Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 2 Merkmale für eine Beschäftigung zwischen Angehörigen

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung zwischen Angehörigen kann angenommen werden, wenn der Angehörige in den Betrieb des Arbeitgebers wie eine fremde Arbeitskraft eingegliedert ist und die Beschäftigung tatsächlich ausübt, der Angehörige dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt[1], der Angehörige anstelle einer fremden Arbeitskraft bes...mehr

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Familienangehörige / 1 Abgrenzung einer entgeltlichen Beschäftigung zur familienhaften Mitarbeit

Im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige sind grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen versicherungspflichtig zur Sozialversicherung wie nicht verwandte Arbeitskräfte.[1] Da beim Einsatz von Angehörigen oftmals die Grenzen zwischen familienhafter Unterstützung und einem tatsächlichen Arbeitsverhältnis fließend sind, ist eine besondere Abgrenzung zur familienhaften...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2 Arbeitsentgelt(-bestandteile) mit fraglicher Regelmäßigkeit

2.1 Überstunden und Mehrarbeit 2.1.1 Auszahlung tatsächlich geleisteter Überstunden Vergütungen für Überstunden zählen nicht zu den regelmäßigen Arbeitsentgeltbestandteilen. Überstundenvergütungen können nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden und sind daher bei der Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts außer Acht zu lassen. Gleiches gilt für Mehrarbeit. 2.1.2 ...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.1 Überstunden und Mehrarbeit

2.1.1 Auszahlung tatsächlich geleisteter Überstunden Vergütungen für Überstunden zählen nicht zu den regelmäßigen Arbeitsentgeltbestandteilen. Überstundenvergütungen können nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden und sind daher bei der Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts außer Acht zu lassen. Gleiches gilt für Mehrarbeit. 2.1.2 Pauschale Vergütung Feste Pausc...mehr

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Familienangehörige / 3 Zuständigkeiten/Beurteilungsverfahren

3.1 Ehegatten/Lebenspartner/Abkömmlinge Der Arbeitgeber muss grundsätzlich für jeden Mitarbeiter prüfen, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt und ob Sozialversicherungspflicht besteht. Bei der Neueinstellung von Ehegatten/Lebenspartnern oder Abkömmlingen (Kinder, Enkelkinder) muss der Arbeitgeber bei der Anmeldung (Abgabegrund "10") das Schlüsselkennzeichen "1" ...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.4 Einmalzahlungen

2.4.1 Urlaubsgeld oder Urlaubsabgeltung? Sofern ein Urlaubsgeld (zusätzliche Zahlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt) arbeits- oder tarifvertraglich festgeschrieben ist, gehört es zum regelmäßigen Arbeitsentgelt. Abweichend davon stellt die Abgeltung von Urlaubstagen, die nicht in Anspruch genommen wurden, kein regelmäßiges Arbeitsentgelt dar.[1] Denn grundsätzlich ist ...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.1.1 Auszahlung tatsächlich geleisteter Überstunden

Vergütungen für Überstunden zählen nicht zu den regelmäßigen Arbeitsentgeltbestandteilen. Überstundenvergütungen können nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden und sind daher bei der Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts außer Acht zu lassen. Gleiches gilt für Mehrarbeit.mehr

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Familienangehörige / 3.1 Ehegatten/Lebenspartner/Abkömmlinge

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich für jeden Mitarbeiter prüfen, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt und ob Sozialversicherungspflicht besteht. Bei der Neueinstellung von Ehegatten/Lebenspartnern oder Abkömmlingen (Kinder, Enkelkinder) muss der Arbeitgeber bei der Anmeldung (Abgabegrund "10") das Schlüsselkennzeichen "1" angeben.[1] 3.1.1 Statusfeststellungsver...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.2 Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienstvergütungen gehören zu den mit hinreichender Sicherheit in den nächsten 12 Monaten zu erwartenden Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dies gilt allerdings nur, wenn bereits im Vorfeld zum Zeitpunkt der Prüfung feststeht, dass diese Bereitschaftsdienste tatsächlich geleistet werden müssen. Schwankt die Höhe der Bereitschaftsdienstvergütungen von Monat zu Mon...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.3 Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) sind nicht beitragsfrei, soweit das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden, mehr als 25 EUR pro Stunde (Grundlohn) beträgt.[1] Bei der Ermittlung des regelmäßigen (Jahres-)Arbeitsentgelts sind die beitragspflichtigen SFN-Zuschläge zu berücksichtigen, wenn die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit rege...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.2.1 Vergütung von Aktivstunden während dem Bereitschaftsdienst

