Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.5.1 Grenzen der Rechtsfortbildung

Rz. 170 Ihre verfassungsrechtliche Grenze findet die Rechtsfortbildung stets im Gewaltenteilungs-, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Der Richter darf sich nicht aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben, damit dem Gesetzgeber vorbehaltene Befugnisse beanspruchen und sich damit der Bindung an Gesetz und Recht entziehen.[1] Da die richterlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.4 Gesetz im formellen Sinn

Rz. 13 Gesetze im formellen Sinn sind die wichtigsten Rechtsquellen und Rechtsnormen des Steuerrechts. Sie erfordern ein Zustandekommen in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren. Voraussetzung ist zunächst das Bestehen einer Gesetzgebungskompetenz.[1] Das Verfahren ist für Bundesgesetze in Art. 76- 82, 82 GG, für Landesgesetze in den Landesverfassungen vorgeschrieben. Die v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.7 Autonome Satzungen

Rz. 24 Rechtsnormen i. S. d. § 4 AO sind auch die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts [1] erlassenen öffentlich-rechtlichen Satzungen. Im kommunalen Bereich ergibt sich die Befugnis zum Erlass von Steuersatzungen aus den Kommunalabgabengesetzen der Länder.[2] Die Festsetzung der Hebesätze bei der Grundsteuer[3] und Gewerbesteuer[4] ist den Gemeinden durch Art. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 2.3 Verzahnung von unbestimmtem Rechtsbegriff und Ermessen

Rz. 11 In manchen Vorschriften sind unbestimmter Rechtsbegriff und Ermessenstatbestand als sog. Koppelungsvorschriften materiell so eng verzahnt, dass sich die Frage einer einheitlichen Behandlung beider Teile stellt. Dies betrifft nicht die typischen Ermessensermächtigungen, bei denen auf der ersten Stufe der Ermessensentscheidung (vgl. Rz. 5) zunächst die hierfür erforderl...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 2. Einbezug des nach § 5a EStG pauschal ermittelten Gewinns in die Ertragsbesteuerung

Einzelunternehmer/Personengesellschaft: Bei einem Einzelunternehmer fließt der so errechnete Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in die Berechnung seiner individuellen Einkommensteuerschuld ein. Bei einer Personengesellschaft wird der errechnete Gewinn hingegen den Gesellschaftern entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen zugerechnet und anschließend der Einkomm...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 1. Möglichkeit des Wechsels der Gewinnermittlung

Auf den ersten Blick bietet die Gewinnermittlung nach § 5a EStG für Reeder erhebliche steuerliche Vorteile. Beraterhinweis Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass trotz dieser Gewinnermittlungsmethode stets ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht – auch wenn nach der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 5 EStG ein Verlust ausgewiesen worden wäre. Dies kann dazu führen, da...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Karsten Warnke, StB[*] Zum 1.5.2023 wurde das sog. 49 EUR-Ticket/Deutschland-Ticket eingeführt, mit dem Reisende den ganzen Monat alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs nutzen können. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Deutschland-Ticket steuerfrei erstatten, wenn es für Dienstreisen genutzt wird und die Kosten für Einzelfahrscheine im jeweil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2.2 Unechte Rückwirkung

Rz. 88 Eine unechte Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet.[1] Die belastenden Rechtsfolgen einer Norm treten in diesem Fall erst nach ihrer Verkündung ein; sie werden aber tatbest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 5.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 110 Verwaltungsvorschriften kommen unter zahlreichen Bezeichnungen und mit sehr unterschiedlicher Bedeutung vor. Die Bezeichnung lässt dabei meist die Stelle erkennen, die die Anordnung erlassen hat oder sie kennzeichnet eine besondere Bedeutung der Verwaltungsvorschrift. Die normalen Anweisungen oberster Bundes- oder Landesbehörden ergehen regelmäßig als Erlass, allgeme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein § 14c UStG ohne Gefährdung des Steueraufkommens

Leitsatz Eine Steuerschuld nach § 14c UStG entsteht nicht, wenn feststeht, dass durch den unberechtigten oder unrichtigen Steuerausweis keine Steuergefährdung eintreten kann. Dies gilt nicht nur für Rechnungen an Privatpersonen, sondern auch an andere Personen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung. Sachverhalt Zwischen der Z AG (Klägerin) und dem Finanzamt ist streitig, ob das Pro...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1.3 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft

