Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Allgemeines zu den straf- und bußgeldrechtlich relevanten Pflichten des Steuerberaters

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Maßstab für die anzuwendende Sorgfalt bei steuerlichen Beratern richtet sich – wie generell bei Fahrlässigkeitstaten – zuvorderst nach objektiven Kriterien. Nach st. Rspr. ist auf die Durchschnittsanforderungen des jeweiligen Verkehrs- oder Berufskreises abzustellen, dem der Handelnde angehört[2]. Es stellt sich damit die Frage, welche Sorgfalt bzw....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

Schrifttum: Andresen/Kiesel, Weiße Einkünfte begründen keinen Tatbestand der Steuerordnungswidrigkeit, DStR 2011, 745; Berger, Vorsatz bei Abgabe authentifizierter, elektronischer Steuererklärungen durch Dritte, PStR 2017, 40; Beyer, Leichtfertige Steuerverkürzung und Festsetzungsfrist, AO-StB 2015, 225; Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Konkurrenzen

Schrifttum: Brenner, Von der Strafbarkeit des steuerlichen Garanten (§ 153 AO), DRiZ 1981, 412; Dörn, Anwendung der §§ 379, 380 AO auch bei Selbstanzeigen gemäß §§ 371, 378 Abs. 3 AO, wistra 1995, 7; Franzen, Zur Vollendung der Steuerverkürzung (§§ 396, 404 AO), DStR 1965, 187; Göhler, Ist die fortgesetzte Handlung mit der Entscheidung des Großen Senats in Strafsachen, wistra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Einzelfragen der individuellen Vorwerfbarkeit

Rz. 103 [Autor/Stand] Mit Arbeitsüberlastung lässt sich die unterlassene oder verspätet abgegebene Steuererklärung (s. § 370 Rz. 323 ff.) nicht entschuldigen. Beispiel 168 A gab jahrelang Steuererklärungen zum Teil verspätet, zum Teil gar nicht ab. Er berief sich darauf, er sei mit der Aufrechterhaltung seines Unternehmens vollauf beschäftigt gewesen. Außerdem habe er einen A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 34 [Autor/Stand] Diese Tatbestandsalternative erfasst die Begehung durch aktives Tun. Ordnungswidrig handelt danach der Täter, der den Erfolg der Steuerverkürzung durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen herbeiführt[2]. Was die inhaltliche Bedeutung der genannten Tatbestandsmerkmale betrifft, kann auf die Erläut...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Wirkung der Selbstanzeige

Rz. 148 [Autor/Stand] Ebenso wie bei § 371 AO kommt die Bußgeldfreiheit gem. § 378 Abs. 3 AO nur dem Täter bzw. Beteiligten zugute, der die Selbstanzeige erstattet hat (§ 14 Abs. 3 Satz 2 OWiG, § 377 Abs. 2 AO)[2]. Nach § 153 AO sind nur anzeigepflichtige Dritte unter den Voraussetzungen des § 371 Abs. 4 AO i.V.m. § 378 Abs. 3 Satz 3 AO (s. Rz. 147) von einer Ahndung freiges...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Mehrfache Verkürzung derselben Steuerart

Rz. 154 [Autor/Stand] Verkürzt der Täter dieselbe Steuerart durch verschiedene Willensbetätigungen mehrfach, so kann zunächst danach unterschieden werden, ob die Verkürzungshandlungen in einen oder in mehrere Besteuerungszeiträume fallen. Fallen sie in einen Besteuerungszeitraum, so kann unter Umständen Gesetzeskonkurrenz anzunehmen sein, wenn die späteren Handlungen nur dazu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 87 [Autor/Stand] Eine unrichtige oder nachlässige Buchführung kann allenfalls als Vorbereitungshandlung für eine Steuerverkürzung betrachtet werden[2] (s. § 370 Rz. 315, 704, 712, 1205). Auch wenn durch die unrichtige Verbuchung nur der Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO verwirklicht wird, kann dies auch den Vorwurf einer leichtfertigen Steuerverk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Besonderheiten bei der Bekanntgabe

a) Rechtsnachfolge Rz. 180 [Autor/Stand] Der mit der gesonderten Feststellung von Grundsteuerwerten verfolgte Zweck würde nicht erreicht, wenn die Grundsteuerwertfeststellung im Fall der Rechtsnachfolge wirkungslos wäre. § 182 Abs. 2 AO schreibt deshalb vor, dass ein Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirkt, auf den der Gegens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsgrundstücke, die den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gleichgestellt sind (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 153 [Autor/Stand] Zur zweiten Gruppe der Betriebsgrundstücke gehört jener Grundbesitz, der, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem gewerblichen Betrieb, einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde. Maßgebend ist dabei die tatsächliche Nutzung (vgl. §§ 33 f. BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2], §§ 232 und 234 BewG i.d.F. des GrStRefG v. 26....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Abgrenzung zur Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz

Rz. 55 [Autor/Stand] Allgemein anerkannt wird, dass die Leichtfertigkeit einen gegenüber der Fahrlässigkeit gesteigerten Grad der Schuld darstellt[2]. Diese Auffassung wird auch durch die Entstehungsgeschichte des AO-Änderungsgesetzes vom 11.5.1956 bestätigt. Nach der Begründung des Gesetzes war die von Rechtswissenschaft und Wirtschaft erhobene Forderung, nicht jede fahrläs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Außerhalb des Täterkreises stehende Personen

Rz. 29 [Autor/Stand] Täter des § 378 AO können nicht sein (zur Begründung s. Rz. 15): Amtsträger der FinB (§ 7 AO), es sei denn, sie nehmen außerdienstlich fremde Steuerangelegenheiten wahr. Finanzbeamte, denen bei Festsetzung der Steuern leichtfertig Fehler unterlaufen, die zur Verkürzung von Steuereinnahmen führen, können daher nicht nach § 378 AO belangt werden. Etwas ande...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Vergleich des § 50a LGrStG BW mit § 25 Abs. 5 GrStG

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.3 Auswirkung von Zuzahlungen der Übernehmerin an verbleibende Anteilseigner der Übertragerin auf die steuerliche Übertragungsbilanz

Tz. 107 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG verbietet insoweit, als eine Zuzahlung gewährt wird, den Bw-Ansatz in der Übertragungsbil. IHd Differenz zwischen dem Wert der Gegenleistung abz der auf die Gegenleistung entfallenden Bw der übergehenden WG ergibt sich ein Übertragungsgewinn. Der Berechnung des anteiligen Bw ist dabei das Verhältnis des Gesamtwert...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. § 378 AO und § 370 AO

Rz. 158 [Autor/Stand] Werden durch dieselbe Handlung, z.B. durch Abgabe einer Steuererklärung, Steuern teils vorsätzlich, teils leichtfertig verkürzt, so wird die Steuerordnungswidrigkeit durch den Straftatbestand des § 370 AO verdrängt (Gesetzeskonkurrenz). § 378 AO ist gem. § 21 Abs. 1 OWiG gegenüber § 370 AO subsidiär (zum Begriff der Subsidiarität s. § 370 Rz. 883). Maßg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Keine Bedeutung für Grundsteuer, Vermögensteuer, Gewerbekapitalsteuer und Gewerbeertragsteuer

Rz. 13 [Autor/Stand] Für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung nach dem bis zum 31.12.2024 fortgeltenden aktuellen Recht ist es ohne Belang, ob Grundbesitz (vgl. § 19 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2]) zu den Betriebsgrundstücken gehört. (zum künftigen, ab 1.1.2025 geltenden Recht zur Bewertung des Grundbesitzes inklusive der Betriebsgrundstücke für Zwec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Streitwert

Rz. 260 [Autor/Stand] Der Streitwert eines Klage- oder Revisionsverfahrens wird durch das unmittelbare finanzielle Interesse des Rechtsbehelfsführers am Ausgang des Verfahrens bestimmt. Auswirkungen auf andere Verfahren sind nicht zu berücksichtigen.[2] Rz. 261 [Autor/Stand] Feststellungsbescheide über einen Grundsteuerwert stellen eine Besteuerungsgrundlage gesondert fest. Ü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verweis auf § 370 Abs. 1, 4-7 AO

Rz. 31 [Autor/Stand] § 378 Abs. 1 Satz 2 AO verweist bzgl. des objektiven Tatbestands in vollem Umfang auf § 370 Abs. 1 und 4–7 AO. Hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen kann daher weitgehend auf die bei § 370 AO gemachten Ausführungen betr. die Tathandlungen (s. § 370 Rz. 203 ff.), den Taterfolg (s. § 370 Rz. 370 ff.) sowie die Kausalität (s. § 370 Rz. 570 ff.) verwie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Überprüfung von Spendenbescheinigungen

Rz. 93 [Autor/Stand] Im Bereich der sog. Parteienfinanzierung [2] wurde 1989 mit dem Vereinsförderungsgesetz[3] eine Vertrauensschutzregelung für Spender, die an politische Parteien spenden, in § 10b Abs. 4 EStG eingeführt. Demnach darf der Stpfl. "auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, es sei denn, dass er die Bestätigung durch unla...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leichtfertigkeit von Angehörigen der steuerberatenden Berufe