Häufig werden neben der Vergütung z. B. für eine Rufbereitschaft noch zusätzliche Vergütungen für die während der Rufbereitschaft tatsächlich angefallene Arbeit (sog. "Aktivstunden") gezahlt. Diese zusätzlichen Vergütungen zählen nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt.[1] Denn die Höhe der Vergütung für die Aktivstunden richtet sich nach den anfallenden Arbeiten und stellt si...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.4.1 Urlaubsgeld oder Urlaubsabgeltung?

Sofern ein Urlaubsgeld (zusätzliche Zahlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt) arbeits- oder tarifvertraglich festgeschrieben ist, gehört es zum regelmäßigen Arbeitsentgelt. Abweichend davon stellt die Abgeltung von Urlaubstagen, die nicht in Anspruch genommen wurden, kein regelmäßiges Arbeitsentgelt dar.[1] Denn grundsätzlich ist dem Arbeitnehmer Urlaub zu gewähren; die...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.4.3 Sonderzuwendungen mit Garantieteil und Variable

Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind der Meinung, dass bei Sonderzuwendungen, die sich aus einem garantierten Anteil sowie aus einem variablen Anteil zusammensetzen, nur der garantierte Anteil zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehört.[1] Denn nur dieser Garantieteil wird in der Zukunft mit hinreichender Sicherheit gezahlt. Demgegenüber stehen variable Arbeitsentgelt...mehr

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Familienangehörige / 2.1 Weisungsrecht

Das für eine abhängige Beschäftigung typische Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung ist bei der Beschäftigung von Familienangehörigen in der Regel durch die persönliche Bindung in abgeschwächter Form vorhanden. Deshalb erfordert die Versicherungspflicht bei mitarbeitenden Familienangehörigen auch nur ein solches eingesch...mehr

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Familienangehörige / 4 Beiträge/Meldungen/Leistungen für Familienangehörige

Für beschäftigte sozialversicherungspflichtige Familienangehörige und Lebenspartner sind die Gesamtsozialversicherungsbeiträge wie bei nicht verwandten Beschäftigten zu berechnen und abzuführen.[1] Für die An- und Abmeldungen sowie für die sonstigen Meldungen gelten ebenfalls weitgehend die für sonstige Beschäftigte zu erstattenden Meldungen. Soweit es sich bei dem Familienan...mehr

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Familienangehörige / 3.1.1 Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung leitet aufgrund des Schlüsselkennzeichens ein Statusfeststellungsverfahren ein, mit dem Rechtsklarheit zur Versicherungspflicht geschaffen wird. Das Verfahren endet mit einem entsprechenden Bescheid der Clearingstelle. Insofern ist der Arbeitgeber in diesen Fällen von seiner Alleinverantwortung für die korrekte Beurteilung ...mehr

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Familienangehörige / 3.2 Prüfung anderer Angehöriger durch Arbeitgeber

Andere Angehörige, die von dem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle nicht erfasst werden, sind vom Arbeitgeber zu beurteilen. Praxis-Tipp Unterstützung durch Einzugsstelle Wie bei allen anderen Arbeitnehmern besteht die Möglichkeit, eine Entscheidung durch die Einzugsstelle (Krankenkasse) herbeizuführen. Dabei fehlt es allerdings grundsätzlich an der leistungsrechtl...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.1.2 Pauschale Vergütung

Feste Pauschbeträge, die als Abgeltung für Überstunden regelmäßig mit dem laufenden Arbeitsentgelt ausgezahlt werden, zählen dagegen zum regelmäßigen Arbeitsentgelt. Mehrarbeitsvergütungen, deren sichere Erwartbarkeit praktisch nur sehr schwierig feststellbar ist, werden in der Regel nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gezählt, es sei denn, es handelt sich um regelmäß...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.4.2 Einmaliges Arbeitsentgelt ohne vertragliche Anbindung

