Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IAS 1.82d) bezogene Offenlegungspflichten zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben zu den Ertragsteuern. Rz. 141 Nach IAS 12.79 si...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 1.117b sind die (sonstigen) angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für das Verständnis des Abschlusses relevant sind, im Anhang anzugeben. Bei dieser Abwägung der Relevanz der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist zu berücksichtigen, ob deren Offenlegung für das Verständnis der Wiedergabe von im Abschluss dargestellten Geschäftsvorfällen, ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.4 Aufgegebene Geschäftsbereiche

Rz. 134 Im Gegensatz zu den in Rz. 126 f. dargestellten bilanziellen Angaben unterscheiden die Vorschriften zur GuV-Rechnung zwischen den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen, welche nicht gleichzeitig die Voraussetzungen für einen aufgegebenen Geschäftsbereich erfüllen, und den Offenlegungspflichten für aufgegebene Geschäftsbereic...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.4 Ergebnis je Aktie

Rz. 183 Gem. IAS 33 hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen das unverwässerte Ergebnis je Aktie und das verwässerte Ergebnis je Aktie im IFRS-Abschluss offenzulegen. Sowohl das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie bezieht sich auf das Netto-Periodenergebnis, welches den Stammaktionären zuzuordnen ist. Falls in der GuV- bzw. Gesamtergebnisrechnung i...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.3 Angaben zu den verdeckten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten

Rz. 72 Instrumente der Abschlusspolitik nach IFRS sind sowohl offene als auch verdeckte Wahlrechte in Bilanzierung und Bewertung. Im hier verwendeten Sprachgebrauch bezeichnen "offene" Wahlrechte die Möglichkeit des Bilanzierenden, sich für unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungsalternativen bei bestimmten Sachverhalten zu entscheiden. Die verdeckten Wahlrechte zeichn...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.1.2.1 Berichterstattung über die Geschäftssegmente

Rz. 166 IFRS 8.23 Satz 1 schreibt nur vor, dass ein Unternehmen stets "a measure of profit or loss for each reportable segment" (d. h. Offenlegung des bzw. eines Segmentergebnisses) zu berichten hat; eine inhaltliche Abgrenzung oder Definition wird – als unmittelbare Folge des Management Approach [1]- für diese Berichtsposition jedoch nicht gegeben. Weiterhin sind die folgend...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.2 Sonstiges Gesamtergebnis

Rz. 148 Als Mindestausweis für den zwingend in 2 Unterabschnitte zu untergliedernden Abschnitt sonstiges Gesamtergebnis innerhalb der Gesamtergebnisrechnung (sonstiges Gesamtergebnis aus zu keinem späteren Zeitpunkt zu reklassifizierenden Posten und sonstiges Gesamtergebnis, welches unter der Voraussetzung des Eintretens bestimmter Bedingungen über das Periodenergebnis zu re...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.1.2 Goodwill

Rz. 83 Die Offenlegungspflichten für Goodwill-Beträge ergeben sich zum einen aus IFRS 3 und zum anderen aus IAS 36 (vgl. auch Rz. 82). Rz. 84 Nach IFRS 3.59-3.63 ergeben sich 2 wesentliche Gruppen von Angabepflichten im Hinblick auf die Unternehmenszusammenschlüsse und damit mittelbar auf den Goodwill. Nach IFRS 3.59 hat die Bericht erstattende Einheit die Art und die finanzi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 7 Generierung des Informationsbedarfs für den Anhang

Rz. 212 Der für den Anhang erforderliche Informationsbedarf lässt sich – in Abhängigkeit von der Art der im Anhang offenzulegenden Information entweder mittels Kontenplans, Kontenauswertung, statistischer Aufzeichnungen, Prognosen oder Simulationsrechnungen gewinnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Dauerrechnung / 2 Inhalte einer Dauerrechnung

Für Dauerrechnungen bestehen keine besonderen gesetzlichen Anforderungen. Eine Dauerrechnung muss deshalb dieselben Angaben enthalten wie eine Einzelrechnung. Damit muss der leistende Unternehmer die folgenden Punkte in der Rechnung aufnehmen:mehr

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Anhang nach IFRS / 6.1.2.2 Sonstige Angabepflichten

Rz. 171 Ergänzend zu den Berichtsangaben für die Geschäftssegmente schreibt IFRS 8 ergänzende Angaben vor, die auch dann zu erfüllen sind, wenn das Unternehmen nur ein berichtspflichtiges Segment hat. Rz. 172 Nach IFRS 8.32 sind die Segmenterlöse mit unternehmensexternen Kunden für einzelne Produkte und Dienstleistungen bzw. homogene Produktgruppen und Dienstleistungsbereiche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ofen- und Luftheizungsbauer... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

