Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.1 Allgemeines

Rz. 181 Aufgrund ihres Sachzusammenhangs mit Steuern wird durch § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO auch die in §§ 148ff. StGB geregelte Wertzeichenfälschung einschließlich ihres Versuchs gem. § 148 Abs. 3 StGB sowie ihrer strafbaren Vorbereitung gem. § 149 StGB als Steuerstraftat (vgl. Rz. 1ff., 10) qualifiziert, soweit die Tat Steuerzeichen betrifft. §§ 148ff. StGB schützen (auch) das Al...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.3.1 Gewerbsmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens

Rz. 239 Gewerbsmäßig i. S. d. § 26c UStG handelt, wer den Grundtatbestand des § 26b UStG mit der Absicht verwirklicht, sich durch die wiederholte Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.[1] Hierfür ist es ausreichend, wenn sich der Täter mittelbare Vorteile aus der Tathandlung verspricht, z. B. wenn die Vermögensvorteile ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.3.2 Vorsatzformen

Rz. 33 Man unterscheidet zwischen drei Vorsatzformen, die sich nach der jeweiligen Art der Vorstellung und des Willens unterscheiden. Die erste grundlegende Unterscheidung ist diejenige zwischen unbedingtem bzw. direktem Vorsatz einerseits und bedingtem Vorsatz andererseits, der im Hinblick auf den Taterfolg "bedingt" sein muss. Der direkte Vorsatz wird wiederum in zwei Stuf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.3.2 Bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens

Rz. 246 Auch der Bandenbegriff entspricht dem in anderen Bereichen des Strafrechts. Eine Bande i. S. d. § 26c UStG besteht somit nach der im Jahre 2001 geänderten Rspr. des BGH aus mindestens drei Personen, die sich durch ausdrückliche oder stillschweigende Abrede verbunden haben, mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.1 Überblick

Rz. 70 Die vorsätzliche Straftat entwickelt sich in verschiedenen Schritten, die unter rechtlichen Gesichtspunkten streng zu unterscheiden sind: Das Tatgeschehen beginnt zunächst mit der Fassung des Tatentschlusses. Dies ist als solches nicht strafbar. Etwas anderes kann sich aus § 30 Abs. 2 StGB lediglich für Verbrechen ergeben. Rz. 71 Hieran knüpfen Vorbereitungshandlungen a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.4.3 Räumliche Geltung von Strafgesetzen

Rz. 66 Für die Ahndung von Straftaten gilt gem. § 3 StGB das Territorialitätsprinzip. Hiernach findet das deutsche Strafrecht grundsätzlich auf solche Straftaten Anwendung, die im Inland begangen wurden. Rz. 67 Zum Inland gehört das gesamte deutsche Hoheitsgebiet [1], also neben dem Festland auch die vorgelagerten nationalen Eigengewässer und das daran oder an das Festland ans...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.2.3 Rücktritt vom Versuch

Rz. 82 § 24 StGB sieht Straffreiheit bei einem freiwilligen Rücktritt vom Versuch vor. Diese Vorschrift ist auch auf versuchte Steuerstraftaten anwendbar und wird durch die Selbstanzeigeregelung des § 371 AO nicht ausgeschlossen.[1] Voraussetzung eines jeden Rücktritts i. S. d. § 24 StGB ist, dass die jeweilige Verhinderungshandlung auf Freiwilligkeit beruht. Dies bedeutet, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Taten, die nach Steuergesetzen strafbar sind – § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 6 Für die Definition der Steuerstraftat enthält § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO eine Generalklausel, wonach eine Steuerstraftat dann gegeben ist, wenn die Tat nach den Steuergesetzen strafbar ist. Die Vorschrift stellt damit nicht auf die bloße Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze ab, sondern auf das Vorhandensein einer strafrechtlichen Vorschrift (s. Rz. 13f.) in einem Steuergeset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.2.3 Blankettvorschriften

Rz. 20 Die Erfassung des Unrechtsgehalts einer Handlung (vgl. Rz. 12) in Tatbestandsmerkmalen (vgl. Rz. 13ff.) ist nicht immer ohne Rückgriff auf außerstrafrechtliche Rechtsnormen möglich. Das Tatbestandsmerkmal ist nicht aus sich heraus verständlich, sondern nur in Zusammenschau mit einer anderen Norm, die das Tatbestandsmerkmal ausfüllt. Das in dieser Form gestaltete Tatbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.3.2 Tathandlung