Ein ohne vertragliche Verpflichtung gezahltes einmaliges Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt als regelmäßig gezahlt, wenn es seit mehreren Jahren zur Auszahlung kommt und mit hinreichender Sicherheit wieder gezahlt wird. Dabei muss die Höhe der Zahlung entweder von vornherein beziffert sein oder sich nach bekannten Faktoren (z. B. prozentual zum laufenden Entgelt) ric...mehr

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Familienangehörige / 2.2 Angemessenes Entgelt

Das vereinbarte und tatsächlich gezahlte Entgelt muss in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitsleistung stehen. Zwar muss das Entgelt nicht genau dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt entsprechen. Ein Arbeitsentgelt in Höhe lediglich des halben Tariflohns bzw. des halben ortsüblichen Entgelts spricht aber gegen ein angemessenes Verhältnis.[1] Ein ...mehr

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Familienangehörige / 3.1.2 Bindungswirkung der BA an Statusentscheidung

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die Statusentscheidungen der Clearingstelle leistungsrechtlich gebunden.[1] Das gilt hinsichtlich der Zeiten, für die das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wurde. Praxis-Tipp Hinzutritt der Angehörigeneigenschaft bei bestehender Beschäftigung Tritt die Angehörigeneigenschaft (z. B. durch Heirat ...mehr

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Anwesenheitsprämie / Sozialversicherung

1 Beitragspflicht Die Beitragspflicht in der Sozialversicherung folgt der lohnsteuerlichen Beurteilung. Lohnsteuerpflichtige Anwesenheitsprämien gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Geld- oder Sachprämie gewährt werden. Ausnahmen bestehen für Anwesenheitsprämien, die als Zuschläge für Sonntagsarbeit...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Ansprüche außerhalb der Sozialversicherung

Rz. 133 Auch bei Mithaftung kommen regelmäßig Befriedigungsvorrechte des Verletzten vor den anderen Drittleistungsträgern zum Tragen, sodass sich die Frage der Verteilung unter Mehreren nicht stellt. Rz. 134 Problematisch wird die Situation jedoch, wenn sowohl SVT als auch weitere Drittleistungsträger (z.B. private und gesetzliche Krankenversicherung; RVT und betriebliche Alt...mehr

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§ 5 Verjährung / a) Sozialversicherung oder adäquate Versorgung im Unfallzeitpunkt

aa) Allgemeines Rz. 482 Findet der Forderungsübergang im Unfallzeitpunkt statt (z.B. § 116 SGB X, ähnlich § 81a BVG, beamtenrechtliche Vorschriften [siehe auch Fußnote zu Rdn 488][471]), ist die Kenntnis des Rechtsnachfolgers (und zwar des dort für den Regress zuständigen Mitarbeiters) maßgeblich (Rdn 488 ff.). Rz. 483 Die Anmeldung des Geschädigten kann auch für einen SHT hem...mehr

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§ 5 Verjährung / b) Keine Sozialversicherung oder adäquate Versorgung im Unfallzeitpunkt

aa) Grundsatz Rz. 501 Bestand die Sozialversicherung im Unfallzeitpunkt noch nicht, muss sich der SVT die bis zum Forderungsübergang erworbene Kenntnis des Verletzten anrechnen lassen.[490] Er ist dann Rechtsnachfolger des Verletzten, wobei der Verletzte (= Rechtsvorgänger) auf den Bestand der Forderung (z.B. durch Abfindung, Fristversäumung) einwirken darf und kann. Erfolgt ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sozialversicherung (SVT)

Rz. 199 Die deutsche Sozialversicherung (§ 4 SGB I) ist ein gesetzliches als Solidargemeinschaft ausgeprägtes Versicherungssystem. Es bietet als Teil der sozialen Sicherung finanziellen Schutz vor Lebensrisiken und deren Folgen (wie Alter, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfall). Die (weitgehend verpflichtend) zu versichernd...mehr

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§ 6 Tabellen / I. Werte der Sozialversicherung

Rz. 268 Hinweis Weitere Werte finden sich u.a. auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (http://forschung. deutsche-rentenversicherung. de/ForschPortalWeb/) sowie der gesetzlichen Krankenkassen; Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/324064/sozialversicherungsbeitraege/); Institut Arbeit und Qualifikation Universität Duisburg-Esse...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / J. Sozialversicherung

