Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbilanz

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.2 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 10–20)

Die Angaben in den Zeilen 10–14 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b EStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften (Zeile 4), abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben (Zeile 5), Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen (Zeile 6) sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen (Zeilen 8) enthalten sind. Die Angaben werden für ...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeile 8)

Die Zeile 8 betrifft den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen den Gesamtgewinn d...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2019 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Ladungsfrist bei Terminverlegung – Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II

Leitsatz 1. Die vierwöchige Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH beginnt nicht erneut zu laufen, wenn ein Termin auf einen späteren Tag verlegt wird. 2. Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH ‐‐ abgesehen von der Geschäftsbeziehung zu der Mitunternehm...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 9 Weiterführende Literatur

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl. 2002 ff. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 14. Aufl. 2017. Bieg/Kußmaul/Waschbuch, Externes Rechnungswesen, 6. Aufl. 2012. Böcking/Gros/Oser/Scheffler/Thormann, Beck’sches Handbuch der Rechnungslegung, HGB und IFRS, LBW, 58. Aufl. 2019. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalys...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 34 Laufende Bilanzen sind durch eine Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva gekennzeichnet, die sich als Bestandsgrößen aus dem Abschluss der laufenden Buchführung ergeben. Die zweiseitige Buchführungsverknüpfung und laufende Erstellung unterscheidet sie von sog. Sonderbilanzen und Status. Rz. 35 Die als "Aktiva" bezeichnete linke Seite der Aufstellung, die im Wesentlic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u.a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Rah...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen

Zu beachten ist, dass nicht zwangsläufig der treaty override des § 50d Abs. 10 EStG hinsichtlich der Behandlung des Sonderbetriebsvermögens zur Anwendung kommt, da der BFH zumindest für Aktiv-Wirtschaftsgüter die nationalen Grundsätze der Zuordnung von Betriebsvermögen auch auf grenzüberschreitende Fälle anwendet. Insbesondere ist auf folgende Entscheidungen hinzuweisen: Zuord...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Latente Steuern bei Personengesellschaften

Tz. 117–120 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 (einstweilen frei) Tz. 121 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Auf Ebene der Personengesellschaft sind alle temporary differences zwischen den Wertansätzen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz und in den Ergänzungsbilanzen auf der einen und der IFRS-Bilanz auf der anderen Seite in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Existieren Sonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuteilung von Zinsabzug u Zinsvortrag

Rn. 233 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf Zinsaufwendungen (s Rn 136), "die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben" (§ 4h Abs 3 S 2 EStG). Diese tatbestandliche Voraussetzung der Gewinnminderung ist bei PersGes unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Ergänzungs- u Sonderbilanzen (s § 15 Rn 92 (Bitz)) zu prüfen. Die PersGes ermittelt den G...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.2 Sonderbetriebsvermögen – Sonderbilanzen

Rz. 405 Zum notwendigen Betriebsvermögen, das der Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugrunde zu legen ist, gehört außer dem in der Steuerbilanz erfassten Gesellschaftsvermögen das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (Mitunternehmer). Nach der Rechtsprechung des BFH[1] gehören zum...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4 Steuerliche Sonderbilanzen, steuerliche Ergänzungsbilanzen

3.4.1 Umfang der steuerlichen Vermögensübersicht Rz. 404 Handelsrechtlich sind nur diejenigen Vermögensgegenstände bilanzierungsfähig, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Gesellschaftsvermögen sind. Vermögensgegenstände, die einzelnen Gesellschaftern gehören, aber nicht Gesellschaftsvermögen sind, können handelsrechtlich auch dann nicht von der Personenhandelsgesellschaft bi...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.2 Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 376 § 264c Abs. 1 HGB schreibt vor: "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss die Eigenschaft vermerkt werden." Damit sind Ausleihungen an und Forderungen gegen Gesellschafter in der Bilanz gesondert au...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.4.1 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen

Rz. 347 Die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Gesellschafters ergeben sich aus seinem Gesellschaftsanteil, der jedoch nichts über seine vermögensmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aussagt. Diese repräsentiert das Kapitalkonto. Es ist "eine Rechengröße, die kontenmäßig die Vermögensbeteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft darstellt".[1] Gesetzl...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.6 Bilanzielle Behandlung eines Gesellschafterwechsels

Rz. 419 Auf die Ausführungen in Rn. 645 ff. wird hingewiesen.mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.1 Umfang der steuerlichen Vermögensübersicht

Rz. 404 Handelsrechtlich sind nur diejenigen Vermögensgegenstände bilanzierungsfähig, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Gesellschaftsvermögen sind. Vermögensgegenstände, die einzelnen Gesellschaftern gehören, aber nicht Gesellschaftsvermögen sind, können handelsrechtlich auch dann nicht von der Personenhandelsgesellschaft bilanziert werden, wenn sie dem Geschäftsbetrieb d...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.4 Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH und der Kommanditisten

Rz. 410 Im Urteil vom 9.9.1993[1] hat der BFH ausgeführt, dass die Bestimmung eines Wirtschaftsguts, der Beteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft zu dienen, bewirke, dass das Wirtschaftsgut nicht für private, sondern für betriebliche Zwecke eingesetzt sei. Denn der Gesellschafter einer Personengesellschaft sei nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Unternehmer (Mitunternehme...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.5 Kein Sonderbetriebsvermögen bei Vermietung durch gewerblich tätige Personengesellschaft und bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

Rz. 415 Die vorstehend erwähnten Grundsätze zu den Sonderbetriebseinnahmen und zum Sonderbetriebsvermögen haben ihre Grundlage in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HS 2 EStG. Nach dieser Vorschrift sind bezogene Entgelte für Leistungen (Tätigkeit, Darlehensgewährung, Nutzungsüberlastung) steuerrechtlich als Sonderbetriebseinnahmen der an der empfangenen Gesellschaft beteiligten Gesel...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.3 Eigener Datensatz (Taxonomie) für die Datenfernübertragung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 409 Nach §5b EStG sind die Inhalte einer Bilanz sowie der GuV-Rechnung – hierzu zählen auch Sonder- und Ergänzungsbilanzen – durch einen amtlich vorgeschriebenen Datensatz ( sog. Taxonomie) elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln)[1] Ab dem Jahresabschluss 2015 ist für die Sonder- und Ergänzungsbilanz zwingend jeweils ein eigener Datensatz erforderlich, das be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 2.2 Ermittlung der Einkünfte

Der Gewinn bzw. Verlust einer Mitunternehmerschaft wird in 2 Stufen ermittelt: 1. Stufe: Gesamthand Zunächst wird der Gewinn der Mitunternehmerschaft errechnet – der gesamthänderisch erwirtschaftete Gewinn. Dies ist der steuerliche Gewinn, wie er aus der laufenden Buchhaltung der Gesellschaft abgeleitet wird. Damit ist das Ergebnis auch um Zahlungen an die Gesellschafter gemin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.1 Begriff der Bilanzänderung

Rz. 456 Bilanzänderung bedeutet, dass ein handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässiger (richtiger) Bilanzansatz durch einen anderen handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässigen Bilanzansatz ersetzt wird. Sie setzt grundsätzlich ein Wahlrecht des Stpfl. voraus, das durch die Bilanzänderung anders, als es in der ursprünglichen Bilanz der Fall war, ausgeübt werden soll. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.3 Rechtsfolge

Rz. 647 Als Rechtsfolge bestimmt § 4 Abs. 4a S. 4 EStG, dass die Zinsen, die auf die Überentnahme entfallen, dem Gewinn hinzuzurechnen sind; sie sind dadurch nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Betroffen sind alle Schuldzinsen, also nicht nur Zinsen aus Kontokorrentkonten oder Bankkrediten, sondern auch Zinszahlungen an Partner des laufenden Geschäftsverkehrs.[1] Die Höhe der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.5 Notwendiges Betriebsvermögen bei Personengesellschaften

