Fachbeiträge & Kommentare zu Stellplatz

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundesländern, in Bestandsgebäuden mit Ausnahme von Sachsen. In Sachsen ist allerdings eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ab 2024 in Planung. für Bestandsbauten eine Nachrüstpflicht ab 2024 in Planung. : Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmelder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.4 Brandschutz

Verschließen der Haustür Die Bauordnungen der Länder sehen alle das Erfordernis eines 2. Rettungswegs im Brandfall vor. Dies impliziert das Vorhandensein überhaupt eines 1. Rettungswegs. Diesen stellen nicht nur die Treppenhäuser und Flure innerhalb der Wohnungseigentumsanlage dar, sondern in erster Linie die Haustür der Wohnanlage. Ist diese aber verschlossen, ist der 1. Ret...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 2 Objektbegehung

Haftungsrisiken wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sollte der Verwalter von Beginn seiner Tätigkeit an vorbeugen. Objektbegehung: Was Verwalter tun sollten Erstbegehung: Der Verwalter sollte zeitnah nach Übernahme einer neuen Verwaltung eine Objektbegehung durchführen, um den Zustand der Anlage und etwaige Gefahrenquellen zu ermitteln. Unabhängig von der F...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.3 Bäume

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. Gefahren können insbesondere von kranken und morschen Bäumen ausgehen. Soweit hier eine Gefahr für Personen und Sachen nicht anders beseitigt werden kann, können die Bäume auch nach den einschlägigen Baumschutzsatzungen gefällt werden. Gerade im Hinblick auf die Zunahme te...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.3.2 Recht zum Gebrauch

Um einen Anspruch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG geltend machen zu können, muss der jeweilige Wohnungseigentümer ein Recht zum Gebrauch der Gemeinschaftsfläche zum Laden seines Fahrzeugs haben. Hat er kein Recht, sein Auto im Bereich der Ladestelle abzustellen, hat er auch kein Recht auf Nutzung der vorhandenen oder zur Schaffung der nötigen Infrastruktur. Es besteht kein ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.3.3 Nachzügler

Insbesondere beim Thema "Lademöglichkeiten" können sich Probleme mit Nachzüglern ergeben, da sich immer mehr Wohnungseigentümer, wenn nicht ein Elektro-Kfz, so doch zumindest ein Pedelec anschaffen. Kapazitätsprobleme entstehen nicht Existiert bereits eine Lademöglichkeit, sodass eine bauliche Veränderung zur Schaffung einer solchen nicht erforderlich ist, hat zunächst einmal ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 3.2 Grundlegende Umgestaltung

Die Frage, ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände. Bezugspunkt ist zunächst die Wohnanlage in ihrem Gesamtbestand. Maßgeblich ist, dass lediglich optische Beeinträchtigungen nicht ausreichen, um von einer grundlegenden Umgestaltung ausgehen zu können. Zweifellos zu ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
PV-Anlage mit Photovoltaik-... / 2 Preise

Die Preise für diese Fertiglösungen variieren in Abhängigkeit der Leistungsklasse der PV-Anlage. Hier muss man mit etwa 2000 EUR pro kWp rechnen. Für einen Pkw-Stellplatz gibt es Lösungen ab ca. 9.000 EUR (ab 3 kWp), für 2 Stellplätze bereits ab ca. 11.500 EUR (ab 6 kWp). Zusätzlich fallen darüber hinaus noch die Kosten für den Wechselrichter, Wartung und Versicherung an. Auc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.3 Stellplätze

Für Stellplätze von Kraftfahrzeugen kommen nur Flächen infrage, die weder zum Verlassen des Krankenhauses, zur Anfahrt von Krankentransporten noch als Aufstell- oder Bewegungsfläche der Feuerwehr dienen. 3 % der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch 2 gemäß KhBauR Anlage 1 gekennzeichnete Stellplätze sind in Eingangsnähe für Gehbehinderte bzw. Rollstuhlnutzer bereitzu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 5.2 Beispiel 2: Barrierefreie Arztpraxis

Für das barrierefreie Erreichen einer Arztpraxis und einer entsprechenden Behandlung mobilitätseingeschränkter Patienten ist folgende Checkliste hilfreich:[1] Maßnahmen zur Beratung und Behandlung mobilitätseingeschränkter Patienten in einer barrierefreien Arztpraxismehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 5.1 Teilweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestandes

Rz. 37 Wenn die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 oder 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer der in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zuzurechnen ist, so ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Nach Verwaltungsauffassung erfolgt eine derartige Auft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.1 Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (Abs. 2)

