Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.5 Evidenzbeobachtung (Abs. 5)

Rz. 8 Der Gesetzgeber hat ausgehend von der Erkenntnis, dass sich die Ausgangssituation nicht nur in den Ländern selbst sondern darüber hinaus auch zwischen den Ländern unterscheide und die Eingliederungshilfereform insbesondere in der ersten Phase der Umsetzung des neuen Rechts eine erhebliche Umstellungssituation darstelle, eine länderübergreifende Evidenzbeobachtung sowie...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.4 Untersuchung der rechtlichen Wirkungen von Art. 25a § 99 auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe (Art. 25 Abs. 5 BTHG)

Rz. 15 Entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in den Jahren 2017 und 2018 die rechtlichen Wirkungen von Art. 25a § 99 auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bis zum 30.6.2018 einen Bericht über das Ergebnis der Untersuchung v...mehr

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Schell, SGB IX § 101 Eingli... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 3 Satz 1 bestimmt, dass Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, von einem Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (grundsätzlich) ausgeschlossen sind. Wer Deutscher ist, ist in Art. 116 Abs. 1 GG bestimmt. Weitere Ausschlussvoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsangehörige im Ausland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Was gewöhnlicher Au...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.3 Regelung zur Bestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises ab 1.1.2023 (Art. 25a § 99 BTHG)

Rz. 12 Art. 25a § 99 in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung, der am 1.1.2023 in Kraft treten soll, enthält gegenüber der Fassung des Gesetzentwurfs einige wesentliche Veränderungen. In Abs. 1 Satz 1 ist nunmehr klargestellt, dass Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen ebenfalls unter den leistungsberechtigten Personenkreis fallen. Eine quantitative R...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.1.1 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe

Rz. 4 Auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden auch schwerbehinderte Menschen, die auf Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 1 oder 4 beschäftigt sind, also auf Stellen, die nicht als Arbeitsplätze gelten und demzufolge bei der Ermittlung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Pflichtarbeitsplätze unberücksichtigt bleiben. Die Aufzählung ist abschließend,...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.5 Rechtsweg

Rz. 23 Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wertmarken gilt § 51 Abs. 4 SGG entsprechend (seit 1.1.2002 aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 17.8.2001, BGBl. I S. 2144 § 51 Abs. 1 Nr. 7 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist die Verweisung nunmehr richtiggestellt). ...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.6 Übersicht über die Personengruppen

Rz. 28 Übersicht über die einzelnen Personengruppen: Gehbehinderte (Merkzeichen "G") und Gehörlose (Merkzeichen "Gl") haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr gegen Erwerb einer Wertmarke zu 91,00 EUR/Jahr bzw. 46,00 EUR/halbes Jahr wahlweise50 % Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen "aG") haben Anspruch auf unentgeltliche B...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.2 Einzelne Hilfen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 werden die Leistungen in einem nicht abschließenden ("insbesondere") Leistungskatalog gegenüber dem bisherigen Recht in der Sozialhilfe neu strukturiert und gelistet. Der Leitungskatalog enthält zum einen alle Leistungstatbestände des § 76 in Teil 1. Als spezifischer Leistungstatbestand der Eingliederungshilfe enthält er zusätzlich die Besuchsbeihilfen.mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.4 Anrechnung schwerbehinderter Arbeitgeber

Rz. 14 Nach dieser Vorschrift wird ein schwerbehinderter Arbeitgeber auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet. Diese Vorschrift gilt nur für natürliche Personen, nicht jedoch für Arbeitgeber, die juristische Personen oder Personengesamtheiten oder Personen, die Organe oder gesetzliche Vertreter juristischer Personen oder Personengesamtheiten sin...mehr

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Schell, SGB IX § 224 Vergab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 141 zu § 223. Mit Art. 1 BTHG ist ein Abs. 2 neu angefügt worden. In Abs. 1 entspricht die Vorschrift dem bisherigen § 141. Durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärk...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 Satz 1 die Verweisung an die Einordnung des Sozialhilferechts in das Zwölfte Buch angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundeste...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) in das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) eingefügt worden. Sie dient dem Zweck, bei Eintreten von Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis die spezifischen Schutzinteressen schwerbehinderter Menschen zur Geltung zu bringen und eine mit dem Schutzzwe...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.1 Aufnahmeverpflichtung der Werkstatt

