Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fachkräftemangel in Steuerk... / 3.6 Targeting

Sobald Sie Ihre Zielgruppe definiert haben, müssen Sie dafür sorgen, dass genau diese Zielgruppe auch von Ihrer Kampagne angesprochen wird. Auch dies geschieht im Werbeanzeigenmanager von Facebook. Dieser Prozess nennt sich "Targeting". Facebook verfügt über eine unglaublich große Datenbank mit Informationen über Ihre Nutzer. Werbetreibende können sich diese Informationen zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Widerruf des Verzichts auf Steuerbefreiung

Leitsatz Der Verzicht auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann widerrufen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung noch anfechtbar oder noch nach § 164 AO änderbar ist. § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG i.d.F. des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 regelt den Widerruf nicht. Normenkette § 4 Abs. 9 Buchst a, § 9 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2, § 15a A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Brexit-Handbuch für Unternehmen und Berater

Überblick Der Brexit hat für große praktische und (steuer-)rechtliche Herausforderungen gesorgt. Der mühsam ausgehandelte Kompromiss zu Nordirland wird bereits wieder in Frage gestellt. Hinzu kommen insbesondere in Deutschland zahlreiche steuerliche Änderungen, die kurz vor Ende der ablaufenden Legislatur verabschiedet wurden. Auch wenn die rechtlichen Änderungen angesichts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / IV. Entscheidung des Gesetzgebers für eine Erwerberperspektive bei der Grenzziehung

In dem der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Verschonungsregelungen grundsätzlich auf Erwerbe begünstigten Vermögens in Höhe von bis zu 26 Mio. EUR beschränkt, stellt er für die geforderte Grenzziehung auf eine Erwerberperspektive ab. In der Gesetzesbegründung heißt es insofern ausdrücklich, dass eine "erwerbsbezogene Betrachtung" zu Grunde gelegt wird.[17] Diese Perspek...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Jahressteuergesetz 2020[1] in das Umsatzsteuergesetz als Teil einer umfassenden Neuregelung zum elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen des s.g. Mehrwertsteuer-Digitalpakets eingefügt. Sie ist erstmals auf Umsätze und Einfuhren anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgeführt werden (§ 27 Abs. 34 UStG). Rz. 2 Durch die Einführung von § 3 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Fernverkauf aus dem Drittland mittels einer elektronischen Schnittstelle mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR (§ 3 Abs. 3a S. 2 UStG)

Rz. 34 § 3 Abs. 3a S. 2 UStG erfasst Lieferungen, in denen ein Unternehmer (Betreiber) mittels seiner elektronischen Schnittstelle den Fernverkauf von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR unterstützt. Die sich aus § 3 Abs. 3a S. 1 UStG ergebenden Rechtsfolgen einer fingierten Lieferkette (Rz. 4ff., Rz. 16ff....mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / II. Anlass für die Einführung der sogenannten 26-Mio.-Euro-Erwerbsgrenze

Echte Steuerbefreiungen[4] führen immer zu einer Ungleichbehandlung von denjenigen, die in den Genuss der Befreiung kommen, und denjenigen, die ohne Steuerbefreiung die reguläre Steuerlast tragen müssen. Aufgrund des Ausmaßes der mit’den erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen einhergehenden Ungleichbehandlungen hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014 die Versch...mehr

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / 1. Die Definition des BGH

Der Begriff dürfte mit am einfachsten darzustellen sein, trotzdem sollen hier einige Besonderheiten nochmals verdeutlicht werden, umfassend wurde das Tatbestandsmerkmal im Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren in der zfs 2016[2] erörtert: Eine der wesentlichsten Entscheidungen dazu wurde 1988 vom BGH getroffen[3] : Hier ging es um § 316 StGB, Trunkenheit im Verkehr. Das ...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / VI. Folgeprobleme: Erwerbsperspektive im Fall des Abschmelzmodells und der Verschonungsbedarfsprüfung

Der Gesetzgeber wählt nicht nur bei der 26-Mio.-Euro-Erwerbsgrenze die Erwerberperspektive, sondern auch bei den im Fall derer Überschreitung geltenden Verschonungsmöglichkeiten im Wege des Abschmelzmodells (§ 13c ErbStG) und im Wege der Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG). Wie dargelegt, führt jedoch die Bedürftigkeit des Steuerpflichtigen nicht automatisch zur Gefähr...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die festzusetzende Steuer i. S. d. § 2 Abs. 6 EStG