überwiegend mittelschwere körperliche Arbeit im Stehen verbunden mit Heben und Tragen schwerer Bauteile, teilweise unter Zwangshaltungen wie Hocken, Knien, Bücken und über Kopf (vor allem bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten), hoher Anteil manueller Tätigkeiten, Abstimmung gestalterischer Ideen mit den Kunden, Montagearbeiten häufig unter extremen Witterungsbedingungen (z....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ofen- und Luftheizungsbauer... / Zusammenfassung

Überblick Ofen- und Luftheizungsbauer planen, entwerfen und errichten Öfen verschiedenster Art (z. B. Kachelöfen, Backöfen, offene Kamine), Warmluftheizungen, Be- und Entlüftungsanlagen und Elektrospeicherheizungen. Dabei spielen die Vorstellungen der Kunden hinsichtlich ihrer ästhetischen Gestaltung eine wesentliche Rolle. Bei Luftheizungsanlagen werden häufig mehrere Räume...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ofen- und Luftheizungsbauer... / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Planen und Bauen von Öfen und Heizungen (z. B. handwerklich gefertigte Herde, Kachelöfen, Kamine, Backöfen, Warmluftheizungen, zentrale Heizölanlagen) im industriellen und privaten Bereich, Berechnung der erforderlichen Wärmeleistung, Vorfertigung der Anlagenteile in der Werkstatt, Transport zum Kunden und Montage sowie Installationsarbeiten vor Ort, Montage und Installation in...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ofen- und Luftheizungsbauer... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen, Hilfe bei Auswahl und Einsatz von PSA, Unterstützung bei der Erarbeitung eines Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen gemäß GefStoffV, Beratung zur Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans sowie zum Einsatz von Hautschutzmitteln, Organisation der Ersten Hilfe, Hinweise zur Integration von zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Regelungsgehalt

Rz. 4 Grundlage der Berechnung des Pfändungsbetrags bildet das monatliche Nettoeinkommen (§ 850e Nr. 1 ZPO; sog. Nettomethode; BAG, ZInsO 2013, 1485 = NZA 2013, 859 = MDR 2013, 985 = NJW 2013, 2924 = ZTR 2013, 509 = Rpfleger 2013, 627 = JurBüro 2013, 601 = ArbR 2013, 420 = Vollstreckung effektiv 2013, 153 = FA 2013, 268; vgl. § 850e Rz. 5a ff. – auch zur Bruttomethode). Die ...mehr

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Corona-Finanzhilfen im Unte... / [Ohne Titel]

Dr. Frank Roser, WP/RA/StB / Dr. Marika Ketel, StB[*] Die Gewährung von Corona-Finanzhilfen war von Anfang an mit zahlreichen Rechtsunsicherheiten für Steuerpflichtige und ihre Berater behaftet. Neben Unklarheiten zur Antragsberechtigung und der Ermittlung der materiellen Antragsvoraussetzungen – relevante Umsatzerlöse und Fixkosten, Unternehmen in Schwierigkeiten etc. – stel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.4 Weihnachtsvergütungen (Nr. 4)

Rz. 17 Der pfändungsgeschützte Höchstbetrag von Weihnachtsvergütungen wurde mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert (BGBl I 2021, 850). Die bisherige Beschränkung bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens ist entfallen. Die Höhe von unpfändbaren Weihnachtsvergütungen ist nunmehr mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung nach § 850c Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 ZPO ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Abnehmer als Unternehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 135 Hat der liefernde Unternehmer oder sein Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet, liegt eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG nur vor, wenn der Abnehmer Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat und dieser Gegenstand nicht ausschließlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 240 Die Steuerbefreiungen der Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG gelten grundsätzlich auch für Ausfuhren im Reiseverkehr. Diese Rechtslage hat sich aufgrund des mit dem Jahressteuergesetz 1996 [1] mit Wirkung ab 1.1.1996 eingefügten § 6 Abs. 3a UStG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 UStG die Steuerbefreiung auf Abnehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie führte im Wesentlichen zu folgenden Neuregelungen im § 6 UStG 1980: Für die Erlangung der Steuerbefreiung ist nicht mehr für sämtliche Ausfuhrlieferungen Voraussetzung, dass diese an einen ausländischen Abnehmer erfolgen. Diese Änderung beruhte auf Art. 15 der 6. EG-Richtlinie (nunmehr Art. 146 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 121 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG betrifft die Fälle, in denen der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Ausfuhrgegenstand bereits im Inland ausgehändigt erhält und die Beförderung oder Versendung des Gegenstands in das Drittlandgebiet veranlasst (sog. Abholfälle). Anders als bei der Versendung oder Beförderung durch den Unternehmer[1] kann das Umsatzgeschäft nicht mit eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 18 Unionsrechtliche Grundlage von § 6 UStG sind die Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b und Art. 147 MwStSystRL. Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten unter den Bedingungen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Steuerbefreiung sowie zur Verhütung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Ort der Lieferung