Rz. 59 Bei einer Personengesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen grundsätzlich das Gesamthandsvermögen. Nach § 242 HGB hat der Kaufmann "sein" Vermögen in die Bilanz aufzunehmen, bei einer Personengesellschaft betrifft dies das Gesamthandsvermögen. Dazu gehört eine Darlehensforderung auch dann, wenn der Zweck der Gesellschaft nicht in der Vergabe von Darlehen be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.2.1 Steuerrechtliche Wirkungen des Bilanzzusammenhangs

Rz. 279 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt, dass zum Zweck der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs, für das der Gewinn ermittelt worden ist, mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs zu vergleichen ist. Das Anfangsvermögen am Beginn des Wirtschaftsjahrs, dessen Gewinn ermittelt werden soll...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
In Vergangenheit unterlassene Einlage nicht über formellen Bilanzenzusammenhang erfolgswirksam nachholbar

Leitsatz Werden Sonderbetriebsausgaben, die aus privaten Mitteln bestritten worden sind, im Jahr der Entstehung des Aufwands nicht berücksichtigt, kommt eine erfolgswirksame Nachholung in einem Folgejahr nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs nicht in Betracht. Normenkette § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 7, § 10a, § 35b Abs. 2 Sat...mehr

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Verpächterwahlrecht bei Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung – Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils in Personengesellschaft

Leitsatz 1. Die Grundsätze über das Verpächterwahlrecht gelten nicht nur bei Beendigung einer "echten Betriebsaufspaltung", sondern auch dann, wenn eine "unechte Betriebsaufspaltung" beendet wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. April 2002 – X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, unter B.II.3.c bb (1)). 2. Für die Einbringung des ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 A...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.7 Vor Zeilen 8–11

In den Zeilen 8–11 sind Eintragungen entsprechend den Zeilen 4–7 vorzunehmen. Sie betreffen aber nicht mehr die Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft, sondern die jeweilige Sonderbilanz des Gesellschafters. Für diese Beträge wird auf der ersten Seite des Vordrucks keine Gesamtsumme gebildet.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.8 Zeile 8

In dieser Zeile sind die von der Personengesellschaft als Vergütung für die Überlassung in- oder ausländischer Wertpapiere gezahlten Beträge einzutragen. Diese Beträge sind nach § 8b Abs. 10 Satz 1 KStG bei der Personengesellschaft steuerlich nicht abziehbar. Einzutragen sind nur die Vergütungen, die aus der Sonderbilanz gezahlt wurden. Die Eintragung entspricht der in Zeile...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 4 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Er ist von Personengesellschaften auszufüllen, zu deren Gesellschaftern Körperschaftsteuersubjekte gehören. Der Vordruck ermöglicht die Durchführung der "Br...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.9 Zeile 9

Leistet die entleihende Personengesellschaft die Vergütung nicht in Geld, sondern überlässt ihrerseits ertragbringende Wirtschaftsgüter, wird fingiert, dass ihr die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern weiterhin zuzurechnen sind, sie diese also versteuern muss, und dass sie diese Erträge als Vergütung an die überlassende Körperschaft leistet, die dann als nicht...mehr

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Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionswirtschaftsguts

Leitsatz 1. Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden. 2. Ein Veräußerungsgewinn, der in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden ist, kann in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt überführt werden, in dem ...mehr

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Widmung von gewillkürtem Sonderbetriebsvermögen.

