Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 167 Höhe / 2.2 Fiktive Steuer (Abs. 2)

Rz. 6 Ist der vom Insolvenzereignis betroffene Arbeitnehmer im Inland steuerpflichtig, ohne dass die Steuer laufend vom Arbeitsentgelt einbehalten wird, wird die fiktiv einzubehaltende Steuer (einschließlich. Solidaritätszuschlag) angesetzt (Abs. 2 Nr. 1). Das betrifft typischerweise Gesellschafter einer OHG oder KG, deren Vergütung steuerrechtlich zu den Einkünften aus dem ...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.3 Vorübergehende Unkenntnis vom Insolvenzereignis (Abs. 3)

Rz. 34 Hat der Arbeitnehmer in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses weitergearbeitet oder die Arbeit aufgenommen, besteht der Anspruch für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Abs. 3 verschiebt den Insolvenzgeldzeitraum in Fällen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers auf die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Tag,...mehr

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Sauer, SGB III § 168 Vorschuss / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist durch Art. 1 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 186 in das SGB III eingefügt worden. Der Wortlaut der Vorschrift ist danach durch das Gesetz v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.4.2004 neu gefasst worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 ...mehr

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Sauer, SGB III § 170 Verfüg... / 2.3 Beschränkungen bei Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 regelt eine besondere Fallgestaltung der Abtretung von Arbeitsentgeltansprüchen. Vom Regelungsgehalt des Abs. 4 wird nur die fremdbestimmte Vorfinanzierung von Arbeitsentgeltansprüchen erfasst, die vorrangig im Interesse des Finanzierenden liegt (z. B. zuletzt SG Speyer, Urteil v. 25.4.2018, S 1 AL 181/16 m. w. N.). Nicht erfasst werden von Abs. 4 bereits erarbe...mehr

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Sauer, SGB III § 167 Höhe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Höhe des Insolvenzgeldes. Abs. 1 legt das Nettoarbeitsentgelt als Höhe des Insolvenzgeldes fest. Dies errechnet sich aus dem Bruttoarbeitsentgelt, das allerdings ab 2004 nur noch bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Abs. 2 trifft Regelungen für den Steuerabzug in Sonderfällen.mehr

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Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2.5 Finanzierung der Landesverbände (Abs. 4)

Rz. 16 Die Aufgaben eines Landesverbandes werden von den Mitgliedskassen sowie allen Kassen der jeweiligen Kassenart mit Mitgliedern im Zuständigkeitsbereich des betroffenen Landesverbands finanziert (Satz 1). Die finanzielle Basis des Landesverbandes wird über die eigentlichen Mitgliedskassen hinaus ausgeweitet. Damit entspricht der Gesetzgeber der Entwicklung, wonach inzwi...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 165 regelt die Anspruchsvoraussetzungen für das Insolvenzgeld abschließend. Das Insolvenzgeld dient dem Schutz des Arbeitsentgeltanspruchs der im Inland beschäftigten Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen der §§ 165 ff. bestehen nicht (BSG, Urteil v. 29.5.2008, B 11a AL 61/06 R).mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.4 Vererbbarkeit des Insolvenzgeldanspruchs (Abs. 4)

Rz. 35 Nach Abs. 4 hat auch der Erbe des Arbeitnehmers Anspruch auf Insolvenzgeld. Entsprechend der bedarfsunabhängigen Lohnersatzfunktion des Insolvenzgeldes kann dieses auch von den Erben beansprucht werden, wenn der berechtigte Arbeitnehmer vor dem Insolvenzereignis verstorben ist. Der Erbe hat für die Antragstellung die Ausschlussfrist des § 324 Abs. 3 zu beachten. Anspr...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.5 Informationspflicht des Arbeitgebers (Abs. 5)

Rz. 37 Abs. 5 verpflichtet den Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder mangels Betriebsrats seinen Arbeitnehmern unverzüglich einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt zu geben. Hiermit soll sichergestellt werden, dass sich der 3-Monats-Zeitraum, für den Insolvenzgeld gewährt werden kann, möglichst nicht oder...mehr

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Jung, SGB XII § 47 Vorbeuge... / 2.3.2 Zu den übrigen Büchern des SGB

Rz. 16 Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V gehen vor, sofern und soweit sie in Anspruch genommen werden können. Das Gleiche gilt für Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. §§ 9 ff. SGB VI). § 47 hat daher im Wesentlichen nur Ergänzungsfunktion (vgl. Rz. 6 und die Komm. zu § 48). Rz. 17 Leistungen der Jugendhilfe, die...mehr

