Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.2 Allgemeine Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD

Die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind grundsätzlich in Art. 19a der Bilanzrichtlinie geänderten Fassung bzw. in § 289c HGB-E geregelt. Grundsätzlich sind in den Nachhaltigkeitsbericht diejenigen Angaben aufzunehmen, die für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeiten der Kapitalgesellschaft auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Verständnis der Auswirkungen ...mehr

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Wirtschaftsethik / 5 Wirtschaftsethik in der Praxis: ISO 26000

Ein Meilenstein für die praxisbezogene Wirtschaftsethik war die Veröffentlichung der ersten internationalen Norm zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen 2010: die ISO 26000. In ihrer, im internationalen Konsens (unter Einbindung von 99 Ländern à 6 Stakeholder-Gruppen) entwickelten Definition, macht sie unmissverständlich deutlich, dass Unternehmen eine Verant...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 1.3 LkSG-Berichtspflicht und behördliche Kontrolle

Der Regelungsadressat hat jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten zu erstellen und auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich zu machen.[1] Zudem hat der Regelungsadressat seinen Bericht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einzureichen. Das BAFA prüft, ob der Bericht vorliegt und die ...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 1.4 Ausblick: Änderungen des LkSG durch die CSDDD

Im Mai 2024 wurde zudem die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD bzw. CS3D) final verabschiedet. Hierbei handelt es sich um das europäische Pendant zum LkSG, das innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten, also bis etwa Mitte 2026, von den EU-Mitgliedsstaaten in n...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / Zusammenfassung

Überblick Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) enthält konkrete Vorgaben für ein umfassendes menschenrechtliches und umweltbezogenes Risikomanagement. Es regelt im Einzelnen, was die Regelungsadressaten des LkSG tun müssen, um menschenrechtliche und spezifische umweltbezogene Risiken und Verletzungen in ihrer Lieferkette zu erkennen und zu minimieren bzw. zu beend...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.6 Wesentlichkeitsanalyse bzgl. der Wertschöpfungskette

Welche mit der Wertschöpfungskette des Unternehmens verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen wesentlich sind, ist im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse zu ermitteln. Die Bewertung der Wesentlichkeit ist der zentrale Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. In der Wesentlichkeitsanalyse sind diejenigen Nachhaltigkeitsaspekte zu betrachten, die in den themenbe...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 1.1 Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken gemäß LkSG

Kernelement der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten des LkSG ist die Durchführung von regelmäßigen und ggf. anlassbezogenen Risikoanalysen, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei den Zulieferern des Unternehmens zu ermitteln.[1] Der sachliche Anwendungsbereich des LkSG und damit der Gegenstand der Risi...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.1 Personeller Anwendungsbereich der CSRD

Der personelle Anwendungsbereich der CSRD ist deutlich weiter gefasst als der des LkSG . Es werden also künftig sowohl Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein, die die Sorgfaltspflichten des LkSG zu erfüllen haben, als auch solche, die nicht (jedenfalls nicht unmittelbar) dem LkSG unterliegen, sondern allenfalls als Zulieferer mit entsprechenden Erw...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.1.3 Nachhaltigkeitsorientiertes Risikomanagementsystem und Sorgfaltspflichten

Rz. 38 Über § 91 Abs. 2, 3 AktG und das LkSG hinaus stellt sich ebenfalls die Frage, inwiefern eine regulative Ausdehnung des betrieblichen Risikomanagementsystems (RMS) um Nachhaltigkeitsaspekte notwendig erscheint. Dies impliziert, dass das unternehmerische RMS auf eine Steuerung nicht nur von finanziellen Risiken, sondern zusätzlich von Umwelt- und Sozialrisiken abzielen ...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 3.2 Unternehmensbezogene Offenlegungspflichten