Auch im Bereich der festzusetzenden Steuer ergeben sich substanzielle Auswirkungen. Insbesondere kommt es zum Ausschluss der Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, wenn sich der Haushalt im VK befindet, denn nach § 35a Abs. 4 EStG kann die Steuerermäßigung nur dann in Anspruch g...mehr

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Teil C Direkte Steuern

1 Einführung 1.1 Übergang vom EU-Staat zum "Drittstaat" 1.1.1 Primärrecht (AEUV/EWRA) Durch den Austritt des VK aus der EU und aus dem EWR (s. dazu Teil A) wurde das VK aus EU- und EWR-Sicht zu einem Drittstaat. Soweit nicht neue Vereinbarungen zwischen dem VK und der EU bzw. dem EWR für "Abmilderungen" sorgen, können sich Staatsangehörige und Ansässige im VK künftig nicht mehr...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 1 Einführung

1.1 Übergang vom EU-Staat zum "Drittstaat" 1.1.1 Primärrecht (AEUV/EWRA) Durch den Austritt des VK aus der EU und aus dem EWR (s. dazu Teil A) wurde das VK aus EU- und EWR-Sicht zu einem Drittstaat. Soweit nicht neue Vereinbarungen zwischen dem VK und der EU bzw. dem EWR für "Abmilderungen" sorgen, können sich Staatsangehörige und Ansässige im VK künftig nicht mehr auf diejeni...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5 "Passive" Entstrickungsfälle "qua Brexit"?

2.1.2.5.1 Das Schicksal der in Deutschland geleiteten "Limiteds" Unter dem Eindruck der gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung des EuGH (Überseering, EuGH vom 05.11.2002, C-208/00, IStR 2002, 809, u. a., s. Teil B Gesellschaftsrecht) nutzten zahlreiche Unternehmen die schnelle und mit nur nominellem Grundkapital im Company House in Bristol eintragungsfähige Möglichkeit der G...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3 Wesentliche Auswirkungen für Investitionen aus Großbritannien in Deutschland (Inbound-Strukturen)

3.1 Unmittelbare transaktionsbezogene Auswirkungen 3.1.1 Unmittelbare ertragsteuerliche Auswirkungen des Brexits 3.1.1.1 Anwendung des UmwStG auf praxisrelevante künftige Inbound-Umwandlungen 3.1.1.1.1 Persönliche Anwendungsvoraussetzungen im UmwStG Das Brexit-StBG beinhaltet keine Regelung zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen des UmwStG ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.3 "Passive" Entstrickungsfälle "qua Brexit"?

3.1.1.3.1 Nachversteuerung bei Brexit während noch laufender Haltefristen? Ein Steueraufschub für grundsätzlich begünstigungsfähige Restrukturierungen setzt in aller Regel voraus, dass die gesetzliche Begünstigung nicht genutzt wird, um die Sofortversteuerung eines Veräußerungs- oder veräußerungsgleichen Vorgangs zu umgehen und dass das inländische Besteuerungsrecht an den im I...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1 Unmittelbare ertragsteuerliche Auswirkungen des Brexits

3.1.1.1 Anwendung des UmwStG auf praxisrelevante künftige Inbound-Umwandlungen 3.1.1.1.1 Persönliche Anwendungsvoraussetzungen im UmwStG Das Brexit-StBG beinhaltet keine Regelung zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen des UmwStG vorliegen müssen. Fraglich ist dabei insbesondere, ob die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 2...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2 Anwendung des DBA Deutschland-Vereinigtes Königreich und nationale Vorschriften

3.1.2.2.1 Gewinnausschüttungen Grundsätzlich unterliegen Gewinnausschüttungen einer deutschen Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag i. H. v. insgesamt 26,375 %, von denen bei einem beschränkt steuerpflichtigen britischen Gesellschafter i. S. v. § ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.3.2.2 Mit der Beteiligung in Zusammenhang stehende Verluste

2.3.2.2.1 Beteiligungsverluste Den Verlusten der Tochtergesellschaften entsprechende Beteiligungsveräußerungsverluste oder Verluste aus steuerbilanziell wirksam vorgenommenen Teilwertabschreibungen sind bei der deutschen Muttergesellschaft nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG im Inland steuerlich nicht abzugsfähig. Hinweis Praxishinweis Im Zweifel sollte von dem steuerlichen Wahlrecht ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.2.1 Auswirkungen auf bestehende und künftige Organschaften