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Jung, SGB XII § 47 Vorbeuge... / 2.3.1 Innerhalb des SGB XII

Rz. 13 Gegenüber der vorbeugenden Hilfe nach § 15 ist § 47 Lex specialis. Die Übernahme von Beiträgen zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung hat zwar auch vorbeugenden Charakter, ist aber ausdrücklich schon in § 32 geregelt. Rz. 14 Die Abgrenzung zwischen § 47 und § 48 erfolgt danach, welchen Regeln im SGB V (also §§ 20 ff. oder §§ 27 ff. SGB V) die jeweils fragliche Leistung z...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 2.3.1 Innerhalb des SGB XII

Rz. 44 Zunächst sind zur Abgrenzung die Spezialregelungen in § 47, §§ 51 und 52 Abs. 4 sowie dem SchwHG (vgl. dazu Komm. zu § 51 Rz. 11) zu beachten. Hier bleibt es bei dem bisherigen System einer formalen Abkopplung vom versicherungsrechtlichen Modell des SGB V (so auch Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, 34. Erg.-Lfg. I/14, § 48 Rz. 13 m. w. N.). Rz. 45 Im Einzelfall ist im...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 2.3.2 Zu anderen Büchern des SGB und sonstigen Vorschriften

Rz. 50 Grundsätzlich sind Leistungen spezieller Systeme, die sich auf das Risiko der Krankheit beziehen, vorrangig. Dies gilt also insbesondere für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch für Leistungen der privaten Krankenversicherung, nach beihilferechtlichen Vorschriften des öffentlichen Dienstes oder aufgrund von Tarifverträgen. Rz. 51 Leistungen de...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 2.2.2 Nebenleistungen

Rz. 42 Die Hilfen bei Krankheit (nach dem BSHG) bezogen sich auch auf sogenannte Nebenleistungen. Das sind solche Leistungen, die erforderlich sind, damit der Berechtigte die notwendige Hilfe bestimmungsgemäß in Anspruch nehmen kann. Hierunter fielen insbesondere Fahrtkosten, die Mitaufnahme einer Begleitperson im Rahmen einer stationären Behandlung oder ggf. sogar die Übern...mehr

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Jung, SGB XII § 47 Vorbeuge... / 2.2.1 Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten (Satz 1)

Rz. 10 Wie oben (Rz. 3) bereits erwähnt, nimmt Satz 1 die §§ 20 ff. SGB V in Bezug. Nicht erfasst werden die §§ 20, 20 a-c, 21 und 24a, 24b SGB V. Zu § 20 SGB V vgl. Rz. 12. Die Leistungen nach §§ 20a und b SGB V betreffen nicht den Personenkreis, der Krankenhilfe nach dem SGB XII beziehen kann. Außerdem handelt es sich nicht um Individualleistungen. Letzteres gilt auch für ...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 2.2.1.2 Einzelne Hauptleistungen

Rz. 29 Im Folgenden werden die einzelnen Leistungen im Wesentlichen nur kurz benannt. Darüber hinaus wird auf Besonderheiten hingewiesen, die im Hinblick auf das Recht des SGB XII bestehen. Im Übrigen wird auf die Kommentierung zum SGB V hinsichtlich der jeweiligen Leistungsvorschriften verwiesen. Rz. 30 Ärztliche (§ 28 Abs. 1 SGB V) und psychotherapeutische (§ 28 Abs. 3 SGB ...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 2.1 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 21 Besondere persönliche Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme einer Hilfe bei Krankheit nicht erfüllt sein. Es muss aber eine Krankheit vorliegen. Was unter einer Krankheit zu verstehen ist, wird im SGB nicht gesetzlich definiert. Nach der Rechtsprechung des BSG zu § 27 SGB V versteht man unter einer Krankheit abweichend von der medizinischen Definition jeden re...mehr

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Jung, SGB XII § 50 Hilfe be... / 2.3.2 Innerhalb des SGB XII

Rz. 15 Die Leistungen des § 50 beziehen sich nur auf die besonderen Notwendigkeiten der Schwangerschaft und Entbindung. Dementsprechend können die unter Nr. 1 bis 4 genannten Leistungen nur in diesem Rahmen in Anspruch genommen werden, wenn sie aufgrund der Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich werden. So kann z. B. eine Krankenbehandlung oder die Versorgung mit Arzne...mehr

