Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB XII § 5 Verhältni... / 2.2 Zusammenarbeitsverpflichtung

Rz. 6 Es wäre nicht im Sinne der hilfesuchenden Menschen, wenn eine Vielzahl von unkoordiniert nebeneinander tätigen Organisationen versuchen würde, ihnen in sehr unterschiedlichen Problemlagen zu helfen. Gerade weil den Sozialhilfeträgern bei der Erbringung solcher Leistungen, die im SGB XII zusammengefasst sind, die Letztverantwortung zugewiesen worden ist, ist es ihre Ver...mehr

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Jung, SGB XII § 1 Aufgabe d... / 2.1 Aufgabe der Sozialhilfe

Rz. 3 Nach wie vor wird die Aufgabe der Sozialhilfe darin gesehen, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, dass der Würde des Menschen entspricht. Die Bezugnahme auf Art. 1 Abs. 1 GG stellt deutlich heraus, wie sehr die Menschenwürde auch immer noch Maßstab zu sein hat, wenn es in der Bundesrepublik Deutschland um die Absicherung von Menschen in No...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.8 Forderungsübergang und Quotenverteilung nach Abs. 3

Rz. 30 Komplizierter wird die Anspruchsverteilung zwischen geschädigtem Versicherten und sozialrechtlichem Leistungsträger dann, wenn der Anspruch auf Schadensersatz durch ein mitwirkendes Verschulden oder eine mitwirkende Verantwortlichkeit des Geschädigten begrenzt ist. Der Gesetzgeber hat den Fällen eines echten Mitverschuldens nach § 254 BGB die Fälle einer – schuldlosen...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.2 Beteiligte am Forderungsübergang

Rz. 4 § 119 gilt für alle Personen, die vor dem Schadensereignis pflichtversichert waren, im Zeitpunkt des Schadensereignisses pflichtversichert waren oder danach pflichtversichert werden. Damit hat der Gesetzgeber zwar eine deutliche Erweiterung des geschützten Personenkreises vorgenommen, jedoch sich der weitergehenden Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 19.10.1993, VI ZR 56...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.13 Pauschalierung der Schadensersatzansprüche (Abs. 8 und 9)

Rz. 41 Die Abs. 8 und 9 des § 116 tragen dem Umstand Rechnung, dass es sich bei der Abwicklung von Schadensersatzansprüchen für die Leistungsträger um ein Massengeschäft handelt, das im allgemeinen Interesse weitgehender Vereinfachung bedarf. Rz. 42 Nach § 116 Abs. 8 sind je Schadensfall für nicht stationäre ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln ...mehr

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Jung, SGB XII § 3 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat die Frage der Trägerschaft von Sozialhilfe in § 3 an herausgehobener Stelle eingefügt. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass die Frage, welche Organisationsebene in einem Bundesland für die Prüfung und Durchführung von Leistungen nach dem SGB XII zuständig sein soll, zusammenhängend geklärt ist. Da die Gewährung von Sozialhilfeleistungen imm...mehr

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Jansen, SGB X § 117 Schaden... / 2.3 Rechtsweg

Rz. 11 Rechtsstreitigkeiten zwischen den Leistungsträgern über die interne Aufteilung des übergegangenen Schadensersatzanspruchs sind wegen der zugrundeliegenden Ersatzforderung zivilrechtlicher Natur (BGH, Urteil v. 27.6.1958, VI ZR 98/57). Es ist daher die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (§ 13 GVG) gegeben. Dies gilt auch, wenn nach § 117 Satz 4 eine Vereinbarung b...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.5 Anspruchsübergang bei Schädigung eines Familienangehörigen

Rz. 11 Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 24.1.1989, VI ZR 130/88) ist der Anspruchsübergang gemäß § 119 nicht durch die analoge Anwendung von § 116 Abs. 6 in den Fällen ausgeschlossen, in denen die Schädigung durch einen Familienangehörigen erfolgt ist (Bieresborn, in: v. Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 119 Rz. 13; Marschner, in: Pickel/Marschner, SGB X, St...mehr

