Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerdings kann sich die Notwendi...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Vertretung und Akteneinsicht nach Abgabe an die Verwaltungsbehörde

Rz. 453 Für den Fall, dass bereits einige Zeit vergangen ist und das Verfahren an die Verwaltungsbehörde abgegeben wurde, hat die Vertretungsanzeige gegenüber der zuständigen Verwaltungsbehörde zu erfolgen. Diese ist – spiegelbildlich zur Staatsanwaltschaft im Strafverfahren – zur Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht berufen, vgl. § 49 OWiG.mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Inhaftierter Mandant

Rz. 9 Kommt eine Mandatsanfrage aus der JVA, stellt sich die Frage, wie der noch nicht mandatierte Rechtsanwalt mit dem Inhaftierten in Kontakt treten kann. Da ein Verteidigungsverhältnis erst mit der Annahme des Mandats – also mit der Bevollmächtigung durch den Mandanten – zustande kommt, unterliegt der Schriftverkehr zwischen dem noch nicht bevollmächtigten Rechtsanwalt un...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger

Rz. 49 Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger An das Amtsgericht (im Vorverfahren: die Staatsanwaltschaft) _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten den Antrag, ihm als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Für den Fall meiner Beiordnung lege ic...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / hh) Abkürzung Fahrverbot und ein Fahrverbot bei wiederholten Verstößen

Rz. 134 OLG Düsseldorf NZV 1998, 298 (auch bei mehreren selbstständigen Handlungen, für die der Bußgeldkatalog jeweils ein Regelfahrverbot vorsieht, ist nur ein Fahrverbot anzuordnen) Wird ein Fahrverbot rechtskräftig, ist zu beachten, dass es mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins beginnt. Bis zu einem Urteil bleibt die Zuständigkeit der den Bußgeldbescheid erlassend...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 265 Bei einer verhältnismäßig geringen Anzahl von Tatbeständen, die regelmäßig den Bereichen der kleineren und mittleren Kriminalität zuzuordnen sind, ist das Vorliegen eines wirksamen Strafantrags Prozessvoraussetzung. Fehlt er – etwa weil er nie, nicht vom Antragsberechtigten gestellt oder wieder wirksam zurückgenommen wurde –, entsteht ein Verfahrenshindernis. Sind du...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Besuchserlaubnis mit ausführlicher Begründung

Rz. 236 Muster 41.32: Antrag auf Besuchserlaubnis mit ausführlicher Begründung Muster 41.32: Antrag auf Besuchserlaubnis mit ausführlicher Begründung An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird beantragt, der _____ meines Mandanten, _____ (Name, Geburtsdatum, Adresse), eine Besuchserlaubnis zu erteilen. Eine Kopie des Auswei...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Verteidigungsanzeige

Rz. 194 Muster 41.24: Verteidigungsanzeige Muster 41.24: Verteidigungsanzeige An die Staatsanwaltschaft/das Amtsgericht/Landgericht Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren/Strafverfahren gegen _____ wegen _____ zeige ich unter Vorlage einer auf mich lautenden Vollmacht an, dass mich der Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte mit seiner Verteidigung beauftragt hat. Ich beantrage une...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafsachen

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§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 248 Das Zwischenverfahren [108] ist ein eigenständiger Verfahrensabschnitt innerhalb des Strafverfahrens und hat den Zweck, dass ein Gericht als eine von der Staatsanwaltschaft getrennte, unabhängige Instanz in einem nichtöffentlichen Verfahren überprüft, ob gegen den Angeschuldigten nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Tatverdacht besteht. Es ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anregung auf Erlass eines Strafbefehls

Rz. 110 Muster 41.19: Anregung auf Erlass eines Strafbefehls Muster 41.19: Anregung auf Erlass eines Strafbefehls An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ rege ich an, das Verfahren gegen meinen Mandanten im Strafbefehlswege zu erledigen. Der Sachverhalt ist aufgeklärt. Mein Mandant hat diesen bereits frühzeitig eingeräumt. _____ würde ei...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 190 Bei einem schon bestehenden Mandatsverhältnis gilt der Grundsatz des ungehinderten Verkehrs zwischen Verteidiger und Mandanten. Gespräche zwischen diesen beiden und deren Korrespondenz untereinander dürfen nicht überwacht und kontrolliert werden. Der Nachweis der Verteidigerbestellung in Form einer Vollmacht oder Pflichtverteidigerbestellung ist dafür i.d.R. Vorausse...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 381 Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes ausnahmelos anzuempfehlen. Im Übrigen kann die Begründung innerhalb der von § 317 StPO gesetzten ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Asservate