Rz. 17 § 15 Abs. 2 enthält eine Grundsteuervergünstigung (Ermäßigung der Steuermesszahl) für nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes geförderte Grundstücke. Nach § 15 Abs. 2 GrStG wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) v. 13.9.2001[1] e...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.5.1 Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung)

Sondereigentümer haben seit 1.12.2020 wegen Änderungen des materiellen Rechts nunmehr die Beschlusskompetenz für eine von der Teilungserklärung abweichende Kostenverteilung (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine vom WEG oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen. Diese Kompeten...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.2 Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG)

Dieser Erlaubnisanspruch bezieht sich auf Maßnahmen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (vgl. insbesondere § 2 Nr. 1 EmoG) dienen. Hinweis Elektrisch betriebene Fahrzeuge Hierzu zählen: Reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge, elektrisch betriebene Zweiräder, auch Elektromobile für Gehbehinderte, die nicht u...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.3.2 Konkreter Verteilerschlüssel

Ausdrückliche Bezeichnung Die konkreten Kostenverteilerschlüssel müssen im Beschluss selbst genannt werden. Wenn unklar bleibt, welche Schlüssel ab wann geändert werden sollen, ist der Beschluss zu unbestimmt.[1] Keine erstmalige Belastung/erstmalige Befreiung Nach § 16 Abs. 3 WEG a. F. sollte die erstmalige Belastung und erstmalige Befreiung bei der Kostentragung ausscheiden.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 2.2.2 Auslegung der Vereinbarung

Gerade die Beurteilung des oftmals nur im Wege der Auslegung festzustellenden Inhalts solcher Regelungen stellt den Verwalter vor besondere Herausforderungen. Dabei steht es den Wohnungseigentümern mangels Beschlusskompetenz auch nicht zu, durch mehrheitliche Entscheidung die Auslegung zweideutiger Vereinbarungen verbindlich festzulegen.[1] Dem Verwalter ist in Zweifelsfälle...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Kaskoversicheru... / 6.1 Unfall im Privatbereich: Keine Betriebseinnahmen durch Versicherungsentschädigung

Ereignet sich ein Unfall mit einem Firmen-Pkw in der Privatsphäre, führt die Zahlung einer Versicherungsentschädigung nicht zu Betriebseinnahmen. Das hat der BFH mit den Urteilen vom 18.4.2007[1] und vom 15.11.2011[2] so entschieden. Im Fall des Urteils vom 18.4.2007 besuchte ein selbstständiger Arzt mit seinem zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw einen Weihnachtsmarkt. Als er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung (FAQs)... / 15 Die Wohnanlage verfügt über eine Tiefgarage mit Lademöglichkeit. An den Stellplätzen ist jeweils Sondereigentum begründet. Allerdings steht nicht jedem Wohnungseigentümer ein Stellplatz zur Verfügung. Andere Abstellmöglichkeiten im Bereich des gemeinschaftlichen Grundstücks existieren nicht. Hat ein Wohnungseigentümer, der nicht über einen Stellplatz verfügt, einen Anspruch entweder auf Teilnahme an der bereits in der Tiefgarage vorhandenen Lademöglichkeit oder auf Gestattung einer anderen Lademöglichkeit?

Nein, weder der eine noch der andere Anspruch besteht. Die privilegierte bauliche Veränderung gerichtet auf Schaffung einer Lademöglichkeit für E-Mobile in § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG setzt ein Recht zum Gebrauch voraus. Ein Recht zum Gebrauch der Lademöglichkeit in der Tiefgarage besteht nicht, da der Wohnungseigentümer kein Stellplatzeigentümer ist. Da im Übrigen keine Ab...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Praxisbeispiele zur Vermeid... / 4.4 Der Wettbewerb 2019

2019 wurden 2 Gewinnerprojekte ausgezeichnet, die sonst übliche Unterscheidung zwischen den 3 Platzierungen entfiel. ABS Bonifer GmbH & Co. KG Das Andreas Bonifer Spedition und Verkehrsunternehmen GmbH & Co. KG, kurz ABS Bonifer, ist auf Gefahrguttransporte spezialisiert. Ausgezeichnet wurde das Unternehmen für die Installation eines festen Bereichs zum richtigen Einstellen vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Stellplätze (§ 3 I 2).

Rn 9 Stellplätze sind Flächen. Für sie fingiert § 3 I 2 aber, dass sie Raum sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Stellplätze (§ 3 I 2).