Rz. 2 Eine Aufnahmeverpflichtung der Werkstätten besteht nur gegenüber denjenigen behinderten Menschen, die die Aufnahmevoraussetzungen des § 219 Abs. 2 erfüllen, d. h. werkstattfähig sind (im Einzelnen vgl. Komm. zu § 219 Abs. 2) und bei denen erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftl...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 2.1 Verpflichtung der Arbeitgeber

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgeber, bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktio...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.3 Sicherung bedarfsdeckender Leistungen (Abs. 3)

Rz. 6 Länder und Träger der Eingliederungshilfe haben bedarfsdeckende Leistungen zu erbringen. Um die Fachleistungen im Rahmen der verfügbaren Mittel effektiv und effizient zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen erbringen zu können, ist die Planung und Steuerung von Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich. Angebote müssen flächen- und bedarfsde...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.3 Anspruch auf Verbleib in der Werkstatt

Rz. 7 Nach Abs. 2 haben die behinderten Menschen einen Rechtsanspruch auf Verbleib in der Werkstatt, solange die Aufnahmevoraussetzungen vorliegen. Die Aufnahmevoraussetzungen können zum einen dadurch entfallen, dass trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung von dem behinderten Menschen eine erhebliche Gefährdung für sich selbst oder andere ausgeht oder dass nicht me...mehr

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Schell, SGB IX § 63 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 Nr. 1 wurde durch Art. 8 Nr. 7 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 sprachlich angepasst. Mit diesem Gesetz wurde die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" in die Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" geändert. Abs. 2 Nr. 2 wurde durch Art. 48 Nr. 1 des Gesetzes zur Gleichstel...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 3 Rechtsprechung

Rz. 7 Die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 167 ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes nach §§ 168 ff. Das Integrationsamt kann dieses (die Unterlassung) jedoch im Rahmen seiner Ermessensentscheidung ggf. zulasten des Arbeitgebers berücksichtigen, wenn bei gehöriger Durchführung des Präventionsverfahrens die...mehr

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Schell, SGB IX § 185a Einhe... / 2.1 Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Aufgabe der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ist es, Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder beschäftigen, zu informieren, zu beraten und bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen. Neben der Beratung und Unterstützung sollen die Einheitlichen Ansprechstellen Arbeitgeber auch proaktiv ansprechen...mehr

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Schell, SGB IX § 185a Einhe... / 2.3 Beauftragung durch die Integrationsämter (Abs. 5)

Rz. 6 Abs. 5 benennt ausdrücklich die bereits bestehenden Integrationsfachdienste, aber auch andere Träger, die im Auftrag der Integrationsämter als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber tätig werden sollen. Bei der Beauftragung geeigneter Träger wirken die Integrationsämter darauf hin, dass flächendeckend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber zur Verfügung ste...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 wird durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBL I S. 606) in Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 2a wurde mit Wirkung v. 1.5.2004 angefügt. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) erfolgt in Abs. 2 mit Wirkung v. 1.1.2005 eine sprachliche Anpassung an die neue Bez...mehr

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Schell, SGB IX § 224 Vergab... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt, dass Aufträge der öffentlichen Hand, die auch von Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, bevorzugt diesen Einrichtungen anzubieten sind. Aufgrund des mit Art. 1 BTHG zum 1.1.2018 neu angefügten Abs. 2 besteht ab 1.1.2018 nun die Möglichkeit, auch Inklusionsbetriebe (§ 215) bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen H...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.1.3 Gehörlos

Rz. 6 Unter Gehörlosen sind sowohl Hörbehinderte zu verstehen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, als auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwerverständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen; das sind i. d. R. Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkei...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.1 Kostenpflichtige Wertmarke

Rz. 10 Die Wertmarke wird grundsätzlich (zu den Ausnahmen vgl. Abs. 4 Satz 1) nur gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 91,00 EUR (ab 1.1.2021) für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr oder 46,00 EUR (ab 1.1.2021) für eine Gültigkeitsdauer von einem halben Jahr ausgegeben. Dieser Betrag kann als eine Eigenbeteiligung des schwerbehinderten Menschen bezeichnet werden, sodas...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.1 Beschäftigte auf Arbeitsplätzen

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen, die auf Arbeitsplätzen i. S. d. § 156 Abs. 1 beschäftigt sind, auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden. Bei den Arbeitsplätzen i. S. d. § 156 Abs. 1 handelt es sich um solche, die bei der Ermittlung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Pflichtarbeitsplätze berücksichtigt werden. (§ 154 Abs...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.1 Ausweis

Rz. 7 Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung sind durch Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach § 152 Abs. 5 nachzuweisen. Die Gestaltung der Ausweise und die jeweilige Kennzeichnung sind in der Ausweisverordnung geregelt. Rz. 8 Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffe...mehr

