Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Geringfügig entlohnte Beschäftigte i.S.d. § 8 Abs.1 Nr.1 SGB IV sind zu versichern, wenn die sonstigen Voraussetzungen zur Pflichtversicherung erfüllt sind. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte zahlen Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von maximal 31,20 Prozent des Verdienstes. Das sind neben 15 % zur Renten- und 13 % zur Krankenversicherung noch eine einheitliche Pausch...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.3.2 Nicht zu versichern

Alle in Ausbildung befindlichen Personen sind grundsätzlich zu versichern, es sei denn, sie sind ausdrücklich vom TVAöD ausgenommen. Der TVAöD gilt nicht für Schülerinnen/Schüler in der Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe, Schüler in der Kinderpflege/Sozialpädagogische Assistenten Heilerziehungspflegeschüler/innen; Heimerziehungspfleger, Heimerziehungshelfer, Schüler zum Hei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Apotheken: Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters

Leitsatz Ein selbstständiger Apotheker, der Heil- und Arzneimittel an eine Krankenkasse liefert, vereinnahmt das Entgelt bereits bei Zahlung der Krankenkasse an das beauftragte Inkassounternehmen. Das Entgelt wird aus Sicht des Apothekers nicht uneinbringlich, wenn über das Vermögen des Inkassounternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sachverhalt Der Kläger betreibt ...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 5.3 Leitende Angestellte, Chefärzte, Vergütungen über EG 15 TVöD

Beschäftigte, die nicht unter den Geltungsbereich des ATV / ATV-K fallen, die wiederum auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verweisen, sind nicht versicherungspflichtig. Damit sind Beschäftigte von der Zusatzversorgung ausgenommen, die auch von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ausgenommen sind, wenn diese angewendet werden oder würden. Hierzu gehören ins...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 2.2.6 Freiwilliges soziales Jahr

Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten (§ 10 SGB IV), sind keine Beschäftigte und können nicht versichert werden. Nicht versicherungspflichtig sind auch Beschäftigte im berufsorientierten (berufsvorbereitenden) Sozialen Jahr (BSJ), im Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales Jahr – FSJ – oder Freiwilliges Ökologisches Jahr – FÖJ – und in Kurzzeit-Freiw...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.8 Lebenslange Rente oder Kapitalabfindung

Bei Eintritt des Rentenfalles kann gegebenenfalls anstelle einer lebenslangen Rente auch eine Kapitalabfindung beantragt werden. Der Versicherte muss sich in der Regel erst unmittelbar vor Beginn der Rente (innerhalb eines Jahres – bis spätestens 6 Monate vor Beginn der Rente) entscheiden, ob er das Kapitalwahlrecht ausüben oder eine lebenslange Rente beziehen will. Im Fall e...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.4.1 Beschäftigungszeit ohne Entgeltzahlung

Bei Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Entgeltzahlung (z. B. Elternzeit, Bezug von Krankengeld, Beurlaubung ohne Bezüge) kann kein Entgelt (mehr) umgewandelt werden. Eine bestehende Entgeltumwandlung wird dann beitragsfrei gestellt. Der Beschäftigte hat aber die Möglichkeit, neben der beitragsfreien Entgeltumwandlung eine weitere freiwillige Versicherung (ohne d...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.6.3 Gesetzliche Rente, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld

Aus den für die Entgeltumwandlung aufgewendeten Betrag werden keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden, wodurch sich die gesetzliche Rente verringert, wenn – wie im Regelfall – das Entgelt des Versicherten unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die dadurch eintretenden Verluste sind allerdings nicht groß. In der Rentenversicherung vermindert sic...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.9 Hartz-IV-Sicherheit der Rentenleistung

Wird bei Abschluss der Versicherung auf das Recht verzichtet, den Versicherungsvertrag kündigen zu können und die bis dahin eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten, wird dadurch die Anwartschaft aus der freiwilligen Versicherung "Hartz-IV-sicher" gemacht. Durch den Verzicht auf das Kündigungsrecht, wird die Anwartschaft aus der freiwilligen Versicherung zum geschützten Vermög...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.8.2 Freibetrag bei der Grundsicherung

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.8.2017 wird – um für Geringverdiener weitere Anreize für eine zusätzliche Altersversorgung zu schaffen – ab dem 1.1.2018 ein Einkommensfreibetrag bei der Grundsicherung eingeführt (§ 82 Abs. 4 SGB XII). Danach sollen Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bis zu 100 EUR nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden....mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.13 Fortführung der Versicherung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kann der Versicherte die freiwillige Versicherung fortführen. Er muss dies innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden bei der Kasse beantragen. Allerdings ist dann eine Entgeltumwandlung nicht mehr möglich, wenn der Versicherte nicht wieder zu einem Arbeitgeber gewechselt ist, der Mitglied derselben Zusatzversorgungskasse i...mehr