Rz. 205 Eine Tathandlung i. S. d. § 257 StGB liegt vor, wenn der Täter dem Vortäter nach dessen Tat Hilfe leistet, die durch die Vortat erlangten oder entstandenen Vorteile dagegen zu sichern, dass sie dem Vortäter zugunsten des Verletzten entzogen werden. Die Frage, ob die Handlung auch objektiv geeignet sein muss, die Lage des Vortäters zu verbessern, war in der Vergangenhe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.2.5 Geldstrafe

Rz. 153 Soweit die Verhängung einer Freiheitsstrafe (vgl. Rz. 143ff.) zur Ahndung der Straftat nicht geboten erscheint und der gesetzliche Strafrahmen dies alternativ zulässt, ist als mildere Strafe [1] eine Geldstrafe zu verhängen. Ist die Geldstrafe uneinbringlich, so tritt nach § 43 StGB die Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstraf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.2.2 Beginn des Versuchs

Rz. 79 Ein Versuch kann immer nur dann gegeben sein, wenn eine gewollte Tat begonnen, aber unvollendet geblieben ist, also der Taterfolg (vgl. Rz. 18, 52) nicht eingetreten ist. Dabei ist auch ein Versuch durch Unterlassen möglich. Der subjektive Tatbestand des jeweiligen Delikts muss erfüllt sein. Folglich muss der endgültige Tatentschluss (= Vorsatz) gegeben sein, sodass di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.2.2 Allgemeiner Inhalt eines gesetzlichen Straftatbestands

Rz. 16 Ein Straftatbestand enthält einmal eine Beschreibung eines äußerlich wahrnehmbaren Geschehens, also einen objektiven Tatbestand. Diese Beschreibung kann durch deskriptive Merkmale erfolgen, die auf einer sinnlichen Wahrnehmung beruhen.[1] Der Tatbestand kann aber auch sog. normative Merkmale enthalten, die erst aufgrund einer rechtlichen Wertung Inhalt erlangen.[2] Di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.2.4 Ursächlichkeit der Handlung für den Taterfolg

Rz. 24 Bei den Erfolgsdelikten (vgl. Rz. 52) kann dem Tatbeteiligten (vgl. Rz. 89ff.) der durch den Straftatbestand missbilligte Taterfolg nur zugerechnet werden, wenn ein Ursachenzusammenhang zwischen der Tathandlung und dem Taterfolg besteht. Die kausale Verbindung dieser beiden Tatbestandsmerkmale ist Bestandteil des objektiven Tatbestands der Straftat (vgl. Rz. 18). Oft ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.10 Strafverfolgungsverjährung

Rz. 167 Der Eintritt der Strafverfolgungsverjährung[1] hindert nach § 78 Abs. 1 StGB die Verfolgung der Straftat[2], deren Ahndung oder die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, der Einziehung und die Unbrauchbarmachung. Die Strafverfolgungsverjährung bewirkt ein von Amts wegen in jedem Stadium des Strafverfahrens zu beachtendes und nicht behebbares Verfahrens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.5 In einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig

Rz. 118 § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG setzt voraus, dass die zwischenstaatlichen Einrichtungen bzw. deren Mitglieder in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. Die Ansässigkeit richtet sich nach dem Sitz, der der Einrichtung im Gründungsabkommen oder dem Sitzstaatabkommen zwischen dem aufnehmenden Staat und der Einrichtung zugewiesen wurde. Als zwischenstaatliche Einricht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Forschungs- und andere Leistungen, die von der Europäischen Kommission finanziert werden

Rz. 122 Im Zusammenhang mit Leistungen, die von der EU-Kommission finanziert werden, ohne dass die Kommission selbst Leistungsempfänger ist, kommt es erfahrungsgemäß häufig zu Schwierigkeiten in der Praxis. Häufig wissen die Leistungserbringer, z. B. Unternehmen oder Hochschulen, die im Rahmen von Forschungsprojekten tätig werden, nicht, wie sie sich bei der Rechnungserteilu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Zwischenstaatliche Einrichtungen

Rz. 108 Nach dem Gesetzeswortlaut sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen (gemeint sind damit im Wesentlichen die sog. internationalen Organisationen, also Einrichtungen, die aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens gegründet worden sind und deren Mitglieder Staaten und/oder wiede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Entlastung in Deutschland ansässiger Einrichtungen und Personen von deutscher USt

Rz. 152 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen, sowie Bedienstete, Vertreter der Mitgliedsstaaten und Sachverständige bei Internationalen Organisationen sowie Mitglieder weiterer bevorrechtigter Personengruppen genießen bei ihrem (dienstlichen) Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Vorrechte und Befreiungen. Die Grundlagen für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Leistung an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats ansässigen diplomatischen Missionen und berufskonsularischen Vertretungen sowie deren Mitglieder