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Jung, SGB XII § 1 Aufgabe d... / 2.3 Verpflichtung zum Zusammenwirken

Rz. 5 Schon die Gesetzesbegründung zu diesem Satz macht deutlich, dass von einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Sozialhilfeträger und Leistungsberechtigtem ausgegangen wird (Grundsatz der Kooperation, vgl. Grube/Wahrendorf, a. a. O., § 1 Rz. 36). Es wird deshalb von einer "Verantwortungsgemeinschaft" gesprochen (BT-Drs. 15/1514 S. 55). Der Bürger wird nicht mehr als Unt...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.14 Gerichtliches Verfahren

Rz. 44 Sachlich zuständig für Prozesse des sozialrechtlichen Leistungsträgers gegen den Geschädigten sind grundsätzlich die ordentlichen Gerichte. Dies gilt auch für Klagen des Leistungsträgers auf Feststellung, dass der Geschädigte Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger hat und dass diese Schadensersatzansprüche im Umfang der nach sozialrechtlichen Vorschriften zu gewä...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.4.2 Begrenzung des Forderungsübergangs (§ 119 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit der Regelung in § 119 Abs. 1 Satz 2 werden § 116 Abs. 3 Satz 1 und 2 für anwendbar erklärt. Hierdurch soll vor allem in den Fällen, in denen nach Eintritt einer Schädigung durch einen Dritten eine Sozialleistung bezogen wird und ein Mitverschulden oder eine Mitverantwortlichkeit des Geschädigten vorliegt, sichergestellt werden, dass auch hinsichtlich des Differenz...mehr

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Jung, SGB XII § 3 Träger de... / 2.4 Zuständigkeitsstreit

Rz. 10 Es ist immer wieder zu beobachten, dass zwischen den verschiedenen Sozialhilfeträgern Streitigkeiten über die Zuständigkeit bestehen (örtliche Sozialhilfeträger verweisen an andere örtliche Träger oder an überörtliche Sozialhilfeträger – und umgekehrt). Unstreitig ist aber, dass derartige Zuständigkeitsstreitigkeiten nicht zulasten der hilfesuchenden Leistungsberechtig...mehr

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Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 12 Der Anspruch geht kraft Gesetzes in Höhe der gezahlten Sozialleistungen ("soweit") über. In Höhe des übergegangenen Teils der Forderung verliert der Arbeitnehmer seine Verfügungsbefugnis über den Anspruch. Der Arbeitgeber kann gegenüber dem Sozialleistungsträger nach §§ 412, 404 BGB seine bisher gegenüber dem Arbeitnehmer bestehenden Einwendungen geltend machen. Wenn ...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 116 ist durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.7.1983 eingeführt worden. Er löste die §§ 1542, 1543 RVO ab. Für Schadensfälle vor dem 1.7.1983 gilt weiterhin das bis zum 30.6.1983 geltende Recht (§ 120 Abs. 1). Durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 1.1.1992 angefügt. Eine weitere Änderung erf...mehr

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Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 2.2 Verweis auf Sozialhilfeleistungen

Rz. 10 In § 2 Abs. 2 wird vom Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Unterhaltspflichtige und andere Sozialleistungsträger ihre eigenen Verpflichtungen nicht deswegen verneinen bzw. verweigern dürfen, weil das SGB XII entsprechende Leistungen bzw. Leistungsmöglichkeiten vorsieht. Dies gilt auch im Hinblick auf Ermessensleistungen anderer Leistungsträger (Grube/Wahrendorf, a....mehr

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Jansen, SGB X § 117 Schaden... / 2.1 Gesamtgläubigerschaft – Außenverhältnis

Rz. 5 Von einer Gesamtgläubigerschaft spricht man nach § 428 BGB dann, wenn mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt sind, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu erbringen braucht. In solchen Fällen kann er dann nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger befreiend leisten. Dadurch bleibt dem Schadensersatzpf...mehr

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Jung, SGB XII § 5 Verhältni... / 2.1 Stellung von Kirchen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege

Rz. 4 Der Gesetzgeber respektiert mit Abs. 1, dass gerade Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts bei der Tätigkeit in Bereichen, die auch dem Sozialhilferecht unterfallen (vor allem z. B. im pflegerischen Bereich – Stichwort: Alten-[Pflege-]Heime und Sozialstationen) immer aus eigenem Antrieb und Auftrag heraus tätig sind (bei den Kirchen und kirchlichen...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.4 Leistungen der Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger

Rz. 14 Infolge des § 116 Abs. 1 unterliegen alle Personen, die aufgrund eines schadenstiftenden Ereignisses Ansprüche auf Sozialleistungen erwerben, dem gesetzlichen Übergang ihrer Schadensersatzforderungen. Das gilt auch für freiwillig Versicherte (BGH, Urteil v. 11.5.1976, VI ZR 51/74). Hat der Leistungsträger irrtümlich eine Leistungspflicht angenommen und an den Geschädi...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Erstmals regelt § 116 die Regressansprüche aller Sozialversicherungsträger (einschließlich der Bundesagentur für Arbeit sowie der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Abs. 10) und Träger der Sozialhilfe (Träger gemäß §§ 97 ff. SGB XII i. V. m. landesrechtlichen Bestimmungen – Leistungsträger) einheitlich. § 116 ist vor dem Hintergrund des Vorteilsausgleichs z...mehr

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Jung, SGB XII § 5 Verhältni... / 2 Rechtspraxis

2.1 Stellung von Kirchen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege Rz. 4 Der Gesetzgeber respektiert mit Abs. 1, dass gerade Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts bei der Tätigkeit in Bereichen, die auch dem Sozialhilferecht unterfallen (vor allem z. B. im pflegerischen Bereich – Stichwort: Alten-[Pflege-]Heime und Sozialstationen) immer aus eigenem Antr...mehr

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Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 1 Allgemeines

1.1 Systematik und Aufbau Rz. 2 Während der übrige Teil des mit § 115 beginnenden Abschnitts des SGB X Schadensersatzansprüche betrifft, behandelt § 115 den Übergang von Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf den Leistungsträger. Dieser Fall liegt damit rechtssystematisch außerhalb des Regelungsbereiches, den die frühere Vorschrift des § 1542 RVO erfasste und der den Schwerpunkt ...mehr

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Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 2.1 Konkurrenzen

2.1.1 Verhältnis zu § 116 Rz. 5 Soweit die Voraussetzungen von § 115 und § 116 vorliegen, etwa der Sozialleistungsträger Krankengeld wegen einer durch einen Dritten verursachten Arbeitsunfähigkeit leistet und der Arbeitgeber seiner Entgeltfortzahlungspflicht nicht nachkommt, kann der Sozialleistungsträger wahlweise gemäß § 115 (beim Arbeitgeber) oder gemäß § 116 (beim Schädig...mehr

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Jung, SGB XII § 1 Aufgabe d... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgabe der Sozialhilfe Rz. 3 Nach wie vor wird die Aufgabe der Sozialhilfe darin gesehen, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, dass der Würde des Menschen entspricht. Die Bezugnahme auf Art. 1 Abs. 1 GG stellt deutlich heraus, wie sehr die Menschenwürde auch immer noch Maßstab zu sein hat, wenn es in der Bundesrepublik Deutschland um die Abs...mehr

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Jung, SGB XII § 3 Träger de... / 2 Rechtspraxis

2.1 Örtliche und überörtliche Träger Rz. 3 Durch die Zuweisung des Aufgabengebietes der Sozialhilfe an örtliche und überörtliche Träger in Abs. 1 wird vom Gesetzgeber vorgegeben, dass unterschiedliche Ebenen bei der Erbringung von Leistungen – je nach deren Tragweite und Bedeutung – vorzusehen sind. Es handelt sich hier um eine organisatorische Umsetzung des Sozialstaatsprinz...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.4 Umfang des Forderungsübergangs

