Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Muster: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld

Rz. 175 Muster 14.28: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld Muster 14.28: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – wegen mündelsicherer Anlage von Geld. Namen...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / Literaturtipps

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Muster: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Rz. 74 Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindu...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Muster: Klage eines Nachlassgläubigers gegen Testamentsvollstrecker auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass aufgrund eines gegen den Erben ergangenen Urteils (§ 2213 Abs. 3 BGB)

Rz. 188 Muster 13.40: Klage eines Nachlassgläubigers gegen Testamentsvollstrecker auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass aufgrund eines gegen den Erben ergangenen Urteils (§ 2213 Abs. 3 BGB) Muster 13.40: Klage eines Nachlassgläubigers gegen Testamentsvollstrecker auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass aufgrund eines gegen den Erben ergangenen Urtei...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegnahme von Einrichtungen

Rz. 96 Hinweis Bei einer Klage auf Wegnahme von Inventarstücken, die einem Nachlassgrundstück einverleibt wurden, besteht ein erhebliches Prozessrisiko. Denn die Frage, ob insoweit ein Wegnahmerecht besteht, ist umstritten (vgl. Rdn 89 f.). Rz. 97 Muster 14.15: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegnahme von Einrichtungen Muster 14.15: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegna...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / XIII. Muster: Testament geschiedener Ehepartner

Rz. 492 Muster 3.37: Testament geschiedener Ehepartner Muster 3.37: Testament geschiedener Ehepartner I. Vorbemerkung Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, bin deutsche Staatsangehörige. Aus meiner geschiedenen Ehe mit Herrn _________________________ sind zwei gemeinschaftliche Kinder hervorgegangen.mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.3 Realsplitting

Auch Steuervorteile, die aus dem sogenannten Realsplitting resultieren, sind von dem Unterhaltspflichtigen wahrzunehmen. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig (Kindesunterhalt spielt im Rahmen des begrenzten Realsplitting...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 3.3.2 Vertragsrechtliche Wirkung von Stabilisierungsanordnungen

Der Gläubiger darf nicht allein wegen der rückständigen Leistung eine ihm im Anordnungszeitraum obliegende Leistung verweigern oder Vertragsbeendigungs- oder -abänderungsrechte geltend machen, wenn das Unternehmen ihm zum Zeitpunkt der Stabilisierungsanordnung etwas schuldet (§ 55 Abs. 1 StaRUG). Diese Einschränkung für Gläubiger gilt nur, wenn das Unternehmen auf dessen Leistu...mehr

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Die Irrelevanz der Absicht ... / 3. Kongruenz zur Stundungsregelung

Im Ergebnis ergibt sich faktisch eine zeitliche Kongruenz der vorübergehenden Abwesenheit zur Stundung nach § 6 Abs. 4 AStG. Dieses Verständnis folgt auch der gesetzlichen Anordnung in § 6 Abs. 4 S. 7 AStG, wonach die Grundsätze der One-Fits-All-Regelung auch im Kontext der vorübergehenden Abwesenheit relevant sein sollen. Keine Sicherheitsleistung: Eine Sicherheitsleistung wird...mehr

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Die Irrelevanz der Absicht ... / 2. Rechtsfolge

Fiktion der Veräußerung zum gemeinen Wert: Als Rechtsfolge fingiert § 6 Abs. 1 S. 1 AStG die Veräußerung der Beteiligung zum gemeinen Wert, um als ultima ratio das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland zu sichern.[5] Vermeidungsstrategien im Wegzugszeitpunkt: In einigen Fällen lassen sich Vermeidungsstrategien im Wegzugszeitpunkt definieren, die das Besteuerungsrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.3 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 155 Für die Frage des Rechtsschutzes im Verfahren über den Steuerabzug ist danach zu unterscheiden, ob der Rechtsschutz des Abzugsverpflichteten oder des Vergütungsgläubigers infrage steht.[1] Die Zuständigkeit für beide Verfahren liegt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zugeflossen sind, bei dem BZSt, für früher zugeflossene Vergütungen bei dem für den Vergütungss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Praxistauglichkeit der Regelung zur Sicherheitsleistung

Rz. 16b Die Regelung des § 18f UStG existiert nun schon viele Jahre und es ist schwer, seriöse Angaben über ihre praktische Bedeutung zu machen;[1] statistische Zahlen über Anwendungsfälle sind mir jedenfalls nicht bekannt. Mit Blick auf die Praxistauglichkeit sind aber zwei Punkte festzuhalten. Allein der Gesetzeszweck der Vorschrift – die Betrugsbekämpfung bei der Umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Pflichtgemäßes Ermessen bei Forderung einer Sicherheitsleistung