Schrifttum: Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB Steuerrecht Fach 13, 829; Bilsdorfer/Kaufmann: Der Steuerberater und die Steuerverkürzung in eigener Sache, DStR 2021, 1250; Blumers, Steuerberatung und Strafrecht – Grenzbereich zu strafrechtlich relevantem Handeln, in StbJb. 1983/84, S. 319; Bornheim, Wie Steuerb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Meyer/Ball, Die Kap-Ges als Existenzgründer iSd § 7g Abs 7 EStG – Unter besonderer Berücksichtigung des Gesellschafterwechsels sowie Umwandlungen gem § 20 UmwStG, DStR 2001, 1238; Patt, Die Ansparrücklage bei Betriebseinbringung, EStB 2005, 299; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Milatz/Lütticken, Wann und wie lange muss die Mehrheit der Stimmrechte für die Anwendbarkeit des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegeben sein? GmbHR 2001, 560; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angestellte

Rz. 75 [Autor/Stand] Jeder Stpfl. darf die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten auf Angestellte übertragen (z.B.: Mitarbeiter der Steuerabteilung), die eine hinreichende Sachkunde in Steuerfragen besitzen[2]. Macht der Stpfl. von dieser Möglichkeit Gebrauch, so hat er sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern, ob die Hilfspersonen die ihnen über...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Personen, die in Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen handeln

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber wollte durch diese allgemein gehaltene Wendung der Vorschrift (des damaligen § 367 RAO 1919) ein möglichst weites Anwendungsgebiet eröffnen[2]. Der Begriff "bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Stpfl." ist deshalb extensiv auszulegen[3]. Er umfasst bei weitgehender Auslegung jede Person, die dem Stpfl. bei der Erledigung seiner steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Berichtigungserklärung

Rz. 129 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 378 Abs. 3 AO waren bis zur Neufassung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz an die Berichtigung die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei § 371 Abs. 1 AO (s. Rz. 125.1). Nach der Neufassung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und das AO-Änderungsgesetz[2] kann hinsichtlich § 378 AO nicht mehr un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.5 Fallübersicht

Tz. 81 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nachstehend sind die Auswirkungen der Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine andere Kap-Ges dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dass übertragender Rechtsträger eine Ausl-Gesellschaft und übernehmender Rechtsträger eine Inl-Gesellschaft ist (grenzübers...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10 Steuerverstrickung bei Zuzug mit Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG

Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger, der Anteilseigner an in- oder ausländischen Anteilen i. S. d. § 17 EStG ist, aus dem Ausland zuzieht und er mit dem Zuzug eine unbeschränkte Steuerpflicht und Ansässigkeit i. S. d. Art. 4 OECD-MA begründet, enthält § 17 Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG eine besondere Regelung der Steuerverstrickung. Anstelle der Anschaffungskosten ist für ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Anrechnungsmethode

Rz. 38 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei der Anrechnungsmethode bezieht der Ansässigkeits- oder Wohnsitzstaat die im anderen Staat (Quellenstaat) erzielten Einkünfte in seine Besteuerung ein, rechnet aber die ausländische Steuer ganz oder teilweise auf die eigene Steuer an. Rz. 39 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 In Deutschland regelt § 34c EStG die Anrechnung. Art und Höhe der auslän...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Mit dem weltgrößten Inselstaat Republik Indonesien gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1990 mit Zustimmungsgesetz vom 14.11.1991 (BGBl 1991 II, 1086 = BStBl 1991 I, 1002). Es ist am 28.12.1991 in Kraft getreten (vgl Bekanntmachung vom 04.12.1991 – BGBl 1991 II, 1401 = BStBl 1992 I, 186). Bestandteil des Abkommens sind die Bestimmungen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Energiepreispauschale

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Energiepreispauschale (EPP; > Rz 2) ist ein zunächst als einmalige Leistung konzipiertes Entlastungsinstrument, mit dem kurzfristig Härten durch die seit Ende 2021 sprunghaft gestiegenen Energiekosten abgefedert werden sollen. Sie wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens in das Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 (BGBl 2022 I, 74...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Doppelbesteuerung ist nicht eindeutig definiert. Eine mehrfache Besteuerung droht, wenn derselbe Steuergegenstand, zB > Arbeitslohn für eine Tätigkeit im > Ausland Rz 1, in zwei oder mehreren Staaten nach deren innerstaatlichem Recht für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuert wird. Geschieht dies bei der...mehr

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Anhang 2 – Auslandstätigkei... / V. Nichtanwendung

Rz. 11 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Diese Regelung gilt nicht, soweit der Arbeitslohn unmittelbar oder mittelbar aus inländischen öffentlichen Kassen – einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank – gezahlt wird[1]; für das Merkmal der Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse gelten die Grundsätze von Abschnitt I in Verbindung mit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen: Die Ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 EU-Sonderregelung