2.4.1 Grundsätzliches Rz. 9 Die Forderung geht vom Geschädigten in dem Umfang auf den Leistungsträger kraft Gesetzes über, in dem der Schädiger zum Ersatz verpflichtet ist. Der Schadensersatzanspruch beinhaltet grundsätzlich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen (BGH, Urteil v. 27.4.1965, VI ZR 124/64). Die Höhe der zu ersetzenden Beiträge ist nach dem Ent...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2 Rechtspraxis

2.1 Schadensersatzanspruch Rz. 3 Voraussetzung der nach § 119 eintretenden Legalzession ist das Bestehen eines Anspruchs auf Schadensersatz, der auch den Ersatz des sog. Beitragsschadens umfasst. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zum Arbeitseinkommen des pflichtversicherten Arbeitnehmers. Verliert ein solcher Arbeitnehm...mehr

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Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgabe der Sozialhilfe Rz. 3 Die in der Vorschrift vorgenommene Aufzählung ist nicht abschließend zu verstehen, wie schon die Gesetzesbegründung ausführt und durch die Verwendung der Worte "vor allem" im Gesetzestext betont wird. Die Nennung des Einsatzes der Arbeitskraft macht allerdings deutlich, wie sehr sich die Blickrichtung des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des...mehr

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Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 2 Rechtspraxis

2.1 Konkurrenzen 2.1.1 Verhältnis zu § 116 Rz. 5 Soweit die Voraussetzungen von § 115 und § 116 vorliegen, etwa der Sozialleistungsträger Krankengeld wegen einer durch einen Dritten verursachten Arbeitsunfähigkeit leistet und der Arbeitgeber seiner Entgeltfortzahlungspflicht nicht nachkommt, kann der Sozialleistungsträger wahlweise gemäß § 115 (beim Arbeitgeber) oder gemäß § 1...mehr

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Jansen, SGB X § 118 Bindung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen und Umfang der Bindungswirkung Rz. 3 Die Anwendbarkeit von § 118 setzt zunächst einen Anspruchsübergang gemäß § 116 voraus. Auf gemäß § 81a BVG übergegangene Schadensersatzansprüche ist § 118 analog anzuwenden, da – wie § 81a Abs. 4 BVG verdeutlicht – es sich insoweit um eine mit § 116 grundsätzlich identische Regelung im sozialen Entschädigungsrecht hande...mehr

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Jansen, SGB X § 117 Schaden... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesamtgläubigerschaft – Außenverhältnis Rz. 5 Von einer Gesamtgläubigerschaft spricht man nach § 428 BGB dann, wenn mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt sind, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu erbringen braucht. In solchen Fällen kann er dann nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger befreiend l...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arten der übergehenden Forderungen Rz. 5 § 116 erfasst Schadensersatzansprüche jeglicher Art. Dazu gehören sowohl Ansprüche aus Delikt, wie etwa einer schuldhaften Körperverletzung im Straßenverkehr, aus Gefährdungshaftung, wie etwa die Haftung des Fahrzeughalters für die Betriebsgefahr des von ihm betriebenen Kraftfahrzeugs gemäß § 7 Abs. 1 StVG, oder auch Schadensersatz...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.3 Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnisses

Rz. 10 Im Anwendungsbereich des § 116 macht der Leistungsträger nicht einen ihm selbst entstandenen Schaden, sondern einen Schadensersatzanspruch geltend, der in der Person des Versicherten entstanden und im Wege der "cessio legis" auf den Versicherungsträger übergegangen ist (BVerfG, Beschluss v. 2.5.1967, 1 BvR 578/63; BGH, Beschluss v. 30.3.1953, GSZ 1 bis 3/53). Demnach ...mehr

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Jung, SGB XII § 3 Träger de... / 2.2 Örtliche Trägerbestimmung durch Landesrecht

Rz. 4 In § 3 Abs. 2 wird zunächst in Satz 1 festgelegt, dass die kreisfreien Städte und die Kreise als örtliche Träger zuständig sind. Allerdings wird dem einzelnen Landesgesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, Abweichendes zu regeln. Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sind zugleich örtlicher und überörtlicher Träger der Sozialhilfe; die Stadt Bremerhafen ist ein ei...mehr