I. Überblick. Rn 15 § 3 I 2 fingiert für jeden ›Stellplatz‹, dass er ein Raum (Rn 5) ist. Um welche Flächen es sich genau handelt, muss nach § 3 III durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sein (Rn 27). Dass eine Fläche als ›Stellplatz‹ benutzt werden darf/kann, muss nach § 10 I 2 vereinbart werden (Elzer ZNotP 21, 97, 98). Eine Vereinbarung kann bestimmen, wie der Stell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks.

1. Überblick. Rn 27 Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks müssen und können nicht in sich abgeschlossen sein. § 3 III verlangt daher, dass Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks durch Maßangaben im Aufteilungsplan (§ 7 Rn 14) bestimmt sind. Stellplätze müssen aber ebenso wie die Flächen grds vom gemE, eigenem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Parkplatz.

Rn 54 Betr ungestörte Benutzung der 12fache Wert einer fiktiven Jahresmiete (AG Wiesbaden BeckRS 16, 17601).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG.

Rn 28 Das GEIG v 18.3.21 (BGBl. I 354) regelt die Errichtung von und die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in zu errichtenden und bestehenden Gebäuden (dazu Dötsch MietRB 21, 276 ff). Nach § 8 I GEIG hat die GdW und haben die WEigtümer dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beispiele.

Rn 17 Möglich ist es, SonderE an Stellplätzen in einem Mehrfachparker (bislang begründete Gesamträume könnten jetzt unterteilt werden), an Stellplätzen auf dem Garagendach oder auch an Außenstellplätzen zu begründen. Gemeint sind Stellplätze für – nicht zwingend motorgetriebene – Fortbewegungsmittel. Denn ›Stellplatz‹ iSv § 3 I 2 ist nach seinem Sinn und Zweck und nach einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 15 § 3 I 2 fingiert für jeden ›Stellplatz‹, dass er ein Raum (Rn 5) ist. Um welche Flächen es sich genau handelt, muss nach § 3 III durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sein (Rn 27). Dass eine Fläche als ›Stellplatz‹ benutzt werden darf/kann, muss nach § 10 I 2 vereinbart werden (Elzer ZNotP 21, 97, 98). Eine Vereinbarung kann bestimmen, wie der Stellplatz zu benu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 27 Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks müssen und können nicht in sich abgeschlossen sein. § 3 III verlangt daher, dass Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks durch Maßangaben im Aufteilungsplan (§ 7 Rn 14) bestimmt sind. Stellplätze müssen aber ebenso wie die Flächen grds vom gemE, eigenem SonderE oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gegenstand (§§ 1 V, 5 II, III).

Rn 11 Nach § 1 V iVm § 5 II, III sind grds gemE: Das Grundstück, damit also sämtliche Außenflächen, zB Atrien, Gärten, Innenhöfe (§ 5 Rn 4 ›Innenhof‹), Kfz-Stellplätze, auch unter einem ›Carport‹ (BayObLG NJW-RR 86, 761 [BayObLG 06.02.1986 - 2 Z 70/85]), Müllstandsplätze, Spielplätze, Straßen, Terrassen (KG ZWE 15, 118; Köln DNotZ 82, 753 [OLG Köln 21.04.1982 - 2 Wx 13/82]), ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Buchung.

Rn 29 Anders als bislang, besteht für Stellplätze neben der selbständigen Einzelbuchung nicht die Möglichkeit eines gemeinsamen Miteigentumsanteils iVm einem Wohnungseigentum. Diese Buchung erschwerte iÜ die Verkehrsfähigkeit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Lage, Größe, Abgeschlossenheit.

Rn 16 Lage und Größe dieser Fläche sind unerheblich; sie ergeben sich nach § 3 III (Rn 27). Ein Stellplatz muss von der öffentlichen Straße, vom eigenen SonderE, vom Nachbargrundstück oder vom gemE aus erreicht werden können. Dies folgt ua aus § 5 II.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 6 Balkone können bis auf ihre ›konstruktiven‹ Elemente (Rn 20) – nach hM gem §§ 3 I, 8 I iVm dem Aufteilungsplan (§ 7 III, IV Nr 1) als ›Raum‹ zum SonderE bestimmt werden (BGH ZMR 10, 542 Rz 22; NJW 85, 1551; München ZMR 12, 118; KG ZMR 09, 135). SonderE ist dann va der Luftraum, der Innenanstrich und der Bodenbelag (BSG SGb 15, 630). Eine stets alleinige Gebrauchsbefugni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Benutzung und Gebrauch.