Rz. 14 Die Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen auf ihrer Unternehmenswebsite gilt für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater im Zusammenhang mit dem Angebot von u. a. Portfoliomanagement- und Anlageberatungsdienstleistungen, versicherungsbasierten Anlageprodukten, Rentenprodukten sowie alternativen Investmentfonds und OGAW-Produkten. Nach Art. 3 der SFDR verpfli...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.4 Sozialer Mindestschutz

Rz. 21 Ein Unternehmen, dessen Wirtschaftstätigkeit unter die Taxonomie-Verordnung fällt und die technischen Bewertungskriterien hinsichtlich wesentlichen Beitrags und erheblicher Beeinträchtigung erfüllt, hat zudem gem. Art. 3 und Art. 18 der Taxonomie-Verordnung sicherzustellen, dass bei der Ausübung dieser Wirtschaftstätigkeit ein entsprechender sozialer Mindestschutz bes...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.4 Menschenrechts- und Schweregradanalyse

Rz. 12 13Jedes der hier aufgeführten Merkmale (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit) kann drastische negative Effekte implizieren. Um der Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Menschenrechte Rechnung zu tragen, ist der Schweregrad des Effekts auf diese bedeutender als deren Wahrscheinlichkeit (ESRS 1.AR11).[1] Deshalb wurden die Merkmale (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit), d...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.3.2 GRI-Standards

Rz. 33 Im Jahr 2016 ging die GRI von der Bereitstellung von Leitlinien zur Festlegung der ersten globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über – den GRI-Standards. Die Standards werden kontinuierlich aktualisiert und ergänzt, einschl. neuer themenspezifischer Standards. So wurden im Oktober 2021 die universellen Standards der GRI umfassend aktualisiert. Die...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 2 Frühzeitige Umstellung auf integrierte Berichterstattung – Beweggründe

Rz. 3 Seit dem Jahr 2007 wendet BASF als Vorreiter das Konzept der integrierten Berichterstattung an. Was zunächst mit einer kombinierten Darstellung der bisher getrennten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht begann, entwickelte sich im Zeitverlauf zu einer vollintegrierten Berichterstattung der wesentlichen finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Th...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.2.2 Anpassungen des DNK

Rz. 10 Seit der Einführung des DNK im Jahr 2011 wurde der Kodex aufgrund der rechtlichen Entwicklungen bereits mehrfach fortentwickelt. So wurde im August 2014 durch den RNE eine aktualisierte Fassung des DNK beschlossen. Ursächlich für diese Aktualisierung war vornehmlich eine Anpassung der im DNK angewandten Bezugsgrößen (Rz 20).[1] Rz. 11 Um Unternehmen im Kontext des in 2...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / Literaturtipps

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 3.3 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (Sustainable Supply Chain Management) durch den Vorstand

Rz. 21 Eine zentrale Regulierung i. R. d. Sustainable Corporate Governance stellt das sog. " Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz " (LkSG; § 15) dar. Wenngleich andere europäische Staaten, z. B. das Vereinigte Königreich und Frankreich, in den vergangenen Jahren ähnliche Gesetze erlassen haben, hat sich auf EU-Ebene neben der CSR-Richtlinie und der EU-Konfliktmineralien-Verord...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Offenlegungsverordnung

Die im März 2021 in Kraft getretene SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) ist Teil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen. Mit der SFDR werden an Finanzmarktakteure erhöhte Transparenzanforderungen für nachhaltige Finanzprodukte gestellt und verstärkte Sorgfaltspflichten eingeführt.mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Richtlinie der EU-Kommission zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten, die das EU-Parlament am 24.4.2024 endgültig verabschiedet hat. Sie zielt darauf ab, dass in der EU tätige Unternehmen künftig zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in ihren weltweiten Wertschöpfungsketten verpflichtet werden.mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3 SUSI@Bionorica SE: Großprojekt für Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit

Rz. 3 Zur Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG; § 15) sowie für die Umsetzung der neuen Vorschriften aus der CSRD für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 9) und der EU-Taxonomie (§ 12) wurde bei Bionorica ein Projektteam mit dem Titel "SUSI@Bionorica" (kurz für Sustainability Initiative @ Bionorica) ins Leben g...mehr