Rz. 51 Die Ausfuhrlieferung muss im Inland bewirkt werden. Lieferungen, die im Ausland ausgeführt werden, sind nicht steuerbar (z. B. Verbringen von Gegenständen ins Drittlandsgebiet, um sie dort zu verkaufen). Der Ort der Lieferung richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für Lieferungen von G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vertrauensschutz

Rz. 520 Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sieht der EuGH auch den Vertrauensschutz, den der Steuerpflichtige genießt, der als Opfer von betrügerischen Manipulationen die Steuerbefreiung verlieren würde.[1] Der Vertrauensschutz, den § 6a Abs. 4 UStG dem Unternehmer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gewährt, beruht auf denselben Erwägungen, die nicht auf in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.1 Allgemeines

Rz. 290 Der Unternehmer hat gem. § 6 Abs. 4 S. 1 UStG die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung, insbesondere die Ausfuhr des gelieferten Gegenstands, nachzuweisen. Wie dieser Nachweis zu führen ist, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[1] Der Verordnungsgeber hat von der ihm erteilten Ermächtigung, wie der Unternehmer die Nachweise d...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.11 Zinsen auf hinterzogene Steuern (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8a EStG

Rz. 106 Zinsen auf hinterzogene Steuern dürfen den Gewinn nicht mindern. Nach § 235 AO sind hinterzogene Steuern zu verzinsen. Steuerliche Nebenleistungen,[1] zu denen die Hinterziehungszinsen gehören, teilen grundsätzlich das Schicksal der Steuer, für die sie gezahlt werden. Sind somit Betriebssteuern hinterzogen worden, die als BA abziehbar sind, sind auch die Hinterziehun...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.4 Auswirkungen des Verlustrücktrags

Rz. 48 Wird der Verlustrücktrag gewährt, können hierdurch nachträglich die Voraussetzungen für die Gewährung bestimmter Steuervergünstigungen erfüllt sein, die von einer Einkommensgrenze abhängig sind, z. B. die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. VermBG oder einer Wohnungsbauprämie nach dem WoPG. Wird durch den Verlustrücktrag die Steuer herabgesetzt, war ein m...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 4.4 Änderungsregelungen

Rz. 81 Nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.12.2010[1] sind die Besteuerungsgrundlagen des Feststellungsbescheids so anzusetzen, wie sie in der ESt-Festsetzung des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag vorgenommen festgestellt wird, und des VZ, in dem ein Verlustrücktrag vorgenommen werden kann, zugrunde gelegt worden sind. Damit wird ver...mehr

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Anwendung des ErbStG nach d... / 6. Zu § 28 Abs. 3 ErbStG

Bei einer Stundung der Steuer nach § 28 Abs. 3 ErbStG für Erwerbe mit Steuerentstehung vor dem 1.1.2021 führt der Austritt des Vereinigten Königreichs nicht zu einem Wegfall der Stundung.mehr

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Befreiungstatbestand privat... / e) Hilfsweise: Ist eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen erforderlich?

Eng mit dem "pro rata temporis"-Argument verknüpft, ist die rechtliche Frage, ob die Steuerfestsetzung nicht bereits aus Billigkeitsgründen abweichend hätte erfolgen müssen. Denn aus Billigkeitsgründen kann vorliegend eine Korrektur der steuerlichen Belastung erforderlich sein. Diese Billigkeitsgründe können im Steuerverfahren in verschiedenen Formen berücksichtigt werden. S...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bemessungsgrundlage für die ESt ist das Einkommen, das der einzelne Stpfl. in einem bestimmten Zeitraum erzielt hat, § 2 Abs. 4, 5 EStG. Die Bemessungsgrundlage für die ESt wird damit durch die persönliche Fähigkeit eines jeden Stpfl. bestimmt, aus dem ihm verbleibenden Einkommen Steuern zahlen zu können. Dies wird allgemein als das aus Art. 3 GG abgeleitete Prinzip de...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA/FASt / Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar[*] Der BFH hat im anhängigen Verfahren unter dem Az. IX R 28/21 vorwiegend zu klären, ob der Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG einer an die Kinder überlassenen Immobilie nicht (mehr) erfüllt ist, wenn zwei der dort lebenden Kinder weit vor der betreffenden Veräußerung aus ...mehr

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Anwendung des ErbStG nach d... / I. Einführung

Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 13.12.2021 (BStBl. I 2022, 38) hat die Finanzverwaltung die Folgen geregelt, die der sog. Brexit Großbritanniens und Nordirlands (Vereinigtes Königreich) auf die Anwendung von Vorschriften des ErbStG hat. Nach § 37 Abs. 17 ErbStG gilt das Vereinigte Königreich (das nach dem Abkommen über den Austritt des ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.9 Unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung berühren (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG)