Rz. 86 Das Gesetz und auch Art. 151 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL enthalten keine Definition, was unter den Begriffen diplomatische Vertretung, Berufskonsulat, Honorarkonsulat und sonstigen Einrichtungen dieser Art zu verstehen ist. Auskunft hierüber geben das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen – WÜD – v. 18.4.1961[1] und das Wiener Übereinkommen über konsular...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Art. 151 MwStSystRL

Rz. 23 § 4 Nr. 7 UStG beruht auf Art. 151 MwStSystRL .[1] Diese Vorschrift geht zurück auf Art. 15 Nr. 10 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt (77/388/EWG) v. 17.5.1977[2] in der ab 1.1.1993 geltenden Fassung. Diese Fassung ergibt sich aus den Änderungen durch Art. 1 Nr. 15 und 16 der Richtlinie 91/680/EWG v. 16.12.1991 [3], Art. 1 Nr. 9 vierter und fünfter Spiegelstr...mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 8 Steuersparmodell: Gehaltsverzicht im Tausch gegen Sachbezug (Barlohnumwandlung)

Lohnsteuerlich ist es zulässig, durch eine Änderung des Anstellungsvertrags zu vereinbaren, dass Teile des bisherigen Arbeitslohns durch eine Sachleistung (z. B. Überlassung eines Firmenfahrzeuges) ersetzt werden (sog. Barlohnumwandlung). Für diesen Teil besteht dann kein Anspruch auf Geldleistung mehr. In diesem Sonderfall handelt es sich nicht um einen Lohnverzicht mit Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Vereinfachung des Bescheinigungsverfahrens

Rz. 150 Die Aufnahmemitgliedstaaten können zur Vereinfachung des Bescheinigungsverfahrens bestimmte begünstigte Einrichtungen von der Verpflichtung befreien, einen Sichtvermerk der zuständigen nationalen Behörde einzuholen. An dessen Stelle tritt eine sog. Eigenbestätigung der begünstigten Einrichtung, in der auf die entsprechende Genehmigung des Aufnahmemitgliedstaats hinge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbungskosten bei Einkünft... / 1 Begriff Werbungskosten

Gesetzliche Definition Der Begriff Werbungskosten ist in § 9 EStG wie folgt definiert: "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind." Praxis-Beispiel Werbungskosten Beispiele Besonders aufgeführt werden im Gesetz: Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leverage-Effekt / 4 Literaturhinweise

Bieg/Kußmaul, Investitions- und Finanzierungsmanagement, Band 3: Finanzwirtschaftliche Entscheidungen, 2000. Schierenbeck/Wöhle, Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 19. Aufl., 2016. Hölscher, Investition, Finanzierung und Steuern, 2010mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.6.1 Handelsrechtliche Grundlagen

§ 256 Satz 1 HGB erlaubt für Zwecke einer vereinfachten bilanziellen Zugangsbewertung gleichartiger Vorratsgüter, eine von der Realität abweichende Verbrauchs- oder Veräußerungsfolge dieser Güter zu unterstellen. Die geforderte GoB-Konformität hat klarstellenden Charakter und soll Missbräuche ausschließen. Unzulässig sind danach etwa willkürliche Verbauchsfolgeunterstellunge...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.6.3 Verfahrensvergleich und betriebswirtschaftliche Bewertung

Das folgende Beispiel verdeutlicht, wie sich Durchschnitts-, Mengen-Lifo- und Mengen-Fifo-Methode auf die Vorratsbewertung auswirken. Tab. 4 zeigt die Ergebnisse für die periodische, Tab. 5 für die permanente (gleitende) Bestandsbewertung.mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 2 Besonderheiten aufgrund des 8. StBerÄndG

2.1 Syndikus-Steuerberater Die Einführung des Syndikus-Steuerberaters ermöglicht Steuerberatern, als angestellte Steuerberater auch für einen "branchenfremden" gewerblichen Arbeitgeber (Teilzeit) tätig zu werden und zudem selbstständig Mandanten zu betreuen. Dies ist angesichts des ständig steigenden Zuwachses an Berufsträgern vor allem für Berufsanfänger eine Möglichkeit, si...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1 Wichtige Vorschriften des RDG

1.1 Anwendungsbereich und Zweck § 1 Abs. 1 RDG regelt den Anwendungsbereich und den Zweck (vor allem Schutz des rechtsuchenden Bürgers vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen) des Gesetzes. Inhaltlich ist Letzteres auf den außergerichtlichen Bereich beschränkt. Entscheidend ist dabei in der Regel, ob das Gericht Adressat einer Handlung ist, ob also die rechtsdienstleistend...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5 Haftungsfallen

