprüft werden

Die Verankerung der Arbeitsmedizin im Arbeitsschutzrecht des Bundesarbeitsministeriums (SGB VII) bei gleichzeitiger Stärkung der Präventionsbemühungen durch das Gesundheitsministerium des Bundes über Kassenärzte, Krankenkassen und Rehabilitationsträger (SGB V und IX) führt an den Schnittstellen zwischen Unternehmen und Gesellschaft zu vielen tradierten Zuständigkeiten. Diese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Sozialleistungsträger (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 In § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind die öffentlich-rechtlichen Kostenträger aufgeführt, die Maßnahmen der Rehabilitation und Vorsorge erbringen, also z. B. nicht durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Deren jeweilige Zuständigkeit ist im Einzelnen dem Sozialgesetzbuch ( SGB) I zu entnehmen. Zu den aufgeführten Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Bewilligung durch Sozialleistungsträger

Rz. 3 Versicherte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen gegen ihren Arbeitgeber während einer medizinischen Maßnahme, wenn es sich um eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation handelt, diese vorher bewilligt worden ist und die Bewilligung durch einen Sozialversicherungsträger erfolgt ist. Der Anspruch während einer Kur setzt voraus, dass die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Maßnahmen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Medizinische Maßnahmen, die zu einer Bewilligung durch einen öffentlich-rechtlichen Maßnahmeträger führen können, müssen grundsätzlich zur Erreichung des Maßnahmeziels, d. h. der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, geeignet sein. Eine Erholungskur, die ohne akuten Krankheitsanlass nur der Vorbeugung gegen allgemeine Abnutzungserscheinungen oder lediglich der Verbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Leistungspflichten des Arbeitgebers bei Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Für die ärztliche Verordnung von "Schonzeiten" außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts ist daher auch nach § 616 BGB kein Raum mehr, da § 9 insofern lex specialis ist.[1] Die Entgeltfortzahlung entspr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.1 Mitteilungspflichten

Rz. 33 Die Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers über den Zeitpunkt des Maßnahmebeginns und deren voraussichtliche Dauer ist unabhängig davon, welcher Leistungsträger die Maßnahme trägt. D. h. es wird nicht danach unterschieden, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Leistung[1] oder die eines privaten Trägers[2] handelt. Rz. 34 In der Regel wird die Mitteilung mit der Vorla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Bewilligung

Rz. 14 Unter einer Bewilligung ist – wie auch unter Maßgabe des SGB – nur die vorherige Kostenübernahmeerklärung des Leistungsträgers zu verstehen. Das ist Tatbestandsvoraussetzung. Die Bewilligung erfolgt durch einen Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X, d. h. durch eine Regelung im Einzelfall mit Außenwirkung. Diese erfolgt in aller Regel vor Antritt der Leistung in schriftl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Kostenträger (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Private Krankenversicherungsunternehmen, bei denen u. a. die Gruppe von Arbeitnehmern privat krankenversichert ist, die aufgrund ihres Einkommens die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet[1], stellen die wichtigsten Leistungsträger des Abs. 1 Satz 2 dar. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung[2] setzt jedoch voraus, dass kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG)

Rz. 21 Aus der Verweisung folgt nicht, dass die Grundsätze der Einheitlichkeit des Versicherungsfalls anwendbar sind, auch wenn § 9 Abs. 1 Satz 1 zur Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zunächst auf die Arbeitsverhinderung abstellt. Diese Arbeitsverhinderung beruht aber regelmäßig gerade nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Vielmehr unterscheiden sic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Maßnahmen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 18 Abweichend zu den Maßnahmen nach Abs. 1 Satz 1 können die Maßnahmen nicht nur in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, sondern auch in vergleichbaren Einrichtungen durchgeführt werden, die nicht in allen Einzelheiten den Anforderungen des § 107 Abs. 2 SGB V entsprechen. Aus dem Kriterium der Vergleichbarkeit ergibt sich aber, dass gewisse Standards der Maßn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Leistungsklage des Jobcenters gegen die Familienkasse wegen Erstattung

Leitsatz 1. Erstattungsansprüche des Jobcenters nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 102 bis 105 SGB X sind mit der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht. 2. Für die Monate, in denen die Familienkasse rechtzeitig geleistet hat, scheidet ein Erstattungsanspruch des Jobcenters aus (Bestätigung de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 4 Ermittlung der Beschäftigtenzahl eines Betriebs unter Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung

Verschiedene gesetzliche Bestimmungen knüpfen bei der Anwendbarkeit einzelner Regelungen oder des Gesetzes an die Zahl der insgesamt im Betrieb Beschäftigten als Schwellenwert an. Damit stellt sich die Frage, wie Teilzeitbeschäftigte zur berücksichtigen sind. Die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (insbesondere für die Größe des Betriebsrats) und die Vorschriften de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1 Berechnung des Urlaubsanspruchs