Leitsatz Die Widmung von Wertpapieren als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen erfordert einen nach außen manifestierten, unumkehrbar dokumentierten Widmungsakt. Sachverhalt Strittig war, ob Wertpapiere Sonderbetriebsvermögen waren. Die Klägerin war eine Mitunternehmerschaft, die ab 2006 gewerblichen Grundstückshandel betrieb. Hierzu erwarb sie verschiedene Objekte und nahm zu...mehr

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Kein Rückgängigmachen eines zulasten des Gesamthandsvermögens einer Personen­gesellschaft gebildeten Investitionsabzugsbetrags bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz 1. Eine begünstigte Investition i.S. des § 7g EStG liegt auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition später (innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums) von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird. 2. Im Wirts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolgen

a) Zwangsrealisation der stillen Reserven im inkriminierten Einbringungsvermögen Rz. 159 [Autor/Stand] Wirtschaftsgutbezogener Ansatz von gemeinen Werten. Die Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter mit deren gemeinen Werten nach § 50i Abs. 2 ist lex specialis zu der Bewertung nach § 20 UmwStG. § 50i Abs. 2 suspendiert den Buch- bzw. Zwischenwertansatz aber nur selektiv ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsgrundlagen

Rz. 17 [Autor/Stand] Zur Erläuterung des § 202 BewG bildet R B 202 ErbStR 2011 [2] eine weitere Rechtsgrundlage, der folgenden Wortlaut hat: Rz. 18 [Autor/Stand] (1) [1]Die einzelnen Betriebsergebnisse sind gesondert zu berechnen; Ausgangswert ist sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Kapitalgesellschaften der Gewinn im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 EStG und nicht das zu...mehr

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Zurechnung eines Investitionsabzugsbetrags bei Personengesellschaften.

Leitsatz Ein im Sonderbetriebsvermögen in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag ist auch im Sonderbetriebsvermögen hinzuzurechnen. Bei Personengesellschaften ist dieser Betrag betriebs- und nicht personenbezogen zu ermitteln. Sachverhalt Der Kläger war Kommanditist einer GmbH & Co. KG. Diese bildete in 2008 in der Sonderbilanz des Klägers einen Investitionsabzugsbetrag...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wegfall der korrespondierenden Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils

Leitsatz 1. Die korrespondierende Bilanzierung der Darlehensforderung eines Personengesellschafters in dessen Sonderbilanz und in der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft endet mit dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft. Ab diesem Zeitpunkt verliert die in der Gesamthandsbilanz ausgewiesene Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihre Funktion als funktiona...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.2 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Im Zusammenhang mit einem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht auf eine Versorgungszusage ergeben sich Besonderheiten, wenn die zusageerteilende Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und unmittelbar nach der Umwandlung oder erst während der folgenden Mitunternehmerschaft des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Zusage verzichtet w...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Latente Steuern / a) Personengesellschaften

Tz. 35 Nach den deutschen (ertrag)steuerrechtlichen Vorschriften sind Personengesellschaften nur Schuldner der Gewerbesteuer. Schuldner der Körperschaftsteuer (bzw. der Einkommensteuer im Fall von natürlichen Personen) sind die Mitunternehmer, welchen die von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte zugerechnet werden.[28] Folglich ist auf Ebene der Personengesellschaft ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / II. Bilanz

Tz. 3 Als Bilanz (von spätlateinisch bilanx, Waage) bezeichnet man eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts, etwa des Einzelkaufmanns oder der Gesellschaft als Unternehmensträger.[3] Sie ist eine kurzgefasste und stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) in Kontenform.[4] Eine andere Betrachtung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / bb) Eröffnungsbilanz (Beginn der Aufstellungspflicht)

Tz. 10 Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Das ist der Zeitpunkt, ab dem der Kaufmann ein selbständiges Handelsgewerbe erstmals als sein eigenes betreibt. Daraus folgt, dass eine Eröffnungsbilanz auch bei einem Inhaberwechsel vom Erwer­ber aufzustellen ist und zwar unabhängig vom Erwerbsgrund. Deshalb muss etwa auch der Erbe ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / aa) Begriff der Bilanz