Das RDG überlässt letztendlich dem Steuerberater die Entscheidung, was er als Nebenleistung ansieht, auch wenn § 5 Abs. 1 RDG eine objektive Beurteilung fordert und grundsätzlich ermöglicht. Als oberstes Gebot muss vom Steuerberater verinnerlicht werden, dass er auch nach dem RDG keinerlei Tätigkeiten entfaltet, die über die nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz erlaubten D...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3 Chancen und Risiken für den Steuerberater

Schon immer waren/sind viele Steuerberater bereit, ihre Mandanten in rechtlicher Hinsicht zu beraten. Aufgrund des meist jahrelang bestehenden Vertrauensverhältnisses ist der Steuerberater praktisch in den meisten Fällen der erste Ansprechpartner aus Sicht des Mandanten, wenn es um Probleme geht, auch in Rechtsfragen. Oft fühlen sich Steuerberater in solche Situationen verpf...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.2 Projektbezogene Zusammenarbeit mit Anwalt des Mandanten

Steuerberater können zusammen mit einem Anwalt des Mandanten projektbezogen zusammen arbeiten. In diesem Fall ist der Aufwand für den Mandanten höher, weil gesonderte Aufträge zu erteilen sind. Für den Steuerberater ist es wichtig, dass der Anwalt seine Informationen dann direkt vom Mandanten erhält und für beide Berater Auftragsklarheit besteht. Logischerweise erfordert die...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.4 Klärungsbedarf: Umfang der Berufshaftpflichtversicherung

Liest man in § 4 Ziff. 5 AVB-RSW (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von Steuerberatern), dass bei einer Schadensverursachung durch wissentliches Abweichen vom Gesetz der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, sollte der Steuerberater mit seiner Versicherung abklären, inwieweit sinngemäß die Handlungsanweisungen wie bei eine...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3 Befugnisse zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen und Beschränkungen

Die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch das RDG selbst oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.[1] § 3 RDG kann nicht umgangen werden, indem sich der Handelnde der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient.[2] Eine gemeinnützige GmbH, die Opfern von Hassrede im Internet Unterstützung anbiete...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.3 Mediation

Steuerberater haben aufgrund ihrer beruflichen Position Einblick in verschiedenste Bereiche des privaten und wirtschaftlichen Lebens ihrer Mandanten. Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses wird vielfach von ihnen sogar erwartet, dass sie sich bei der Konfliktlösung beteiligten. Steuerberater können auf vielen Gebieten mediativ eingreifen, z. B. bei Veränderungsprozesse...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.3 Zusammenschlüsse mit Anwälten

Die Gründung einer echten örtlichen oder überörtlichen Sozietät[1] mit Rechtsanwälten oder einer Partnerschaftsgesellschaft mit diesen macht im Hinblick auf die Rechtsdienstleistungen aus Sicht des Steuerberaters unter Berücksichtigung des Aufwands bei der Gründung und Risiken bei Trennung etc. nur Sinn mit erprobten Anwaltskollegen (z. B. ehemalige freie Mitarbeiter). Dazu...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.1 Anwalt als freier Mitarbeiter

Der Steuerberater kann Rechtsanwälte als freie Mitarbeiter in seiner Kanzlei für eigene Zwecke (z. B. Fertigung von Klagen) einsetzen (in der Praxis wohl selten). Er kann dem Mandanten diesen im Bedarfsfall erforderlichenfalls als "Berater" präsentieren, der seine Leistungen dann direkt mit dem Mandanten abrechnet und für seine Beratung allein haftet. Der Steuerberater kann ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.4 Zusammenarbeit mit anderen Beratern

Gem. § 56 Abs. 5 StBerG dürfen Steuerberater eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Zusammenarbeit, der nicht die Annahme gemeinschaftlicher Aufträge zugrunde liegt, mit Angehörigen freier Berufe i. S. d. § 1 Abs. 2 PartGG sowie von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften eingehen (Kooperation). Sie sind dann verpflichtet, sicherzustellen, das...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen

In der Praxis wird sich der Steuerberater auch am früheren Rechtsberatungsgesetz und der dazugehörigen Rechtsprechung orientieren müssen. Danach ist die Befugnis der Steuerberater, in rechtlichen Angelegenheiten tätig zu werden, auf die Hilfs- und Nebenleistungen für die Durchführung der eigentlichen steuer- und wirtschaftlich beratenden Tätigkeiten begrenzt. Der Zusammenhan...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.5 Überschuldungsprüfung und Sanierungsberatung