Rz. 93 Andere als die in den § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 6 und 6b EStG bezeichneten Aufwendungen, die die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren, dürfen den Gewinn nicht mindern, sofern sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Vorschrift will verhindern, dass unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand bei der Einkommenst...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.2 Reihenfolge

Rz. 41 Die Berücksichtigung erfolgt durch den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Auch diese Regelung gilt ab VZ 1999 und stellt eine Änderung zum Rechtszustand bis VZ 1998 dar, wonach der Verlustabzug "wie Sonderausgaben" vom Gesamtbetrag der Einkünfte an letzter Stelle abgezogen wurd...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 3.2 Verfahrensmäßige Berücksichtigung des Verlustabzuges

Rz. 58 Liegt für das Rücktragsjahr[1] noch kein Steuerbescheid vor, ist der Verlustabzug ohne Weiteres bei der erstmaligen Veranlagung vorzunehmen, wenn materiell-rechtlich ein Verlust abzuziehen ist, dessen Berücksichtigung vorher nicht möglich war, oder wenn der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist.[2] Rz. 59 Ist für den vorangegangenen VZ bereits ein Steuerbescheid...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.9 Negative Einkünfte bei Ehegatten

Rz. 24 Auch bei Ehegatten oder Lebenspartnern i. S. d. LebenspartnerschaftsG v. 16.2.2001[1] sind Verluste demjenigen zuzurechnen, der sie erlitten hat. Daher kann ein Ehegatte oder Lebenspartner nach der Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht mehr die negativen Einkünfte nach § 10d EStG abziehen, die der andere während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erlitt...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.1 Allgemeines – nicht abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 37 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1–13 EStG sind bestimmte BA nicht oder nur eingeschränkt abziehbar. Nach dem objektiven Nettoprinzip [1] müssen Erwerbsaufwendungen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, da sie dem Stpfl. zur Zahlung von Steuern nicht zur Verfügung stehen. § 4 Abs. 5 EStG verstößt damit gegen das Nettoprinzip. Gleichwohl hat das BVerfG diese Einschränkungen ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.18 Gewerbesteuer ( § 4 Abs. 5b EStG)

Rz. 112 Nach § 4 Abs. 5b EStG sind die Gewerbesteuer und ihre Nebenleistungen, § 3 Abs. 4 AO, keine Betriebsausgaben und daher bei der Gewinnermittlung nicht (mehr) abziehbar. Die Neuregelung ist durch das UnternehmensteuerreformG vom 14.8.2007[1] mit Wirkung ab VZ 2008 in das Gesetz eingefügt worden.[2] Zugleich wurde die Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % gesenkt und ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Fiktiver Veräußerungsgewinn für nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile

Bei nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen (i.d.R. Anschaffung nach 2008 oder bestimmte Fonds nach § 21 Abs. 2a, 2b InvStG a.F.) ist zusätzlich der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 zu ermitteln und im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Investmentanteile zu versteuern. Die Gewinnermittlung erfolgt hierbei gem. dem abgebildeten Schema (i.E. s. hierzu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustausgleich und Verlus... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 8 Die Regelung des § 10d EStG ab VZ 2004 (sog. Mindestbesteuerung) ist verfassungsgemäß, da selbst der eingeschränkte Verlustvortrag im Regelfall zu einem Verbrauch der Verluste führen wird. Die Rspr. hat daher grundsätzlich keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung ab VZ 2004.[1] Der BFH hat aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbest...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft

Leitsatz Im Fall der Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft führt AEAO zu § 89 Nr. 4.5.2 nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null in der Weise, dass die Gebührenermäßigung (§ 89 Abs. 7 Satz 2 AO) nach den Maßgaben der Bemessung einer Zeitgebühr auszurichten ist. Normenkette § 89 AO, § 102 FGOPraxis-Hinweise Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Höhe der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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§ 18 Elternunterhalt / aa) Divergierende Nettoeinkommen

Rz. 9 Wenn bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 EUR[6] kein Anspruchsübergang erfolgt, so ist zu sehen, dass sich aus diesem Betrag je nach Familienstand und Einkommensart unterschiedliche Nettoeinkommen (Einkommen nach Abzug von Steuern und Vorsorgeaufwendungen) ergeben. Hierauf wurde aber bereits in der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2 / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen – Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) – abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.2 Beteiligungen an Körperschaften

Rz. 532 Abs. 5 bestimmt im Wege der Fiktion, dass ein Betrag von 5 % der steuerfreien Einnahmen als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe gilt. Es kommt damit weder darauf an, ob und in welcher Höhe Betriebsausgaben überhaupt entstanden sind,[1] noch, ob sie tatsächlich in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nicht der Besteuerung unterworfenen Einnahmen stehen;[2] beides...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Es wird nicht danach unterschieden, ob diese KSt-Subjekte unbeschränkt oder beschränkt ode...mehr