Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeile 69)

Eine Kürzung erfolgt i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes, der am 1.1.2020 zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört und nicht von der Grundsteuer befreit ist. Die Kürzung dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Betriebsvermögenseigenschaft wird nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien beurteil...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.10 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 96–112)

Die Eintragungen ab Zeile 96 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.2.1 Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft

Rz. 97c Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft setzt voraus, dass die Personengesellschaft Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt. Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) ist damit regelmäßig begünstigt. Begünstigt kann auch die Übertragun...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.6 Umfang der Verlustverrechnung

Liegen die Voraussetzungen des § 15b EStG vor, dürfen die Verluste nicht mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen ausgeglichen werden. Auch ein Verlustabzug nach § 10d EStG ist ausgeschlossen. Eine Verrechnung ist erst mit positiven Einkünften späterer Wirtschaftsjahre aus derselben Einkunftsquelle möglich. Anders als bei § 2b oder § 15a Abs. 4 EStG müssen dabei die Besch...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.4.4 Einkunftsquelle

Als Einkunftsquelle gilt in Fondsfällen die Beteiligung am jeweiligen Steuerstundungsmodell. Ist das Steuerstundungsmodell ein gewerblicher Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft, bildet der Mitunternehmeranteil (einschließlich Sonderbetriebsvermögen) die Einkunftsquelle. Bei vermögensverwaltenden Fonds umfasst die Einkunftsquelle ebenfalls nur die Beteiligung an...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.4.5 Bagatellgrenze

Die Verlustabzugsbeschränkung greift nur, wenn bei fondsgebundenen Anlagen innerhalb der Anfangsphase die prognostizierten Verluste mehr als 10 % des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals betragen. Das Sonderbetriebsvermögen ist dabei in die Betrachtung einzubeziehen. Auf die letztendlich tatsächlich erzielten Verluste kommt es nicht an. Grundlage fü...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2020 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Umfang des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 203 [Autor/Stand] Ist eine Betriebsstätte oder ein ständiger Vertreter im Inland vorhanden und wird im Inland auch tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, so stellt sich die Frage nach dem Umfang des inländischen Betriebsvermögens. Als inländisches Betriebsvermögen gilt dasjenige Vermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen, das einem im Inland betriebenen Gewerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ermittlung und Bewertung des inländischen Betriebsvermögens

a) Allgemeines Rz. 228 [Autor/Stand] Gemäß § 12 Abs. 5 ErbStG ist das inländische Betriebsvermögen, für das ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG festzustellen ist, mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) festgestellten Wert anzusetzen. Für die Wertermittlung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend (vgl. § 11 i.V.m. § 9 ErbStG). Rz....mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1133 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 97–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423. Rz. 1134 [Bildung des Investit...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz Eine teleologische Reduktion oder Erweiterung der Tatbestandsmerkmale der §§ 13a, 13b ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann nicht ausschließlich darauf gestützt werden, dass die Vorschriften ansonsten verfassungswidrig wären. Die Wirkung der durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 angeordneten Weitergeltung darf nicht unterlaufen werden. Norme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Darlehen im Sonder-BV des StPfl

Rn. 93 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wird das Darlehen durch einen Gesellschafter gewährt (Sonder-BV), der mittelbar über eine PersGes an einer Körperschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist, findet das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF Anwendung (Durchgriff durch die PersGes, Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 90, 84. EL; glA Zaisch, NWB 2015, 2453 (2458)). Dies führt zu einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.4 Verwendung zur Abfindung

Rz. 69 Der nach Abzug der Veräußerungskosten verbleibende Veräußerungserlös bzw. das entnommene Grundstück muss zur Abfindung weichender Erben verwendet werden. Unter einer Abfindung ist eine zweckgerichtete, finale Leistung mit Tilgungswirkung zu verstehen, die dem weichenden Erben gewährt wird, um den Vermögensnachteil auszugleichen, der ihm dadurch entsteht, dass eine Übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.8 Freibetrag

Rz. 89 Veräußert oder entnimmt der Land- und Forstwirt nach dem 31.12.1979 und vor dem 1.1.2006 Teile des zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens, wird nach § 14a Abs. 4 S. 1 EStG der bei der Ermittlung der Einkünfte insoweit zu berücksichtigende laufende, nicht tarifbegünstige Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn nur insoweit zur ESt herang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.3 Sonderbetriebsvermögen von Kommanditisten