Rz. 1608 Hinweis: Siehe auch Rdn 1040 ff. Rz. 1609 § 342 SGB III – Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter Beitragspflichtige Einnahme ist bei Personen, die beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt, bei Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind, jedoch mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Prozent der Bezugsgröße. Rz. 1610 § 14 SGB IV – Arbeitsentgeltmehr

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§ 6 Tabellen / 2. Beitragssätze zur Sozialversicherung

Rz. 313 Beitragssatz (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil) in Prozent des beitragspflichtigen Einkommens: Tabelle 6.44: Sozialversicherungsbeiträgemehr

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§ 6 Tabellen / 1. Rentenanpassung in der Sozialversicherung

Rz. 341 Die Renten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung werden seit dem 1.3.2004 (Art. 8 Abs. 1 des 3. SGB VI-Änderungsgesetzes[307]) für Neu-Rentner nicht mehr monatlich im Voraus, sondern erst am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt (§§ 118 Abs. 1 SGB VI, 96 SGB VII). Rz. 342 Gemäß §§ 89, 95 Abs. 1 S. 1 SGB VII wurden in der gesetzlichen Unfallversicherun...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Sozialversicherung

Rz. 48 SVT erwerben nach § 116 SGB X [56] erst mit der Abführung des ersten (freiwilligen oder pflichtigen) Sozialversicherungsbeitrages vom Geschädigten die Forderungen.[57] Bis dahin ist der unmittelbar Verletzte Anspruchsinhaber. Er kann über diese Ansprüche auch endgültig (und auch zum Nachteil eines Rechtsnachfolgers) verfügen. Rz. 49 Da die Vergabe einer Versichertennumm...mehr

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Anwesenheitsprämie / 1 Beitragspflicht

Die Beitragspflicht in der Sozialversicherung folgt der lohnsteuerlichen Beurteilung. Lohnsteuerpflichtige Anwesenheitsprämien gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Geld- oder Sachprämie gewährt werden. Ausnahmen bestehen für Anwesenheitsprämien, die als Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Sozialversicherungsträger – Sozialhilfeträger

Rz. 196 Bei der Schadenabwicklung ist zwingend und strikt auseinander zu halten, ob es sich um Leistungen der Sozialversicherung (SVT) oder solche der Sozialhilfe (SHT) oder Eingliederungshilfeträger handelt. Rz. 197 Sozialversicherer sind die gesetzliche Kranken- (seit 1883), Pflege- (seit 1995), Renten- (seit 1911) und Unfallversicherung (seit 1884). Die 1927 eingeführte Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, m und n sowie Art. 134 MwStSystRL . Danach befreien die Mitgliedstaaten folgende Leistungen: "eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem C...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Begrifflichkeiten

Rz. 313 Bei der Auswertung von Verdienstbescheinigungen sind zum Einkommen die unterschiedlichen Begriffe und deren differierende Inhalte auseinanderzuhalten:[218] Rz. 314 Übersicht 1.1: Einkommen (Begrifflichkeiten)mehr

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§ 6 Tabellen / IV. Rentenveränderung

1. Rentenanpassung in der Sozialversicherung Rz. 341 Die Renten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung werden seit dem 1.3.2004 (Art. 8 Abs. 1 des 3. SGB VI-Änderungsgesetzes[307]) für Neu-Rentner nicht mehr monatlich im Voraus, sondern erst am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt (§§ 118 Abs. 1 SGB VI, 96 SGB VII). Rz. 342 Gemäß §§ 89, 95 Abs. 1 S. 1 SGB VII ...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Bis 31.12.2016

a) Pflegeleistungen Rz. 324 Zu den Pflegeleistungen bis 31.12.2016 siehe ausführlich Jahnke. [304] b) Rentenversicherungsbeitrag für Pflegepersonen Rz. 325 Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht abhängig vom konkreten Pflegeaufwand bemessen, sondern ausschließlich abstrakt nach einem groben Schema ermittelt. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten bei nicht-e...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Regelungen

a) Arbeitslosenversicherung Rz. 269 Den Beitrag (§§ 340, 341 SGB III) zur Arbeitslosenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 346 Abs. 1 SGB III). Ausnahmen regeln §§ 346 Abs. 1a–3, 347, 349a SGB III. Rz. 270 Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgesetzt und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Krankenversicherung

aa) Beitragssatz Rz. 271 Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1.1.2009 ein allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) für alle Krankenkassen gesetzlich festgelegt. Zuvor bestimmte jede Krankenkasse ihren Beitragssatz entsprechend ihrer Finanzlage selbst. Seit 1.1.2015 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des beitra...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Statistisches Bundesamt