Aufgrund der Vergleichbarkeit mit dem Grundfall der Wegzugsbesteuerung[1] sieht § 27 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG vor, dass die Begünstigung des § 6 AStG entsprechend gilt, mit der Besonderheit, dass bei einem Widerruf der Stundung in den ersten 7 Jahren nach der Einbringung die volle Steuer anfällt, während nach Ablauf dieses 7-Jahreszeitraums die Hälfte der Steuer erlassen wird und...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.3 EuGH-Musterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.1 "Europatauglichkeit" der Vorschrift – grundsätzliches EuGH-Verfahren "Lasteyrie du Saillant"

Mit Urteil vom 11.3.2004[1] "Lasteyrie du Saillant" hat der EuGH die französische Regelung des Art. 167 bis CGI mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nach dieser Vorschrift werden bei Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, noch nicht realisierte Wertsteigerungen (latente Wertsteigerungen) von Unter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.8 Zeitliche Anwendung

Die Neuregelung ist grundsätzlich auf Wegzugsfälle anzuwenden, die ab dem 1.1.2022 verwirklicht werden. Aber der Wortlaut der Übergangsregelung in § 21 Abs. 3 Satz 1 AStG wirft Zweifel an diesem Grundsatz auf, da abgestellt wird auf eine "noch am 31. Dezember 2021 laufende Stundung". Die "geschuldete Steuer" nach der bis 2021 geltenden Fassung gem. § 6 Abs. 1 AStG a. F. ents...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei vorübergehender Tätigkeit

Rz. 135 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei nur vorübergehender Tätigkeit in dem anderen Vertragsstaat verbleibt das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat, wenn der Empfänger (ArbN) sich in dem anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (so das OECD-MA aF, das zahlreichen zurzeit noch geltenden deutschen DBA zugrunde liegt; ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Familienangehörige

Rz. 40 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Den im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen eines Diplomaten oder Konsul werden grundsätzlich die gleichen Vorrechte gewährt (Art 37 Abs 1 iVm Art 24 WÜD; Art 49 Abs 1 WÜK). Während jedoch Diplomaten und Konsuln idR die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und im Empfangsstaat keinen freien Beruf und keine gewerbliche Tätigkeit ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Europäisches Recht

Rz. 319 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Kommission der > Europäische Gemeinschaften hat zwar schon 1968 den Vorentwurf eines multilateralen DBA vorgeschlagen, der jedoch nie verwirklicht wurde. Die Mitgliedstaaten der > Europäische Union vermeiden die Doppelbesteuerung weiterhin durch bilaterale Abkommen. Allerdings wurden auf europäischer Ebene Verfahrensvorschriften erlasse...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.5 Vorübergehende Abwesenheit

In § 6 Abs. 3 AStG n. F. wird auch die Regelung der vorübergehenden Abwesenheit neu geregelt. Bei einem entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen gilt: Wird der Steuerpflichtige innerhalb von 7 Jahren seit Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der entstandene Steueranspruch. Entsprechende Regeln gelten auch bei den Ersatz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.7.2 Step-Up bei Steuerzahlung

Es gilt die Fiktion des Erwerbs der Anteile zum gemeinen Wert, sobald die Steuer bezahlt ist.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5 Höhe der Vermögenszuwachsbesteuerung

Der nach § 6 AStG steuerpflichtige Vermögenszuwachs unterliegt grundsätzlich als letzter Akt der inländischen Besteuerung der unbeschränkten Steuerpflicht. Er ist zusammen mit anderen Einkünften, die dem Steuerpflichtigen in dem betreffenden Veranlagungszeitraum bis zum Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossen sind, zu veranlagen. Hierbei ist R 2...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern

§ 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG kennt folgende Tatbestände: Ausschluss des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts. Dies ist gegeben bei der (geänderten) Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte in einem Freistellungsstaat; Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.6 Einheitliche 7–jährige Stundungsregelung

Zentrale Neuerung ist die Überarbeitung des § 6 Abs. 4 AStG n. F. Es gelten folgende Eckwerte: Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung). Dies gilt abweichend vom bisherigen Recht sowohl beim Wegzug in Drittstaaten als auch in EU-/EWR-Staaten. Dies wird in der Begründung des Gesetzentwurfs damit gerechtfertigt, dass die nicht mehr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Begrifflichkeit

Rz. 15 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 In den DBA bzw bei deren Anwendung werden häufig Begriffe verwendet, die für das nationale Steuerrecht eher untypisch sind und deshalb nachstehend in alphabetischer Reihenfolge kurz erläutert werden. Anrechnungsmethode: Eine der beiden Methoden, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann, in diesem Fall durch Anrechnung der im anderen Ve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 25 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Deutsche ArbN, die im > Ausland Rz 1 bei einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung arbeiten, sind nach dem WÜD bzw WÜK in diesen Staaten grundsätzlich von direkten Steuern befreit (> Rz 3). Deutschland hat sich auch deshalb in internationalen Verträgen mit anderen Staaten das Besteuerungsrecht für die Bezüge vorbehalten, di...mehr