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Jansen, SGB X § 117 Schaden... / 2.2 Regelung im Innenverhältnis

Rz. 8 Entgegen der grundsätzlichen Regelung in § 430 BGB, wonach die Gesamtgläubiger im Verhältnis zueinander zu gleichen Teilen berechtigt sind, enthält § 117 Satz 2 eine Sonderregelung, wonach die Leistungsträger untereinander im Verhältnis der von ihnen erbrachten Sozialleistungen anteilig zum Ausgleich verpflichtet sind. So wird auch bei laufenden Teilleistungen ein bald...mehr

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Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 2.1.1 Verhältnis zu § 116

Rz. 5 Soweit die Voraussetzungen von § 115 und § 116 vorliegen, etwa der Sozialleistungsträger Krankengeld wegen einer durch einen Dritten verursachten Arbeitsunfähigkeit leistet und der Arbeitgeber seiner Entgeltfortzahlungspflicht nicht nachkommt, kann der Sozialleistungsträger wahlweise gemäß § 115 (beim Arbeitgeber) oder gemäß § 116 (beim Schädiger) Rückgriff nehmen. Wen...mehr

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Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 2.2 Voraussetzungen des Anspruchsübergangs

Rz. 7 Soweit der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitsentgelt nicht nachkommt, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber nach § 115 kraft Gesetzes insoweit auf den Leistungsträger über, als dieser Sozialleistungen erbracht hat. Der Anspruchsübergang ist demnach von 3 Voraussetzungen abhängig: Bestehen eines fälligen Entgeltanspruchs des Arbe...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.3.2 Übergang des Anspruchs nach § 116 (§ 119 Abs. 1 Satz 1 HS 2 Nr. 2)

Rz. 8 Ist der Anspruch auf Beitragsersatz bereits nach § 116 auf den Rentenversicherungsträger übergegangen, ist ein gesetzlicher Forderungsübergang nach § 119 gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 HS 2 Nr. 2 ausgeschlossen. Der Unterschied zwsichen § 116 und § 119 besteht darin, dass nach § 116 die Forderung nur dann auf den Sozialversicherungsträger übergeht, wenn dieser selbst dem Ge...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 119 ist durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.7.1983 in Kraft getreten. Er geht auf die Rechtsprechung des BGH zurück, wonach der Umfang eines Schadensersatzanspruchs auch die Beiträge zur Sozialversicherung umfasst, um Nachteile des Geschädigten insbesondere in seiner Rentenbiografie zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil v. 18.10.1977, VI ZR 21/...mehr

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Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 1.1 Systematik und Aufbau

Rz. 2 Während der übrige Teil des mit § 115 beginnenden Abschnitts des SGB X Schadensersatzansprüche betrifft, behandelt § 115 den Übergang von Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf den Leistungsträger. Dieser Fall liegt damit rechtssystematisch außerhalb des Regelungsbereiches, den die frühere Vorschrift des § 1542 RVO erfasste und der den Schwerpunkt der Neuregelungen dieses ...mehr

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Jansen, SGB X § 117 Schaden... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.7.1983 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) bekannt gemacht worden. Rz. 2 § 117, der auf das bürgerlich-rechtliche Institut der Gesamtgläubiger...mehr

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Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 1.2 Zweck

Rz. 4 § 115 soll – wie seine Vorgängernormen – einen Ausgleich in den Fällen schaffen, in denen ein Arbeitgeber den Entgeltanspruch eines Arbeitnehmers nicht erfüllt und ein Sozialleistungsträger deshalb Sozialleistungen erbringen muss (BSG, Urteil v. 23.6.1981, 7 RAr 29/80). Damit wird bewirkt, dass der Sozialleistungsträger lediglich "in Vorleistung tritt" und nicht das Ar...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.9 Verfahren