3.2.1.1 Persönliche Voraussetzungen des Organträgers Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Alt. 2 KStG kommen als Organträger alle nicht steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen und damit u. a. auch Körperschaften ausländischen Rechts in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Staat sie ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung haben ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2 Quellensteuern

3.1.2.1 Fortgeltung der Mutter-Tochter-Richtlinie/Zins- und Lizenz-Richtlinie während des Brexit-Übergangszeitraums bis 31.12.2020 Gemäß § 1 Brexit-ÜG galt das VK während des Übergangszeitraums bis zum 31.12.2020, in dem das Unionsrecht für das VK anwendbar blieb, im Bundesrecht grundsätzlich weiterhin als Mitgliedstaat der EU. Erst nach Ablauf des Übergangszeitraums kommen d...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 1.1 Übergang vom EU-Staat zum "Drittstaat"

1.1.1 Primärrecht (AEUV/EWRA) Durch den Austritt des VK aus der EU und aus dem EWR (s. dazu Teil A) wurde das VK aus EU- und EWR-Sicht zu einem Drittstaat. Soweit nicht neue Vereinbarungen zwischen dem VK und der EU bzw. dem EWR für "Abmilderungen" sorgen, können sich Staatsangehörige und Ansässige im VK künftig nicht mehr auf diejenigen Grundfreiheiten berufen, deren Anwendu...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 1.1.4 Vorsorgemaßnahmen des nationalen Gesetzgebers

Kurz vor der Verlängerung der ursprünglich auf zwei Jahre nach der Überreichung der Austrittserklärung durch die Regierung May an den Europäischen Rat am 29.03.2017 begrenzten Frist Ende März 2019 (und dann erneuten Verlängerungen im April 2019 und im Oktober 2019) setzte der Gesetzgeber mehrere Maßnahmen mit dem Ziel um, die gravierendsten Auswirkungen des Brexits auf betro...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2 Wesentliche Auswirkungen auf deutsche Investitionen in Großbritannien (Outbound-Strukturen)

2.1 Unmittelbare transaktionsbezogene Auswirkungen 2.1.1 Unmittelbare ertragsteuerliche Auswirkungen des Brexits in Outbound-Strukturen Hauptanliegen des Brexit-StBG (BGBl I 2019, 357), das am 29.03.2019 in Kraft getreten ist, war es, sicherzustellen, dass die mit dem Austritt des VK aus beiden Gemeinschaften (EU und EWR) einhergehende Rechtsänderung für sich genommen keine st...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.4 Verrechnungspreise

2.4.1 Funktionsverlagerung Der Austritt des VK aus EU und EWR hat Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten vieler Unternehmen, die zum Teil durch veränderte volkswirtschaftliche (z. B. Wechselkursschwankungen), zum Teil über veränderte regulatorische Rahmenbedingungen (insbesondere im Bereich des Warenverkehrs, zum Teil aber auch im Dienstleistungsverkehr) ausgelöst werden k...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1 Unmittelbare transaktionsbezogene Auswirkungen

3.1.1 Unmittelbare ertragsteuerliche Auswirkungen des Brexits 3.1.1.1 Anwendung des UmwStG auf praxisrelevante künftige Inbound-Umwandlungen 3.1.1.1.1 Persönliche Anwendungsvoraussetzungen im UmwStG Das Brexit-StBG beinhaltet keine Regelung zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen des UmwStG vorliegen müssen. Fraglich ist dabei insbesondere,...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.3 Verluste

2.3.1 UK-Betriebsstätten Nach der bisherigen EuGH-Rechtsprechung (Marks & Spencer, EuGH vom 13.12.2005, C-446/03, DStR 2005, 2168; zuletzt EuGH vom 19.06.2019, C-607/17, DStR 2019, 1349, Memira Holding, sowie C-608/17, DStR 2019, 1345, Holmen und die Vorlage des BFH in I R 32/18, BStBl II 2021, 68, Az. beim EuGH: C-538/20, Finanzamt B vs. W AG) kann unter sehr engen "Finalitä...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.2 Auswirkungen auf die laufende Besteuerung

3.2.1 Auswirkungen auf bestehende und künftige Organschaften 3.2.1.1 Persönliche Voraussetzungen des Organträgers Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Alt. 2 KStG kommen als Organträger alle nicht steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen und damit u. a. auch Körperschaften ausländischen Rechts in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, in welche...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1 Anwendung des UmwStG auf praxisrelevante künftige Inbound-Umwandlungen