Rz. 37 Der Wortlaut des Gesetzes "… kann die Zustimmung … von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden" stellt die Entscheidung über die Auszahlung von Vorsteuerüberhängen gegen Sicherheitsleistung in das (pflichtgemäße) Ermessen der Finanzbehörde, was vor allem eine nur beschränkte Überprüfungsmöglichkeit durch das Finanzgericht zur Folge hat.[1] Ist die Finanzbehö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Sicherheitsleistung bei Steuerfestsetzungen nach § 167 S. 1 UStG

Rz. 23 Gemäß § 18f S. 2 UStG gilt S. 1 der Vorschrift entsprechend für die Festsetzung nach § 167 Abs. 1 S. 1 AO, wenn diese Festsetzung zu einer Erstattung von Steuern führt. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Umsatzsteuer-Jahresanmeldung geringer ausfällt als die bereits geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Zudem ist der Verwaltung die Möglichkeit der Forderung einer S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Gegenstand und Verfahren der Sicherheitsleistung bei Steueranmeldungen

Rz. 17 In der USt werden die Steuern i. d. R. durch sog. Steueranmeldungen[1] bei der Finanzbehörde angemeldet. Solche Steueranmeldungen stehen gem. § 168 S. 1 AO grundsätzlich einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich, solange sie nicht zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung führen. In den zuletzt gena...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Form und Art der Sicherheitsleistung

Rz. 24 Das USt-Voranmeldungsverfahren ist ein Massenverfahren, in dem es aus systematischen Gründen wegen des für Unternehmer regelmäßig bestehenden Rechts auf den Abzug der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) nach § 15 Abs. 1 UStG bei gewissen Fallkonstellationen zwangsläufig zu "Vorsteuerüberhängen" kommt. Das ist insbesondere bei größeren Investitionen – etwa in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 18f Sicherheitsleistung

1 Entstehungsgeschichte und Gesetzeszweck Rz. 1 Die Vorschrift des § 18f UStG wurde nachträglich in das UStG eingefügt, was unschwer an ihrer Buchstabennummerierung erkennbar ist; sie wurde durch Gesetz v. 19.12.2001[1] mWv ab dem 1.1.2002 mit einer ganzen Reihe anderer Ergänzungen des UStG [2] neu geschaffen. Zuvor wurde der Inhalt der einzufügenden Regelung im Gesetzgebungsv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Das "Einvernehmen" mit dem Unternehmer

Rz. 34 Die Zustimmung nach § 168 S. 2 AO kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 18f UStG nur im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Die Finanzbehörde kann demnach die Sicherheitsleistung nicht einseitig – gegen den Willen des Unternehmers – "festsetzen", sondern ist auf dessen Zustimmung hierzu angewiesen. Tatsächlich ist das...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die Regelung im Überblick

Rz. 7 Gemäß § 18f UStG [1] kann bei Steueranmeldungen i. S. v. § 18 Abs. 1 und 3 UStG die nach § 168 S. 2 AO erforderliche Zustimmung der Finanzbehörde – also im Fall einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder einer Steuervergütung – im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Das gilt entsprechend für die Festset...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Unionsrechtliche Grundlagen und Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht

Rz. 12 § 18f UStG hat als rein verfahrensrechtliche Regelung keine unmittelbare Korrespondenzvorschrift im Unionsrecht, insbesondere in der bei Einführung des § 18f UStG noch geltenden 6. EG-Richtlinie fanden sich lediglich allgemeine Bestimmungen zum Recht auf Vorsteuerabzug; von daher ist die Regelung des § 18f UStG m. E. unionsrechtlich unbedenklich[1], denn sie dient – n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Gesetzeszweck

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18f UStG wurde nachträglich in das UStG eingefügt, was unschwer an ihrer Buchstabennummerierung erkennbar ist; sie wurde durch Gesetz v. 19.12.2001[1] mWv ab dem 1.1.2002 mit einer ganzen Reihe anderer Ergänzungen des UStG [2] neu geschaffen. Zuvor wurde der Inhalt der einzufügenden Regelung im Gesetzgebungsverfahren durchaus kontrovers diskutiert. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Rückgabe der Sicherheit

Rz. 46 Nach Abschn. 18f.1 Abs. 6 UStAE ist eine Sicherheitsleistung unverzüglich zurückzugeben, wenn der zu sichernde Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist.[1] Diese Verpflichtung erscheint schon aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes[2] selbstverständlich und auf einen ersten Blick hin einfach handhabbar. Tatsächlich hängt das Erlöschen des zu sichernd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Vorbemerkung