Rz. 16 § 741 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft) Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbstständig ein Erwerbsgeschäft, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil genügend, es sei denn, dass zur Zeit des Eintritts der Rechtshängigkeit der Einsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 72 § 117c Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen, die die systematische Erhebung und Übermittlung steuerlich relevanter Daten regeln, die im Rahmen der Amtshilfe zur Förderung der Steuerehrlichkeit anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Erhebung dieser Daten soll durch Dritte, d. h. insb. durch Finanzinstitute erfolgen, die die ...mehr

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Gewinnausschüttung / 7 Kapitalertragsteuer

Gewinnausschüttungen lösen unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Gewinnausschüttungen handelt, Kapitalertragsteuer aus.[1] Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer des Gesellschafters. Die Kapitalgesellschaft hat diese Steuer für Rechnung ihrer Gesellschafter einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Gesellschafter kann sie auf seine persönliche Einko...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.4 Eignung zur Steuerverkürzung oder zur Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils

Rz. 14 Die Tathandlung muss in objektiver Hinsicht geeignet sein, steuerliche[1] Folgen in Form einer Steuerverkürzung[2] oder der Erlangung eines nicht gerechtfertigten steuerlichen Vorteils[3] hervorzurufen. Wie sich aus dem Wortlaut ("Möglichkeit") ergibt, ist insoweit die abstrakte Gefahr der Beeinträchtigung ausreichend.[4] Dementsprechend ist es unerheblich, ob die Abs...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 6 Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann durch Rückgewähransprüche, die auf Steuer- oder Satzungsklauseln beruhen, nicht rückgängig gemacht werden. Derartige Klauseln haben ihre Grundlage regelmäßig im Gesellschaftsverhältnis, sodass ein Anspruch auf Rückforderung einer verdeckten Gewinnausschüttung den Charakter einer Einlageforderung hat und ihre tatsächliche Rückzahlung als...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 5 § 379 AO bedroht 20 unterschiedliche Begehungsweisen mit Geldbuße: das Ausstellen unrichtiger Belege[1] die entgeltliche Weitergabe von Belegen[2] das Nichtverbuchen oder unrichtige Verbuchen von Geschäftsvorfällen[3] den Einsatz ordnungswidriger elektronischer Aufzeichnungssysteme[4] das Fehlen einer zertifizierten internen technischen Sicherungseinrichtung bei elektronisc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.4 Vorschriften über Urteile und andere Entscheidungen (§§ 95–114 FGO)

Rz. 7 § 95 FGO: nicht anwendbar, wenn der BFH nur über die Revision entscheidet, z. B. bei Verwerfung oder Zurückweisung der Revision (hier gehen die Sondervorschriften §§ 126–127 FGO vor); anwendbar, wenn der BFH nach § 126 Abs. 3 Nr. 1 FGO zugleich durch Urteil über die Klage entscheidet. § 96 FGO: entsprechend anwendbar. Abs. 1 S. 1: Entscheidung nach freier Überzeugung.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Arten der Anschlussrevision

Rz. 57 Obwohl die Anschlussrevision in der FGO nicht ausdrücklich vorgesehen ist, ist sie auch im finanzgerichtlichen Verfahren zulässig.[1] Bisher wurde zwischen selbstständiger und unselbstständiger Anschlussrevision unterschieden. Selbstständig war die Anschlussrevision, wenn sie der Revisionsbeklagte innerhalb der Revisionsfrist eingelegt hatte. Sie wurde zur selbstständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 379 AO erfasst Handlungen, die noch keine Steuerhinterziehung darstellen und die Schwelle zum Versuch der Steuerhinterziehung noch nicht überschritten haben, jedoch geeignet sind, den späteren Steueranspruch des Fiskus zu gefährden. Folglich könnten ohne § 379 AO die in dieser Norm erfassten Verstöße nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Konkurrenzen

Rz. 156 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 379 Abs. 4 AO entspricht. Wie sich aus § 21 OWiG ergibt, ist § 379 AO darüber hinaus auch subsidiär gegenüber § 370 AO oder sonstigen Straftatbeständen, z. B. § 267...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7 Verjährung