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§ 1 Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Die gesellschaftliche Entwicklung hat in den vergangenen Jahren zu einer wachsenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die unternehmerische Verantwortung geführt. Unternehmen haben zudem im Zuge von vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrisen an gesellschaftlichem Vertrauen eingebüßt. Zunehmend wurden und werden daher höhere Anforderungen an die Rechenscha...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.6.1 Entstehung

Rz. 82 Im Jahr 2011 wurden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet. Als UN-Sonderbeauftragter für Wirtschaft und Menschenrechte war der Politikwissenschaftler John Ruggie von 2005 bis 2011 mit dem Mandat betraut, einen Bericht über die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen zu erstellen. Die UN-Leitprinzipien, ...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.6.2.1 Grundlagen

Rz. 85 Das UN Guiding Principles Reporting Framework bietet Unternehmen eine Möglichkeit, ihre Fortschritte in Bezug auf die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sinnvoll und stimmig zu berichten. 3 Ziele sind damit verbunden: Unternehmen Hinweise zu geben, wie Informationen berichtet werden können, die praktische Anwendung sicherzustellen im Zusammenhang mit Kapazitätsbesch...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen mit mind. 3.000 bzw. 1.000 Beschäftigten in Deutschland ab dem 1.1.2023 bzw. 1.1.2024 zum Schutz von Menschen- und Umweltrechten entlang der Lieferketten. Zu den Kernelementen der Sorgfaltspflichten gehört nach dem Gesetz die Einrichtung eines Risikomanagements, um Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Sc...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 1 Einführung

Rz. 1 Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren vielfältige Reformen angestoßen, um primär Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu bewegen. Der Nachhaltigkeitsbegriff ist im Schrifttum divers belegt und kann zum einen durch das sog. "Triple Bottom Line"-Konzept operationalisiert werden. ...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.6.2.2 Die 7 Grundsätze

Rz. 88 Die Grundsätze beschreiben, wie das Unternehmen bei der Umsetzung des Rahmenwerks vorgehen sollte.mehr

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§ 6A Nachhaltigkeit messen ... / 3 ESG-Inhalte (Metriken und Semantik)

Rz. 27 Mit einer ganzheitlichen ESG-Betrachtung eines Unternehmens wird der relevante Rahmen systematisch auf die gesamte Wertschöpfungskette über die direkten Unternehmensgrenzen hinaus ausgebreitet. Darüber hinaus erweitert sich der Fokus von einer cradle-to-gate- hin zu einer cradle-to-grave- oder cradle-to-cradle-Betrachtung, so dass der gesamte Lebenszyklus eines Produk...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.2.2 Überwachungs- und Prüfungspflichten

Rz. 50 Die Ausweitung der Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung und des Nachhaltigkeitsberichts sowie eine Integration von Nachhaltigkeitspflichten in das betriebliche Risikomanagementsystem und in die Sorgfaltspflichten des Vorstands könnten eine Klarstellung der §§ 111, 107 Abs. 3, 171 AktG für den Aufsichtsrat nach sich ziehen. So schlägt der SFB in seinem Abschlussberi...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.5.4 10 Prinzipien

Rz. 72 Die 10 Prinzipien bilden das Herzstück des UNGC und decken die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention ab. Sie definieren eine Art Minimumstandard, der von Organisationen in Strategien, Richtlinien, Verfahrensabläufen, der Unternehmenskultur etc. integriert werden sollte. Die 10 Prinzipien basieren auf den folgenden internationalen Nor...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.1.4 Integrierte Finanz- und ESG-Berichterstattung

Rz. 41 Bislang besteht keine Verpflichtung, die vielfältigen ESG-Berichte von PIEs (Erklärung zur Unternehmensführung, nichtfinanzielle Erklärung, Vergütungsbericht) mit der Finanzberichterstattung zu integrieren (Integrated Reporting). Dieser Umstand vergrößert das Risiko von "Greenwashing" und einer Informationsüberflutung durch den stetig steigenden Umfang der ESG-Bericht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 8.1 Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung

Jede Stellenausschreibung [1] ist grundsätzlich geschlechtsneutral abzufassen, sofern nicht das Geschlecht aufgrund besonderer Umstände eine wesentliche und entscheidende Anforderung darstellt. Darüber hinaus darf ein Arbeitsplatz auch nicht im Hinblick auf ein anderes nach § 1 AGG geschütztes Merkmal unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG ausgeschrieben we...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.1 Grundsätzliches zu den Sorgfaltspflichten

Rz. 30 In Abschn. 2 des LkSG wird i. E. beschrieben, welche Sorgfaltspflichten von den Unternehmen umzusetzen sind. Unternehmen sind gem. § 3 Abs. 1 LkSG dazu verpflichtet, die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten, um Risiken vorzubeugen, diese zu minimieren oder im Fall von bereits eingetretenen Verletzungen diese zu beenden. Rz. 31 Wich...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5 Von den Unternehmen einzuhaltende Sorgfaltspflichten

5.1 Grundsätzliches zu den Sorgfaltspflichten Rz. 30 In Abschn. 2 des LkSG wird i. E. beschrieben, welche Sorgfaltspflichten von den Unternehmen umzusetzen sind. Unternehmen sind gem. § 3 Abs. 1 LkSG dazu verpflichtet, die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten, um Risiken vorzubeugen, diese zu minimieren oder im Fall von bereits eingetrete...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 3 Ausmaß und Grad der Sorgfaltspflichten in Abhängigkeit von der Einflusssphäre

3.1 Begriff der Lieferkette Rz. 8 Das LkSG verpflichtet die Unternehmen gem. § 3 Abs. 1 dazu, in ihren Lieferketten die in Abschn. 2 des Gesetzes im Detail definierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten, um Risiken vorzubeugen bzw. zu minimieren oder um eingetretene Verletzungen zu beenden. Der ausdifferenzierte Pflich...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Zentraler Ausgangspunkt des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) [1] sind die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2011.[2] In den besagten UN-Leitprinzipien findet sich u. a. das Leitprinzip der sog. menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, welches Unternehmen bei Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit berücksichtigen sollen.[3] Rz. 2...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 3.2 Eigener Geschäftsbereich

Rz. 15 Der eigene Geschäftsbereich des Unternehmens wird in § 2 Abs. 6 LkSG definiert als "jede Tätigkeit des Unternehmens zur Erreichung des Unternehmensziels". Weiter heißt es, dass damit "jede Tätigkeit zur Herstellung und Verwertung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie an einem Standort im In- oder Ausland vorgenommen wird", erf...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.8 Dokumentations- und Berichtspflichten

Rz. 63 Nach § 10 Abs. 1 LkSG ist die Erfüllung der Sorgfaltspflichten unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. Bzgl. der Dokumentation gibt es eine 7-jährige Aufbewahrungsfrist. Das Unternehmen ist verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr zu erstellen und spätestens 4 Monate nach dem Schluss des Ges...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 3.1 Begriff der Lieferkette

Rz. 8 Das LkSG verpflichtet die Unternehmen gem. § 3 Abs. 1 dazu, in ihren Lieferketten die in Abschn. 2 des Gesetzes im Detail definierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten, um Risiken vorzubeugen bzw. zu minimieren oder um eingetretene Verletzungen zu beenden. Der ausdifferenzierte Pflichtenkatalog des Abschn. 2 de...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 3.3 Unmittelbarer Zulieferer