2.1 Die Regelung im Überblick Rz. 7 Gemäß § 18f UStG [1] kann bei Steueranmeldungen i. S. v. § 18 Abs. 1 und 3 UStG die nach § 168 S. 2 AO erforderliche Zustimmung der Finanzbehörde – also im Fall einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder einer Steuervergütung – im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Das gilt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Regelungsinhalt der Vorschrift

3.1 Gegenstand und Verfahren der Sicherheitsleistung bei Steueranmeldungen Rz. 17 In der USt werden die Steuern i. d. R. durch sog. Steueranmeldungen[1] bei der Finanzbehörde angemeldet. Solche Steueranmeldungen stehen gem. § 168 S. 1 AO grundsätzlich einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich, solange sie nicht zu einer Herabsetzung der bisher zu entr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Rechtsschutz

Rz. 48 Zunächst stellt die Zustimmung zu einer Steueranmeldung einen Verwaltungsakt dar.[1] Obwohl für diesen Verwaltungsakt – die Zustimmung der Finanzbehörde - keine Frist besteht (Rz. 18 m. w. N.), kann der Steuerpflichtige gegen eine fehlende Zustimmung mit einem Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 S. 2 AO vorgehen.[2] Der Steuerpflichtige kann auch versuchen, die Zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.4 Zustimmung

Rz. 170j Der Abzug der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben setzt die tatsächlich vorhandene Zustimmung des Unterhaltsberechtigten voraus; ein etwaiger Anspruch auf die Zustimmung reicht nicht.[1] Nach der Rspr. des BGH ergibt sich aus der aus § 1353 BGB folgenden Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten, dem Antrag des Unterhaltschuldners auf Durchführung des Realsplitti...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.3 Anspruch auf Sicherheitsleistung

Bei Beendigung der Gütergemeinschaft kann ein Anspruch auf Sicherheitsleistung für Übernahme eingebrachter Vermögensgegenstände bestehen. Dazu folgender Fall: Praxis-Beispiel Übernahme eingebrachten Vermögens Die Ehefrau begehrt nach rechtskräftiger Ehescheidung die Übernahme mehrerer in die Gütergemeinschaft mit dem Ex-Ehemann eingebrachter Grundstücke, die ihr von ihren Elte...mehr

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Veräußerung des Mietgrundst... / 4 Sicherheitsleistung

Hat der Mieter dem Vermieter für die Miete und für die Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtungen Sicherheit geleistet (eine Kaution gezahlt), so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte ein.[1] Nach altem, bis zum 1.9.2001 geltenden Recht war der Erwerber zur Rückgewähr nur verpflichtet, wenn die Sicherheit ihm ausgehändigt wurde oder wenn er dem Vermieter gegen...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 8.4 Verzug mit Sicherheitsleistung nach Sicherungsanordnung

Wie bereits ausgeführt, kann der Vermieter die Räumung auch dann im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen, wenn sich der Mieter in Verzug mit der Sicherheitsleistung nach einer Sicherungsanordnung befindet.[1] Musterschreiben: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Räumung von Wohnraum (§ 940a Abs. 3 ZPO) Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düssel...mehr

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Teilungsversteigerung / 6.2 Sicherheitsleistung

Auf Nummer sicher Grundsätzlich gelten auch bei der Teilungsversteigerung die allgemeinen Vorschriften über die vom Bieter zu leistende Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswerts.[1] Doch gilt eine Modifizierung: Ein Miteigentümer braucht für sein Gebot dann keine Sicherheit zu leisten, wenn ihm ein durch das Gebot ganz oder teilweise gedecktes Grundpfandrecht zusteht.[2] D...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 9.1 Schutzantrag nach § 712 ZPO wegen "nicht zu ersetzenden Nachteils" für den Mieter

Räumungsurteile sind nach § 708 Nr. 7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Das Gericht hat allerdings nach der weiteren Bestimmung des § 711 ZPO auszusprechen, dass der Mieter die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden darf, wenn nicht der Vermieter vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit leistet. Hiervon macht wiederum die Bes...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 5.2.3 Weiteres Verfahren

Nachweis der Sicherheitsleistung Falls nun tatsächlich einmal die erheblichen Hürden der Sicherungsanordnung genommen sind, hat das Gericht dem Mieter nach § 283a Abs. 2 ZPO eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer er die Sicherheitsleistung nachzuweisen hat. Was hier angemessen sein soll, ist freilich nicht geklärt. Kommt als Sicherungsgeber eine öffentliche Stelle ...mehr