Rz. 154 Die (bußgeldrechtliche) Verfolgung der Steuergefährdung verjährt gem. § 384 AO nach fünf Jahren, was der Verjährungsfrist der Steuerhinterziehung entspricht.[1] Zur Problematik der Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist auf § 379 AO vgl. § 384 Rz. 2. Zum Verjährungsbeginn gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 31 Abs. 3 S. 1 OWiG vgl. § 384 AO Rz. 3. Rz. 155 Im Hinb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 7 Gemäß § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer in tatsächlicher Hinsicht unrichtige Belege herstellt und hierdurch ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Dies kann nach zutreffender Rechtsprechung des BFH auch gegeben sein, wenn vorsätzlich oder leichtfertig für eine Ausfuhrlieferung Rechnungen unterfakturiert e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 22 § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO erfasst allein das entgeltliche In-Verkehr-Bringen von Belegen. Die Regelung bezieht sich nur auf Steuern, nicht auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Auch insoweit ist eine abstrakte Gefährdung des Steueranspruchs erforderlich. 2.2.1.1 Beleg Rz. 23 Der Begriff des Belegs ist identisch mit dem in Nr. 1 (vgl. Rz. 8ff.), wobei es im Rahmen der Nr. 2 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 29 Eine Steuergefährdung i. S. d. § 379 Abs. 1 S. 3 AO begeht auch, wer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen buchungs- oder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder Betriebsvorgänge nicht oder unrichtig verbucht bzw. verbuchen lässt und hierdurch ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Die Norm sanktioniert somit die Verlet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.2 Länderbezogener Bericht

Rz. 80 Aus § 138a Abs. 2 AO ergibt sich der detaillierte Inhalt des (dreigeteilten) länderbezogenen Berichts. Teil 1 des Berichts besteht aus einer nach den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten, in denen der Konzern Unternehmen oder Betriebsstätten unterhält, gegliederten und diejenigen Unternehmen und Betriebsstätten, die vollständig oder anteilig in den Konzernabschluss einbez...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 62 Eine Ordnungswidrigkeit gem. § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO begeht, wer entgegen der in § 138 Abs. 2 AO normierten Pflicht zur Meldung bestimmter Auslandssachverhalte diese nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig[1] meldet. Eine Einbeziehung anderer Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten widerspricht dem Analogieverbot des § 3 OWiG. Rz. 63 Der Umfang der anzugebenden Ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 61j § 379 Abs. 1 Nr. 8 AO sanktioniert – ähnlich wie § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO – die nicht vollständige Aufbewahrung oder Nichtaufbewahrung der nach § 147a Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass auch eine Steuerhinterziehung, hinter die der Bußgeldtatbestand zurücktreten würde, für dieselbe Steuerart und denselben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 65 Durch § 379 Abs. 2 Nr. 1a AO wird ein Verstoß gegen die sich aus § 144 AO ergebenden Aufzeichnungspflichten sanktioniert.[1] Die Aufzeichnungen i. S. d. § 144 AO dienen zur Kontrolle der Betriebsvorgänge beim Unternehmer, da durch sie eine Nachkalkulation möglich wird. Darüber hinaus bildet das Warenausgangsbuch die Grundlage für Kontrollmitteilungen gem. § 194 Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 61a Dem Tatbestand des § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 4 AO aufbewahrungspflichtigen Aufzeichnungen und Unterlagen [1] – u. a. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen s...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.1 Das Anstellungsverhältnis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

Formvorschriften für die Abfassung des Anstellungsvertrags Für den Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein Formzwang. Auch ein mündlicher Vertrag ist demnach grundsätzlich wirksam. Unter dem Gesichtspunkt des Nachweises ist allerdings die Schriftform zu empfehlen. Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge [1] Für die Prüfung der Angem...mehr

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Innergemeinschaftliche Reih... / 4 Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte bei Beteiligung von 3 Unternehmern

Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn an einem Reihengeschäft 3 Unternehmer beteiligt sind. Für den mittleren Unternehmer können sich nach den o. g. Grundsätzen im Bestimmungsstaat der Warenbewegung, in dem der mittlere Unternehmer umsatzsteuerlich nicht ansässig ist, steuerliche Verpflichtungen ergeben. Grund: Dort tätigt er einen innergemeinschaftlic...mehr