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2 Hilfeempfänger nach dem SGB XII, SGB IX, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB VIII (Abs. 2)

2.2.1 Personenkreis (Satz 1) Rz. 18 Die Norm betrifft Empfänger von Leistungen nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII, Leistungen nach Teil 2 SGB IX (ab 1.1.2020), laufenden Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes und Krankenhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Rz. 19 Für diese Personenkreise wird die Krankenbehandlung durch die Krankenkasse aufgrund eines gesetzlichen Auf...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.3 Abgrenzung zur Krankenbehandlung (§§ 27 ff. SGB V)

2.3.1 Frühester Beginn der Leistungen wegen Schwangerschaft/Mutterschaft Rz. 8 Die Leistungen wegen Schwangerschaft/Mutterschaft i.S. des § 24c beginnen grundsätzlich erst nach der Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft. Diese Untersuchung zur Klärung des Ausbleibens der Regelblutung wird der ärztlichen Krankenbehandlung i. S. d. § 28 zugeordnet und zählt noch nich...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.3 Verfahrensdauer

Rz. 8b Beitrags- oder Rentenverfahren beginnen z. B. mit dem Tag des Eingangs des jeweiligen Antrags des Versicherten bei einem Träger der Deutschen Rentenversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB I), bei Kontenklärungsverfahren anlässlich eines Auskunftsverfahrens nach dem Versorgungsausgleichsgesetz v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) bei Ehescheidung oder Aufhebung von Lebenspartn...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.1 Anwendung der Vorschriften des SGB X (Satz 1)

Rz. 3 Aufgrund der Regelung in Satz 1 sind die übrigen SGB X-Vorschriften unmittelbar anwendbar. Es sind z. B. anwendbar die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit (§ 2), über die Fähigkeit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen (§ 11), über Beteiligte, Bevollmächtigte und Beistände (§§ 12, 13), über Vertreter von Amts wegen und ausgeschlossene Personen (§§ 15, 16), über...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i.d.R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der En...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.1 Eintreten von Pflegeversicherungspflicht nach § 20 Abs. 3

Rz. 11 Der Personenkreis der Befreiungsberechtigten ist auf die Personen beschränkt, die nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Dies sind nur die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Personen. Die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung ist sowohl notwendige Voraussetzu...mehr

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Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für Personen, die gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 als abhängig Beschäftigte versicherungspflichtig sind, hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d SGB IV) an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle zu zahlen (§ 174 Abs. 1, § 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 3 Abs. 1 Satz 1 BVV)...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 3 Literatur

Rz. 51 Baierl, in: jurisPK-SGB V, 4. Aufl. 2020, Kommentierung zu § 264 SGB V. Birk, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, info also 2015 S. 51. Böttiger, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, Stand Juli 2013, Kommentierung zu § 264 SGB V. Marburger, Empfänger von Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen, WzS 2004 S. 289.mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.2 Antragsfrist

Rz. 29 Der Antrag auf Befreiung ist nach Abs. 2 innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 zu stellen. Nach § 26 Abs. 1 SGB X gelten für die Berechnung der Frist die §§ 187 bis 193 BGB. Fällt der letzte Tag der Antragsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Frist nach § 26 Abs. 3 SGB X i. V. m. §...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.10 Fahr- bzw. Reisekosten zum Rehabilitationssport

Rz. 52 Rehabilitationssport zählt zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (Überschrift des § 64). Gleiches gilt für die Fahr- und Reisekosten (Nebenleistung der Hauptleistung). Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 werden die erforderlichen Fahrkosten vom Rehabilitationsträger getragen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation st...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) bekanntgemacht worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Rangfolge ...mehr

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Sommer, SGB V § 24g Häusliche Pflege

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 24g trat aufgrund des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste den bis dahin geltenden § 198 RVO ab, der denselben Wortlaut hatte. Seitdem ist die Vorschrift unverändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Inhaltlich ist die häusliche Pflege mit der häus...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiung von der Versicherungspflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 68 des Gesetzes zur sozialen Absicherung der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Durch Art. 3 § 56 Nr. 4, Art. 5 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / Rechtsgrundlage

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 24f trat aufgrund des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste damit den bis dahin geltenden § 197 RVO ab. Seitdem ist der Text der Vorschrift unverändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Versicherungstechnisch stellt eine Entbindung einen biologisch n...mehr