Rn 28 Die WEigtümer müssen zum Umfang des Gebrauchs nichts bestimmen (BGH ZMR 19, 518 Rz 27). Ohne besondere Abrede ist es dem Berechtigten erlaubt, das gemE – soweit es seinem SNR unterliegt – nach seinem Belieben zu gebrauchen. Die WEigtümer können allerdings Regelungen zum Gebrauch vereinbaren. Die Bezeichnung ›Tiefgaragenstellplatz‹ soll zB dahin zu verstehen sein, dass ...mehr

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FoVo 06/2023, Schwierige Ab... / 1 Der Fall

Titulierte Wiederherstellungsverpflichtung Mit rechtskräftigem Urteil ist die Schuldnerin – die bis zum 31.12.2021 Verwalterin der WEG war – verurteilt worden, die Parkplatzmarkierung des Parkplatzes Nr. 33 zu den bisherigen Maßen – 514 cm in der Länge und 266 cm in der Breite auf der linken Seite und 260 cm auf der rechten Seite – an bisheriger Stelle gemäß roter Markierung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) GemE (Räume und Flächen).

Rn 41 Fassade. Einem Teileigentümer ist es gestattet, im angemessenen Rahmen die Fassade für Werbung zu gebrauchen (BayObLG NZM 00, 1236 [BayObLG 06.10.2000 - 2 Z BR 74/00]; KG NJW-RR 95, 333 [KG Berlin 08.06.1994 - 24 W 5760/93]). Die Fassade ist hingegen grds kein Ort für Meinungsäußerungen (KG NJW-RR 88, 846 [KG Berlin 15.02.1988 - 24 W 4716/87]). Grillen. Jeder WEigtümer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu erri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Flächen-SonderE (§ 5 I 2).

Rn 20 Erstreckt sich nach § 3 II das SonderE auf eine Fläche, gilt § 94 BGB nach § 5 I 2 grds entspr. Nach den Materialien soll § 5 I 2 ferner auf § 3 I 2 anwendbar sein. Aus dem Wortlaut ergibt sich dies nicht. Ferner wird für Stellplätze nach § 3 I 2 der Raum fingiert (§ 3 Rn 15). Wenn auf einer Fläche gebaut wird, ist aber auch § 5 I 1 nicht anwendbar. Man wird daher § 5 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nutzungsberechtigung (Alt 1).

Rn 13 Als erste der drei Hauptgruppen ist die Benutzung in einzelnen Beziehungen geregelt. Erfasst wird ein dauerndes oder fortgesetztes oder doch mehr oder weniger häufiges, regelmäßig wiederkehrendes Gebrauchmachen von dem Grundstück zu bestimmten Zwecken (BGH BeckRS 19, 31891 Tz 8), dagegen nicht der nur einmalige Gebrauch (BGHZ 41, 209), wie er etwa das einfache Abholzen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XII. Sonstige Rechte.

Rn 73 Die einem Milcherzeuger zustehende Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milchabgabenverordnung stellt ein anderes Vermögensrecht iSv § 857 I dar (BGH NJW-RR 07, 1219). Die Pfändung des Anwartschaftsrechts des Nacherben wird mit Eintritt eines weiteren Nacherbfalls absolut unwirksam (Nürnberg BeckRS 17, 132620; vgl BGHZ 33, 76, 86). Das Recht des Mitglieds, in einem beru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Teilweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestands

Rz. 95 [Autor/Stand] Sofern die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 und 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zugerechnet wird, ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Rz. 96 [Autor/Stand] Die Aufteilung erfolgt b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 17 Für Maßnahmen am SonderE, die über eine Erhaltung (Rn 16) hinausgehen, bedarf der WEigtümer entspr § 20 I grds eines diese genehmigenden Beschl. Bsp: Errichtung einer Garage auf einem Stellplatz, eines Gartenhauses, eines Zauns, eines Terrassendaches, eines Wintergartens. Für den Beschl gilt § 20 Rn 7 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand eines Mietvertrags.

Rn 103 Gem § 535 I 1 kann Gegenstand eines Mietvertrags nur eine Sache, also ein körperlicher Gegenstand (§ 90), sein. Mietsache sind va Wohnräume. Wegen der Bedeutung der Wohnraummiete gibt es deshalb eine Reihe von Sondervorschriften (§§ 549–577a). Als Mietsache kommt aber jede – auch eine fremde – Sache in Betracht (s.a. Rn 4 ff). Mietsache können daher zB sein: PKW, LKW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gebrauch.