Rz. 80 Nach § 147 Abs. 4 StPO a.F. durften Beweisstücke dem Verteidiger nicht mitgegeben werden. Die Neufassung enthält diese Beschränkung nicht mehr. Allerdings dürfen amtlich verwahrte Beweisstücke ohnehin nicht aus deren Gewahrsam entlassen werden. Diese sind nur zu besichtigen.[36] Im Interesse des Geheimnisschutzes werden Disziplinar- und Steuerakten dem Verteidiger nic...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 211 Herrn A wird vorgeworfen, einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Seit mehr als drei Monaten hat Herr A nichts mehr über neue Ermittlungsergebnisse gehört, obwohl er in der mündlichen Haftprüfung einen Zeugen benannt hatte, der bezeugen könne, dass er in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt habe. Der Haftrichter hatte Haftfortdauer angeordnet, weil er die...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 87 Anhand der Aktenlage konnte Rechtsanwalt R feststellen, dass in mehreren Zeugenvernehmungen der von Herrn A geschilderte Sachverhalt bestätigt wurde. Zwar berichtete Frau C zunächst das Gleiche wie Herr B, der den Vorfall bestreitet. Aufgrund weiterer Nachfragen gab diese aber schließlich an, sich nicht mehr zu erinnern. Wegen der Sachverhaltsschilderung von Herrn A u...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Selbstanzeige in Stufen

Rz. 102 Oft haben Steuerpflichtige mit Schwarz-Einkünften keine Belege (mehr) über die verschwiegenen Einkünfte. In solchen Fällen kann die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige genutzt werden. Man gibt eine Selbstanzeige in Stufen ab. In der ersten Stufe der Selbstanzeige teilt man der Finanzbehörde mit, dass der Mandant es unterlassen hat, in seinen Steuererklär...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem. § 72 OWiG

Rz. 76 Gem. § 72 OWiG kann das Gericht im schriftlichen Verfahren durch Beschluss die Ordnungswidrigkeitenangelegenheit entscheiden. Gem. § 72 Abs. 1 OWiG ist erforderlich, dass der Betroffene und die Staatsanwaltschaft dem Beschlussverfahren nicht widersprechen. Das Gericht kann lediglich gegen den Widerspruch des Betroffenen im Beschlusswege entscheiden, wenn es den Betroff...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Bestellung allgemein

Rz. 173 Muster 51.1: Bestellung allgemein Muster 51.1: Bestellung allgemein Betr.: Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ Tagebuch-Nr.: _____ Sachbearbeiter: _____ In vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass ich den Betroffenen/Beschuldigten verteidige. Eine auf mich ausgestellte Originalvollmacht ist beigefügt. Ich beantrage, mir die amtliche Ermittlungsakte nebst B...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Aussetzungsantrag

Rz. 235 Muster 57.58: Aussetzungsantrag Muster 57.58: Aussetzungsantrag An das Landgericht _____ In dem Rechtsstreit _____ gegen _____ beantragen wir, das Verfahren bis zur Entscheidung des Landgerichts _____ in dem gegen den Kläger geführten Strafverfahren, Az.: _____, auszusetzen. Begründung: Der Kläger macht gegen die Beklagte Versicherungsansprüche aus einer Feuerversicherung g...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Anbahnungsgespräch und Bestätigung der Mandatsannahme

Rz. 6 Typischer Sachverhalt: Herr A trägt bei dem Anbahnungsgespräch mit Rechtsanwalt R vor, dass er mit Herrn B tatsächlich eine körperliche Auseinandersetzung gehabt habe. Zu den Schlägen sei es aber nur gekommen, weil Herr A Frau C, der Freundin von Herrn B, zu Hilfe habe kommen wollen, nachdem diese von ihrem Freund bedrängt und lautstark beleidigt worden war. Daraufhin ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Haftbeschwerde