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Mietkaution / 1.1.2 Arten von Mietsicherheiten

Als Mietsicherheiten kommen sämtliche Arten einer Sicherheitsleistung nach § 232 BGB in Betracht. Folgende Möglichkeiten der Vereinbarung einer Mietsicherheit stehen den Mietvertragsparteien u. a. zur Verfügung: Barkaution, Sparbuch, (Bank-)Bürgschaft, Patronatserklärung, Verpfändung von Wertpapieren, Verpfändung von Lohn- bzw. Gehaltsansprüchen und Sicherungsübereignung von Wertsa...mehr

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Mietkaution / 1.1 Vereinbarung einer Mietsicherheit

Der Mieter schuldet die Leistung einer Mietsicherheit nicht von Gesetzes wegen. Eine solche muss stets zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart werden. Hierbei ist es auch unerheblich, ob es sich um ein Wohnraum- oder Geschäftsraummietverhältnis handelt. Die Vereinbarung über eine Mietsicherheit bedarf zwar zu ihrer Wirksamkeit nicht der Schriftform, gleichwohl sollte si...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 5.2.2 Voraussetzungen einer Sicherungsanordnung

Die für die Anordnung einer Sicherheitsleistung gem. § 283a ZPO zu nehmenden Hürden sind hoch und kann nur unter den folgenden Voraussetzungen ergehen: Die Räumungsklage muss mit einer Zahlungsklage verbunden sein; die Klage muss aus einem Rechts-, also Mietverhältnis resultieren; die Geldforderung wegen der die Sicherungsanordnung begehrt wird, muss nach Rechtshängigkeit fälli...mehr

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Mietkaution / 1.1.2.4 Verpfändung von Wertpapieren

Da die Mietvertragsparteien nach der Bestimmung des § 551 BGB vielfältige Möglichkeiten im Hinblick auf die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung des Mieters haben, kann auch eine Verpfändung von Wertpapieren in Betracht kommen, die allerdings in der Praxis keine große Rolle spielt. Werden etwa Aktien verpfändet, setzt die Entstehung des Pfandrechts nach §§ 1293, 1205 BGB v...mehr

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Mietkaution / 1.2 Leistungszeitpunkt

Mietsicherheiten sind in aller Regel zu Beginn des Mietverhältnisses zu leisten. Mietvertraglich können die Vertragsparteien hiervon durchaus abweichen, unerheblich, ob es sich um ein Wohn- oder Gewerberaummietverhältnis handelt. Bei der Wohnraummiete ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Mieter nach § 551 Abs. 2 BGB berechtigt ist, die Mietsicherheit in 3 Raten erbrin...mehr

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Mietkaution / 2.3 Zinsen

Im Hinblick auf die Verzinsung der vom Mieter geleisteten Kaution ist im Bereich der Wohnraummiete die zwingende Bestimmung des § 551 Abs. 3 Satz 1 BGB zu beachten. Hiernach hat der Vermieter die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Zwar können die Mietvertragspa...mehr

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Mietkaution / 1.1.1.2 Geschäftsraummiete

Für den Bereich der Geschäftsraummiete existiert keine gesetzliche Regelung zu Mietsicherheiten. Einigkeit besteht hier darin, dass eine Kaution in Höhe von bis zu 3 Monatsmieten unproblematisch auch im Formularvertrag vereinbart werden kann. Die Rechtsprechung duldet insoweit auch eine Kautionshöhe von bis zu 6 Monatsmieten im Formularvertrag.[1] Wollen die Parteien allerdi...mehr

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Mietkaution / 1.3.2 Kündigung

Sind die Voraussetzungen des § 569 Abs. 2a BGB erfüllt, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Nach vorerwähnter Bestimmung liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB vor, wenn der Mieter mit einer Sicherheitsleistung nach § 551 BGB in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der der zweifachen Mo...mehr

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Mietkaution / 3.6.2 Anwendungsbereich

Die Vorschrift des § 566a BGB findet nach h. M. nur dann Anwendung, wenn bei Veräußerung der Mietsache die Kaution bereits an den Vermieter geleistet worden ist. Wurde sie noch nicht geleistet, hat der Erwerber über die Bestimmung des § 566 BGB Anspruch auf Leistung der Kaution gemäß § 551 BGB, wenn im Mietvertrag eine Sicherheitsleistung vereinbart war bzw. ist. Ebenfalls ke...mehr