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Innergemeinschaftliche Reih... / 3 Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte bei Beteiligung mehrerer Unternehmer verschiedener EU-Mitgliedstaaten

Wird ein Liefergegenstand von einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat befördert oder versendet und sind Unternehmer aus verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt, spricht man von einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft. Der Beginn und das Ende der Beförderung/Versendung müssen demnach in 2 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten liegen. Kein innergemeinschaftliches Reihengeschä...mehr

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Körperschaftsteuer / 13 Veranlagte Körperschaftsteuer

Die veranlagte Steuer entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, soweit die Steuer nicht schon als Steuerabzug oder als Vorauszahlung vorher entstanden ist.[1] Bei der Ermittlung der festzusetzenden und der verbleibenden KSt gilt folgendes Schema:mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.2 Länderbezogene Berichte von multinationalen Unternehmen

Rz. 74 Abgrenzung zur Verrechnungspreisdokumentation. Mit dem BEPS UmsG[1] hat der Gesetzgeber den 3. Bestandteil des Dokumentationskonzepts der OECD entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben i. R. d. innerstaatlichen Anzeigepflichten, d. h. nicht als Bestandteil der verrechnungspreisbezogenen Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO und der GAufzV, innerstaatlich umgesetzt und dam...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 10. Geltendmachung der Haftung und Festsetzungsverjährung

Die Haftung nach § 69 AO wird durch Haftungsbescheid gem. § 191 AO geltend gemacht. Vom Haftungsbescheid ist die Zahlungsaufforderung nach § 219 AO zu unterscheiden. Diese bildet einen eigenständigen Verwaltungsakt. Gleichzeitig wird dem § 219 AO das Prinzip der Subsidiarität entnommen (vgl. Punkt 7), welches m.E. wenn nicht als eigenständiges Kriterium, so im Zuge der Ermes...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Der BFH hat entschieden, dass sich bei der Haftung nach § 69 AO ein GmbH-Geschäftsführer nicht darauf berufen kann, er sei aufgrund seiner Vorbildung nicht in der Lage gewesen, sich um die steuerlichen Belange der GmbH zu kümmern. Sein Verschulden liege dann bereits darin, trotz persönlichen Defizite die Position eines Geschäftsführers angetreten zu haben...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.4 Sanktionen bei der Verletzung der Mitwirkungspflichten

Rz. 94 Verletzung der Dokumentationspflichten. Kommt der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO nicht nach, indem er die nach § 90 Abs. 3 AO bzw. der GAufzV vorgeschriebenen Aufzeichnungen über einen Geschäftsvorfall nicht vorlegt, die von ihm über einen Geschäftsvorfall vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar sind oder Aufzeichnungen z...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 7. Subsidiaritätsgrundsatz

Dass die Haftung subsidiär gegenüber der Inanspruchnahme des Steuerschuldners ist, greift im Hinblick auf § 69 AO nicht, weil der Geschäftsführer i.S.v. § 219 S. 2 AO zu Lasten eines anderen, nämlich seiner GmbH, die Steuern zu entrichten hat (Veser in Zugmaier/Nöcker, AO, § 219 Rz. 30 [Stand: 1.10.2021]).mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.1 Überblick über die gesetzlichen Regelungen

Rz. 66 Einführung von Aufzeichnungspflichten in Deutschland. Der BFH hat in seinem Grundsatzurteil vom 17.10.2001 [1] sowie dem dazu ergangenen Beschluss vom 10.5.2001[2] ausführlich zu Dokumentations- und Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise Stellung bezogen.[3] Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass nach damals gültigem Recht außerhalb der Buch...mehr

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Körperschaftsteuer / 7 Einkommensermittlung

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen.[1] Die körperschaftsteuerlichen Vorschriften beruhen u. a. auch darauf, dass Kapitalgesellschaften nach der Rechtsprechung des BFH keine Privatsphäre haben. Aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung ist es jedoch erforderlich, dass auch bei einer GmbH z. B. die Steuern vom Einkommen oder auß...mehr

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Das Kontenabrufverfahren un... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris[*] Unter dem Begriff Kontenabruf verbirgt sich der in § 24c KWG i.V.m. § 93 Abs. 7 bis 10 sowie § 93b AO geregelte, automatisierte Abruf von Kontoinformationen. Hierbei ersucht die Behörde das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), bei den Kreditinstituten Informationen über Konten und Depots abzurufen, u.a. Kunden- oder Depotnummer sowi...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 8. Haftungsumfang