Rz. 23 In § 2 Abs. 7 LkSG wird der unmittelbare Zulieferer i. S. d. LkSG definiert als "ein Partner eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, dessen Zulieferungen für die Herstellung des Produktes des Unternehmens oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind". Das Gesetz erfasst damit grds...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 9 Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Rz. 79 Nach einem längeren politischen Diskussionsprozess gelang es den EU-Mitgliedstaaten, sich im Frühjahr 2024 auf einen Kompromisstext für eine EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD oder auch CS3D) zu einigen. Am 5.7.2024 ist die CSDDD im EU-Amtsblatt verkündet worden.[1] Die Richtlinie ist innerhalb von 2 Jahren von den EU-M...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / Literaturtipps

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.4 Grundsatzerklärung

Rz. 43 Gem. § 6 Abs. 2 LkSG ist das Unternehmen verpflichtet, eine Grundsatzerklärung über seine Menschenrechtsstrategie abzugeben. Die Grundsatzerklärung muss zwingend von der Unternehmensleitung verabschiedet werden. Sie ist nach der Gesetzesbegründung gegenüber den eigenen Beschäftigten, dem Betriebsrat, den unmittelbaren Zulieferern sowie der Öffentlichkeit zu kommunizie...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.2 Risikomanagement und Menschenrechtsbeauftragte

Rz. 34 Die Unternehmen sind gem. § 4 Abs. 1 LkSG verpflichtet, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten einzurichten. Das einzurichtende Risikomanagementsystem soll die Interessen der Beschäftigten des Unternehmens, der Beschäftigten innerhalb der Lieferketten, aber auch derjenigen angemessen berücksichtigen, die in sonstiger Weis...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 6.1 Zivilrechtliche Haftung

Rz. 68 Einer der umstrittensten Punkte i. R. d. Gesetzgebungsverfahrens war die Frage der Einführung einer zivilrechtlichen Schadenersatzhaftung deutscher Unternehmen in Fällen von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette, selbst wenn diese keinen eigenen kausalen Verursachungsbeitrag geleistet haben, aber ggf. ihre Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nicht erfüllt haben. ...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 7 Staatliche Kontrolle, Sanktionen und Bußgelder

Rz. 75 Das BAFA ist die zuständige Behörde für die Kontrolle und Durchsetzung des LkSG. Das BAFA wird entweder von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen oder auf Antrag einer Person tätig, die substantiiert darlegen muss, infolge einer Sorgfaltspflichtverletzung in einer geschützten Rechtsposition verletzt worden zu sein bzw. dass eine derartige Verletzung unmittelbar bevo...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.5 Präventionsmaßnahmen

5.5.1 Ergebnis der Risikoanalyse Rz. 45 Sofern ein Unternehmen bei seiner Risikoanalyse ein Risiko identifiziert hat, ist es gem. § 6 Abs. 1 LkSG verpflichtet, unverzüglich angemessene Präventionsmaßnahmen nach § 6 Abs. 2–4 LkSG zu implementieren. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem eigenen Geschäftsbereich und den unmittelbaren Zulieferern. 5.5.2 Eigener Geschäftsbereich Rz...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.6 Abhilfemaßnahmen

5.6.1 Reaktion auf Risikoanalyse Rz. 52 Sofern das Unternehmen feststellt, dass eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht in seinem eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ist es verpflichtet, unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung zu verhinder...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.5.1 Ergebnis der Risikoanalyse

Rz. 45 Sofern ein Unternehmen bei seiner Risikoanalyse ein Risiko identifiziert hat, ist es gem. § 6 Abs. 1 LkSG verpflichtet, unverzüglich angemessene Präventionsmaßnahmen nach § 6 Abs. 2–4 LkSG zu implementieren. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem eigenen Geschäftsbereich und den unmittelbaren Zulieferern.mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.4 Leichtfertige Steuerverkürzung

Rz. 278 Nach § 378 Abs. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 AO bezeichneten Taten leichtfertig begeht. Der objektive Tatbestand des § 378 AO entspricht somit grundsätzlich dem des § 370 AO. Allerdings ist der Täterkreis gegenüber § 370 AO eingeschränkt. Rz. 279 Für den...mehr