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Mietkaution / 1.1.3 Mehrfache Sicherung/Übersicherung

Grundsätzlich ist im Bereich der Wohnraummiete zu beachten, dass die Höchstgrenze einer Sicherheitsleistung von maximal 3 Monatsmieten nicht überschritten werden darf. Dies gilt auch mit Blick auf eine Kumulation von Sicherheiten. Praxis-Beispiel Bürgschaft neben Barkaution Der Vermieter kann nicht z. B. die Leistung einer Barkaution in Höhe von 3 Monatsmieten verlangen und da...mehr

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Mietkaution / 1.1.1.1 Wohnraummiete

Für den Bereich der Wohnraummiete regelt die Bestimmung des § 551 BGB eine maximale Kautionshöhe von 3 Monatsmieten. Bei der Bemessung der Kautionshöhe sind Betriebskostenvorauszahlungen und Betriebskostenpauschalen nicht zu berücksichtigen. Praxis-Beispiel Maßgebliche Kautionshöhe Vermieter und Mieter vereinbaren im Mietvertrag eine monatliche Miete von 1.000 EUR. Daneben hat...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 4.3.3 Verzug mit Kautionsraten

Der Vermieter kann das Mietverhältnis nach der Bestimmung des § 569 Abs. 2a BGB auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung der Mietsicherheit bzw. Kaution in Höhe der 2-fachen Monatsmiete in Verzug ist. Dem Mieter muss keine Zahlungsfrist gesetzt werden. Haben Vermieter und Mieter also eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Monatsgrundmi...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 8 Einstweilige Verfügung beantragen

In bestimmten Fällen kann ein Räumungstitel auch im Wege der einstweiligen Verfügung erlangt werden. Die insoweit maßgebliche Bestimmung des § 940a ZPO regelt 4 Fälle: verbotene Eigenmacht[1] konkrete Gefahr für Leib und Leben[2] Unkenntnis von besitzendem Dritten bei Räumung gegen den Mieter[3] Verzug mit Sicherheitsleistung nach Sicherungsanordnung [4] 8.1 Verbotene Eigenmacht Zu...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 5.2.2.1 Räumungsklage muss mit Zahlungsklage verbunden sein

Eine Sicherungsanordnung kann zunächst nur dann ergehen, wenn sowohl auf Räumung als auch auf Zahlung insbesondere von Nutzungsentschädigung nach Klageerhebung geklagt wird. Praxis-Beispiel Kündigung wegen Beleidigung Der Vermieter hat seinem Mieter wegen schwerer Beleidigung außerordentlich fristlos gekündigt. Da der Mieter nicht auszieht, erhebt der Vermieter Räumungsklage. ...mehr

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Mietkaution / 2.5.1.1 Zugriff des Vermieters

Grundsätzlich fungiert der Vermieter als Treuhänder im Hinblick auf die Kaution und auch die Zinsen. Ein Zugriff auf die Kaution ist dem Vermieter ausschließlich dann möglich, wenn er einen Anspruch gegen seinen Mieter hat. Dieser Anspruch muss aber aus dem Mietverhältnis selbst resultieren. Der Vermieter kann nicht etwa einen Zugriff auf die Kaution mit einer Aufrechnung mi...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 5.2 Mindestinhalt

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Mietaufhebungsvertrags gehören die Einigung der Parteien über die Beendigung des Mietverhältnisses sowie eine Regelung zum Beendigungszeitraum. Ansonsten wird der Räumungs- und Herausgabeanspruch des Vermieters sofort fällig, was natürlich auch in seinem Sinn sein kann. Im Übrigen ist wesentlich für den Mietaufhebungsvertrag, dass die Räu...mehr

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Mietkaution / 1.3.2.2 Keine Abmahnung erforderlich

Die Bestimmung des § 569 Abs. 2a Satz 3 BGB stellt klar, dass es vor einer Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution keiner Abmahnung bedarf. Dem Mieter muss auch keine Zahlungsfrist gesetzt werden. Haben die Mietvertragsparteien also eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Monatsgrundmieten vereinbart und leistet der Mieter weder zu Beginn des Mietverhältnisses noch zusammen ...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 5.2.2.5 Interessenabwägung

Die Sicherungsanordnung kann schließlich nur dann ergehen, wenn sie nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Vermieter gerechtfertigt ist. Und hier ist die größte Hürde zu nehmen. Ein besonderer Nachteil für den Vermieter ergibt sich nämlich nicht allein aus der zu erwartenden Verfahrensdauer und dem Risiko der späteren Zahlungsu...mehr