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Sommer, SGB V § 52a Leistungsausschluss

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 32 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingefügt. Seitdem wurde ihr Wortlaut nicht verändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 108) soll ...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2.3 Rechtsschutz

Rz. 27 Die Leistungen sind bei der Krankenkasse zu beantragen (§ 19 Satz 1 SGB IV). Diese entscheidet über den Leistungsantrag durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X; BSG, Urteil v. 17.6.2008, B 1 KR 30/07 R). Die Krankenkasse führt aufgrund eines Widerspruchs gegen ihre Entscheidung ein Abhilfeverfahren durch (§ 90 Satz 1 SGB X, § 85 Abs. 1 SGG). Wenn sie dem Widerspruch ni...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018 S. 715. Hungenberg, Freiwillig Krankenversicherte – Wahl zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, Stbg 1995 S. 238. Krasney, Versicherter Personenkreis und Pflegeleistungen des SGB XI, VSSR 1994 S. 268. Schulin, Die soziale Pflegeversicherung des SGB XI – Grundstrukturen und Probleme, NZS 1994 S. 437. Steiner, Verfas...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2.2 Ausgeschlossene Personen (Satz 2)

Rz. 26 Vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind Leistungsempfänger, die voraussichtlich nicht mindestens einen Monat ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, Personen, die ausschließlich Fach- und Schuldnerberatung nach dem SGB XII erhalten (§ 11 Abs. 5 Satz 3 SGB XII), Personen, deren Aufwendungen für eine Alterssicherung oder ein Sterbegeld übernommen werden (§ 33 ...mehr

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Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 BT-Drs. 18/9522; BT-Drs. 18/10523; BR-Drs. 428/16. Bundesarbeitsgemeinschaft (BAR) "Gemeinsame Empfehlung zur Erkennung und Feststellung des Bedarfs, zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe" gemäß §§ SGB (Reha-Prozess), http://www.bar-frankfurt.de, zuletzt abgerufen am 31.3.2022. Zinsmeister, LPK-SGB IX, § 12, 6. Aufl. 2021.mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) bekanntgemacht worden.mehr

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Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Pabst, Das Vierte Kapitel SGB V und sein Verhältnis zum Vertragsrecht nach SGB X, SGb 2002 S. 475. Rz. 9 Vertretung der Behörde: BVerwG, Urteil v. 3.3.1995, 8 C 32/93. Vollstreckung gegen Hoheitsträger: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.9.2013, 16 E 100/13.mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2 Befreiungsverfahren

Rz. 26 Die Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht tritt nicht schon deshalb ein, weil eine Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 entsteht und das Risiko der Pflegebedürftigkeit anderweitig adäquat abgesichert ist. Erforderlich ist, obwohl im Gesetz so nicht ausdrücklich vorgeschrieben, der Erlass eines Befreiungsbescheides durch die Pflegekasse nach Abschluss eines Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.4 Hemmung von Verjährungsfristen (§ 198 Satz 2)

Rz. 11 Pflichtbeiträge sind – vorbehaltlich der in § 197 Abs. 3 genannten Härteregelung – wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist (§ 197 Abs. 1). Gemäß § 25 Abs. 1 SGB IV verjährt der Anspruch auf Pflichtbeiträge in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Darüber hinaus verjährt der ...mehr

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Schell, SGB IX § 13 Instrum... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 BT-Drs. 18/9522. BR-Drs. 428/16. Fuchs, Intention des Gesetzgebers zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs nach § 13 SGB IX und Begriffsbestimmung – Teil I: Intention des Gesetzgebers hinter altem und neuem Recht; Beitrag A16-2018 unter www.reha-recht.de, zuletzt abgerufen am 31.3.2022. Luhte, in: jurisPK-SGB IX, § 13. Oppermann, in: Hauck/Noftz SGB IX, § 13. Zinsmeister...mehr

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Schell, SGB IX § 13 Instrum... / 2.3 Verstöße

Rz. 13 Die Regelung hat aufgrund § 7 Abs. 2. Satz 1 Vorrang vor den für die einzelnen Träger geltenden Leistungsgesetzen (Luhte, in: jurisPK-SGB IX, § 13 Rz. 23). Sie begründet jedoch kein subjektives Recht des Leistungsberechtigten auf die Verwendung einheitlicher Instrumente zur Bedarfsermittlung. Vielmehr handelt es sich um eine objektive Rechtspflicht im Innenbereich der...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 64 verschafft lediglich einen abschließenden Überblick, welche akzessorischen Leistungen im Zusammenhang mit medizinischen Leistungen zur Rehabilitation bzw. mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. . Einen Rechtsanspruch auf die Leistungen kann der Rehabilitand allein aufgrund § 64 Abs. 1 nicht herleiten (vgl. § 7); vielmehr richtet sich der L...mehr