Tz. 18 Das HGB setzt in § 242 Abs. 1 HGB die Bilanz mit dem Abschluss gleich und definiert sie als einen Rechnungsabschluss, der zum Ende des Geschäftsjahrs das Verhältnis des Ver­mögens zu den Schulden des Kaufmanns ausweist. Diese Art des Ausweises unterscheidet die Bi­lanz vom In­ventar, in dem es nicht um das Verhältnis, sondern um eine bloße Bestands­auf­nahme geht und ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / a) Allgemeines

Tz. 56 Die Bilanz zur Ermittlung einer Überschuldung gem. § 19 InsO kann hingegen nicht § 266 HGB folgen.[161] Bei ihr geht es um die (tatsächliche) Wertermittlung mit Blick auf das vom Rechtsträger betriebene Unternehmen.mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / a) Begriff der Bilanz

Tz. 360 Das HGB setzt in § 242 Abs. 1 HGB die Bilanz mit dem Abschluss gleich und definiert sie als einen Rechnungsabschluss, der zum Ende des Geschäftsjahrs das Verhältnis des Ver­mögens zu den Schulden des Kaufmanns ausweist. Diese Art des Ausweises unterscheidet die Bi­lanz vom In­ventar, in dem es nicht um das Verhältnis, sondern um eine bloße Bestands­auf­nahme geht und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / c) Bilanzarten, insbesondere Handels- und Steuerbilanz

Tz. 102 Je nach dem Zweck der Bilanz sind nach Aufbau und Inhalt verschiedene Bilanzarten zu unterscheiden. Die wichtigste Unterscheidung betrifft die Handelsbilanz und die Steuerbilanz (vgl. Kapitel 1 Tz. 4). Die Handelsbilanz des Einzelabschlusses ist die Bilanz nach dem HGB (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 266 HGB). Ihr Zweck liegt vor allem in der Information und der Ausschüt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / aa2) Vermögensübertragungen im Stichtagsmoment ("Mitternachtsgeschäfte")

Tz. 11 Angesprochen sind hier Umwandlungen, insbesondere Verschmelzungen, und Anteilsübertragungen in der juristischen Sekunde zwischen zwei Geschäftsjahren ("Mitternachtsgeschäfte").[13] In der Praxis wird der Übertragungszeitpunkt mitunter auf den Stichtag, 24:00 Uhr gelegt. Teilweise wird stattdessen das Datum konkret angegeben, wobei aber verschiedene Schreibweisen mögli...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / cc) Schlussbilanz (Liquidationsbilanz)

Tz. 15 Die Schlussbilanz ist die Jahresbilanz für das letzte Geschäftsjahr des Einzel­kauf­manns, das kürzer als ein Jahr sein kann. Für sie gelten keine Besonderheiten. Deshalb ist sie im Gesetz auch nicht geregelt. Die Liquidationsbilanzen der Handelsgesellschaften treten neben oder an Stelle der Jahres­bi­lanzen nach GoB und folgen besonderen Regeln. Bei Personenhandelsges...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Rechnungslegung... / c) Geltungsbereich

Tz. 70 Der Geltungsbereich von § 328 HGB ist kongruent mit dem Geltungsbereich der §§ 325 ff. HGB die Vorschrift gilt sinngemäß für Kreditinstitute und Versicherungen (§ 340 l Abs. 1, § 341 l Abs. 1 HGB). Auch eingetragene Genossenschaften unterliegen § 328 HGB (vgl. § 339 Abs. 2 HGB). Ferner verweist das PublG in seinen § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 2 PublG für die nach diesem Gese...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / a) Bußgeldtatbestände in Abs. 1

Tz. 169 Zum tauglichen Täterkreis (Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats) vgl. Tz. 161 f. sowie die Ausführungen zu § 331 HGB (vgl. Tz. 30). § 334 Abs. 1 HGB sanktioniert in Nr. 1–6 Verstöße gegen bestimmte Rechnungslegungsvorschriften; die §§ 242 ff. HGB werden dabei allerdings nicht komplett erfasst.[226] Führt der Verstoß dazu, dass die gesamt...mehr