Rz. 179 Zu den wichtigsten Teilen des Sonderbetriebsvermögens gehören neben Darlehen an die GmbH & Co. vor allem die Anteile an der Komplementär-GmbH. Diese Werte erscheinen regelmäßig in Sonderbilanzen zur Hauptbilanz der GmbH & Co., weil sie an anderer Stelle zumeist kein Betriebsvermögen darstellen. In der Praxis werden die GmbH-Anteile aber auch unmittelbar in der Hauptb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.5.3 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 225 Nach ständiger Rspr. bildet die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) in der Steuerbilanz des beteiligten Mitunternehmers kein einheitliches und besonderes Wirtschaftsgut.[1] Sie entspricht vielmehr dem Saldo der anteilig auf ihn entfallenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens – wie er im individuellen Kapitalkonto zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.3 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 104 Die GmbH & Co. im weiteren Sinne (Rz. 10) und die Einheitsgesellschaft /Rz. 50f.) sind in Bezug auf die Behandlung der Anteile an der Komplementär-GmbH unproblematisch. Im ersten Fall zählen sie zum Vermögen dritter Personen und sind bei diesen ertragsteuerlich zu erfassen, im zweiten Fall gehören sie zum Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. und sind schon aus diesem G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.2 Umfang des Betriebsvermögens

Rz. 101 Das ertragsteuerliche Betriebsvermögen umfasst neben dem Gesamthandsvermögen – dem Vermögen der GmbH & Co. selbst – auch diejenigen Vermögenswerte der Gesellschafter, die der GmbH & Co. dienen (Sonderbetriebsvermögen I). Dazu zählen nach der Rspr. selbst solche Wirtschaftsgüter, die beim Gesellschafter aus anderen Gründen und an anderer Stelle schon gewerbliches Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.12.2 Abkommensrecht – Einkünftequalifikation und Zuordnung

Rz. 251 Auch die DBA basieren auf verschiedenen Einkunftsarten, wobei die Auslegung des DBA grundsätzlich autonom und damit losgelöst vom nationalen Recht zu erfolgen hat. Art. 7 OECD-MA (Unternehmensgewinne) erfasst als "Geschäftstätigkeiten" solche Tätigkeiten, die nach innerstaatlichem Recht unter § 15 oder § 18 EStG fallen.[1] Darunter kann auch die Tätigkeit einer GmbH &...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.3.3 Betriebsvermögen und dessen steuerliche Zurechnung

Rz. 197 Mit der Begründung einer GmbH & Still entsteht nur eine Beteiligung am Betrieb der GmbH, nicht an der GmbH selbst. Ist der atypisch stille Gesellschafter schon und zugleich an der GmbH beteiligt, bleibt die bestehende Gesellschafterstellung unverändert. Die atypisch stille Beteiligung am Betrieb der GmbH besteht also neben der Beteiligung an der GmbH selbst. Das bede...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.5 Aufwendungen der Gesellschafter

Rz. 112 Ebenso wie die Vergütungen der Mitunternehmerschaft an einzelne Mitunternehmer werden umgekehrt die Aufwendungen einzelner Mitunternehmer für die oder im Interesse der Mitunternehmerschaft in deren Gewinnermittlung einbezogen. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). Diese Aufwendungen, die allgemein als Sonderbetriebsausgaben beze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.2 Einheitsgesellschaft

Rz. 192 Bei der Einheitsgesellschaft (Rz. 50ff.) besteht die Abweichung vom Normfall der GmbH & Co. darin, dass die Anteile an der Komplementär-GmbH zivilrechtlich der GmbH & Co. selbst gehören. Sie bilden damit kein Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten, sondern Betriebsvermögen der KG und sind in der Gesamthandsbilanz auszuweisen. Da in diesem Fall die GmbH & Co. Allei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.4 Übertragung von Anteilen an der GmbH & Co.

Rz. 174 Der Gewinn aus der Übertragung der Beteiligung an einer KG kann nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt besteuert werden. § 16 Abs. 1 S. 2 EStG regelt, dass Gewinne aus der Veräußerung eines Teilmitunternehmeranteils als laufende Gewinne zu versteuern sind; sie unterliegen somit auch der GewSt. Rz. 175 Wie unter Rz. 171 dargelegt, stellt die entgeltliche Abtretung von Ant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.4.3 Auswirkung beim Kommanditisten

Rz. 154 Die unangemessene Gewinnverteilung innerhalb der GmbH & Co. führt bei den Kommanditisten regelmäßig zu gewerblichen Einkünften aus ihrem Sonderbetriebsvermögen. Diese Einkünfte treten aber nicht neben die bisherigen Gewinnanteile aus der GmbH & Co., sondern an ihre Stelle und sind als Sonderbetriebseinnahmen der Kommanditisten bei der steuerlichen Gewinnermittlung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.2 Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter

Rz. 170 Durch die Einbeziehung einzelner Wirtschaftsgüter in die Gewinnermittlung der GmbH & Co. über das Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten hat sich an ihrer ertragsteuerlichen Zurechnung selbst nichts geändert. Sie bleiben nicht nur zivilrechtlich, sondern auch wirtschaftlich und steuerlich im Verfügungsbereich des jeweiligen Gesellschafters. Aus diesem Grund ist ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.1 Grundlagen

Rz. 64 Das Steuerrecht betrachtet und behandelt die GmbH & Co. – dem Handelsrecht folgend – als KG und damit als Personengesellschaft. Die Besonderheit, dass ein oder der einzige Komplementär eine GmbH ist, ändert hieran nichts. Es bleibt auch ohne Bedeutung, ob eine GmbH & Co. im weiteren oder i. e. S. vorliegt (Rz. 10-12). Rz. 64a Die Beurteilung der GmbH & Co. als KG ist f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.3 Übertragung von Anteilen an der Komplementär-GmbH

Rz. 171 Die GmbH-Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co. gehören steuerlich zu ihrem Sonderbetriebsvermögen. Ein Herauslösen aus dieser Bindung ist grundsätzlich nur mit Steuerfolgen möglich. Die Anteile sind zwar notwendiges Betriebsvermögen, stellen für sich aber weder einen Betrieb noch einen Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil dar. Daraus folgt, dass ein Gewinn im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 100 Zeitlich und sachlich nach der Frage, ob eine ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft besteht oder nicht, liegen bei einer GmbH & Co. die Kernpunkte bei der Gewinnermittlung und -verteilung. Hier ist stets zu bedenken, dass eine Personengesellschaft selbst nicht einkommensteuerpflichtig ist, sondern die gemeinsam erzielten und ermittelten Einkünfte für eine Besteuerun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.11.4 Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen

Rz. 242 Im Verfahren über die gesonderte Gewinnfeststellung muss auch darüber entschieden werden, ob und in welcher Höhe eine vGA Gewinnausschüttung angefallen ist. Der BFH hält diese Regelung für zwingend, weil eine derartige Ausschüttung untrennbar mit der Höhe des Gewinnanteils verbunden ist und sich – ebenso wie der normale Gewinnanteil – auf das Einkommen der Beteiligte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.7 Pensionszusagen

Rz. 124 Der RFH und BFH hatten Pensionszusagen an Gesellschafter von Personengesellschaften zunächst als betrieblich bedingt angesehen und dementsprechend Zuführungen zu Rückstellungen als Betriebsausgaben anerkannt. Erst 1967 wurde eine derartige Zusage als Gewinnverteilungsabrede zwischen den Gesellschaftern eingestuft.[1] An dieser grundsätzlichen Beurteilung hat sich bis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.12.1 Nationales Recht – beschränkte Steuerpflicht und ausländische Einkünfte

Rz. 248 Im nationalen Recht ist im Hinblick auf die internationale Besteuerung im Zusammenhang mit der GmbH & Co. KG zu unterscheiden zwischen der Beteiligung eines ausl. Mitunternehmers an einer inländischen GmbH & Co. KG (Inbound-Sachverhalt) und der Beteiligung eines inländischen Mitunternehmers an einer ausl. GmbH & Co. KG (Outbound-Sachverhalt). In ersterem Fall stellt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.4.1 Überblick

Rz. 148 Im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. kann die Frage einer vGA an zwei Punkten zu untersuchen sein, die fast immer gleichzeitig und nacheinander auftreten. Zunächst ist die korrekte Höhe von Vergütungen für Sonderleistungen zu prüfen. Hier kommen insbesondere Geschäftsführertätigkeit, Haftungsübernahme und Überlassung von Darlehen und anderen Wirtschaftsgüt...mehr

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Keine Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Anteilsübertragung mit zeitgleicher SBV-Veräußerung

Leitsatz 1. Eine noch nicht vollbeendete Personengesellschaft ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO selbst dann für einen ausgeschiedenen Gesellschafter klagebefugt, wenn der Rechtsstreit Feststellungen betrifft, die allein den ausgeschiedenen Gesellschafter persönlich angehen. 2. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG greift nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktiona...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Dieselbe Einkunftsquelle

Rn. 197 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Auch dieses Tatbestandsmerkmal wird zu Streitigkeiten führen. Unproblematisch ist es noch, wenn man, wie es die Gesetzesbegründung ausführt (BT-Drucks 16/107, 9; auch s BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 13; s auch Fleischmann, DB 2007, 1721; Seeger in Schmidt, § 15b EStG Rz 3), auch etwaiges Sonder-BV einbezieht, soweit dieses Modellbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Rechtsfolgen-Vergleich mit § 2b EStG aF