Die Sanierungs- und Insolvenzberatung ist eine vereinbare Tätigkeit gem. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG.[1] Die Tätigkeit bewegt sich an der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung. Krisenmanagement erfordert betriebswirtschaftliche, steuer-, arbeits-, gesellschafts- und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Der Steuerberater muss geeignete Partner aus anderen Fachdisz...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das RDG

§ 20 RDG enthält Regeln, wonach nur Verstöße gegen §§ 10 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 15 Abs. 5 bzw. 11 Abs. 4 RDG Ordnungswidrigkeiten darstellen und damit bußgeldbewehrt sind. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Verträge mit Mandanten, die Leistungen beinhalten, die gegen das RDG verstoßen, wie früher beim Rechtsberatungsgesetz auch, nach § 134 BGB nichtig sind. Dies bedeut...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 2.1 Syndikus-Steuerberater

Die Einführung des Syndikus-Steuerberaters ermöglicht Steuerberatern, als angestellte Steuerberater auch für einen "branchenfremden" gewerblichen Arbeitgeber (Teilzeit) tätig zu werden und zudem selbstständig Mandanten zu betreuen. Dies ist angesichts des ständig steigenden Zuwachses an Berufsträgern vor allem für Berufsanfänger eine Möglichkeit, sich eine Existenz ohne anfä...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 4 Fachberaterschaften als Marketing-Instrument

Eine Spezialisierung ist angesichts der Komplexität des Steuerrechts sinnvoll. Die Steuerberaterkammern verleihen amtliche Titel "Fachberater" für die Bereiche "Internationales Steuerrecht" und "Zölle und Verbrauchsteuern". Die Anforderungen ergeben sich aus der Fachberaterordnung (FBO). Das fachwissenschaftliche Institut der Bundessteuerberaterkammer, das Deutsche wissensch...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen regelt, wurde das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vollständig abgelöst. Konsequenterweise wurden daher auch Verfahrensordnungen über die gerichtliche Vertretung neu geordnet. Durch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung u. a. wurden die Möglichkeite...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3.2 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

Nach § 6 Abs. 1 RDG sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen), erlaubt. Achtung Umgehung des RDG durch Verein Die Durchführung einer Schuldenregulierung ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Wird die eigentliche Schuldnerberatung und Schuldenregulierung von einer juristis...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.2 Begriff "Rechtsdienstleistung"

§ 2 RDG erläutert, was Rechtsdienstleistungen sind und legt damit den Anwendungsbereich des Verbotsgesetzes fest. Rechtsdienstleistungen sind nach § 2 Abs. 1 RDG nur Tätigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordern. Es wird Aufgabe der Rechtsprechung bleiben, die tatbestandsmäßigen Vorgaben des § 2 Abs. 1 RDG im Streitfa...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 2.2 Gewerbliche Tätigkeiten

In Ausnahmefällen, über die die Steuerberaterkammer entscheidet, können Steuerberater gewerbliche Tätigkeiten übernehmen, wenn sich dies mit den Berufspflichten des Steuerberaters vereinbaren lässt.[1] Gegen das grundsätzliche Verbot gewerblicher Tätigkeiten für Steuerberater (mit Ausnahmemöglichkeit) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[2] Aus manchen freiberuflic...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.1 Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung für Mandanten

Die Weitergabe eines unveränderten Vertragsmusters[1] an den Mandanten fiel nach dem Wortlaut des RBerG nicht darunter (regelt nur die Besorgung von fremden Rechtsangelegenheiten). Nach § 2 Abs. 1 RDG ist die Weitergabe eines Vertragsmusters wohl überhaupt keine Rechtsdienstleistung, weil damit keine konkrete fremde Angelegenheit erledigt wird. Ein haftungsrechtliches Problem...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.2 Unentgeltliche Beratung und Werbung

Üblich ist es für viele Steuerberater, mittels Mandantenrundbriefen oder über die Website bestehende und potenzielle Mandanten unentgeltlich als Werbemaßnahme über steuerliche Änderungen zu informieren. Die Wiedergabe interessanter Urteile aus dem Rechtsbereich und allgemeine Hinweise zu rechtlich günstigen Gestaltungen sind dem Steuerberater erlaubt, weil es sich hierbei ni...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.1 Anwendungsbereich und Zweck

§ 1 Abs. 1 RDG regelt den Anwendungsbereich und den Zweck (vor allem Schutz des rechtsuchenden Bürgers vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen) des Gesetzes. Inhaltlich ist Letzteres auf den außergerichtlichen Bereich beschränkt. Entscheidend ist dabei in der Regel, ob das Gericht Adressat einer Handlung ist, ob also die rechtsdienstleistende Tätigkeit, z. B. eine Prozes...mehr