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Schell, SGB IX § 63 Zuständ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift stellt in Ergänzung zu § 6 Abs. 1 klar, welche Rehabilitationsträger für Leistungen einerseits im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich, bei Maßnahmen der beruflichen Bildung bei anderen Leistungsanbietern und ab dem 1.1.2020 für das Budget für Ausbildung, andererseits im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), für Leistu...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.1 Zielsetzung, Nachrang (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 nimmt für die Eingliederungshilfe eine Begriffsdefinition in Anlehnung an die Regelung in § 76 vor. Hiermit wird eine Begriffsdefinition von sozialer Teilhabe und eine Abgrenzung der Leistungen der sozialen Teilhabe von anderen Leistungen vorgenommen. Ziel der Leistungen ist die Ermöglichung oder Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemein...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.3 Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson (Abs. 6)

Rz. 24 Unentgeltlich zu befördern sind auch Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, wenn die zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind (§ 229 Abs. 2) und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist. Der Nachweis ist in dem Ausweis ...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.5 Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen

Rz. 16 Die Vorschrift bestimmt die Anrechnung einer bestimmten Gruppe von Beschäftigten, die auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden können, auch wenn sie nicht schwerbehindert sind. Hierbei handelt es sich um Inhaber von Bergmannversorgungsscheinen, zu deren Beschäftigung Arbeitgeber aufgrund landesrechtlicher Vorschriften in Bundesländern mit Bergbauindustrie (Nie...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Art. 1 des Gesetzes) v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird Abs. 2 neu gefasst und Abs. 4 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Durch Art. 8 Nr. 3a des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) erfo...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.5 Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle (Abs. 7)

Rz. 27 Die Vorschrift bestimmt einen Anspruch der zur unentgeltlichen Beförderung im Nah- und Fernverkehr verpflichteten Beförderungsunternehmen auf Erstattung der durch die unentgeltliche Beförderung entstehenden Fahrgeldausfälle dem Grunde nach und verweist im Einzelnen auf die §§ 231 bis 233. Diese Vorschriften regeln die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr (§ 2...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.4 Arbeitsgemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 7 Satz 1 verpflichtet die Länder, zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. In diesen Arbeitsgemeinschaften sind neben Vertretern der Träger der Eingliederungshilfe auch die Leistungserbringer sowie Vertreter der Verbände für Menschen mit Behinderungen zu beteiligen. Den Landesregierungen wird durch Sat...mehr

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Schell, SGB IX § 185a Einhe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 waren zum 1.10.2000 im damaligen Schwerbehindertengesetz Intergrationsfachdienste als besondere arbeits- und berufsbegleitende Fachdienste bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen worden. Bereits...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.1 Organe (Abs. 1)

Rz. 7 Organe des MD Bund sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Die Regelung entspricht der Organisation bei den MD (§ 279 Abs. 1). Die bis zum 31.12.2019 bestehende Mitgliederversammlung des MDS entfällt mit der Umwandlung des MD Bund in eine Körperschaft am 1.1.2022. Rz. 8 Während der Verwaltungsrat die "legislativen" Vorgaben für die Durchführung der Aufgaben zu beschli...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.3 Aufgaben des Verwaltungsrats (Abs. 3)

Rz. 14c Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, stellt den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan fest, prüft die jährliche Betriebs- und Rechnungsführung und wählt und entlastet den Vorstand (Satz 1). Die Aufgaben des Beschlusses einer Satzung, der Wahl des Vorstands, der Feststellung des Haushaltsplans und der Wahl und Entlastung des Vorstandes oblagen bereits dem Verwaltu...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Der MD Bund (www.md-bund.de) berät den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) in medizinischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Arbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung in medizinischen und organisatorischen Fragen (BT-Drs. 16/3100). Der MD Bund ist am 1.1.2022 als Körperschaft des öffentlichen Rechts konstituiert worden. Seine...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.5 Ombudsperson (Abs. 5)

Rz. 15 Beim MD Bund wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt (Satz 1). Die Ombudsperson ist Ansprechpartner für Beschäftigte des MD Bund oder Versicherte der Krankenkassen. Der Kontakt ist vertraulich zu behandeln. Beschwerdegegenstand sind Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, und die Tätigkeit des MD Bund. Mit der Aufgabe...mehr

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Schell, SGB IX § 185a Einhe... / 2.4 Finanzierung der Einheitlichen Ansprechstellen