Rz. 209 Muster 41.27: Haftbeschwerde Muster 41.27: Haftbeschwerde An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Haftfortdauerbeschluss des Amtsgerichts _____ vom _____ Beschwerde ein und beantrage, ohne mündliche Verhandlung durch das Beschwerdegerichtmehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 365 Wenn jemand mehrere Straftaten begangen hat, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheits- und/oder Geldstrafen verwirkt, ist gem. § 53 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden. § 55 Abs. 1 StGB ermöglicht eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder e...mehr

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§ 41 Strafrecht / 5. Die Hauptverhandlungshaft gem. § 127b StPO

Rz. 225 § 127b Abs. 1 Nr. 1 StPO ermöglicht die vorläufige Festnahme eines auf frischer Tat Betroffenen oder Verfolgten durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten, wenn eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich ist. Der Haftbefehl darf aus diesen Gründen indes nur ergehen, wenn der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist und die ...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / V. Muster: Klage gegen Hausratversicherung

Rz. 63 Muster 52.4: Klage gegen Hausratversicherung Muster 52.4: Klage gegen Hausratversicherung An das Landgericht Halle Klage des Angestellten Wilhelm Weber, Universitätsring 6, 06108 Halle – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Domus-Versicherung AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Heinrich Dankwart, Holzwegstraße 13, 8...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Schriftliche Zeugenerklärungen

Rz. 111 Die StPO enthält keine Vorschrift, die die Befragung von Zeugen durch Rechtsanwälte im Ermittlungsverfahren regeln würde.[50] Dennoch ist es unstreitig, dass dem Strafverteidiger das Recht zusteht, Zeugen bereits im Ermittlungsverfahren selbstständig, allein oder ergänzend zu einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung zu befragen. Ein solches Vorgeh...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf mündliche Haftprüfung

Rz. 202 Muster 41.26: Antrag auf mündliche Haftprüfung Muster 41.26: Antrag auf mündliche Haftprüfung An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ stelle ich den Antrag, Termin zur mündlichen Haftprüfung zu bestimmen und vor Durchführung der Haftprüfung Akteneinsicht zu gewähren. Im Haftprüfungstermin werde ich beantragen,mehr

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§ 41 Strafrecht / hh) Besonderheiten im OWi-Verfahren

Rz. 470 Im Vergleich zum Strafprozess bestehen auch einige Abweichungen: So ist in OWi-Verfahren beispielsweise die Staatsanwaltschaft nicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung verpflichtet. Rz. 471 Ferner kann das Gericht den Betroffenen auf seinen Antrag hin von der Verpflichtung, in der Hauptverhandlung zu erscheinen, entbinden. Dies ergibt sich aus § 73 Abs. 2 OWiG. Vor...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / II. Muster: Deckungsklage

Rz. 60 Bei Deckungsablehnung des Versicherers empfiehlt sich unverzüglich Klageerhebung, keineswegs die Beantragung eines Mahnbescheides, da Versicherer gegen Mahnbescheide immer Widerspruch einlegen, selbst wenn sie regulierungsbereit sind. Muster 52.2: Deckungsklage Muster 52.2: Deckungsklage An das Landgericht Köln Klage des Angestellten Peter Müller, Hauptstraße 6, 51145 Köl...mehr

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§ 41 Strafrecht / ii) Rechtsbeschwerde

Rz. 473 Als einziges Rechtsmittel gegen das Urteil oder den Beschluss des Gerichts ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG zulässig. Das Verfahren richtet sich entsprechend § 79 Abs. 2 OWiG nach den strafprozessualen Vorschriften über die Revision. Rz. 474 Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils beim Amtsgericht einzulegen, es sei denn, der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Eingriffsmöglichkeiten des Verteidigers