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Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 2.3 Pflichten nach Abs. 1 gelten zugleich für Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen

Rz. 10 Die Rehabilitationsträger wirken durch die Bereitstellung von Informationsmaterialien und weiteren geeigneten Mitteln (z. B. Verwaltungsabsprachen, Kooperationsvereinbarungen) darauf hin, dass bei anderen Sozialleistungsträgern rehabilitative Aspekte berücksichtigt werden (BAR GE Reha-Prozess, §§ 12, 13). Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen sind keine Rehabi...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.1 Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger zahlen Erwerbstätigen bei medizinischen Rehabilitationsleistungen und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Entgeltersatzleistungen. Der Grund: Wegen der Teilnahme an diesen "Maßnahmen" ist der Rehabilitand nicht selten an der ganztägigen Ausübung seiner Beschäftigung/Tätigkeit verhindert. Ihm entsteht deshalb ein Einkommensverlust. Sinn...mehr

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Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 2.1 Maßnahmen zur Erkennung des Rehabilitationsbedarfes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger werden durch § 12 Abs. 1 verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung eines Rehabilitationsbedarfes zu ergreifen. Hierbei handelt es sich um ein subjektiv einklagbares Recht, welches der Leistungsberechtigte von den Rehabilitationsträgern im Wege der allgemeinen Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG einfordern kann. Darüber hina...mehr

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Sommer, SGB V § 24g Häuslic... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 15 Gemeinsames Rundschreiben v. 6./7.12.2017 i. d. F. v. 3.12.2020 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_mug/2020_12_03_NS_FLB_TOP_01_24c24iSGBV_GR_zu_den_Leistungen_bei_Schwangerschaft_u_Mutterschaft_Anl3.pdf, zuletzt abgerufen am 31.3.2022. Vergütungsvereinbarung zwischen den Schl...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.4 Ausgeschlossene Vorschriften

Rz. 7 Nicht anwendbar sind: § 123 Abs. 2 BGB (Anfechtung wegen Täuschung durch Dritte), §§ 288, 291 BGB (Verzugs- und Prozesszinsen), BSG, Urteil v. 11.3.1987, 8 RK 43/85; BSG, SozR 3-4100 § 128 a Nr. 6, vgl. auch Rz. 4. Für Geldleistungen im Sozialrecht bestehen Verzinsungsvorschriften (z. B. § 44 SGB I). Dennoch sind zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern keine Verz...mehr

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Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 2.1 Beitragsverfahren für selbständig Tätige

Rz. 3 Beitragspflichtige Einnahmen für versicherte Selbständige sind gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 alternativ ein Arbeitseinkommen in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV, 2022 = 3.290,00 EUR West, 3.150,00 EUR Ost), bei Nachweis eines höheren oder niedrigeren Arbeitseinkommens das tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen, mindestens aber 450,00 EUR monatlich, b...mehr

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Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung grundsätzlich für Personen, die eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches ausüben (sog. Territorialitätsprinzip). Abweichend von diesem Grundsatz regelt § 5 Abs. 1 SGB IV , dass Person...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 64 trat in seiner ab 1.1.2018 geltenden Fassung durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG – v. 23.12.2016, BGBl. I, S 3234) in Kraft. Die Vorschrift wird in Abs. 1 Nr. 1 aufgrund des Inkrafttretens des SGB XIV zum 1.1.2024 leicht verändert (Art. 37 Nr. 7 des Gesetzes zur Regelung des Soz...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.7.1 Erstattungsanspruch (Satz 1)

Rz. 45 Die Aufwendungen der Krankenkassen werden von den Leistungsträgern vierteljährlich erstattet. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten (§ 91 Abs. 1 Satz 2 SGB X; BSG, Urteil v. 17.6.2008, B 1 KR 30/07 R). Zum Erstattungsanspruch gehören alle Kosten, die individuell im Einzelfall entstehen. Dazu gehören auch die Kosten für die Erstversorgung mit der elektro...mehr

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Jansen, SGB VI § 274 Dateisysteme bei der Datenstelle hinsichtlich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971

Rechtsgrundlage SGB VI § 274 0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 274 in der bis zum 31.7.2004 geltenden Fassung ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift regelte Besonderheiten für die Durchführung der freiwilligen Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung für Versicherte, die bis zum 31....mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Durch Art. 9 Nr. 4, Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) v. 8.8.2020 (BGBl. I S. 1818) wurde d...mehr