Rn 32 Bei Störung des Gebrauchs gilt für den GeS § 41 V GKG analog (BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]). Für den ReS kann § 3 zur Anwendung kommen, wenn Bestand des Mietverhältnisses unstreitig ist (BGH NZM 20, 215 [BGH 13.11.2019 - XII ZB 382/19]: Entfernung von Mülltonnen auf Stellplatz).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Foto-, Film- und Videoaufnahmen.

Rn 32 Soweit Foto-, Film-, Video- oder ähnliche Bildaufzeichnungen unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstanden sind, können sie grds ebenfalls nicht als Beweismittel verwertet werden (BVerfGE 101, 361, 393 ff = NJW 00, 1021, 1022 f; BGHZ 35, 363, 365 = NJW 61, 2059 – Ginsengwurzel; Köln NJW 05, 2997, 2998; Ddorf NJW 07, 780 f [OLG Düsseldorf 05.01.2007 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 12 Eine ›ABC-Liste‹ zu Benutzungsbeschl ist gefährlich. Dass in einer bestimmten WE-Anlage ein Benutzungsbeschl sich iErg als ordnungsmäßig erwiesen hat, kann allenfalls eine indizielle Bedeutung haben. Ordnungsmäßigkeit ist immer nur für eine konkrete Situation prüfbar. Mit diesem Vorbehalt: Rn 13 Abschließen von Türen. Möglich ist ein Beschl, ob und wie lange die Hausein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 10 Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem in § 558 II 1 abschließend aufgezählten fünf wohnwertbildenden Merkmalen; weitere sind unbeachtlich (Hamm WuM 83, 108 [OLG Hamm 03.03.1983 - 4 REMiet 9/82]; LG Aachen MDR 83, 492 [LG Aachen 30.12.1982 - 5 S 447/82]). Wohnungen sind vergleichbar, wenn sie in wesentlichen Punkten übereinstimmen (AG Mainz WuM 72, 197), wenn sie ›...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Teilkündigung.

Rn 16 Eine Teilkündigung in gegenständlicher oder personeller Hinsicht ist im Mietrecht grds unwirksam. Ausnahme: Vermieterkündigung von nicht zum Wohnen bestimmten Nebenräumen oder Grundstücksteilen, § 573b. Bei Stellplätzen wird bei separater Vertragsurkunde vermutet, dass keine rechtliche Einheit mit dem Wohnraummietvertrag besteht (BGH ZMR 22, 949 = WuM 22, 212). Rn 17 Se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Bauliche Veränderungen.

Rn 31 Bauliche Veränderungen bedürfen grds der Zustimmung. Die Zustimmung gilt bereits als erteilt, soweit bauliche Veränderungen Eingang in die Beschreibung des SNRs gefunden haben (zB Stellplatz, Terrasse) oder wenn sie nach dem Inhalt des jeweiligen SNRs üblicherweise vorgenommen werden und der WE-Anlage dadurch kein anderes Gepräge verleihen (BGH NJW 17, 1167 Rz 14; ZMR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 18 Das SonderE an einem Raum iSv § 3 I 1 oder an einem fingierten Raum iSv § 3 I 2 kann nach § 3 II auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, va auf Garten- und/oder Terrassenflächen. Auf Stellplätze (Rn 15) ist § 3 II nicht anwendbar, weil § 3 I 2 diese als einen Raum fingiert. Da es sich um Eigentum handelt, gilt § 905 BGB. Das Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 554 regelt vom Mieter geplante Eingriffe in die Bausubstanz, die den vertragsgemäßen Gebrauch überschreiten. Der Zustimmungsanspruch gem § 554 besteht für alle Mieter von jedweden Räumen, da in § 578 seit 1.12.20 nunmehr eine Verweisungsvorschrift existiert. Auch mit eigenem Vertrag hinzugemietete Stellplätze und Garagen bei Wohnraummiete werden erfasst. Zum vermietet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unbillige Benachteiligung.

Rn 45 Ein WEigtümer wird ggü anderen WEigtümern unbillig benachteiligt, wenn die beabsichtigte bauliche Veränderung für ihn zu einem beachtenswerten Nachteil führt. So liegt es, wenn einem WEigtümer Nachteile zugemutet werden, die bei wertender Betrachtung nicht durch die mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteile ausgeglichen werden (BRDrs 168/20, 72; s.a. BGH NJW-RR...mehr