Rz. 7 Mit Art. 13c des Teilhabestärkungsgesetzes ist mit Inkrafttreten zum 1.1.2022 auch die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) geändert worden. Durch die Änderung in § 14 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV wird geregelt, dass die Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch die Information, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern umfassen. Die Integration...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.1.2 Rückgabe (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 Satz 1 und 2 regeln die Rückerstattung von Teilbeträgen in den Fällen, in denen die für ein volles oder für ein halbes Jahr erworbene kostenpflichtige Wertmarke nicht für die volle Geltungsdauer ausgenutzt worden ist. Hierin kommt der Gedanke zum Ausdruck, den schwerbehinderten Menschen nur für die Dauer der Nutzung eines Anspruchs auf unentgeltliche Beförderun...mehr

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Schell, SGB IX § 97 Fachkräfte / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger...mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.1 Beteiligung

Rz. 2 In Übereinstimmung mit § 192 Abs. 1 spricht die Vorschrift von "Beteiligung" der Integrationsfachdienste. Das heißt, die Integrationsfachdienste nehmen keine eigenen Aufgaben wahr, sie werden im Auftrag der jeweiligen Träger zur Erfüllung der diesen obliegenden Aufgaben tätig, die Träger bleiben ausdrücklich für die Ausführung der Leistung, also die Erfüllung der Aufga...mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 2 Rechtspraxis

2.1 Beteiligung Rz. 2 In Übereinstimmung mit § 192 Abs. 1 spricht die Vorschrift von "Beteiligung" der Integrationsfachdienste. Das heißt, die Integrationsfachdienste nehmen keine eigenen Aufgaben wahr, sie werden im Auftrag der jeweiligen Träger zur Erfüllung der diesen obliegenden Aufgaben tätig, die Träger bleiben ausdrücklich für die Ausführung der Leistung, also die Erfü...mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2 Aufgaben

Rz. 5 In Abs. 2 sind die Aufgaben der Integrationsfachdienste im Einzelnen beschrieben. 2.2.1 Fähigkeiten bewerten und einschätzen Rz. 6 Um eine zielgerichtete Vermittlung in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu ermöglichen, wird bei einer Vielzahl der schwerbehinderten Menschen, beispielsweise bei solchen, die über einen langen Zeitraum arbeitslos sind oder die nur über...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.4 Unentgeltlich zu befördernde Gegenstände

Rz. 26 Neben einer notwendigen Begleitperson sind im Nahverkehr und im Fernverkehr unentgeltlich zu befördern: Handgepäck, ein mitgeführter Krankenfahrstuhl unter der Voraussetzung, dass die Beschaffenheit des Verkehrsmittels eine solche Beförderung zulässt, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein (Blinden-)Führhund. Auch diese kostenfreie Beförderung ist davon unabhängig...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.2.3 Der Arbeitnehmer erkrankt nach Beendigung der Kurzarbeit arbeitsunfähig

Rz. 27 Erkrankt der Arbeitnehmer erst nach Beendigung des Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraums arbeitsunfähig (Fallgestaltung e) im Beispiel unter Rz. 20), wirkt § 47b nicht mehr. Die Kurzarbeit soll in diesen Fällen keinen Einfluss auf die Krankengeldberechnung mehr haben. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt gemäß den §§ 3 und 9 EFZG "normal" fortzahlen. Das...mehr

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Schell, SGB IX § 224 Vergab... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung stellt eine besondere Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber fest, also nicht nur des Bundes, sondern auch der Länder, Gemeinden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie soll – ebenso wie die Möglichkeit der Anrechnung von Aufträgen an Werkstätten auf die Ausgleichsabgabe – die Beschäftigung behinderter Menschen in den ...mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift beschreibt die Aufgaben der Integrationsfachdienste. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist das Aufgabenspektrum der Integrationsfachdienste in Abs. 2 wesentlich erweitert worden.mehr

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Schell, SGB IX § 97 Fachkräfte / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt an die Träger der Eingliederungshilfe Anforderungen an die bei ihnen beschäftigten Fachkräfte.mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.4 Erschließen von Arbeitsplätzen

Rz. 12 Aufgabe der Integrationsfachdienste ist es nach Abs. 2 Nr. 4, geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. Hierbei wird auf § 156 verwiesen, gemeint sind Arbeitsplätze i. S. d. Abs. 1 dieser Vorschrift. Ziel der Integrationsfachdienste muss es sein, solche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erschließen, die eine möglichst dauerhafte beruflic...mehr