Rz. 229 Das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)[226] sieht vor, dass Statistiken vom Statistischen Bundesamt (§ 12 Abs. 1 FPStatG) über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik, § 6 FPStatG) und die Empfänger von Versorgungsbezügen (Versorgungsempfängerstatistik, § 7 FPStatG Sonderversorgungsempfängerstatistik, § 8 FPStatG) geführt werden (§ 1 Nr...mehr

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§ 6 Tabellen / I. Sozialversicherungsabgaben

1. Regelungen a) Arbeitslosenversicherung Rz. 269 Den Beitrag (§§ 340, 341 SGB III) zur Arbeitslosenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 346 Abs. 1 SGB III). Ausnahmen regeln §§ 346 Abs. 1a–3, 347, 349a SGB III. Rz. 270 Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgesetzt und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenv...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Soziale Bezugsgröße (§ 18 SGB IV)

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.2 Kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen

Ebenso wie bei Erwerbseinkommen ist auch bei kurzfristigem Erwerbsersatzeinkommen das durchschnittliche Vorjahreseinkommen maßgebend. Auch hier wird das laufende Einkommen zugrunde gelegt, wenn im Vorjahr entweder kein Einkommen erzielt wurde oder das laufende monatliche Erwerbseinkommen mindestens 10 % niedriger ist als das Vorjahreseinkommen. Zur Ermittlung des Nettobetrags...mehr

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§ 6 Tabellen / III. Pflegeversicherung

1. Bis 31.12.2016 a) Pflegeleistungen Rz. 324 Zu den Pflegeleistungen bis 31.12.2016 siehe ausführlich Jahnke. [304] b) Rentenversicherungsbeitrag für Pflegepersonen Rz. 325 Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht abhängig vom konkreten Pflegeaufwand bemessen, sondern ausschließlich abstrakt nach einem groben Schema ermittelt. Als beitragspflichtige Einnahmen g...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Ab 1.1.2017

a) Pflegeleistungen Rz. 329 Zu den Pflegeleistungen ab 1.1.2017 siehe ausführlich Jahnke.[305] Die nachstehende Übersicht enthält, sofern nicht anders angegeben, die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom Pflegegrad (PG) (ambulante und stationäre Pflege) ab 1.1.2017. Rz. 330 Übersicht 6.18: Pflegeleistungen (§ 28 SGB XI) ab 1.1.2017mehr

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Anwesenheitsprämie / Zusammenfassung

Begriff Die Anwesenheitsprämie stellt eine Sonderleistung zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt dar. Anwesenheitsprämien werden – als laufende oder einmalige Zahlungen – insbesondere für den Fall versprochen, dass der Arbeitnehmer keine Fehlzeiten hat oder diese ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich geregelt...mehr

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§ 6 Tabellen / dd) Beitragsbemessung

Rz. 299 Die Beitragsbemessungsgrenze entspricht der Grenze in der Krankenversicherung (§ 55 Abs. 2 SGB XI regelt die Grenze für die Pflegeversicherung aber eigenständig). Die beitragspflichtigen Einnahmen richten sich ebenfalls nach den Regelungen des SGB V (§ 57 SGB XI). Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich in Ost und West an derselben Höhe aus.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 6. Sozialversicherer

Rz. 60 § 640 RVO – Haftung der Unternehmer (für Arbeitsunfälle bis 31.12.1996)mehr

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§ 5 Verjährung / (4) Zuständigkeitsänderung

Rz. 500 Eine einmal eingetretene Kenntnis der für Regressansprüche zuständigen Stelle kann nicht durch Zuständigkeitswechsel wieder "verloren gehen".[489]mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.3 Dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen

Bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen wird stets das laufende Einkommen berücksichtigt. Gezahlte oder noch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu einem Zwölftel berücksichtigt. Zum dauerhaften Erwerbseinkommen gehören:mehr