3.1.1.1.1 Persönliche Anwendungsvoraussetzungen im UmwStG Das Brexit-StBG beinhaltet keine Regelung zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen des UmwStG vorliegen müssen. Fraglich ist dabei insbesondere, ob die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 2 und Abs. 4 UmwStG im Hinblick auf die zahlreichen Rückwirkungsmöglichkeiten, ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.5 Meldepflichten

2.5.1 Anzeige einer Erwerbstätigkeit nach § 138 AO Nach § 138 AO haben inländische Steuerpflichtige die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im In- und Ausland unter den dort genannten Voraussetzungen und innerhalb der dort vorgesehenen Fristen bei dem für ihre Besteuerung im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für Beteiligungen an Drittstaate...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.3.2 UK-Tochtergesellschaften

2.3.2.1 Verluste der UK-Tochtergesellschaft Im Hinblick auf UK-Tochterkapitalgesellschaften, deren Muttergesellschaft in Deutschland ansässig ist, kam eine laufende Verlustnutzung vor dem Brexit theoretisch allenfalls im Rahmen einer Organschaft in Betracht, die allerdings aufgrund des Erfordernisses eines Gewinnabführungsvertrags problematisch ist. Diese theoretische Möglich...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1 Unmittelbare transaktionsbezogene Auswirkungen

2.1.1 Unmittelbare ertragsteuerliche Auswirkungen des Brexits in Outbound-Strukturen Hauptanliegen des Brexit-StBG (BGBl I 2019, 357), das am 29.03.2019 in Kraft getreten ist, war es, sicherzustellen, dass die mit dem Austritt des VK aus beiden Gemeinschaften (EU und EWR) einhergehende Rechtsänderung für sich genommen keine steuerliche Gewinnrealisierung oder Nachversteuerung...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3 (Weitere) "aktive" Entstrickungstatbestände

2.1.2.3.1 Entstrickungstatbestände bei EU-/EWR-Betriebsstätte Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HS 1 KStG wird bei einem Ausschluss des inländischen Besteuerungsrechts hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsgutes einer Körperschaft ein steuerwirksamer Veräußerungsvorgang unter Aufdeckung stiller Reserven fingiert. Dem entspricht die Entnahmefiktion des § 4 Abs. 1 Sa...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2 Nachgelagerte Umwandlung im Vereinigten Königreich und AStG

2.1.2.2.1 Innerbritischer steuerbegünstigter Asset Deal Anstelle der in Großbritannien lange rechtlich nicht möglichen und wenig praktizierten Verschmelzungen lässt das britische Konzernsteuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen, anders als beispielsweise die deutschen Regelungen zur Organschaft, die Übertragung von Anlagevermögen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerng...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4 Dividenden und Einlagenrückgewähr

2.1.2.4.1 Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG gehören Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, auf die im Körperschaftsteuerbereich § 8b Abs. 1 KStG Bezug nimmt. Nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören diese Bezüge indes gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.2 Zinsen

Zinszahlungen einer deutschen Gesellschaft an eine im VK ansässige Gesellschaft unterliegen grundsätzlich nicht der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG und deshalb auch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer. Soweit ein Darlehen hingegen etwa durch deutschen Grundbesitz gesichert ist, erfolgt regelmäßig eine steuerliche Erfassung in Deutschland im Rahmen d...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.3 Wegzug einer natürlichen Person, § 6 AStG

Bei Wegzug einer natürlichen, im Inland zuvor mindestens zehn Jahre lang unbeschränkt steuerpflichtigen Person, die Anteile i. S. v. § 17 EStG (wesentliche Beteiligung im Privatvermögen) hält, aus dem Inland postuliert § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG grundsätzlich einen Ersatzveräußerungstatbestand mit der Folge der Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen. § 6 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.1 Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG gehören Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, auf die im Körperschaftsteuerbereich § 8b Abs. 1 KStG Bezug nimmt. Nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören diese Bezüge indes gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, soweit das steuerliche Einlagekonto i. S. d. § 27 ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.3 Lizenzgebühren

Grundsätzlich unterliegen Lizenzzahlungen einer deutschen Gesellschaft an eine im VK ansässige Gesellschaft gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6 oder 9 und § 50a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 EStG einem Steuerabzug inkl. Solidaritätszuschlag i. H. v. insgesamt 15,825 %. Solange es sich bei dem VK noch um einen Mitgliedstaat der EU handelte oder es als solcher zu behan...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.2 Wegzug einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft

Auswirkungen bei der Körperschaft Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG führt die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft dann zu einer fiktiven Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG, wenn die Körperschaft dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausscheidet. Dabei sind nach Satz 2 der Vo...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 1.1.2 Sekundärrecht/EU-Rats-Richtlinien