Rz. 279 Die Probleme, die der Verteidiger mit einem Sachverständigen regelmäßig auszufechten hat, sind weniger rechtlicher, als vielmehr tatsächlicher bzw. atmosphärischer Natur. Dies, weil die Auswahl des Sachverständigen allein durch den Richter erfolgt und der Verteidiger kein Mitspracherecht besitzt, § 73 Abs. 1 S. 1 StPO. Der Verteidiger sollte dennoch darauf drängen, A...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6.2 Rechtsschutz gegen die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft

Rz. 13 Die Beteiligungsrechte der Finanzbehörde enden mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ein, so gibt es gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel für die Finanzverwaltung. Nicht anwendbar ist § 172 StPO. Diese Vorschrift regelt das Klageerzwingungsverfahren und räumt dem Verletzten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Informationspflicht der Staatsanwaltschaft

2.3.1 Ermittelnde Stelle Rz. 5a Das Beteiligungsrecht besteht bei allen Ermittlungshandlungen in Steuerstrafsachen, die die Staatsanwaltschaft entweder selbst vornimmt oder durch die Polizei durchführen lässt. Ermittelt die Polizei ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft, also aus dem Recht des ersten Zugriffs heraus[1], ist sie verpflichtet, die Staatsanwaltschaft oder die Finan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Maßnahmen der Staatsanwaltschaft oder ihrer Ermittlungspersonen

Rz. 5 Das Beteiligungsrecht aus § 403 Abs. 1 AO gilt umfassend für sämtliche Ermittlungshandlungen, insbesondere für die Auswertung sichergestellter Unterlagen und die Vernehmung des Beschuldigten oder von Zeugen. Dies gilt auch für verdeckte Ermittlungen, z. B. Überwachung der Telekommunikation oder Observationen. Das Recht der Finanzbehörde ist nicht auf bloße Anwesenheit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Rechte und Pflichten der Polizeibehörden

Rz. 6 Der BuStra stehen im staatsanwaltschaftlichen Verfahren die Rechte und Pflichten der Behörden des Polizeidienstes nach der StPO zu. Diese richten sich in erster Linie nach §§ 161, 163 StPO. Danach erforscht die Polizei schon von sich aus Straftaten und trifft alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen, um die Verdunkelung der Sache zu verhindern. Dies umfasst insbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Verfolgung von Straftaten obliegt nach §§ 152 Abs. 2, 160 StPO grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. Die praktische Durchführung kann sie entweder selbst vornehmen oder sich dafür ihrer Ermittlungspersonen[1], regelmäßig Bediensteten der Polizeibehörden[2] bedienen. Dieses Ermittlungsmonopol der Staatsanwaltschaft erfährt im Bereich der Steuerstraftaten[3] dahingeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Ermittelnde Stelle

Rz. 5a Das Beteiligungsrecht besteht bei allen Ermittlungshandlungen in Steuerstrafsachen, die die Staatsanwaltschaft entweder selbst vornimmt oder durch die Polizei durchführen lässt. Ermittelt die Polizei ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft, also aus dem Recht des ersten Zugriffs heraus[1], ist sie verpflichtet, die Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörde als Herrin des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Beteiligung bei richterlichen Ermittlungshandlungen (Abs. 2)

Rz. 6 Das Recht der Finanzbehörde auf Teilnahme besteht nach § 403 Abs. 2 AO darüber hinaus bei allen richterlichen Ermittlungshandlungen, bei denen der Staatsanwaltschaft die Anwesenheit gestattet ist. Dies ist bei praktisch jeder Ermittlungshandlung der Fall, da die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens ist. Das Beteiligungsrecht endet erst mit dem Beschluss ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 402 AO und 403 AO regeln die Rechte und Pflichten sowie die Beteiligung der Finanzbehörde in den Fällen, in denen das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 3 AO durch die Staatsanwaltschaft geführt wird. Während § 402 AO die Rechtsstellung der Finanzbehörde im staatsanwaltschaftlichen Steuerstrafverfahren bestimmt, ergeben sich aus § 403 AO die Beteiligungsrechte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.2 Information über Ort und Zeit der Ermittlungshandlungen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5b Um die Beteiligungsrechte ausüben zu können, muss die Finanzbehörde über die Vornahme der Ermittlungshandlungen vorab informiert sein. Daher sieht § 403 Abs. 1 S. 2 AO vor, dass sie rechtzeitig über Ort und Zeit der Maßnahme informiert werden soll. Bei der Entscheidung über die Beteiligung steht der Staatsanwaltschaft kein Ermessen zu. Die Information muss grundsätzli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4 Grenzen der Mitwirkung