Rn. 192 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Der Vergleich mit § 2b EStG aF ergibt Folgendes:mehr

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Begünstigte Schenkung von Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz Bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens können die Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. nur gewährt werden, wenn die Wirtschaftsgüter gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen werden. Normenkette § 13a, § 13b ErbStG a.F. Sachverhalt Der Vater des Klägers (V) war alleiniger Kommanditist einer GmbH & Co....mehr

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Steuerbegünstigte Schenkung eines Kommanditanteils

Leitsatz 1. Der Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009 ist erfüllt, wenn ein Mitunternehmeranteil im ertragsteuerrechtlichen Sinn vom Schenker auf den Beschenkten übergegangen ist. 2. Ob vor der Übertragung wesentliches Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen dem Betrieb entnommen oder in ein anderes Betriebsvermögen überführt wurde, ist für die Gewährung der ...mehr

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Bestimmung des Werts eines Anteils an einer Personengesellschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz 1. § 97 Abs. 1a BewG enthält Vorgaben zur Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen einer Personengesellschaft durch Aufteilung des gemeinen Werts des der Personengesellschaft gehörenden Betriebsvermögens. 2. Die Vorgaben des in § 97 Abs. 1a BewG enthaltenen Aufteilungsschemas sind auch dann zu beachten, wenn im Einzelfall der danach ermittelte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 182 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts eines Anteils am Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 2 BewG. Danach ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 BewG genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 2 Satz 1 BewG). Zur Wertermittlung ist §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Bewertung des (gewerblichen und freiberuflichen) Betriebsvermögens sowie der Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 264 [Autor/Stand] Wie schon nach altem Recht werden börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften gemäß § 11 Abs. 1 BewG mit dem Kurswert angesetzt, der erforderlichenfalls um einen Paketzuschlag zu erhöhen ist. Bei fehlender Börsennotierung, insb. bei Anteilen an Gesellschaften mbH, wird der gemeine Wert aus Verkäufen zwischen fremden Dritten abgeleitet, wenn solche V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundbesitzwerte beim Grundvermögen (Abs. 3)

Rz. 122 [Autor/Stand] Für Grundstücke des Grundvermögens sind Grundbesitzwerte zu ermitteln und förmlich festzustellen. Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich nach § 2 BewG. Rz. 123 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Grundbesitzwerte des Grundvermögens sind für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 die §§ 176 bis 198 BewG maßgebend. Die Bewertungsvorschrift...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Abs. 2)

Rz. 111 [Autor/Stand] Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Grundbesitzwerte zu ermitteln und förmlich festzustellen. Die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist seit jeher eine diffizile Aufgabe. Ursächlich hierfür ist u.a. zweifellos die Vielfalt der in unterschiedlichen Sparten tätigen Betriebe der La...mehr

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Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs von einer Kapitalgesellschaft, deren Anteile im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei einer Personengesellschaft gehalten werden

Leitsatz 1. Befinden sich bei einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG die Anteile an dem übertragenden Rechtsträger im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer Personengesellschaft und werden diesem infolge der Abspaltung Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger zugeteilt, bleiben diese Anteile bis zu ihrer Entnahme gleichfalls notwendiges S...mehr

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Erwerb in Abbruchabsicht im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Die Rechtsgrundsätze zur Behandlung von Abbruchkosten beim Erwerb eines Gebäudes in Abbruchabsicht gelten auch für den unentgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. 2. § 6 Abs. 3 EStG bewirkt eine Rechtsnachfolge nur in einzelnen vom Gesetz ausdrücklich bestimmten Beziehungen, begründet aber keine umfassende "Fußstapfent...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.4 Anteile an der Betriebsgesellschaft

Rz. 36 Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann die Beteiligung des Gesellschafters an einer Personengesellschaft dadurch stärken, dass sie für das Unternehmen der Personengesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft ist. Dementsprechend hat der BFH eine Kapitalbeteiligung dem Sonderbetriebsvermögen II zugeordnet, wenn zwischen dem Unternehmen der Personengesellschaft un...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.7 Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Aus der Betriebsaufspaltung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen: die GmbH-Anteile sind notwendiges Betriebsvermögen, sofern das Besitzunternehmen ein Einzelunternehmen ist, bzw. Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft, soweit dieses Besitzunternehmen ist und die Anteile den einzelnen Gesellschaftern gehören[1] der Gewinnausschüttungsanspruch ist phasenver...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.3 Aktivierungszeitpunkt für Gewinnansprüche

Rz. 35 Mit Beschluss vom 7.8.2000[1] hat der Große Senat des BFH entschieden, dass eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren kann. Eine Ausnahme – so führt der BFH aus ...mehr