Anders als das auf Grundlage des Art. 113 AEUV weitgehend harmonisierte Umsatzsteuerrecht ist das Recht der direkten Steuern – entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 Abs. 3 EUV sowie Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, ABl. EU vom 30.03.2010 (DE), C 83/206) – grundsätzlich weiter Sache der einzelnen Mitgliedstaat...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.3 Auswirkung auf den Arbeitgeber

Viele internationale Mitarbeitereinsätze erfolgen im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung. Unter einer Nettolohnvereinbarung ist die Abrede gem. Arbeitsvertrag bzw. Entsendevertrag zu verstehen, dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt ungekürzt durch gesetzliche Abgaben (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und ggfs. Sozialversicherungsbeiträge) ...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 4 Außensteuerrecht – relevante Vorschriften bei Auslandseinsätzen

Von einer Mitarbeiterentsendung können auch Personen betroffen sein, die selbst oder deren Familienangehörige einen "wesentlichen" Anteil an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG halten. Endet bei einem solchen Steuerpflichtigen, der in Deutschland mindestens zehn Jahre der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat, die unbeschränkte Steuerpflicht durc...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 1.1.4.3 Viertes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

Die im vorangehenden Abschnitt angesprochenen Übergangsregelungen für bestimmte Umwandlungsvorgänge knüpfen teilweise an die gesellschaftsrechtlichen Regelungen im UmwG an. Das Vierte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vom 19.12.2018 (BGBl I 2018, 2694) erweitert die Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Hineinverschmelzung einer EU- oder EWR-Gesellschaft auf ei...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.4 Sonstige Zahlungen

Bestimmte sonstige Zahlungen von Deutschland in das VK, etwa für im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche oder andere Darbietungen, die inländische Verwertung derselben oder Zahlungen an im VK ansässige Mitglieder eines Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats, unterliegen gem. § 50a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Abs. 2 EStG grundsätzlich dem deutschen Steuerabzug i. H. v. 15 % bzw...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.3.2.2.1 Beteiligungsverluste

Den Verlusten der Tochtergesellschaften entsprechende Beteiligungsveräußerungsverluste oder Verluste aus steuerbilanziell wirksam vorgenommenen Teilwertabschreibungen sind bei der deutschen Muttergesellschaft nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG im Inland steuerlich nicht abzugsfähig. Hinweis Praxishinweis Im Zweifel sollte von dem steuerlichen Wahlrecht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 E...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.1 Unmittelbare ertragsteuerliche Auswirkungen des Brexits in Outbound-Strukturen

Hauptanliegen des Brexit-StBG (BGBl I 2019, 357), das am 29.03.2019 in Kraft getreten ist, war es, sicherzustellen, dass die mit dem Austritt des VK aus beiden Gemeinschaften (EU und EWR) einhergehende Rechtsänderung für sich genommen keine steuerliche Gewinnrealisierung oder Nachversteuerung stiller Reserven z. B. aufgrund einer während der EU bzw. EWR-Mitgliedschaft des VK...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 1.1.4.2 Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)

Das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vom 25.03.2019 (Brexit-StBG) ist am 29.03.2019 in Kraft getreten (BGBl I 2019, 357). Seine Anwendung hängt im Gegensatz zum Brexit-ÜG nicht vom Zustandekommen eines Austrittsabkommens zwischen der EU und Großbritannien ab...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.5.3 §§ 138d ff. AO ("DAC6")

Durch die §§ 138d ff. AO hat der Gesetzgeber kurz vor Jahresende 2019 die EU-Richtlinie 2018/822 zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen vom 25.05.2018 (ABl. EU vom 05.06.2018, L 139/1) umgesetzt (BGBl I 2019, 2875). Neun Monate nach erstmaliger Gesetzesanwendung hat die Finanzverwaltung nun mit BMF-Schreiben vom 29.03.2021 (IV A 3 – S 0304/19/10006-010, IV B 1 – S 1317/19...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.3.2.1 Verluste der UK-Tochtergesellschaft

Im Hinblick auf UK-Tochterkapitalgesellschaften, deren Muttergesellschaft in Deutschland ansässig ist, kam eine laufende Verlustnutzung vor dem Brexit theoretisch allenfalls im Rahmen einer Organschaft in Betracht, die allerdings aufgrund des Erfordernisses eines Gewinnabführungsvertrags problematisch ist. Diese theoretische Möglichkeit entfällt grundsätzlich nach dem Brexit...mehr