Rz. 15 Durch § 119 wird dem geschädigten Versicherten die Verfügungsbefugnis über den Schadenersatzanspruch, soweit dieser den Anspruch auf Ersatz der Rentenversicherungsbeiträge umfasst, genommen. Der Schadensersatzanspruch geht kraft Gesetzes auf den Rentenversicherungsträger über und der Geschädigte ist nicht prozessführungsbefugt. Aufgrund des nach § 399 BGB bestehenden ...mehr

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Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.7.1983 eingeführt worden. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) nochmals verkündet worden. Mit der Einführung des § 115 hat der Gesetzgeber keine neue gesetzlich...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.3.1 Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 119 Abs. 1 Satz 1 HS 2 Nr. 1)

Rz. 7 Der Forderungsübergang ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Arbeitgeber beitragspflichtiges Entgelt fortzahlt (§ 3 EFZG) oder sonstige der Beitragspflicht unterliegende Leistungen erbringt. In diesen Fällen erhält der Rentenversicherungsträger die Beiträge. Ein Schaden "im Beitragskonto" entsteht nicht. Das hat zur Folge, dass Beitragsersatzforderungen erst nach Bee...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.8 Abfindungsvereinbarungen

Rz. 14 Da es sich in den Fällen des § 119 i. d. R. um kleine Ausgleichsbeträge handelt, sollen die Rentenversicherungsträger die Möglichkeit zur Pauschalierung im Einzelfall – wegen ihrer treuhänderischen Tätigkeit für einzelne Versicherte aber nicht zum Abschluss von Teilungsabkommen – erhalten, um den Verwaltungsaufwand ökonomisch zu gestalten (BT-Drs. 14/4375 S. 61). Das ...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.4.1 Grundsätzliches

Rz. 9 Die Forderung geht vom Geschädigten in dem Umfang auf den Leistungsträger kraft Gesetzes über, in dem der Schädiger zum Ersatz verpflichtet ist. Der Schadensersatzanspruch beinhaltet grundsätzlich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen (BGH, Urteil v. 27.4.1965, VI ZR 124/64). Die Höhe der zu ersetzenden Beiträge ist nach dem Entgelt, das vor dem sch...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Geschädigte kann nach den Grundsätzen der Naturalrestitution (§ 249 BGB) im Rahmen des Regresses den Ersatz der Rentenversicherungsbeiträge verlangen, die er zum Erhalt seines Rentenversicherungsschutzes aufwenden muss. Dies gilt auch dann, wenn noch nicht sicher ist, ob eine beitragslose Zeit später zur Verkürzung seiner Rente führen wird; die bloße Möglichkeit ei...mehr

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Jung, SGB XII § 6 Fachkräfte / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Sozialhilferecht insgesamt ist ein Rechtsgebiet, welches sehr hohe Anforderungen bezüglich der (korrekten) Anwendung einzelner Vorschriften an die verantwortlich handelnden Personen stellt. Der Grundsatz der Individualität, die Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen sowie die zahlreichen Ermessensregelungen, die das Gesetz kennt, fordern tagtäglich die mit seiner...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.6 Umfang und Folgen des Forderungsübergangs

Rz. 23 Eine Sonderstellung im Rahmen des Forderungsübergangs von Ersatzansprüchen des Geschädigten auf den Sozialversicherungsträger nehmen die Beiträge zur Sozialversicherung ein. Insoweit hat der Gesetzgeber durch § 116 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich den Anspruchsübergang klargestellt. Dabei geht es für den Verletzten nicht so sehr um den bloßen Zahlbetrag als vielmehr um die ...mehr

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Jung, SGB XII § 5 Verhältni... / 2.4 Absehen von eigenen Maßnahmen

Rz. 15 Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflicht zur Zusammenarbeit und die Orientierung am Wohl der Leistungsberechtigten verlangen geradezu, dass es möglichst keine unsinnigen Doppelstrukturen bei der Leistungserbringung geben soll. Abgesehen davon, dass dies sehr unwirtschaftlich wäre, würde es auch nur zu einer unnötigen Verwirrung bei den Rat und Hilfe suchenden Leist...mehr