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Jung, SGB XII § 51 Hilfe be... / 2.2.2 Durch Krankheit erforderlich

Rz. 6 Nach dem Wortlaut der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1514 S. 62 zu § 46) ergeben sich aus § 51 keine inhaltlichen Änderungen gegenüber § 36a BSHG. Dem kann nicht gefolgt werden. Anders als noch § 36a BSHG stellt § 51 nicht (allein) auf die mangelnde Rechtswidrigkeit der Sterilisation ab. Der aktuelle Wortlaut entspricht vielmehr § 24b Abs. 1 und 2 SGB V in der seit dem ...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 1.2.1 Bedeutungswandel in quantitativer Hinsicht durch die jüngere Reformgesetzgebung

Rz. 7 Bereits 2008 beliefen sich die gesamten Ausgaben für Leistungen nach dem Fünften Kapitel nur noch auf 856 Mio. EUR (destatis, Auswertung der Sozialhilfestatistik für das Jahr 2008). Darin enthalten sind schon die Leistungen für den von § 264 Abs. 2 SGB V erfassten Personenkreis (dazu Rz. 8 ff.). "Direkte" Leistungen nach dem Fünften Kapitel erhielten bundesweit nur noc...mehr

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Jung, SGB XII § 50 Hilfe be... / 2.2.5 Häusliche Pflege (Nr. 4)

Rz. 10a Die zum 1.1.2017 in Kraft getretene Gesetzesänderung (vgl. Rz. 1) war lediglich redaktioneller Natur (vgl. BT-Drs. 18/9518 S. 83). Durch das PSG III sind auch die Regelungen des Siebten Kapitels wesentlich umgestaltet worden. Die zuvor in § 65 Abs. 1 genannten Leistungen sind nunmehr in den §§ 64c und 64f geregelt, sodass der Verweis in Nr. 4 entsprechend anzupassen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.4 Pflegebegriff nach anderen Gesetzen

Rz. 172 Das SGB XI definiert den Versicherungsfall der Pflegebedürftigkeit allein in den §§ 14, 15 (BSG, Urteil v. 10.2.2000, B 3 P 12/99 R). Entscheidungen anderer Sozialleistungsträger auf der Grundlage des dort geltenden Rechts, z. B. im sozialen Entschädigungsrecht (§ 35 BVG), in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 44 SGB VII), in der Beamtenversorgung (§ 35 BeamtenVG...mehr

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Jung, SGB XII § 51 Hilfe be... / 2.3 Abgrenzungen

Rz. 10 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 24b SGB V und der Jugendhilfe § 10 Abs. 2 und § 40 SGB VIII gehen vor. Aufgrund der Identität der Leistungsinhalte und der Tatsache, dass im Rahmen des § 264 SGB V i. d. F. des GMG die weitaus überwiegende Mehrzahl von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII auch Anspruch auf Leistungen nach dem SGB V haben, verble...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 1.1 Inhalt des § 48 und seine Bedeutung im Fünften Kapitel

Rz. 2 § 48 hat die alte Regelung des § 37 Abs. 1 BSHG in das Recht des SGB XII übertragen. Die Vorschrift kann neben § 47 (der Regelung zur vorbeugenden Gesundheitshilfe) als Hauptregelung des Leistungsrechts im Fünften Kapitel gelten. Die §§ 49 bis 51 enthalten demgegenüber Spezialregelungen der Hilfen zur Gesundheit. § 52 regelt die Grundsätze der Leistungserbringung und V...mehr

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Jung, SGB XII § 49 Hilfe zu... / 2.2 Leistungsinhalt

Rz. 6 Das Gesetz sieht als Hilfen zur Familienplanung folgende Leistungen vor: ärztliche Beratung und Untersuchung, Verordnung empfängnisregelnder Mittel (Satz 1) sowie die Übernahme von Kosten für empfängnisverhütende Mittel (Satz 2). Der Leistungsumfang entspricht damit inhaltlich grundsätzlich dem in § 24a Abs. 1 SGB V (zu Unterschieden vgl. Rz. 8). Aus der unterschiedlich...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016 S. 881. Brühl, Dokumentation, info also 2004 S. 44. ders., BSHG-Thema: Zuzahlungen und Sozialhilfe, info also 2004 S. 132 m. w. N. Burmester, Medizinische Versorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 4 und 6 AsylbLG über eine Krankenkasse, NDV 2015 S...mehr

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Jung, SGB XII § 49 Hilfe zu... / 2.3.1 Zu anderen Vorschriften