Teilzeitbeschäftigte haben wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d. h., der Arbeitnehmer hat an den Tagen innerhalb des Urlaubs, an denen er zur Arbeit verpflichtet wäre, gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung seines A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.2.2 Schwerbehinderte Bewerber

Schon bisher galten Sonderregelungen (§§ 164, 165 SGB IX) (a. F.: §§ 81, 82 SGB IX). Insbesondere haben öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, es sei denn, dass die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Dass diese und die Rechte des Betriebsrats zu beachten sind, sollte klar sein (s. auch Punkt 4.1.3). In diesem Zusammen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.1.3 Die Merkmale des § 1 AGG in der Stellenausschreibung

Praxis-Beispiel Vertriebsmitarbeiter gesucht! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Unterstützung für unser junges Vertriebsteam eine Verkaufskraft. Idealerweise sind Sie zwischen 25 und 35 Jahre alt und verfügen über eine kaufmännische Ausbildung sowie Verkaufserfahrung im Außendienst. Sie beherrschen die deutsche Sprache perfekt in Wort und Schrift. Sie sind in jeder ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.2 Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer

§ 22 AGG verhilft einem Arbeitnehmer, der aus Gründen des § 1 AGG benachteiligt worden ist, zu erheblichen Erleichterungen in einem Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber. Danach genügt es zunächst, wenn der benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der nach § 1 AGG geschützten Merkmale vermuten lassen. Gelingt das, so ist es dann Sache d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.7.1 Kündigungen

Aufgrund der wenig geglückten Fassung des § 2 Abs. 4 AGG war zunächst das Verhältnis von KSchG zum AGG unklar; denn nach § 2 Abs. 4 AGG sollen bei Kündigungen ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gelten. Da diese Regelung einen durch die Richtlinie eindeutig erfassten Bereich aus dem Anwendungsbereich des AGG ausgrenzt, stellte sich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.7.2 Aufhebungsverträge

Im Rahmen von Aufhebungsverträgen stellt es ebenfalls keine Altersdiskriminierung dar, wenn der Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten über 55-jährigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis herausnimmt, dem er im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen den Abschluss von Aufhebungsverträgen anbietet; denn das AGG verfolgt im Wesentlichen den (hier nicht gefährdeten) Zweck, älteren Arbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.6.1 Stellenausschreibung

§ 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden darf (s. genauer unter 4.1). Dabei werden öffentliche und betriebliche Ausschreibungen gleichermaßen erfasst. Einbezogen werden auch Stellen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Wird eine Stelle unter Missachtung des Diskriminierungsverbots ausges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.4 Die Absage

Die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen endet mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags oder mit der Absage der Bewerbung. Bei der Absage einer Bewerbung sollte der Arbeitgeber sich möglichst vorsichtig ausdrücken und kurzfassen. Hier ist der Hinweis, dass trotz der Qualifikation des Bewerbers einem anderen der Vorzug gegeben wurde, vollkommen ausreichend. Allein die Bemerkung, für...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 1.1 Entstehung des AGG

Die BRD hatte durch die nicht ausreichende Umsetzung der Antirassismusrichtlinie RL 2000/43/EG [1] (v. 29.6.2000), der Rahmenrichtlinie Beschäftigung 2000/78/EG [2] (v. 27.11.2000), der Genderrichtlinie 2002/73/EG[3] (v. 23.9.2002, Überarbeitung der RL 76/207/EWG) und der Dienstleistungsrichtlinie 2004/113/EG [4] (v. 13.12.2004) Vertragsverletzungen begangen. Die Umsetzung in b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.4.2 Vereinbarungen dürfen keine benachteiligenden Inhalte haben

§ 7 Abs. 2 AGG erklärt alle Bestimmungen in individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, für unwirksam. Das ist für sich genommen eine Selbstverständlichkeit (§ 134 BGB). Man geht auf den ersten Blick davon aus, dass sich nicht viele diskriminierende Vereinbarungen finden werden. Galten doch schon bislang die Diskrimin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.1 Zulässige Bevorzugung diskriminierter Gruppen

Eine Ungleichbehandlung ist nach § 5 AGG zulässig, wenn dadurch tatsächliche Nachteile wegen eines im Gesetz genannten Diskriminierungsgrundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen. Dies erfordert gezielte Maßnahmen zur Förderung bisher benachteiligter Gruppen nicht nur durch den Gesetzgeber (wie etwa im BehindertengleichstellungsG und GleichstellungsdurchsetzungsG), so...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.5 Prozessstandschaft durch Antidiskriminierungsverbände

Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen können nach den allgemeinen Regeln des Zivilprozessrechts (gewillkürte Prozessstandschaft) an die Antidiskriminierungsverbände abgetreten werden und diese klagen diese Forderungen dann in eigenem Namen ein. Dabei dürfte bei dieser prozesstaktischen Vorgehensweise weniger von Bedeutung sein, dass der benachteiligte Arbeitnehmer i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.1.3 Behinderung

Der Begriff der Behinderung entspricht den gesetzlichen Definitionen in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Nach diesen Vorschriften sind Menschen behindert, "wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.2 Zulässige Ungleichbehandlung wegen beruflicher Anforderungen

Das AGG regelt in § 8, unter welchen allgemeinen Voraussetzungen berufliche Anforderungen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können. Der Hauptanwendungsbereich wird bei Fällen der unmittelbaren Benachteiligung liegen. Bei der mittelbaren Benachteiligung zählt die Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund bereits zu den tatbestandlichen Voraussetzungen; bei einer Belästi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.4.5 Altersgrenzenregelungen für Beendigung des Arbeitsvertrags

§ 10 Nr. 5 AGG gestattet ausdrücklich eine Vereinbarung, die die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der oder die Beschäftigte eine Rente wegen Alters beantragen kann. Vertragliche Altersgrenzenregelungen zur obligatorischen Pensionierung mit Vollendung des 65. Lebensjahres, wie sie auch in § 41 SGB VI vorgesehen sind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.7.3 Altersteilzeit

Nach Auffassung des BAG[1] ist die (dem § 9 Abs. 2 Buchst. a TV ATZ entsprechende) Tarifregelung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) – heute Deutsche Rentenversicherung Bund – zur automatischen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Falle eines Anspruchs auf abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte unwirksam, sofern dies dazu führt, dass...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz des Forderns

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie ist durch die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 nicht verändert worden. In diesem Zusammenhang sind jedoch durch das Gesetz zur Ermit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) nach Art. 61 Abs. 1 dieses Gesetzes am 1.1.2005 in Kraft getreten. Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.8.2006 neu gefasst. Satz 2 wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrangige Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB III-ÄndG) v. 8.4.2008 (BGBl. I S. 681) mit Wirkung zum 1.1.2008 in das SGB II eingefügt. Durch die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 hat die Vorschrift keine Änderung erfahren. In diesem Zusammenhan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 25 Bruckmeier/Wiemers, Wohngeldreform 2016: Auswirkungen auf Grundsicherungsbezieher, SoSich 2015 S. 442. Chojetzki, Rechtsfragen im Zusammenhang mit der unfreiwilligen Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB VI durch SGB II-Leistungsberechtigte, NZS 2016 S. 41. Geiger, Ende der erwerbsbiographischen Lebensphase mit 63?, SGb 2016 S. 386. Hagen, Die Schnitts...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.2 Leistungen für Bildung und Teilhabe

Rz. 12 Abs. 2 regelt den grundsätzlichen Anspruch der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen leistungsberechtigten auf Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Maßgabe des § 28. Auch hier gilt der Vorrang des Vierten Kapitels des SGB XII (vgl. Abschnitt 2.1). Rz. 13 Grundsätzlich werden Kinder und Jugendliche ohne Anspruchsber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB III-ÄndG) v. 8.4.2008 (BGBl. I S. 681) mit Wirkung zum 1.1.2008 in das SGB II eingefügt. Durch die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 hat die Vorschrift keine Änderung erfahren. In diesem Zusammenhang ist sie jedoch du...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.1 Leistungsspektrum

Rz. 3 Die Vorschrift ist Anspruchsgrundlage für das Bürgergeld sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Bürgergeld nach Abs. 1 Satz 1 ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es entspricht im Wesentlichen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Dies hat sozialpolitische wie verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen. Ein verfassungsrechtlicher Aspekt bet...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt einerseits die Verpflichtung aller Leistungsberechtigten klar, alle Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, die sich begünstigend auf den Umfang der Hilfebedürftigkeit auswirken und dadurch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende weniger belasten. Derartige oder damit im Zusammenhang stehende Vorschriften sind bereits in den §§ 3, 5, 7 un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Systemteil Fordern Rz. 3 Der Grundsatz des Forderns wird durch § 2 in ein System von Verpflichtungen eingekleidet, das die vorrangige, eigeninitiative Beendigung der Erwerbslosigkeit herausstellt. Im Kern spiegelt dies das Konzept des aktivierenden Sozialstaates. Zentrale Forderung des Leistungssystems ist die Nutzung aller Möglichkeiten, insbesondere durch Einsatz der Ar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 3 Literatur

Rz. 19 Eichenhofer, Neue Koordination sozialer Sicherheit (VO (EG) Nrn. 883/2004, 987/2009), SGb 2010 S. 185.mehr