Die Haftung erstreckt sich auf Steuern inklusive Steuervergütungen und steuerlicher Nebenleistungen i.S.v. § 3 Abs. 4 AO (FG Düsseldorf v. 7.3.2023 – 7 K 883/20 H, BeckRS 2023, 4432). Im Unterschied etwa zur Haftung nach § 74 AO ist diejenige gem. § 69 AO nicht gegenständlich beschränkt, so dass der Haftungsschuldner mit seinem gesamten Vermögen für die Haftungssumme einsteht...mehr

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Körperschaftsteuer / 1.2 Option zur Körperschaftsbesteuerung

Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eröffnet der Gesetzgeber ab 2022 die Optionsmöglichkeit, sich wie eine Kapitalgesellschaft (sog. optierende Gesellschaft) besteuern zu lassen.[1] Hierzu ist ein unwiderruflicher Antrag erforderlich. Er ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung bei dem für die gesonderte und einheitlic...mehr

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Das Kontenabrufverfahren un... / I. Praxisrelevanz

Ein Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 AO , mithin für steuerliche Zwecke, ist lediglich in den in den Nr. 1 bis 5 dieser Vorschrift aufgezählten Fällen möglich: Nr. 1: Antrag auf Günstigerprüfung gem. § 32d Abs. 6 EStG. Bei beantragter Anwendung der tariflichen Einkommensteuer anstatt der Abgeltungsteuer muss die Finanzbehörde prüfen können, ob neben den vom Steuerpflichtigen erklä...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 3. Pflichtverletzung

Die Haftung bezieht sich auf die Verletzung der steuerlichen Pflichten, die der GmbH obliegen. Zu diesen Pflichten zählen insb. (BFH v. 15.11.2022 – VII R 23/19, BB 2023, 661; BFH v. 14.12.2021 – VII R 4/19, AO-StB 2022, 152; FG Düsseldorf v. 7.3.2023 – 7 K 883/20 H, BeckRS 2023, 4432): Die rechtzeitige, vollständige und richtige Steuererklärung bzw. Steueranmeldung, die Beric...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.1 Preisvergleichsmethode

Rz. 25 Anwendungsform des tatsächlichen Fremdvergleichs. Die Preisvergleichsmethode[1] orientiert sich zur Bestimmung von Verrechnungsentgelten an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden am Markt vereinbart werden (Marktpreise). Damit ist sie die einzige Methode, die zur Ermittlung von Vergleichstatbeständen einem tatsächlichen Fremdvergleich standhält. E...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 2 Rechtsgrundlagen des Fremdvergleichs

Rz. 3 Überblick der Rechtsgrundlagen. Die Zielsetzung des Fremdvergleichs besteht darin festzustellen, ob die Bewertung von Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften dem Angemessenheitspostulat genügt, d. h. ob die Preise so festgelegt worden sind, wie dies fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen tun oder tun w...mehr

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Umsatzsteuer in der Schweiz / 2 Allgemeine Informationen

Die Schweiz erhebt als Mehrwertsteuer eine Steuer auf den im Inland von steuerpflichtigen Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen (Inlandsteuer); Steuer auf dem Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch Empfänger im Inland (Bezugsteuer; entspricht in etwa dem Reverse-Charge-Verfahren nach EU-Terminologie); Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfu...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 6 Umsatzsteuerbefreiung?

Die Vermietung von Garagen und Stellplätzen ist nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Dies bedeutet, dass Umsatzsteuerfreiheit nur noch dann gegeben ist, wenn ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnung und Garage abgeschlossen wird. Liegt dagegen ein separates Vertragsverhältnis über die Garage bzw. den Stellplatz vor, ist diese Vermietung grund...mehr

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Umsatzsteuer in der Schweiz / 5 Rechnungen

Der leistende Unternehmer hat dem Leistungsempfänger auf Verlangen eine Rechnung auszustellen. Sie muss den Leistenden, den Leistungsempfänger und die Art der Leistung eindeutig identifizieren und regelmäßig folgende Angaben enthalten: den Namen und den Ort des Leistungserbringers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt, den Hinweis, dass er im Register der steuerpflichtigen Per...mehr