Rz. 12 Durch seine systematische Stellung im Gesetz begrenzt § 402 AO die Pflichten der Bediensteten der BuStra als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft nur auf das Ermittlungsverfahren. Die Pflicht, den Anweisungen der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten, gilt daher nur in diesem Verfahrensabschnitt und endet mit der Anklageerhebung.[1] Ersucht das Gericht im Zwischen- ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Übersendung der Anklageschrift (Abs. 3)

Rz. 9 Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen, Anklage zu erheben[1] oder einen Strafbefehl zu beantragen[2], so teilt sie dies der Finanzbehörde mit. Der Staatsanwaltschaft steht in diesem Punkt wiederum kein Ermessen zu. Die Mitteilung erfolgt i. d. R. durch Übersendung einer Kopie der Anklageschrift oder des Strafbefehls. Zweck der Vorschri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5 Verfahrensabschließende Entscheidungen (Abs. 4)

Rz. 11 Anders als bei der Anklageerhebung hat die Staatsanwaltschaft die Finanzbehörde zu hören, bevor sie eine abschließende Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens trifft. Um der Finanzbehörde eine qualifizierte Stellungnahme zu ermöglichen, soll die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung begründen.[1] § 403 Abs. 4 AO ist nicht nur anwendbar[2] bei einer beabsichtig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Folgen bei Verstößen und Rechtsschutz

Rz. 15 Die Finanzbehörde nimmt im Verfahren der Staatsanwaltschaft die Stellung von Ermittlungspersonen ein. Daher sind Maßnahmen, die die Finanzbehörde in dieser Eigenschaft ergriffen hat, grundsätzlich im Rahmen der StPO rechtlich überprüfbar. Da regelmäßig die Grundrechte betroffen sind, handelt es sich jedoch nicht um Justizverwaltungsakte i. S. d. § 23 EGGVG, sondern um...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6.3 Rechtsschutz des Beschuldigten bei Verstößen gegen das Beteiligungsgebot

Rz. 14 Eine fehlende Beteiligung oder ein Nichteinbeziehen der Finanzbehörde durch die Staatsanwaltschaft führt nicht zur Unverwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse oder zur Fehlerhaftigkeit von Einstellungsentscheiden.[1] Der Beschuldigte hat keinen einklagbaren Anspruch auf Teilnahme der Finanzbehörde an Verfahrenshandlungen oder auf die Beteiligung an der Einstellungsents...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Rechte und Pflichten nach § 399 Abs. 2 S. 2 AO

Rz. 11 Mit dem Verweis auf § 399 Abs. 2 S. 2 AO gewährt § 402 Abs. 1 AO der BuStra bestimmte strafprozessuale Instrumentarien, die im Übrigen den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vorbehalten sind. Darunter fallen Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Notveräußerungen und Arrestanordnungen.[1] Die Auflistung ist nicht abschließend, sondern nennt nur exemplarisch die wicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Reichweite

Rz. 3 § 402 AO gilt sowohl für das Steuerstrafverfahren, als auch gem. § 410 Abs. 1 Nr. 8 AO für das Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten.[1] Führt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren, das weder ausschließlich Steuerstraftaten noch solche im Rahmen einer prozessualen Tat i. S. d. § 264 StPO mit einem Allgemeindelikt betrifft, so wird eine Zuständigkeit der Finanzbehörde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6.1 Folgen bei Verstößen gegen das Beteiligungsgebot

Rz. 12 Unterlässt die Staatsanwaltschaft die Beteiligung der Finanzbehörde, so hat dies keine Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der Beweise oder die Wirksamkeit der Verfahrensentscheidungen.[1] Ebenso ist die fehlende Mitteilung über die Anklageerhebung oder Beantragung eines Strafbefehls rechtlich bedeutungslos.mehr