Rz. 11 Die Regelungen des § 24a SGB V gehen § 49 vor. Leistungen der Jugendhilfe gehen ebenfalls vor (§ 10 Abs. 2 und § 40 SGB VIII; so auch Flint, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018, § 49 Rz. 3).mehr

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Jung, SGB XII § 47 Vorbeugende Gesundheitshilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seither nicht geändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Durch die Vorschrift ist die alte Regelung des § 37 Abs. 2 BSHG, abgesehen von sprachlichen Anpassunge...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie enthielt bis zum 31.12.2010 eine Bestimmung über die Vermutung der Bedarfsdeckung (seit dem 1.1.2011 § 39, vgl. die dortige Komm.). Rz. ...mehr

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Jung, SGB XII § 61 Leistungsberechtigte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift i. d. F. v. 28.5.2008 wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 geändert. Das genannte Gesetz führte zu umfangreichen Änderungen des die Hilfe zur Pflege...mehr

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Jung, SGB XII § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III...mehr

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Jung, SGB XII § 51 Hilfe be... / 2.2.4 Leistungsumfang

Rz. 9 Der Leistungsumfang ist identisch mit den in § 24b Abs. 1 Satz 1 SGB V beschriebenen Leistungen. Dementsprechend wird auf die dortige Komm. verwiesen.mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe bei Krankheit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten und seither unverändert geblieben. 1 Allgemeines 1.1 Inhalt des § 48 und seine Bedeutung im Fünften Kapitel Rz. 2 § 48 hat die alte Regelung des § 37...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) nach dessen Art. II § 23 Abs. 2 erst mit Wirkung zum 1.1.1978 in Kraft getreten. Durch Art. 2, Art. 68 Abs. 10 des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist in Abs. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.2 Begriff der Behinderung

Rz. 166 Der Begriff der Behinderung wird im SGB XI nicht erläutert. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX liegt eine Behinderung vor, wenn die körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und hierdurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beei...mehr

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Jung, SGB XII § 49 Hilfe zur Familienplanung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seither nicht geändert. Zum Bedeutungsgehalt der Vorschriften der Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel allgemein vgl. die Kommentierung...mehr

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Jung, SGB XII § 49 Hilfe zu... / 2.3.2 Innerhalb des SGB XII

Rz. 12 Kondome können sowohl Leistungen nach § 49 als auch Leistungen der vorbeugenden Gesundheitshilfe (§ 47) sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nach ärztlicher Feststellung eine mit der individuellen Lebenssituation des Berechtigten verbundene besondere Gefahr der HIV-Infektion besteht (BVerwG, Urteil v. 19.5.1994, 5 C 20/91).mehr

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Jung, SGB XII § 51 Hilfe bei Sterilisation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten und ist seitdem nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 § 51 hat § 36a BSHG in das Recht des SGB XII übertragen. § 36a BSHG, der mit Wirkung zum ...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 1.2.2 Bedeutungswandel in qualitativer Hinsicht

Rz. 15 Neben dem Bedeutungswandel der Regelungen des Fünften Kapitels in quantitativer Hinsicht, ist es auch inhaltlich zu einer Änderung der Bedeutung der Krankenhilfe gekommen. Rz. 16 Im Rahmen der Neukonzeption der Regelsätze bzw. Regelbedarfe (§ 28 a. F., jetzt § 27a) wurden dem Regelsatz auch die Kosten bei Krankheit zugeschlagen, die nicht von den Hilfen nach §§ 47 bis ...mehr

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Jung, SGB XII § 51 Hilfe be... / 2.1 Leistungsberechtigte

Rz. 4 Leistungsberechtigt sind alle Personen, die i. S. d. SGB XII leistungsberechtigt sind, unabhängig von ihrem Alter, Familienstand oder Geschlecht, sofern sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben (vgl. § 2 Abs. 1 und die Komm. zu § 48 SGB XII).mehr

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Jung, SGB XII § 47 Vorbeuge... / 2.2.2 Sonstige Leistungen (Satz 2)

Rz. 12 Hier sind alle vorbeugenden Leistungen denkbar, die nicht schon von Satz 1 erfasst werden, z. B. Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe (§§ 20, 25a SGB V). Bei diesen Maßnahmen handelt es sich weder um medizinische Vorsorgeleistungen noch um Untersuchungen, so dass sie nicht unter Satz 1 fallen. Gemeint sind Ernährungskurse, Raucherentwöhnung, organisierte Früherke...mehr

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Jung, SGB XII § 47 Vorbeuge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Vorschrift ist die alte Regelung des § 37 Abs. 2 BSHG, abgesehen von sprachlichen Anpassungen, nahezu wortgleich in das Recht des SGB XII übertragen worden. Inhaltliche Änderungen ergeben sich daraus nicht. Zum Bedeutungsgehalt der Vorschriften der Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel allgemein vgl. die Kommentierung zu § 48. Rz. 3 Satz 1 bezieht sich...mehr

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Jung, SGB XII § 49 Hilfe zu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich hat § 49 die Vorschrift des § 36 BSHG in das Recht des SGB XII übertragen. § 36 BSHG hatte seinerseits seit dem 1.7.2001 § 37b BSHG inhaltsgleich ersetzt. § 49 enthält gegenüber § 36 BSHG ebenfalls keine inhaltliche Änderung (BT-Drs. 15/1514 S. 62 zu § 42). Die abweichende Formulierung in § 49 ("gewährt") im Vergleich zu § 36 BSHG ("geleistet") stellt ledigl...mehr

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Jung, SGB XII § 50 Hilfe be... / 2.3.1 Zu anderen Vorschriften

Rz. 13 Sofern die Betroffenen gesetzlich versichert sind oder von der Regelung des § 264 SGB V erfasst werden und damit Leistungen gemäß § 24c SGB V in Anspruch nehmen können, gehen diese Leistungen den Leistungen des SGB XII vor. (vgl. auch die Komm. zu § 48). Vorrangig sind außerdem Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 10 Abs. 2, § 40 SGB VIII). Rz. 14 Im Falle der Schw...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist fast wortgleich mit dem früheren § 15a Abs. 1 Satz 1 und 2 BSHG. Die Regelung des § 15a Abs. 1 Satz 3 BSHG wurde zu § 29 Abs. 1 Satz 6 in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung (vgl. BT-Drs. 15/1514 S. 60 zu § 35). Eine (§ 15a Abs. 1 Satz 3) entsprechende leicht veränderte und erweiterte Bestimmung findet sich jetzt in § 35 Abs. 1 Satz 2 bis 5 aber...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Berendes, Zum Anspruch auf Übernahme von Energieschulden, info also 2008 S. 151. Crome, Zur Sittenwidrigkeit der Vereinbarung von privatrechtlichen Ratenzahlungsvereinbarungen zwischen Energieversorgungsunternehmen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII, Sozialrecht aktuell 2015 S. 143. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlung...mehr

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Jung, SGB XII § 50 Hilfe be... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat im Wesentlichen inhaltsgleich die Vorgängervorschrift des § 36b BSHG in das Recht des SGB XII übertragen. Eine Änderung erfolgte jedoch insoweit, als genauso wie im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (früher § 200b RVO) das Entbindungsgeld aus dem Leistungskatalog gestrichen wurde. Im Übrigen waren die Änderungen bei der Überführung der Regel...mehr

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Jung, SGB XII § 50 Hilfe be... / 2.2.4 Stationäre Pflege (Nr. 3)

Rz. 9 Die Berechtigten haben ein Wahlrecht, ob sie zu Hause oder in einer Einrichtung (also insbesondere in Krankenhäusern) entbinden möchten. Für den Fall, dass eine stationäre Entbindung erfolgt, ergibt sich der Umfang des Leistungsanspruches aus § 24f SGB V (vgl. den dortigen Gesetzeswortlaut inklusive Kommentierung). Rz. 10 Aufgrund einer entsprechenden Erweiterung des § ...mehr

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Jung, SGB XII § 50 Hilfe be... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 6 Die Leistungen sind im Wesentlichen an die Vorschriften in der gesetzlichen Krankenversicherung über Schwangerschaft und Mutterschaft (früher §§ 195 ff. RVO) angelehnt (zu Abweichungen vgl. Rz. 11 und 13), die inzwischen durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 30.10.2012 in das SGB V (§§ 24c bis 24i SGB V) überführt ...mehr

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Jung, SGB XII § 51 Hilfe be... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 51 hat § 36a BSHG in das Recht des SGB XII übertragen. § 36a BSHG, der mit Wirkung zum 1.7.2001 § 37a BSHG a. F. abgelöst hatte, regelte die Hilfe bei Durchführung einer nicht rechtswidrigen Sterilisation. Die Vorschrift sollte für Personen, die keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hatten, die notwendigen Hilfen sicherstel...mehr